1886 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Leinöl per 100 kg loco ℳ, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine geschäftslos. Gek. Ctr. Kündigungspr. Loco ℳ, per diesen Monat ℳ, per August⸗ September —, per September⸗Oktober —, per Ok⸗ tober⸗November —. Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 % Termine flau. Gek. l. Kündigungspreis —, loco mit Faß —, per diesen Monat, per Juni⸗Juli und per Juli⸗August 36,8 36,3 36,4 bez., per August⸗September 37,6 37,2 bez., ver September⸗ Oktober 38,2 37,8 bez., per Oktober⸗November 38,4 38 bez., per November⸗Dezember 38,5 38.2 bez., per Dezember⸗Januar —, per Januar⸗Februar 1887 —, Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco ohne Faß 37,3 bez. 8 Weizenmehl Nr. 00 22,25 20,75, Nr. 0 20,75 bis 19,25 bez. Roggenmehl Nr. 0 u. 1 18,00 17,50, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 19,25 18,00 bez. Nr. 0 1 ½ höher als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack. Stettin, 24. Juni. (W. C. B.) Getreide⸗ markt. Weizen fest, loco 144,00 155,00, pr. Juni⸗Juli 155,00, pr. September⸗Oktober 155,00. Roggen unverändert, loco 122,00 127,00, per Juni⸗Juli 127,00, pr. September⸗Oktober 129,00. Rüböl ruhig, pr. Juni⸗Juli 43,50, pr. Septem⸗ ber⸗Oktober 43,20. Spiritus behauptet, loco 37,30, pr. Juni⸗Juli 37,20, pr. August⸗September 38,00, pr. September⸗Oktober 38,80. Petroleum versteuert, loco Mance 1 ¼ % Tara 10,85.

Beslau, 25. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiriitus pr. 100 1 100 % pr. Juni⸗Juli 35,80, do. pr. Aug.⸗Septbr. 36,50, do. pr. Septbr.⸗ Oktbr. 37,00,. Weizen —. RNoggen pr. Juni⸗Juli 133,00, do. pr. Juli⸗August 132,00, pr. Septbr.⸗ Oktober 134,50. Rüböl loco pr. Juni 44,50, do. pr. Septbr.⸗Oktbr. 44,50. Zink: Hohenlohe⸗Marke 13,60 bez. Wetter: schön.

Köln, 24. Juni. (W. T. B.) Heute findet des katholischen Festtags wegen kein Getreidemarkt statt.

Bremen, 24. Juni. (W. T. B.) Petroleum ( S sehr fest. Standard white loco 6,50 8 r.

Hamburg, 24. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. eizen loco ruhig, holsteinischer loco 154,00 bis 160,00. Roggen loco ruhig, mecklen⸗ burgischer loco 138,00 bis 145,00, russischer loco ruhig, 100,00 bis 102,00. Hafer und Gerste still. Rüböl still, loco 41,00. Sviritus still, pr. Juni 23 ¼ Br.. pr. Juli⸗August 23 ¾ Br., pr. August⸗ September 24 ¼ Br., vr. September⸗Oktober 25 Br. Kaffee fest, ruhig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum leblos, Standard white loco 6,55 Br., 6,45 Gd., vr. August⸗Dezember 6,75 Gd. Wetter: Ver⸗

änderlich.

Pest, 24. Juni. (W. T. B.) Des katholischen wegen findet heute kein Produktenmarkt statt.

Amsterdam, 24. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. November 211. Roggen pr. Oktober 129.

Amsterdam, 24. Juni. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 59 ½.

Antwerpen, 24. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Weizen behauptet. Roggen fest. Hafer unverändert. Gerste ruhig.

Antwerpen, 24. Juni. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß, loco 16 ½ bez., 16 ¼ Br., vr. Juli 16 ¼ Br., pr. September 16 ¼¾ Br., pr. September⸗Dezember

17 Br. Fest. London, 24. Juni. (W. T. B.) Havanna⸗ 12 ½ nominell, Rüben⸗Rohzucker

zucker Nr. 12 10 ¼ matt.

London, 24. Juni. (W. T. B.) An der Küste angeboten 17 Weizenladungen. Wetter: Schön.

Glasgow, 24. Juni. (W. T. B.) Roheisen. (Schluß.) Mixed numbers warrants 38 sh. 6 ½ d.

Liverpool, 24. Juni. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Stetig. Middl. amerikanische Lieferung: Juli⸗August 5 2 Werth, August⸗September 57664 BVerkäuferpreis, Oktober⸗ November 5 d. Werth. Liverpool, 24. Juni. (W. T. B.) (Offizielle No⸗ tirungen.) Upland good ordinary 4 ¼, Upland low middling 415⁄16, Upland middling 5 ½, Orleans good ordinary 413⁄16, Orleans low middling 5, Orleans middling 5 2⁄1s, Orleans middling fair 51516, Ceara fair 5 ⅜, Ceara good fair 59 ⁄16, Pernam fair 57⁄16, good fair 511¼16, Bahia fair 5 ½, Macceio fair 5 ¾,

aranham fair 5 ⅞, Egypt. brown fair 618⁄16, Egyptian brown good fair 7 ⅛, Egyptian brown good 7 ⅜, Egyptian white fair 5 ⅛, Egyptian white good fair 6 ⅛, Egyptian white good 6 ⅛, M. G. Bloach good 4 ⅝%, M. G. Broach fine 4 ½, Dhollera fair 3 ½, Dhollerah good fair 3 ⅞, Dhollerah good 4 ⁄16, Dhollerah fine 4 ¼, Oomra fair 3 7⁄16, Oomra

ood fair 318⁄16, Oomra good 4 ⁄16, Oomra fine 4¼,

cinde good fair 3 ½, Bengal good fair 3 ½, Bengal good 3 ¾, Bengal fine 43,16, Tinnevelly good fair 4 ⁄16, Western good fair 3 ⅞, Western good 4 ⁄, Peru rough fair 5 ¼, Peru rough good fair 61 16, Peru rough good 6 ¼, Peru smooth fair 5 ¼, Peru smooth good fair 57⁄16, Peru moder. rough fair 5 ½, Peru moder. rough good fair 5 ⅛, Peru moder. rough good 61⁄18.

Paris, 24. Juni. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. Juni 21,30, pr. Juli 21,30, pr. Juli⸗August 21,50, pr. September⸗ Dezember 22,40. Mehl 12 Marques träge, pr. Juni 46,75, pr. Juli 47,25, pr. Juli⸗August 47,50, pr. September⸗Dezember 48,50. Rüböl ruhig, pr. Juni 54,00, pr. Juli 54,00, pr. Juli⸗August 54,00, pr. September⸗Dezember 55,50. Spiritus matt, pr. Juni 45,00, pr. Juli 45,25, pr. Juli⸗August 45,50, pr. September⸗Dezember 43,75.

Paris, 24. Juni. (W. T. B.) Rohzucker 880 ruhig, loco 31,50. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juni 34,30, pr. Juli 34,50, pr. Juli⸗August 34,60, pr. Oktober⸗Januar 35,80.

New⸗York, 24. Juni. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 9 ¼, do. in New⸗Orleans 8 ⅛½. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 7 ½ Gd., do. in Philadelphia 7 ¼ Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6, do. Pipe line Certificates Doll. 68 C. Mehl 3 Doll. 10 C. Rother Winterweizen loco Doll. 85 C., pr. Juni nom., pr. Juli D. 84 C., pr. August Doll. 84 ½ C. Mais (New) 49. Zucker

6,60, do. Rohe und Brothers 6,50. Getreidefracht 4.

Berlin. Central⸗Markthalle, den 25. Juni (Markthallenbericht von J. Sandmann.) Die Zufuhr wurde heute durch die von außerhalb einge⸗ gangenen Aufträge zum großen Theil aufgenommen. Die Versorgung der Provinzen verursacht, vaf die Waaren in Berlin wieder einen günstigeren Preisstand erreichen. Wild und Geflügel sind leicht in jedem Posten abzugeben, und größere Zufuhren darin er⸗ wünscht. Rehe bringen 120 160 p. Kg., junge Gänse 3 4 ℳ, junge Hühner 50 80 ₰, alte 125 160 ₰, junge Enten 1—-1,20 ℳ, pro Stlück, Tauben 70 90 pro Paar, lebend. Obst und Gemüse: Erdbeeren 50 70 ₰, Kohlrabi 0,75 1,50 pro Schock, Karotten 2,75 1,5)0 pro Kiepe, Tomaten 1,20 1,50 ℳ, Gurken 18 25 pro Stück, russische Gurken, welche frisch in Salz gelegt, ein begehrtes Kompot bilden, sowie Pfirsische, Aprikosen und Birnen sind avisirt. Butter unver⸗ ändert, I. 90 100, II. 75 80 85, III. 55 60 65 pro Ctr. Käse, echter schweizer, 70 80, I. imitirter 50 60, II. 40 45. Echter Holländer 65 80, rheinischer 45 70, Backsteinkäse I. 16— 20, II. 10 14 pro Ctr. Eier kosten 2,05 pro Schock nach Börsenusance. Fische, Ostseelachs 1 1,20 pro Pfd., Steinbutte 80 1,00 ℳ, See⸗ zunge 1 1,40 pro Kg., Schellfisch 20 32 ₰, Zander 80 160 ₰, Scholle 18 30 ₰, Hechte 1— 1,20 ℳ, Aale 1,40 1,80 pro Kg., Makrele 40 60 pro Stück.

Berlin, den 25. Juni. Die v des Kartoffel⸗Spiritus per 10 000 %R nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am 8 Juni 1886

19.

36,7 8 n 37,5 21. 4 38 38,2 22. 8 23. . 37,4 24. 8 37,8 38 Die Aeltesten vo

aa 2u 2 2

Frankfurt a. M., 24. Juni. (Getreide⸗ und Produktenbericht von Joseph Strauß.) Im Getreidegeschäft wirkte diese zweifelhafte Witterung vor der Ernte befestigend, doch erstreckte sich die bessere Haltung mehr auf die Stimmung als auf die Preise, da große Veränderungen der⸗ selben auf den kontinentalen Märkten nicht stattge⸗ funden haben. Die Feldberichte aus hiesiger Um⸗ gegend lauten weniger günstig und da dieselben nun

Sreck 6 ½.

auch von befugten und außerordentlich vertrauten Seiten herrühren, fängt man mehr und mehr an, ihnen Glauben zu schenken und sich für hiesige und sonstige gute Weizensorten zu interessiren. Ab unserer Umgegend 177 —-18 gern genommen, fremde Sorten von 17 ½ 19 ¼ ℳ. Roggen ver⸗ kehrte in recht angenehmer Stimmung; hies. Land⸗ waare und prima russischer begehrt; Preise konnten sich langsam bessern. Ab uns. Umgegend 14 ¾ 15 ℳ, russischer 14 ½- ½ Gerste. Der Verkauf für bessere Qualitäten gestaltete sich zu letzten Preisen nicht schwierig, da zu Versandzwecken gute Frage bestand, geringe Sorten anhaltend vernachlässigt. Brauerwaare 14 ½ 15 ½ ℳ, mittel 13 13 ½ ℳ, Mahlgerste 12 Hafer läßt noch die gewünschte Regsamkeit vermissen und bei den kleinen Ab⸗ schlüssen haben Preisveränderungen nicht stattgefunden. Die Notiz bleibt für stark beregneten, mit Geruch 12 ℳ, mittel 13 14 ℳ, prima 14 ½ Raps 22 ½ ¾ Mais, buntes (mixed) 11 ¼ ℳ, ge⸗ schrotetes 13 Heu, pr. Centner 3,20 4 ℳ, Stroh, 2,20 —, 50 ℳ, langsam steigend. Erbsen 18 Wicken 14 ½ —15 Roggenkleie 4 ½ ℳ, Weizenkleie 4,350 pr. Centner (bei Ab⸗ nahme von 200 Centnern an), Malzkeime 4,20 pr. Centner, Moostorfstreu, prima 1,30 Spelzen⸗ spreu 1,60 Rüböl im Detail 50 Mehl, zufolge der häufigen Niederschläge stellenweise mehr Beachtung. Auf Lieferung wurden pr. September⸗ Dezember westfälische und norddeutsche Weizenmehle Nr. 00 à 21 ¼ ab Mühlen (Fracht ca. 1,25 —,40 bis hierher) an Händler gethan. Unsere ersten hie⸗ sigen Mühlen gehen vorsichtig vor und sind nicht verkaufslustig. Roggenmehl 0/1 anhaltend dringend offerirt. Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 31 ½ 33 ½ ℳ, Nr. 1 27 28 ½ ℳ, Nr. 2 25 26 ½ ℳ, Nr. 3 23 24 ½ ℳ, Nr. 4 17 18 ℳ, Nr. 5 15 16 ½ ℳ, hies. Milchbrod⸗ u. Brodmehl im Verbande 49 53 ℳ, norddeutsche und westfälische Weizen⸗ mehle Nr. 00 23 24 Roggenmehl Nr. 0 (hies.) 23 ½ 24 ½ ℳ, Nr. 0/1 21 ½ 22 ½ ℳ, Nr. 1 19 ½ 20 ½ ℳ, Nr. 2 17

Eisenbahn⸗Einnahmen.

Italienisches Mittelmeer⸗ Eisenbahnnetz. Waͤhrend der 2. Dekade des Juni 1886 nach pro⸗ visorischer Ermittelung für den Personenverkehr 1 230 788 Fr., für den Güterverkehr 2 342 031 Fr., Extraordinaria 14 345 Fr., zus. 3 587 164 Fr. Königlich Württembergische Staats⸗Eisen⸗ bahnen. Im Mai cr. 2 455 648 (+ 8086 ℳ), bis ult. Mai cr. 4 739 242 (+ 31 443 ℳ) Mecklenburgische Südbahn. Im Mai cr. 22 404 (— 665 ℳ), bis ult. Mai cr. 113 597 (s— 25 509 ℳ)

Wetterberi n 25. Juni 1886,

eörgens.

00 82 N ι —₰8 ₰—

e.

c.

V

Stationen. Wind. Wetter.

0 Celsius

[50 C. = 40 R.

Bar. auf 0 Gr. d. Meeressp

red. in Millim. Temperatur

in

5 bedeckt

4 bedeckt

3 halb bed. ¹) 3 bedeckt 2 heiter 4 wolkig 1 wolkig 1 halb bed.

Mullaghmore WSW Aberdeen.. 56 WSW Christiansund 748 O Kopenhagen. 58 SW Stockholm SW Haparanda. ONO St. Petersbg. O9SO Moskau ... SW Cork, Queens⸗ 97211 1u

O + SCoqoh

EZ=8

—6 0

WSW J wolkig NO 1 bedeckt2) WSW 2 wolkig) W bedeckt Hamburg.. SW halb bed. Swinemüůnde SW bedeckt¹) Neufahrwasser NW halb bed. /5) Memel 758 W halb bed. /6) wolkenlos Münster.. wolkig Karlsruhe. wolkig Wiesbaden. halb bed. München.. heiter Chemnitz wolkig Derlin. . .. halb bed. Wien... wolkenlos Breslau.. V wolkig

Ile d'Aix.. 3 bedeckt?) Mi .... S bedeckts) EX“ still bedeckt

¹) Seegang schwach. 2) See ruhig. ³) Seegang schwach. ⁴) Trübe. ⁵) Böig. 6) Seegang mäßig. 7) See ruhig. 8) See ruhig.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland is Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mößig, 5 = fris 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =

Orkan.

Uebersicht der Witterung: „Ein barometrisches Marimum von etwa 767 mm liegt über dem Alpengebiete, eine umfangreiche De⸗ pression unter 748 mm über Skandinavien. Bei meist schwacher südwestlicher und westlicher Luft⸗ strömung hat die Bewölkung über Central⸗Europa abgenommen und ist die Temperatur allenthalben im Steigen begriffen. Grünberg hatte gestern Ge⸗ witter mit Hagel. Die oberen Wolken ziehen über Deutschland rechts vom Unterwinde. Deutsche Seewarte.

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Theater.

Beutsches Theater. Sonnabend: Des Meeres und der Liebe Wellen.

Sonntag: Die Welt, in der man sich lang⸗ weilt.

Montag: König Lear.

Am Mittwoch, den 30. d. M., findet die letzte

Victoria-Theater. Sonnabend: Zum 63. Male: Amor. Großes Ausstattungsballet von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppini von der Scala in Mailand. Uhr: Großer Triumphzug Julius Cäsar's, ausgeführt von 750 Personen. Anfang 7 ½ Uhr. Sommer⸗Preise.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Direktion: Jultus Fritzsche. Chausseestraße 25 26.

Sonnabend: Zum 140. Male: Der Zigeuner⸗

baron. Operette in 3 Akten nach einer Er⸗

zählung von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von

Johann Strauß.

Bei günstiger Witterung im elektrisch beleuchteten

Sommergarten von 6 Uhr ab: Concert.

8 Sonntag: Zum 141. Male: Der Zigeuner⸗ aron.

Krolls Theater. Sonnabend: Der Trom⸗

peter von Säkkingen.

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter elektrischer Beleuch⸗ tung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonntag: Gastspiel der Frau Carlotta Grossi und des Großherzogl. hess. Hofopernsängers Hrn. Ludwig Baer. Robert der Teufel. (Isabella: Fr. Grossi, Robert: Hr. Baer.)

Täglich: Gemälde⸗Ausstellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vor⸗ mittags 10 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. Entrée 50 und von 4 Uhr an bis zur letzten Pause der Opern⸗Vorstellung, Entrée inkl. Theater 1

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Gastspiel des Hrn. Emil Thomas. Zum 22. Male: Das Paradies. Gesangsposse in 4 Akten v. Leon Treptow und L. Herrmann. Musik von J. Goellrich. Akt 3: Im klassischen Dreieck: La Orquesta Espanola. Im prachtvollen Sommergarten: Internationales Vokal⸗ und Instrumental⸗Concert. La Orquesta Espaliola. Das Musikcorps des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1 (in Uniform) Königl. Musidirektor Hr. Jänisch und die verstärkte Hauskapelle. Auftreten von Schnab'’ls⸗Original Wiener Trio, der ungarischen Liedersängerinnen, Geschw. „Taciano, und der Jubiläums⸗Neger⸗ Quartettsänger Clifton (3 Damen und 2 Herren). Abends: Brillante Illumination durch 20,000 Gas⸗ flemnmnen. des Concert

nfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. 8 8

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Schulze m. Hrn. Prof. „Dr. H. H. Wendt (Heidelberg).

Verehelicht: Hr. Geh. exped. Sekretär H. Heyde mit Frl. Elisabeth Fittbogen (Bernau). Hr. Kaiserl. Botschafts⸗Rath Freiherr v. Thielmann mit Frl. Gräfin Roß (Dresden).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Johannes Schmidt (Brandenburg a. H.). Hrn. Landrath Robert⸗Tornow (Labiau). Eine Tochter: Hrn. Prof. Dr. Franken (Jena).

Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieuten. z. D. Hans von Hagen (Erfurt). Hr. Kammerherr Karl von Jena hhettechec) Fr. Henriette Konstanze von Falkenstein, geb. Gruner (Groß⸗Zschocher).

Fei⸗ reftning Muscovades) 41316. Kaffee (Fair io⸗) 9 ¾. Schmalz (Wilcox) 6,55, do. Fairbanks

Vorstellung in dieser Saison statt. 8 Sb

[LUsseo] Kölnische Privatbank. Uebersicht vom 23. Juni 1886.

1 Activa. Metallbestand. Reichskassenscheine.

Noten anderer Banken. Wechselbestand.... Lombard⸗Forderungen.. ööb.; Sonstige Activa .

Grundkapital...

Reservefonds

Umlaufende Noten . . . ..

Täglich fällige Verbindlichkeiten.

An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten A11““

Ganstithe Palfiba. . . ...

Passiva. 1

2,092,

im Inlande zahlbaren Wechseln 184,300.

[16530]

Stand am 23. Juni 1886.

Activa. Casse: 9

1) Metallbestand.

2) Reichskassenscheine.

3) Noten anderer Banken. Gesammter Cassenbestand Bestand an Wechseln .. . Lombardforderungen Eigene Effecten. Immobilien Sonstige Activ

38,710,— 5,877,770 S8

878,060 4,070,082 33

Passiva.

Actiencapital . Reservefondds 11,775,280 Immobilien⸗Amortisationsfonds 97,696 Mark⸗Noten in Umlauf . . . 14,700,600 Nicht präsentirte Noten in alter

Eee 94,470,— Täglich fällige Guthaben. 23,755 77 Diverse Pafsivwa . . .. 321,723/18

32,685,82605

.15,672,300

VI. VII.

Eventuelle Verbindlichkeiten aus gegebenen im Inlande zahlbaren Wechseln: 1,969,481. 74.

W. Leipziger Kassenverein. Geschäfts⸗Uebersicht vom 23. [16525] Activa. e1““ Bestand an Reichskassenscheinen.

Noten anderer Banken 521,400. Sonstige Kassenbestände. 10,721. 75 Bestand an Wechsen 3,712,423.

1,029,143. 05 22,085.

8 Lombardforderungen. 1,370,294. 05 8 511,843. sonstigen Aktiven.

Passiva. Das Grundkapital . 3,000,000. W8 Der Betrag der umlaufenden Noten 2,831,000. Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten:

a. Giro⸗Creditoren . „b. Check⸗Depositen ... . Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten. . Die sonstigen Passiven. 88,610. 60 Weiter begebene im Sn. zahlbare Wechsel:

29,377. 85.

Die Direktion des Leipziger Kassenvereins. 528 àA 116528]8 Bremer Bank Uebersicht vom 23. Juni 1886 Activa.

Metallbestand. 1,335,209. Reichskassenscheine 2,040. Noten anderer Banken . . 58,000. Gesammt⸗Kassenbestand. 1,395,249. Giro⸗Conto b. d. Reichsbank 200,548.7 ö111X1X“ 30,671,599. 80 Lombardforderungern 1,945,007. 1,490,512. Debitoren 1,198,208. Immobilien u. Mobilien. 300,000. Passiva. Grundkapital. 16,607,000. EEe565“ 891,935. 3,417,800. Sonstige, täglich fällige, Ver⸗ Bindlichketen 32,394. 2 An Kündigungsfrist gebun⸗

15,517,419.

311,292. 92

935,203.

1,094,350. 10 519,299. 30

345,222. 20

8Z1.“—

dene Verbindlichkeiten

Creditoren. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, nach dem 23. Juni

fälligen Wechseln. 1,268,638.

Commerz⸗Bank in Lübeck.

Status am 23. Juni 1886. [16526] Activa. Metallbestand . . . .. Reichskassenscheine. 8 Noten anderer Banken. Sonstige Kassenbestände. Wechselbestand.. 8 Lombardforderungen. 1161“ Täglich fällige Guthaben. Sonstige Activa h““

Passiva. Grundcapital. 16“ e 1XX“ Banknoten im Umlauf . . . . 131,000. Sonstige täglich fällige Verbind⸗

X“ 1,183,865. An eine Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten . . . . . 2,394,497. Sonstige Passiva. 117,164.

—. 222,144. . 3,980. 234,000. 5,065. 2,258,891. 151,445. 1,217,566. 854,359. 1,444,370.

. 2,400,000. 103,035.

v

9 mn *

Weiterbegebene im Inlande zahl⸗ bare Wechsel 88

13,630.

* . 8 2

3,000,000 750,000 1,539,680

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, Bank für Süddeutschlannç.

5,174,0002 8 604,700

18,630,563,35

433,159 79 2,856 550,30

32,685,82605

zum Incasso

Juni 1886.

05

Druckzrile 30 ₰.

8 8 8 Le

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*

E1“““ 8—

E111“

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Exgpe⸗

32.

dition: SW. Wilhelmstraße Nr.

2

—l den 26. Juni, Abends.

8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Superintendenten a. D., Pfarrer Klapp zu Rasten⸗ burg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Oberst⸗ Lieutenant a. D. von Pentz, bisher Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Fulda) 1. Hessischen e.“ Nr. 81, und dem Rittergutsbesitzer Gerlich au Bankau im Kreise Schwetz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen. ““

Deutsches Reich.

Bekanntmachung betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 25. Februar 1876 über die Beseitigung von An⸗

steckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf 11“ 8

1

Eisenbahnen. Vom 20. Juni 1886.

Der Bundesrath hat in der §§. nd. Gesetzes vom 25. Februar 1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen (Reichs⸗Gesetzbl. S. 163), und unter Aufhebung der Bekannt⸗ machung vom 6. Mai 1876 (Central⸗Blatt für das Deutsche Reich S. 251), nachstehende Festsetzungen getroffen: 8

1) Die Beschlußnahme über die Zulassung von Ausnahmen von der durch die §§. 1 und 2 des Gesetzes begründeten Ver⸗ pflichtung bleibt dem Bundesrath vorbehalten. . 5

Denjenigen Eisenbahnverwaltungen, deren Betrieb auf einer im Auslande belegenen Station endet, kann jedoch von der Regierung des deutschen Grenzstaates gestattet werden, die Desinfektion der Wagen vor deren Wiedereingang im Aus⸗ lande vorzunehmen, sofern genügende Garantien für eine ordnungsmäßige Ausführung geboten werden. 1

2) Die Beschlußnahme des Bundesraths über die Zulas⸗ sung und den Umfang von Ausnahmen für den Verkehr im Inlande erfolgt auf Grund der von den betheiligten Landes⸗ regierungen beizubringenden Nachweise darüber, daß dergleichen Ausnahmen im Hinblick auf den derzeitigen allgemeinen Ge⸗ sundheitszustand der betreffenden Thierarten in bestimmten Gegenden unbedenklich, sowie in den Fällen des §. 3 Absatz 2 des Gesetzes darüber, daß die dort angegebenen Voraussetzungen vorhanden sind. 8 8

Die Verpflichtung zur Beseitigung der Streumaterialien, des Düngers, der Reste von Anbindesträngen u. s. w., sowie zur Reinigung der Wagen und Geräthschaften nach jedes⸗ maligem Gebrauch (siehe unten II Ziffer 4 Absätze 1, 4 und 5 und II Ziffer 5) bleibt jedoch auch dann bestehen, wenn Aus— nahmen von einer eigentlichen Desinfizirung der Wagen und Geräthschaften egei, werden.

II. Zu . 4 .

Für die von den Landesregierungen zu erlassenden näheren Bestimmungen über das anzuordnende über Ort und Zeit der zu bewirkenden Desinfektionen, sowie über die Höhe der zu erhebenden Gebühren sind nachstehende Normen maßgebend:

8 Kein der Desinfektion unterliegender leerer Wagen darf vor Beendigung der Desinfektion in irgend eine Be⸗ nutzung genommen werden. Auf einer an dem Wagen be⸗ festigten Tafel oder in anderer augenfälliger Weise ist mit einer deutlichen Inschrift zu vermerken, daß der Wagen zu desinfiziren ist. Der Vermerk ist nach erfolgter Desinfektion zu entfernen.

2 Insoweit nicht Ausnahmen für den Verkehr mit dem Auslande zugelassen werden (1 1), ist Fürsorge zu treffen, daß Eisenbahnwagen, welche zur Beförderung einer⸗ der im §. 1 des büsrnns bezeichneten Thierarten nach dem Auslande gedient haben, nach der Entladung behufs Vornahme der ün⸗ infektion nach derjenigen inländischen Grenzstation zurück⸗ gelangen, über welche sie ausgegangen sind.

3) Die Desinfektion ist an dem Orte (Ab⸗ oder Umladung) alsbald nach Entleerung der Wa im Verkehr mit dem Auslande an der Station des 8 ieder⸗ einganges alsbald nach Ankunft der Wagen —, und zwar längstens binnen 24 Stunden zu bewirken. 68 Im Interesse einer zweckmäßigen Ausführung und vuür 2 samen Kontrole kann jedoch die Vornahme der Desinfektion auf Anordnung oder mit Genehmigung der Landearegierung an einzelnen Stationen (Desinfektionsstationen) centralisir werden. In solchen Fällen ist für jede Eisenbahnstation eine bestimmte Desinfektionsstation ein⸗ für allemal zu nn und die Frist zu bestimmen, innerhalb welcher die entla Wagen dorthin geschafft und desinfizirt werden S . e Frist darf die Dauer von 48 Stunden vom Zeitpunkte der

Intladung bis zu dem der Vollendung der Desinfektion

nicht überschreiten. 1 V 8 Für ven an welchen mehrere, durch Schienenstränge

1— 8 daß verbundene Eisenbahnen münden, kann angeordnet werden, die Veneahen der deninseklion der Wagen, soweit die haa erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind, in bestimmten

der Entladung

Desinfektionsanstalten zu centralisiren ist. Sind an solchen Orten Einrichtungen der bezeichneten Art gar nicht oder nicht in genügendem Maße vorhanden, so ist auf deren Herstellung beziehungsweise Vervollständigung thunlichst hinzuwirken. Die nach den Desinfektionsstationen oder Desinfektions⸗ anstalten überzuführenden Wagen sind, soweit ihre Einrichtung es gestattet, zur Verhütung einer Uebertragung von An⸗ steckungsstoffen durch Entfallen von Geräthschaften, Stroh, Dünger ꝛc. sorgfältig geschlossen zu halten.

Es ist statthaft, die Reinigung und Desinfektion der zur

Beförderung von Vieh in Einzelsendungen benutzten Gepäck⸗ wagen oder Hundecoupés nicht auf jeder Zwischenstation, 5 welcher einzelne Viehstücke entladen werden, sondern erst au derjenigen inländischen Station vorzunehmen, auf welcher der betreffende Wagen zur vollständigen Entleerung und Aus⸗ rangirung gelangt. Bei Beförderung von Vieh mit Gepäck⸗ stücken oder Gütern in einem und demselben Wagenraum sind Vorkehrungen zu treffen, welche die Gefahr einer Infektion ausschließen. 4) Der eigentlichen Desinfektion der Wagen muß stets die Beseitigung der Streumaterialien, des Düngers, der Reste von Anbindesträngen u. s. w., sowie eine gründliche Reinigung des Wagens durch heißes Wasser vorangehen. Wo letzteres nicht in genügender Menge zu beschaffen ist, darf auch unter Druck ausströmendes kaltes Wasser verwendet werden; jedoch muß zuvor zum Zweck der Aufweichung der anhaftenden Un⸗ reinigkeiten eine Abspülung mittelst hiaßen Wassers erfolgen. Die Reinigung ist nur dann als eine ausreichende anzusehen, wenn sie alle von dem stattgehabten Viehtransport her⸗ rührenden Verunreinigungen vollstöndig besestigt sind.

Die Desihfektion selbst muß bewirkt werden:

a. unter Uvahmnlichen Verhältnissen durch Wasachen der Fußböden, Decken und Wände mit einer auf mindestens 50 Grad Celsius erhitzten Sodalauge, zu deren Herstellung wenigstens 2 kg Soda auf 100 1 Wasser verwendet sind;

b. in Fällen einer wirklichen Infektion des Wagens durch Rinderpest, Milzbrand oder Maul⸗ und Klauenseuche, oder des dringenden Verdachtes einer solchen Infektion durch sorgfältiges Bepinseln der Fußböden, Decken und Wände mit 5prozentiger Karbolsäurelösung. Die letztere ist durch Mischen von 1 Theil der im Handel als 100 prozentige Karbolsäure oder Acidum carbolicum depuratum bezeichneten Karbolsäure mit 18 Theilen Wasser unter häufigem Umrühren herzustellen.

Diese Art der Desinfektion (b) ist in der Regel nur auf Anordnung der zuständigen Polizeibehörde, ohne solche An⸗ ordnung jedoch auch dann vorzunehmen, wenn die Bahn⸗ beamten von Umständen Kenntniß erlangen, welche es zweifel⸗ los machen, daß eine wirkliche Infektion des Wagens durch Rinderpest, Milzbrand oder Maul⸗ und Klauenseuche vorliegt, oder welche den dringenden Verdacht einer solchen Fefern begründen. Der Landes⸗Polizeibehörde bleibt vorbe alten, diese Art der Desinfektion (b) auch in anderen Fülan anzu⸗ ordnen, wenn sie solches zur der Verschleppung der oben bezeichneten Seuchen für unerläßlich erachtet.

Bei gepolsterten Wagen ist die Polsterung, welche ent⸗ fernbar sein muß, in ausreichender Weise zu reinigen. Hat eine wirkliche Infektion des Wagens durch eine übertragbare Seuche statigefunden, oder liegt der dringende Verdacht einer solchen Infektion vor, so muß die Polsterung verbrannt werden. Der Wagen selbst ist in der zu Absatz 1 bis 3 angegebenen Weise zu behandeln. Ausländische Wagen, deren Polsterung nicht entfernbar ist, dürfen im Inlande nicht wieder beladen

erden. 8 ngsde. im Absatz 1 angegebene Reinigung Fin⸗ vorbehaltlich der Bestimmungen im Absatz 2 b und Absatz 3, als aus⸗ reichende Desinfektion in denjenigen Fällen, in welchen im Eisenbahnwagen nur einzelne Stücke Kleinvieh in Kisten oder Käfigen befördert worden sind, sofern zur Zeit des Gebrauchs die betreffenden Kisten mit wasserdichten Fußböden, festen Wänden und aus Latten mit den für die Athmung der Thiere nothwendigen Zwischenräumen hergestellten Deckeln, die Käfige mit wasserdichten Fußböden und von unten bis mindestens zur ganzen Höhe der Thiere mit festen Wänden versehen waren, und eine Verunreinigung des Wagens durch Streu⸗ materialien, Futter, Dünger, Exkremente u. s. w. nicht wahr⸗ nehmbar ist.

5) In gleicher Weise wie die zum Transport benutzten Wagen Fhat die bei Verladung und Beförderung der Thiere zum Füttern, Tränken, Befestigen oder zu sonstigen Zwecken benutzten Geräthschaften der Eisenbahnverwaltungen zu reinigen

infiziren. 8.deaügc Rampen und Einladebrücken der Leggev. 3- verwaltungen müssen, sofern 88. eee benutzt, täglich mindestens einmal unter ent prechender Anwendung der Vor⸗ schriften in Ziffer 4 gereinigt und desinfizirt werden. R

6) Feste Rampen, sowie die Vieh⸗Ein⸗ und Ausladeplätze und die Viehhöfe der Eisenbahnverwaltungen sind stets von Streumaterialien, Dünger u. s. w. gesäubert zu halten. Rampen mit undurchlassendem Boden, sowie feste hölzerne Rampen sind, sofern zur Viehverladung benutzt, täglich minde⸗

stens einmal mit Wasser zu spülen.

7) Eine Desinfektion der unter 6 erwähnten An⸗ lagen ist allgemein oder für den Verkehr mit einzelnen der im §. 1 des Gesetzes bezeichneten Thierarten oder für gewisse Gegenden nur anzuordnen, wenn nach den Verhältnissen eine bestimmte Gefahr der Verbreitung von Seuchen vorliegt. Das in solchen Fällen anzuwendende Desinfektionsverfahren ist unter sinngemäßer Anwendung der unter Ziffer 4 festgestellten Normen in den zu erlassenden Bestimmungen näher zu bezeichnen. Für Fälle einer wirklichen Infektion oder des dringenden Verdachts einer solchen sind etwaige weitergehende Sicherungsmaßregeln nach Maßgabe der für solche Fälle bestehenden besonderen Bestimmungen von den zuständigen Polizeibehörden anzuordnen. Rampen mit undurchlassendem Boden, sowie feste sücerne Rampen müssen beim Vorhandensein der in Ziffer 4 Absatz 2 b und Absatz 3 bezeichneten Voraussetzungen in der dort angegebenen Weise desinsizirt werden. 1

8) Streumaterialien, Dünger u. s. w. sind zu sammeln und so aufzubewahren, daß Vieh damit nicht in Berührung kommen kann.

Die Abfuhr des Düngers darf nicht unter Anwendung von Rindviehgespannen geschehen und muß in dichten Wagen, Fässern u. s. w. erfolgen, so daß eine Verunreini ung der Straßen, Wege u. s. w. mit Düngertheilen nicht tattfinden kann. . 1

Dünger von Thieren, welche an Rinderpest oder Milz⸗ brand leiden, muß verbrannt oder gekocht oder so tief ver⸗ ghaben he en daß er mit einer mindestens 1 m hohen Erd⸗

icht bedeckt ist. 8 ce, ge er 88 maul⸗ oder klauenseuchekranken Thieren kann statt dessen mit einer fünfprozentigen Karbolsäurelösung (Ziffer 4 Absatz 2 b), weter vollständiger Durchmischung der etzteren mit dem Dünger, desinsizirt werden.

9) Bei Bemessung der von den Eisenbahnverwaltungen für die Desinfektion zu erhebenden Gebührensätze (§. 2 Abs. 2 des Gesetzes) ist davon eagessg, daß letztere lediglich be⸗ stimmt sind, eine Ersatzleistung für die durch die Desinfektion bedingten außerordentlichen Aufwendungen zu gewähren.

Fur die der eigentlichen Desinfektion vorangehende, oder ohne Rücksicht auf dieselbe vorzunehmende Reinigun (T Ziffer 2 Absatz 2, II Ziffer 4 Absätze 1, 4 und 5, Ziffer 5, Ziffer 6) findet eine Entschädigung nicht statt.

Die Gebühren sind unabhängig von der Größe der Ent⸗ fernung, welche der Viehtransport durchlaufen hat, unter Be⸗ rücksichtigung der durchschnittlichen Beträge der Selbstkosten für alle Stationen im Bereiche einer und derselben Eisenbahn⸗ verwaltung in gleicher Höhe und zwar in Einem Satze ledig⸗ lich für den Wagen festzusetzen. 3

10) Die Eisenbahnverwaltungen haben dafür zu sorgen, daß die Arbeiten, welche zur Beseitigung von Ansteckun 8⸗ stoffen bei innerhalb ihres Geschäftsbereiches ge ind, unter verantwortlicher Aufsicht ausgeführt

en.

wer - 1 11) Die Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörden haben im Einver⸗ nehmen mit den Veterinär⸗Polizeibehörden Kontroleinrichtungen zu treffen, welche geeignet sind, die strenge Durchführung des Gesetzes und der zu dessen Ausführung erlassenen Vorschriften überall sicherzustellen. ““ Berlin, den 20. Juni 1886. v“ Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Am 1. Juli wird das Postamt Nr. 34 aus dem Ge⸗ bäude des Königlichen Ostbahnhofs nach dem Hause „Frank⸗ furter Allee 102“„ und das Postamt Nr. 93 ( weigstelle des Postamts Nr. 34) von der Großen Frankfurterstraße 131 in das Gebäude des „Königlichen Ostbahnhofs“ und zwar in die bisher von dem Postamt Nr. 34 benutzten Räume verlegt.

Das Postamt Nr. 34 führt künftig die Bezeichnung „Postamt Nr. 34 (Frankfurter Allee)“, das Postamt Nr. 93 die Bezeichnung „Postamt Nr. 93 (Ostbahn⸗

0 8 s erlin C., den 24. Ju

ni 188858. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath. Schiffmann.

Die Nummer 21 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 3 Nr. 9136 die Verordnung, betreffend die Kommission für deutsche Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen. Vom 21. Juni 1886. 8 Berlin, den 26. Juni 1886. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Didden.

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