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Die Subskription sfindet zum Course von
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Geschäftsstunden statt, und zwar:
pei der Deutschen Union-Bank,
Herr 19 A. P aderstein, 1 ““ “ 8 bei der Breslauer Diskonto-Bank rieden- thal & Comp.
88 Stettin bei der Stettiner Vereinsbank,
— 9 r. bei Herrn Ernst Castell, 8 — 2 8 bei Herren Baum £ Liepmann, 8 bei Herren Hirschfeld α Wolff, TI bei dem Halleschen Bank-Verein (Kulisch, n “ 8 Kaempf &£ Co.), „ Dresden bei dem Süchsischen Bank-Verein. m Falle einer Ueberzeichnung tritt eine verhältnissmässige Repartition ein. Bei der Subskription muss eine Caution von 10 pCt. des Nominalbetrages der in Baar oder courshabenden Effekten hinterlegt werden.
en Zutheilung erfolgt nach Schluss der Subskription.
Abnahme der zuertheilten Stücke bis 5. Juli cr. zu er-
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„ Posen „ Halle
Paderstei Es. L M. Simon.
Privilegirt durch Allerhoͤchste Kabinets⸗Ord
Wir haben mit dem heutigen Tage unsere äfte begonnen. Zu nunserem Geschaͤftskreis gehoͤrt vornehmlich die Gewaͤhrung von kuͤndbaren und unkündbaren Darlehen auf Liegenschaften und Gebaͤuden, der Erwerb und die
Beleihung hypothekarischer Forderungen, die Vermittelung jeder Art hypothekarischer
Geschäͤfte, Annahme von Depositen und Vermittelung aller Arten von Bankgeschaͤften.
Friedrichs⸗
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Unsert
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2 Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen S taats⸗Anzeig er, wie
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Alle Post-Anst und Auslandes nehmen Bestellung an, für Bertin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr. 8 Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 8 Sgr.
Der Deutsche Neichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger wird vom 1. künftigen Monats ab aus technischen Gründen, mit Rücksicht auf die Erweiterung seines Inhalts und namentlich des Börsen⸗Cou ettels, in Folio⸗ Format erscheinen. 8 . “ “
Abonnements⸗Bestellungen auf den Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger fü das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für Berlin die Expedition dieses Blattes, Zieten⸗Platz Nr. 3, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten entgegen. Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 7 ½ Sgr. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung 3 29 9 8 “
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bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht. 8 8 Während der Dauer der Sessionen des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger aufgenommen. Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regie⸗ rungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staats⸗Regierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und
Bundes⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive 1“ 8 “ .“ “ x v111616“
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für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sinnndadX. demselben seither ausgegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche und preußische Geschichte, Landes⸗ und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.
Die Vierteljahrshefte des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers bilden eine Separatausgabe sämmtlicher Artikel, welche in der wöchentlich erscheinenden »Besonderen Beilage« des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeigers publizirt werden. Es können demgemäß die einzelnen Nummern derselben entweder wöchentlich oder in ein Heft gesammelt vierteljährlich durch alle Post⸗Anstalten und Buchh andlungen für den Preis von 7 ½ Sgr. pro
Vierteljahr bezogen werdben.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Rendanten der Hauptkasse des Potsdamschen Militär⸗Waisen⸗ Den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizieren und Beam⸗ hauses, Rechnungs⸗Rath Müller, den Königlichen Kronen⸗ ten Orden zu verleihen, und zwar: dem Obersten von Adelson Orden dritter Klasse; dem Leggemeister Kerlé, zu Iburg den vom Stabe der Garde⸗Truppen und des Petersburger Militär⸗ Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem früheren Bezirks den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Kapitän Lehnschulzen Eggert zu Alt⸗Kietz bei Wriezen und dem Steuer⸗ Baron von Freedericksz, Adjutanten des Kriegs⸗Ministers, EFeennen Frantz zu Gerolstein, Kreis Daun, das Allgemeine und dem Rittmeister von Wahl, Adjutanten des General⸗ Ehrenzeichen zu verleihen. XX““ Feldmarschalls Grafen Berg, den Rothen Adler⸗Orden dritter 8 b Klasse; dem Obersten E1 Unter⸗Stallmeister im Kaiserlichen Marstall, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Hofrath 8 . off, Ober⸗Bereiter im Kaiserlichen Marstall, und dem Kammer⸗Fourier Bourgeois den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse.
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Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Korrespondenzverkehr mit Portugal. Vom 1. Juli ab beträgt das Porto: a) für frankirte Briefe nach Portugal 3 Groschen bz. 9 Kreuzer für je 10 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Grammen, b) für unfrankirte Briefe aus Portugal 5 Groschen Dem Königlich württembergischen Ober⸗Hofraths⸗Präsidenten bz. 18, Kreuzer für je 10 Grammen, c) für Druckfachen und und Oberst⸗Stkallmeister, Kkammerherrn Grafen von Tauben⸗ Waarenproben nach Portugal Groschen bz. 3 Kreuzer für heim, das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens; dem Sekre⸗ je 40 Grammen. . 8 fär des Commandements Ihrer Majestät der Königin Olga Berlin, den 20. Juni 18722. von Württemberg, Kaiserlich russischen Geheimen Rath von Kaiserliches General⸗Postamt. Adelung, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse, dem König⸗ In Vertretung: Wiebe. lich württembergischen Kammerherrn Faeiherm von Rei⸗ 11. “ sch 84 den Rothen Adler⸗Orden se. Klasse mit dem Ster) . 8 1 8. dhencn 1 öewerhe e und dem Königlich niederländischen Minister⸗Residenten in nach den Norbseebcscen uf den vneln ahr (29) und Ien
Japan, Jonkheer van der Hoeven, den Königlichen — 1 1 ehnes Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu verleihen. ¹. Westerland) gestalten sich während des Monats Juli cr. 8 . 1““ 86 1) Von Husum nach Föhr und Sylt durch die Dampf⸗ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhVt: sciffe ⸗Conordta und 2Lylt⸗. nach Z8b: Kaälig wüne Audnehnee —Dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten Spiegelberg zu der Sonntage; nach Sylt am Montag, Dienstag, Donnerstag; Swinemünde den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Freitag und Sonnabend. —b— 8 8 8 88
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