1872 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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anderen nicht besonders genannten unedlen Metallen und Le⸗ girungen aus unedlen Metallen (jedoch mit Ausschluß der Waaren aus Legirungen von Blei, Zink und Zinn, sowie der mit Spießglanz legirten Blei⸗ und Zinnwaaren);« 5) auf Seite 277 att⸗ »Zink, rohes (Spiauter), auch altes Bruch⸗ zink« zu setzen: »Zink (auch mit Blei oder Zinn legirt) rohes (Spiauter) auch altes Bruchzink;« 6) auf der⸗ selben Seite hinter: »Zinkwaaren« einzuschalten: „Waa⸗ ren aus Zink, auch mit Blei oder Zinn legirt«); 7) auf derselben Seite statt: »Zinn (auchtmit Spießglanz legirt) in Blöcken, Stangen ꝛc., auch altes Bruchzinn« zu setzen: »Zinn (auch mit Blei, Spießglanz oder Zinn legirt) in Blöcken, Stangen ꝛc., auch altes Bruchzinn;« 8) auf Seite 278 statt: „»Zinnwaaren (Waaren aus Zinn, auch mit Spießglanz legirt«) zu setzen: »Zinnwaaren (Waaren aus Zinn, auch mit Blei, Spießglanz oder Zink legirt.«) 8 Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für oll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen ab. 8 Im weitern Verlauf der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags wurde der Gesetzentwurf, betreffend die französische Kriegsentschädigung, in zweiter Lesung berathen. Die drei ersten Artikel wurden unverändert genehmigt. Artikel 4, der von der Kommission eingeschaltet ist, lautet: „Die Einnahmen aus der Veräußerung der entbehrlich werdenden Festungsgrundstücke sind in dem Reichshaushalts⸗Etat nachzuweisen. Eine Veräußerung der nach der Wiederherstellung und Vervollständi⸗ gung der Festungen im Besitz der Militärverwaltung verbliebenen oder aus Reichsmitteln in Gemäßheit dieses Gesetzes erworbenen Grundstücke bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages.«

Hierzu wurden außer einem redaktionellen Amendement des G 21 Rittberg folgende Anträge gestellt: 1) von dem Abg. von Wedell⸗Malchow: e 8 An Stelle des Artikels IV. zu setzen: »Die Einnahmen aus den Veräußerungen der entbehrlich werdenden Festungs⸗Grundstucke oder solcher Grundstücke, welche nach Wiederherstellung und Vervollständi⸗ ung der Festungen im Besitz der Militärverwaltung verbleiben, oder welche aus Reichsmitteln in Gemäßheit dieses Gesetzes erworben wer⸗ den, 8 in dem Reichshaushalts⸗Etat nachzuweisen.⸗ 2) Vom Abg. Lasker:

Für den Fall der Annahme des Antrages von Wedell statt der Wortke: »sind in dem Reichshvaushalt nachzuweisen⸗, zu setzen; „dürfen muir unter Genehmigung des Reichstages und des Bundesrathes ver⸗ ausgabt werden, und vünd nach Maßgabe des Artikels 70 der Ver⸗ fassung als verfügbare Bestände in den nächsten Reichshaushalt auf⸗ zunehmen.⸗

Im Falle der Ablehnung des Amendements v. Wedell⸗ Malchow stellte der Abg. Lasker den eben mitgetheilten Antrag zu Al 1 der Kommissionsvorlae. 3) Von dem Abg. v. Hoverbeckk 8

In Absatz 2 der Kommissionsbeschlüsse hinter dem Worte Grund⸗ stücke einzuschalten: insoweit nicht dazu im Voraus eine spezielle

oder generelle Ermächtigung im Reichshaushalts⸗Etat ertheilt wor⸗

den ist⸗. Nach längerer Debatte zwischen dem Staats⸗Minister Del⸗ brück und den Abgg. Miquel, v. Wedell⸗Malchow, Frhr. v. Hover⸗ beck, Lasker, v. Patow und Völk wurde Art. 4 mit den Amendements Lasker und Frhr. v. Hoverbeck angenommen. Den Artikel 4 der T“ der zur Erwei⸗ terung der Dienstgebäude des Kriegs⸗Ministeriums und des Generalstabes, der Kriegs⸗Akademie, der Artillerie⸗ und In⸗ ieur⸗Schule, sowie zur Einrichtung bezw. Erweiterung der 8 Kabettenhauser 3 ½ Millionen Thaler fordert, hat die Kom⸗ mission zu streichen beschlossen. Statt dessen beantragte der Abg. von Behr (Greifswald) folgenden Artikel einzuschalten: „Zum Bau eines Kadettenhauses in Lichterfelde wird dem Reichs⸗ kanzler die Summe von 2,400,000 Thlrn. zur Verfügung gestellt welcer bis zum * Jahres 1872 = 400 Thlr. und das Jahr = 700 Thlr. zur Verwendung gebracht wer⸗ i werden in die Reichs⸗ llendung des betreffenden lung der Central⸗Kadettenanstalt dorthin cht der Militärverwaltung an den für das Kadettenhaus bisher benutzten Grundstücken und Gebäuden all. Diese Ausgabe wird aus dem für die sämmtlichen aten mit Ausnahme von Bayern sich ergebenden Antheile an der im Artikel 6 bezeichncten Einnahme vorweg bestrittenv.“ Der Abg. Graf Rittberg will für 1872 490,200 Thlr. und für 1873 70 Thlr. für den Bau cines Kadettenhauses in Lichterfelde bewilligen und die später erforderlichen Summen in den Reichshau tat aufnehmen. Gleichzeitig schlug ine Resolution vor, dem Reichskanzler zur Erwägung zu Bau des Kadettenhauses gefor⸗ zu erstrebenden Ziele ermäßigt

und Reichstagsmitglieder, welche am 1. und 2. d. Mts.

Roon und den Abgg. Lasker, v. Patow, Frhr. v. Hoverbeck und Lucius (Erfurt) wurde der Antrag v. Behr in nament⸗ licher Abstimmung mit 105 gegen 91 Stimmen abgelehnt, ebenso der Antrag des Abg. Grafen Rittberg. Es hat also bei Streichung des §. 4 sein Bewenden.

In der heutigen (43. Sses des Reichstages, wel⸗ cher am Tische des Bundesraths die Staats⸗Minister Delbrück, Dr. Fäustle, v. Mittnacht, v. Bülow, der Präsident Dr. Fried⸗ berg, der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte und Kommissarien beiwohnten, wurde zunächst in erster und zweiter Lesung der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Controle des Reichshaushalts für das Jahr 1872, nach kurzer Debatte genehmigt, und sodann in definitiver Schlußabstimmung der Gesetzentwurf, betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der Reichsbeamten, angenommen. Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Beschränkung des Rechtes zum Aufenthalt der Jesuiten im Deutschen Reich, die vom Präsidenten Dr. Friedberg durch einen erläuternden Vortrag eingeleitet wurde. Bis zum Schlusse des Blattes betheiligten sich an der Debatte der Abg. v. Mallinckrodt, der Präsident Dr. Friedberg, die Abgg. Wagener (Neustettin) und Schulze (Berlina)ä.

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Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichs⸗Goldmünzen waren bis zum 25. Mai d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmark⸗Stücken 146,379,540 Mark ausgeprägt worden. In der Zeit vom 26. Mai bis 1. Juni d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt in Berlin 5,325,640 Mark, in Hannover 1,064,300 Mark, in Frankfurt a. M. 1,964,120 Mark, in München 560,840 Mark, in Stuttgart 557,400 Mark, in Karlsruhe 250,000 Mark und in Darmstadt 504,360 Mark. Die Gesammtausprägung ste sich daher bis 1. Juni d. J. auf 156,606,200 Mark. 1

Diejenigen Bevollmächtigten zum Bundesrath

die Fahrt nach Rügen mitgemacht haben, werden der Stadt Stralsund ein Album mit ihren Photographien übersenden. Das Album ist in dunkelblauem echten Sammet gebunden und mit schwerem Silberbeschlag versehen. Es trägt in einer Silberverzierung auf dem Deckel die Worte: »Erinnerung an den 2. Juni 1872 ¼ und auf den ersten Blättern eine Widmungs⸗ schrift, welche alle Theilnehmer unterzeichnen.

An dem Diner, welches vorgestern bei dem Mini

des Innern statifand und das Se. Majestät der Kaiser

und König mit Seiner Gegenwart beehrten, nahmen aguch der Prinz August von Württemberg, Fürst Pleß, Graf Redern und andere Hohe Herrschaften Theil. Ein Chor Königlicher Sänger sang während der Tafel. 8

Behufs Erleichterung der geschäftlichen Verhandlungen haben die Mitglieder der preußischen Landeskommission für die wiener Weltausstellung sich in eine Anzahl von Ausschüssen vertheilt, deren jeder speziell mit den Angelegen⸗ heiten einer einzelnen Gruppe des Ausstellungsprogramms zu befassen ist. Der größere Theil dieser Ausschüsse ist gestern im Handels⸗Ministerium zu einer Sitzung zusammengetreten, über deren Verlauf wir uns nähere Mittheilungen vorbehalten.

In der gestrigen 2. Konferenzzur Berathung von Fragen aus dem Gebiete des Seminar⸗ und Volks⸗ schulwesens unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers Dr. Falk wurde zunächst über die Nummern 5 und 6 der Vor⸗ lage auf Antrag des Vorsitzenden zugleich berathen. Dieselben auten:

5) Für den Religionsunterricht wöchentlich 6 Stunden; die ein⸗ klassige Schule hat einen konfessionellen Charakter; Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses schließt nicht von der Aufnahme aus; für eine Minderheit der einer der anerkannten Landeskirchen angehörenden Kinder besorgt in der Regel die Schule den Religionsunterricht; Dissidenten und Juden haben für den Religionsunterricht ihrer eine solche Schule besuchenden Kinder privatim zu sorgen.

6) Wie soll die in dem Art. 24 der Verfassungs⸗Urkunde vor⸗ Fn Leitung des religiösen Unterrichts durch die Religionsgesell⸗ schaften ausgeführt werden? 1

Bei der Besprechung dieser Punkte wurde einerseits ver⸗ langt, daß jeder konfessionelle Unterricht ausgeschlossen werde; die Glaubenslehre solle fortbleiben und dem Konfirmanden⸗ Unterricht vorbehalten werden; die biblische Geschichte und die Sittenlehre böten dazu einen reichen Stoff, nur auf diese Weise werde die Einheit und Gemeinsamkeit des Unterrichts erhalten. Auf der anderen Seite wurde hervorgehoben, man solle den gesammten Unterricht in die Hand eines Lehrers legen, der mit seinen Schülern von derselben Konfession sei und die Regierung habe bei der Bildung der Schulbezirke darauf

Röheficht zu nehmen, daß die gleichen Konfessionen zu⸗

sammengelegt würden. In Gegenden gemischter Bevölkerun in welchen es sich nicht durchführen lasse, daß nur Kinder w Konfession zur Schule kämen, müsse für diese Minderheit die Schulgemeinde einen geeigneten Religionsunterricht besorgen, sobald jene die Zahl 15 erreiche. Ein Mitglied dieser Richtung wollte durch das Schulgesetz festgestellt haben, daß diejenigen Eltern, welche ihre Kinder einer solchen konfessionellen Schule nicht anvertrauen wollen, eine eigene Schulgemeinde bilden und das Recht erhalten, auf öffentliche Kosten für ihre Kinder eine öffentliche Schule zu bilden.

Eine Mittelpartei sprach sich dafür aus, den konfessionellen Charakter der einklassigen Schule insoweit anzuerkennen, daß die Konfession der Mehrzahl der Schüler für die Konfession des Lehrers und des Unterrichts in der Religion maßgebend sei; für den Religionsunterricht der Minderheit in ihrer Kon⸗ fession müsse die Schulgemeinde sorgen, aber in allen übrigen Gegenständen seien die Kinder beider Konfessionen von demsel⸗ ben Lehrer zu unterrichten. In dem katholischen Schulreglement für Schlesien vom 18. Mai 1801 sei ausdrücklich festgesetzt, daß in katholischen Dörfern der Schullehrer katholisch, in pro⸗ testantischen protestantisch sein müsse; in gemischten Dörfern der Schullehrer allen Kindern ohne Unterschied der Religion den Unterricht im Lesen, Schreiben und allen solchen Kennt⸗ nissen, die nicht zur Religion gehören, ertheilen, in der Reli⸗ gion dagegen nur die Kinder seines Glaubens unterrichten solle, während für die andern ihr Pfarrer zu sorgen habe. Nach diesen Grundsätzen müsse auch jetzt in den einklassigen Schulen verfahren werden, wo es aber die konfessionellen Ver⸗ hältnisse der Schulgemeinde und die Zahl der Kinder erforder⸗ ten, daß 2 Schulen gebildet werden müßten, sollte dies nicht in 2 Parallelschulen geschehen, sondern in einer Simultanschule mit 2 aufsteigenden Klassen. Diese Ansicht fand ihren Aus⸗ druck in einer anderen Formulirung der Nummer 5 und zwar in folgender Weise:

5) Für den Religionsunterricht wöchentlich 4 Stunden die ein⸗ klassige Schule hat einen konfessionellen Charakter, die mehrklassige ist, wo die konfessionellen Verhältnisse der Schulgemeinde es erfordern, eine Simultanschule; für die Minderheit der einer andern Religions⸗ Gesellschast angehörenden Kinder besorgt die Schulgemeinde den Re⸗ ligionsunterricht; Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses schließt von der Aufnahme nicht aus.

Diese Auffassung fand von den meisten Seiten in ihrer angegebenen Begründung lebhafte Unterstützung.

Was die im Art. 24 der Verfassung vorgesehene Leitung des Religionsunterrichts durch die Religionsgesellschaften betrifft, o war man in der überwiegenden Mehrzahl darüber einig,

Leitung nicht gleichbedeutend sein könne mit Aufsicht, die nach Art. 23 allein dem Staate zustehe, daß ferner der Religions⸗ unterricht in der Schule nur durch den Lehrer ertheilt werden dürfe. Die Ansichten gingen nur über die Art der Ausfüh⸗ rung aus einander. Von einer Seite wurde im Anschluß an die zu erwartende Kreisordnung auf eine zu bildende Kreis⸗ Schulkommission hingewiesen, in die unter dem Vorsitz des Landraths und neben einem technisch und praktisch bewährten Schulmanne als Kreis⸗Schulinspektor auch je ein Geistlicher der beiden Konfessionen bei gemischter Bevölkerung zu berufen sei. Ein anderes Mitglied wollte in den lokalen Schulvorstand einen Vertreter jeder Religionsgesellschaft eintreten lassen und auch gestatten, daß die Religionsgesellschaften zu den Abgangs⸗ h der nbena xhe 8g Abgesandten schickten. arauf wurde die Sitzung durch den Unter⸗Staatssekretär Dr. Achenbach geschlossen. - 8

n Anschluß an die im April⸗Heft des »Centralblattes für die gesammte Unterrichtsverwaltung« pro 1871 gegebenen Nachrichten über die Vermehrungen der National⸗Gallerie und über die sonstigen Verwendungen aus dem Fonds für Zwecke der bildenden Kunst werden folgende weitere Mittheilungen hierüber veröffentlicht:

„Erworben wurden seither für die National⸗Gallerie Ge⸗ mälde von Dietz, Freese, von Gebhardt, sowie vom Grafen Oscar Krockow von Wickerode. Das letztgenannte Bild wurde geschenksweise aquirirt.

Die an Bendemann, J. Scholtz, W. Sohn, Schrader und Sell früher ertheilten Aufträge für die Nationalgallerie sind noch nicht ausgeführt. Mit neuen Aufträgen wurden versehen: die Bildhauer W. Wolff, J. Müller und der Genremaler C. Hoff. Der Professor Wittig hat die bei ihm in Auftrag gegebene Marmorgruppe bereits age

Außerdem sind angekauft von Mandel eine Anzahl Exem⸗ plare seines Stichs der Madonna Panshanger nach Rafael. Ein Altarbild von Commans wurde der Kirche zu Gr. Leistenau in Westpreußen verliehen und zwei andere Altargemälde von Rabe zu Geschenken für Kirchen ausgeführt.

Mit Unterstützung aus den Mitteln des Kunstfonds arbei⸗ ten an Kupferstichen Barthelmeß, Eilers, Sachs und Stang.

Der Verein zur Beförderung des Garten⸗ baues in Preußen, welcher binnen Kurzem sein Jubiläum feiert, ist im Jahre 1822 von mehreren Männern gestiftet worden, deren Namen die früher erwähnte Schrift des Hof⸗ Gartendirektors Jühlke angiebt. Es sind die folgenden: Rans⸗ leben, von Vincke, Hermstedt, Ludolf, Link, Cranz, Otto, Boucheé, Fintelmann, Lenne, Werkmeister.

Auf den Immediatbericht, welchen die Staats⸗Minister von Altenstein und von Schuckmann unterm 18. Juni 1822 erstatteten, genehmigte König Friedrich Wilhelm III. mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 4. Juli desselben Jahres die Bildung des Vereins. Dieselbe lautet:

»Aus ihrem gemeinschaftlichen Berichte vom 18. v. M. habe Ich die Bildung eines Vereins zur Befoͤrderung des Gartenbaues in Meinen Staaten gerne ersehen. Indem Ich dem für selbigen ent⸗ worfenen, hier wieder beigefügten Statute Meine Genehmigung er⸗ theile, will Ich dem Vereine zugleich die Rechte einer Korporation hinsichts des zu erwerbenden und für seine Zwecke zu verwendenden Vermögens beilegen, auch genehmigen, daß das demselben zu seinen Versammlungen nothwendige Lokal in dem neuerdings von dem Justig⸗ Rath Schütz für Rechnung des Staats angekauften Hause zu Neu⸗Schöneberg eingeräumt werde. Sodann kann auch dem Vereine, unter Beobachtung der gebörigen Ordnung, die Benutzung des botani⸗ schen Gartens, des Herbariums und der dazu gehörigen Bibliotheken gestattet werden, und außerdem will Ich demselben den Gebrauch eines öffentlichen Dienststegels, der preußische Adler, mit der Umschrift: Verein zur Beförderung des Gartenbaues im Preußischen Staate erlauben und ihm zugleich die Portofreiheit beilegen. In letzterer Beziehung wird der Staatskanzler, Fürst von Hardenberg, das

Nöthige verfügen. Friedrich Wilhelm.«

Der Verein stellte sich zur Aufgabe, praktische wissen⸗ schaftliche Beobachtungen über das Entwickelungsleben der Pflan⸗ enwelt zu sammeln und unterzog sich einer Reihe von zahlreichen lrbeiten, Kulturen und Versuchen, deren Ergebnisse in den Ver⸗ handlungen des Vereins seit dem Jahre 1822 publizirt wurden. Der Verein dehnte seine Wirksamkeit über ganz Preußen aus. Die zahlreichen provinziellen Gartenbau⸗Vereine sind alle mehr oder weniger nach dem Vorbilde dieses Centralpereins ins Leben gerufen. Ebenso wurde auch der Deutsche Pomologen⸗ Verein auf seine Anregung gegründet. Es war dem Verein vergönnt, den Anfang seiner Thätigkeit dadurch denkwürdig zu machen, daß er in Verbindung mit den Königlichen Ministerien und der Königlichen Garten⸗Intendantur sich an der Gründung der Königlichen Landesbauschule (1823) und der Königlichen Gärtner⸗Lehranstalt (1829) werkthätig betheiligte.

Die Enthüllung des Jahndenkmals wird, wie nunmehr festgestellt ist, bereits am 10. August erfolgen, da der 11. August, als auf einen Sonntag fallend, für diese Feier nicht geeignet erschien. Der Festzug wird sich, nach dem vorläufig feßtge ell⸗ ten Programm, nachdem sich die Schüler in der Victoriaschule und in der Louisenstädtischen Gewerbeschule versammelt haben, von der Turnhalle in der Prinzenstraße aus nach der Hasen⸗ haide begeben, woselbst um 11 Uhr die Festfeier unter Mit⸗ wirkung des Märkischen Central⸗Sängerbundes stattfindet. Es folgt sodann die Enthüllung und die Uebergabe des Denkmals an den Gymnasial⸗Direktor Dr. Ranke. Die Festtheilnehmer be⸗ geben sich nach Tivoli, wo ein Festessen, und darauf auf dem Turnplatz in der Hasenhaide von 6—8 Uhr eine Turndarstel⸗ lung eines ausgewählten Kreises stattfindet. Sonntag schließt sich von 3—4 Uhr eine Versammlung auf dem Turnplatze von 4—6 Uhr ein Festturnen und um 8 Uhr ein Kommer auf Tivoli als Nachfeleraghmg.

1.“ 9* 9 111“ Der General der Kavallerie und kommandirende Ge⸗ neral des II. Armee⸗Corcs Hann von Weyhern hat sich gestern nach Stettin zurückbegeben.

Der Stadtverordnete Halske hat die Wahl zum unbe⸗

soldeten Stadtrath von Berlin abgelehnt.

Breslau, 12. Juni. Der kommandirende General,

General der Kavallerie von hat heut eine längere

Reise zur Inspizirung der Truppen des VI. Armee⸗Corps an⸗ getreten und sich zunächst nach Schweidnitz begeben. Häannover, 13. Juni. Se. Königliche Hoheit der Pe. h Albrecht (Sohn) ist gestern Abend hier wieder ein⸗ getroffen. 1 .

Hessen. Darmstadt, 13. Juni. Die Prinzessin Ludwig ist in der Genesung so weit vorgeschritten, daß keine Bulletins mehr ausgegeben werden.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 13. Juni. Die Herzogin Marie ist gestern Abend 11 Uhr über Berlin nach Breslau zum Besuch der Gräfin zu Stolberg abgereist.

Der Herzog Paul Friedrich, zweiter Sohn des regierenden Großherzogs, ist am 11. d. M. als Stud. jur. an der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Bonn immatrikulirt