1923 / 94 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Apr 1923 18:00:01 GMT) scan diff

den Inhaber lautende, in Stücke zu 100 000 „n eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

75 Millionen Mark 4 prozentige, verlosbare, innerhalb

60 Jahren einlösbare, jedoch in den ersten zehn Jahren vom Ausstellungstage an seitens der Bank nicht rückzahlbare Kom⸗ munalschuldverschreibungen (Lit. Oo).

München, den 19. April 19233. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner.

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibun gen auf den Inhaber.

Der Süddeutschen Bodentreditbant in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 20500, 10006. 500, 2000 und 1000 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Vertehr zu bringen:

50 Millionen Mark 4prozentige, unverlosbare, innerhalb der ersten zehn Jahre vom Ausstellungstage, d. i. 1. Februar 19233 an nicht rückzahlbare, sodann innerhalb längstens 59 Jahren im Wege der Kündigung mit vierteljähriger Frist oder im Wege des freihändigen Rückkaufs einlösbare Hypothekenpfandbriefe (Reihe 82).

München, den 19. April 1923.

Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner.

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Frankenthal zum je⸗ weiligen Reichsbankdiskontsatz, jedoch mit mindestens 8, höchstens 15 v verzinsliche Schuldyerschreibungen auf den In⸗ haber im Gesamtbetrag von 7060 Millionen Mark, und zwar ö zu 20 000, 50 000 und 100 000 AM, in den Verkehr

bringt.

München, den 20. April 1923.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. We Bätk.

Bekanntmachung.

Der Stadtgemeinde Stuttgart ist heute die staatliche Genehmigung erteilt worden, zu 10 vH verzinsliche Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber im , von h00 000 000 M in Stücken zu 50 000 M, 20 000 SS und 10 000 M in den Verkehr zu bringen.

Stuttgart, den 19. April 1923.

Württembergisches Ministerium des Innern. V.: Haag.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23 September 1915, RGBl S. 603, und des Artikels IJ der Verordnung über Sondergerichte gegen Eh leichhandel und Preistreiberei vom 27. November 1919, RGBl

, in Lu gau n. Erzge . guhch nen. He 23 ö . 2 27

8 ndel mit Kohlen wegen Unzuversässigkeit in bezug auf diesen ewerbebenieb un tersagt worden. Gleichzeitig wird darauf hin⸗ ewiesen, daß dem Vater des Genannten, dem Handelsmann Emil Hermann Lorenz in Lugau, bereits seit dem 23. De⸗ jember 1919 der Handel mit Kohlen ebenfalls unter sagt ist. Stollberg i. E., den 18. April 1923. Amtshauptmannschaft. Dr. Venus.

Bekanntmachung. Dem Händler Hermann Fleute in Altganders« Ein ist der Handel mit Gegenständen des täglichen edarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, Hei und Leuchtstoffen, auf Grund § 10 in Ver— bindung mit 5 3 Abs. 2 der Verordnung über den Handel mit Lebens, und Futtermitteln (RGBl. 1923 1 Seite 111) wegen Unzu— verläfsigkeit untersagt. Gandersheim, den 13. April 1923. Die Kreisdirektion.

Dem Hermann Deller in Heldburg ist die weitere Ausübung des Handels mit , Heu und Stroh wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden.

Hildburghausen, den 16. April 1923.

Der Thüringische Kreisdirektor. Dr. Hermann, i. V.

v. Prann.

Preußen.

Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Erz⸗ und des Eisenkais am . : Binnenhafen in Emden.

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: §1.

Das Staatsministerium wird ermächtigt, für den Ausbau des Erz«⸗ und des Eisenkais am neuen Binnenhafen in Emden einen Betrag von 2500 O00 009 M (3węeieinhalb Milliarden Mark) nach . der von dem zuständigen Minister festzustellenden Pläne zu

denden.

. 8 2.

„( ) „Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der im Sz JL erwähnten Aufwendungen eine Anleihe durch Verausgabung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen. Die Verwaltung der Anleihe wird der Hauptverwaltung der Staatsschulden Übertragen. Die Anleihe ist in der Art zu tilgen, daß jährlich 1,9 vH des für den Anleihezweck aufgenommenen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen zur Tilgung der gesamten Staats— schuld oder zur Verrechnung auf, bewilligte Anleihen verwendet werden. Als ersparte Zinsen sind 5 vH der zur Tilgung dieser An— . . oder auf bewilligte Anleihen verrechneten Beträge nzusetzen

(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz. anweisungen ist der Fälligkeitetermin anzugeben. Die Wechsel sind von zwei, Mitgliedern der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu k .

(3 Die Schuldverschreibungen. Schatzanweisungen, etwa zuge⸗ hörige Zinsscheine und Wechsel können a. sämtlich oder kill

Universität in Berlin versetzt worden.

(4 Die Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt aus⸗

gegeben werden . 2 . . 5 Die Mittel zur Einlösung der Schatzanweisungen und Wechsel

können durch Ausgabe von Schazanweisungen und Wechseln oder von Schu overschreibungen in dem ersorderlichen Nennbetrage beschafft

werden. 6) Schuldoerschreibungen, Schatzanweisungen und Wechlel, die

zur Einlösung fällig werdender Schatzanweisungen oder Wechlel be— flimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An— ordnung des Finanzministeis 14 Tage vor der Fälligkeit zur Ver⸗ fügung zu halten. Der Umlauf und gegebenenfalls die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, mit dem die Umiaufsfähigkeit und die Verzinsung der einzulösenden Schuldpapiere aufhört.

7 Wann, durch welche Stelle und in welchem Betrage, zu welchem Zins- oder Diekontsatz, zu welchen Bedingungen der Kündi—⸗ gung oder mit welchem Fälligkeitstage sowie zu welchem Kurse die Schurdoverschreibungen. Schatzanweisungen und Wechsel ausgegeben werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Ihm bleibt im Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverhältnisses Jowie der nährere Bedingungen für die Zahlung im Ausland überlassen.

§ 3. Die Ausführung dieses Gejetzes erfolgt durch die zuständigen Minister. Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz, wird

hiermit ver ündet. . versassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind ge⸗ wahrt. Berlin, den 21. April 1923. Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering. von Richter.

Justizministerium.

Zu LGRäten sind ernannt: StA. Beh renz und GerUAssess. Brzezinski in Königsberg i. Pr.

Ju AGRäten sind ernannt: GerAssess. Dr. Joachim Dieck⸗ mann in Lüchow, LR. Nies in Unna.

Der Divisionspfarrer a. W. Karl Palm ist zum Straf— anstaltspfarrer in Striegau ernannt.

Die Anweisung des Amtssitzes für die Not. Rat Maus⸗ bach aus Bergheim in Godesberg und Weber aus Rhaunen in Kirchberg ist auf ihren Wunsch zurückgenommen.

Der Amtssitz ist angewiesen: den Not. Heydrich aus ö in Havelberg, Baum aus Cochem in Godesberg (AG.

ez. Bonn).

Zu Notaren sind ernannt: die RA. Otto Pfankuch in Charlottenburg, Moritz Som mer in Görlitz, Dr. Frerich Leemhuis in Leer.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Regierungs- und Baurat (W.) Dr.Ing. Voß, bis⸗ her zum Reichskanalamt in Kiel beurlaubt, ist zwecks Ueber⸗ tritts in den Reichsdienst die Entlassung aus dem Staatsdienst erteilt worden.

Ministerium für VolksWwohlfahrt. Bekanntmachung,

betreffend Teuerungszuschlag zu der Preußischen Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahn⸗ ärzte vom 10. Dezember 1922 (Volkswohlfahrt S. 581).

Auf Grund des s 13 der Bekanntmachung, betreffend

bestimme ich, daß vom 15. April 1923 zu den Sätzen der Gebührenordnung ( 11A und B sowie II) ein Teuerungs⸗ zuschlag von 9060 vom Hundert tritt.

Berlin, den 19. April 1923. . ,

Der Minister für Volkswohlfahrt. . Hirtsief er.

Ministerium für Wissenschaft, Kun und He n wh hn i

Der ordentliche Professor Dr. Titz e in Frankfurt a. M. ist in gleicher Eigenschaft in die juristische u leftz⸗ der

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger , vom Handel vom 23. September 1916 (RGBl. S. 663) habe ich dem Produttenhändler Hermann Hitzig in Berlin, Alte Jakobstraße, 30, durch Verfügung vom heutigen Dage den Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels— betrieb untersagt.

Berlin, den 14. März 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGGBl. D ng; habe ich dem Kohlenhändler Paul Dartsch in Berlin“ ö . ie. . h, 3 k 26 heutigen Tage Dandel, mi rennmaterialien aller Unzuverlässigkeit un tersagt.

Berlin O. 27, den 4. April 1923. Der Polizeivräsident. Abteilung W. J. V.: Gae .

Dem Arbeiter Johann Fehn aus Aumund

Blumenstraße 23, habe ich auf Grund des F 35 Abs. 2 der ö

aidnung und der Verordnung vom 23. September 1915 (RGGBl.

k 6 n n, und allen übrigen owie den rodukten

Diese Untersagung tritt sofort in Kraft. J

Blumenthal i. Hann., den 17. April 1923.

Der Landrat. J. V.: Kohlschmidt.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann PaulBender und dessen Schwester Ida Bender in Habinghorst habe ich auf 4 Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) , . und sonstigen Gegen⸗

nden de äg lichen Bedarfs w ässigteit bi ,, fs wegen Unzuverlässigteit bis

Dortmund, den 12. April 1923.

auf ausländische oder nach einem bestimmten Wextperhältnis auf in— und ausländische Währung sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.

Der Landrat. J. V.: Dr. Boeckenhoff.

den Erlaß einer Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte vom 19. Dezember 1922 (Voltswohlfahrt S. 581)

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Karl Tietze in Habin ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. . . S. ** den ö. 6 Kn och en, * . Papier und Metallen aller Art wegen Unzuverlés en, auf weiteres unter sagt. zuverlassigrei bij

Dortmund, den 12. April 1923.

Der Landrat. J. V.: Dr. Boecken hoff.

Betanntmachung.

Den Eheleuten Händler Paul Schulik in Habt hor st habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23 gt. iember iv (RGBlI. S. 63) den Handel mit Leh eech. mitteln aller Art und Gegenständen des aer. Bedarfs wegen Unzuverläjsigkeit bis auf weiteres un tergsu er

Dorimund, den 12. April 1923.

Der Landrat. J. V.: Dr. Boecken hoff.

Bekanntmachung.

Dem Händler Friedrich Bogrolch und dess Töchtern Klara und Hildegard Borrosch in Brnhn bauer habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 73. 9 , mitteln und geistigen Getränken wegen Unzuverläassaaes bis auf weiteres un tersagt. zuperlissih t

Dortmund, den 13. April 1923.

Der Landrat. J. V.: Dr. Boecken hoff.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung vom 25. September 191 * treffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, nab ich der nachbenannten Person Eh esrau des Peter Löhdorf Bernhardine geborene Gropp, geboren am 320. Augu 1889 in Essen, hier, Ziegelstraße 28 wohnhast, den Trödel, handel wegen Unzuverlassigkeit in bezug auf diesen Gewerbebettzeß untersagt.

Essen, den 16. April 1923.

Der Polizeipräsident.

Bekanntmachung. 2

Dem Kaufmann Siegmund Perl aus Ratibor i der Handel mit Gegenständen des täglichen Be— darfs wegen Unzuverlässigkeit auf Grund der Verordnung von 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel unterm heutigen Tage untersagt worden.

Ratibor, den 17. April 1923.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Niklassch.

Den Gastwirten Josef Klostermeyer und Otto Heinrich in Heinrichs b. Suhl ist auf Grund der Bunde ratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), be treffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel up, und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 27. Sep= tember 1915 die fernere Ausübung des Gastwirtschasth⸗ betriebs untersagt worden.

Schleusingen, den 19. April 1923.

Der Landrat. Apel.

*

Nichtamtliches.

Deut sches Reich.

Der Reichsrat beschäftigte sich in seiner vorgestrigen öffentlichen Vollsitzung mit der Vorlage über die , des Reichsschatzministerium s. Vom 1. April ab geht danach die Bauabteilung und Abwicklungsabteilung dez Ministeriums an das Finanzministerrum über, die Vermögent⸗ verwaltung für die besetzten rheinischen Gebiete an das Ministerium des Innern und an die Stelle der bisherägen Industrieabteilung tritt eine sogenannte Dach⸗Gesellschaft in deren Händen die bis herigen Reichswerte vereinigt werden. Wie der Bexichterstatter der Ausschüsse des Reichsrat laut Bericht des Nachrichtenbüros detz Vereins deutschet Zeitungsverleger hervorhob, ist die Auflösung des Schah ministetiums auf Anregung des Präsidenten Sämisch erfohzt Die erwähnte „Dach⸗Gesellschast“ ist mit einem Artienkapiinl von sechshundert Millionen Mark ausgestattet, wovon 480 auf das Reich entfallen. Der Reichsrat nahm die Regierungt⸗ vorlage an, gab aber auf Grund der Ausschußverhandlungen in einer Resolution seiner Meinung dahin Ausdruck, daß die Einbringung von Reichsanteilen in diese Dach⸗Gesellschast det Zustimmung der gesetzgebenden Körperschasten bedürfe.

Der Reichsrat nahm weiterhin eine Ergänzung zu dem Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung und eine Neuregelung des . für die Aus führung des Vertrages von Versailles an. Die in den Winter monaten stetig fortgeschrittene Geldentweriung hat diese Ey ö notwendig gemacht. Außerdem waren für die

eduung der erhöhten Beamtengehälter zunächst nur die bis ö. 1. November vorigen Jahres erfolgten Teuerungsaltionen

n Betracht gekommen. Jetzt mußten auch die weileren secht Teuerungtaktionen berücksichtigt werden. Der Haus halt sir die Ausführung des Veitrages von Versailles mußte völiih neu aufgestellt werden. Das Defizit ist durch die Neuregelung wieder um einige Billionen gestiegen.

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die 6 r der Gesandtschaft wieder übernommen.

.

Nr. 20 des ‚Reichsm inisterialblatt s:, Zentralbhit füt das Deutsche Deich, herausgegeben vom Reichsministerium des Innehhn vom 20. April 1923, hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltun g⸗ lachen: Bekanntmachung über Veröffentlichung don Kartenblättern , Bekanntmachung, betreffend die Einführung des Arbeinsunterlichtz n den Schulen. 2. Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen . Reichs- Post, und Telegraphenperwaltung und der Deutschen Neichs⸗ bahn bis 28. Februar 1923. 3. Justizwejen: Bekanntmachung über Aenderung des Verzeichnisses der schweijerijchen Behörden, denen . unmittelbare Verkehr mit deutschen Gerichtsbehörden zukommt.“ 4. Konjulatwesen: Ernennungen. Gęequaturertel lungen. pg d;. Steuer., und Zollwesen; Verordnung Über Festleßzung zer Zigaretten kontingents. Bekanntmachung über Aendern! , Branntweinübernahmepreise und des Monopolausgleichs im Hel rie jahr 1922/ñ23. Verordnung über die Bewertung von Wertpapie und von ausländischen Zahlungsmitteln und Forderungen Veranlagung zur Erbschaftssteuer.

den Erlös aus dem Markenverkauf der Oberwostdireftionsbezirke Koblenz und Düsseldorf.

Ueber sicht ver Cinnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. Avrit 1922 bis zum 31. März 1923. ge der Gewaltmasnahmen der Besatzungsmächte fehlen Angaben aus den Bezirken der Oberfinanzkassen seldorf— Köln, Wärzburg und Darmstadt; ferner Angaben über

Aufgekommen sind

Aujgekommen sind

im Monat

März 1923

Beijeichnung der Einnahmen

4

vom 1. April 1922 bis Ende März 1923

1.

im Monat

März 1922

16.

vom 1. April! 1921 bis Ende März 1922

1M

Mithu⸗ Rechnungsjahr 1922

gegen

Rechnungsjahr 1921

insgesamt

4 mehr weniger Spalte 4 und 6)

16

Im Reichshaushalts⸗ plan und 1. u. 2. Nach⸗ trag zum Haushalt der Allgemeinen

Finanzverwaltung ist die Einnahme für das Rechnungsjahr 1922 veranschlagt auf

16

erm,

Bemerkungen

. 2 3

4

5

6

7

8

A. Besitz und Vertkehrsstenern. a) Fort dauernde Steuern.

nkommensteuer:

Ein en T h nabtigen bi n dere görherschaftssteuer apitalertragsteuer

9 Reichsnotopfer ö ö Abgaben nach S 37 des Vermögens steuergesetzes k grhschaftste err Umsatzsteuer

.

179 979 338 567 9543 700771. 1342146047

504 g34 171 379 685 585 304 2504702

35 777 334

745 530 640 er:

I nach dem Gesetz vom 26. Juli 1918. 1636 130

p 24. Dezember 1919: . . . 39 174 039 619 2710198 483 692 489 163 450 0632

7 252 634 518 97114772

32 087 337 077 78 971 4602 183 847 418 1026236185

hoo obd 6bbo 7a oo 114 1664 589 609 g 337 45

E 1 * 41 *

E

a) allgemeine. 8) erböhte .. Grunderwerbsteuer Jermögensteuer gapita l ver kehrssteuer:

Gesellschaftssteuer .

h Wertvapiersteuer .

e Börsenumsatzsteuer

M Aufsichtsratssteuer.. Fraftfahrzeug steuer . Versicherungssteuer Rennwett⸗ und Lotteriesteuer:

) Rennwett teuer.

b) Lotteriesteuer Vechselstempelsteuer. Stempel von Frachturkunden.. . vom Personen⸗ und Güterverkehr:

1 1 1 8 2 14 1 14

a) Personenvertehr .

V) Güterverkehr. . . J

Reichsstempelabgaben von

a Hesellschafts vertrüigen..

H Wertpapieren J Gewinnanteilschein⸗ und Zinsbogen

23 305 300 194 2 650 888

11159 946 . 44589 943 ; 1120 450 ) 1 366 560 835

11157 2370167

3 172 644 991

1)

z z40 hh 498

6 205 555 637 2 688 434 738 41II 196940 724 409 745 1990 411 006 2176 315 379

21 847 718 216 867 063 581

2 329 949 398 13 181 761

20 125 291 552 296 762 806 43 308 417 689 125 715 862 bos S887 67

2 842 346 075

1114 838 18) 280 l bos 4 dio 74 366 116 zz 656

7 394 4595 746 47 211 986 627 1425 769

S34 169 0681

23 952 746 17715 500 849

65 765 663 22 469 628 0 229

16 944799 244 109 952 2185 971

8 226 602 207 515 468

17 6453 451 9.5

837 353 638

6 246 153 313

188 846 163 140 228 325 250 833 322

10 131 348 88 13. 183

7090 909

1917 228733 g 205 9

g ghe o3z Rg oh

104009216 232 046 745 588 740

236 695 833 16136 784 2 9655 935 434 947 4592

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672 446

9 404 1790 33 712

34 253

18 643 475

28 146 105 917

1 549 347 099 1486717 602 8 648 5564 316

go gs? 715 ol dl o

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20 125 291 552 296 762 806 43 308 417 689 125 715 862 bo3 887 767

2 842 346 075

1114838187 280 217 503 3 989 719 694 8 082 029

6 464 840 012 46 912 149 103 3 142 122

1131 643 228 ob 1590 569

15 512 635

15 621 565 899

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8 964 575 174 862 206 641 745

5 976 406 13 922 934

350 000 000 000

5 000 000 000 2 000 000 000

4 000 000 000

20 000 9000 1500000000

170000 000 000 7000 000 000 1500000000

15 000 000 000 117 850 000

20 000 000 000 150 000 000 140 000 000 1330 000000

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60 000 000

2 0000000090 100 000 000

b 800 9000 000 28 350 000 000

ch Kauf und sonstigen Ans affungsgeschaften es Lotterielosen und Wetteinsätzen: . a Wetteinsätzen b. inländischen Pferderennen s) inländischen Losen anderer Art.. w 11905 Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge ) Vergütungen an Mitglieder von Aufsichtsräten 24 937 473 ö 1962 857 Grundftücksübertragungeeng ... 2816249 ö 3874497 b) Einmalige Steuern. ö Kriegßabgabe vom Vermögenszuwachse . j ea 16412731 ö,, Krieg . . 516 Kriegsabgabe 1916 nebst Zuschlag.

7600330 1314149

27 oh l 406

1930100096 177 622 168 30 481 002

9 H69 2803 10395238

10 085 491 528

246 922 142 18 280 973 3 848 652 1360086 829 822

bh9 b24 344 250

4 880 335 257 365 874 193 b 891 150 2571201 17957058

Sb7 491 237 156

2 9650 235 161 188 252 025 22 410148

6 998 052 2561 820

bl4 967 Sh 0 000

L 2 1 2 2.

7 ausländischen Losen, 133 Summe a 30 b 231 541 862 Wehrbeitrag ..

302 758 965

2168 1627257

269 341 675

5 319 628 809

3161 46110

Summe b Summe A.

B. Zölle und Berbrauchsstenern. 38e, . . w nit Tabaksteuer nach dem Gesetze vom 12. Sept. 1919 a) Tabaksteuer J bh ,, Tabakersatzstoffabga Biersteuer⸗· e,, Scaumwelnsteuer. . Mineralwassersteuer . Aus dem Branntweinmonopol: ; a) Einnahme aus der Branntweinverwertung b) Freigeld .. . . Essigsäuresteuer Zuckersteuer .. Saljsteuer .. ündwarensteuer euchtmittelsteuer Eyielkartensteuer Statistische Gebühr

306 34 300 827

365 220 313 25 276 619 409 99 748 0502 511

2l ls 289 oz4 5 755 ohh

. 226 ; gl Sh 164 A065 S6 gõz 1744 140

. 1 4477 395

2077957577 525 903

46 169 582 34 877 443

5 691 871

15 241 768

8 447 964 1124870 bbö 783 638 66 655 Ohl

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9 9 9

—— ——

, , 9 9 a , ,

29 173 749 163

261 178 966 4 703 260 146 237 947 486 599

6b 229 Hob 735 17 723 835 928 0659

909 130 421 11 259 88 672 94 264 111

37 326 hb6

16 4901 422223 59 O79 706 322 9651 3435 461 283 589 101 567 976 147 195 041 68 34 653

15 791 552 1368 671 647 282 014089

10 304 833 203

31 M1531 ph 723 9h 1085651 399

bbꝛ 6h8 784 12 811 1022

24 841 186 104 169 062 14 046 489 1261 261

24 78d 750 775 352 10468 195 10191 379 h 269 384 3 994 179 1697 826 180 016

64 843 973 109

494 675 436 b 441 452 b69 6 749 256 020

113 600 205 2070412

81 179

342 34 095 Sb 694 Sh 119 346 0986 29 383 998

S3 424 113 201 106 641 8 634 187 149 333 117 63 519 267 66 90b 171 22 973 688 13 009 132 1Lä801 434

.

*

Sb 4 329 776 0Ob4

233 496 480

4 89 261 807 586

231 198 230 579

61 115 905 530 16 6653 423

46 871

bbb 496 326

10 397183 819 25 081 975 7941 568

14 637 998 110 142 026 935 314317158 301 960 472

38 048 7900 Sl 288 870 45 560 965 2782 4290 1366 870 213 282 014089

614 967 Sh0 000

dd O00 000 000 150 000 000 000

40 000000 000

10000000090 7 000 000 0090 40 000 000 60 000 000

10 000 000 000

47 200 000 400 000 0090 60 000 000 110 000 000 60 000 000 10 000000 700 900 000 100 000000

Luz dem Sußfftoff mono ol

Summe B. 1653 893 697 661

C. Sonstige Abgaben.

. des Reichsfinanzministeriums. 43 474 375 3862

3377 245 998

428 719 193 902

159 917 930163 275174171127

2 967 486 587

714339 125 28 188 206

19 494 902 594

2 523 blq4 670 oll h43

. . . . = . 1 * . 1 . * * . * *

. .

409 224 291 308

157 394 415 493 27 06 S873 573

297 587 200 000

100 000 900 909 381 350 0900

Lusfuhrabgaben des Reichs irtscha tmn in sterilums

Summe G. 46 851 521 860

187 455 347 290

793 127 331

3 035 0b8 224

*

184 400 289 066

100 381 350 000

hob 279 520 348 3 492 572 120

Im ganzen.

Ihangsan llc

1545328 290355

12 853 597 360

14 065 447 121

87 373 933 927

w

467 9654 366 428

012936 400 000

4 12 8653 b97 360

45 840 000 000

) Darunter Erlss aus bem Marken⸗ verkauf 49 582 408 2624 Æ und 173 100 603 659 K..

Y) Darunter für Kauf. und Anschaffunge eschäfte von Waren nach Tarifnt. 4h 3 4 und 11 569 792 4.

Deutscher Reichstag. in Stzuig vom 2. April 192. Bormittags l0 uhr. hcht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

lu der Ta ie zweite B des gesordn teht die zweite Beratung ugs der . * Stresemann ( d. Vp.), arg (Gentr), Dr. Petersen (Dem), Leicht (Bayr. J wonach dein Strafgesetzbuch ein neuer 5 1074 eingefügt n fol, durch den mit Gefängnis, neben dem auf Geld⸗ * bis z einer Million Mark erkannt werden kann, bestraft ; wer nicht verbolene Versammlungen, Aufzüge oder Kund⸗ n ni Gewalt oet durch Hedtghün n V ien derhindert oder sprengt. In Verbindung damit wird Ulle Lesung beraten ein Antrag, den die damals der id n Sozialdemokratie angehörigen Abgg. Dr. Levi att ispien bereits am 27. Juli vorigen Jahres ein⸗ ma hatten, wonach dem Strafgesetzbuch ein neuer 3 346a fügt werden sollte, der bestimmt, daß Beamte, die die

tragenen setzen ode miß

ung mit einem Ver⸗ )

.

kann, bestraft.

den Antrag Dr. Str nommen, daß der neue Paragraph 1072 lauten soll: „Wer nicht verbotene Versammlungen, ebungen mit Gewalt oder rechen verhindert oder sammenhang mit solchen V bungen und Gewalttätig keiten begeh auf Geldstrafe bis Der Ver

1 einer

Die Herren haben sich,

ihnen nach den Gesetzen über den Schutz der Republik über⸗

flichten grobfahrlässig oder absichtlich außer acht r die ihnen übertragenen Rechte in solcher Weise brauchen, mit Gefängnis, in schweren Fällen mit Zucht⸗ haus, bestraft werden. Der Rechtsausschuß, dem beide Anträge überwiesen waren, hat den Antrag Dr. Levi⸗Crispien abgelehnt, dagegen esemann und Gen. in der Form ange⸗ des Strafgesetzbuches

Aufzüge oder Kuñnd⸗ durch Bedrohung mit einem Ver⸗ sprengt oder in unmittelbarem Zu⸗ ersammlungen, Aufz t, wird mit illion uch ist strafbar.“ Der Abg. Eich horn (Komm,) beantragt Uebergang ordnung über beide Anträge.

. Kund⸗ efängnis, neben Mark erkannt werden

ur 6 bemerkt

A

Tages⸗

gesucht.

daß das nur 127

bg.

der Redner, ausgerechnet den Sonnabend für diese Sache aus- Wir haben wirkli trag zu beraten und den abzureisen. . Leutheußer (D. Vp) widerspricht dem Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung.

Vor der Abstimmung Antr zweifelt der Antragsteller die Beschlußfähigkeit des Hauses Has Haus ist tatsächlich sehr schwach besetzt) Vizepräsident Ditt⸗ mann läßt entprechend der Geschäftsordnung eine kleine Pause eintreten, nach deren Ende er bemerkt:

Das Büro ist einig, daß das . würde Veranlassung nehmen, eine . u päter eine neue Sitzung einzuberufen, wenn die Aussicht bestände, us dann beschlußfähig sein würde. itglieder im Hause. ; ausschuß eine halbe Stunde nach der Plenarsitzung eine Sitzung anberaumt, um den Haushalr des Arbeitsministeriums weiter⸗ zuberaten. Unter diesen Umständen glaube ich, davon absehen müssen, für heute eine neue Sitzung anzusetzen. (Unruhe rech

keine Veranlassung, jetzt diesen An⸗ rren Gelegenheit zu geben, nachher

rn be⸗

über den Antvag Eichho

aus nicht beschlußfähig ist. z halbe oder eine gfk

ind aber

Nun s Ändererseits hat der Haushalts-