1876 / 71 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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eutschen Reichs⸗Anzeiger und

Berlin, Mittwoch,

Dritte

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Königlich Preußi

den 22. März

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In dieser Beilage werden bis 1) Patente,

. ———NNNN k. 2 auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintra

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine,

3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu 4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗

5) die Uebersicht der

anstehenden Subhastationstermine, 1.“ 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie ander

besetzenden Stellen, nwärter,

er Landgüter,

——

schungen in den Handels⸗ und Zeichenreg

7) die 8) die Tarif⸗

istern, sowie über Konkurse veröffentlicht:

von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 1 b 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage,

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Das Central⸗Handels⸗Register für das

und Auslandes,

De

2

in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschun,

Central⸗Handels⸗Re

. utsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten owie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, döni 1

des In⸗

SW., Königgrätzerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Insertion

Abonnement beträgt 1 50

vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

gister für das Deutsche Reich.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich für das Vierteljahr. spreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

erscheint in der Regel täglich. Das Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

Das brasilianische Dekret vom 23. Oktober 1875, betreffend den Markenschutz, lautet nach

der „Allg. Deutschen Zeitung“ für Braßlien:

Art. 1. Es wird jedem Fabrikanten und Kauf⸗ mann das Recht zuerkannt, die Produkte seiner Fabri⸗ kation und seines Handels mit Zeichen zu versehen, die sie von denen jeder andern Abstammung unter⸗ scheiden. Die Marke kann aus dem Namen des Fabrikanten oder Kaufmanns in unterscheidender Form, aus der Firma oder Gesellschaftsunterschrift, oder aus irgend welchen andern Benennungen, Sinn⸗

bildern, Abdrücken, Siegel, Petschaft, Stempel, er⸗ habenem Druck und Umhüllung jeder Art bestehen, Kurch welche die Produkte der Fabrik oder die Gegen⸗ stände des Handels von andern zu unterscheiden sind. 3 2. Niemand kann sich auf Grund dieses Gesetzes das ausschlienliche Eigenthum der Marke vindiziren, ohne daß er vorher auf dem Handels⸗ tribunal oder Handelsgericht seines Wohnortes das

Modell der Marke registrirt und den Registerschein

in den Zeitungen veröffentlicht hat, in denen die

Amtssachen veröffentlicht werden.

Art. 3. Vehufs dieser Registrirung hat der Fa⸗ brikant oder sein besonderer Bevollmächtigter zwei Exemplare des Modells vorzulegen, von welchem ihm das eine mit der Bescheinigung der Registrirung zurückgegeben, das andere in ein eigens dazu be⸗ stimmtes Buch eingeklebt werden soll, welches zu diesem Zweck auf dem Handelstribunal oder Handels⸗

ericht vorhanden sein soll. Das Modell soll aus

iner Zeichnung oder einem Abdruck der angenomme⸗ nen Marke bestehen.

Art. 4. Die Registrirung soll in der Reihenfolge eschehen wie die Exemplare vorgelegt werden, indem er betreffende Beamte den Tag und die Stunde der

Vorlage certifizirt, und enthalten:

1) das Datum der Vorlage des Modells;

2) den Namen des Eigenthümers der Marke und des Bevollmächtigten, der die Einregistrirung beantragte;

3) das Gewerbe und den Wohnort des Eigen⸗ thümers und die Art der Industrie, für welche die Marke vestimmt ist. Alle diese Erklärungen sind auch in der Urkunde zu verzeichnen, welche

„dem Eigenthümer des Modells zugestellt wird. Art. 5. Ohne daß die Registrirung der Marke

dargethan ist, kann keinerlei gerichtliche Verfolgung

gegen die Aneignung oder betrügerische Nachahmung derselben eingeleitet werden. Doch bleibt den Be⸗ schädigten das Recht der Entschädigung mittelst

Civilklage, die ihnen zusteht.

Art. 6. Es soll bestraft werden mit einfacher Gefängnißhaft von 1 bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von 5 bis 20 Prozent des verursachten oder möglichen Schadens:

1) derjenige, der eine Industrie⸗ oder Handelsmarke nachmacht, die in gehöriger Weise auf dem 1u.““ oder Handelsgericht regi⸗ trirt ist;

2) derjenige, der sich nachgemachter Marken bedient;

3) derjenige, der betrügerischer Weise für die Pro⸗

Art. 12 Wenn zwei oder mehr gleiche Marken von verschiedenen Individuen dem Handelstribunal oder Handelsgericht zum Registriren vorgelegt wer⸗ den, so soll diefenige Marke, die eine längere Existenz aufzuweisen hat, den Vorzug haben, oder, wenn keine derselben bisher existirte, diejenige, welche die Priori⸗ tät in der Vorlage hat (Art. 4). Wenn alle jedoch zu gleicher Zeit zum Registriren vorgelegt werden, so sollen sie nicht registrirt werden, bis sie abgeän⸗ dert sind.

Art. 13. Die gesetzliche Wirksamkeit der Re⸗ gistrirung soll 15 Jahre dauern und es muß nach Ablauf dieser Frist die Registrirung erneuert werden, wenn das ausschließliche Eigenthum der Marke in Gemäßheit dieses Gesetzes aufrecht erhalten bleiben soll. Bei den Uebertragungen der Fabriken, sowie bei den eintretenden Veränderungen in den Gesell⸗ schaftsfirmen, muß, wenn die Marke fortbestehen soll, in der Registrirung die betreffende Veränderung notirt werden, wovon dem Fabrikanten oder Kauf⸗ mann Abschrift zu geben und welche durch die Presse zu veröffentlichen ist.

Art. 14. Für die Registrirung soll dieselbe Taxe gelten, welche für die Registrirung der Kontrakte von Handelsgesellschaften festgesetzt ist.

Art. Es werden nicht als Marken zugelassen diejenigen, die ausschließlich aus Ziffern oder Buch⸗ staben zusammengesetzt sind, und ebensowenig Bilder und Darstellungen von Gegenständen, die ein Aerger⸗ niß verursachen können.

Art. 16 Dieses Gesetz ist auch auf die Auslän⸗ der anwendbar, die in Brasilien Industrie⸗ oder Handelsetablissements besitzen.

Art. 17. Diejenigen Ausländer oder Brasilianer, deren Industrie⸗ oder Handelsetablissements sich außerhalb Brasiliens befinden, sollen ebenfalls die Vergünstigung dieses Gesetzes für die Produkte dieser Etablissements genießen, wenn in den Ländern, in denen sie wohnhaft sind, durch diplomatische Kon⸗ ventionen die Reciprozität für die brastlianischen Marken gewährt wurde. In diesem Falle soll die Hinterlegung der ausländischen Marken auf der Kanzlei des Handelstribunals zu Rio de Janeiro stattfinden.

Art. 18. Die entgegengesetzten Verfügungen sind aufgehoben.

Gegeben im Palast zu Rio de Janeiro, den 23. Oktober 1875.

(L. S.) Gez. Dom Pehro II.

8

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗ öffentlicht, die beiden ersteren woͤchentlich, die letz⸗

teren monatlich.

Apolcdla. Bekanntmachung.

Frealan. Bekanntmachung.

In unserem Firmenregister ist heute unter Nr. 184 die Firma E. Kleineidam zu Breslau und die verehelichte Kaufmann Emilie Kleineidam, geb. Lücke, hierselbst als deren Inhaberin eingetragen worden. 8 Breslau, den 15. März 1876.

Königliches Kreisgericht.

8 I. Abtheilung.

Coblenz. In dem Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist heute unter Nr. 473, wo die offene Handels⸗ gesellschaft unter der Firma „Gebrüder Sinn“ mit dem Sitze in Coblenz eingetragen steht, ver⸗ merkt worden, daß diese Gesellschaft in Folge güt⸗ licher Einigung der Betheiligten mit dem gestrigen Tage zu bestehen aufgehört hat, daß der Mitgesell⸗ schafter Albert Lütke, Kaufmann, zu Coblenz wohn⸗ haft, das von der Gesellschaft geführte Handels⸗ geschäft von heute an unter der Firma „Alb. Lütke“ mit der Niederlassung in Coblenz fortführt, der auch die Aktiva und Passiva der Gesellschaft übernom⸗ men hat.

Demgemäß ist heute unter Nr. 3312 des Han⸗ dele⸗ (Firmen⸗) Registers des hiesigen Königlichen Handelsgerichts der genannte Albert Lütke als In⸗ haber der Firma „Alb. Lütke“, mit der Nieder⸗ lassung in Coblenz, eingetragen worden.

Coblenz, den 18. März 1876 1

Deerr Handelsgerichts⸗Sekretär.

Daemgen. Flatow. Bekanntmachung. 1

Die sub Nr. 3 des hiesigen Gesellschaftsregisters eingetragene Gesellschaft: 1

Bejach und Goldschmidt zu Flatow ist auf Verfügung von heute gelöscht. Flatow, den 13. März 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Fleusburg. Bekanntmachung. 1 In unser Firmenregister ist unter Nr. 1118 die

Firma: „H. Müllenhoff“

zu Flensburg und als deren Inhaber der Kaufmann Hermann Maaßen Müllenhoff daselbst heute ein⸗ getragen.

Branche: „Leinen⸗ Weißwaaren⸗, Wäsche⸗ und Bettengeschäft.“

Flensburg, den 18. März 1876.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Frankfurt a. O. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. O.

Die unter Nr. 504 unseres Firmenregisters ein⸗ getragene Firma W. Reimann, Firmeninhaber Kupferschmiedemeister und Fabrikbesitzer Johann Leberecht Wilhelm Reimann zu Frankfurt a. O, ist gelöscht zufolge Verfügung vom 17. März 1876 an

Rathenow.

der Kaufmann Gustav Salinger

Spandau.

zeichneten Gerichts 16 März d. J. eingetragen:

1) unter Nr. 128:

die Firma: Friedrich Schulte und als deren Inhaber: der Tuchfabrikant Blankenstein; 2) unter Nr. 129: die Firma:

Friedrich Schulte zu

Ernst Quabeck und als deren Inhaber: der Kaufmann Ernst Quabeck zu Hattingen; 3) unter Nr. 130: 8

die Firma: 8 Carl Bachmaun und als deren Inhaber: der Papierfabrikant Carl Bachmann junior zu Holthausen; 4) unter Nr. 131: die Firma: F. Brinkmann und als deren Inhaber: der Bierbrauereibesitzer Friedrich Brinkman zu Herbede. Hattingen, den 11. März 1876. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Bekanntmachung. In das hiesige Firmenregister ist unter Nr. 168 zu Rathenow, Ort der Niederlassung: Rathenow, G Firma: Gustav Salinger,

eingetragen zufolge Verfügung vom 16. März 1876 am 16. März 1876.

Rathenow, den 16. März 1876 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Bekanntmachung. Unter Nr. 37 des Gesellschaftsregisters des unter⸗ ist zufolge Verfügung

Firma: Kettner et Comp. Sitz der Gesellschaft: Velten.

Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesfellschafter sind die Töpfer

1) Wilhelm Krause,

2) Adolph Eipel,

3) Herrmann Pritzkow,

4) Herrmann Kettner,

5) August Ahrendt,

6) Friedrich Thiele,

7) Carl Otto,

8) Herrmann Otto,

9) Wilhelm Otto,

10) Friedrich Bergemann,

zu Velten,

11) Rudolph Gentz zu Hennigsdorf,

12) Wilhelm Barthel zu Marwttz. Die Gesellschaft hat am 10. Mai 1875 begonnen.

Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht

dukte seiner Fabrikation oder für die Geägen⸗ stände seines Handels Marken verwendet, die einem Andern gehören;

nur dem Töpfer Wilhelm Krause und dem Töpfer Adolph Eipel und zwar in der Art zu, daß beide nur in Gemeinschaft dieses Recht auszuüben und die

Laut Beschluß vom 8. und bezügl. 10. März

ds. Is. ist in das Handelsregister der unterzeichneten demselben Tage.

4) derjenige, der Produkte verkauft oder zum Ver⸗ kaufe ausstellt, die mit nachgemachten oder er⸗ schlichenen Marken gezeichnet sind, wenn er von diesem Umstande Kenntniß hat.

Art. 7. Es soll bestraft werden mit einem bis zu drei Monaten Gefängniß und einer Geldstrafe von 5 bis zu 20 Prozent des verursachten oder möglichen Schadens:

1) derjenige, der, ohne sie nachzumachen, fremde

Marken in betrügerischer Weise derart nach⸗ ahmt, daß er dadurch den Käufer tänschen kann;

2) derjenige, der in derselben Absicht und unter denselben Bedingungen sich nachgeahmter Marken bedient.

Art. 8. Die Mitschuldigen bei diesen Vergehen sollen nach den Regeln des Art. 36 des Strafgesetz⸗ buchs bestraft werden.

Art. 9. Außer den Strafen, von denen die vor⸗ hergehenden Artikel handeln, bleibt den Beschädigten in jedem Falle das Recht auf gerechten Schadenersatz garantirt, das in Gemäßheit der gegenwärtig in he he Gesetzgebung verwirklicht wer⸗ en soll.

Art. 10. Auf Antrag derselben Beschädigten sollen ausländische Produkte, welche nachgeahmte oder nach⸗ gemachte Marken inländischer Fabriken führen, wenn der Betrug oder die Aneignung bewiesen ist, in den Zollämtern nicht durchgelassen (despachado) werden, ohne daß diese Marken auf Kosten des Empfängers vorher zerstört werden, selbst wenn dadurch die Um⸗ hüllungen oder die Waaren beschädigt werden.

Art. 11. Die Konfiskation von Produkten, welche nachgemachte oder nachgeahmte Marken führen, ist verboten; jedoch kann der beschädigte Theil die Be⸗ schlagnahme und Hinterlegung dieser Produkte bean⸗ tragen, bis zur endgültigen Entscheidung der Civil⸗ oder Kriminalklage, um so die Höhe der betreffenden Entschädigung festsetzen zu können.

„Einziger Paragraph. Die Vernichtung der Marken im Falle des Art. 10 oder die Beschlagnahme und Hinterlegung der Waaren, im Falle des Art. 11 ist von der Entscheidung des Handelstribunals

Handelsgerichts abhängig.

Behörde Bd. I. Fol. 484 eingetragen worden die

Firma: R. Becker in Apolda. Inhaber: Christian Friedrich The dor

daselbst. den 10. März 1876. 8 Großherzogl. S. Justizamt Michel.

Bekanntmachung. In das Handelsregister der unterzeichneten Be⸗ hörde ist Bd. I. Fol. 485 laut Beschluß vom heu⸗ tigen Tage eingetragen worden die Firma: A. Richter in Apolda. Inhaber: Albert Franz Ludwig Richter daselbst. Apolda, den 13. März 1876. Großherzoglich S Justizamt. 8 i

Walther

el.

Bochum. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

Der Helzhändler Wilhelm Dietzel zu Herne hat für seine zu Herne bestehende, unter der Nr. 278 des Firmenregisters mit der Firma W. Dietzel ein⸗ getragene, Handelsniederlassung den Landwirth Hein⸗ rich Klüsener in den zu Altenhöfen bei Herne als Prokuristen bestellt, was am 16. März 1876 unter Nr. 132 des Prokurenregisters vermerkt ist. Bochum. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

Die unter Nr. 291 des Firmenregisters eingetra⸗

gene Firma:

Ph. Julius Mayer (Firmeninhaber der Kaufmann Philipp Julius Mayer zu Bochum) ist gelöscht am 16 März 1876.

Bochum. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Die unter Nr. 425 des Firmenregisters eingetra⸗ gene Firma M. Brand & Cie. (Firmeninhaber der Kanfmann Max Brand zu ) ist gelöscht am 16. März 187x6. 11““X“

Frankfurt a. O. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. O. In unser Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung vom 17. März 1876 an demselben Tage Folgendes eingetragen worden: Laufende Nr.: 162. Firma der Gesellschaft: W. Reimann und Söhne. Sitz: Frankfurt a. OH. Rechtsverhältnisse: Die Gesellschafter sind: 1) Wilhelm Reimann, 2) Gustav Reimann, 3) Franz Reimann. Die Gesellschaft hat am 1. Januar gonnen.

Glatz. Bekanntmachung. 1

Das Erlöschen der Firma des Kaufmanns Carl Igler zu Glatz „Julius Braun“ und der für diese Firma dem Kaufmann Friedrich Barchewitz in Glatz ertheilten Prokura ist zufolge Verfügung von heut bei Nummer 8 des Firmen⸗ und bei Nummer 32 des Prokurenregisters vermerkt worden.

Glatz, den 14. März 1876.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Hannover. In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 2439 eingetragen die Firma: E. Bendix

und als Ort der Niederlassung: Hannover; als In⸗ haberin: Ehefrau des Kaufmanns Bernhard Bendix, Emma, geb. Seelig, zu Hannover; Proturist ist Kaufmann Bernhard Bendix zu Hannover; jetzt: Handel mit Schmiergel, Schleif⸗Fabrikaten und son⸗ stigen technischen Artikeln.

Geschäftslokal: Schillerstraße Nr. 30.

Hannover, den 16. März 1876. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Hoyer. (Han. 963/3.)

Hattingen. In unser Firmenregister

am 11. März 1876 Folgendes eingetrag en: 8

ist

11.“

Firma der Gesellschaft zu zeichnen berechtigt sind.

Spandau, den 16. März 1876. Königliches Kreisgericht. Pescatore.

ö“ Bekanntmachung. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts

ist zufolze Verfügung vom 14. März 1876 am 16. März 1876 Nachstehendes eingetragen:

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Bezeichnung des Firma⸗ Inhabers.

4. Bezeich⸗ nung der Firma.

3. Ort der Nieder⸗ lassung.

Herrman Kobbert. Herrm. Waschkuhn. Fr. Froese.

R. Huebner. W. Scheffler. G Unruh.

Israel Men⸗

del. Otto Laude.

Kaufmann August Allenburg Wokulat Kaufmann Herrmann Allenburg Kobbert Kaufmann Herrmann Norden⸗ Waschkuhn burg Kaufmann Friedrich Norden⸗ s burg

Froese

Mühlenbesitzer Ru⸗ Norden⸗ dolf Huebner burg

Kaufmann Wilhelm Norden⸗

Scheffler burg

Gastwirth Gustav

Hochlin⸗ Unruh denberg Kaufmann Israel Gerdauen Wehlau

Mendel

Kaufmann Otio Gruns⸗ mühle bei

Laude Kuglacken Muldszen Ferd. Doemke.

Müller Carl Bruenn⸗ lein 8 Dömke Kangfmann Albert Wehlau Albert Mat⸗ Matschuck schuck. Wehlau, den 14. März 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

C. Bruenn⸗ lein.

Kaufmann Ferdinand

8