1869 / 128 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Privilegium wiggs Melfehone Pene- den I lautender Kreis⸗ jäationen des Kreises Roessel, im Regierungsbezir n erg, zum erae. Betrage von 50,000 Thalern. 8 Lints I Vom 26. April 1869. . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von den Kreisständen des Kresses Roessel, im Regie⸗ rungsbezirk Königsberg, auf dem Kreistage vom 21. Dezember 1867 beschlossen worden, die zur unentgeltlichen Hergabe des innerhalb der Grenzen des Kreises belegenen Grund und Bodens für die Thorn⸗ nsterburger Eisenbahn an den Staat erforderlichen Geldmittel im Zege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der ge⸗ dachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupouns versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligatio⸗ nen zu dem angenommenen Betrage von 50,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen im Betrage von 50, Thalern, in Buchstaben: Fünfaig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 60 Stück à 500 Thaler = 30,000 Thaler,

bLWW 2000

9. 50,000 Thaler,

ach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ F mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das oos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 ab mit wenigstens 1000 Thalern, buchstäblich: Tausend Thalern, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche agr ung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Alebertraguncg des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu

machen befugt i welches Wir vorbehaltlich der Rechte

Das vorstehende Privilegium, Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Seitens des Staates nicht über⸗

Obligationen eine ee’- Ei.; nommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen

Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhäͤndigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. bilgin 12i Nnhhrn

(1. s.) Wilhelm. v. d. Heydt. Graf v. Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Do 86 bIgawthime Nbun pungek hn. NRoesseler Kreises. No. 1““ Thaler Preußisch Courant

1 Auf Grund des unterm landesherrlich bestätigten Kreistagsbeschlusses vom 21. Dezember 1867 wegen Aufnahme einer Schuld von 50,000 Thalern zu Zwecken des Thorn⸗Insterburger Eisen⸗ bahnbaues bekennt sich die ständische Finanz⸗Kommission des Roesseler Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ chuld von. Thalern Preußisch Courant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000, Thalern eschieht vom Jahre 1870 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 50 Jahren, aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs⸗ fonds, mit wenigstens 1000 Thalern jährlich.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870

b in dem Monate Januar jeden Jahres.

1 Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgun sfonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.

Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden, unter Bezeichnung ihrer Buüchstaben, Nummern und Be⸗ träge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen oll, öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung geschieht sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Königlichen Staats⸗Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, ferner in

einer zu Königsberg erscheinenden Zeitung und in dem Roesseler Kreisblatte.

Bis zu dem vage⸗ wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist wird es in halbjährlichen Terminen, am 2 Januar und am 1. Jul jeden Jahres, von heute an gerechnet,

8 gleicher Münzsorte mit jenem verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Bischofsburg, und bna sch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen⸗

eit.

Mit der sun Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren

Fälligkeitstermine zurückzuliefern. wird der Betra

.

Für die fehlenden Zinscoupons 1— trag vom Kapitale abgezogen. Die gen Kapitalsbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren dem ückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldver hrebeungee erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ ordnung Theil I Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis gerichte zu Roessel. —-—ööV 5

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mit fünf Prozent jährlich in

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amorti

Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Böfirt wan vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der 5 verwaltung anmeldet, und den Besitz der Zinscou 1 durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhꝛn Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der la meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons 98

Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind hatht eest Zinscoupon ausgegeben. Für die weitere ge

bis zum Schlusse des Jahres werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Nrcossen Serie erfolgt bei Kreis⸗Kommunalkasse in Bischofsburg gegen Ahlieferung des älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste e Talons erfolgt die Aushändi 8 der neuen Zinscoupons⸗Serie den Inhaber der Schuldverschrei ung, sofern deren Vorzeigung nts zeitig geschehen ist.

der Pesß mit Se Henazcen diese essen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter Unterschrift ertheilt. unsen . den.. 18. ständische Finanz⸗Kommission des Roesseler Kreises.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. 1 Z.inscoupon zu der Kreisobligation des Roesseler Kreises. EEEEWEPP Nhh.. über Thaler zzu fünf Prozent Zinsen über G 1 .Silbergroschen. Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgat am ten . . und späterhin die Jin sen der vorbenannte Kreisobligation für das Halbjahr vom ten 1 :S. .... mit (in Buchstaben) Fö“ Silbergroschen bei 2. vüree e vb- zu Bischofsburg. 1n en. . ten v. 18. Die ständische Finanz⸗Kommission des Roesseler Kreises. Dieser Zinscoupon ist ungültiyyy,g halb vier Jahren nach der Fälligkeit, Gri s8⸗ . vom Schluß des betreffenden Kalender-: v“ jahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen. Reglerungsbezirk Königsberg. Talon

8 Zur

Kreisobligation des Roesseler Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfämgt gegen dessen Rückgabe der Obligation des Roesseler Kreises Littr. Nr.. übe

Thaler à fünf Pxrozent Zinsen die .te Serie Zir

coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.: bei der Kreis⸗Kommun kasse zu Bischofsburg, insofern Seitens des als solchen legitimirm Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch dagege eingegangen ist. 6.h HrjH M.

Die ständische Finanz⸗Kommission des Roesseler Kreises

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche E Arbeiten. In Anerkennung der bei den Bauführerprüfungen in Jahre 1868 dargelegten Kenntnisse und Leistungen sind vaf dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffene liche Arbeiten auf unseren Vorschlag zwei Prämien von Dreihundert Thalern zu dem Zwecke einer Studienreise, some eine silberne Medaille bewilligt worden und zwar: die Rei prämien den Bauführern Ernst Adolf Julius Kieckhoefet aus Witzmitz in H.Pommern und Richard Feyerabeng aus Auras in Schlesien, die Medaille dem Bauführer Nicolant Firmenich aus Cöln.

Berlin, den 29. Mai 1869.

Köznigliche technische

Eis

Baudeputation. Miinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Rheine ist die Beförderung des ordent lichen Lehrers Hermann Lucas zum Oberlehrer genehmih

88

Ein von dem Maler Lauenstein in Düsseldorf für de evangelische Kirche au Schwerin a. W. auf Staatskosten auß geführtes Altargemälde, Christus am Kreuz darstellend, ist kurze Zeit in dem Uhrsaal des Königlichen Akademiegebäudc aufgestellt und kann daselbst von Vormittags 11 bis Nach mittags 2 Uhr von Kunstfreunden in Augenschein genom. men werden.

Taeogesordnun 88. e.Sh 11. 53. Plenarsitzung des

AReichstages des Norddeutschen Bundes am Sonnabend, den 5. Juni 1869, Vormittags 10

Uhr.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftee

berg

1) Dritte Berathung über den Gesetzentwurf wegen Berich

g des Haushalts. Etats des Norddeutschen Bundes für das 1868 auf Grund der in weiter Berathung unverändert mmenen Anträge der XIII. Kommission.

Dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Wechselstem elsteuer im Norddeutschen Bunde auf Gruͤnd der Zusammen ellung. 8 1

3) Dritte Berathung über die Einnahmen des Etats für 1870 (wergl. Nr. 249 Denkschrift über die aus der Aufhebung der Portofreiheiten zu erwartende Mehr⸗Einnahme) und über den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Haushalts⸗ Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage.

4) Dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung des Branntweins auf Grund der Zusammen⸗

ung. 5 gritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe auf Grund der Zusammenstellungen.

6) Dritte Berathung über den Vertrag zwischen dem Nord⸗ deutschen Bunde und dem Großherzogthum Baden vom 25. Mai d. J., betreffend die Einführung der gegenseitigen militärischen Frelzügigkeit nebst dem dazu gehörigen Schlußprotokoll von bemsfelben Tage auf Grund der in zweiter Berathung unver⸗ ändert angenommenen Vorlage.

7) Dritte Berathung über den Antrag der Abgg. M. Wig⸗ gers (Berlin) und Genossen wegen Annahme eines Gesetzent⸗ wurfs, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung auf Grund des in zweiter Berathung unverändert angenommenen Antrages.

8) Dritte Berathung über den Antrag der Abgg. Graf zu Solms⸗Laubach und Genossen wegen Besteuerung des Brau⸗ malzes in den Großherzoglich hessischen Gebietstheilen auf Grund des in zweiter Berathung unverändert angenommenen Antrages.

ahr

Abgereist: Der Ober⸗Bau⸗Direktor der Eisenbahnverwal⸗ tung Weishaupt nach der Rheinprovinz. 8 8 h“

Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Oberst⸗Lieutenant von Helden⸗Sarnowski, persönlichen Adjutanten des Prinzen Karl von Preußen Königlichen Hoheit, von des Kaisers der

ranzosen Majestät verliehenen Offizier⸗Kreuzes des Ordens der

hrenlegion, sowie des dem Major von Radowitz, persön⸗ lichen Adjutanten des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg Hoheit, von Sr. Hoheit verliehenen itterkreuzes erster Klasse des Herzog⸗ lich sachsen⸗ernestinischen Hausordens, Allerhöchstihre Geneh⸗ migung zu ertheilen. 1

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Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Badesaison werden zwischen Anna⸗ in Sachsen und Carlsbad, sowie zwischen Schwarzen⸗ lin Sachsen und Carlsbad je zwei tägliche Eilposten unter⸗

halten, welche vom 1. Juni c. an wie folgt abgefertigt werden. A. Zwischen Annaberg in Sachsen und Carlsbad. 1) Aus Annaberg⸗Bahnhof (über Weipert) 1230 Uhr Nachts nach Ankunft des um 920 Uhr Abends aus Chemnitz abgehenden Zuges, (Abgang aus Berlin 12 Mittags über Riesa, aus Dresden⸗ Altstadt 645 Uhr Abends über Flöha), aus Carlsbad (über Weipert) 615 Uhr früh zum Anschluß an den Zug 225 Uhr Nachm. nach Chemnitz, (Ankunft ir Dresden⸗Altstadt 715 Uhr Abends) 2 aus Annaberg⸗B Oberwiesenthal) 930 hr Vormittags nach Ankunft des um 68 Uhr früh von Chemnitz abgehenden Zuges, (Abgang aus Berlin 7 Uhr Abends über Dresden, aus Dresden⸗Neustadt 45 Uhr früh über Flöha), aus Carlsbad (über Oberwiesenthal) 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug 4 Uhr früh nach Chemnitz. (Ankunft in Dresden⸗Altstadt 830 Uhr frühl über Flöha, in Berlin 35 Uhr

Nachm. über Riesa. 3

c vher st Schwarzenberg in Sachsen und Carls⸗ bad. 1) Aus Schwarzenberg 11. Uhr Vormittags im Anschlusse an den um 745 früh von Werdau abgehenden Zug (Ab⸗

gang aus Berlin 1030 Uhr Abends über Leipzig, aus Magde⸗ 650 Uhr Abends, aus Leipzig 440 Uhr früh), aus Carls⸗ bad 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug 330 früh nach Werdau (Ankunft in Leipzig 810 Uhr früh, in Magde⸗ burg 380 Nachmittags, in Berlin 1245 Mittags); „. aus Schwar⸗ zenberg 12 Uhr Nachts nach Ankunft des um 850 Uhr Abends aus Werdau abgehenden Zuges, (Abgang aus Berlin 1 Uhr Nachm. über Leipzig, aus Magdeburg 115 Uhr Nachmittage, aus Leipzig 620 Uhr Abends); aus Carlsbad 9 Uhr Vorm ttags zum Anschluß an den Zug 518 Uhr Nachmittags nach Werdau, (Ankunft in Leipzig 930 Uhr Abends, in Magdeburg 140 früh, in Berlin 728 fruüͤh über Leipzig und Bitterfeld.)

Außerdem werden in Schwarzenberg Nachmittags gegen 3 Uhr nach Ankunft des um 12 Uhr Mittags von Werdau abgehen⸗ den Zuges, (Abgang aus Magdeburg 528 früh, aus Leipzig 910 Uhr Vormittags) Separat⸗Eilwagen nach Carlsbad abgefer⸗ zu einer solchen Fahrt vier, acht oder je vier

berg

8 2279 1 4* Eö1111“*“ 552 b. mehr gelöst werden. und Carlsbad in circa 8 Stunden, Carlsbad in 7 ¼

An Personenge

über

mente

berwiesenthal) 2 Carlsbad 2 Thlr. Das Fortkommen der Reisenden mit den vorerwähnten Eil 1 neben und Schwarzenberg durch Stellung von gesichert.

Es können

telst besonderer Eing

Die Stunden. Weipert) 3 Thlr. 8 Gr.,

12 Gr. 8 Pf.

Leipzig den 1. 3

Bekanntmachung wegen Ausreichun vormals Landgräflich hessen sche

1. F

ekommen sind; in an

den

eförderung erfolgt

Thlr. 17 Gr.

homburgi

r dann, diesem Falle sind die betreffenden Doku⸗ as Königliche Regierungs Präsidium zu abe einzureichen. 8 29. Mai 1869. Der Königliche Regierungs⸗Präsident.

vischen

zwischen Cchwarzenberg un

ld sind fuür jede Person von Annaberg nach Carlsbad

von Annaberg nach Carlsbad (über

6 Pf./ ¹ zu entrichten; Freigepä

von Schwarzenberg nach 30 Pfund. osten ist eiwagen

uni 1869. Der Ober⸗Post⸗Direktor Letz.

———

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neuer Zinscoupons zu dem i Anlehen von 675,000 Fl., ebruar 1829.

1.“

Die neuen Coupons zu dem vormals Landgräflich hessen⸗hom⸗ burgischen Anlehen von 675,000 Fl., d. d. 1. August 1869 bis 1. August 1870 inkl. werden vom 1. Juni d. J. ab gegen Rückgabe der alten Coupons⸗Anweisungen von dem Bank⸗ hause der Herren M. A. von Rothschild & furt a. M. ausgereicht werden. jese Coupons auch durch die Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen und die Königlichen Osnabrück und Lüneburg bezogen werden. eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei der Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den kassen unentgeldlich zu haben. Der Einreichung der Schuld gung der neuen Coupons nu abhanden

1. Februar 1829, vom

Söhne zu Frank⸗

Bezirks⸗Hauptkassen

in Hannover, Wer die

Coupons durch Das eine Verzeichniß wird

gedachten Provinzial⸗

verschreibungen bedarf es zur Erlan. venn die erwähnten Talons

Wiesbaden mit⸗

In Vertretung: von Dresler.

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Der

Theil

ohne Und,

lätze

sind,

Preußen.

des Deutschen Zollpar denten von Frankenberg⸗L. führeramt übernahmen d eitgl Es hierauf die Verloosung der anwesenden Mitglieder in die Ab theilungen. Grafen v. Bism gen, welches mittheilt, freiheit der Reichstagsabgeord Zollparlaments Anwendung 3 ¾ Uhr.

Die ments wurde um 12 ¼ lichen Geheimen Präsident der Abtheilungen b 1 Vo den oll⸗Bundesrathes Grafen von Bismarck⸗Schönhausen,

des 1 zum Zollbundesrathe und Wahlen zum

betreffend Ernennungen Zollparlament. denten, der beid der für die Wahl des ersten der Stimmen fielen 215 von Stimmzettel w Vorsitz ein un das Haus: Meine vere diese Stelle. es für meine Pflicht er daß ich es gern thue. der hohen Auszeichnung,

gerechte ordnung für den Kräften zu seinen Theil

Nichta

sammen. b Die vereinig

Deutschen Zol

für Handel und

Berlin, 4. 1 Deutschen Zollvereins trat heute zu einer Sitzung zu

ten Ausschüsse des Bundesrathes de lvereins für Zoll⸗ u 1— Verkehr hielten heute eine Sitzung

mtliches.

öb“ Juni. Der Bundesrath des

und Steuerwesen, sowi ab.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes versammelte sich heute zu einer Sitzung.

Von dem Vorsi

Rath von F

und von

M

werden lassen, und und unbefangene Fortgang u sorgen.

welches ich die Aufgab

ie vier

heutige (zweite) Sitzung Uhr durch

machte Mittheilun

Die Tagesordnung ahl en Vizepräsidenten und der Schriftführer.

aren unbeschrieben. d hielt die folgende begrüßende Ansprache an

hrten Herren! *ℳ Ich habe kaum nöthig,

„Ich weiß, en dabei und mit dem

Gestern Nachmittag um 34 Uhr wurde die erste Sitzung laments durch den Alters⸗Präsi udwigsdorf eröffnet.

jüngsten Mitglieder. Es folgte

zenden des Zoll⸗Bundesrathes,

arck⸗Schönhausen war ein Schreiben eingegan⸗ daß die Bestimmungen über die

orto⸗ neten auch auf die Mitglieder des finden. Schluß der Sitzun des deutschen Zollparla- den Alterspräsidenten Wirk⸗ rankenberg⸗Ludwigsdorf eröffnet. von der Konstituirung

zwei Schreiben des Vorsitzenden

Wahl des Präsi⸗ Bei räsidenten erfolgenden Abgabe 28 auf Dr. Simson. Sechs Dr. Simson nahm den

betraf:

Sie rufen mich abermals an auszusprechen, daß ich diesem Rufe zu folgen und ich beseelt das lebendige Gefühl die Sie von Neuem mir zu der lebendige Wunsch, durch Handhabung unserer Geschaͤfts⸗ userer Geschäfte nach allen meinen daß das Haus mich in allen Vertrauen unterstützen wird, e meines Amtes nicht lösen kann.

wenn es auch die Fragen wesentlich materieller Natur

die uns für die Woche

1“

n unseres Zusa seins beschäf

aca