1917 / 155 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

1. Pakete ohne angegebenen Wert und Pakete mit Wertans ab

.Das Borto beträgt für Pakete auf Entfernungen (in geegraphischen Meilen): bis jum in f bis 10 10 - 20 30 - 59 60 = 100 190 - 10 über 130 ben enschliehllch! Sone 1 None 8 Zone 3 Zone 4 Zone 3 Zone 6

5 rg . do Pf So Pf 3 [. 30 Pf. 40 Pf. 50 Pf.

bo Vz fr je 1 K mehr . 5 Pf. 10 f. 20 Pf.

Pierzu treten als Neichsabgabe folgende Zuschläge: I. für Pakete bis h kg a) auf Entfernungen innerhalb der Zone 1 P) auf alle weiteren Eutfernung:n. II. für Pakete über 5 kg 3 auf Entfernungen innerhalb der Zone 1 19. b) auf alle weiteren Entfernungen

Pf. 106

4

git ulcht frei gemachte Patete bl s bg cin chliehlich wird

HK. Patetsenbrmgen.

ein Vortozuschlag von 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Diꝛenst⸗ sendungen unterliegen diesein Jäschlag nicht

Für die als Sperrgut zu behandelnden Yatete ird das Ports sulcht aber der Portemuschlag umd die Versicherungẽgebübr) um fie Hälfte arhöht. Als Sperrgut gelten alls Palete, die g. in rigand einer Ausdehnung 1e a Überschretten oder k. in einer Aushehnung 1 m, in einer anderen aa n überschreiten und dabei weniger als 10 Kg wiegen oder e. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen Gegenständen verladen lässcn, daher ber der Verladung einen unver⸗ hältntsmäßig großen Naum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders sorgsame ,, erfordern, z. B. Körbe. mit Pflanzen und Gesträuchen, Käfige, leer eder mit lebenden Tieren, leere Ziggrrenkisten in großen Bunden, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, Kinderwagen usmw.), Spinnrad er, Fahrräaͤder und dergleichen, 4. Yakete mit lebenden Tieren.

Die Pakttsendungen sind tunlichst frol zu machen.

e nach Orten mnunerhals des Deutschen Reichapostgeriees somie nah Baneru tun Wien ern.

B. Für Pakete mit Wertaugabe wird erhohen; I) das für Pakete ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (äiehe unter .), 3 Ver sicherungs gebühr ae e 385 für je 300 4 ö. * Teil von 160 M, miadestengs jedoch 10 Yf., opne 2

1 ernung.

ang inschrelbung bei Privatpaketen ist bis auf weiteres ausgeschlossen. .

. Für Rachnahmengkete (N. zulä 1 bis Soo 4) wird außer dem Porto erhoben: 1) 15 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Ein. . g le weisingt eb far Tebersendung des eingeiogenen

nahmebetrags.

B. r, . Pakete müůssen freigemacht sein. Beson ˖ dere Gebnhr außer Porto und etwaigem Eilbestellgelde 1 4.

F. Die Versendung mehrerer Pakete mit ciner Paketkarte lst bis auf weiteres nicht gestattet.

G. Es empfiehlt fich, in die Pakete abenaus ein Dappel der Aus⸗ schrift zu legen.

H. Freigemachte Pakete im Gewichte bis 3. KI ', Pastpakete) Rach dem Aus laude.

AKHAlzemeines. Den Paketen Sirfen , allgemein Briefe eder briefliche Mitteilungen nicht beigessigt werden; auch dürfen sie guter einer Rechnung (Faltura) keine anderen Ge schüßts-= vapiere enthalten. Wegen der in . dringendsten Bedürfnisses zugelassenen Üusnahmen erteilen die Postanstalten Auskunft. Zeder Vaketkarte sind Zollin hal tẽerklärungen für das Augland sowie ein für die Waren verkehrsstatistit bestimmtes Soppel auf grünem Papier in deutscher Sprache beizufügen. In der unten angegehenen Zahl der erforderlichen Inhaltzerklärungen ist das Derpel mit einhegrisfen. Klufferdenm st jurzest noch ein zweites Doppel der Ihhaite—= erklärung guf grünem Raxier beizufügen. (Für Pekete nach Luxem · burg sind künftig . grüne Zollinhaltserklärungen erferderlich.) Die Uchberschrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in: . ö Aus fuhrerklärrng . (zum Zweclẽ der deutschen Zollabfertigung)“ cändert werben. Bie Waren sind in handelsüblicher Welle so geunu zu . daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhrzrrbote fallen. In der Spalte Bemertunnen hat der Absender zu erklären: Gnthält außer der Faktura kerne schriftlichen Mittellimgen,. Die Kugftihrerklärun gen sind vom Absender selbst, bei juristischen ren von dem gesetzmniäßigen Vertreter (bei Handelsfirmen von dem nhaber oder einem der ins Handels register eingetragenen Bevoll⸗ mächtiglen) durch Nameusunterschrift verantwortlich zu voll⸗ ziehen; eln etwa vorbandener Firnenftempel ist beinidrücken. Die Post⸗

anstalten können über die Persönlichteit des Lluflieferers einen Ausweis ver⸗

Luxemburg (ausschl. der

Autughmen besondere Gehühr von 1 Pf. 20 Pf.; Postanweisungt gebühren werden nicht abgezogen.

langen und, falls dies abgelehnt wird. die Annahme det Pakets verweigern.

Zu jedem Paket mässen vom Ausender besondere Beg leit⸗ pay lere ¶afettarten, Jollinhaltserklärungen usw. ausge stellt wer ven. if oder Kineleßunm gers ?renclioelcker Art dir /en auff dm AbSchuitter der Pak Stzkarterm lis cniss coei teres micht angebracht irerden. Das Verbot gill uch für den LTerkekr ach den mit , . rerbiindeten Ländern uml nach den heseteisen feindlichen

een. .

Vie Voraushegahlunt des Porte bildet die Regel. Pakete nach Parete niit Nachnahme und der dringenden . können jedoch auch nicht freigemacht abgesandt werden. Für

achnahmen (stets in Mark und 57 amzugeben) mit nachstehenden r je 1 , mindesten

eee, g Fe.

nahmen nach Bosnien Herzegowina, Oesterreich mit Tiechtenstein und Ungarn werden nur 16 6 Voreigegebũhr erhoben; Uedermittelung deß ein⸗ gezogenen Betrags erfolgt gegen die gewöhnliche , Zahlungsmittel, die auf anskändische Währung lauten, und Zahlungs Mittel, die auf dentsche Reichswährung lauten, Dürfen nach dem Aus— land nicht iu demselven Wertwakete versandt werden. Als Zahlungs⸗ mittel gelten außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen, auch Anweisungen, Schecke und Wecksel. Pakete mit Wertangahe nach dem Antland, die Zahlungsmittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 „M enthalten, werden nur an⸗

genommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer

Ve st i m mung slan d

Gewichte von

Zoll · Inh. rllaͤrungen

Zahl Sprache

Der beinfugenden

Devisenstelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichs bank zur Äbsendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestunmten Banken und Firmen umd die bei Feststellung des Gesamtwertes anzu⸗ wendenden Umrechnungskurse sind bei den hen fr mn, zu erfragen. Pakete mit Wertangabe nach den Ausland (ohne Luxemburg), die auf deu: sche Reichs währung lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Reichsbank is nur gestattet, an . im Ausland fg ersen oder Firma innerhalb eines Kalendertags auf a . eichs währung lautende Zahlungsmittel bis 10900 4, innerhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesamt 30060 M, zu versenden. HNertpakere nack dem Ausland mit Hoertpapteren, dus denen ei9n in. Avuctaud. angdasigor Sokendner iaftet oder durch die cine Betsiligung an einen im Ausland ansbissien Unternesimen verbriest ist, einschl. dier Jeignisie cher dio Beteiligung an gusländinesien Ahiengegellochia / fen, cdrihr fon nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansässigen Fergon oder Firma, die Jeierbsmä ig Bantriergeschä fe betrei t, abgerandi werde. Ueber bestehende Beschränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der Posthakete nach Rinzelnen Ländern erteilen die i . Auskunst; ebenso uber Hen ,. nach dem Aut⸗ ande (Paketfendungen, welche den Bedingungen für „Postpakete nicht enffprechen und im Verkehr mit welchen Ländern die Zahlung der / Zallbetrüge durch den sibfender (un Verlehr mit einigen Tändenn auch nachtrãglich) gestattet ist.

———

Bemerkungen

Wertangabe zulässig. N Nachnahme ö 6e Elen zulassig.

uuf.

1) Belgien (nur nach bestimmten Orten im Gebiet des General⸗ gouvpernements in Belgien)) ö 2) Bosnien · Herze gomina a) über Oesterreich b) über Desterreich und Ungarn. 3) Bulgarien 4j Dänemark mit Grönland... ö) Luxemburg. 6j gtiederlan de Norwegen über Dänemark oder Schweden 8) Oefterreich mit Liechtenstein ).... ga) Polen (nur nach Lodz und Warschau).. 9) 8 weden . 1 1 1 1 6 ö 1 ) Rürrei (bib auff weiteres ein gestellt 139 Ungarn f). .

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82 8 1 1 12 9 m 9 1 2 1

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) Der Paketverkehr nach der Vurowmina lst eingestellt und nach weltereg Geschtän kungen anterworfen, worüber die Postanstalten nähere

*) Fr Pakrte nach Luxemburg sind jwei grüne Ze

F Der Patctverrehr ist bis auf weiteres Beschräͤntungen unterworfen.

h Die ange eines Taxworts in . Syracke ist auf 15 Buchstaben ober auf F ꝗqisffern festgesegt. Mindeft betrag für eln gerahntiches Telegramm; im Stadt ver: er Mf, im übrigen Inlgubsoertehr und nach Lugemkärg, Desterr eich. Polen und Rußland q Gi, nach Rosnien⸗Herzegowina und Ungarn 70 Fi, nach dem Aabrigen Aus lande 6 7 Tur 5 nicht teilbare Pfennigöcträge der Telegrarmnmgebühr snd guf solche zn erhöhen. Die Morttazen gelten far den dilligsten oder für den gedräuchlichsten Weg, für andere Wege sinv sie bel den Telegraphenanstalten zu erfragen. .

H Inter punktio ns zeichan, Bindestriche und Apostrophe weiden im inne ren ven tschen' Verkehr, einzein angewandt. kostenfrei mithefördert. Im Auslanvbös⸗ verkehr werden sie nur auf Verlangen des Ab senders in ttelegrayhiert und dann auch taxiert. Punkte, Konunas, Dovpelvunkte, Vindestriche und Bruchstriche, zur Dildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer. ö

9) Far vring ende Telegramme wird die vreifgche Gebühr eines gewöhnlichen Telegramme, bie Keichsabgabe jedoch nur einfach erhoben. ;

Ueber vie Sesgräntungen im Telegrammverkehr mit vem nicht⸗

feindlichen Ausland geben die bei den gerkehrsanstalten ausge⸗

Häugten Bekanntmachungen Auskunft. j 4. Im TVertehr innerhalb Deuts chlandt, sowie nach Bosnien⸗Herzegowina, Desterreich und Ungarn wird für das vorautzubezahlende Antworts⸗ gelegramm —lib-— die Gebühr eines gewöbntichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist EFD zu setzen. So] vie Geblihr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbe zahlt werden, so ist diet Fesonderz anzugeben, z B. t 20—= oder —kRbb A-. Im Vertehr mit vem Kbrigen Ausland ist die Zahl der für das Antworttelegramm vorausß⸗ vesaßlten Rörter tn jevemn Falt an zu geben, z 8. EPG oder —RPDIO-.

D) Fär die Beragleichung eines Telegramm —=10— wird ein Viertel der Gebühr ohne vie Reichs abgase für ein gewöhnliches Telegramm von gleicher Wortzahl crhoben. ;

H Für telegraphische Empfangs anieige C= ist vie Gebühr gleich der

T X

Europãischer Gorschrifteubereich:

36 Hertin, 2

inbaltserriärungen (siehe Vorbemerkungen: Allgemeines) erforderlich.

—— *

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d. 3. ö f.

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/ d. b. 26. ; / p. f

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de m de de do de do ex

d.

Dalmatien, dem LKistanlande, Galizien und nach Tirol bin auf Auskunft erteilen.

*

S R. 65

Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

In der Spalte „Sprache“ bedeutet: d. deutsch, e. englisch, franzbsisch, . holländisch, o. oder; d. Hh. es 9 dem Absender reigestenst, ob er bie eine oder die andere Sprache anwenden will.

9 Ehriftliche Mitteilungen auf den Paletkarten And unzuläfsfig: N bis soo d.,

3 9. e e r Schristliche Mitteil f den Patetlarten ind ung ulãssig.

) 3 goo w. se eilungen au

h W unbegrenzt; R biz go M, ausgenommen nach Grönland. Nur nach Dan emacl elbft: dringenbe Pakete zuläsfig; B nach Postorten, ;

6) Für den Grenzverkehr (1. Zone) nur 65 Pf. un 2 bis 800

Dringende Pakete und inschreibpatete zulässtg. CGinse Suhr 20 BJ.

6) W bis ao ; N bis soo d:; E. , ,, , z unbegrenzt; N bis soo 6; KB nach . Drten

9) unvegrenzt mit Ausnahme der örtlichen

rten. . Beschränkungen; N bit ggo ; R ausgenommen nach der Bukowina. Dringende ie. dee n Kemer Richtung 2

iz do an. wann, zuläsfig. angenommen nach der Hukowina, Dalmatten rend do ter resehischemm Ingein m AÜdräisschen lem. einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Qüstenlende und Tirol sind or rig. Mitteilungen auf den Paket arten un zu lässiz

aa) Schriftliche Mritteilungen au dan Paletlarten Ind 63 Die Pakete find , . i ,,. egen eine Geöühr von 16 Pf. auf Grund din

na igungosch reiben abzuholen.

9) W w biz zd0 KR; dringende Palete zulässig; EB nur nach Poftorten mit Beste ll dienst.

109 W unbegrenzt; Nbis g90 ; L. ;

1 Nur nach desß. Srten; W bis 400 ν. Schriftliche Mitteilungen auf den Palet karten find unzulässig.

G. Telegramme.

eines genhnlichen Telegramrrꝰ von 5 Wörtern für denfelben Ort und venserben Peg;

füt vringende tetlegraphische Gmpfangts anzeige n= erhkht 3 Fer nhr auf daz Treifacde. Tir brieffiche EGmoysang anzeige Cke=—= shd im FTertehr mit dem RNuglande 80 Pf. im vou zu entriehten. Jäar briefliche Cmp sanga⸗ anzelgen bes inneren veutschen Bertebrs wird eine belonvere Geblzz nicht erhoben.

7) Bei der Aufgabe einen auf Verlanßgen ves Absendergs nachu⸗ sendenden Telegramins 5 ist nur die auf dle erste Beförderun ftrocke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebühren werden vom Empfänger erhoben = Telegramine, die auf Berlangen des Empfängers nachgesandt werden, find mit NRathgefan dt von“ (köerpédis de) zu bezeichnen. Der Antragfteller ist zur Nach⸗ nnn, der Gebuhren verpflichtet, wenn fie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden önnen.

S) Telegramme mit der Dez eicht ung telegraphanlagernde IR- oder „vosilagernd? = 6F= sind zulässig. Die mit dem Vermerke Tageß“ (Ioan) versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deuischland nicht van 10 Uhr Abend bis 6 Uhr Morgens) bestellt; eine Berpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort n bestellen, besteht nur infoweit, als sie den Ber merk „Nachts (Nuit) tragen ober bie Ankunftzanstalt zu erkennen vermag. daß sie wirklich dringlicher Natur fin v. Telegramme, die von der Veftimmungztelegraphenanglt als eingeschriebene Briese zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Vermerke PR- oder, sofern es sich gleich um possllagernde Telegramme handelt, mit dem Bermerte 48PR- zu versehen; für die Einschreibung dat der Absender innerhalb Deutschlands 2 Pf, ju entrichten. Für Tele⸗ gramme, vis durch die Rost nach einem anderen al dem tele grarhischen Bestimmungs⸗ lande weiterzußcfärdern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr. je nachdem die zidresse vie Angabe „Pot (Seiter endung alß gewihnlicher rief) aver die Angabe FR enthält, 20 oder 4 Pf. ö

O9 Innerhals Deutschlands laungdie Vergltung für Wei ter bef ᷣrberung burch Giilboten X= ohne Ructsicht auf bie Gntfernung mit d Pf. für jedes Tele. grarim vurch den Avssender ösgranshegahlt werden. Dieseibe Gebllhr hat ver

———

uropuischer Vorschriftendereich:

22 v unbegrenzt: di bis aoo 16. Dringende Pat ae nicht zulassta. Gtheistlithe Miuteilungen un zn ssig. ; ;

*

Mböfsendꝛer eines Telegramme mit . Ehctwert für die Eilsestellung des Aut worth telegtamms dSorana;ußtzahlen RT H-= Wird ver Gilbotenlohn sowohl fur das Un sprungatelegramm als auch für vas Antwortstelegramm. voraus vezagit, so Fat ver n! mar == mn Fe, mu lauten. Hat ber Absender nicht? vornugdezah:t, o werb vie wirklich erwachsenden Autzlagen vom i , oder, fallt dteser nicht zu er⸗ mitteln ist ober die Zahlung verweigert, nachtrüglich vom Adbsender eingezogen. Die Rosten für die Keiterbesörderung ber Telegramme durch Gildoten im us lande hat in der Negel ber Empfänger hu tragen. Solche Telegramme sind mit dem Vermeil pres za versehen, Rennt der Kosender die Söhe des Borenlohnes und will er ihn , n, so lantet ber Vermert Er wobel vie erdobene Gebt: hr 7) iu Franken (zu Pf ausgedrückt wird. Ist der Retrag ves Botenlohnes dem Absender nicht bekannt und will er ihn troßdem , ,, so hat er außer elnem sür den Bolenloßn zu Hinterlegenden Hetrog entmwoder für die Eels graph ische Meltung den Botenloßnes FTF die Geblhr für ein Telegramm von . Wörtern fur denselben On und benfelben Weg, oder flir die briefliche Meldung 1PPE- V Pf zu zahlen. jolchen Sändern, weiche die Be sbrverungskasten einhetilch fest gesen digse Kosten unbedingt b Telegramm vor der Apr esse

Telegrammen nach und berkauntgegeßen jaben (vergleiche den Tarih, werden Abscnder erhobeit. In diesem Falle erhält vas Bevmerk Il ö J ;

10) Das zu vervielfältigen ve Telegramm TM- wird, alle Avbressen in d Borizchl. Ciagerechnet, ald eins ein iges Selegrammm tegiert. Reden der Wortgebah werden sar jede einzelne Gervielfältihmg für je 100 Wörter oder einen Tell dave d Gf. erhoben Für vringendo Tele gramme erhöht fich dieser Betrag auf 80 Pf.

11) Die Barmer n=, EF 8— TC, Tages ufw. zahlen als je 1 Mel und nd vor der Adresse niederzuschreiben.

17 Gina Dulttung aber entrichtete Geßuhren wird gegen Bahlung von 10 Bf. e

17 Jar sebes Telegramm, bas ei nem Tele gram mbest eller ober San ddr le

Vorttaxe 46

träger zur Bestrderung an die Telegraphenanftalt mitgegeben wird, werden 10 erhoben. ; (

———

Europnischer Vorschriften bereich:

Rortiay 2 1

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Deutschlanddd .. Stadttelegramme . Zu der Worttaxe wird eine ,, von 2 Pf. pon jedem Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegran:m crhoben. Bei Berecßnung der Rœrcses, h gabe sich ergebende, die Min des qebuükr r I0 uhergtei dende Beiraqe sind, scene Sie aus. ? unc. 6 encliqen. nach unten, ion sig au/ und o endi neren, ohen au/ dio nächste durch. 6 teilbare Ahe er unden. ; gelgien (nur nach Brüssel, Littich und Verviers und deren VBor⸗ und Nachbarorten sowie nach Antwerpen, Holle (Belgien), Hasselt, Huy, Söwen, Mecheln, Ramur, Tienen, Sint. Truden, Tongern und Welken⸗ raedt. Itur offene deutsche Sprache julasfig) ö. Vosnien⸗Herzegowing uber Verkehreheschrankungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft). Bulgarien . 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 9 6 Dänemark (für * P v. Ilhs. 5 G3) 3 Griechenland (Verkehr bis auf weiteres eingestellt) ö Euxeraburg (nur offene deutsche Sprache jzulãssig) .

en, an!

**)

) Einschließlich der Reichs abgabe, die 2 Pf. von ledem Wort, mindeslenz 10 Pf. von ledem Telegramm beträgt. Nen Cer Aprunmdan

Telegramm eb a fm g. anter I) Torhcmerle hngen.

Nieberlande (für XP v. Abs. So oh... Norwegen.

Oesterreich mit giechtenstein (über Verkehrabeschrän · 6. erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft)

Rolen, Gebiet des Generalgourpernemęn ts Varschgu (nur nach Asexandrow , Bend in, Brze⸗ ziny, Ciechanow, Ciechocinek, Czenstochau, Gar wolln,

Gombin, Gostynin, Grajewo, Grodziek, Grojer,

Kalifch, Kolno, Kolo, Konin, Kutno, Lene za, Lipng,

16 16

7)

Lobj, Loma, Lowicz. Lukow, Makow, Mazowiegk, Mira? Heeg owieck, Miawa, Fer i, Dt g len ka. Ostrow (Gouy. Lomza), ianiee, Pessern ( Hiöodrv ), Plock, Plongt, rie , PVultutł, Rabijmmin, NRawa, Rrian. Rrpln, Sieb lee, Sierabt, Sierye. Stiernlewiee, Slupca, Sochaczew, Soko. low, Sosnowice, Sæczuczyn, Tlusicz, Tomato Kr. Brzez inn) Turef, War schau, Wengi om, Wielun, Wloelawek, Wygzkow, Woögjogred, Tambrgio, ee , . . , Zyrardow. Itur ff ene J 7 J e 5 4 ng ö k gu dar Worttere wird eine geichbabgabe von

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eutscher Neichsanzeiger ö und . J 0 . ö. . Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Gwen e,. die Aönĩgliche Geschüftastelle des Reichs- n. Sta osten 23 Rf. Berlin 8 W. 48, Wilhelmstraße ,

uss.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Bekanntmachung, betreffend Aus fuhr⸗ Srdengverl a ; ö us fuhr⸗ und Durchfuhrverbote.

. Deutsches Reich.

ger m n über Beschränku d nn ggf g eschränkungen des Großhandels betreffend Liquidation französischer Unter⸗

Bekanntmachung, 9 ann . 6h eranntmachungen e . e ffend Zwang verwaltung französis er Aufhebung eines Handels verbots.

Erste Beilage:

Bekanntmachung von Firmen, die Gesellschafter der Schuh⸗ warenherstellungs⸗ und Vertriebs gefe og 3. .

Königreich Prenuszen.

Ernemungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und en srig P nn n , him Erlaß, betreffend Ausdehnung des der Badischen Anilin⸗ und Sodafabrik in . en verliehenen Rechts zur Ent⸗ ziehung und dauernden Beschränkung von Grundeigentum. Erlaß, betreffend ein Uebereinkommen mit dem Großherzogtum Sächsen wegen gegenseltiger Anerkennung der Befühigunga⸗ 9 cktenöpsie , zeugnssse für Kindergärmerinnen. Y Manomeier, nicht elektrische, obne Uhrwerke. Hande lgverbote. 8) Metalltuch aller Art für gew erbliche Zwecke, ine⸗= ö besondere für die Herslellung von Papier, endtos oder in Rollen oder Stücken, aus raht, auch m it Gelpinftein lagen; , at! eder gergyt, mit oder obne Wasserzeichen 8) Münlen auß Aluminium, Nickel, Kupfer, mit der Maßgabe, daß die Mitnahme dergrtiger Münjen nach dem Ausland bis zum Betrage er r slant jwei Maik für eine Person ge⸗

1 * 1 . . 2

Berlin, Dienstag, de Ausfuhrnum mern

des Statistischen Warenverzeichnisses:

Seine Majestät der König haben Allergnaäͤdigst geruht:

6 den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur Anlegung

ihnen verli ö lebt en nichtpreußischen Orden zu erteilen,

des Königlich Bayerischen König Ludwigkreuzes: dem Vorsitzenden des Ausschusses für vertriebene NReichsdeutsche aus Großbritannien, Irland und den britischen Kolonien . Kriegsausbruch Kaiserlich Deutscher Konsul in den

3) Bruchbänderr.. . 9 Kirurgische Instrumenteos. n l. 5 k aus Aluminium und Aluminiumlegie⸗ . ö S846 , aus Aluminium und ; egierungen.. aus 848 u. Draht (mit Auzuabme des zementierten Drahtes): JJ k gien, . Draht lauch entiertem) au er um ele , n, n ö ö ö. ö anderen Metallen oder Metallegierungen der Nr. 869 bis f; 6 19 , umsponnen, um flochten oder Draht, jement ert aus Kupfer oder Kapfer ,,, Drahilltzen und »selle aus Kupfer oder Kupfer⸗ legierungen, weder lackiert noch poliert, mit Aluminlum überzogen oder vernickelt, gefärbt

artlepool Emil Wilhelm Peter in Berlin und aufleuten Caa sm ann und Heusch in Düsseldorf:

des Königlich Württembergischen Wilhelmskreuzes:

dem Direktor des Rheinisch⸗Westfälischen Kohl Essen Kruse, zurzeit in i! sch ohlensyndilats in

des Großherzoglich Badi ö. ,,, . em preußischen Staats angehörigen, Handels ka q . jur. et phil. Horst er in i d ö . dem ö,, n n nn,, des Verbandes ndustriellen Badens, Industriebezirke Olle in Ye gun! ,

des Großherzoglich Badischen Kr 8 freiwillige Kriegshilfe 15*k'fsᷣ .

dem Berginspektor Lossen in Cöln;

des Ehrenoffizierkreuzes des Großherzogli

Obken d hre seff! aus⸗ und der gen irre, ö Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem Vankdireltor, Kommerzienrat Kl aproth in Hannover:

des Ehren-Ritterkreuzes erster Klasse dessel ben

Ordens: den Direktoren der Hannoverschen Maschinenbau⸗ Aktlengesell⸗ Metzeltin, ter Meer

schaft vormals Georg Egestor und Mittenzwei in Hannover;

des J zweiter Klasse des sel ben

871 a

871 b 872

873

890 a verschiedene aus 891 a

. Betauntmachung.

Auf Grund des 3 2 der Kaiserlichen Versrbüumgen r 31. ** 1914, betreffend das . der , .

dig e n eon Pulver und Sprengst . z er un offen sowie anderen Artikeln des , . 8 und er e er die zur

e,, d, von gsbedarfgartikeln dienen,

Eisenbahnmaterial aller Art, Telegrapyhen⸗ und Fern⸗ sprechgerät sowie Teilen davon, Lufischiffergerät aller

Art, Fahrzeugen und Teilen davon, , . ya .. Gegenständen des r Verwendung gelangen, thermometrische und . Verband⸗ und Arzneimitteln sowle ärztlichen Instrumenten 12 ehen . . . . 391 und Geräten, 13 Sicher beitslampen für Bergwerke. rerschiedene bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: 14 Sicherheits nadel'tn . be e ee.

16) Taschenfeuerzeuge mit Sandern aus Cermẽtali L. Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr der Cermetallegt . e . kr, katertzn, igzel: dusctedene tarifs (B. Aluminium und Aluminiumlegierungen; O. Ylei glocken usw.) fur Kraftfahrzeuge und Fahrräder verschledene und i e ng n, D. Zink und Zinkleglerungen; H. Zinn

und Zinn XV. Die dem Augfuhrverbot durch die vorstehenden Be⸗ F. N n n. kid, n bg des. r ttann em ea e, siiminiin gen . bisher für die ure. nicht ver⸗

Kupfer und Kupfer⸗ ö ; ; ; legierungen; H. r ; botenen Gegenstände sind zur Ausfuhr freizulassen, soweit sie ir g. J 'n, , n ,, n , di zum 6. Juli idI7 zur Beförderung aufgegeberl sinb.

len oder aus Legierungen unedler 6 . Berlin, den 30. Jun 1917.

. *in. e , n tat * , Der Reichskanzler.

r auf Grund der Kaiserlichen Verord⸗ r nungen vom 51. Juli 1914 über Aus⸗ und Durch⸗ ,,, fuhrverbote erlassenen Bekanntmachungen, sofern sie Waren der Abschnitte 178 bis H des Zolltarifs zum Gegenst ande haben.

IHII. Das Verbot unter Lerstreckt sich nicht auf:

a. Sendungin von Erzeugnissen aus Aluminium, Blei, Zinn, Nickel, Kupfer, Antimon oder ihren Leglerungen und Verbindungen unier einander und mit anderen Stoffen 60 in Alimeiall, Abfällen und Rückständen), soweit sie eln Gewicht von 2 kg nicht übersteigen oder nichi mehr als 2 Kg der genannten Metalle oder ihrer Legierungen und Ver⸗ bindungen enthalten;

eugnlssen auß Zink oder in Verbindung

aus 49, S64 und 869 b

10) optische Meßlnstrumente, . B. Polarisattong in strumente . Bussolen, ge ch. h n. lich der Ktreiselkompasse), astronomische Ferr rohre und andere astronomische, geodatiscke, nauuische, . kalische und meteorologische Jastrr mente

11) Pränsiongwagen; Instrumente für Metrologie

und Gichwesen; barometrische, kalorimetnische,

ot d rden:

dem Ingenieur Muhl in Hannover;

der mit demselben Orden verbund k enen goldenen

den Obermeistern Rusch und Schmidt in Hannover;

der mit demselben Orden verbundenen silbernen Medaille:

dem Meister Schubert und den Mont Hirschfeld, säͤmtlich in Hannover; ö 34 ö

der mit demselben Orden verbundenen br Medaille: V den Vorarbeitern Gärtner und vorarbeiter Müters und dem sämtlich in Hannover;

des Großherzoglich Oldenburgi i Au gustkreuzes zweiter Klasse . ,,

dem preußischen Staatsangehörigen, ,,,, ö e, n, . em Kommerzienrat Marzahn in Charlottenburg,

kanten Grüneberg n Cöln, 23 e r een Feen,

in Hirschgarten bei Friedrichshagen, Kreis Niebderb und dem Ingenieur Graben wih in Feel, Tr erf

des Herzoglich Br aunschweigischen Kri . kreuzes am a Flche .

dem preußischen Staats angehõrigen, Kommerzienrat Bödiker in Hamburg;

des Kreuzes des Herzoglich Sachsen-Meiningischen heren rene n für Verdlenst im Kriege für Sir en Helfern riet ö gran

dem Kaufmann Lau fer in Breslau; der Herzoglich Sachsen⸗Coburg⸗Gothai 6 Eduard⸗Medaille J,. lrff. bers

dem Bankdirektor Dr. jur. et phil. Im n nnn, j phil. Immer wahr in Char⸗

des Fürstlich Lippischen Kriegsverdienstkreuzes am weißen Bande:

dem Generaldirektor der Aktiengesellschaft für Bergbau⸗, Blei und Zinkfabrikation zu n r n j in i, w heimen Bergrat Dr. jur. Weidtman in Schloß Rahe

2 dem Fabrilbesißger Coenning in Cassel und den K Punitzer in Berlin und . in 1 .

ferner:

des Großherrlich Turkischen Eisernen Halbmondes am weiß⸗roten Bande:

dem Kaufmann Ledermann in Charlottenburg;

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Hammer, dem Magazin⸗ Platzmeister n f

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichtsrat a. D. De egen in Berlin und dem Verlagsbuchhändler Oldenbourg Xe as bf den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Leutnant der Reserve Großmann den Königlichen

Kronenorben vierter Klasse, dem , a. D. Musculus in Cöln das b. Sendrngen von Gi r,, ire nsse leren Als ee s gl leine, gil ilkhbshnlglemet after a. D. Gundlach in Con, einc ite lich solcher aus Leglerungen, welche nicht mehr als ippes dag Verdien n mn Silber 25 seg Zint und Inggesamt 2 eg der unter IIa gerannten dem Polizeimgchtmeister Neĩiching in Harburg das Kreuz 4 an. ien ĩ g Ader verarbeitet . rene , ö. f 2 D. Bahr il C. Kobalt un oballlegierungen, roh ober verarhe h enbahnunterassi en . d. U. cheeg (Galbangsę aus Ausfuhr Nr. 574 b des Landkreis Aachen, dem In den fe z Pic bh . tatisttihen Warenverzeichnisseg; . holt in Düren, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Dahmen s. . ö. Art der Aügführ Nr. 886 b des Statiftlschen in Jweldingen, Kreis Malmedy, und Gaß in Steffeshausen renverjeichnissezs. , r. Freises, dem Bahnwärter Petersen in Helmstedt, IV. Die unter Ia bis c vorgesehenen Ausnahmen dem Vahnmärter a. D. Münster in Kleinenbroich, Land⸗ kreis M.⸗Gladbach, dem bisherigen Eisenbahnlokomotivputzer Heß in Feusdorf, Kreis Daun, dem bisherigen Eisenbahn⸗ güterbodenvorarbeiter Marx in Sindorf, Kreis Bergheim, den . Eisenbahngüterbodenarbeitern Esser in Hoven⸗ BVeitrath, Landkreis M.⸗Glabbach, und Münch in Remagen, 9 hrweiler, und dem Gartenarbeiter Schramm in fir ahausen, Kreis Eschwege, das Allgemeine Ehrenzeichen dem bigherigen Bahnhofgarbelter Dopp elgatz in Linz, . . an Allgemeine . 9 n? ö.

inden auf die nachstehend genannten Waren keine nw endung. . a n,

Waren verzeichnisses:

1) Artillerleyündungen, Zündhütchen, ungefüllte, 9 e i 3 Kupfer oder Meessing.

ech, mit Gold belegt rlattiertzʒz;z;z;. a 1 auch auf , raht gu une dien 1 cgesyo mit Gold bele aut 8829 Waren, . oder nan ens 3 16 en

beiegten (vlattterten) unedlin Melallen oder Legierur gen unet ler Melalle . aus SS a /