Bekanntmachung. 8 Die am 1. Juli d. J. fälligen Coupons Nr. 4 unse Stamm⸗ und Prioritäts⸗Aktien werden vom genannten Tage ab bei unserer Hauptkasse hier, Leipziger Platz Nr. 5, in den Vormittagsstunden von 10 bis 1 Uhr,
eingelöst.
Den Coupons ist ein mit Namensunterschrift versehenes Ver⸗
zeichniß nach Stamm⸗ und Prioritäts⸗Aktien, so wie nach Cou⸗
ponsnummern getrennt, unter Beachtung chronologischer Reihenfolge
erlin, den 18. Juni 1877. Der Verwaltungsrath
der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Görlitzer
Die am 1. Juli cr. fälligen Zinscoupons der 5prozentigen sowie der 4 ½ prozentigen Prioritäts⸗Obligationen (Littr. B.) der Berlin⸗ Görlitzer Eisenbahngesellschaft werden von dem gedachten Tage ab
in Berlin: bei unserer Haupt⸗ kasse, Görlitzer Bahnhof, 2) bei der Direktion der Diskonto⸗Ge⸗ sellschaft,
3) bei dem Bankhause “ Jos. Jaques, in Frankfurt 4) bei dem Bankhause a. M. M. A. von Noth⸗ 1 schild Söhne,
bei dem Schlesischen
Bank⸗Verein in den üblichen Geschäftsstunden bezahl3t.
Berlin,, den 18. Juni 1872. 89899Grektion.
(a. 613/6)
Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück.
Auf Grund des Beschlusses der außerordentlichen Generalversamm⸗ lung der “ Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück vom 31. Mai 1872 und in Gemäßheit §§. 4 und 5 des revidirten Statuts
hat der Verwaltungsrath die Alsgabe von 1500 Stüͤck Prioritaͤtsaktien à 500 Thlr. im Gesammt⸗ betrage von 750,000 Thlr. beschlossen.
Die Prioritätsaktien gewähren nach §. 5 und 66 des revidirten Statuts ein Vorrecht auf den Bezug von 6 pCt. Dividende, dergestalt, daß zu⸗ nächst die Inhaber der Prioritätsaktien vom Reingewinn bis zu 6 pCt. ihres Aktienbetrages, sodann die Inhaber der Stammaktien
leichfalls bis zu 6 pCt. erhalten, das übrige aber nach gleichen Prozent⸗ ätzen unter sämmtlichen Aktionären vertheilt wird.
Nach §. 6 des revidirten Statuts haben die jetzigen Aktionäre das Vorrecht auf den Erwerb der Prioritätsaktien zum Nennwerthe, im Falle der Ueberzeichnung nach dem Verhältnisse ihres Aktienbesitzes.
Diejenigen Aktionäre, welche von diesem Vorrechte Gebrauch machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die gewünschte Be⸗ theiligung an der neuen e26. dieses schriftlich bis zum
Mittwoch, den 26. dieses Monats,
entweder bei der, Norddeutschen Bank in Hamburg oder bei den Banquiers Carl Coppel & Co in Berlin oder bei dem Ban⸗ quier N. Blumenfeld in Osnabrück anzumelden und daselbst zugleich ihre alten Aktien zu deponiren. Mit den Aktien ist ein ge⸗ ordnetes Nummernverzeichniß in duplo zu überreichen, deren eines Exemplar quittirt zurückgegeben wird.
Spätestens 8 Tage nach Schluß der Anmeldung wird das Er⸗ ebniß derselben, sowie im Falle einer Ueberzeichnung das Resultat er Reduktion schriftlich den Feicmem mitgetheilt.
Am 15. Juli d. J. sind 50 „Ct. der den Zeichnern zu. getheilten Aktienbeträge, mithin Zweihundertfunfzig Thaler auf jede Prioritätsaktie bei den Anmeldestellen gegen Interims⸗ schein und Rückgabe der deponirten Aktien einzuzahlen.
Die Interimsscheine lauten auf den Inhaber, sind mit der faesi⸗ milirten Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrathes versehen, und werden von der betreffenden, mit der Empfangnahme der Ein⸗ zahlungen beauftragten Firma quittirt.
Fuͤr die gesammten Einzahlungen wird ein einziger Interims⸗ schein — falls nicht mehrere ausdrücklich verlangt werden — unter 8e boe 8 demnächst dafür auszufertigenden Aktien⸗Nummern, verabfolgt.
Die Zeichner der Prioritätsaktien sind nach erfolgter Einzahlung von 50 pCt. von der Haftung für weitere Einzahlungen befreit.
Die Einzahlung des Restes von 50 pCt. hat am 1. Ok⸗ tober d. J., gegen Aushändigung der Prioritätsaktien zu erfolgen.
Die Inhaber der Prioritätsaktien nehmen an der Dividende des Jahres 18723 nach Verhältniß der erfolgten Einzahlungen Theil.
Abdrücke des revidirten Statuts sind bei den Anmeldestellen in
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Empfang zu nehmen.
Hamburg, den 11. Juni 1271. Der Verwaltungsrathh der Aktiengesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk
zu Osnabruͤck. Joh. Cesar Godeffroy
Die am 1. Juli 1872 fälligen Zinsen der Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen I. und II. Emission werden in der Zeit vom 22. Juüni bis
1. August d. J. in Berlin von der Berliner
Handelsgesellschaft, in Königsberg von den Herren J. Si⸗ mon Wwe. & Söhne und von unserer Hauptkasse, Raffineriestraße Nr. 6, später aber nur von unserer Hauptkasse in Königsberg gegen Einlieferung der Coupons gezahlt. 1161“
Köͤnigsberg, den 18. Juni 1827. 8 Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Suͤdbahn⸗Gesellschaft.
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[M. 780]
Die erste ordentliche Generalversammlung der
Verschiedene Bekanntmachungen.
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ünmlln.
Berliner Lombard-Ban
Dienstag
im Hotel de Paris, Friedrichastrasse 137 hierselbst, statt, zu welcher wir, gemäss §S. 33 und 34 des Statuts, die
Herren Aktionäre der Bank hierdurch einladen.
Die stimmberechtigten Inhaber von min
destens fünf Aktien werden ersucht, die Eintrittskarten resp. Stimmzettel, ohne
welche die Theilnahme an der Generalversammlung nicht gestattet werden kann, gegen Deponirung ihrer Aktien und eines 23 nach Nummern geordneten Verzeichnisses bis spätestens zum 6. Juli c, in den Vormittagsstunden zwischen 10 bis 1 .
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in den Bureaus unserer Bank, Friedrichstrasse No. 138 a. hierselbst, oder bei den Herren Hch
resden in Empfang zu nehmen
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äftsbericht.
Berlin, den 1. Juli 1872.
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Allgem 2) Neuwahl des Aufsichtsrathes gemäss §. 25 des Statuts.
Der Au fFsichtsrat h. E. Brebeck, Vorsitzender.
Wm Bassenge & Co. in
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Anmeldungen nach dem 6. Juli können nicht mehr berücksichtigt werden. 3 “ Die Generalversammlung wird pünktlich um 10 Uhr eröffnet und beim Anfang derselben das Lokal geschgssen.
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Einladung
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8 88 11““ “ 56 “ . . 88 22 rordentliche Ausschwung der Bauthätigkeit in den grösseren Städten und das Bedürfniss der ländlichen Grundbesitzer, der mächtigen Entwickelung des Verkehrs und der Industrie nachzufolgen, nehmen das Kapital in so ungewöhn- lichem und anhaltend steigendem Maasse in Anspruch, dass neben den älteren Real- kredit-Anstalten für ein neues ähnliches Institut ein reiches Feld fruchtbringender Thätigkeit bleibt,. Von dieser Erwägung ausgehend, haben die Unterzeichneten
durch Statut vom 13. Februar 1872 die ““
Deutsche Hypotheken-Bank (Ak -G chaft) 6AAA*“; qiaeggses e .
ins Leben gerufen, welcher durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 3. April d. J. das Privilegium zur Ausgabe von Hypothekenbriefen, welche auf den Inhaber lauten, erthellt worden ist. “ Mit eingebendster Sorgsalt ist von den Ressort-Ministerien das Statut des Deutschen Hypothekenbank geprüft und festgestellt worden. Zu dem Geschäfts- kreis derselben gehört das Hypotheken-Geschäft in allen seinen Zweigen, die Emission von Hypothekenbriefen, sowie ein in soliden Grenzen sich bewegende Bankgeschäft, welches mit Ausschliessung aller Spekulationsgeschäfte eine nutzbare Verwendung der disponiblen Gelder gestattet. Die Hypotheken, welche den auszu- gebenden Papieren zur Unterlage dienen; bieten eine unzweifelhafte Sicherheit. Eine günstige Aufnahme dieser Hypotheken-Briefe Seitens des eine vorsichtige Ka- pital-Anlage suchenden Publikums darf um so mehr erwartet werden, alz sich die Papiere von anderen gleich gut fundirten Instituten bereits in vollem Maasse das ertrauen des Publikums erworben haben.ß . FEs lässt sich hiernach eine günstige Entwickelung des neuen Instituts mit Be-
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stimmtheit erwarten und die Kapital-Anlage in dessen Aktien darf als eine beson-
ders sichere und vortheilhafte angesehen werden. be der bisher konzessionirten Bodenkredit-Anstalten erheblich über Pari ist.
Von dem Grundkapital von Drei Milliohen Thalern, welches mit ministerieller Genehmigung auf zehn Millionen erhöht werden kann, werden hiermit “ a11AXA“
1,500,000 Thaler
mit 40 PCt. Einzahlung unter nachstehenden Bedingungen zur öffentli Zeichnung aufgelegt: E “” Behakchgs eösöͤäbs PBtssa 838
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Dies um so mehr, als der Couss