worden für den Dispositions⸗Fond des Herrn Bundeskanzlers.
Diese Erhöhung ist durch die Bemerkungen im vorliegenden Etat motivirt. Es ist, wie
den Etat für 1867 dieser Fond zur Hälfte mit 5000 Thlr. be⸗ willigt worden,
position, das macht zusammen 15,000 Thlr. Dieser Betrag
dem Hause erinnerlich sein wird, durch
für 1868 steht er mit 10,000 Thlr. zur Dis⸗
V
von 15,000 Thlr. ist bis heute schon verausgabt, es wird auch V
dieser Fond im laufenden Jahre überschritten werden müssen,
und es ist deshalb seine Erhöhung für das nächste Jahr nöthig. Die Ansprüche, die an diesen Fond gemacht werden, sind in den Bemerkungen zu diesem Etat bereits angeführt. Es ist der
einzige Fond, aus dem Ausgaben, wie sie z. B. durch die bier
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tagende Kommission zur Berathung der Prozeßordnung er⸗ wachsen, wie sie ferner erwachsen durch die eingeleitete Enquete über das Hypothekenbankwesen und andere einzelne Zwecke, bestritten werden können. Daß solche Ausgaben auch in Zußunft nöthig sein werden, wird kaum zu bezweifeln sein. Es ist in der laufenden Session von dem Hause der Antrag gestellt worden, Vorarbeiten für ein gemeinsames Strafrecht und für eine gemeinsame Strafprozeßordnung einzuleiten, und diese Vorarbeiten, mag man einen Weg dafür wählen, welchen man wolle, werden ebenso wie die Vorarbeiten für die Prozeßordnung Geldmittel in Anspruch nehmen.
Endlich erscheint auf dem Etat des Bundeskanzleramts ein Posten von 76,000 Thlr. an Pensionen und Unterstützungen für die Offiziere und Beamten der vormals schleswig⸗holstein⸗ schen Armee und deren Hinterbliebene. Es ist dies der Posten, der auf dem Gesetz beruht, welchem der Reichstag vor einigen Tagen seine Zustimmung gegeben hat.
Nach den Ausführungen des Abg. von Kirchmann nahm der des Bundeskanzleramts Delbrück, das Wort wie folgt:
Meine Herren! Ich acceptire gern, daß der Herr Abgeord⸗ nete für Breslau anerkannt hat, daß ich gestern mit Bereit⸗ willigkeit diejenigen Fragen beantwortet habe, die bei der Ge⸗ neraldiskussion an mich gestellt wurden, und zu deren Beant⸗ wortung ich im Augenblick in der Lage war. Ich habe das gethan, weil diese Fragen sämmtlich Gegenstände betrafen, deren Erörterung meiner Ansicht nach einen Gegenstand der Beschluß⸗ nahme oder eine Vorbereitung für die Beschlußnahme des Reichstages bilden konnten. Das kann ich in Beziehung auf die von dem Herrn Abgeordneten für Breslau jetzt gestellten Fragen im Allgemeinen nicht anerkennen. Der Herr Bundes⸗ kanzler hat in der vorjährigen Session in der bestimmtesten Weise erklärt, daß er seinerseits die ihm durch die Verfassung übertragene Verantwortlichkeit in vollem Umfange übernehme, und er hat bis jetzt diese Erklärung vollständig erfüllt. Welche Mittel er einschlägt, im Einvernehmen mit den Herren Ressort⸗ Chefs, mit denen er dabei im Einvernehmen zu handeln hat, um diese Verantwortlichkeit wirklich tragen zu können, das würde, meine Herren, wie ich glaube, einen Gegenstand der Diskussion in diesem Hause dann bilden, wenn es darauf an⸗ käme, die Mittel zu bewilligen, die nöthig sind, um durch per⸗ sonelle oder sachliche Einrichtungen diese Verantwortlichkeit zu realisiren. Ich erkenne an, daß das Bundeskanzleramt zu den Organen für diesen Zweck gehört, ich bin bereit, wenn behauptet wird, daß die Ausstattung, die hier für das Bundeskanzleramt in Anspruch genommen wird, zu weit geht, die Frage zu diskutiren und Ihnen nachzuweisen, daß die Ausstattung nicht zu weit geht; aber ich glaube nicht, daß eine Verpflichtung vorliegt, hier das Detail der inneren Organisation darzulegen, ein Detail, welches zunächst den Etat nicht afficirt, ein Detail, wel— ches lediglich Einrichtungen betreffen würde, die im Innern der Verwaltung getroffen sind, um die Aufgaben der Verwaltung in der, der Verfassung entsprechenden Weise zu erfüllen. Ich habe gestern in Beziehung auf den Etat bemerkt, in welcher Weise derselbe aufgestellt wird, vorbereitet wird, um dem Bundesrath und demnächst dem Reichstage vorgelegt zu wer⸗ den; ich will dabei nur bemerken, daß der Abgeordnete für Breslau nicht richtig gehört hat, wenn er aus meiner gestrigen Bemerkung entnommen hat, daß beispielsweise der Etat des Kriegsministeriums — es würde das für die übrigen Etats auch gelten — lediglich der Revision von Seiten des Herrn Finanzministers unterlegen hätte, und daß das Bundeskanzler⸗ amt dabei eine Einwirkung nicht in Anspruch genommen unddurch⸗ geführt hätte. Das ist nicht der Fall; ich habe gestern ausdrücklich hervorgehoben, daß das Bundeskanzleramt das Seinige auchgethan hat, und ich kann hinzufügen, daß das in verschiedenen Bezie⸗
hungen mit Entschiedenheit geschehen ist, ich glaube mich aber
darauf beschränken zu müssen.
Was die Frage betrifft, wie der Allerhöchste Bundesfeldherr
in Beziehung auf die Armeeangelegenheiten seine Entschließungen fassen und vorbereiten will, so muß ich auch das für einen
Gegenstand erachten, der lediglich interner Natur ist.
stücks für den
Endlich, was die Frage betrifft, die der Herr Abgeord
für Breslau an den jetzigen leldenden Zustand geordnet Bundeskanzlers geknüpft hat, so habe ich mich darauf zu bn schränken, zu bemerken, daß, wenn im Falle der Entfernu B des Herrn Bundeskanzlers Anordnungen nothwendig wert. diese Anordnungen ausschließlich Sache des Allerhöchsten Bunden Präsidiums sein werden, und daß ich nicht in der Lage bäch⸗ hier rgend ühgse atünee zu äußern.
Im weiteren Verlauf der Debatte äußerte sich der Präsid des Bundeskanzleramts, Delbrück, über 8* dhaäftd,n Grafen von Frankenberg wie folgt:
Meine Herren! Ich kann Ihnen die Annahme des Antrags des Herrn Grafen von Frankenberg nicht empfehlen. I Frage, ob der Norddeutsche Bund dem germanischen Museum in Nürnberg eine Subvention zu gewähren habe, ist im Schooße des Bundesraths einer eingehenden Erörterung bereits unter⸗ zogen worden. Diese Erörterung ist veranlaßt einmal durch die Anregung, welche bei der Etatsberathung in der vorjähri⸗ gen Session in diesem Hause gegeben war, und sie ist ferner ver⸗ anlaßt worden durch eine an Se. Majestät den Köni von Preußen gerichtete Vorstellung des Vorstandes des 56 manischen Museums, in welcher der Antrag gestellt war, daß der Norddeutsche Bund und die Süddeutschen Regierungen sich zu einer gemeinsamen Subventionirung des Museums ver⸗ einigen moͤchten. Dieser Antrag ist dem Bundesrathe zur Er⸗ wägung vorgelegt worden. Der Bundesrath hat seinerseits nicht geglaubt, daß eine Unterstützung dieser Art in den Kreis der Bundesangelegenheiten falle. Ich will dabei beiläufig erwäh⸗ nen, indem der Herr Antragsteller darauf Bezug genommen hat, daß in Folge des von dem Reichstage in einer der letzten Sitzungen gefaßten Beschlusses wegen einer Subvention für eine Expedition zur Beobachtung der bevorstehenden Sonnenfinster⸗ niß, — daß in Folge dieses Beschlusses der Bundesrath, indem er diese Frage erwog, ebenfalls davon ausging, daß eine solche Subvention unzweifelhaft außerhalb des Kreises der Bundes⸗ angelegenheiten liege, daß es sich also nur fragen könne, ob die im Bundesrathe vertretenen Staaten sich entschließen wollten, diese Subvention zu geben und die dafür erforderlichen Bei⸗ träge nach dem Maßstabe der Matrikularbeiträge aufzu⸗ bringen. In diesem Sinne ist mit Einstimmigkeit der Be⸗ schluß gefaßt worden. Indem hiernach für die Expedition zur Beobachtung der Sonnenfinsterniß die gewünschte Subvention in Aussicht steht, ist dieses in Beziehung auf die vorliegende Frage nicht als ein Präcedenzfall anzusehen. Von demselben Gesichtspunkte ist der Bundesrath bei der Berathung der Frage ausgegangen, ob dem germanischen Museum zu Nürnberg eine Subvention zu bewilligen sei. Unter den gegebenen Umständen hat der Bundesrath Bedenken tragen müssen, auf die Sub⸗ vention einzugehen. Bei der Subvention für Beobachtung der Sonnenfinsterniß handelte es sich nur um eine einmalige Ausgabe, während es sich hier um eine dauernde Subvention handelt. Ich kann Sie nur bitten, den Antrag abzulehnen.
Bezüglich des von dem Abg. Dr. Friedenthal einge⸗ brachten Antrags, die Organisation eines Bundes⸗Konsulats in Teth. Ofen betreffend, bemerkte der Geheime Legations⸗Rath KLʒ .
Wie der Herr Antragsteller bereits hervorgehoben hat, ist die Errichtung eines Konsulates in Pesth bei der preußischen Re⸗ gierung wiederholt angeregt worden. Wenn der Sache bisher von Bundeswegen noch nicht näher getreten ist, so liegt das nicht daran, daß Bedenken obgewaltet hätten in Bezug auf die größere oder geringere Dringlichkeit der Errichtung. Der Grund davon liegt wesentlich in einem andern Umstande. Die öster⸗ reichische Regierung hat früher Bedenken getragen, in Binnen⸗
plätzen fremde Konsuln zuzulassen. Es konnte daher bis jetzt auch
nicht die Rede davon sein, in Pesth ein Konsulat mit Aussicht auf Erlangung des Exequatur zu errichten. Neuerlich hat die öster⸗ reichische Regierung ihren bisherigen Grundsatz fallen gelassen, und es ist bereits ein französischer Konsul für Pesth er⸗ nannt worden. Es wird daher jetzt auch zulässig sein, die Er⸗ richtung eines Bundeskonsulats daselbst ins Auge zu fassen. Aus den von dem Herrn Antragsteller zuletzt angegebenen Gründen wird es allerdings nöthig sein, ein besoldetes Kon⸗ sulat dort zu gründen, weil man von einem kaufmännischen Kon⸗ sulat nicht den Erfolg erwarten kann, welcher im Interesse des deutschen Handels und Verkehrs zu erstreben ist. „Meber die erste Rate für die Erwerbung eines Grundstücks für den Bund, erklärte sich der Präsident des Bundeskanzler⸗ amts Delbrück, nach dem Abgeordneten Gebert, wie folgt: Meine Herren! Ich bin leider nicht in der Lage, auf die gefterha Frage zu antworten, weil ich in der That dazu in der aktischen Unmöglichkeit bei. Es handelt sich für die verbuͤn⸗ deten Regierungen zunächst darum, ob der Reichsta geneigt ist, eine Bewilligung zum Zweck der Erwerbung eines Grund⸗ und in Berlin zu machen. Erst wenn diese
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n wird, kann an die weitere Frage gegangen erden, welches Grundstück man als das geeignetste anzusehen baben und welcher Preis dafür zu zahlen sein würde. Wenn die Summe von 150,000 Thlr., die hier im Etat in Vorschlag tebracht worden ist,
aube ich, diejenig eri der Grundstücke in
überhaupt zur Erwerbung eines solchen Grundstückes
8 n Aussicht genommen werden kann, kennen, das ganz von elbst, daß mit einer Summe von 150,000 Thalern allein ein angemessenes Grundstück für den Bun n
scch habe dabei zu erwähnen, daß bei der Wahl eines solchen Frundstückes immerhin nicht bloß an die nöthigen Räumlich— keiten für den Bundesrath und das Bundeskanzleramt zu den⸗ ken sein wird, sondern auch die Eventualität — als eine viel— leicht noch ferner liegende — ins Auge zu fassen sein wird, daß das zu waͤhlende Grundstück die Möglichkeit gewährt, sei es ür sich oder durch andere Combinationen den Raum darzu⸗ bieten, um auch ein Gebäude für den Reichstag und das Zoll⸗ arlament darauf zu errichten. Diese Gesichtspunkte werden es hinlänglich klar machen, daß eine Summe von 150,000 Thaler in der That nur als erste Rate bezeichnet werden kann, auch wenn man nicht in der Lage ist, eine bestimmte Summe angeben zu können, welche man sich als die zweite und viel⸗ leich dritte Rate denken könnte.
Berlin, 10. Juni. Der dem Reichstage des Norddeutschen Bundes in seiner heutigen Sitzung Seitens des Kanzlers des Norddeutschen Bundes zugegangene Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend einige Rechtsverhältnisse folgte Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§. 1. Ein Bundesangehöriger erleidet durch die Anstellung im Bundesdienste und die etwa damit verbundene Verlegung seines Wohn⸗ sitzes keine Aenderung bezüglich seiner Staatsangehörigkeit. Auch bleibt dem Bundesbeamten, welcher außerhalb des heimathlichen Bundes⸗ staats seinen dienstlichen Wohnsitz zu nehmen hat, sein früheres Hei⸗ mathsrecht (Gemeindeangehörigkeit, Unterstützungswohnsitz) vorbehalten. 2. Die Heranziehung der Bundesbeamten zu direkten persön⸗ lichen Steuern aller Art findet ausschließlich an dem Orte statt, wo dieselben ihren dienstlichen Wohnsitz haben.
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf diplomatische
Personen und Konsuln, sowie auf deren Personal. 1 §. 3. Hinsichtlich 1) der Steuerpflichtigkeit des Diensteinkommens, der Wartegelder und Pensionen; 2) der Zulässigkeit einer Beschlag⸗ nahme der Diensteinkünfte, Wartegelder und Pensionen; 3) der Zu⸗ lässigkeit der Executionsvollstreckung in das Vermögen oder gegen die Person kommen den aktiven und den aus dem Dienste geschiedenen Bundesbeamten gegenüber diejenigen in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung, welche an ihren Wohnorten für die Staatsbeamten maßgebend sind. Für die⸗ jenigen Bundesbeamten, deren dienstlicher Wohnsitz außerhalb der Bundesstaaten sich befindet, kommen hinsichtlich der Zulässigkeit einer Beschlagnahme der Diensteinkünfte die Bestimmungen des preußischen Rechts zur Anwendung. üed ecn den Begünstigungen, welche nach der Gesetzgebung der ein⸗ zelnen Bundesstaaten den Hinterbliebenen der Staatsbeamten hinsicht. lich der Besteuerung der aus Staatsfonds oder aus öffentlichen Ver⸗ sorgungskassen denselben gechährten Pensionen, Unterstützungen oder onstigen Zuwendungen zustehen, H fübcgen. Fan Sire en hinsichtlich der denselben aus Bundes⸗ oder Staatsfonds oder aus öffentlichen Versorgungskassen zufließenden
gleichartigen Bezüge Anwendung. 8 8 8 Diesss Gesetz findet auf alle Beamte, welche entweder vom
den Anordnungen des Präsidii Folge zu leisten verpflichtet sind, An⸗
wendung.
Statistische Nachrichten.
— Nach einer offiziellen Zusammenstellung de hältnisse während des Jahres 1865 starben in Paris 5. 26,339 männliche und 24,946 weibliche), und zwar Hospitälern, 37,428 in Privatwohnungen, 124 in den Lbl wurden todt gefunden und in der Morgue ausgesetzt. Von de Gesammtzahl waren 22,926 in Paris Geborene und 28,359 Einge⸗ wanderte. Die ärmeren Stadttheile hatten eine größere Sterblichkeit in den Privatwohnungen als die wohlhabenden, namentlich eine solche größere Mortalität im 12., 13., 14., 17., 18., I. Stadttheil. An Cholerasterbefällen in den Privatwohnunhen be⸗ sonders reich waren der 17., 18.„ 11., 19. und 12. Stadt. theil. Dem Typhus erlagen 1162, den natürlichen Blat⸗ tern 768, dem Croup und ver Diphtheritis 945„ der Cholera 6591, anderen zymotischen Krankheiten 1568, an Gshglls starben 1494, an Schwindsucht 8399, an anderen constitutionellen Krankheiten 533, an Herzkrankheiten 1458, ,an Lungenkrantheiten 7. 36, an Krankheiten des Gehirns und seiner Häute 6653, an Krankheiten 8 Harmtanals 6820, durch 706,
nicht konstatirte Todesarten 5187. 2 Mortalität hgecüersamn Jahren gehört: 1709 mit 29,288 Sterbe⸗ äͤllen in Folge von Hungersnoth, 1794 mit 30,388 Sterb
der Mortalitätsver⸗ 51,285 Personen 13,482 in den
als erste Rate bezeichnet ist, so ergiebt sich, für diejenigen Herren, welche die Verhältnisse der
Berlin in einer Gegend der Stadt, 3,984,634 Tonnen.
Bund nicht zu erwerben ist.
der Bundesbeamten, lautet wie
folgender Weise festgestellt: 1)
sches Ballet in 3 Akten und 6 Bildern
finden auch zu Gunsten der Hinter⸗
illen
1 te 49444 Heu Bundespräsidium angestellt oder nach Vorschrift der Bundesverfassung
Erbsen Linsen
Gefängnissen, Von der
zeigte sich 1
durch Unglücksfälle Zu den durch eine besondere
res wurden in englischen Häfen 915 Segelschiffe und 295
Thlr. bez., Juli-August 72 ¼ — 71 Thlr. bez., Thlr. Br.
V Thlr. bez., September-Oktober
34 Thlr. bez., pr. Juni 32
8
gleichfalls in Folge von Hungersnoth und von 2269 Hinrichtungen 1814 mit 33,116 Sterbefällen in Folge von Typhus.
London, 5. Juni. Im vorigen Jahre waren 11,197,865 To nen britisch und 5,140,952 Tonnen ausw Schiffe mit Cargos und in Ballast vom Auslande und von den Kolonien in den Häfen des Ver⸗ einigten Königreiches eingelaufen. Die auf britischen eingegangenen Cargos beliefen sich auf 9,356,814 Tonnen, die auf ausländischen Davon kamen 5,405,103 Tonnen auf britische Während desselben Jah⸗ Dampfer von zusammen 282,990 Tonnen gebaut. Im heimischen Verkehr wa⸗ ren 12,155 Fahrzeuge beschäftigt, theils im heimischen, theils im aus⸗ wärtigen 1321 und ausschließlich im auswärtigen 3101.
London, 5. Juni. Dem Ausweise des Registerbüreaus für Schifffahrt zufolge haben im Jahre 1867 5283 Matrosen und Passa⸗ giere auf der See ihren Tod gefunden. 2370 dieser Todesfälle waren die Folge von Krankheiten, 1808 Personen gingen bei Schiffbrüchen zu Grunde und 1105 ertranken. b “
Kunst und Wissenschaft.
Breslau, 6. Juni. Der volkswirthschaftliche Kongreß wird seine diesjährige (zehnte) Versammlung vom 31. August bis 3. September er. in Breslau abhalten. Die Tagesordnung ist in Reform des Hypothekenkredits; 2) Re form des Bankwesens; 3) Vereinfachung der Zolltarife und Ermitte lung der Gegenstände, welche einem Eingangszoll überhaupt nicht zu unterwerfen sind; 4) Reform des Zollvereinstarifs ( Eisenzölle, Reis zoll, Zuckerzoll und Zuckersteuer, Tabakszoll und Tabakssteuer, Lumpen ausführzoll); 5) Grenzen der Verpflichtung des Staates zur Aushülf bei außergewöhnlichem Nothstande; 6) das Prinzip für Regelung der Gehälter der öffentlichen Beamten; 7) Staatsaufsicht über Wald
öö 1 — Die für das Königreich Bayern angefangenen geognostischen Untersuchungs⸗Arbeiten sollen während des bevorstehenden Sommers auch über einen Theil des Regierungsbezirks von Schwaben, nämlich über die Amtsbezirke Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Günzburg Neuburg, Neu⸗Ulm, Nördlingen, Wertingen und Zusmarshausen ausgedehnt werden.
und 763,630 Tonnen auf fremde Dampfer.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 11. Juni. Im Opernhause. (128. Vor stellung). Ellinor, oder: Träumen und Erwachen. Phantasti von Paul Taglioni
Musik von P. Hertel. Lady Ellinor: Frl. Girod. Anfang
7 Uhr. Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause. 1 Freitag, 12. Juni. Im Opernhause. (129. Vorst.) Der
Maurer. Sper in 3 Aften. Musik von Auber. Hierauf;
Das schlecht bewachte Mädchen. Pantomimisch komisches Ballet
in 2 Abtheilungen und 4 Bildern nach d'Auberval von Paul
Taglioni. Musik von P. Hertel. Lisette: Frl. David. Anfan
6 Uhr. Mittel⸗Preise. “
Letzte Opern⸗Vorstellung vor den Ferien.
Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.
Keine Vorstellung.
Produkten- und Waaren-Börse. Berlin, 10. Juni. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Pras.): Von Bis Mittel Von] Bis 1ie. thr Isg. pf. Ithr 1sg.] pf. Ithr’ sg. pf. ETE7 Ipf. Isg [pf. Isg. Pf. Frimaos Sa5 —= 325 —372 6 Bohnen Merzes 8 —10= 9 — Roggen 21 2 6] 2 15 — 2 ,9 5 Kartoffeln 311 6,1
gr. Gerste 1 23 9 2 3 9 128 8 Rindfleisch Pfd. — 16 3 111 3 Schweine- V
— ,1
9
zu W. 6 311 1 lafer -9 5 120 9 fleisch
—27 6—
9 V
1 zu L. 1 pr. Ctr. — Schek.] 8 Metze —
1
3IHammelfleisch Stroh
—
— — —
4 5 2 6ʃ4 7 6 Kalbfleisch 3 61 6 — 4 7 8 — 12 — 10
2 Butter Pfd. SEier Mandel Niechtamtlicher Getreideberieht). pr. 2100 Pfd. nach Qualit., bunter poln. 86 bez., Juni-Juli 74—73 September- Oktober 70
Berlin, 10. Juni. Weizen loco 76 — 94 Thlr. Thlr. ab Bahn bez., pr. Juni 76 bis 75 Thlr.
Roggen loco 77 — 75pfd. 55 — 55 ⅓ Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., 76 — 77pfd. 54— 5 Thlr. do., b 49—50 Pühr. 15 pr. Juni 55 ½ - 56 — 54 Thlr. bez., Juni-Juli 55 — 55 ¾ — 53 ¾ Thlr. bez. u, G., Juli-August 54 ½ — — 52 ½ 53 — ½ — 54 ¼ — 52 ¾ Thlr. bez.
Gerste, grosse und ve à ; C1A1“ TIri. Sgl⸗ Juni-Juli 30 — 29 Thir. bez., Juli- August 29 — 28 Thlr. bez., September-Oktober 27 ¼ — 27 Thlr. bez.
Erbsen, Kochwaare 56 — 62 Thlr., Futterwaare 50 — 54 Chrr. Petroleum loco 6½ Thlr., September-Oktober, Oktober-November u-
November-Dezember 7 Thlr. “ 1 Rüböl loco 10 Thlr. Br., pr. Juni u. Juni-Juli 9 %2 Thlr. Br., Jul-
August 10 Thlr. Br., September-Oktober 10 ½, — Thlr. bez., Oktober- November 10 8½ Thlr. Br.
Leinöl loco 12 ⅔ Tblr. L Spiritus loco ohne Fass 18 ¾ Thlr. bez., pr. Juni und Juni-Juli 17¾
bis Thlr. bez., Juli-August 18 — 17 ¾ Thlr. bez., August- September 18 ½ - 18 Thlr. bez., September -Oktober 17 ½ — ½ Thlr. bez.