1917 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

474. Liste.

Städtischer Grundbesie.

Kreis Hagenau Gemeinde Bad Niederbronn.

Hof, Wohnhaus, Stadt, Steinstraße Nr. 3 (31 4m), des 1) Wever— müller, Friedrich Eduard, franiöfischer Offtiter in Marotkfo, 2) Weyermüller, Emil Vittor, Buchhalter in Paris, in Erber gemeinschaft des neuen Rechts je jur Hälfte (Verwalter: Bürger⸗ melster Müller in Bad Niederbronn .

Straßburg, den 4. Juli 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang tz⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (GBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

475. Liste.

Städtischer Grundbesitzꝛ. Kreis Molsheim Gemeinde Wasselnheim. Hof, 2 Wohnhäuser, Magazin (o7 35 a) der Vautrain, Stefan, Ebe⸗ frau, Julte geb. Fortwen ger, in Nanch (Verwalter: Gerichtsvoll. zieher Sur in Wasselnbeimj.

Gemeinde Rosheim.

Hof, 2 Wohnhäuser, Nebengebäude (14,10 a), Garten, Löwenstraße, grünes Vlertel Nr. 44 (33, 15 a) des Braun, Marle Franz Baston, Generaleinnehmer a. D. in Versailles, und Ehefrau Elisabeth Aucerne, in Gütergemeinschaft zur Hälfte und Mit⸗ eigentümer, Miteigentümer der anderen Hälfte isi der vorgenannte Chemann Braun allein (Verwalter: Notar Johaentges in Mole-

heim).

Acker, Reben und Garten (96,24 a) des Braun, Marle Franz Gaston, Versailleg, Generaleinnehmer a. D., und Ehefrau Elisa⸗ beth Aucerne in Gütergemeinschaft (Verwalter: derseibe).

Straßburg, den 5. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Dem Inhaber der Firma J. Maßlnser, Kaufmann Max Paul Mainzer in Plauen, ist die Wiederaufnahme des kommissionsweise betriebenen Handels mit Garnen gestat tet worden.

Plauen, den 8. Juli 1917.

Der Stadtrat. Mette.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Seytember 1915 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Königlich Sächsischen Minisserlums des Innern vom 9. Oktober 1915 wird dem Wollhändler aut Weller in Kürchberg i. Sa. und dessen Ehefrau, Elta Weller, geb. Möckel, in Kirchberg i. Sa. der Han dei mtt Wolle, Woll. abfällen, Lumpen, Kunstwolle, Stoffabfällen, Wir. warn usw. unter sagt, weil Tatsachen vorliegen, die ihre Unzu⸗ verlaͤssigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb dartun.

Kütichberg i. Sa., am 6. Juli 1917.

Der Rat der Stadt. Dr. Schlot te, Bürgermelster.

Gekanmnt m ach un g.

8 . ,,, fir nd m r 5 Mihla ist der

andel m emüse un ur eschluß von heute w

Unzuverlässigkeit von mir untersagt worden. Eisenach, den 27. Juni 1917.

Der Großherzoglich S. Bein ksdirektor. J. V.: Graef.

Bekanntmachung.

Auf Grund hon 8 1 der Bundegratsbekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 in Verbindung mit der Ministerlalderordnung vom 15. Oktober 1916 babe jch dim Fleischermeister Karl Geising in Bad Sulza und dem Fleilschermeister Hugo Koch in Buttstädt den Ge? werbebetrieb des Handels mit Fleisch und Fleischwaren wegen Unzuverlässigkeit un terfagt.

Apolda, den 5. Juli 1917.

Der Großherjogl. K des II. Verwaltungsbenn le. nig.

Die von heute ab ur Ausgabe gelangenden Nummern 125 und 126 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

Nummer 125 unter

Nr. 592l eine Bekanntmachung über Miet- und Fracht⸗ , für deutsche Kauffahrteischiffe, vom 5. Juli 1917, unter

Nr. 5922 eine Bekanntmachung über den Beitritt Chinas zu fünf weiteren auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Sktober 1907, vom 30. Juni 1917, unter

Nr. 5923 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900, vom 3. Juli 1917, und unter

Nr. 5924 eine Bekanntmachung über die Durchfuhr von Zuckerwaren, vom 5. Juli 1917,

Nummer 126 unter

Nr. 5925 eine Verordnung, betreffend die Inkraft⸗ setzung der die Besteuerung des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917, vom 4. Juli. 1917, und unter

Nr. 5926 eine Bekanntmachung über die Erstreckung von , en gegenüber Kriegsteilnehmern, vom 5. Juli

Berlin W. 9, den 7. Juli 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat von Manteuffel zum Landrat zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsminister ium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Süchteln getroffenen Wahl den Webereibesitzer Ling daselbst als unhesoldeten Beigeord⸗ neten der Stadt Süchteln für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.

Ministerium des Königlichen Hauses. Der Witwe Luise Swoboda, geb. Kunze, Inhaberin der Firma J. C. Schmidt in Berlin, ist das Prädikat einer Königlichen Hoflieferantin verliehen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterricht s⸗ angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Prausnitz, dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. Zadow sowie den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Geheimen Regierungsrat a. D. Dr. Friedensburg, Dr. Schaade, Dr. Beutell und Dr. Guttmann und dem Privatdozenten in der philo—⸗ sophischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Harms ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Als Sachverständiger zur Ausführung von Pflanzenunter— suchungen beim Hauptzollamt in Liebau ist der Apotheker Dr. Lux in Liebau ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat von Manteuffel ist das Landratsamt im Kreise Delitzsch übertragen worden.

Bekanntmachung.

Der Händlerln Eva Gottschalk in Hevdekrug ist wegen Unzuverlässigkein durch Beschluß der Entscheidungsstelle vom 28. Fe⸗ bruar 1917 die Erlaubnis zum Handel mit Lebeng- und Futtermitteln von sofort entzogen worden.

Heydekrug, den 26. Juni 1917. Der Landrat. Dr. Fuhrmann.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Sigigmund Gundermann, Breslau, Tlergartenstraße 19, ist jeder Handel mit fetthaltigen und fettlosen Waschmitteln sowie mit Lebens und Futter⸗ mitteln aller Art wegen Unzuverlässiakeit gemäß 8 1 der Bundes ratsperordnung vom 23. September 1915 untersagt worden.

Breslau, den 3. Juli 1917.

Der Polizeipiäsident. von Miquel.

Bekanntmachung.

Dem Faufmann Ewald Schob, Inhaber der Firma Ewald Schoh Nachfg., wird bierdurch der Handel mit Lebensmitteln und Futtermitteln jeder Art wegen Unzuverlässigkeit entzoger. Die Koften der Bekanntmachung hat Schob zu tra en.

Zeitz, den 5. Juli 1917.

Die Polijeiberwaltung. Kelp.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Kaufmann Wilßesim Grewe, hier, Hammeistraße 25, bis auf weiteres der Handel mit Schub“ waren und Schubreparaturen unter sagt wo den. Grewe hat die Kosten der Bekanntmachung zu erstatten.

Möünster, den 27. Juni 1917.

Die Poltzeiverwaltung. J. V.: Dr. Krüsmann.

Ble kanntmachung.

Gemäß 8 1, der Bundesrgtsverordnung vom 23. September 1915 RG Bl. S. 603) ist, dem Schuhmacher? Bernhard Schieber, Dortmund, Brückstraße 13, Inhaber der Besobl anstalt Hansa, hier, Prinztpalmarkt 24, bis auf weiteres der Handel mit Schub? waren und Schuhreparaturen unterfagt worden. Schleber hat die Kosten der Bekanntmachung zu erstatten.

Münster, den 27. Juni 1917. Die Polljelverwaltung. J. V.: Dr. Kr üg mann.

Bekanntmachung.

Dem Obstbändler Friedrich Ost er, geboren am 30. Juli 1863 in Malnaschaff, und dessen Tochter Luif'e Ost er, gehoren am 28. Februgr 1892 in Fran kfart a. M., beide wohnhaft in Frank. furt a. M., Einhorngasse 8, Geschäftelotal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins besondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aber Art, ferner roben Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchistoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem soschn Dandel, wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 5. Juli 1917.

Der Pollieipräsident. J. V.: von Klenck.

Bekanntmachung.

Durch Bescheid vom 8. Juni 1917 habe ich der Ehefrau des Heinrich Landwehr, Johanna geb. Behrens, bierselbst, Gneisenaustraße Nr. 5, den Handel met Leben g. und Futter⸗ metteln aller Art, Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie auch die Vermittlertätigkeit hierfür unteragt.

Essen, den 6. Juli 1917.

Vie staͤdtische Polizelverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Meyer.

Bekanntmachung.

Durch Bescheid vom 11. Junt 1917 habr ich bem Wirt und Metzger Karl Schmelter hierselbst, Pferde babnflraße Rr. 3, die Verabreichung von kalten und warmen peisen in feinem Resiaurationebetriebe und den Handel mit Lebens, und Futtermitteln aller Art, Gegenstanden des

täglichen Bedarfs, wie auch die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. ; Essen, den 6. Jult 1917. Die städtische Polizeiverwalturng. Der Oberbürgermelster. J. A.: Dr. Meyer.

Bekanntmachung.

Durch Besceid vom 12. Mai 1917 babe ich der Cbefrcu des Wilhelm Böhmer, Maxia geb. Klagenar, bier elbs, Je— banneestraße 15 den Sgndel mit Lebens und Futtermitein aller Art, Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie auch die Vermittlertätigteit hierfür untersagt.

Essen, den 6. Juli 1917.

Die stãdtische Polijelvetwaltung.

Der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Meyer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrats verordn ang vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hanke (RGB. S. 603), habe ich der Ehefrau des Karl Bertens, Ida geb. Nöcker, von hier durch Verfügung vom beuttgen Tage den Handel mit Lebens- und Futtermitteln wegen Unzuverläͤffi— keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Hilden, den 4. Juli 1917. ; Die Polijeiverwaltung. Der Bürgermeister. Heitland.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Juli 1917.

Gestern nachmittag hat unter dem Vorsitz Seiner Majestät des Kaisers und Königs im Reichskanzler palais eine Sitzung des Kronrats stattgefunden, an der außer den preußischen Staatsministern auch die Staatssekretäre der Reichsämter teilnahmen.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetis und die militärischen Vorträge entgegen.

Der in Frankreich kriegsgefangene stellvertretende Gou⸗— verneur von Togo, Major von Doering, der bis zu seiner Gefangennahme die Landesverteidigungstruppe in Togo führte, wird nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ von der französischen Regierung seit kurzer Zeit o hne jede Berechtigung nicht mehr als Kriegsgefangener an— erkannt. Er wurde aus dem Offiziergefangenenlager nach dem Zivilgefangenenlager Labastide St. Pierre ver— hracht, wo er in völlig unwurdiger Weise untergebracht ist und behandelt wird. Von der deuischen Negierung wurde seine sofortige Rückführung in ein Offizier—⸗ gefangenenlager gefordert und dabei mitgeteilt, daß, wenn diese Forderung nicht bis zu einem bestimmten Tage erfüllt wäre, 3 kriegsgefangene französische Stabs— offiziere in Deuischland he! in ein Zivilgefangenenlager verbracht und dort genau ebenso wie Major von Doering be— handelt würden. Da die gesetzte Frist ohne eine Antwort der ö, ,., Regierung verstrich, trat die angedrohte Gegen⸗ maßregel in Kraft. Sie wird erst wieder aufgehoben werden, 3 cher von Doering in ein Offiziergefangenenlager zurück⸗ gekehrt ist.

Bedauerlicherweise hat sich bei Mannschaften, die zum Feinde übergelaufen sind, gezeigt, daß sie von der Ansicht miß⸗ leitet worden sind, daß Ueberläufer nach dem Friedensschluß begnadigt würden. Dies ist ein verhängnisvoller Irrtum. Bereits in dem im Armeeverordnungsblatt Nr. 23 vom 2. Juni 1917 veröffentlichten Erloß des Kriegsministeriums vom 29. Mai 1917, betr. Rückkehr von Fahnenflüchtigen, ist darauf hinge⸗ wiesen, daß von den in diesem Erlaß den zurückkehrenden Fahnenflüchtigen gemachten Zusicherungen Ueberläufer zum Feinde ausgeschlossen sind. Wie aber auch gegen die nicht fristgemaͤß aus neutralen Ländern zurückkehrenden Fahnenflüchtigen keine Rück= sicht mehr geübt werden wird, trifft diese umsomehr auf Ueber⸗ läufer zum Feinde zu. Das Verbrechen des Ueberlaufens ist ein so schweres und verräterisches, daß gegen diese Leute zu keiner Zeit irgend welche Gnade geübt werden wird. Die ganze Schwere des Gesetzes wird die Ueberläufer zum Feinde wie auch die sonstigen Fahnenflüchtigen, die dem Erlaß des Kriegsministeriums vom 25 Mai 1917 keine Folge leisten, auch nach dem Kriege treffen. Da der erwähnte Erlaß an⸗ scheinend nicht genügend bekannt geworden ist, sei er hier noch⸗ mals mitgeteilt:

Seine Ytajestt der Kalser und König haben Folgendes ju befehlen geruht; Um den während des Krieges fahrenfiächtig oe— wordenen, im Auslande sich aushaltenden Mannschaften Gelegenbeit jur Rücktehr und Sübne zu geben, wird ihnen, wenn fie vnge⸗ säumt, jedoch spaͤtestens innerhalb f Wechen' nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im. Armee⸗Verordyungebl tt, also bis 13. Juli 1917, noch wäbrend des jetzigen Krieges zurück⸗ kKhren und sich bet der nächsten ju erreichenden Grenzffelle zum Dienste melden, nach Durchführung des geilchtlichen Verfahrens Strafausschub, mit der Autssicht auf Kegnadigun g' zu gesichert, folls sie sich einer solchen im welteren Versauf des Kriege durch ihr Ver⸗= halten würdig erwelsen. Von der Anordnung der Uatersuch unge haft ist grundsoͤtzlich abzuseben, ebenso sind bete bende Haftbeseble zugun ten

der in nei halb der gesteckten Frist sich Meldenden giundsaͤtzlich auf⸗ zuheben. ;

Augaeschlossen von Vorstehendem sind Ueberldufer zum Feinde. Ferner hahen nit sr Kgeinäß zutückkehrende Fahner flüchtige auf einen päteren allgemeinen Sitaferlaß nicht ju richnen, vielmehr wird ihre Aus dũrgerunq enfolger. I

Die Meisten der nach dem neutralen Ausland Geflüchteten, auf, die sich der Erlaß bezieht, werden in augenblickliche seelischer Verirrung, hervorgerufen durch starke seelische Ein⸗ drücke des Krieges, oder in der Hoffnung auf einen allgemeinen Straferlaß nach dem Kriege gehandelt haben und 'ich der Tragweite ihrer unüberlegsen Handlung und ihrer ö Lage erst nach vollführter Flucht bewußt geworden sein. Wer den Mut zur Rückkehr bis jetzt nicht gefunden hat, sollte die sich nur einmal bietenbe Gelegenheit, unter gun stisfn Bedingungen wieder Aufnahme im Vater lande zu finden, nicht porühergehen lassen. Anderenfalls wird diesen Leuten, als Abirünnige geächtet, ihres Deutschtums entkleidet, ihr Vater⸗

ir immer verschlossen. Besonders die in Deutschland u i sheni hin erh her der ,,. sollten die Ge⸗ ö. 4 ersafse n, sie zur Rückkehr zu bewegen, sie der Familie, er

wer die sie vielfach Kummer und Elend gebracht haben, wieder 1 unufühcen.

eutigen Tage ist eine Bekanntmachung (Nr. W. III. 00 36 R. A), betreffend Höchstpreise für Spinn⸗ j er aller Art sowie Papiergarne und bindfäden, n durch die die bisher für die bezeichneten Gegen— 6 in Kraft gewesenen Bestimmungen der Bekanntmachung 35 w. Iff. 760/12. 16. K. R. A. abgeändert werden. Die 3 Höchstpreisbekanntmachung enthält wesentliche . ungen gegenüber der bisher in Geltung gewesenen, 9 „g nicht nut auf, die Höhe der Preise beziehen. Ine—⸗ kind sund die Höchtpreise abgesinst, je nachdem die Ver⸗ e n. durch den Hersteller oder durch einen Händler erfolgt. lub Die Bekanntmachung enthält außer 2 Preistafeln eine ane Reihe von Einzelbestimmungen. Ihr Wortlaut ist e ben Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei-

behorden einzusehen.

Die der Heeresverwaltung erteilte Ermächtigung zur Be— ahlung einer besonderen Vergütung von 100 „MSS für die Tonne Een, der aus den belassenen Mengen freiwillig abgeliefert zir, läuft am 16. Juli 1917 ab. Für den Hafer aus der Une 15l6, der nach dem 15. Juli 15917 abgeliefert wird, sunn, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, in alen Fällen nur mehr der Höchsipreis gezahlt werden. Land— mirten, die aus den ihnen belassenen Mengen noch freiwillig hafer fatsefern wollen, muß daher dringendst nahegelegt werden,

jes sofort zu tun. ö n binn der noch zu bewirkenden Gerstenablieferungen st Jeschleunigung geboten, da die Zuschläge, die bisher von der e e f rf bezahlt wurden, voraussichtlich auch n nächster Zeit in Wegfall kommen werden.

Desterreich⸗òUngarn.

Die Vertrauensmänner der tschechisch⸗sozial—⸗ demokratischen Partei haben eine Entschließung an— genommen, wonach zur Herbeiführung einer nationalen Ver⸗ sündigung zwischen Deuischen und Tschechen die Reichsrats— Ibgeorbnesen aus Böhmen mit den Rechten einer verfassung⸗ gebenden Landesversammlung betraut werden sollen, um die gane nationale Frage zu erörtern auf Grund des Selbst⸗ belimmungsrechts der Nationen.

Polen.

Der vorläufige Staatsrat des Königreichs Polen hat me das polnische Heer laut Meldung des „Wolffschen Telegrapyhenbüros“ folgenden Aufruf gerichtet:

Soldaten! Nachdem der nationale Charatier des polnischen fenes gewährleistet ist und die nnumgänglichen Bedingungen seiner ntwicklung festgelegt sind, habt ihr in den nächsten Tagen die grund⸗ nende Soldaten pflicht zu erfüllen, den volnischen Fahneneid abzu— leyn. Als rechischaffer e, pflichttreue Krieger und Verteidicer des Pöterland ig, das nach elnem Jahrhundert der Knechtschait zum ver- soenen selbständtaen staatlichen Dasein wi derauferssebt, babt ihr daz Halche Gelöbnts teeutn, ebrlichen, ur erschürteilichen Dien stes für des Vaterland dem Königreich Polen und dem zulünstigen König ablltgen. Was euren ritterlichen Vorfahren in den Kaäͤmpsen um sneb'it und Fülle natlonalen Lebens nicht zuteil geworden ist, wird et als geschichiliche Gerechtigkeit zuteil, zum Lobn für die kühne ka, für das opferberelte Blut und für das eiserne Aut harren in Ellnütigen Absichten. Im felerlichen Augenblick auf der gelcicht⸗ hn Höhe unter dem Kreuze Trargutts wird euer Gelöbaois die naftonalen Grabhügel freudig erwecken, und die Sehnsucht t unfreien Väter und Vo rväter wird euch die so lange erwarteten Vere der polnijchen Eider formel nachsprechen. In Reih und Glied . Chlstenden werden sich neben den mit dem Ruhme jweijähriger Linpfe bedecken nie versagenden Leglenen auch die neu ausgebobenen Eoldaten aufstellen, welche sich im Dlenst einarbeiten unter dem woch⸗ men Luge und der Obhut der älteren Waffenbrüder, jener ritter liken Schar, die sich nech vorbehaltlos und in lohenswerter Dpferwill gkeit auf den erften Ruf des Vaterlandes hin unter z anner des kämpfer den Polens stellte und den kühnen senreicen Taten der pointsck en Legionen eine aranitene Grunde kze gab. Und diejenigen, die mit dem polnischen Heere noch richt duch Eid, sondern durch Tat und L eke jum Vaterland verbunden ind, mögen wissen, daß Ler vorlaͤufige Sigatsrat auch fernerhin über macken wird, daß der unzerrtii bare Zusammenhang urd die Einbeit der Legionen, die Furch dag gemeinsaimn verg offene Blut und bUtmeinsom durchlebte Qual des Warten auf die nationale Norzenrzte befestigt sind, in vollem Maße und bis zum Cnde des hülegerischen Ringeng bewahrt wenden.

Niem ojows ki, Kronmarschall.

Infolge

vorgestern abend eingetretenen Unwetters bunte die Vereidigung der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften polnischer Staatsangehörigkeit nicht auf dem Platz' am Traugutttreußs vorgenommen verden, sondern mußste in der Kaserne des Infanterie⸗ chimentg erfolgen. Dort hat sie gestern Vormittag in feier—⸗ scher Weise in Gegenwart des Kronmatschalls, des Vize⸗ Iirnmarschalls und anderer Mitglieder des vorläufigen ictral scattgefunden. Das in Warschau in Besatzung sagende 3. Infanterieregiment und Abteilungen des Leglons⸗ rmmandos sowie Abordnungen von in der Provinz stehenden Tuppenteilen haben teilgenommen.

J In der Vollsitzung des vorläufigen Staats rats un J. Juli wurde der Entwurf einer Selbstverwaltung der steise für den Teil des Königreichs Posen, der unter össer—⸗ richisch unggrischer Besetzung steht, durchberaten und ange⸗ nommen. Angenommen wurde ferner ein vom r , . unterbrelteter Entwutf einer Verteilung der Gerichts⸗ def den. Ferner wurde ein Gutachten über einen Verordnungg⸗ funf, beireffend den Handel mit Papieren, erfiattet, die in ö sblichen Ländern nach dem 15. August 1915 ausgegeben line und schließlich wurde beschlosfen, einen Aufruf zu erlassen,

Freiwillige zum Eintritt ln das polnische Heer dufrust.

Großbritannien und Irland.

nach Der Premierminister Lloyd George hat gestern abend 9 . Mie bung des „Wolffschen Telegraphenbüres“ in ibgeg ban tzung eine Erklärung über die . eidigung die englischen Blätter geben die britischen Verluste i eßten Pöonaten nach den amtlichen Verlustllften folgender- Mär 15h; SFebruar: jgis Sffziere und is 277 Mann, z: 1765 Offiziere und 8s 705 Mann, April: 4381 Offiziere

und 31 Hi Mann, Mai: 5991 Offiziere und 107 1065 Mann, Jun: Z60! Offiziere und 115 2.75 Mann. Außerdem hat die Flotte im Juni Zi Offiziere und 1231 Mann verloren.

. Rußland.

Die „Rjetsch“ teilt mit, daß das erste russische Ma— schinengewehrreaiment sowie einige! ande e Truppen abteilungen eine Kundgebung gegen die Vorläufige Regierung und für einen baldigen Frieden erlassen hätten. Die Art, dies Ziel zu erreichen, iss' nach der Kund— gebung ein Angriff gegen die kämpfenden Truppen im Rücken. Der Arbeiter- und Soldatenrat warnt daher die Soldaten unz die Bevölkerung vor solchen anarchistischen Aufrufen und ver— langt sofortige Anzeige, wo solche Aufwiengler auftreten.

Der ukrainische Zentralrat hat derselben Quelle zufolge beschlossen, daß keine Befehle der Vorläufigen Regierung ausgeführt werden dürfen, bevor der Rat ihnen selbst zuge⸗

stimmt hat. Italien.

„Der General Ameglio ist dieser Tage in Rom einge— troffen und hatte dem „Secolo“ zufolge mit dem Kolonial— minister Colosimo wichtige Besprechungen über Tripolis und die Cyrenaiea betreffende Fragen.

Griechenland. Die im Juni 1915 gewählte Volksvertretung ist dem „Daily Telegraph“ zufolge auf den 25. Juli einberufen worden.

Rumänien.

Als Ergebnis der bisherigen Maßnahmen der Militärverwaltung ist eine erfreuliche Wiederbelebung des Handels in den besetzten Gebieten festzustellen. Wie das Wiener „K. sKt. Telegraphen ⸗Korrespondenzbüro“ mitteilt, trägt in erster Linie hierzu bei, daß die Militärverwaltung die von ihr übernommenen Waren den Verkäufern bar bezahlt, wodurch eine verhältnismäßig große Geldflüssigkeit im Lande herrscht. Die Wiederaufnahme eines beschränkten Postverkehrs sowie der Abbau des Moratoriums wirken in gleicher Richtung fördernd. Mit Rücksicht auf den zwischen den besetzten Gebieten der Mittelmächte zu erwartenden starken Verkehr, für den vor— bereltende Haß ab n bereits getroffen sind, ist die Errichtung einer Valutazentrale in Aussicht genommen, die nach dem Muster der in Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland bestehenden gleichen Einrichtungen Zahlungen von und nach dem besetzten Gebiete vermitteln wird. Bei den für die wirischaftliche Lage in Rumänien so wichtigen Ernteergebnissen ist mit Befriedigung festzustellen, daß die Ernteausichten andauernd gut sind. Die zu Ende gehende Ausfuhr alter Bestände an Getreide wird in einigen Wochen von der diesjährigen Ernte abgelsst werden.

Die Kam mer hat, dem „Secolo“ zufolge, mit 130 gegen 14 Stimmen die Verfassungs änderung, die allgemeines Stimmrecht, Enteignung großer Landgüter und Landverteilung an Bauern vorsieht, angenommen.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 9. Juli, Abends. (W. T. B.)

Vom Westen nichts Neues.

Im Osten haben die Russen an der Straße Kalusz Stanislau von Neuem angegriffen; ihre Kräfte wurden durch Gegenstoß zum Stehen gebracht. ö

Nördlich des Dnjestr keine besonderen Ereignisse.

An der Ostfront kämpften die deutschen Batterien bei Zborow und Brzezany am 8. Juli mit erkennbarem Erfolg. er Bahnhof Krzywe östlich von Brzezany wurde in Brand ge⸗ schossen, wodurch mehrere Stunden dauernde Explosionen hervor⸗ gerufen wurden. Aboesehen von dem Frontabschnitt bei Stanislau, wo der russischen Uebermacht eine unbedeutende örtliche Ein⸗ buchtung der Front gelang, waren die Kämpfe am gestrigen Tage weniger heftig. In ben Karpathen herischte nur am Ludowa und am Smotrek lebhaftere Gefechtstätigteit. Eine feindliche Abteilung, die sich unter dem Schutze von starkem Infgnterie⸗ und Maschinengewehrfeuer vorzuschieben versuchte, wurde unter schweren Verlusten , . debhaftes feind⸗ liches Artilleriefeuer lag auf den Stellungen nordöstlich von Foesani und zwischen Fundeni und Braila.

An der Westfront lebte das feindliche Feuer bei Mpern, Wytschaete und Armentisres erst gegen Abend auf. In der Nacht zum 9 Juli wurden südöstlich und sudlich von Mpern mehrfach feindliche Patrouillen, die sich nach kurzen Feuer⸗ überfällen zu nähern versuchten, abgewiesen, wohei wir Ge— fangene zurückbehielten. Auch an der Arrasfront steigerte sich das Feuer erst gegen Abend und in der Nacht. 12 Uhr Mitternachts brachte der Gegner vor unseren Gräben südlich des La Bassöe⸗Kanals Sprengladungen zur Entzündung, ohne jedoch Schaden anzurichten. Unsere Patrouillen und Stoß⸗ trupps holten an verschiedenen Stellen Gefangene aus den feindlichen Gräben, während wir starke feindliche Patrouillen nördlich Fresnoy und nördlich Cherisy abwiesen. Ein Fessel⸗ ballon wurde von unseren Fliegern abgeschossen. .

Bei dem siegreichen Vorstoß südlich Farany =- Filgin, wo die Unsrigen ein feindliches Grabensystem von 31 Kilo⸗ meter Breite eroberten und über 800 Gefangene machten. stießen unsere Stoßtrupps weit über das gesteckte Ziel hinaus in die hinteren feindlichen Gräben vor. Bei den er⸗ bitterten Kämpfen erlitt der Franzose schwere Verluste. Während der Nacht lag die neueroberte Stellung unter leb⸗ haftem feindlichen Feuer. Gegen 10 Uhr Abend veisuchte der Franzose ohne Arxtillerievorbereitung vorzustoßen. Der Angriff brach jedoch rasch in unserem Feuer zusammen. Gleich⸗ zeitige Angriffsvorbereitungen östlich der Royère⸗Ferme wurden durch unser Feuer im Keime erstickt. .

In der Westchampa gne schwoll das feindliche Artillerie- feuer am Hochberge im Laufe des Nachmittags zu beträcht⸗ licher Stärke an. Unser Vernichtungsfeuer auf die aufge⸗ füllten französischen Gräben unterband ein Vorbrechen des Feindes.

Großes Hauptquartier, 10. Jull. (. T. G.) Westlicher Kriegs schauplatz. Heeresgruppe Kronpring Rupprecht.

In Flandern erreichte der Artilleriekampf an der Kaste, im Adschnitt von pern und östlich von Wyischae te gtöhere

Stärke altz in den Vortagen. Ein Vorstoß englischer Infanterie füdweftlich von Hollebeke murde zirückgewiesen. Auch nord⸗ östlich von Messines, bei Lens und Fresnoy sowie norh⸗ westlich von St. Quentin spielten sich Erkundungsgefechte ab.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Längs des Chemin-des-Dames nahm Abends das Feuer an Heftigkeit zu. Nachts wurden Teilangrifse der Franzosen südlich von Courtecon und südöstlich von Cerny abgeschlagen. Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine besonderen Ereignisse.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Bei Riga, Dünaburg und Smorgon hat die Gefechttz⸗ tätigkeit sich gesteigert. Bei der

Heeresgruppe des Generalobersten von Boehm-Ermolli

blieben die Russen zwischen Strypa und Dnujestr ziemlich un⸗ tätig. Unternehmungen unserer Sturmtrupps brachten an mehreren Stellen Gewinn an Gefangenen und Beute. Nach Abschluͤß der Kämpfe, die sich gestern nordwestlich von Stanislau ent⸗ wickelten, wurden unsere Truppen hinter den Unterlauf des Lukowica⸗Baches zurückgenommen.

Im Bereich der anderen Armeen keine größeren Kampf⸗ handlungen. Mazedonische Front.

Die Lage ist unverändert.

Im Monat Juni war das Ergebnis der Kämpfe gegen die feindlichen Luftstreitkräfte gut. Unfere Gegner haben 220 Flugzeuge und 33 Fesselballone durch Einwirkung unserer Waffen verloren. Von den Flug⸗ abwehrkanonen wurden 60 feindliche Flieger abgeschossen, der Rest wurde in Luftkämpfen zum Absturz gebracht.

Unser Verlust beträgt 58 Flugzeuge und 3 Fessel⸗

bal lone. . Der Erste Generalquartiermeister. Luden dorff.

Desterreichisch⸗ ungarischer Bericht. Wien, 9. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegs schauplay.

In den Karpathen und an der oberen Bystrzyzea Solotwins ka fühlten die Russen mit stärkeren Aufkläͤrungs⸗ abteilungen vor. Nordwestlich von Stanislau mußte gestern noch zweitägigem erbitterten Ringen die erste Stellung unserer Verteidigungs anlagen dem Feinde überlassen werden. Eine Erweiterung des russischen Geländegewinns wurde durch das Eingreifen von Neserven verhindert. Nördlich des Dn jest er, namentlich auf galizischem Boden, starke Artillerietätigkeit.

Italienischer Kriegsschauplatz. Bei Vodice wurde ein italienischer Vorstoß abgewiesen.

Sẽadäostlicher Krlegsschauplatz. Unveraͤndert. Dir Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

Sof ia, 9. Juli. (W. T. B.) Amtlicher Generalstabs—⸗ bericht.

Mazedonische Front: An der Tschervena Stena und bei Dobropolie war die Artillerietätigkeit leb—⸗ hafter. Im Cernabogen drang bei Paralowo einer unserer Stoßtrupps in die italienischen Gräben ein und holte daraus Gefangene vom italienischen Infanterieregiment Nr. 61. An der unteren Struma zerstreuten wir bei Ormanli eine berittene enalische Abteilung. An der übrigen Front schwache Kampftätigkeit. Bei Patrich schossen die Unterleutnants Balan und Uzunow nach harinäckigem Kampfe mit sechs Flugzeugen ein englisches ab, dessen Führer, Haupimann Odvier, gefangen genommen wurde.

Rumänische Front: estlich von Mahmudia ver⸗ suchten feindliche Abteilungen, sich auf Fahrzeugen unserem Ufer zu nähern; sie wurden durch Feuer vertrieben. Oeftlich von Tulcea Gewehrfeuer.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 9. Juli. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht.

Im linken Abschnitt der Kaukasusfront außer der üblichen Patrouillentätigteit an mehreren Stellen etwas leb⸗ haftes Arulleriefeuer.

An der Sinaifront wurden am 8. Juli zwei feindliche Flugzeuge im Luftkampf zum Absiurz gebracht. Einzelheiten fehlen noch.

Der Krieg zur See.

Berlin, 9. Juli. (W. T. B.) Durch kriegerische Maßnahmen der Mittelmächte ist nach den eingegangenen Meldungen im Monat Juni an Handelsschiffsraum über eine Million Br.⸗R.⸗-T. ver senkt worden. Diese Erfolge des N⸗Bootkrieges rechtfertigen volles Vertrauen in die unausbleibliche und entscheidende Wirkung auf unsere

Gegner. Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 9. Juli (W. T. B.) Eines unserer Unter⸗ eeboote hat im Atlantischen Ozean wiederum 31 500 r. R.“ T. vernichtet. Unter den versenkten Schiffen befanden

sich das vewaffnete eng lische Hilfskriegsschiff „Syiv ia“, ein Offizier gefangen genommen. der bewaffnete englifch⸗ Damy fer „Am alu ra“ mit Stůckgutladung, ein bewaffneter eng⸗

lischer Vampfer vom Aussehen des DampfersMinniwa ka zwei , unbekannte Dampfer, davon einer bewaffnet, de⸗