1894 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Die am 1. Januar 18965 zu tilgenden Köthen-Bern⸗

burger Eisenbahnaktien werden an Mittwoch, den 4. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr,

in unserm Sitzungszimmer, Oranienstraße 92 / gl, 1 Treppe, in Gegenwart eines Notars . verloost.

Berlin, den 4. Juni 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Bei der dem Plane gemäß heute vor Notar und Zeugen bewirkten 98. . des vormals Lurhessischen, bei dem Bankhaufe M. A. von Rothschild und Söhne zu Frank⸗ furt a. M. aufgenommenen Staats⸗Lotterie⸗Anlehns vom Fahre 1845 sind folgende 153 Serien Nummern gezogen worden:

28 71 78 82 151 219 339 341 423 457 470 519 556 58] 588 538 636 667 732 911 969 979 1048 1064 10666 1995 1994 142 1163 1229 1250 1287 1336 1373 1377 1441 1455 1536 1644 1574 1635 15655 1685 1796 1830 1866 1876 1881 1884 1934 1961 1868 1938 2134 2165 2200 2267 2273 2389 2603 2612 2636 2663 2700 2707 NI5 N34 238 2742 bh 2766 2820 2886 2948 2970 3062 3094 3112 3131 3149 3192 3233 3235 3293 3300 3345 3426 3507 3546 3585 3677 5754 3808 3881 3906 3933 3982 4053 4060 4101 4301 4305 4424 4470 4498 4508 4533 4534 4613 4643 4694 4771 1806 4812 4848 4858 4925 4969 4971 5918 5039 5086 5186 5210 5413 5477 5496 5565 5580 559g0 567 698 5886 5951 5952 59gh 6004 6052 6056 6136 6178 6180 6301 6355 6369 6396 6492 6502 6517 6647 6654 6697 6723. .

Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel, den 1. Juni 1894. . Der Regierungs⸗Präsident: Haussonville.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preuß en. Berlin, 7. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag um gin Uhr im Neuen Palais die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Chefs des Militärkabinets ent⸗

egen, sprachen alsdann den General⸗-Lieutenant und General⸗

. sutanten von Winterfeld und empfingen um 1 Uhr eine Deputation Allerhöchstihres britischen Regiments 14 Royal Dragoons.

Das „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt / veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Kabinetsor dre, hetreffend das ihn von Zivilkleidern seitens der Offiziere bei dienstlichen Verrichtungen: .

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die zur Militär⸗Turnanstalt kommandierten Offiziere bei ihren dienstlicheu Üebungs⸗Fadfahrten im Gelände Zivil⸗Radfahreranzüge, sowie die zur Landesaufnahme kommandierten Offiziere während der Dauer der

eldarbeiten Zivilkleider tragen dürfen. Das Kriegs⸗Ministerium 56 hiernach das Weitere zu veranlassen. Neues Palais, den 14. Mai 1894. Wilhelm.

Die von Seiner Königlichen Hoheit dem . ö bei der Eröffnung der Ausstellung der eutschen Land wirthschafts⸗Gesellschaft gehaltene, in dem gestrigen Bericht im Auszuge mitgetheilte Rede hatte folgenden Wortlaut: . .

Mit Genehmigung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von ie . der den in Seiner Hauptstadt versammelten Dandwirthen Beutschlands durch mich Seinen Gruß und beste Wünsche entbieten läßt, habe ich das Präsidium der Deutschen Landwirthschafts⸗ Gesellschaft gern übernommen. . P

Es gereicht mir zur besonderen Genugthuung, diese großartige Ausstellung eröffnen zu können. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes finden wir hier das Beste vereinigt, was die Kunst des Züchters, das Bemühen des Ackerbauers und das Geschick des Ingenieurs und. Maschinenfabrikanten in den Hienst der Landwirthschaft zu stellen bestrebt sind. Die deutsche Tandwirthschaft hat gegenwärtig vielfach einen schweren Kampf um ihr gedeihliches Vesf fe durchzuführen. Diese Ausstellung stelt den deutschen Landwirthen aufs neue das Zeugniß aus, daß sie nicht gewillt sind, muthlos zu verzagen, sondern daß sie, soweit es in ihren Kräften liegt, alles aufbieten, um durch gemeinsame Arbeit den Fortschritt und damit das Gedeihen ihres für den gesunden Bestand des Vaterlandes unentbehrlichen Gewerbes zu sichern.

Die Deutsche Landwirthschafts, Gesellschaft ist aber nicht aus- schließlich ein Mittel zur gemeinsamen Erreichung wirthschaftlicher Vortheile, fie ist daneben auch ein werthvolles Band der Einigung aller deutschen Landwirthe im vaterländischen Sinne, .

Der Gedanke, daß alle wirthschaftlichen Erfolge des Einzelnen auch dem ganzen Vaterlande zum Frommen gereichen, veredelt diese Bestrebungen a 14. solchen Wettkämpfen, wie unserer Aus⸗

stellung, eine höhere Bedeutung. .

Her irgend eine e ng 6 so ist die des Land⸗ wirths eine friedliche und an, das Besteben des Friedens gebunden. In dem Bestreben, diesen Frieden unserem geliebten Vaterlande zu sichern und zu seiner Erhaltung auch große Qpfer nicht zu scheuen, ist unfer Volk einig mit seinem erhabenen Kaiser und den verbündeten Fürsten und freien Städten. . ;

Wir können deshalb dieses Friedenswerk nicht ö. eröffnen, als daß Sie mit mir einstimmen in den altbewährten Ruf deutscher Treue: Unfer Allergnädigster Kaiser, König und Herr, Seine Majestät der Kaifer, Er lebe hoch, hoch und nochmals hoch!

Der Bundes rath versammelte sich heute zu, einer Plenarsitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für das Seewesen und für Handel und Verkehr.

Die Sitzungen der Silberkommission find gestern Nachmittag durch den . des Reichs ⸗Schatzamts Grafen Pofadowsky mit folgender Ansprache geschlossen worden:

Meine Herren! Unsere Verhandlungen sind beendet. Namens des Herrn Reichékanzlers danke ich Ihnen für die . mit ber Sie seinem Rufe gefolgt sind, und für den sachlichen Eifer, mit welchem Sie sich der . Frage der Preisregulierung des

Versammlung erzielt ist,

zuberufen, bekannt gegeben hatte, fand ich schon nach wenigen We welche der Berathung über die Ausführung jener Absicht gewidmet waren, in einer Zeitung die Klage, daß gangen seien, ohne daß die Lös e i i näher gerückt sei, und erst kürzlich las ich den Vorwurf, die Enguste sei nichts als eine Maßregel zur Verschleppung der Währungsfrage. Man mag in dieser Streitfrage zu den n fre d e oder zu den Zweifelnden gehören, so wird man doch zuge

Uebelstände auf monetärem Gebiet, schon im internationalen Verkehr, wer i selbst dann, wenn man ihre letzten Ursachen 6 erkannt ha

Ich glaube, daß Uebereinstimmung in dreierlei Beziehung in dieser

daß in der That mit dem schwankenden und niedrigen Silber⸗ preis gewisse Schädigungen für unseren Außenhandel und auch für unser inneres Erwerbsleben verknüpft sind;. daß Deutschland allein nicht in der Lage ist, wirksame Maß⸗ regeln zur Hebung des Silberwerthes zu ergreifen, daß eine Hebung des Silberpreises im Wege der Monopoli⸗ sierung, Kartellierung oder Regalisierung der Silberproduktion jeden falls nicht ausführbar sein möchte. Streitig ist die Frage geblieben: . ob überhaupt und eventuell auf welchem Wege die Steigerung des Sikberpreifes gegenüber der freien Produktion erreichbar erscheint, ; . e welches Schwergewicht den durch den ö geschãdigten wirthschaftlichen Interessen en,, den Intere sammten Wirthschaftslebens beizumessen ist, . . welche Relation zwischen dem Gold- und Silberpreise für eine

internationale Regelung vorzuschlagen wäre,

und . ob nicht die von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Heilmittel vielleicht gefährlicher wären wie die Silberkrankheit selbst.

Als der Herr Reichskanzler seine Absicht, eine Silberenquate ein⸗ Wochen,

schon wieder Wochen ver⸗ Lösung der Währungsfrage ihrem Ziele

tehen müssen, daß inblick auf unseren

außerordentlich schwer zu . ai, en sollte,

daß man mit solchen monetären Fragen so weit man auch. in der Bemessung ihrer Tragweite ge, mag nicht wirthschaftliche Mißftände identifizieren darf, die bei vorurtheilsfreier Beurtheilung jmmer nur theilweise auf das Wesen des Geldumlaufs zurückzuführen sein dürften,

un daß selbst dann, wenn der Versuch internationaler Vereinbarungen auf entsprechend begrenztem Gebiete Aussicht auf Erfolg bieten sollte, es großer Besonnenheit und Mäßigung aller Betheiligten bedürfen würde, wenn nicht Befürchtungen und Zweifel hervorgerufen werden sollen, die, selbst beim Mangel jeder sachlichen Berechtigung, doch eine Rückwirkung auf unser Kreditwesen und damit auf unser Erwerbsleben zu üben geeignet wären. . . Die Frage der Silberentwerthung ist keine parteipolitische, sondern eine rein wirthschaftliche, durch welche bei der Solidarität wirthschaftlicher Interessen gewisse Zweige des Erwerbslebens über haupt berührt werden. Die fachkundigen Herren, welche diesen Berathungen beigewohnt haben, würden sich ein öffentliches Verdienst erwerben, wenn sie in den Kreisen ihres Einflusses dazu beitrügen, die Ueber⸗ zeugung von der Vielseitigkeit der Silberfrage und von den Schwierig⸗ keiten ihrer praktischen Löfung zu verbreiten und damit auf deren fachliche, nüchterne Beurtheilung hinzuwirken. Die Reichsregierung wird die in dieser Versammlung unterbreiteten Vorschläge einer ein⸗ gehenden Prüfung unterziehen. Vorschläge, welche sich als heilsam und ausführbar erweisen sollten, werden die Grundlage weiterer Er— wägungen bilden.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich . chen Ministerial-Räthe von Heller und Geiger sind hier ein⸗ getroffen.

Wiesbaden, 7. Juni. Der König von Dänemark begiebt sich heute Nachmittag über Baden⸗Bäden nach Gmunden.

Bahern. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗-Regent traf gestern Vormittag von Edenkoben in Landau ein. Nach dem Empfang auf dem Bahnhof nahm Seine Königliche Hoheit die Parade über die in Landau garnisonierenden Truppen ab. Nach vier⸗ stündigem Aufenthalt kehrte der Prinz-Regent nach der Villa Ludwigshöhe zurück. Württemberg.

In der Kammer der Abgeordneten gab gestern der Präsibent von Hohl einen Uederblick über die 5isgjährige Thätigkeit der Kammer, deren Schluß bevorstehe, und theilte mit, daß die Erste Kammer die Novelle zum Volksschulgesetz nicht mehr berathen werde. Er hoffe, da die unerledigt ge⸗ bliebenen Vorlagen im neuen Landtag wieder eingebracht werden würden. Der Alters⸗Präsident Dentler sprach unter Zustimmung des Hauses dem Präsidenten von Hohl den Dank für die. un⸗ partelische und gewandte Geschäftsführung aus. Der Prãäsident dankte und schloß die Sitzung. Hierauf folgte die gemeinschaftliche Schlußsitzung beider Häuser. Zunaͤchst wurden der engere und der weitere ständische Ausschuß gewählt, die bis zum Zusammentritt der neuen Kammern in Thätigkeit bleiben. Der Minister⸗Präsident Dr. Freiherr von Mittnacht verlas darauf ein Königliches Dekret, welches besagt, nachdem die für den Landtag bestimmten Angelegenheiten, soweit dies nach den Verhältnissen möglich , sei, ihre Erledigung .

ätten, werde der Landtag in Gnaden entlassen. Der Minister⸗ fern gab dann einen Ueberblick über die vom Landtaf erledigten Gesetze, sprach im Auftrage des Königs den Dan

wobei er dem lebha

gingen, Ausdruck gab, und Der Präsident der Ersten Kammer, k ?

eine Majestät den König.

Oldenburg.

die Großherzogin sind von der Reise zuruͤ

Hamburg.

gesetzten Kömmission für die Ver zwei Redner gesprochen und si erklärt hatten, wurde die Einzelberathung mit der

en unseres ge⸗ 1

Allerhöchstdesfelben für die Leistungen des Landtags aus,

ten Bedauern der Regierung über die Unmöglichkeit, das wichtige Werk der Verfassungsrevision durch⸗ zuführen, da die bestehenden Anschauungen weit auseinander⸗ erklärte den Landtag für geschlossen. Fürst Waldburg⸗ schloß die Sitzung mit einem Hoch auf

(H) Ihre Königlichen Hoheiten der erh ern . gekehrt u

haben in der Sommer⸗Residenz Rastede Aufenthalt genommen.

Die Bürgerschaft begann gestern die Berathung über den Antrag der von dem Senat und der 8 ein⸗ assungsrevision. Nachdem

für Erledigung im Plenum ebatte über den Entwurf des Gesetzes, betreffend die Organisation der Verwaltung, begonnen; sodann vertagte sich die Bürgerschaft.

empfangen. Aus mancherlei A ; berichtet, geschlofsen, daß ein längerer Aufenthalt des Kaiserz in Budapest beabsichtigt sei.

zufolge von der enthoben worden ist, ist gestern na

sollen.

Oesterreich⸗Ungarn. Der Kaiser hat gien, keine politischen Persönlichkeiten

erlei Anzeichen wird, wie W. T. B

Graf Khuen⸗Hederväry, der der „Budap. Korresp.“ ission einer Kabinetsbildung endgültig Agram zurückgekehrt.

Ziemlich übereinstimmende Darstellungen der Bud apester

und der Wiener Blätter erblicken den Grund der sich in der Entwickelun : ; nicht in sachlichen Verschiedenheiten, die vielmehr als völlig beseitigt gälten, sammenstellung . eines etwaigen aus der li Kabinets. x6 auf Justiz-Ministers Dr. von Szilagyi hingewiesen. Mehrere Be⸗ sprechungen, die Dr. Wekerle gestern mit den übrigen Mi⸗ nistern und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Banffy hatte, scheinen die Lösung dieser Schwierigkeit zu be⸗

der ungarischen Krisis äußernden Stockung

sondern in der Schwierigkeit der Zu— einer 3 befriedigenden Namensliste

eralen Partei zu bildenden Hierbei wird besonders auf die Person des

wecken. Wie die „Budapester Korrespondenz“ meldet, werde r. Wekerle diese Verhandlungen fortsetzen und heute dem

Kaiser Bericht erstatten. Dabei werde zugleich die Entscheidung des Kaisers bekannt J werden. n

In der gestrigen Sitzung des Munizipalausschusses

von Bu dapest schilderte der Ober-Bürgermeister in warmen Worten, wie glücklich sich die Bevölkerung von Buda⸗ pest fühle, wenn der Kaiser anwesend sei. Der Antrag, dem Kaiser durch eine Deputation den Dank für die günstige Lösung der Kasernenfrage auszusprechen, wurde unter stürmi— schen Eljenrufen einstimmig angenommen. wurde sodann einstimmig zum Ehrenbürger von Budapest gewählt.

Dr. Wekerle

Die Mitglieder der österreichisch⸗russischen Weichsel⸗

regulierungs⸗-Kommission, die ihre Berathungen in Krakau forisetzen, werden in den nächsten Tagen das 6 tokoll über die Weichselfahrt von Niepolomice

beenden. Das Ergebniß der Kommissionsverhandlungen wird

is Zawichost

als sehr günstig betrachtet, weil die Flußregulierungsarbeiten auf der russischen Seite nunmehr rascher betrieben werden

In Triest fand vorgestern auf dem britischen Kriegsschiff „Sans pareil“ ein Lunch statt, woran auch der Statthalter und der Bürgermeister theilnahmen. Für den Abend hatte der Bürgermeister zu einer Gesellschaft in der Villa Revoltella eingeladen. Gestern früh ist die britische Schiffsdivision nach . in See gegangen. Die in Polg eingetroffene

ivision unter dem Kommando des Admirals Seymour ist gestern nach Zara in See Ce ngen. Am Montag fand in Pola zu Ehren der britischen Offiziere im Marinekasino ein Diner statt, dem der Erzherzog Karl Stefan beiwohnte. Vorgestern Abend gah Admiral Seymour zu Ehren der öster⸗ reichisch⸗ ungarischen Admirale und Schiffskommandanten ein Diner. Gleichzeitig fand zu Ehren der britischen Offiziere im Marinekasino eine glänzende Gesellschaft statt.

Frankreich.

In dem heutigen Ministerrath wird, zufolge, der Minister⸗Präsident Dupuy den Brief Paschal Grousset's vorlegen.

Der Deputirte Toussaint ist von dem Gerichtshofe in Saint-Nazaire wegen seiner Einmischung bei dem Strike in den Stahlwerken von Trignac zu 10 Tagen Gefängniß und 100 Fr. Geldbuße verurtheilt worden. .

Bei dem gestrigen Festmahl der kolonialen Vexeini⸗

ung betonte der ge een, Kolonial⸗Minister Del cas s6 die

gl h order et daß Frankreich derjenige Antheil an den kolonialen Besitzungen sichergestellt werde, der ihm durch die Verträge zugesprochen worden sei. Diesen ausgedehnten Besitz müsse man zur Geltung bringen. Etienne bemerkte, Frankreich müsse jetzt sprechen, denn es habe das Recht dazu. Die Zeit des bescheidenen Zurücktretens sei vorüber; man habe die Geduld und Entsagung Frankreichs zu sehr mißbraucht. ö

Die Einnahmen aus indirekten Abgaben blieben im Monat Mai hinter dem Voranschlag um 41959099 . zurück. An dem Minderertrage sind die Zölle mit 3 300 000 Fr. betheiligt.

dem „W. T. B.“ gestern erwähnten

Rußland.

Zu der Ernennung Iswolskiels zum Minister⸗ Residenten beim päpstlichen Stuhl bemerkt das „Journal de St. Pétersbourg“. Die Bedeutung der Wieder⸗ herstellung der offiziellen Beziehungen Rußlands zu dem heiligen Stuhl werde niemandem entgehen. Sie sei gleich⸗ zeitig ein ö der normalen und, regelmäßigen Ordnung der Dinge sowie ein Pfand des Friedens und des uten Einvernehmens für die Zukunft. Dank den hoch⸗ ,, Absichten des Papstes und seinem versöhnlichen Geist, sei diese Wiederherstellung möglich, und wünschens⸗ werth geworden und habe dadurch einen besonderen Werth er⸗ halten. Sie werde einen heilsamen Einfluß auf die katho⸗ lische Bevölkerung des russischen Reichs ausüben, indem sie dazu betragen werde, bei dem Klerus und den Gläuhigen jene Gefühle der Loyalität zu erhalten, die ihnen, erst kürzlich durch das geistige Oberhaupt der e n . Kirche in seiner Encyklika an die polnischen Bischöfe empfohlen worden seien.

Italien.

Der König berief, wie ‚W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag di Rudini und gestern Abend anardelli zu einer Besprechung über die gegenwärtige politi che Lage.

In ber gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wurden infolge des Umstaͤndes, daß der n ,, Montalto in . Prozeß gegen die „Banca Romana“ bestätigt hatte, was von ihm bereits vor dem parlamentarischen Ausschuß gesagt worden war, nämlich daß die ahr mehrere Doku⸗ mente bei Seite geschafft habe, am Schluß der Sitzung ünf an die . gerichtete Anfragen eingereicht. Der elfi Hein fe! Calenba erklärte, sobald der Prozeß zu Ende geführt worden sein werde, werde gegen die Beamten, die pflichtwidrig gehandelt hätten, eingeschritten werden; das Ge⸗ richt werde seine volle Schuldigkeit thun.

Belgien.

Nach mehrmonatlicher Berathung hat, wie W. T. B.“

vorlage im ganzen mit 70 gegen 4 Stimmen angenommen.

Silbers gewidmet haben.

Das Werk der Verfassungsrevision ist damit beendigt.

berichtet, die Deputirtenkammer gestern die Wahlgesetz⸗

Serbien.

Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Belgrad gemeldet: Die Führer der iberalen Ava kumovic und Ribarac be— aben fich vorgestern in den Konak, um im Sinne des Be⸗

lusses der . dem König die Beschwerden äber die der ortschrittspartei angehörenden

räfekten und über die Bevorzugung der Fort⸗ chrittler durch den Minister des Innern Nike⸗ lajewic zu unterbreiten. Der König versprach Ab⸗ stellung, der Mißstände und bat die beiden liberalen Führer ur Tafel, zu der auch Nikolajewic zugezogen wurde, mit dem ich dann Avakumovic und Ribarac in Gegenwart des Königs auseinandersetzten. Die Radikalen , . sich an den bevorstehenden Gemein deraths wahlen nicht zu betheiligen, weil bie gegenwärtige Lage gesetzwidrig sei.

Bulgarien.

Die „Swoboda“, das Blatt Stambulow s, veröffent— licht eine Erklärung, wonach die liberale Partei gegen die neue Regierung in Opposition treten werde. Das Pro⸗

ramm der libera en Partei bleibe unverändert und werde nach wie vor in der Erhaltung der Unabhängigkeit Bul⸗ garienz, des Throns und der Dynastie sowie der durch die Verfassung gewährleisteten Rechte des Volks bestehen. Die Swoboda“ wirft dabei einen kurzen geschichtlichen Rückblik auf die acht Jahre, während welcher Stam⸗ hulow an der Spitze der Regierung gestanden habe, der Mann, dem Bulgarien danke, was es heute sei. Der Bestand Bulga⸗ riens werde für die liberale Partei den Gegenstand der Haupt⸗ sorge bilden, ob sie nun die Macht in Händen habe oder nicht.

Wie „W. T. B.“ aus Sofia meldet, verlaute daselbst, die Regierung werde noch im Laufe dieses Monats Neu⸗ wahlen für die dortige Munizipalität anordnen.

Schweden und Norwegen.

Der konservativen „Aftenposten“ zufolge hätte der Verein der Linken des Storthings beschlossen, heute nach Be— rathung des Kommissionsberichts über die ö militärsschen Veranstaltungen in den Jahren 1884 und 1893, im Storthing zu beantragen, an den König eine Adresse abzusenden. Darin solle die Aufmerksamkeit des Königs auf einzelne Offiziere, die sich angeblich gegen das Storthing ver⸗ angen hätten, gelenkt und deren . gefordert werden. . hätte der Verein der Linken beschlössen, die Berathung über die Apanage des Kronprinzen bis auf weiteres zu verschieben.

Amerika.

Die Wahl für den Posten des Gouverneurs im Staat Oregon hat nach einer Meldung des, W. T. B.“ aus New⸗ . einen durchschlagenden Sieg der Republikaner ergeben.

Das amerikanische Kriegsschiff Pennington“ hat in La Libertad Truppen zum Schutz der dort lebenden Aus⸗ länder gelandet. ö

Der brasilianische Kongreß wird, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro zufolge, alsbald nach der Genehmigung der Präsidentenwahl seine Sitzungen schließen.

Asien.

Nach einer gestern über Shanghai eingetroffenen Mel— dung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Korea nehme der n ft oed daselbst einen ernsten Charakter an. Zwei⸗ tausend von fremden Offizieren ausgebildete chinesische Truppen seien von Tientsin gegen die Rebellen entsandt worden. Eine britische Flotte werde in Port Hamilton zum Schutz der Ausländer in Korea bereitgehalten.

Afrika.

Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Tripolis von gestern: Als die Beamten und Steuereinnehmer, die das Innere der Regentschaft zur Erhebung der Abgaben bereisten, nach Kasr⸗ Bugardan an der tunesischen Grenze gekommen seien, hätten sie dieses alte arabische Kastell wieder aufgebaut und von französischenSpahis 66er gefunden, die das ganze Gebiet längs Wadi⸗Haunia überwachten. Das . sei in den letzten Tagen von dem Kommandanten der tunesischen Truppendivision General Leclerc inspiziert worden. Nach der von den türkischen Grenzkommissaren vorgeschlagenen Grenzlinie liege Bugardan auf tripolitanischem Gebiet, südlich von dem Bahr⸗el⸗ Bibian. Die Bevölkerung von Ghadames und Ghat sei be⸗ unruhigt und befürchte das Erscheinen französischer Truppen. Es wurden dringende Bitten um Schutzmaßregeln an den General⸗ Gouverneur gerichtet.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Dem mit der Empfangnahme der Waare oder mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge befindlichen Käufer gegenüber ist nach Art. 343, 354 Handelgesetzbuchs der Verkäufer zum Selbsthilfe—⸗ verkauf befugt. Dieser Selbsthilfeverkauf aber ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Zipilsenats, vom 20. Februar 1894, nur dann wirksam, wenn die betreffende Waare bei der Ausführung des Selbsthilfeverkaufs im Besitze des Verkäufers sich befindet oder doch zu dessen thatsächlicher Verfügung steht, nicht aber, wenn der Verkäufer einen bloßen Anspruch gegen einen Dritten auf Lieferung der von ihm, weiter veräußerten Wgarenmenge hat. Ine besndere ist bei Koks käufen dem säͤumigen Käufer gegenüber der Selbsthilfeverkauf nur dann wirksam, wenn der Koks vom Verkäufer vor der Ausführung des Selbsthilfeverkaufs bei der Zeche gab gerufen worden ist. ‚Durch Art. 343 H.-G. -B. wird dem Ver⸗ fãufer für den Fall, daß der Käufer mit der Empfangnahme der Waare im Verzuge ist, die Befugniß eingeräumt, diese Waare au dessen Gefahr und Kosten in einem öffentlichen Lagerhaus oder bei einem Dritten niederzulegen oder sie nach vorgängiger Androhung für Led n me , fern öffentlich verkaufen zu lassen. Dadurch wird ihm die öglichkeit gewährt, sich der ihm durch Art. 343 Abs. 1 auf- erlegten Verpflichtung zur Aufbewahrung der Wgare zu entledigen und sich ihrer entweder ganz zu entäußern oder doch das Lager, auf dem sie sich 4 e, zu räumen, daß er sie anderswo nieder⸗ legt. Aus Wortlaut und Zweck dieser Vorschrift ergiebt sich mit voller Deutlichkeit, daß die von dem sogenannten Selbst—⸗ hilfeyerkauf handelnde Vorschrifst nur insoweit Anwendung finden lann als es sich um den Verkauf von wirklich vorhandener, im Besitze des Verkäufers befindlicher oder doch zu deffen thatsächlicher Ver⸗ enn stehender Waare handelt, denn nur insoweit kann von einer . eng, zur Aufbewahrung und von einer Niederlegung der

gare die Rede sein. Der Klägerin stand zwar gegenüber der seche D. ein Anspruch auf Lieferung einer größeren Menge Koks von der eßigen . eit zu, wie ihn der Beklagte von ihr, zu ba leben hatte. ber sie hatte, als sie die Selbstverkäufe derna m, diesen Koks noch nicht bezogen, ja noch nicht , abgerufen. Es stand hiernach solcher nicht zu

rer thatsäͤchlichen Verfügung. In mehreren Urtheilen des

Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts und des Reichsgerichts ist zwar dargelegt worden, ein Selbsthilfeverkauf im 4 ichn 343 9 g werde nicht dadurch ausgeschlossen, daß mit der zu verkaufenden Waare noch gewisse Manipulationen vorgenommen werden müßten, ee ie eines solchen könnten z. B. auch noch nicht geförderte Kohlen sein. Aber auch wenn man sich auf diesen Standpunkt stellt, sind die von der Klägerin vorgenommenen Selbsthilfeverkäufe nicht als, ordnungsmäßige im Sinne des Art. 343 anzusehen, weil die Klägerin es unterlassen hat, vorher eine bestimmte Menge Koks bei der Zeche D. abzurufen und dann diesen von ihr abgerufenen Koks zum Verkauf zu bringen.“ (6 /94.)

Macht ein Bestohlener Anzeige vom Diebstahl mit dem Verlangen einer Bestrafung des Thätert, ohne zu wissen, daß auch ein Angehöriger von ihm an dem Diebstahl betheiligt ist, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 8. März 1894, jene Anzeige nicht als der gemäß 8 247 Str. G.⸗B. erforder⸗ liche Strafantrag zu erachten. Der Angehörige ist nicht zu ver⸗ folgen, wenn der Bestohlene nach erlangter Kenntniß von der. Theilnahme des Angehörigen einen Strafantrag gegen diesen nicht gestellt hat. Von einem erhobenen Straf⸗ antrage kann nur geredet werden, wenn der Verletzte hierbei bewußt war, daß ein Antrggsdelikt in Frage stehe, dessen Verfolgung von ihm abhängig sei. Vorliegend erfuhr aber der Be⸗ stohlene erst, nachdem er bereits die Anzeige wegen des bei ihm aus— geführten Diebstahls gemacht und das Verlangen einer Bestrafung der Diebe B. und D. geäußert hatte, daß an demselben auch seine Schwester als Anstifterin betheiligt sei, und einen Strafantrag gegen dieselbe hat er dann nicht vorgebracht. Darum durfte aber auch diese wegen der ihr zur Last gelegten Anstiftung zum Diebstahl nicht ge⸗ straft werden. Der Grundsatz der Untheilbarkeit des Antrages kann hier nicht zur Anwendung gebracht werden. . . .“ (214/94)

Entscheidungen des Ober⸗Berwaltungsgerichts.

Zur Prüfung und Entscheidung der Frage, ob ein ordnungsmäßig festgeftellter Straßen- und Baufluchtlinienplan in mate—⸗ rieller Hinsicht mit dem Inhalt des Gesetzes vom 2. Juli 1875, be—= treffend die Anlegung und von Straßen und Plätzen, und dem sonst etwa auf die Sache bezüglichen objektiven Recht in Widerspruch steht, ist nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, IV. Senats, vom 24. November 1893, der Verwaltungs⸗ richter wohl befugt, dagegen ist er nicht berechtigt, zu untersuchen, ob die Motive, welche die zuständige Behörde zur Festsetzung der Fluchtlinien in der geschehenen Weise geführt haben, richtige sind. Insbesondere unterliegen nicht der Beurtheilung des Ver—⸗ waltungsrichters die Beweggründe, welche die zuständige Behörde veranlaßt haben, eine vom Gesetz zugelassene Ausnahme von der allgemeinen Regel (beispielsweise die Festsetzung einer mehr als 3 m bon der Straßenflucht zurückweichenden Bau⸗ fluchtlinie) bei dem festgesetzten Baufluchtenplan zur Anwendung zu bringen. In dem zum Grunde liegenden Fall hatte der rer, ren zu Wiesbaden auf Grund des § 1 des Baufluchten. Ges. v. 2. Juli 1875 einen k für die Schw.⸗Straße ,, aufgestellt, daß an der Westseite der Straß, dem thatsächlich daselbst schon im weiteren Umfang stattgehabten Anbau entsprechend, die Baufluchtlinie um 25 m hinter der Straßenfluchtlinie zurückweichend bestimmt wurde. Auf die Einwendungen betheiligter Grundbesitzer wurde der Plan vom Provinzialrath genehmigt, mit der Begründung; Der neue Flucht linienplan sei nur eine wiederholte Festsetzung der bereits zu Recht bestehenden älteren Fluchtlinie, wenngleich eine neue, so weit gehende Baubeschränkung auf Grund des § 1 Abs. 4 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 unter den obwastenden Umständen nicht gerechtfertigt erschemnen würde. Der, 5 1 Abs. 4 des Gesetzes bestimmt nämlich, daß die Straßenfluchtlinien regelmäßig zugleich die Baufluchtlinien bilden, daß aber aus besonderen Gründen eine von der Straßenfluchtlinie ver⸗ schiedene, . in der Regel höchstens 3 m von dieser zurück⸗ weichende Baufluchtlinie festgesetzt werden kann. Im März 1893 wurde der Wittwe N. die Bauerlaubniß für ein Wohnhaus an der Westseite der Schwe str. über die festgesetzte Baufluchtlinie hinaus von der Polizei⸗Direktion versagt, und diese erhob Klage beim Bezirksausschuß auf Ertheilung der Bauerlaubniß, indem sie unter anderem geltend machte, daß thatsächlich früher eine alte, gleiche Baufluchtlinie gar nicht bestanden habe und daß somit der einzige Grund dafür, daß der . den neuen Fluchtlinienplan genehmigt hat, wegfalle.

er Bezirksausschuß wies die Klage ab, indem er annahm, daß der Verwaltungsrichter in jedem Falle unbedingt ablehnen müsse, in die materielle rüfung des ordnungsmäßig zu stande ge⸗ kommenen Fluchtlinienplans einzutreten. Dieser Auffassung trat zwar das Ober-Verwaltungsgericht nicht bei, trotzdem aber bestätigte es die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte: „Der Bezirksausschuß irrt, wenn er meint, daß ein ordnungsmäßig zu, stande gekommener Fluchtlinien= plan wie ein ordnungsmäßig publiziertes Gesetz zu betrachten und es dem Verwaltungsrichter unbedingt verwehrt sei, in eine materielle Prüfung desselben einzutreten. Es ist in dieser Beziehung zwischen dem Resultat der Festsetzung und den Motiven . wohl zu unterscheiden. Durch die Festsetzung von Fluchtlinien wird im Resultat eine Rechtsnorm geschaffen, welche aber in materieller Hin⸗ sicht nicht mit dem materiellen Inhalt des Gesetzes vom 2. Juli 1875 und dem sonst etwa auf die Sache bezüglichen objektiven Recht im Wider⸗ spruch stehen darf, und der Verwaltungsrichter ist wohl befugt zu prüfen, ob dieses der Fall ist oder nicht. Er ist dagegen nicht berechtigt, zu untersuchen, ob die Motive, welche die zuständige Behörde zur Fest⸗ setzung der Rechtsform geführt haben, richtige sind. Das Gesetz ent⸗ hält nicht einmal eine Vorschrift darüber, daß die Behörden, welche in dem Festsetzungs verfahren Entscheidungen zu treffen haben, ver— pflichtet sind, Motive dafür anzugeben, und schon dieses zeigt, daß es für die weitere Wirkung der Fluchtlinienfestsetzung nur auf das Nesultat, nicht auf die Motive ankommt, .. Wenn hier auch that⸗ sächlich eine ältere Fluchtlinie nicht bestanden haben sollte, so ist nicht abzusehen, inwiefern der Provinzialrath durch die Genehmigung der von der Gemeinde festgesetzten Fluchtlinie das Gesetz verletzt haben sollte. Nach f 1 Abs. 4 a. a. O. soll zwar in der Regel die Baufluchtlinie höchstens 3 m von der Straßen fluchtlinie zurücktreten; aber dieser Wortlaut zeigt klar, daß Aus—⸗ nahmen von dieser Regel zugelassen sind, und wenn nach der Ent scheidung des Provinzialraths eine solche Ausnahme in dem vorliegenden Umfang für angemessen erachtet worden ist, so ist nicht erkennbar, inwiefern hierdurch die Vorschriften des Gesetzes verletzt sein sollten. Ob die von dem Propinzialrath dargelegten Motive für seinen Be—⸗ schluß von Irrthum etwa nicht ganz frei sind, unterliegt der Beur⸗ theilung des Verwaltungsrichters nicht; das Resultat seiner Ent— scheidung enthält nichts dem Gesetz Widersprechendes, und darauf allein kommt es an.“ IV. 74.)

Kunst und Wissenschaft.

Im zweiten Cornelius⸗Saale der Königlichen National⸗ Galerie ist heute eine Ausstellung von Arbeiten moderner amerikanischer Holzschnei der eröffnet worden.

In der letzten Sitzung der Gesellschaft für Erdkunde am Sonnabend gedachte der Vorsitzende, Geheime Regierungs⸗Rath, , Dr. Freiherr von Richthofen zunächst der kürzlich ver⸗ torbenen Forscher, det Geheimen Ober ⸗Regierungs⸗Raths a. D. Windhorn, des Professors Fischer vom Geodätischen Institut und des Dr. Augu 65 leicher, eines Mannes von außergewöhnlicher Be⸗ gabung, dessen Tod lebhaft 6. werden müsse. Der Vorsitzende theilte darauf mit, daß die Rückkehr der Mitglieder der deutschen Kamerun Expedition, von Uechtritz und Dr. Passarge sich wider Erwarten ver⸗ zögert habe, doch würden sie in etwa vierzehn Tagen hier ein⸗

treffen und in der nächsten Versammlung ihren Bericht erstatten. Von Griechenland berichtet Dr. Alfred Philippson über das ö. Erdbeben gegenüber der Küste von Euböa, das außergewöhnliche Spaltenbildungen begleiteten. In einer der letzten 4 * der Royal Geographical Society zu London schilderte Lord Liver dale seine Reise, bei welcher er in Begleitung seiner Gattin Asien in einem Zeitraum von dreißig . von Westen nach Osten durchquert hat.

Der Direktor des Königlichen Museums für Völkerkunde zu Berlin, Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Bastian sprach sodann über Die Bevölkerung von Samoa“. Es sei die . der . Forschung, auch die pfychischen 8 der Völker zu erforschen, mit denen ke irgendwie in Berührung kommt: besonders interessant sind diese Fragen natürlich bei den begabteren Völkern, wie es die ing sind. Um Erforschung der Sprache der Samoaner habe sich Rev. Pratt besonders großes Verdienst erworben; derselbe hat früher bereits ein Wörterbuch, wie eine Grammatik der Samoasprache herausgegeben. Der Vortragende ging sodann auf die Schöpfungssagen ein, wie sie sich in den Erzählungen der Samoaner darstellen, im übrigen Polynesien aber widerspiegeln. Der Kern dieser Volkssagen ist etwa folgender: Tangaloa, der Schöpfungsgott habe

ch über den Wassern befunden; als ein Stützpunkt für seine Füße hätte sich der Felsen gebildet, der sich öffnete; aus ihm sei alles ent- standen: das Firmament und den Himmel hätte er dann aufgebaut. Von diesem Schöpfer Tangaloa leiten eine Reihe edler 6er en, insbesondere die Königsgeschlechter, auch Malietoa ihren Ursprung her. Ein anderer Mythos erzählt, aus den Wassern hätte der Gott das Land herausgeangelt: zuerst hätten sich darauf niedrige Organismen gebildet und aus deren verfaulender Masse die Würmer; dann seien aus diesen Würmern die Menschen entstanden. Auf Samoa giebt es noch eine zweite Sekte: sie führt die Cvolutions- theorie zurück auf den Kampf des Gottes Fei mit dem Feuer, dem er erliegt; die Steine erliegen den Gräsern, die Gräser den Kräutern, die Kräuter den Bäumen, diese den Schlingpflanzen; aus den ver⸗ faulten Blättern der Schlingpflanzen entstehen die Würmer; aus diesen hätten sich endlich die Menschen gebildet. Bei dieser Ent- stehung des Menschen aus den niedrigeren Gattungen handelte es sich nur um den physischen Menschen. Zugleich mit dem aus dem Erd⸗ stoff, gebildeten Menschen habe sich aber eine Vierheit gebildet: das Gefühl, der Wille, die Seele und das Denken; Tangaloa verordnete, daß die Seele sich mit dem Denken zu vereinigen habe. Wenn jene Vierheit zusammengefaßt wird, entsteht, die Idealauffassung., die über die pfychophysischen Funktionen hinausgeht: in ihr shlten sich jene Vierheit zusammen zur Seele. Der Mensch hat eine Doppelseele oder vielmehr zwei Seelen, von, denen die eine ein Traumleben führt, die andere aber den Körper bewohnt. Wenn diese Seele beim Tode den Körper verläßt, so zieht sie, dem Laufe der Sonne folgend, in den Westen der Inseln, um dort in die Unterwelt einzutreten. Neben diesen populären Darstellungen des gewöhnlichen Volksmythos giebt es nun noch die philosophischen Auffassungen: aus dem Nichts gehen alle Dinge hervor. Durch eine Reihe vsychologischer Vorgänge wird die Welt geschaffen, welche in den Himmel oben und die Erde unten zerfällt. Der Schöpfergott befindet sich aber nicht im Himmel, sondern der Himmel wird erst später geschaffen; aus dem auf das Schöpferwort aus dem Felsgestein aufsteigenden Gewölk wird das Firmament ge⸗ bildet durch einen damit beauftragten Gott, darüber neun Himmel: im neunten Himmel thront der höchste Gott, der dann zum Götter⸗ könig eingesetzt wird. Dorthin kommen alle Götter zur Raths— versammlung zusammen, zum Friedenskongreß. Dort ist kein Streit; dort ist Frieden, Niederlegen der Waffen., Professor Bastian schloß seinen interessanten Vortrag mit der Mittheilung, Dr. Stübel, der langjährige Generalkonsul von Samoa, werde sein gesammtes, Jahre lang gesammeltes Material dem Museum für rn mn übergeben, das in der Indischen Abtheilung der Publikationen des Museums demnächst herausgegeben werden würde.

Ueber die geographische Verbreitung der nutzbaren Walfische“ sprach darauf der Erste Direktor der 30 ogischen Sammlung“ des Museums für Naturkunde, Geheime Regierungs- Rath, Professor Dr. Möbius. Walfische in Aquarien oder zoologischen Gärten zu züchten, sei bisher noch nicht gelungen: man sei für das Studium derselben also auf die todten Walfische der Museen und Reisebeschreihungen angewiesen, oder man müsse Seefahrten machen. Die Kenntniß dieser Thiere habe eine wesentliche Bereicherung erfahren durch eine Entdeckung des skandinavischen Forschers Professor hier, welcher feststellte, daß bei dem Embryo aus dem Korper hervorragende kleine Beine zu sehen sind, die sich indessen bis zur Geburt wieder vollständig zurückbilden. Die Haut ist ganz nackt und allein an den Lippen des jungen Thieres findet sich eine Andeutung von Resten einer Behaarung. Die Wale haben kein äußerliches Ohr, einen sehr engen Gehörgang; die kleinen Augen sind kugelförmige Linsen. Als Säugethiere sind die Walfische charakterisiert durch ihr 37 bis 40 Grad warmes Blut. Sie sind Lungenthiere, müssen also an die Oberfläche kommen, um zu athmen: wenn der Tümmler an der Küste Mecklen⸗ burgs oder der Kieler Bucht in ein Netz geräth, so ertrinkt er als Luftathmer, wie der Mensch. Die Wale nähren sich von Massen—⸗ thieren, von den Heringen, Makrelen, Dorschen; andere von Crustaceen, kleinen Krebsen, Schnecken, Quallen, auch von kleinen Pflanzen. Man unterscheidet Zahnwale und Bartenwale: dem Bartenwal, also z. B. dem Grönländischen Walfisch dienen seine Barten, dieser bornige Besatz des Qberkiefers und der Gaumenfläche, als Filtrierapparate der Nahrung. Als junge Thiere haben auch die Walfische Zähne; sie schwinden ihnen aber nach dem dritten Theil des embryonalen Lebens. Früher glaubte man, daß die Walfische Wasser ausblasen; das ist aber anatomisch unmöglich: die Nasenröhren gehen beim Kehlkopf in einen Kanal zusammen; die Wale können zu gleicher Zeit athmen und Nahrung aufnehmen. Wenn der Walfisch frißt, so kommt kein Wasser in seine Luftröhre: also kann der Walfisch auch kein Wasser ausspeien. Was der Wal aus dem sogenann⸗ ten Spritzloch, den vereinigten. Nasenlächern hervorstößt, ist der Dampf, der sich zu einer mächtigen Säule in der kalten Um⸗ gebung verdichtet. Der Walfisch gebärt in der Regel nur ein Junges. Die Säuglinge sind sehr groß, ein Drittel des gebärenden Thieres, 15416 6. lang. Auch die Verbreitung des Thieres, der ver⸗ schiedenen Familien der Gattung Walfisch aus der Ordnung der Wale schilderte der Vortragende.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ueber den Ackerbau in der Umgebung Berlins ver handelte heute die Ackerbau⸗Abtheilung der Beutschen Lgandwirth⸗ schaftsgesellschaft im i Saale des Treptower Parkschlosses. Professor Orth, der Vorsitzende der Abtheilung leitete die Ver⸗ handlungen mit einem Hinweis auf die Darstellungen der bran⸗ denburgischen und hinterpommerischen Bodenverhältnisse in der Erzeugnißhalle der Ausstellung ein. Er hob zugleich hervor, daß trotz der verhältnißmäßig schlechten Bodenverhäͤltnisse doch in der Umgebung Berlins eine hohe Kultur herrsche und daß man jetzt daran gehe, sogar Zuckerfabriken in hiesiger Gegend zu er= richten, so zwischen Pankow und Heinersdorf. Das k Referat hatte der Oekonomie⸗Rath Neuhguß⸗Selchow übernommen. Er wies darauf hin, daß an sich in der Nähe der großen Städte und vor allem auch in der Nähe Berlins die Verhältnisse für die Landwirthschast nicht ungünstig liegen, daß man es aber verstehen müsse, die besonderen Verhältnisse auszunutzen, welche die Nähe großer Städte biete. Als Vorzüge seien der im allgemeinen leichtere Absatz und speziell für Berlin die Nähe der Rieselfelder zu bezeichnen, welche Futter und den angrenzenden Landwirthen auch Dünger liefern. Ein weiterer Vortheil bestehe darin, daß man in der Groß⸗ stadt manchen für den Wirthschaftsbetrieb, nutzbaren Ab- . billig erwerben könne. Die Preise für die grö

üter in der Umgebung Berlins seien allerdings sehr hoch und Über⸗ stiegen den reellen Werth meistens um ein Drittel, weil es üblich geworden sei, daß sich reiche Leute, die auf eine ,, Ver⸗

zinsung des Anlagekapitals nicht zu sehen brauchen, Güter kaufen, um die mdf feen, des Landlebens genießen zu können. Ueberhaupt