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man an den übrigen Fällen bewiesener Maßregelungen, die auf die Wahlbetätigung zurückgehen, vorüberkommen? Das schwerwiegende Zeugnis des Pault hat das Gericht auch nur deshalb für unerheblich erachtet, weil es sich auf einen Vorgang von 1899 bezog, während alles, was vor 1900 lag, vom Gericht ausgeschieden worden war. Ebensowenig läßt sich rütteln an der Aussage des Gendarmen Walliczek, der auf Betreiben der Bergbehörde versetzt worden ist, weil er als nicht zuverlässig angesehen wurde, des farrers Didier und zahlreicher anderer Zeugen. Wenn sich Herr Didier und farrer Stephan in Oberschlesien unberechtigter Wahlbeeinflussungen chuldig machen, so wird sich das Zentrum damit nicht identifizieren, aber es bleibt noch ein großer Unterschied zwischen der eines Geistlichen und der einer staatlichen Behörde bestehen. in geistlicher Druck mit dem Erfolge geistlicher Nachteile für die Wähler ist in Oberschlesien gar nicht ausgeübt worden.
Darauf wird ein Schlußantrag angenommen.
Abg. Fuchs (persönlich): Ich habe nicht das Gericht in Saar⸗ besacsoech den Staatsanwalt bei diesem Gericht als im Dienste einer Partei stehend bezeichnet; bezüglich des Gerichts habe ich nur ausgeführt, daß es die merkwürdige Feststellung macht, daß es an⸗
zeigt erscheine, die Arbeiter bei ihrer Stimmabgabe zu kontrollieren. Lc habe ferner an den Handelsminister nur das Ersuchen gerichtet, uns gegen Angriffe des Herrn Hilger in Schutz zu nehmen .
Alde. E Der stenographische Bericht wird ja beweisen, wer recht hat.
Abg. Dasbach: Ich habe selbstverständlich nicht eine parla⸗ SEee Untersuchungskommission, bloß bestehend aus Herrn Fuchs und sondern eine solche, zusammengesetzt aus allen Parteien, gemeint.
Abg. Friedberg: Ich habe den beiden Herren in der Kom⸗ mission nur die Rolle des Anklägers zugeschrieben und völlige Klärung von der ihnen eigenen Objektivität erwartet.
Damit ist der Gegenstand erledigt.
Es folgt die zweite Beratung der Vorlage, betreffend die Kosten der Prufung und Ueberwachung von elek⸗ trischen Anlagen, Dampffässern, Aufzügen und anderen gefährlichen Einrichtungen.
Die XII. Kommission hat den Entwurf mehrfach umge⸗ taltet.
Nach § 1 der Vorlage sind die Besitzer von elektrischen Anlagen, Dampffässern, Aufzügen, Gefäßen zum Versand oder
zur Aufbewahrung von verdichteten und verflüssigten Gasen, Mineralwasserapparaten, Azetylenanlagen, Kraftfahrzeugen und Einrichtungen, deren I“ oder Betrieh mit ähnlichen Ge⸗ fahren verbunden ist, verpflichtet, soweit durch polizeiliche Vor⸗ schrift eine Prüfung dieser Einrichtungen vor der Inbetriebsetzung oder deren dauernde Ueberwachung durch Sachverständige ange⸗ ordnet wird, die hierzu benötigten Arbeitskräfte und Verrichtungen bereitzustellen und die Kosten der Prüfung zu tragen. Die Kom⸗ mission hat aus der ge Vorschrift des § 1 eine fakultative gemacht und aus § 1 die elektrischen Anlagen ausgeschieden. Nach § la der Kommissionsvorschläge soll die Vorschrift des § 1 auch gelten für die r von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und eigenen eerwendung solcher elektrischen Ftröme, die zu Beleuchtungs⸗, Kraft⸗ und elektrochemischen benutzt werden, sowie für die Verbraucher derartiger Ströme in Theatern, Warenhäusern, öffentlichen Versammlungs⸗ räumen, Bergwerken, feuer⸗ oder explosionsgefährlichen Be⸗ trieben, feuchten, durchtränkten und solchen Räumen gewerb⸗ licher Betriebe, in denen sich ätzende Dünste bilden.
Nach § 1b sollen Mitglieder von Vereinen zur Ueber⸗ wachung der betreffenden Anlagen widerruflich von den amt⸗ lichen befreit bleiben können.
Abg. Macco (nl.): Es handelt sich in der ursprünglichen Vor⸗ lage keineswegs um die Regelung der Kostenfrage, vielmehr ließ die Fassung die Annahme offen, daß die Handhabung des Gesetzes zu einem ganz unerträglichen Eingriff der Polizei in die einzelnen Be⸗ triebe führen könnte. Die Kommission hat ja einiges gemildert, aber auch sie hat sich an den beruhigenden Erklärungen genügen lassen, welche die Regierungsvertreter in der Richtung der Handhabung des Gesetzes abgegeben haben. Ich kann dieses Vertrauen nicht teilen, und was auf bloße Erklärungen von Regierungsvertretern zu geben ist, darüber will ich mich hier nicht ausführlich verbreiten. Jedenfalls ist die
sanze Vorlage ohne irgend welche vorgängige Statistik und ohne onstige Versuche einer Begründung an uns gebracht worden. Der Schwerpunkt liegt je 8* 1 a. Es kommt hier eine verhältnis⸗ mäßig junge, in der utwickelung begriffene Industrie in rage. Nach den Aeußerungen der Regierungsvertreter soll die elektrische Industrie selbst solche Ueberwachungsmaßregeln wünschen; und worauf stützt sie sich? Darauf, daß irgend ein Sachperständiger behauptet hat, daß manchmal schlechtes Material zu diesen Anlagen verwend t worden sei. Es handelt sich da aber doch um vergangene Zeiten. Vor allen Dincgen aber ist auf die ungeheure Verwirrun hinzuweisen, welche entstehen muß, wenn die einzelnen deutschen Staaten selbst⸗ ständig mit solchen Ueberwachungsvorschriften vorgehen, und diese in den einzelnen Staaten verschieden ausfallen. Wie soll die Industrie unter diesen verschiedenartigen Ueberwachungsvorschriften noch ersprieß⸗ lich arbeiten können? Aus meiner langjährigen Praxis als Fachmann heraus 5 ich das für schlechthin unmöglich erklären. Ich begrüße daher die Resolution, welche die Kommission vorgeschlagen hat, und welche auf den Erlaß einheitlicher Vorschriften für das ganze Reichs⸗ e Ee ist. Die Unsicherheit, die durch ein partikuläres preußi⸗ ches Vorgehen erzeugt werden muß, macht uns das Eingehen auf die Vorlage von vornherein höchst bedenklich. Wir vermissen, wie gesagt, jeden Versuch einer näheren Begründung dieser Erweiterung der Peliet⸗ aufsicht. Die Vorlage stellt einfach hinsichtlich der Gesahr die elek⸗ trischen Anlagen mit den Dampffässern auf eine Stufe. Statt neuer Polizeivorschriften sollte man lieber eine entsprechende Vermehrung des Gewerbeaufsichtspersonals eintreten lassen. Ich möchte dringend davor warnen, der Industrie Fesseln anzulegen, die ihre Konkurrenz⸗ fähigkeit beschränken. Ich beantrage, den Entwurf auf Grund des neuen Materials, welches uns aus den Interessentenkreiien vorgelegt worden ist, an die Kommission zurückzuverweisen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, so werde ich beantragen, das Gesetz erst
1910 in Kraft treten zu lassen, damit bis dahin ei tli Reichsgesetz vereinbart werden kann 1“
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Ich glaube, der Herr Vorredner ist erheblich über das Ziel hinausgeschossen (sehr richtig! rechts), wenn er der Meinung war, der gesunde Menschenverstand fehlte bei uns im Handels⸗ ministerium vollständig. Ich glaube, er sollte mich von früher her so weit kennen, daß ein gewisses Stück gesunden Menschenverstands mir auch innewohnt, und daß ich keine Vorlage vorlegen würde, — wenn sie mir auch von meinen Kommissaren vorgelegt worden wäre, ohne daß ich vorher in alle Details eindringen konnte, — bei der der ge⸗ sunde Menschenverstand gar nicht berücksichtigt wäre. .
Meine Herren, der Herr Vorredner sicht erstens gegen eine Vorlage, die nicht mehr existiert. Wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, die aus der Kommission hervorgegangen ist. Ich erkenne willig an, daß wir uns hier auf ein G 8 nach mancher Richtung neu und noch nicht vollständig durchgearbeitet ist. Meime Herren, es handelt sich aber gar nicht um ein Gesetz, worin vorgeschrieben werden soll, wie die Industrie beaufsichtigt werden soll, sondern lediglich um eine Vollmacht, Gebühren erheben zu dürfen für
im Polizeiverordnungswege einzuführende Beaufsichtigung.
Meine Herren, wir sind dazu gekommen, dies Gesetz vorzulegen, weil das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, daß die Interessenten nicht mit Gebühren für Beaufsichtigungen belegt werden dürfen, die auf Veranlassung der Polizeibehörde an Kraftfahrzeugen und anderen ähnlichen Stellen vorgenommen werden. Es handelt sich hier in erster Linie um die Frage: ist überhaupt eine besondere Be⸗ aufsichtigung der in der Gesetzesvorlage bezeichneten Anlagen notwendig? Bei den Anlagen, die jetzt im § 1 der Kommissionsvorlage auf⸗ geführt sind, ist dies von dem Herrn Vorredner nicht bestritten. Ich meine aber, auch bei den elektrischen Anlagen sollte er sich hüten, auszusprechen, daß ihre Beaufsichtigung nicht notwendig wäre. Ich habe, ehe die Vorlage eingebracht wurde, als sie erst im Entwurf fertig war, Veranlassung gehabt, mich mit den hervor⸗ ragendsten Vertretern der Glektrizitätsindustrie über diese An⸗ gelegenheit zu unterhalten. An der Tatsache, daß eine Be⸗ aufsichtigung notwendig wäre, hat keiner der Herren ge⸗ zweiselt, und Herrn Maccos gegenteilige Ueberzeugungen können das Schwergewicht dieser Namen nicht aufheben. Meine Herren, ich habe den Herren zur Beruhigung gleich damals gesagt, auch sie sähen die Vorlage für mehr an, als sie wäre. Auch sie haben Einwendungen gegen den Ausdruck erhoben, daß die Elektrizität etwas Gefährliches sei, und ich habe bereitwilligst nachgegeben, das zu streichen. Daß aber erhebliche Gefahren aus der Elek⸗ trizität entstehen, wird doch niemand leugnen können, der sich die zahlreichen Todesfälle zusammenstellt, die alljährlich durch elektrische Anlagen verursacht werden. Ob diese Todesfälle in großem Maße verhindert werden können, will ich gar nicht ent⸗ scheiden; aber den Versuch, sie durch eine Beaufsichtigung zu verhüten, können wir nicht unterlassen. Meine Herren, wenn Sie wollen, daß diese unbequeme Beaufsichtigung unterbleiben soll, dann müßten Sie eine unendliche Menge von obrigkeitlichen Einrichtungen, die wir schon heute in unserem Staate haben, auch verurteilen. Ich teile innerhalb gewisser Grenzen vollständig die Ansicht des Herrn Abg. Macco, daß heute vielfach das Bestreben be⸗ steht, in der polizeilichen Beaufsichtigung weiter zu gehen, als nötig ist. Das Bestreben findet sich aber wirklich nicht in erster Linie bei der Regierung; nein, meine Herren, das Bestreben liegt heute bei unserer ganzen Bevölkerung. Wenn heute irgendwo ein Uebelstand ist, sofort wird dem Staate zugerufen: „Hilf ab! Du bist der Mann, der helfen kann, dein starker Arm muß Abhilfe schaffen“. Meine Herren, vor vierzig Jahren, als die Manchestertheorie herrschte, würde niemand auf diesen Einfall gekommen sein, da würde man nicht nach dem Staat gerufen haben; heute aber ge⸗ schieht das überall, und wir können uns der Verantwortung nicht entziehen, dafür zu sorgen, daß so gefährliche Einrichtungen, wie die elektrischen Anlagen es sind, ohne jede Beaufsichtigung bleiben. Die Notwendigkeit einer Beaufsichtigung hat sich bei vielen Gelegen⸗ heiten herausgestellt. Auch in Berlin haben die großen Elektrizitäts⸗ werke, hat z. B. die Allgemeine Elektrizitäts⸗Gesellschaft selbst ihrer⸗ seits für ihre Kunden eine Beaufsichtigung sogar der Lichtleitungen eingeführt; sie legt den Leuten nahe, sich bei ihr zu abonnieren, damit sie gesichert sind, daß kein Unglück geschieht, das sich durch technische Vorrichtungen und Beaufsichtigung beseitigen läßt. Also, meine Herren, wie man leugnen will, daß die Notwendigkeit einer Beauf⸗ sichtigung für die elektrischen Anlagen bestände, das begreife ich nicht⸗
Ich habe den Herren von den Elektrizitätswerken, die bei mir gewesen sind, die ausdrückliche Zusicherung gegeben: wenn die sachlichen Vorschriften über die Ueberwachung der elektrischen Anlagen und die Entwürfe der zu ihrer Regelung bestimmten Polizeiverordnungen aus⸗ gearbeitet werden, dann sollten sie in der ausreichendsten Weise gehört werden. Ich habe meine Kommissare angewiesen, dies bereits in der Kommission auszusprechen, und ich wiederhole es hier ausdrücklich: ich würde es für durchaus verfehlt halten, wollten wir einseitig vor⸗ gehen und wollten wir mit dem technischen Wissen, das uns Beamten inne wohnt, diese Frage regeln, ohne die Männer der großen Praxis gehört zu haben. Nein, meine Herren, das wird sicherlich nicht ge⸗ schehen.
Nun hat der Herr Vorredner noch einen andern Einwand er⸗ hoben: man solle das Gesetz nicht für Preußen erlassen, es solle nicht in Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg verschiedenes gemacht, sondern durch das Reich eine einheitliche Regelung getroffen werden. Ja, wenn der Herr Abg. Macco nur auch die Freundlichkeit gehabt hätte, gleich den Weg anzugeben, wie das gemacht werden soll! Ohne Aenderung des Art. 4 der Reichsverfassung wäre das unmöglich. Im Art. 4 stehen die Vollmachten für ein solches reichsgesetzliches Vorgehen nicht. Man kann zur Zeit ein derartiges Gesetz für das Reich nicht erlassen. Es ist deshalb die Beaufsichtigung auf ähnlichen Gebieten, z. B. die Be⸗ aufsichtigung der Dampfkessel, auch überall von den Einzelstaaten ge⸗ regelt. Ich erkenne vollständig mit Herrn Macco an, daß es ein Uebelstand ist, daß wir in der Dampfkesselrevision und in den Vor⸗ schriften für Dampfkessel keine Einheitlichkeit haben. Es sind deshalb auch früher schon Versuche gemacht, durch Vermitte⸗ lung des Bundesrats die Frage einheitlich zu regeln. Jetzt ist von mir, von mir, dem allen gesunden Menschenverstandes baren Minister, der Versuch gemacht worden, Bayern, Württemberg, Baden und die anderen süddeutschen Staaten zusammenzubringen, um mit uns gemeinsam die Dampfkesselrevision gleichmäßig zu ordnen. Meine Herren, wir sind dabei auf sehr große Schwierigkeiten gestoßen. Herrn Macco selbst ist es vielleicht nicht so bewußt wie allen anderen, die nicht selbst Techniker sind, daß es ungeheuer schwer ist, Herren, die technisch⸗wissenschaftlich gebildet sind, davon zu überzeugen, daß neben ihrer Auffassung auch noch andere Auffassungen berechtigt sind. (Heiterkeit) Die Techniker, von deren großem Erfindungsgeist die Ausbildung und das Wachstum unseres Reichs in erster Linie mit abgehangen hat, sind fast alle dem Fehler leicht zugänglich, einseitig zu sein und das, was sie als richtig betrachten, für das allein Richtige zu halten. Aus diesem Grunde, meine Herren, habe ich große Schwierigkeiten, eine Einheitlichkeit auch in bezug auf die Dampfkesselrevision und die Vorschriften über die Dampfkesselmaterialien herbeizuführen. Ich erlahme aber nicht, und ich hoffe, es soll mir gelingen, auch auf diesem Gebiete einheitliche Vorschriften für ganz Deutschland herbei⸗ zuführen. Aber, ich kann mich nicht dazu verstehen, darum, weil es wünschenswerter sein würde, für die elektrischen Anlagen einheitliche für das ganze Reich gültige Bestimmungen zu schaffen, Abstand z nehmen von der Erfüllung der Pflicht, die der Staat hat, eine Auf⸗ sicht über diese vielfach gefährlichen Anlagen jetzt in Preußen herbei⸗ zuführen. Ich verspreche Ihnen aber, ich werde, wie ich bei den Dampfkesseln dahin gewirkt habe, tunlichste Einheitlichkeit herbeizu⸗
“ 8 2 führen, mich ebenso auch bei den elektrischen Anlagen , üh. mühen, durch Verhandlungen mit den anderen Staaten zu mäßigen Bestimmungen zu kommen. Meinerseits werde ich die n Techniker ausgiebig hören; schließlich allerdings muß, wie 82 zwischen den verschiedenen Auffassungen eine Art Diagonale 8 werden, und wir müssen uns auch vorbehalten, nötigenfalls 88 mungen zu treffen, die vielleicht von den Anschauungen einz 1 Herren abweichen. Aber in der Technikerwelt alles unter einen Hu zu bringen, ist immer sehr schwer. 8 Nichts liegt mir ferner, als unnötige Erschwerungen zu 22½ vollständig Abstand zu nehmen von jeder Beaufsichtigung, weil si einzelnen Unternehmern unbequem erscheint, ist aber unmöglich. Wenn wir die Dampfkesselrevision und ihre Erfolge betrachtem⸗ so werden Sie sich heute sagen, daß die Unglücksfälle, die bei d kesseln noch existieren, sehr geringfügig sind gegenüber dem 9 Apparat, der in allen deutschen Staaten aufgewandt ist, um ein Beaufsichtigung aller Dampfkessel von ihrer Entstehung bis zu Fertigstellung herbeizuführen. Der Erfolg ist aber doch zweifellos der, da wir, wie ich glaube, augenblicklich in Deutschland an der Spitze ds Nationen stehen in bezug auf die geringe Zahl der Unglücksfälle, die n vorkommen, und das ist zum großen Teile dadurch erzielt worden, daß wir eine sehr scharfe Kontrolle üben. Diese Kontrolle üben 2 nicht mehr durch Staatsbeamte aus, sondern durch Vereine, die d Interessenten selbst gebildet haben; die Interessenten üben somit Uin mancher Hinsicht die Aussicht über sich selbst aus. Ganz etwas Aehnlichet erstrebe ich für die Elektrizität. Ich habe meine Kommissare beauftragt in der Kommission ausdrücklich zu erklären, daß ich es als besonders er strebenswert betrachten würde, wenn die Besitzer der Elektrizitätsanlagen sich auch zusammenschließen würden zu Vereinen, und wenn diese Ver⸗ eine sich tunlichst den Kesselrevisionsvereinen angliederten, um 828 verhindern, worüber sich die Industriellen mit Fug und Rech beschweren, daß so viele Leute in ihre Etablissements kommen und — untersuchen. Ich habe den Wunsch, daß dieselben Revisionsvereine, die die Kessel revidieren, auch die elektrischen Anlagen revidieren⸗ Aber ohne Aufsicht lassen können wir sie nicht, und wenn Herr Macco die Güte haben wird, sich mit den großen Vertretem der hiesigen Elektrizitätsind ustrie zu unterhalten, so wird er hören,
daß sie die Notwendigkeit einer Revision nicht bestreiten. (Abg. Macco
winkt mit der Hand) Ich verbitte mir derartige Zeichen, als ob 1 etwas Unwahres sage; Herr Professor Budde und Herr Geheimt Rathenau sind die Herren, die mit mir gesprochen haben. 3
Abg. von Strombeck (Zentr.): Nach der Vorlage solltee Besitzer verpflichtet sein, die Kosten der Prüfungen und der Ue 1 wachung zu tragen, soweit durch polizeiliche Vorschrift eine Prüfung oder die dauernde Ueberwachung angeordnet wird; nach dem Ke missionsvorschlag soll in den betreffenden Pelhewerondaanses n⸗ Besitzern diese Verpflichtung auferlegt werden können. Es soll am nicht eine obligatorische, sondern nur eine fakultative Verpflichtung ausgesprochen werden. Das scheint mir sehr bedenklich, und ich be⸗ antrage deshalb, 88 FPlestorüsche Fefsung. 22. 8 Enehmehme
e assu n Meinen vollen Beifall hat auch ö 8 8 %
finden können, ebenso wenig die wonach Mitglieder von Ueberwachungsvereinen von den amtli Prüfungen durch den Minister widerruflich befreit werden kön wenn sie nachweisen, daß sie die Prüfungen mindestens in dem hördlich vorgeschriebenen Umfange durch anerkannte Sachverstän sorgfältig ausüben lassen. Zu einer solchen Ausnahme köͤnnte nur meine Zustimmung geben, wenn die Unabhängigkeit der Sach⸗ verständigen völlig sichergestellt wäre. Wenn ferner in § 15 de gleiche Vergünsticung auch einzelnen Besitzern, die keinein Ue
wachungsverein angehören, gewährt werden kann, so wird in der Pra sich daraus eine Bevorzugung der ganz großen und eine Benachte gung der kleineren Betriebe ergeben.
Geheimer Oberregierungsrat Frick: Weder gegen den Anktt Strombeck noch gegen die Kommissionsfassung bestehen regierungsst wesentliche Bedenken. Der neue § 1a der Kommission ist im wesr lichen gestützt auf die der Kommifsion vorgelegte Skizze er Polizeiverordnung, betreffend die Einrichtung und Ueberwachung p. elektrischen Starkstromanlagen. Soweit sich die Kritik des 8 redners gegen diese Grundlage des § 12 richtet, ist zu bemerke daß die Skizze in sehr kurzer Zeit hergestellt werden mußte und keine wegs in allen Einzelheiten unanfechtbar ist.
Abg. Bosse (kons.): Einen Widerstand von seiten der Indu haben wir ja erwartet, aber nicht, daß er sich als so stark erm würde. Wir haben uns bemüht, alle möglichen Kautelen zu um die Industrie vor Nachteilen zu schützen. Wir wollen ei de stehen bleiben, was die Kommission vlrhesätdaen hat, und mfl deshalb den Antrag Strombeck ablehnen. Es handeit sich beted Anlage auch um den n des Publikums. Eine Zurückverweis der Vorlage in die Kommisston ist 22 überflüssig. die
Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Der Handels nfnifter und 9 Rechte haben die Heee der Vorlage weit unterschätzt. Handbewegung des Abg. Macco, gegen die sich der Minister energisch gewendet hat, konnte doch keine andere Bedeutung ba als anzudeuten, daß der Minister in mancher Beziehung nicht gan⸗ richtig informiert war. Auch wir sind mit den Herren Budde Rathenau der Ueberzeugung, daß im Interesse der Allgemeinh eine staatliche Ueberwachung erforderlich ist; wir sind aber denselben Herren auch der Meinung, daß eine einheitliche rens scjebliche Vorschrift erforderlich ist. Da eine solche nicht mog ei, glaube ich ni nzuerkennen ist, daß die Komm fleißig gearbeitet und die Vorlage mannigfach verbessert so hat sie insbesondere die Befugnis zum Erl von polig verordnungen auf diejenigen Berwaftengsneme beschränkt, mi an die Mitwirkung von Selbstverwaltun skörpern gebunden nämlich auf die Oberpräsidenten 889 R jerungspräsiden Unsere Einwände richten K weit mehr eg 8 im
3 ’ gegen das, wa nicht steht. Es fehlt jede Begrenzung des polizeilichen Ueberwas rechtes. Mit beruhigenden Erklärungen da äb daß man die heitlichkeit anstreben werde, ist nichts a — ür die sve⸗ Judikatur ist bekanntlich absolut nicht vasjenige maßgenseg 8 Eiklärungen von eicht geerleneen veaec z letztere haben dafü 8 Wert., Durchführung des Prinzioe ddaß 92 en eringsteg se aben, kann zu den ungerechtesten K. ssiten „ führen. nich die Ueberwachung lediglich im Ineesneqrengn ememnhett &ꝙ 3 ier Irteresse der B sher enFezeigt, und es käme auch der
ße er der rage. Es icht bloß um groß dustriebetriebe, sondern duc um Fhecr⸗ landwirsche zu er on al⸗ h mate lehen sch berfea, a denhmn 1e
8. 0 No sätze nicht aufstellen daräber eintgermaßen ses ist
n
nzufangen.
stehende 69
Mr iese Zeit ist reichlich verflossen, von dem Tarif nicht sst a d klausel des Engwurich 8 1 —8 r27 befon mit ähnlichen fahren verbunden if⸗, von der Kommis bage erkannk und wieder beseitigt worden ist. U es Reiches kann nach Artite. IV der Verfassung Zweifel sein; denn wenn auch elektrische Anlagen n bt ie be mhedmref ällt. Die Regierung ist, ja auch nich sh ihr hebrreiegesa dan Regelung entgegen; sie macht nur en weckmäßigkeitsgründe geltend.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
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