1 An den Bildungs⸗ und Erziehungs⸗Anstalten zu Droyssig ist die Lehrerin Plunien definitiv angestellt worden.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschuld en.
Bekanntmachung, etreffend die 15. Verloosung der Staatsanleihe vom Jahre 1856. b In der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der 4 pro⸗ preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1856 sind die in er Anlage (a.) verzeichneten Nummern Fhogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekün⸗ digt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1873 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, und der zu den Kassenrevisionen nöthigen Zeit in den Stunden von 9—1 Uhr bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Januar 1873 fälligen Zins⸗ coupons Ser. V. Nr. 3 bis 8 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind. b — b Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreis⸗ kasse in Frankfurt a./ M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in Han⸗ nover, Gsnabrück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen mittelst gehörig aufgestellter Ver⸗ zeichnisse einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen, und nach erfolgter Feststellung die vs8a 0o zu besorgen hat. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit⸗ abzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten. 1; 1 u“ zu den Verzeichnissen und Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. 1 Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. 28 11u.“ “ Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. vpon Wedell. Löwe. Hering. Rötger.
Ist der heutigen Nummer dieses Blattes beigefügt.
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.“ Preußische Bank. 5 Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Juni 1872. 1) Geprägtes Geld und Barren.. 82 2) Kassenanweisungen, Privat⸗Banknoten 2 und Darlehnskassenscheine 3.,320, 3) Wechsel⸗Bestände » 113,596,000 4) Lombard⸗Bestände . ö 18,388,000 5 Staatspapiere, diskontirte Schatzanweisun 1b 4 en, verschiedene 18 E1“4“ Banknoten im Umlauf.. - 7]) Depositen⸗Kapitalien . .. 8) Guthaben der Staatskassen, — und Privatpersonen mit Eins 8 Giro⸗Verkehos . Berlin, den 19. Juni 1872. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann,. . Koch. von Koenen.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des XIV. Armee⸗Corps, von Werder, von Karlsruhe.
3 Der unterzeichneten Kommission geht neuerdings vielfach
die Anfrage zu, ob die für die Wiener Ausstellung eingereichte Anmeldung berücksichtigt, insbesondere auch der darin gefor⸗ derte Raum bewilligt worden sei. Sie nimmt hieraus zu der Bekanntmachung Veranlassung, daß diejenigen b welche ihre Betheiligung recht eitig, das heißt bis zum 1. Mai dieses Jahres angemeldet haben, zur Ausstellung zugelassen sind, sofern nicht etwa das Programm die angemeldeten Ge⸗ genstände von der Ausstellung ausschließt. Die Größe und Art des Raumes, welcher den einzelnen Ausstellern gewährt werden kann, läßt sich zum Bedauern der Kommission gegen⸗
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wärtig noch nicht a e der großen Betheili⸗ hat eine Erweiterung ei der General en. Eine Ent⸗ ie Kommission wird,
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n Folg ndustrie ch bestimmten Räume b n müss
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er für das Deutsche Rei ktion der Ausstellung beantragt werde icht erfolgt. die bez
in Verbindung mit der 659. der in den einzelnen Bundesstaaten über die Feststellung e i
schließung ist hierauf noch n nachdem diese er beschleunigen un
üglichen Arb d thunlich die Aussteller gen versehen. 81
bür die Wiener Weltausstellung.
ngen ist, sobald als irgen thwendigen Mittheilu
Berlin, den 18. Juni 18 Königliche Landeskommission
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Deutsches RNei
ußen. Berlin, 19. Juni. Se. Ma Kaiserund König arbeiteten h Kabinette, hörten den Vortra empfingen Ihre Königliche den Prinzen Friedrich g des kommandiren Generals der Infanteri 12⸗-Uhrzuge begaben Se. — Bei Ihrer Maje
estern auf Schloß San die Königin⸗Mutter von glieder der K
estät der cute Vormittag mit dem Civil⸗ des Staatssekretärs von Thile, eiten den Prinzen Carl und nahmen die Mel⸗ den Generals des XIV. Armee⸗Corps, e von Werder, entgegen. Majestät Allerhöchstsich nach Potsdam. stät der verwittwete n Diner statt, an welchem bst Gefolge und die Mit⸗
Niederlande und Mit dem
n Königin ssouci ei Bayern ne nilie theilnahmen. oheit der Pri üh 6 ¾¼˖ Uhr mi
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— Se. Königliche Niederlande ist heute hier eingetroffen und ha⸗ hiesigen Hofe im niederlän
nz Friedrich der t der Lehrter Bahn Zeit seines Bes dischen Palais Wohnung genommen.
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der Ausschuß desselben für Eisen⸗ und die vereinigten Ausschüsse del und Verkehr hielten heut
— Der Bundesrath, bahnen, Post und Telegr für das Seewesen un Sitzungen ab. — Das an den Reich sidenten des Reichstages, . eines Militär⸗Strafgesetzbuches fü änderter Fassung angenommen und 26 den Herrn daß eine sachverständi ber angestellt werde, dheit die Vollstreck Arrestes ausübe, ob hmen sind, d des Aufenthaltes zu niß dieser Untersuchung zur gen, ist in der gt worden.
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n des Prä⸗
skanzler gerichtete Schre den Entwurf
wonach der Reichstag r das Deutsche Reich in ver⸗ d zugleich beschlossen hat, zu Reichskanzler zu ersuchen, 1 ge und umfassende Unter⸗ welche Einwirkung auf die mittleren und des strengen d inwieweit nachtheilige Wirkungen welche mit der besonderen sammenhängen; 2) das Ergeb⸗ tniß des Reichstages zu brin⸗ 9. d. M. dem Bundesrathe en, 1) dem Gesetz⸗Ent⸗ enen Fassung zuzu⸗ faßten Resolutionen dem
den §S. 25 veranlassen, uchung darü
wahrzune Art der Er⸗
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Sitzung vom Letzterer hat beschloss n der vom Reichstage ange 2) die vom Reichstage ge Reichskanzler⸗Amt zu überweisen.
— Auf den Antrag des Aus desrath in der Sitzung vom der Gesammtbetrag, welcher nach § die Feststellung des H der Reichskasse au Deckung der Einnahme ushaltsetats für 187
vorgele wurf i stimmen,
schusses für Rechnungswesen 11. d. Mts. be⸗ .3 des Gesetzes aushaltsetats für schen Kriegs⸗ Ausfälle bei Kap. 1 2 zu überweisen ist,
hat der Bun schlossen, daß
vom 4. Dezember 1871, 1872 betreffend, entschädigung zur und 8 des Reichs⸗Hat b auf 19,792,719 Thlr. festzustellen sei.
— In der gestrigen, um ung des Reichstages, raths der Staats⸗Minister Ober⸗Regierungs⸗Rath Her einleitenden Vortrage de die Uebernahme der Wi in erster und zweiter Lesung In der heutigen welcher am Tische des brück, Dr. Fäustle, Oberst Fries und an missare beiwohnten, entwürfe, betreffend die Ueberna burg⸗Eisenbahnen, fahrteischiffe zur M d der Entwurf einer ändert nach den Bes⸗ ebenso in definitiver die Feststellung des
eiches für das J.
8 der französi
2 Uhr eröffneten (47.) Plenar⸗ welcher am Tische des Bundes⸗ lbrück und der Wirkliche Geheime ten, wurde nach einem Gesetzentwurf, betreffend lhelm⸗Luxemburg⸗Eisenbahnen,
des Reichstages, e Staats⸗Minister Del⸗ v. Bülow, der Präsident Dr. Friedberg, dere Bevollmächtigte, sowie mehrere Kom⸗
wurden in dritter Lesung die Gesetz⸗ me der Wilhelm⸗Luxem⸗ lichtung deutscher Kauf⸗ itnahme hülfsbedürftiger See⸗ Seemanns⸗Ordnung unver⸗ g genehmigt und e, betreffend des Deutschen d die Feststellung eines
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enehmigt. 8.) Sitz undesrathes di
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leute un chlüssen der zweiten Lesun Abstimmung die Gese Haushalts⸗ ahr 1873 un
entwürf
achtrages zum Reichshaushalts⸗Etat für 1872 end⸗
N Pltig angenommen. Hierauf trat das Haus in die dritte
erathung des Gesetz⸗Entwurfs, betreffen die Beschränkun 8 zum Aufenthalt der Jesuiten im Deutschen Reiche
·n 8 Personenstandes gel⸗ tenden Vorschriften. — Gegen die Vorlage nahm zu⸗ nächst der Abg. Lasker das Wort, um dagegen zu pro⸗ testiren, daß man deutsche Bürger polizeilichen Ver⸗ folgungen preisgebe und sie jedes vhn beraube. Der Abg. Dr. Dove suchte, gestützt auf die Aussprüche anerkannt bedeutender Kanonisten, nachzuweisen, daß man die Jesuiten wegen ihres Unterthanen⸗Verhältni es zu einem auswärtigen Oberhaupt nicht als deutsche Staa sbürger betrachten könne. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bestritt die Staats⸗ gefährlichkeit des Jesuitenordens, die durch keine Thatsachen nachgewiesen sei. Bei Schluß des Blattes dauerte die Be⸗ rathung fort.
— Durch die Cirkularverfügungen vom 8. Juni 1842, 19. Juni und 25. Oktober 1867 ist für die Jahresnachweisun⸗ en über die Geschäftsergebnisse deröffentlichen Feuer⸗ ozietäten des Inlandes ein bestimmtes Schema vor⸗ geschrieben. Es hat sich als nöthig erwiesen, dasselbe in einigen Punkten zu ergänzen und zugleich — zur möglichsten Vermin⸗ derung von Schreibwerk — mit demjenigen Schema möglichst in Uebereinstimmung zu bringen, nach welchem die statistischen Uebersichten für den Ausschuß der »Vereinigung öffentlicher Feuerversicherungs⸗Anstalten in Deutschland« zusammengestellt werden. Der Minister des Innern hat demzufolge fuͤr die gedachten Nachweisungen ein neues Formular aufstellen lassen und den Ober⸗Präsidien zur weiteren Veranlassung zugefertigt.
— Die Polizeiverwaltung einer rheinischen Stadt hat sich bei dem Handels⸗Ministerium darüber beschwert, daß ein Bürgermeister es abgelehnt habe, ein von ihr auf Grund des §. 108 der Gewerbe⸗Ordnung erlassenes Resolut, durch welches Arbeiterinnen zur Wiederaufnahme der ohne Kündi⸗ gung eingestellten Arbeit verurtheilt waren, durch Er⸗ theilung eines Zwangspasses und event. durch Ver⸗ fügung des Transports zu vollstrecken, und daß die Königliche Regierung auf erhobene Beschwerde dieses Verfahren gebilligt habe. Der Handels⸗Minister hat diese Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen, weil die im §. 108 cit. erwähnten Streitig keiten privatrechtlicher Natur sind. Die in denselben von der Gemeindebehörde, bezw. einem gewerblichen Schiedsgerichte, als einem Spezialgerichte erlassenen Entscheidungen dürfen demnach nicht durch solche Mittel voll⸗ streckt werden, welche den Verwaltungsbehörden zur Durchfüh⸗ rung ihrer polizeilichen Verfügungen gegeben sind, es können vielmehr nur die für die Vollstreckung von Civilerkenntnissen ges 82 vorgeschriebenen Exekutionsarten zur Anwendung gebracht werden: Mit welchen Mitteln eine auf Fortsetzung des Arbeits⸗ oder Lehrvexhältnisses lautende Entscheidung zu vollstrecken ist, muß somit nach den in den verschiedenen Landestheilen geltenden Be⸗ stimmungen über die Exekution der auf Leistung einer Hand⸗ lung lautenden Civilerkenntnisse beurtheilt werden. Die zwangs⸗ weise Zurückführung des Arbeiters oder Lehrlings zu dem Arbeitgeber oder Lehrherrn kann zur Vollstreckung einer solchen Entscheidung weder in dem Geltungsbereiche des Rheinischen Rechtes, noch in demjenigen der allgemeinen Gerichtsordnung verwandt werden, da im ersteren eine executio ad faciendum überhaupt nicht, in dem letzteren nach der Verordnung vom 4. März 1834 §. 9 wenigstens nicht dieser Modus
— In der gestrigen Sitzung der Konferenz zur Be⸗ rathung von Fragen aus dem Gebiete des Semi⸗ nar⸗ und Volksschulwesens wurde den Mitgliedern ein Gesuch des Vereins für das Wohl der aus der Schule ent⸗ lassenen Jugend zur Errichtung von Fortbildungsschulen nebst einem Statut und einem Bericht dieses Vereins mitgetheilt. Seitens des Vorsitzenden, Staats⸗Minister Dr. Falk, wurde bestimmt, daß außer den Herren Weiß, Kellner, Arnold, Dr. Schirm, Bock, Lange noch Hr. Arnold an den Berathungen der Subkommission für Fortbildungsschulen Theil nehmen solle.
Die Subkommission für Mittelschulen, an deren letzteren Berathung auch Hr. Doerpfeld Theil genommen, hat folgende Thesen aufgestellt:
.1) Die Mittelschule hat die als berechtigt anzuerkennenden Er⸗ ziehungs⸗ und Unterrichtsbedürfnisse für die männliche und weibliche Jugend des mittleren Bürgerstandes zu befriedigen.
2) Dieselbe wird gegen Zahlung eines Schulgeldes besucht; sie beruht in Anschluß an die Volksschule auf elementarer Grundlage, vertieft und erweitert sodann nach ihrer Abzweigung von derselben deren Unterrichtsgegenstände, erstrebt eine für jenen Stand ausrei⸗ chende Vorbildung und verzichtet vorläufig unter Festhaltung ihres
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Selbstzweckes auf Erlangung der den höheren Schulen zuerkannten beais ee.
3) Eine in den Mittelschulen überall zu erstrebende allgemeine Durchbildung wird außer deren Verwerthung in der Präparanden⸗ bildung eine den besonderen örtlichen oder provinziellen Verhältnissen entsprechende besondere Fachbildung zu fördern und die auf dem Ge⸗ biete des Gewerbes, der Technik, der Landwirthschaft, des Seelebens 8 nothwendig sich herausstellenden Anforderungen zu befriedigen
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4) Nach dem Maße dieser Anforderungen wird die Dauer des Schul⸗ besuchs festgesetzt werden; in der Regel wird dieser nach vollendetem 15. Lebensjahre des Schülers abschließen.
5) Die Unterrichtsgegenstände der Mittelschule sind nach Anleitung
eines detaillirten Lehrplanes: a) Religionsunterricht. b) Deutsche und eine lebende freinde Sprache. c) Geschichte. d) Geographie. e) Na⸗ turbeschreibung. f) Naturlehre (Physik, Chemie). g) Mathematik (Algebrag Geometrie, descriptive Geometrie). h) Schreiben. i) Zeich⸗ nen incl. gewerbliches Zeichnen. k) Singen. 1) Turnen. m) eib⸗ liche Handarbeiten.
6) Die Anstellung des Dirigenten und der an den Mittelschulen beschäftigten Lehrer bedingt nicht ein Fakultätsstudium, sondern die Vorlage eines Qualifikationsattestes für die Unterrichtsertheilung in den angegebenen Lehrfächern.
Die Thesen wurden berathen, nachdem Herr Bayer den Stand⸗ punkt und die Ansichten der Subkommission eingehend dar⸗ gelegt hatte. Die Versammlung ging einstimmig von der
Ansicht aus, daß die Mittelschulen dem Bedürfnisse des sog.
Mittelstandes entsprechen, aber keine besondere Fachbildung
eben solle, dieselbe nur berücksichtigen könne. Streitig war auptsächlich, ob in der Mittelschule eine fremde lebende Sprache oder Lateinisch elehrt werden könne oder müsse. Die Bera⸗ thung über Nr. 12, 13 der Anhaltspunkte schlug der Minister vor, bis zuletzt zu lassen, weil es am wenigsten schaden würde, wenn gar dieser Theil (Schulaufsicht) etwa aus Mangel an Zeit nicht mehr durchberathen werden könne.
Darauf wurde die Berathung über die Schullehrer⸗Semi⸗ narien begonnen. 11 vW“
— Die diesjährige Schießübung der Garde⸗Arti lerie⸗Brigade wird Montag, den 15. Juli cr. beginnen und Freitag, den 16. August cr. mit einem Prämienschießen ihr Ende erreichen. Vor der eigentlichen Schießübung werden stattfinden: vom Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment: ein einleitendes Belehrungsschießen am 13, und 15. Juni cr., ein Elementar⸗Scharfschießen am 18., 20., 22. und 25. Juni cr., ein batterieweises Scharfschießen gegen die bewegliche Scheibe am 1., 8., 10. und 12. Juli cr., jedesmal Nachmittags von 3 Uhr ab, endlich die Anfertigung der Munition; von der 1. Garde⸗Festungs⸗Abtheilung: der Bau einer Batterie und eines Mörser⸗Emplacements im Laufgraben, sowie die Anfertigung der Munition. 1X“
— Die zu den Kavallerie⸗Besichtigungen hier eingetroffe⸗
nen österreichischen Stabsoffiziere haben sich gestern
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bei Sr. Majestät dem Kaiser und König verabschiedet und kehren morgen nach Wien zurück. 1““
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— Wie das »Wochenblatt der Johanniter⸗Ordens⸗Balley
Brandenburg« berichtet, ist im Rittersaale des Johan⸗
niterschlosses zu Sonnenburg in diesen Tagen die Ge⸗ dächtnißtafel aufgestellt worden, welche gemäß des Beschlusses des Kapitels des Johanniterordens vom 15. Juni 1871 dem Andenken der in Folge ihrer Thätigkeit bei der Krankenpflege im Kriege 1870 — 71 gestorbenen Johanniter gewidmet worden ist. Diese Tafel von schwarzem Marmor, 4 ½ Fuß hoch, 2 ½ Fuß breit, trägt oben das Johanniterkreuz von weißem Mar⸗ mor und folgende Inschrift in lateinischen Lettern: Zum ehrenden Gedächtniß. In Ausübung ihrer Ritterpflicht bei der Krankenpflege im Kriege ggegen Frankreich 1870—71 starben die Johanniter: (folgen die Namen der 7 Ritter).
— Am Paeeans Abend gegen 9 Uhr fand in dem Saale des Vereinslokals die feierliche Enthüllung der marmornen Gedenktafel statt, welche der Verein junger Kaufleute von Berlin zu Ehren seiner im Kriege gegen Frankxeich 1870 bis 71 gefallenen Vereinsgenossen gestiftet hatte. Professor Foß hielt be ͤ o *“ ““ 1 11“ — Am 22. dieses Monats, dem Jahrestage des Eisen⸗ bahnunglücks bei Zschortau, wird die feierliche Enthüllung des von dem Delißscher Kreise den verunglückten Soldaten des 1. Pommerschen Grenadier⸗Regiment Nr. 2, König Friedrich Wilhelm IV., gewidmeten Denkmals stattfinden.
8 8 vW
— Der kommandirende General des XIV. Armee⸗Corps (Baden), General der Infanterie von Werder, ist gestern von Karlsruhe hier eingetroffen, wird kurze Zeit hier verweilen und sich demnächst nach Königsberg i. Pr. begeben. 8