schneidekunst, insofern dieselben deutschen Ursprungs und nicht über
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gewerbeschulen eingenommen.
Knunstwerken zugleich mit Erzeugnissen
8 8 zu diesem Behufe mit Vollmachten versehen werden wird, vereinbart und abgeschlossen werden. Art. 4. Die in den drei vorstehenden Artikeln enthaltenen Ab⸗ machungen sollen dieselbe Kraft und Bedeutung haben, als ob sie in den Text des an diesem selben Tage unterzeichneten Vertrages auf⸗ enommen wären. Zur Beglaubigung dessen haben die bezüglichen Bevollmächtigten doppelte Erklärung ausgefertigt und mit ihrem Insiegel versehen. Ausgefertigt in doppelter Abschrift zu St. Petersburg, den 25. April
(7. Mai) 1875, entsprechend dem siebenten Tage des fünften Monats
des achten Jahres Meiji. Gezeichnet: (L. S.) Gortschakoff. (L. S.) Enomotto Takeaki. Supplement⸗Artikel.
Gemäß dem Artikel 3 der Deklaration, die zu St. Petersburg am 25. April (7. Mai) 1875 (den 7. Tag des 5. Monats des 8. Jahres Meiji) unterzeichnet worden, und um den Art. 5. des an demselben Tage unterzeichneten Vertrages, in Bezug auf die Rechte und die Stellung der bezüglichen Unter⸗ thanen, welche auf den wechselseitig abgetretenen Territorien verblei⸗ ben, sowie in Bezug auf die Eingeborenen dieser Territorien zu ver⸗ vollständigen und weiter auszuführen, haben Se. Maäjestät der Kaiser ven Rußland und Se. Majestät der Kaiser von Japan zu ihren Be⸗ vollmächtigten ernannt: —
Se. Majestät der Kaiser von Rußland: Ihren Kammerherrn g. Wirklichen Staatsrath Karl Struve, Minister⸗Resident in
apan;
und Se Majestät der Kaiser von Japan: Ihren Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Teraschina Monnenori;
Welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgetheilt und die⸗ selben in guter und ordnungsmäßiger Form befunden haben, über Folgendes übereingekommen sind:
a. Die Bewohner der von beiden Seiten abgetretenen Territo⸗ rien, russische und japanische Unterthanen, welche wünschen werden, in den von ihnen gegenwärrig eingenommenen Lokalitäten ansässig zu bleiben, sollen in der freien Ausübung ihrer Industriezweige erhalten werden. Sie sollen das Fischerei⸗ und Jagdrecht in den Gebieten, die ihnen jetzt gehören, behalten und sollen Lebenslang von jeder Ab⸗ gabe auf ihre bezüglichen Gewerbe frei sein.
b. Die russischen Unterthanen, welche auf den Kurileninseln und die japanischen Unterthanen, welche auf den Inseln von Sachalin bleiben werden, sollen in der vollen Ausübung ihres gegenwärtigen Eigenthumsrechts gehalten und geschützt werden. Beglaubigungs⸗ schreiben sollen ihnen übergeben werden, welche ihr Recht der Nutz⸗ nießung und des Eigenthums an den Immobilien bescheinigen, welche gegenwärtig in ihrem Besitz sind.
c. Eine volle und vollkommene Religionsfreiheit wird den auf den Kurileninseln wohnhaften russischen Unterthanen, sowie den japa⸗ nischen auf der Insel Sachalin bewilligt. Die Kirchen, Tempel und Kerchhöfe sollen respektirt werden.
d. Die Eingebornen, sowohl auf den Kurileninseln als auf Sachalin, sollen nicht das Recht genießen, in den augenblicklich von ihnen innegehabten Lokalitäten zu bleiben und zu gleicher Zeit ihr jesiges Unterthanenverhältniß beizubehalten. Wenn sie Unterthanen ihrer gegenwärtigen Regierung bleiben wollen, sollen sie ihr Domizil verlassen und auf das ihrem Souverän gehörende Gebiet gehen; wenn sie in denjenigen Lokalitäten, die sie gegenwärtig inne haben, ansässig bleiben wollen, werden sie ihr Unterthanenverhältniß wechseln müssen. Es soll ihnen jedoch eine Frist von drei Jahren, vom Tage der ihnen gewordenen Notifikation des gegenwärtigen Supple⸗ mentar⸗Artikels ab, bewilligt werden, um in dieser Beziehung eine Entscheidung zu treffeu. Während dieser drei Jahre soll ihnen das Recht der Fischerei, des Jagens oder jedes anderen Gewerbezweiges, das sie bis zu diesem Tage übten aufrecht erhalten werden und zwar unter denselben Bedingun“ gen, was die Privilegien und Verbindlichkeiten betrifft, welche bisher für sie auf den Kurileninseln und der Insel Sachalin bestan⸗ den; aber wahrend dieser ganzen Zeit sollen sie den Gesetzen und den lokalen Anordnungen unterworfen sein. Nach Ablauf dieser Frist sollen alle Eingeborcnen, welche sich auf den wechselseitig abgetretenen Territorien ansässig befinden werden, Unterthanen der Regierung werden, auf welche der Besitz des Territoriums übergegangen sein wird
He. Eine volle und vollständige Religionsfreiheit wird allen Ein⸗ geberenen der Kurilen und der Sachalininsel bewillillgt werden. Die Tempel und Kirchhöfe sollen respektirt werden.
f. Die in den fünf vorstehenden Paragraphen enthaltenen Ab⸗ machungen sollen dieselbe Kraft und Bedeutung haben, als wenn sie in den Text der zu St. Petersburg am 25. April (7. Mai) 1875 unterzeichneten Vertrages aufgenommen wären.
“] 16“ 1 v “ 8 Zur Beglaubigung dessen haben die bezüglichen Bevollmächtigten —, „ Ergänzungsartikel unterzeichnet und ihr eigenes Insiegel Ausgefertigt in doppelter Abschrift zu Tokio am 10. (22) August, des Jahres des Heils, im Jahre 1875, entsprechend dem zweiund⸗ zwanzissten Tage des achten Monats des achten Jahres Meiji. Unterzeichnet (L. S.) C. Struve. 8 (L. S) Teraschina Monnemori. 8 — 7. April. (W. T. B.) Die, wie man hier annimmt, definitiv bevorstehende Zufügung des Titels „Kaiserin von Indien“ zu dem der Königin von England wird in politischen Kreisen als in den Verhältnissen vollkommen begründet be⸗ funden. Man wird, wie es heißt, sobald die betreffende Pro⸗ klamation erfolgt ist, diese Anschauung auch offtziellerseits durch eine entsprechende Aeußerung in London kundgeben.
Amerika. (A. A. C.) Die Armee der Vereinigten Staaten zählt nach den letzten Rapporten 27,489 Offiziere und Soldaten, und beliefen sich die Kosten für das Jahr 1875 auf 41,120,646 Dollars. Die hauptsächlichsten Ausgaben ver⸗ theilen sich, wie folgt: Zahlmeister⸗Departement 10,944,466 Doll., Verpflegungs⸗Departement 2,851,333 Doll., Bekleidungs⸗Depar⸗ tement 13,153,573 Doll.,, Zeug⸗ (Bewaffnunas⸗) Departement 1,758,965 Doll., und ärztliches Depa tement 344,887 Doll. An Zahl, schreibt ein New⸗Vorker Blatt, kann sich unsere Armee natürlich nicht mit den stehenden Hecren der alten Welt messen, was aber die Unterhaltungskosten betrifft, so können wir im Verhältniß jeden Vergleich aushalten, da jeder Soldat der Vereinigten Staaten jährlich durchschnittlich 1500 Dell. kostet.
Santiago, 15. Februar. Die hiesige Zeitung „El Ferro Carril“ vom heutigen Datum berichtet, daß das Postdampf⸗ schiff „Tagus“ der englischen Gesellschaft, welche die Fahrten zwischen Southampton und Colon durch ihre Dampfer bewerk⸗ stelligt, am 21. Januar cr. am Quai des letzteren Ortes zu Grunde gegangen ist, nachdem es von einem anderen
über die Bergung derselben verlautet bis jetzt nichts.
der Landeskirche.
englischen Dampfer, dem Frachtschiffe „Severn“ angefahren und stark beschädigt worden.
Die für Europa bestimmten Postpackete, welche am 1. Ja⸗ nuar von hier abgegangen waren, um über Panama und Southampton befördert zu werden, sind zur Zeit der gedachten Katastrophe vermuthlich bereits an Bord des „Tagus“ gewesen;
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der im Abgeordnetenhause zur Vertheilung gelangte Bericht der Kommission zur Vorberathung des evangelischen Kirchen⸗ gesetzentwurfs enthält eine Erklärang des Vertreters der Königlichen Staatsregierung über die rechtlichen Unterschiede zwischen Sezessio⸗ nisten der evangelischen Landeskirche und Altkatho⸗ liken. Am Schlusse der Diskussion des Gesetzentwurfs wurde in der Kommission der Antrag gestellt, ein dem Altkatho⸗ likengesetz analoges für diejenigen Mitglieder der evangelischen Kirche einzuführen, welche aus der Landeskirche ausscheiden. Dieser Antrag wurde von der Kommission abgelehnt, nachdem der Regierungskommissar folgende Erklärung abgegeben hatte: „ Ich bin zu der Erklärung ermächtigt, daß der Antrag, der die Vorschrif⸗ ten des Altkatholikengesetzes hier einschieben will, für die Staats⸗ regierung schlechthin unannehmbar ist. Das in dem Antrag lediglich abgeschriebene Altkatholikongesetz soll hier auf einen Fall angewendet werden, der gerade entgegengesetzter Natur ist, mit dem Verhältniß der Altkatholiken mit den Römisch⸗Katholischen in gar keinen Vergleich ge⸗ bracht werden kann. Während die Altkatholiken in der katholischen Kirche bleiben und von dem Staat, unter Iznorirung des Unfehlbarkeits⸗ dogma's, als vollberechtigte Katholiken angesehen werden, die mithin das Recht haben, auf die Benutzung des Gemeindekirchenvermögens wie die Römisch⸗Katholischen, obschon sie in einer dogmatischen Diffe⸗ renz mit letzteren stehen, mithin eine Verschiedenheit des Bekenntnisses vorliegt, soll hier in dem Antrage Vorsorge getroffen werden für Ge⸗ meinden oder eine Anzahl von Gemeindegliedern, die aus⸗ scheiden wollen, aber das Bekenntniß beibehalten. Zunächst ist nun überhaupt der Fall, wenn eine evangelische Gemeinde ohne Aenderung ihres Bekenntnißstandes aus der evangelischen Landeskirche, d. b. aus der Union, austreten will, gar kein Bedürfniß zu einer Regelung des kirchlichen Ver⸗ mögens, denn dieses ist Gemeindevermögen, nicht Vermögen Die ausscheidende Gemeinde nimmt ihr
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Vermögen einfach mit, sie behält es. Wenn aber innerhalb einer Gemeinde eine Anzahl von Gemeindegliedern ausscheiden, so wird doch erst der praktische Fall abgewartet und geprüft werden müssen, wie dann die Sache liegt. Ein formeller, dem Gesetz entsprechender Austritt würde jedenfalls Rückwirkung auf das kirchliche Vermögen haben, und ob eine Veränderung des Bekenntniß⸗ standes vorliege, müßte doch auch geprüft werden. Dazu kommt, daß jetzt auch nicht die geringste Veranlassung vorliegt, die ein praktisches Bedürfniß für solche Bestimmungen darthun könnte, nirgends das geringste Symptom in der evangelischen Kirche, daß sich in Folge der neuen Kirchenverfassung Austritte vorbereiteten. Allerdings hat man in Berliner Bezirksversammlungen mit dem rechtzeitig erfundenen Worte „Massenaustritt“ gespielt, theils an⸗ rathend, theils abrathend, aber das ist auch Alles. Die Kirchen⸗ verwaltung und die Staatsregierung hat keine Besorgniß vor irgend nennenswerthen Sezesstonen und daher kein Bedürfniß, die durch —F hervorgerufenen Rechtsveränderungen im Voraus gesetzlich zu regeln.
Gewerbe und Handel.
Die Liquidatoren der Preußischen Credit⸗Anstalt machen bekannt, daß eine weitere Quote von 12 % pro Aktie aus der Liquidationsmasse am 10. d. M. zur Vertheilung gelangt.
— Die Aktien⸗Gesellschaft für Bauausführungen hat im vorigen Jahre auf der Ziegelei in Schmargow 8,513,000 Steine produzirt. Im vergangenen Jahre konnten 33,000 ℳ Hypo⸗ thekenschulden abgezahlt werden; zur Rückzahlung in diesem Jahre sind bereits 270,000 ℳ gekündigt. Der Reingewinn des Jahres 1875 stellt sich auf 193,260 ℳ, so daß nach statutenmäßiger Dotirung des Reservefonds und der Tantisème an den Aufsichtsrath für die Aktionäre 180,000 ℳ = 6 % des Aktienkapitals als Dividende und ein Gewinnvortrag von 6458 ℳ verbleibt.
— Der Geschäftsbericht der Mecklenburg⸗Schwerinschen Bodenkredit⸗Aktien⸗Gesellschaft pro 1875 giebt den Ge⸗ sammtumsatz der Bank auf 127,805,880 ℳ gegen 101,101,438 ℳ im Jahre 1874 an. Der Umsatz auf Kassa⸗Konto betrug 43,716,700 ℳ; Bestand am 31. Dezember 214,600 ℳ Im Wechselportefeuille waren ult. 1874 vorhanden 1,780,305 ℳ; es gingen ein 4,998,745 ℳ, da⸗ gegen aus 4,278,372 ℳ, Bestand 2,500,678 ℳ, Effektenbestand 328,198 ℳ, Betheiligungs⸗Konto 249,314 ℳ Der Hypothekenbesitz der Bank betrug ult 1875 5,859,686 ℳ Pfandbriefe waren ult. 1874 im Umlauf 1,544,800 ℳ, begeben im vorigen Jahre 1,217,000 ℳ, durch Ausloosung amortisirt 4100 ℳ, mithin in Cirkulation ult. De⸗ zember 1875 2,757,700 ℳ. Der Reingewinn ven 311,04! ℳ ver⸗ theilt sich wie folgt: Reservefond 12,000 ℳ, 5 % Dividende 250,000 ℳ, Tantisme für den Aufsichtsrath 4904 ℳ, für die Direktion und die Beamten 4904 ℳ, ¼ % Superdividende 37,500 ℳ, Vortrag aufs neue Jahr 1732 ℳ Die Dividende für das Geschäftsj ihr 1875 be⸗ trägt somit 5 ½¾ % oder 28 ℳ 75 ₰ pro Aktie von 500 ℳ
Wien, 7. April. (W. T. B.) In dem morgen zur Verthei⸗ lung gelangenden Rechenschaftsbericht der Kreditanstalt wird, wie die „Presse“ meldet, konstatirt, daß die Eisenbahn⸗Konsortial⸗ geschäfte betreffs der Eisenbahn Przemysl⸗Lupkow (woher der Besitz von 5380 Stück Aktien rührt) und der Alföldbahn (womit der Besitz von Prioritäten im Betrage von 354,200 Fl. zusammen⸗ hängt) endgültig abgewickelt sind. Die Siebenbürger Bahn hat ihre Schuld an die Kreditanstalt beglichen, es war derselben aus den vom ungarischen Reichstag bewilligten 9,600,000 Fl. Eisenbahn⸗ Vorschußgeldern zu diesem Zwecke der Betrag von 2,800,000 Fl. aus⸗ gezahlt worden.
„London, 7. April. (W. T. B.) Die Journale veröffentlichen ein Schreiben des hiesigen türkischen Botschafters an das Bankhaus Dent, Palmer & Comp., in welchem derselbe er⸗ klärt, die Bank von England würde ihnen die Hälfte der Zinsen der Anleihen von 1854 und 1871 dann zahlen, wenn sie sich bereit fänden, eine bestimmte Summe zur Amortisation der Anleihe von 1858 zu opfern. Das Bankhaus habe indessen dies Anerbieten abgelehnt.
b Verkehrs⸗Anstalten. „Erfurt, 7. April. (Th. Ztg.) Die Gesellschaftsvorstände in der Thüringer Eisenbahn haben beschlossen, die Zweigbahn Dieten⸗ dorf⸗Arnstadt nach Ilmenau zu verlängern, wenn die be⸗ theiligten Adjazenten freies Terrain geben und die drei betheiligten Regie⸗ rungen von Weimar, Gotha und Sondershausen à fond perda zusammen 250,000 Thlr. zulegen. Eine ferner selbstredende Bedingung ist die Zustimmung der Generalversammlung und des bei der Thüringischen Bahn mitbetheiligten Staates Preußen. Die ganze neue Bahn soll bei 33 Kilom. Länge nämlich 1,250,000 Thlr. kosten. Triest, 8. April. (W. T. B.) Der Lloyddarapfer „Pi⸗ lade“ ist mit der ostindischchinesischen Ueberlandpost gestern Abend 10 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.
Berlin, den 8. April 1876.
Ueber die einzelnen Abtheilungen der mehrfach erwähn en Aus⸗ stellung von Werken der deutschen Kunst und Kunst⸗ industrie alter und neuer Zeit in München (vom 15. Juni bis zum 15. Oktober) wird Folgendes gemeldet: 8 Die Ausstellung der Werke älterer deutscher Meister, welcher ein gesonderter Raum in dem großen Glaspalast zugewiesen ist erfolgt nach Eruppen gleichartiger Gegenstände unter Berücksichti⸗ gung der historischen Entwicklung und unter Darstellung deutscher Erfindungen als Grundlage zur Kunst⸗ und Gewerbethätigkeit. Be⸗ sitzt Bayern schon in seinen öffentlichen und Privatsammlungen einen reichen Schatz bezüglicher Gegenstände, so ist durch die bereit⸗ willigste und zuvorkommendste Zusage der deutschen Fürsten und Regierungen, wie des Kaisers von Oesterreich und seiner Regierung die Zuversicht anf einen in aller Weise sehenswerthen, lehrreichen und denkwürdigen Einblick in die Kunst⸗ und Kulturentwicklung in weite⸗ ster Ausdehnung gegeben.
Was die Ausstellung von Werken neuerer deutscher Meister der bildenden Kunst betrifft, so wird sie Erzeugnisse der Architektur Skulptur, Malerei, Zeichen⸗, Kupferstecher⸗-, Holz⸗ und Stempel⸗
25 Jahre alt sind, enthalten. Um den Werth einer harmonischen und erfolgreichen, aͤsthetisch wirksamen “ des mih der Kunst deutlich sichtbar zu machen, erfolgt die Ausstellung von ns der Kunstindustrie in künst⸗ lerisch geordneten einzelnen Gruppen oder in .See 2. “ stalteten Abtheilungen.
Die Ausstellung kunstgewerblicher Gegenstände der Gegenwart, as ist der letzten 25 Jahre, wird sowohl eigentliche Kunstproductio⸗ nen, wenn sie in gewerbsmäßiger Weise entstanden sind als solche Arbeiten enthalten, die durch ihre der Kunst ent⸗ nommenen Formen über gewöhnliche Hemzwerkaproduct⸗ sich erheben es mögen nun Werke sein aus dem Gebiete der Töpeerei, Fayence, Porzellanmanufaktur, Emaille⸗, Miniatur⸗ und Porzellanmalerei, Mosaik, Glasfabrikation, Glasmalerei, Stein⸗, Gips⸗ und⸗Cement⸗ arbeiten, Terracotten, Majoliken, Steingut, Goldschmiede⸗ und jede Art von Metallarbeiten, Erzgüsse, getriebene Arbeit, Schlosser⸗ und Gürtlerarbeiten, Gitterbeschläge, Waffen, Kirchenmobilien, Holz⸗ und Elfenbeinschnitzereien, Möbel und Hausrath, Druckwerke in künst⸗ erischer Ausstattung, Photographien, Kupfer⸗ und Stahlstiche, Arbeiten der Stempel⸗ und Prägekunst, Stoffe in Seide, Wolle ze., Spitzen, Stickereien und Webereien, Buchbinder⸗ und Lederarbeiten, kunstgewerbliche Zeichnungen und Modelle.
Fin besonderer Raum ist architektonischen Plänen und Entwürfen angewiesen; ein anderer wird von den Leistungen der deutschen Kunst⸗
„Der Glaspalast in München wird in seinen verschiedenen Ab⸗ heilungen die interessanten Erzeugnisse des Kunstfleißes älterer
d neuerer Zeit dem Beschauer in künstlerisch geordneter Form zum
tudium und zur Belehrung wie zur Förderung der Thätigkeit und Geschmacksbildung auf diesem Felde darbieten.
In Folge des starken Besuches, dessen sich die beiden Frühjahrs⸗ Ausstellungen der „Flora“ in Charlottenburg erfreuen, ist der Verkauf der Loose so erheblich geworden, daß die Ausstellung um eine große Zahl neuer Gewinne bereichert werden mußte, darunter eins der vom Hof⸗Uhrmacher Conrad Felsing neuerdings hier eingeführten amerikanischen Orgelwerke. Ebenso hat dieselbe durch Ankauf einer Anzahl schöner und praktischer Gegenstände aus dem Haus⸗ und Küchenmagazin von Ravené einen erheblichen Zuwachs erhalten. Diese neuen Gegenstände sind in zwei Gruppen auf sechs dekorirten Tischen in der Mitte des Hauptsaales aufgestellt worden. Auch die hollän⸗ dische Ausstellung hat durch die zahlreichen, inzwischen aus Haarlem angelangten Reserven einen neuen Reiz gewonnen Morgen findet das erste Promenadenkonzert im Genre der im Krystallpalast in London abgehaltenen statt. Das diesjährige Abonnement ist bedeutend ermäßigt worden und beträgt für 1 Person 10 ℳ, für eine zweite desselben Hausstandes 5 ℳ und für jede fernere 3 ℳ 8
„Nach einer Mittheilung der „Times“ bedroht die Pest wieder einmal die Ostgrenzen Europas. Schon im vorigen Jahre verur⸗ sachte diese Epidemie im unteren Euphrat⸗Thale Unruhe, aber man hoffte, daß sie bald erlöschen würde. Vor einigen Wochen verbreitete sich jedoch die Seuche in Mesopotamien, und seit dem Anfang des März hat sie Bagdad erreicht, das früher in der Regel alle zehn Jahre von derselben heimgesucht wurde. Namentlich der Epidemie des Jahres 1831 gedenkt man noch mit Schrecken, da sie mehrere Tage hindurch täglich 4000 Opfer forderte; im Monat April dieses Jahres zählte man allein bei einer Bevölkerung von 150,000 Menschen gegen 60,000 Todte. Aber während eines ganzen Menschenalters war seitdem die Pest in Acgypten, Syrien und selbst an den Ufern des Tigris und Euphrat fast unbekanut gewesen, oder wenigstens hatte, wenn sie sich auch ab und zu in den östlichen Städten zeigte, ihre Bösartigkeit bedeutend abgenommen. Der neue Ausbruch indeß hat viel von der alten geheimnißvollen Hestigkeit, welche allen Bemühungen der Aerzte viele Jahrhunderte hindurch spottete. Es ist zu besorgen, daß die Seuche ihre Verheerungen nicht auf die türkischen Provinzen in Asten beschränkt, da in Aegypten sowohl, als in der europäischen Türkei noch zuviel jener Bedingungen und Stoffe vorhanden, denen die Pest ihre Entstehung und Ausbreitung verdankt; nur wenig sind dieselben gemildert seit der Zeit, da Kairo und Konstantinepel durch derartige Ausbrüche fast jährlich dezimirt wurden. In den türkischen und ägyptischen Hauptstädten und in den kleineren Städten des ottomanischen Reiches ist nämlich die Pest allerdings inzwischen ebenso wie in Bagdad aufgetreten, zuweilen kaum erkennbar, zuweilen in gleich wieder vorübergehender Bösartigkeit. Glücklicherweise ist aber kein Grund vorhanden, ihr Wieder⸗ erscheinen im westlichen Enropa zu befürchten. Wir haben somit hauptsächlich nur ein wissenschaftliches Interesse daran, den Bewe⸗ gungen dieses fernen aber tödtlichen Feindes zu folgen. Die Grenzen der Region, in denen diese Krankheit am leichtesten epidemisch wird, sind historisch bekannt und durch die Wissenschaft nachzewiesen; und da ihr Fortschreiten darüber hinaus nicht befürchtet werden kann, so lange die Civilisation keine lokale Beschränkung erfährt, so muß es
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sicherlich möglich sein, dieselbe noch weiter zurückzudrängen und endlich
Aus London, 7. April, Abends, liegt folgende Meldung des „W. T B.“ vor: Das Geschworenengericht hat nach dreiviertel⸗ stündiger Berathung gegen den Kapitän der „Franconia“, Ferdinand Keyn, das Schuldig ausgesprochen; das Urtheil des Gerichts wurde vertagt, bis das Appellgericht in der Kompetenzfrage seine Entscheidung abgegeben habe. Kapitän Keyn ist gegen die früher geleistete Bürgschaft auf freiem Fuße belassen worden.
Im Friedrich⸗Wilhelmsstädtischen Theater haben die Theaterproben zu der Operette: „Schloß Pictordu“, Musik von Gaston Serpette, bereits begonnen, so daß die erste Auf⸗ führung dieser Novität Ende nächster Woche in Aussicht steht. Die Hauptparthien befinden sich in den Händen der Damen E. Schmidt, v. Csepczanyi und Schirmer, sowie der Herren M. Schulz, Bollmann und Brandt. 8
Woltersdorff⸗Theater. 1 die Soubrettenpartie in der neuen Pohlschen Posse ist es der Direktion gelungen, Frl. Josephine Pagay, welche jüngst erst in Breslau die Rolle des Frl. Gallmeyer in „Luftschlösser“ mit Erfolg spielte und auch hier von ihren früheren Gastspielen bekannt ist, zu engagiren und wird mit derselben „Ver⸗ fehlter Beruf“ im Laufe der nächsten Woche in Scene gehen. — Am Sonntag und den folgenden Tagen gelangt „Der Jongleur“ zur Aufführung, der sich in der verflossenen Woche steigenden Besuchs und allabendlich vielen Beifalls zu erfreuen hatte. — In der Großen Oper zu Paris wurde am 5. Mermets „Jeanne d'Arc“ zum erster Male aufgeführt. Das Publikum blieb von Anfang bis zu Ende kalt, obgleich die Darsteller, nament⸗ lich Frl. Krauß in der Titelrolle und Faure als Karl VII., die größten Anstrengungen machten, dem Werke Beifall zu verschaffen. Die ganze Ehre des Abends fiel den Dekorationsmalern zu, die Kostüme fand man gar zu historisch, d. h. reich und interessant, aber geschmacklos. Der Präsident der Republik und die Königin der Niederlande wohnten der Vorstellung bei.
Die Singakademie brachte am Freitag Seb. Bachs Passionsmusik (nach dem Evangelisten Matthäus) zur Aufführnng und gestaltete dieselbe zu einer wahrhaft erhebenden; der trefflich geübte, gerade in klassischer Musik sich bewährende Chor brachte das herrliche Werk zur vollsten Geltung, und auch die Soli — Frau Schultzen v. Asten, Frl. Kling, Hr. A. Geyer, Hr. Sturm, der Groß⸗ herzoglich mecklenburgische Kammersänger Hr. Hill und Hr. Lorenz — erfreuten durch ihre Leistungen; namentlich sang Hr. Hill den Jesus mit schöner Stimme und innigem Vortrag. — Die Berliner Symphonie⸗ kapelle hatte die Orchesterpartie übernommen und mit gewohnter Tüchtigkeit durchgeführt.
Redaeteur: F. Prehm. Verlag der Expedstion (Kesse⸗). Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
Berlin:
ganz auszurotten.
(einschließlich Börsen⸗Beilage),
zum Deu
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Personal⸗Veränderungen.
8 Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 30. März. Baron v. Collas, Major vom Generalstabe der 21. Div., zum Generalstabe des 1X. Armee⸗Corps, Frhr. v. Gemmingen⸗Hornberg, Hauptmann vom Generalstabe des V. Armee⸗Corps, zum Generalstabe der 21. Div., versetzt. v. Gra⸗ berg, Hauptm. à la suite des Generalstabes der Armee und Ver⸗ messungs Dirigent bei der trigonometrischen Abtheilung der Landes⸗ aufnahme unter einstweiliger Belassung in dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabes, zur Wahrnehmung der Geschäfte des Gene⸗ ralstabsoffiziers der 15. Div. bis auf Weiteres kommandirt. Becker, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 2 und vom Neben⸗ Etat des Großen Generalstabes, behufs Verwendung als Vermes⸗ sungs⸗Dirigent bei der trigonometrischen Abtheilung der Landes⸗ aufnahme, unter Belassung bei dem Neben⸗Etat des Großen Ge⸗ neralstabes, à la suite des Generalstabes der Armee gestellt. Pfister, Hauptmann vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 1, und Voitus, Premier⸗Lieutenant vom Dragoner⸗Regiment Nr. 11, von ihrem Kommdo. zur Dienstleistung bei der trigonometrischen Ab⸗ theilung der Landebaufnahme entbunden. v Roeßler, Pr. Lt. vom Infant. Regt. Nr. 87, und Hellmar, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, auf drei Jahre zur Dienstleistung bei der trigonemetrischen Abtheilung der Landesaufnahme kommandirt. Zimmer, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 7, von seinem Kommdo. als Inspektions⸗Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule zu Cassel entbunden. v. Diest, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 12, als Inspektions⸗Offiz. und Lehrer zur Kriegsschule in Cassel kommdrt. Schönau, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, in das Inf. Regt. Nr. 72, Gillmeister, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 30, in das Inf. Regt. Nr. 44, versetzt. — Berlin, 1. April. v. Oppermann, General⸗Major und In⸗ specteur der 5. Festunas⸗Inspektion, von seinem Kommando zur Dienstleistung bei dem General⸗Telegraphenamt entbunden. v. Buch, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 18, in das Regt. wieder einrangirt. Anders, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 1, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktions⸗Assist. bei den technischen Instituten der Artill. ernannt. v. Ribbeck, Port. Fähnr. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., zum Hus. Reat. Nr. 12 versetzt. Mottau, Pr. Lt. a. D., zuletzt in der 2. Art. Brig., die Char. als Hauptm. verliehen.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin 30. März. v. Froreich, Major a. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 76, die Anstell. Ber. f. d. Civildienst ertheilt. Berlin, 1. April. Schönlein, Hauptm. und Führer der Arbeiter⸗ Abtheilung in Kosel, als Major mit Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst und der Uniform des Inf. Regts. Nr. 54 der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 30. März. Stell⸗ baum, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, mit Pension der Abschied bewilligt. — Berlin, 1. April. Piper, Hauptm. a. D., zuletzt von der Landw. Infant. des 1. Bats. Land⸗ wehr⸗Regts. Nr. 50, die Anstellungs⸗Berechtigung für den Civildienst verliehen. Hasford, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 3 der Abschied ertheilt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 3. März. Spitzner, Baumeister, als Lokal⸗Baubeamter der Militärverwaltung für Frankfurt a. O. und Cüstrin angestellt. — Den 12. März. Zebrowski, Proviant⸗ meister in Cöln, auf seinen Antrag zum 1. Juli cr.
mit Pension in den Ruhestand versetzt. — Den 19. März. Müller, Geh. expedirender Sekretär und Geh. Rechnungs⸗Rath vom Kriegs⸗Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. — Den 21. März. Seiler, Ober⸗Roßarzt vom Garde⸗Kür. Regt., mit Pension in den Ruhestand versetzt. — Den 26. März. Müller, Reserve⸗Magazin⸗Rendant in Aschersleben, unter Aufhebung seiner, unterm 22. Februar cr. verfügten Versetzung nach Torgau auf seinen Antrag zum 1. April cr. mit Penston in den Ruhestand versetzt. — Den 29. März. Ehlert, Proviantmstr. in Rathenow, nach Grau⸗ denz, Boecker, Proviantmstr. ad int. in Graudenz, nach Rathenow,
b Königlich Bayerische Armee. ffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, örderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 22. März. v. Brückner, Pr. Lt. und Bats. Adjutant vom 13. Inf. Regt., zum Regts. Adjutanten, v. Weech, Pr. Lt. desselben Regts., zum Bats. Adjut, ernannt. — Den 30. März. Prinz Luit⸗ pold von Bayern, Königl. Hoheit, General⸗Inspecteur der Armee und Feldzeugm., zum General⸗Feldzeugm. befördert. — Den 31. März. Frhr. v. Pranckh, General der Inf. und Inhaber des 8. Inf. Regts., zum General⸗Kapitän der Leibgarde der Hartschiere ernannt. Schmauß, Hauptm., bisher Battr. Chef im 4. Feld⸗Art. Regt. unter Stellung à la suite dieses Regts. zur Artillerie⸗Bera⸗ thungs Kommission, Reinhard, Hamptm, bisher à la suite des 4. Feld⸗Art.⸗Regts., von der Artileerie⸗Berathungs⸗Kommission als Battr. Chef zum 3. Feld⸗Art. Regt., Schwarz, Hauptm. à la suite des 1. Fuß⸗Art. Regts. Bothmer, vom Fest. Art. Depot Ingolstadt zu jenem in Germersheim, Graf v. Brockdorff, Hauptm. v. 13. Inf. Regt. zum 1. Train⸗Bat. (Sanitäts⸗Comp.) als Rittm., Heerwagen, Hauptm. vom 2. Feld⸗Art. Regt. und Meyer, Hauptm. vom 1. Fuß⸗Art. Regt., beide zum 4. Feld⸗Art. Regt. König, Graf v. Buonaccorsi di Pistoja, Hauptm. vom 2. Fuß⸗Art. Regt., zum 2. Feld⸗Art. Regt., Goss, Pr. Lt. vom 10. Inf. Regt., zum 8. Inf. Regt, Wiedenmann, Pr. Lt. vom 6. Inf. Regt. zum 9. Inf. Regt., Frhr. v. Horn, Pr. Lt. und Adjut. bei der 2. Infant. Brigade, in gleicher Eigenschaft zum General⸗Kommando I. Armee⸗Corps unter Belassung à la suite des 1. Infant. Regts, v. Herigoyen, Pr. Lt. und Adjut. bei der 7. Infant. Brig., in gleicher Eigenschaft r 2., unter Belassung à la suite des Inf. Leib⸗Regts, Kery, Pr. Lt, vom 1. Fuß⸗Art. Regt., zum 4. Feld⸗ Art. Regt., Frhr. v. Seefried auf Buttenheim, Pr. Lt. vom 5. Chepauleg. Regt. zum 6. Chevauleg. Regt., del Moro, Sec. Lt. des 1. Train⸗Bats. von den Sanitäts⸗ zu den Train⸗Offizieren dieses Bats., Berger, Sec. Lt. vom 2. Feld⸗Art. Regt., zum 5. Chevauleg. Regt., Kraußold, Zeug⸗Lt. vom Fest. Art. Depot Germersheim, zu jenem in Ingolstadt, und zwar Reinhard, Graf v. Brockdorff, Heerwagen, Goës, Wie⸗ denmann, Frhr. v. Seefried, del Moro, Berger, auf Nach⸗ suchen, versetzt. Ruß, Sec. Lt. des 9. Inf. Regts., unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, zum Adjut. bei der 7. Inf. Brig. ernannt. Frhr. v. Aufseß zu Aufseß, Pr. Lt. a. D. im 1. Chevauleg. Regt, mit dem Range vom 14. Dezember 1874 vor dem Pr. Lt. Grafen v. Geldern reaktivirt. v. Parseval, Oberst⸗ Lt. und Regts. Commandeur im 7. Inf. Regt., Pfeufer, Oberst⸗ Lt. und Regts. Commdr. im 3. Inf. Regt., v. Gropper, Oberst⸗ Lt. und Regts. Commdr. im 2. Inf. Regt., v. Sauer, Oberst⸗ Lieutenant und Regiments⸗Commandeur im 15. Inf. Regt., von Safferling, Oberst⸗Lieut. und Regts. Commdr. im 1. Inf. Regt., v. Parseval, Oberst⸗Lt. und Regts. Commdr. im Inf. Leib⸗Regt. zu Obersten, Orff und Ritter v. Hoffmann, Majors im Ge⸗ neralstabe, zu Oberst⸗Lts., die Hauptkeute resp. Rittmeister: Wen⸗ ninger, Escadr. Chef im 2. Kür. Regt., v. Regemann, à la suite des 1. Kür. Regts., Commdr. der Equitations⸗Anstalt, Syl⸗
s-Anzeiger und Königlich Pr
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Berlin, Sonnabend, den 8. April
Dürig, Referent im Krietzs⸗Ministerium, im 4. Feld⸗Artillerie⸗Regiment, Mieg, Referent im Kriegs⸗Ministerium, Fürst v. Oettingen⸗ Wallerstein, Escadrons⸗Chef im 4. Chevauleg. Regiment, Ferhr. v. Asch im Generalstab, Ritter v. ylander, bisher Adju⸗ tant, im Generalstab, zu Majors, die Premier⸗Lieutenants: Son⸗ dinger vom 12. Inf. Regt., im 4. Inf. Regt., Fryr. v. Hert⸗ ling im 9. Inf. Regt., Steyrer vom 9. Jäger⸗Bat., im 10. Inf. Regt., Pöhlmann vom 9. Inf. Regt., im 4. Infant. Regt., Dolwezel vom 6. Inf. Regt. im 13. Inf Rezgt., Fischer vom 5. Inf. Regt., im 10. Inf. Regt., v. Brückner im 8. Inf. Reat, und Laval, bisher Regts. Adjat., vom 9. Inf. Regt., im 10. Inf. Regt., sämmtlich als Comp. Chefs, Graf v. Pückler⸗Lim⸗ purg vom 2. Kür. Regt., im 5. Cheveauleg. Regt. als Escadr. Chef, v. Trentini vom 1. Feld⸗Art. Regt., im 1. Fuß⸗Art. und Schröder vom 4. Feld⸗Art. Regt. im 2. Fuß⸗Art. Regt., beide als Comp. Chefs, Schreyer im Kriegs⸗Ministerium, zu Hauptleuten resp. Rittmeistern, die Seconde⸗Lieutenants: v. Oelhafen im 2. Ulanen⸗Regt., Schedel im 3. Chevauleg. Regt., Frhr. v. Schacky auf Schönfeld, Regts. Adjut. im 5. Chevauleg. Regt., Frhr. v. Wolffskeel⸗ Reichenberg, à la suite des 1. Chevauleg Regts., Adjut. bei der General-Insp. der Armee, Jahn, à la suite des 1. Fuß⸗Artillerie⸗ Regts., bei der Feuerwerks⸗Comp., Frhr. v. Fraunberg im 1. Fuß⸗ Art. Regiment zu Premier⸗Lts. befördert. Die Oberst⸗Lieutenants: Sebus bei der Kommandantur der Haupt⸗ und Residenzstadt Munchen, Frhr. v. Hertling, Kornet der Leibgarde der Hartschiere, v. Orff, Direktor des topographischen Bureaus des Generalstabes, Frhr. v. Gumppenberg, Exempt der Leibgarde der Hartschiere, Frhr. v. Reitzenstein, Direktor der Militär⸗Schießschule, als Obersten, Schwalb, Oberst⸗Lt. zur Disp. und Landw. Bezirks⸗ Commdr. in Augsburg, als Oberst, Veith, Major zur. Disp. und Landw. Bezirks⸗Commdr. in Speyer, als Oberst⸗Lt., charakterisirt. Im Beurlaubtenstande. Den 31. März. Kunkel, Landw. Pr. Lt. vom 10. Inf. Regt., zum 8. Inf. Regt., Frhr. v. Eich⸗ thal, Res. Sec. Lt. vom 1. Ulanen⸗Regt, zum 1. Kür. Regt., Heß⸗ berg, Res. Sec. Lt. vom 13. Inf. Regt., zum 5. Inf. Regt, letztere beiden auf Nachsuchen, versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Den 30. März. Schieder, Hauptm. und Comp. Chef vom 9. Inf. Regt., Sartorius, Hauptm. und Comp. Chef vom 10. Inf. Regt., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedeet. Eichheim, Sec. Lt. a. D., die Berech⸗ tigung zur Anstellung im Militär Verwaltungsdienste verliehen. Den 31. März, Graf v. Seyssel d'Aix, vormals Major à la suite, mit dem Char. der zuletzt bekleideten Charge und der Uniform der aus dem 6. Chevauleg. Regt. Verabschiedeten unter die Offiziere a. D. auf Nachsuchen eingereiht. Plötz, Major zur Disp., Frhr. v. Ditfurth, Sec. Lt. zur Disp., beide mit Pension und der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform, verabschiedet.
beide Escadr. Chefs, Baur, Battr. Chef
Zur Eisenbahnfrage. III.
Die Verhandlungen über die Eisenbahnfrage, welche am 3. v. M. in der Zweiten und am 8. v. M. in der Ersten sächsischen Kammer stattgefunden, haben dem „Dresdner Journal“ Anlaß gegeben, in zwei Artikeln am 5. und 7. d. M. in eine weitere Erörterung der Angelegenheit einzutreten. 1
In dem ersten am 5. April veröffentlichten Artikel versucht das
enannte Blatt nachzuweisen, daß das Zustandekommen eines Reicht⸗ isenbahngesetzes nicht an der unbedingten Opposition der Mittel⸗ staaten gescheitert sei, wie dies nicht nur in der Presse, sondern selbst in den Motiven zur preußischen Eisenbahnvorlage angegeben werde.
Der Gang der „informatorischen Berathungen“ des zweiten Ent⸗ wurfes eines Reichs⸗Eisenbahngesetzes habe die Hoffnung auf das Zustandekommen eines solchen Gesetzes, welcher auch der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamtes am Schlusse der Verhandlungen Aus⸗
druck gegeben habe, keineswegs ausgeschlossen.
Die „Nat. Ztg.“ bemerkt zu diesen Ausführungen: „Wenn man zu Gunsten der Mittelstaaten keine bessere Argumente vorzu⸗ bringen hat, als daß die informatorischen Verhandlungen unbeendigt abgebrochen wurden und daß der Präsident des Reichs⸗Eisen⸗ bahnamtes die Möglichkeit einer spätern Vereinbarung nicht geradezu in Abrede stellte, so scheint uns die ganze Beweisführung auf äußerst schwachen Füßen zu stehen.“ Namentlich führt der Artikel des „Dr. J.“ an, daß bei der erwähnten informatorischen Be⸗ rathung der sächsische Bevollmächtigte ausdrücklich erklärt habe, es könne der sächsischen Regierung nur dringend daran gelegen sein, ein Reichs⸗Eisenbahngesetz zu Stande zu bringen. 8
Daß die sächsische Regierung ein Reichs⸗Eisenbahngesetz über⸗ haupt nicht wolle, ist nirgendwo behauptet. Es kommt aber vor allem auf die Disposition eines solchen Gesetzes an: Ob dasselbe nur einige Normativbestimmungen für das Eisenbahnwesen enthalten soll, deren Beobachtung die Landesregierung zu überwachen hat und ob es für das Reich bei der bisherigen Auf⸗ sichtsführung sein Bewenden behält. Nach den Motiven der preu⸗ ßischen Resierungsvorlage erscheint es in erster Linie nothwendig, der Zersplitterung des Eisenbahnwesens in Preußen ein Ende zu machen. Zur Ausübung einer wirksamen Aufsicht wird dem Reich ebenso wie seither Preußen ein umfassender eigener Eisenbahnbesitz für unent⸗ behrlich erachtet. 18
In dem zweiten Artikel vom 7. d. M. führt das „Dresdner Journal“ aus, daß der Schwerpunkt der abweichenden Meinungen uͤber den abgeänderten Reichs⸗Eisenbahnentwurf darin gelegen, daß der letztere jede Aufsichtsführung über die Eisenbahnen Seitens der einzelnen Bundesstaaten ausschließen wollte. Das Journal citirt dann im weiteren Verlaufe seiner Darlegung Stellen aus einem Schreiben, in welchem die Königlich wvee Regierung die Motive für ihre Ansichten über die fragliche Angelegenheit pezialisirte und aus welchem das Blatt zu erweisen sucht, daß sich die Regierung jenem Entwurfe gegenüber nicht blos negirend verhalten, sondern auch Gegenvorschläge gemacht habe.
Was die von dem „Dresdner Journal“ mitgetheilte Darstellung der Vorgänge bei der Berathung der beiden Reichs⸗Gesetzentwürfe be⸗ trifft, so hat bis jetzt eine Publikation der desfallsigen Verhandlungen nicht stattgefunden. Wir beschränken uns daher auf die in unserm heutigen Blatte unter Berlin enthaltene Mittheilung hinzuweisen und zu konstatiren, daß das bisherige Resultat der Berathungen im Großen und Ganzen als ein negatives bezeichnet worden ist. .
Dem Standpunkt des „Dresdner Journals“ tritt die „Wei⸗ marsche Zeitung“ in ihren „Mittheilungen zur Eisenbahnfrage“ bei.
Auch die „Konstanzer Zeitung’ ist keine Freundin des Reichs⸗ Eisenbahnprojekts, aber sie verschließt ihre Augen nicht vor den Thatsachen. Im Hinblick auf das Eisenbahndefizit Badens schreibt das genannte Blatt: „Was sollen wir thun? Sollen wir mit solchen Opfern, welche die eigene Verwaltung der badischen Bahnen aufrecht zu halten suchen, bis die Verhältnisse uns zwingen, den lästigen Besitz um jeden Preis loszuschlagen, oder sollen wir unsere Bahnen in das Gesammtnetz einreihen und an dem Gesammterträgniß partizipiren? Preußen hat bis jetzt keinen Antrag gestellt, welcher auf Erwerbung der süddeutschen Bahnen abzielte, es will vorerst
ec“ eußischen Staats⸗Anzei
wahrt es den bundesfreundlichen Standpunkt . Die Situation er⸗ innert an die Erneuerung des Zollvereins im Sommer 1864 und an den Abschluß der Bundesverträge Ende 1870. Wie damals, so wird auch jetzt den Einzelstaaten der Beitritt offen gehalten, aber die Initiative muß von diesen selbst ausgehen.“ Von den auswärtigen Blättern widmet die „N. Freie Presse“ dem Plan der deutschen Reichs⸗Eisenbahnen eine eingehende Be sprechung vgl. Nr. 84 d. Bl.) von dem bekannten Volkswirthe Max Wirth. Derselbe konstatirt die Vortheile des Staatsbahnsystems und empfiehlt denjenigen Staaten, welche den Eisenbahnbau der Privat⸗ industrie überlassen haben, zum System des Staatseigenthums über⸗ zugehen. . G Schließlich machen wir auf die von dem Eisenbahn⸗Güter⸗ verwalter Weizmann veröffentlichte Broschüre „Die Deutsche Reichsbahn“ (Berlin, Stuhrsche Buch⸗ und Kunsthandlung 1876) aufmerksam, die mit Entschiedenheit für den Erwerb der deutschen Eisenbahnen durch das Reich eintritt. Die Schrift weist zu⸗ nächst nach, wie eine Beseitigung der im deutschen Eisenvahnwesen herrschenden Uebelstände unter dem jetzigen System bei der über⸗ großen Zahl der gleichberechtigten Organe, die im Deutschen Reich nach entgegengesetzten Richtungen am Eisenbahnwesen schaffen und wirken unmöglich sei. Der Verfasser schildert mit Fachkenntniß alle jen Organe wie den Umfang und die Art ihrer Thätigkeit und gelangt zu dem Schlusse, daß auf diesem Wege die Entwickelung des deutschen Eisenbahnwesens in der Richtung zum Besseren un⸗ möglich, daß vielmehr auf diesem Wege die Entwickelung einzelner Ge biete in der Richtung zum Schlechteren geradezu geboten, ohn daß irgend Jemand im Stande sei, dieser Entwickrlung Ein halt zu thun oder ihr eine andere Richtung zu geben. A die eingehende Besprechung der durch diese zahlreichen Organ mit Nothwendigkeit auf allen Gebieten des Eisen bahnwesens hervortretenden Uebelständen anknüpfend, entwirf der Verfasser sodann eine Skizze der künftigen auf einer festen Linie, von dem Deutschen Reich nach bestimmtem System geleiteten Orga nisation des Eisenbahnwesens. Hr. Weizmann erörtert die Vorzüge des Reichsbahnsystems nach allen Richtungen hin und wendet sich hier meist gegen die Auslassungen des Hrn. v. Unruh in dessen in der „Gegenwart“ veröffentlichten Aufsätzen; er widerlegt insonderheit dessen Behauptung, de Staat verwalte theurer als die Aktiengesellschaft. Schließlich gruppirt Hr. Weizmann die Gegner und die Anhänger des Reichsbahnsystems dahin, beide seien in der „wirksamen Aufsicht des Reichs“ einig, der Unterschied aber liege darin, daß diese eine wirk same Reichsaufsicht für möglich, während jene eine solche bei der heutigen Organisation des Eisenbahnwesens für unmöglich halten.
Gewerbe und Handel.
Aus dem Jahresbericht der Versicherungs⸗Gesellschaf Rhenania zu Cöln ergiebt sich, daß die Prämieneinnahme für See versicherungen gegen jene pro 1874 um ca. 25 % zurückgeblieben, daß dagegen die Prämieneinnahme für Fluß⸗ und Landtransport und für die Unfallbranche wesentlich höher gewesen. Die Einnahmen be⸗ trugen für die Transportbranche 1,159,511 ℳ, für die Unfallbranche 124,000 ℳ, an Zinsen und Akrtien⸗Umschreibungsgebühren 33,196 ℳ zusammen Einnahme: 1,316,708 ℳ gegen 1,420,610 ℳ pro 1874 — Die Ausgaben betrugen in der Transportbranche 1,125,273 ℳ, in der Unfallbranche 114,576 ℳ und die Abschreibungen 6330 ℳ Hiernach hatte sich ein Gesammt⸗Ueberschuß von 70,527 ℳ gegen 57,626 ℳ pro 1874 ergeben, aus welchem dem Kapital⸗Reservefonds 14,948 ℳ zugewiesen wurden, wodurch derselbe auf 40,203 ℳ ge⸗ bracht wird. Nach Abzug der vertrags⸗ und statutenmäßigen Tantismen von 10,579 ℳ verbleibt zur Vertheilung einer Dividende von 7 ½ der Betrag von 45,000 ℳ
Lüneburg, 4. April. Die hiesigen Maurer⸗ und Zimmer gesellen haben gestern sämmtlich die Arbeit eingestellt Sie be anspruchen eine Erhöhung des Lohnes von 3 ℳ auf 3 ℳ 50 ₰ un Verringerung der Arbeitszeit um 1 Stunde.
London, 7. April. (A. A. C.) T zwischen den Liverpooler Schiffsrhedern und den Deck arbeitern ist geschlichtet worden und letztere haben die Arbeit z den üblichen Bedingungen wieder aufgenommen.
— Die „New⸗York. Hdlsztg.“ schreibt über die Geschäftslage in ihrem vom 24. März datirten Wochenbericht: Der dieswöchent⸗
vollständig erholt. Geld war willig; Durchschnittsraten für call loans gegen Depot gemischter Securitäten stellten sich nicht höher als
3 ½ — 4 ½ % und gegen Hinterlegung von Bundespapieren nicht über 3 %
Im Goldmarkte schlug das Agio während der ersten Hälfte diese
Berichtswoche weichende Richtung ein; mit 14 ½ am vergangene
Sonnabend eröffnend, fiel es bis Dienstag auf 13 ⅞, hauptsächlic
in Folge jeglichen Mangels an Spekulation und der verhältniß⸗ mäßig Hobla Raten für den Versatz von Gold. Die anhaltend feste Tendenz des Wechselmarktes, welche größere Goldverschiffungen veranlassen würde, falls der Bedarf an Traten nicht so gering wäre, verlieh dem Agio später größere Festigkeit. Dieselbe wurde auch dur
die Reduktion des Diskontos der englischen Bank nicht abgeschwäch
vielmehr avancirte das Agio bis 14 ¼, zu welchem Kurse es beut
schloß. Für gekündigte Bonds zahlte das Scatzamt 264,000 Doll
aus, für fällige Zinsen 318,000 Doll. Im Loanmarkte stellten si
die Durchschnittsraten für den Versatz von Gold gegen das Aequiva⸗ lent in Papiergeld auf 2 —3 % Am Waaren⸗ und Produkten⸗ markt ist eine erfreuliche Wendung zum Bessern eingetreten, hervorgerufen durch den lebhafteren Begehr nach den meisten unserer Stapelprodukte; werden aber für Exporten lohnende Preise erzielt, so steht eine Belebung des Importgeschäfts mit Sicherhéit zu erwar⸗ ten. Brodstoffe haben bei sehr belangreichem Geschäft im Preise angezogen und zwar trotz der gleichzeitig eingetretenen Erhöhung der Frachtraten. Von Provisionen erfreute sich Schmalz zu wesentlich er⸗ höhten Preisen sehr lebhaften Begehrs sowohl für Export nach dem Kontinent als auch nach England. Bei entschieden lebhafterem Exportbegehr verfolgte Baumwolle steigende Tendenz, die in einem Avanz von 7/16 c. zum Ausdruck gelangte. Die Baumwoll⸗Zufuhr in sämmtlichen Häfen der Union beträgt seit Beginn der Saison (1. September) bis dato 3,685,414 Ballen gegen 3,134,767 Ballen in der Parallel⸗Periode voriger Saison. Rohes Petroleum höher in Folge einer an den Quellen eingetretenen Preissteigerung; für raffinirtes Petroleum wurden anfangs vorwöchent⸗ liche Preise bewilligt, letzlich jedoch haben die niedrigern europäischen Limiten Tranzaktionen verhindert. Der Waaren⸗ und Produkten⸗ Import während der am 18. d. beendeten Woche repräsentirt einen Gesammtwerth von 8,314,247 Doll. gegen 5,408,848 Doll. in der Vorwoche, eine Zunahme von 2,905,399 Doll. ergebend. Fremde Webstoffe partizipiren am Gesammtwerth des letztwöchentlichen Imports mit 2,483,551 Doll. resp. mit 308,500 weniger als in der Vorwoche, während der Import diverser Produkte und Waagren um 3,213,899 Doll. größer war. Am Waaren⸗ und Produkten⸗ Export während der am 21. März beendeten Woche, dessen Ge⸗ sammtwerth eine Zunahme von 574,829 Doll. gegen die Vorwoche aufweist, partizipirt Baumwolle mit 4457 Ballen im klarirten Werth von 249,049 Doll. gegen 6470 Ballen im Werth von 387,862 Doll. in der Vorwoche und 6934 B. resp. 16,265 B. im Werth von
ler im 1. Chevauleg. Regt., Possert im 5. Chevauleg. Regt., A
den Ankauf auf die preußischen Bahnen beschränkt wissen. Damit
498,447 Doll. resp. 1,311,838 Doll. in der Parallelwoche beider Vorjahre. b “
Der Arbeitsstundenstreit
liche Geldstand hat sich von den Nachwehen der Bank⸗Suspension
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