1886 / 253 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

M. Antonio Joss d'Avila, Pair des Königreichs, Major im Generalstabe, Lissabon. Rumänien.

M. Falcorano, General und Chef des Großen General⸗ stabs, Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, Bukarest. Hartel, megiüehe img b- Generalstab, Bukarest.

ußland. Herr General⸗Lieutenant Stebnitzky, Erxcellenz, Chef der Militär⸗topographischen Abtheilung des Generalstabs in St. Petersburg. .

Herr Geheim⸗Rath Dr. O. von Struve, Excellenz, Direktor der Nikolai⸗Hauptsternwarte, Pulkowa bei St. Peters⸗ burg, Mitglied der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg.

8

Schweden. 1b . err Dr. P. G. Rosén, Professor im Generalstab in

Stockholm. . Schweiz. 3 Herr Dr. A. Hirsch, Direktor der Sternwarte in Neu⸗

chatel. . Spanien.

M. Ibanez, Excellenz, Divisions⸗General und General⸗ Direktor des Geographischen und statistischen Instituts zu Madrid.

Nach dankender Beantwortung der Begrüßung Seitens des bisherigen Präsidenten der Permanenten Kommission, General Ibanez aus Madrid, wurde auf Vorschlag desselben das Bureau der Konferenz in folgender Weise gebildet:

Präsident: Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Dr. Förster⸗Berlin. b

Vize⸗Präsidenten: Geheim⸗Rath von Struve aus Pul⸗ kowa bei St. Petersburg und Herr Faye aus Paris.

Sekretär: Herr Professor Dr. Hirsch aus Neuchätel.

Nach einer Ansprache des Präsidenten wurde sodann z den programmmäßigen Berichten über die Bethätigung der Organisation seit der letzten General⸗Konferenz der Euro⸗ päischen Gradmessung (Rom 1883) übergegangen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 26. Oktober. (W. T. B.) Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Heranziehung der Militärpersonen zu den Gemeinde⸗Abgaben, angenommwen.

. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Oktober. (W. T. B.) Die aus Anlaß des 25jährigen Jubiläums des Erz⸗ herzogs Karl Ludwig als Chef des Ostpreußischen Ulanen⸗Regiments Nr. 8 hier eingetroffene Deputation des Regiments ist, außer von dem Jubilar, auch von dem Kaiser und später von dem Erzherzog Albrecht in Privat⸗ audienz empfangen worden und dinirte Nachmittags bei dem Erzherzog Karl Ludwig. v“ Das Abgeordnetenhaus beschloß heute einstimmig, in die Geejalbevaits über den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Zoll⸗ und Handelsbündnisses mit Ungarn, einzutreten. Der Handels⸗Minister erklärte: sein Erlaß an die Handelskammern, betreffend die Vorschläge über die Vertragsverhandlungen mit Deutschland und Italien, werden mit Unrecht von den Zeitungen als Novum und als Wendepunkt in der österreichischen Handelspolitik betrachtet. Nuch rüher seien die Handelskammern befragt worden; sein Erla ei diesmal nur früher als sonst erschienen, damit die Kammern noch vor Beginn der meritorischen Verhandlungen antworten könnten. Der Text des Erlasses konstatire nur die anerkannte Wahrheit, daß eine Förderung des Verkehrs durch Verein⸗ barung mit anderen Staaten zu erzielen sei. Die Regierung habe nur ihre ehrliche Geneigtheit zum Eingehen der L verträge betonen wollen. Der autonome Tarif sei zum Schutz der heimischen Industrie bestimmt; jene Industrie aber, die nach dem ausländischen Markt verlange, bedürfe keines autonomen Zolltarifs. Nicht um Verträge quand même sei es der Regierung zu thun, sondern um den Schutz der Industrie in jeder Art. Die Regierung wünsche entschieden eine möglichst harmonische Entwickelung der heimi⸗ schen Produktionsbedingungen und möglichste Sicherung der Exportbedingungen der österreichischen Industrie.

Schweiz. Bern, 26. Oktober. (W. T. B.) Der Chef des Eisenbahn⸗Departements sucht bei dem Bundes⸗ rath die Ermächtigung nach, Unterhandlungen mit ver⸗ schiedenen schweizerischen Eisenbahnen, zunächst mit der Nordostbahn, wegen Verstaatlichung einzuleiten.

Großbritannien und Irland. London, 27. Oktober. (W. T. B.) In der gestrigen Versammlung der kon⸗ servativen Vereine in Bradford erklärte der Schatz⸗ kanzler Lord Churchill: die amtlichen Berichte über die Lage in Irland lauteten im Allgemeinen ermuthigend und ließen eine erhebliche Abnahme der Verbrechen sowie die ziemlich allgemeine Abführung der Pacht⸗ gelder erkennen; nur in gewissen Bezirken dauerten der Terrorismus und die Unordnung fort. Die Minister würden demnächst zur Berathung über das Programm für die parlamentarischen Arbeiten zusammentreten; das Land werde dann bald erfahren, ob es nöthig sein werde,

das Parlament um Spezial⸗ maßregeln zur Sicherung der Ausführung der Gesetze in diesen Bezirken anzugehen. Ueber Angelegenheiten der auswärtigen Politik wolle er sich nicht aus⸗ lassen, weil thörichte Gerüchte ihm während seines Aufenthalts auf dem Kontinent vertrauliche Unter⸗ redungen mit auswärtigen Ministern zugeschrieben hätten, während er mit offiziellen Persönlichkeiten über Dinge der auswärtigen Politik in keinerlei Verbindung ge⸗ treten sei, und weil Lord Salisbury bei dem am 9. No⸗ vember stattfindenden Guildhall⸗Bankett seine Anschauun⸗ gen über die auswärtigen Beziehungen Englands darlegen werde. Lord Churchill forderte die Konservativen schließlich auf, die Regierung bei der Berathung der Vorlage über den Schluß der Parlamentsberathungen zu unterstützen, damit dieselbe angenommen und die Drohung der Parnelliten ver⸗ eitelt werde, welche die Absicht aussprächen, das parlamen⸗ tarische System unmöglich machen zu wollen. Im weiteren Verlauf der Berathungen nahm Lord Churchill nochmals das Wort, um eine Resolution, betreffend die patriotische Politik Englands im Orient, zu befürworten, und äußerte dabei: seit der Premierschaft Lord Beaconsfield's seien große Veränderungen in den gegenseitigen Be⸗ I der auswärtigen Mächte eingetreten. Europa efinde sich in einer Uebergangsperiode, aber eher seien die

be anderer Länder als diejenigen Englands in itischer Weise bedroht. England dürfe sich nicht übereilt für ein bestimmtes Verhalten entschließen; eine Politik des

riedens würde nicht nur der inneren Wohlfahrt Englands as dienlich sein, sondern auch dessen Interessen im Aus⸗ ande fördern. .

Nach Meldungen aus der Kapstadt hat der Stamm der Pondas in das Gebiet von Tesibe, welches zur Kapkolonie gehört, einen Einfall gemacht. Die Kap⸗Regierung bildet Freiwilligen⸗Corps, welche gegen die Pondas marschiren sollen.

Türkei. Konstantinopel, 23. Oktober. (A. C.) Gestern wurde ein Kaiserliches Dekret ve welches den Armeereformplan von der Goltz Pascha's sanktio⸗ nirt. Die Hauptbestimmung desselben besteht in der Revision des Konskriptionsgesetzes. Es werden dadurch viele Ausnahmen und Privilegien beseitigt, und die Wirkung wird sein, daß die Reserve⸗Streitkräfte des türkischen Reichs bedeutend ver⸗ stärkt werden.

(A. C.) Einer Meldung vom 25. d. zufolge ist der englische Dampfer „Imogen“ aus seiner gefährlichen Lage befreit und wiederum flott vr worden. Er scheint keinerlei Schaden genommen zu haben, und wird am Mittwoch in Konstantinopel erwartet.

Serbien. Nisch, 26. Oktober. (W. T. B.) In der Skupschtina wurde die Mittheilung des Minister⸗Präsi⸗ denten über die Wiederherstellung der freundschaft— lichen Beziehungen zu Bulgarien mit lautem Beifall

aufgenommen.

Bulgarien. Sofia, 27. Oktober. (W. T. B.) In Varna sind gestern die beiden russischen Klipper „Zabiaka“ und „Gedächtniß Merkurs“ angekommen.

Tirnowa, 27. Oktober. (W. T. B.) Bis jetzt sind etwa dreihundert von den Mitgliedern der Sobranje, sowie die Mitglieder der Regentschaft, Stambuloff und Mutkuroff, und die Minister hier eingetroffen. Die

Eröffnung der Sobranje ist nunmehr definitiv auf den

31. d. M. vertagt worden. Rustschuk, 26. Oktober. (W. T. B.) Dem hiesigen russischen Konsul Kennt⸗

Präfekten ist durch den niß von der neuen Note des Generals Kaulbars an den russischen Konsul in Bulgarien gegeben worden. Die⸗ selbe soll außer dem wiederholten Hinweis auf die Nichtigkeit der Beschlüsse der großen Sobranje noch besonders be⸗ tonen, daß Rußland diese Beschlüsse, auch wenn sie die Wahl eines Fürsten beträfen, der Rußland genehm sei, und auch wenn sich dieselbe auf die Entsendung einer Deputation an den Kaiser von Rußland erstreckten, nicht in Betracht ziehen könnte. Trotzdem wird versichert, daß die Sobranje sofort nach Konstituirung ihres Bureaus und noch vor Erledigung der Wahlprüfungen eine Depu⸗ tation an den Kaiser Alexander entsenden werde; es sollen bereits Schritte bei dem Metropoliten Klement geschehen sein, damit dieser sich an die Spitze der Deputation stelle.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Oktober. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzeiger“ sagt: Durch die allenthalben in Bulgarien existirende Anarchie sind die russischen Konsulate der Möglichkeit beraubt, die gesetzlichen Interessen der in diesem Lande weilenden russischen Unterthanen zu schützen. Nach der Abreise des General⸗Majors von Kaulbars aus Varna waren Fälle von Verhaftung russi⸗ scher Unterthanen unter den, ungesetzlichsten Vorwänden bvor⸗ gekommen. Angesichts solcher Sachlage sind dieser Tage nach Varna die Klipper „Zabiaka“ und „Gedächtniß Merkurs“ entsandt worden.“

Zeitungsstimmen.

8 „Schwäbische Merkur“ schreibt über den „Frei⸗ sinn und das Reich“:

.. . Indem Bismarck stetig und unbekümmert um die Regen⸗ güsse, mit welchen der Redestrom seiner Gegner ihn überschüttete, das Reich aufrichtete, nahm er ihnen den Boden unter den Füßen weg, welcher ihnen seither zum Tummelplatz ihrer Angriffe gedient hatte. Einer der beliebtesten Gegenstände, mit dem sie ihre Angriffe auf die Regierung eröffneten, war der Voranschlag für das Heerwesen, nament⸗ lich in den Kleinstaaten. Aber gerade an diesem Beispiel zeigt sich, welcher Umschwung in der Gesinnung des Volkes sich durch Errichtung des Reichs vollzogen hat. Es war ja nicht zu leugnen, daß die Summen für das Heerwesen der deutschen Kleinstaaten groß genug waren, um den Bürger und Bauer schwer und empfindlich zu belasten. Konnte man dann noch mit so viel Grund, als man hatte, nachweisen und mit rednerischem Aufputz vielleicht sogar noch übertreiben, daß diese Summen vergeblich aufgewendet werden, so wirkte beides, der Griff in den Beutel und die Ueberzeugung der Nutzlosigkeit, zusammen, um Unzufriedenheit und Mißtrauen gegen die Regierung zu verbreiten. Wurde dann noch ausgeführt, daß das Kasernenleben mit seinem faulen Schlendrian die jungen Männer auch für das Leben und die Arbeit verderbe, so war nicht mehr zu be⸗ zweifeln, daß das Soldatenwesen einer der größten Krebsschäden sei, der am Volkswohl nage. Wie ganz anders ist das heute? Wie hat die Errichtung des Reichs hier klärend und erfrischend gewirkt. War es doch das Heer, dem das Volk die Errichtung des Kaiserreichs verdankte! Neben der deutschen Wissenschaft hatte sich das preußische, weiterhin auch das deutsche Heerwesen als das gesundeste und lebenskräftigste Element erwiesen. Die Anklage und der Hohn, daß alle diese Ausgaben vergeblich seien. mußte verstummen; die Ueberzeugung, daß das Soldatenwesen verderblich auf die Volks⸗ kraft wirke, schlug in das Gegentheil um. Als unbeholfenen, eckigen, langsamen Burschen sieht man den Bauernsohn zur Kaserne ziehen, als flinker, beweglicher, anfassender Mann, der Stolz seiner Mutter und die Freude der Mädchen kehrt er heim. Und so ist es in den oberen, so in den unteren Ständen. Sich den Titel „Lieutenant der Reserve“ beilegen zu dürfen macht stolz, empfiehlt, gewinnt. Und sie alle, die Hunderte und Tausende, die in Stadt und Dorf als entlassene Soldaten herumgehen und ihre Zusammen⸗ gehörigkeit mit dem großen Heeresverband des Reichs noch jähr⸗ lich bekunden, sind lebendige Zeugen gegen alle, die sich noch erfrechen wollen, zu sagen, daß das Geld für das Hercalsen vergeblich aus⸗ gegeben sei. So wenig ein Doktor oder Magister die Wissenschaft schmähen läßt, so wenig ein Lieutenant der Reserve das Heer. Durch das Reich wurde festgestellt, daß das deutsche Heerwesen eine der großartigsten Volkserziehungsanstalten sei, wie sie die Geschichte vor⸗ dem niemals gesehen hatte. So wurde der beliebte Tummelplatz der Gegner aller Regierungen dem sogenannten Freisinn durch das Reich entzogen; und wie an diesem Gegenstand beispiels⸗ halber der Nachweis geführt wurde, so könnte man an den übrigen Lieblingsthemen dasselbe nachweisen. Dem Freisinn wurde durch Errichtung des Reichs die Waffe zerbrochen, der Boden Arno et⸗ Eine erfolgreiche Gegnerschaft gegen die Regierung läßt sich über⸗ haupt nur dadurch durchführen, daß man zeigt, daß die Regierung 9 ee Gedanken und Plänen, die zur Festgung des Reichs, zur Er⸗

öhung des Volkswohls dienen, feindlich gegenüberstehe. Solche Ge⸗

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danken bat aber der Freisinn nicht. Im Gegentheil, die Regierung ist es, durch deren Vorgehen alle in Angriff genommen, zur Behandlung gestellt und zur Durchführung gebracht werden, in denen sich gesunde, das Volkswohl hebende Gedanken spüren lassen. Die Regierung ist es, kwelche dem Handel durch ihre Maßregeln für lotte und Kanäle, durch Aufsuchung und Gewinnun von Kolonien und durch Handelsverträge, dem Gewerbe durc die Zollgesetzzebung, dem Steuerwesen durch Herbeiziehung von Taback und Branntwein die zweckmäßigste Richtung zu geben suchte. Die Regierung ist es, welche den großartigen Plan der Fürsorge für die Armen und Arbeiter in Angriff nahm; die Regierung ist es, welche dem Volk das kostbarste Gut, den Frieden, und zwar den rieden nach außen ebenso, wie den Frieden der Herzen, den kirch⸗ ichen Frieden, zu gewähren sucht. So wird den Gegnern der Re⸗ gierung in der That aller und jeder Gegenstand, den sie als Hebel gegen sie benützen könnten, weggenommen, und es bleibt ihnen somit nichts übrig, als ihre Gegnerschaft durch leeres Mäkeln und Nörgeln, durch kleinliche, wenn auch gewandte Behandlung von Einzelbestimmungen und Zweckmäßigkeitsfragen zu beurkunden, und selbst der größte Scharfsinn, die schlagendste Beredsamkkeit, der feurigste Schwung schützt die Gegner nicht vor Schlägen in das Leere. Denn es fehlt ihnen der schaffende Gedanke. Ja, eine Gegner⸗ schaft, die sich ein Ziel, ein greifbares Ziel, die Zertrümmerung des neu erstandenen Reichs setzt, die hat einen Sinn, die darf sich erlauben, grundsatzmäßig das Thun und das Vorgehen der Regierung herab⸗ zuziehen und mit allen Mitteln schlecht zu machen; sie muß es thun, denn, wenn sie sieht, wie das Reich wächst und gedeiht, so darf sie die Zeit nicht verlieren, sie muß das Werdende zu vernichten suchen, weil sie spürt, daß das Gewordene sie selbst erdrückt. Aber der Freisinn sagt, er sei für die Erhaltung und Stärkung des Reichs; die Wohlfahrt des Reichs sei auch sein Ziel und sein Hoffen. Aber dann gebe er die Gedanken und die Maßregeln an, die er für diesen Zweck in Bereitschaft hat; hat er welche und sind sie gesund und heilversprechend, so ist die Regierung die erste, die sie aufnimmt. Statt dessen sehen wir, daß er sich mit den Furd cslchen Gegnern des Reichs verbündet, und weil er kein eigenes Pulver hat, seinen Vorrath bei diesen entlehnt. Eine Gegnerschaft aus persönlichen Gründen und eine Gegnerschaft gegen die Personen der Regierung hat nur dann einen Sinn und kann nur dann einen Erfolg haben, wenn die Personen unfähig sind oder in den Personen Grundsätze verkörpert sind, die man ausrotten will. Fürwahr, Ungeschicklichkeit können auch die erbittertsten Feinde und die heftigsten Gegner unserem großen Staatsmann nicht vorwerfen. In Bismarck aber ist nur das Eine, die Sorge für das Reich, die Sorge für Kaiser und Volk verkörpert. Daher hat die Gegnerschaft des Freisinns keinen Sinn mehr. Will er wieder zu Ehren kommen, sich die Herzen des Volks und namentlich der Jugend wieder gewinnen, so suche er zuerst die Gedanken, die zukunftbildend wirken, greife sie auf, gestalte sie und stelle sie als Ideale, denen begeisterte Herzen entgegenschlagen, auf. Hat er keine, so lasse er seine kleinlichen, auf die wächserne Natur des Rechts rechnenden Angriffe und gehe mit der National⸗ zeitung herüber zu denjenigen Parteien, die mitschaffen und mitrathen zum Wohl des Ganzen, und welche die Verehrung für den großen Staatsmann schützt vor jener Gesinnung, die, weil sie den Gegner nicht stürzen kann, ihn mit Stachelstichen plagt.

Dem „Journal des Déöbats“ schreibt sein Korre⸗ spondent in Shanghai über „den französischen Handel in China“:

„Man kennt Frankreich in China nur als eine Macht, welche die katholischen Missionäre beschützte. Ein französischer Paß hatte seinen Werth. Er rief zwei Jahrhunderte alte Erinnerungen wach und bestätigte das Prestige, welches der französische Name lange ge⸗ habt hatte. Daß Frankreich Handel und Industrie treibt, davon weiß aber China nichts. Der französische Artikel hat in China keinen Cours, die französische Fabrikmarke kein Ansehen. In Wahrheit giebt es zwischen Frankreich und China keinen Handels⸗ verkehr. Wir kaufen China jährlich für etwa achtzig Milliionen Seide ab, und das ist Alles. Lyon ist die einzige französische Stadt, welche in China dem nationalen Handel Ehre macht, und wer in China den französischen Paß der Missionäre abschaffen will, der be⸗ seitigt zugleich Frankreich. Während des Jahres 1885 liefen sechs⸗ undvierzig französische Dampfer mit 73 000 t Gehalt in die offenen chinesischen 5 ein; ein Segelschiff ließ sich nicht blicken. Während desselben Jahres betrug die Zahl der englischen Fahrzeuge 13 522 mit 11 842 255 t. Unter den Millionen, welche mit Ehina Handel treiben, sind wir die sechste in der Rangordnung. Vor uns kommen England, Amerika, Deutschland und Japan.

Deutschland figurirt in den Konsularberichten mit 2230 Schiffen (1 217 685 t). Wahrlich, wenn die Deutschen, welche nach Norden schauen, mit China solche Handelsbeziehungen haben, so sollte Frank⸗ reich, welches Marseille besitzt, zum mindesten auf derselben Stufe stehen. Die Kaufleute, mit denen ich über diese Angelegenheit spreche, pflegen zu antworten, der Einfluß der Engländer in China wäre so maßgebend, daß sich neben ihnen nichts hefelgse h Ohne Zweisel sagt man dasselbe in Paris und in unseren großen Handelsstädten. Dies ist aber ein gewaltiger Irrthum. Ich bin überzeugt, daß der französische Handel in China nichts taugt, weil er sich nicht rührt, weil es ihm an Mutt und Ehrgeiz gebricht. Ja, gewiß, England hat es verstanden, sich eine Ausnahmestellung zu verschaffen; aber daß von keinem Monopol die Rede sein kann, das haben die Deutschen bewiesen. Mit jedem Jahre wächst ihre Geschäftsziffer, und sie sind für England so gefährlice Nebenbuhler, daß sich voraussagen läßt, sie werden in wenigen Jahren einen Theil des englisch⸗chinesischen Handels an sich gerisse haben. Diese Resultate verdanken sie lediglich der Zähigkeit, mit der sie ihre Unternehmungen leiten, ihrem praktischen Sinn bei der Abschließung von Verträgen und der an Ort und Stelle erworbenen Kenntniß der Verhältnisse. Ueberall, wo ein Geschäft zu machen ist⸗ sind die Deutschen da. Ihre Auskünfte sind immer pünktlich; wenn sie eine Bestellung übernehmen, so darf man auf ihre strenge Gewissen⸗ haftigkeit zählen. Sie haben die Eigenschaften zu zeigen gewußt, welche die Chinesen im Handelsverkehr am meisten schätzen, und hier liegt das Geheimniß ihres Erfolges. Ist es denn unseren Kaufleuten nicht möglich, dieselben Bahnen zu betreten und in China für dee französischen Artikel einzustehen? ..

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 43. Inhalt: Gesundheitszustand. Witterung. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Cholera⸗Nachrichten. Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnenn Sterbefälle in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Erkrankungen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterungs⸗Nachweis. Geburts⸗ und Sterbefälle in Wien, Stockholm, London und Brüssel 1885. Gelb— fieber. Scharlach in Hannover. Infektionskrankheiten in Moskau Krankenbericht der preußischen Armee ꝛc. II. Quartal 1886.—

eitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuchel Schafpocken und Lungenseuche in den Niederlanden. Rinderpest ’3 Rußland. Rinderpest und Schafpocken in Rumänien. Tena⸗ fieber in Ohio. Veterinär⸗polizeiliche Maßregeln. Medizinl Gesetzgebung ꝛc. (Deutsches Reich.) Statistische Aufnahme des Hei personals ꝛec. (Württemberg.) Verhütung und Bekämpfung de Maul⸗ und Klauenseuche. (Baden.) Dienstanweisung für die älc zirksärzte ꝛc. (Schluß.) (Mecklenburg⸗Schwerin.) Handel mit 1l und Butter in Schwerin. (Schweiz. Graubünden.) Verkehre n Butter und Honig. Rechtsprechung. (Landgericht Glatz und Rei 1 gericht.) Verkauf von gesundheitsschädlichem Fleisch. inrichtung, zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. (Preußen.) Stan liche Beaufsichtigung der Privat⸗Irrenanstalten. Geschenkliste.

der i

Gewerbe für Bekleidung und Reinigung, XIV. Baugewerbe,

Landtags⸗Angelegenheiten.

Bei der im 4. Liegnitzer Wahlbezirk (Löwenberg i. Schl.) vorgenommenen Ersatzwahl für den früheren Regierungs⸗Rath a. D., jebigen Regierungs⸗Rath von Faugmitz in Wiesbaden ist der Kreis⸗

heputirte Graf Nostiz zu Zobten (konservativ) mit 309, gegen den Stadtverordneten⸗Vorsteher Müller zu Bunzlau (deutschfreisinnig) —₰ Stimmen, zum Mitglied des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Summarische Uebersicht

ber im Prüfungsjahre 1885/86 bei den Königlich preußischen medizi⸗

nischen und pharmazeutischen Prüfungs⸗Kommissionen geprüften Doktoren und Kandidaten der Medizin und Kandidaten der Pharmazie.

Prüfungs⸗Kommissionen z

Greifswald.

Königsberg. Summaꝗ.

Göttingen.

I. Doktoren und Kandidaten der Medizin

sind aus dem vorigen Jahre wieder

in die Prüfung getreten . . . . . 53 2 16

neu eingetreten. 8 45 59

150 5 203]47/75 ¼

55 77 S 12 35 20

zusammen

davon haben die Prüfung als Arzt bestanden

mit der Censur „genügend“ . . . 50] 8,26 7 29 26/,12 3 3

„gutt 7756 29 29 12 26 32 22 15/13

„sehr gut“. 14 11 —— 3 8—

zusammen [127141 56 20 55 58 37 24 16

nicht bestanden resp. zurückgetreten. 8

II. Kandidaten der Pharmazie V sind aus dem vorigen Jahre wieder V

in die Prüfung getreten... 3 9— neu eingetreten. 1“ 2 15 35/13 zusammen 18 44 13 davon haben die Prüfung als Apotheker bestanden

mit der Censur „genügend“ 1011—

““

b zusammen 6718 33/1 nicht bestanden resp. zurückgetreten 12 11,—

Das Verhältniß der selbständigen Gewerbe⸗ treibenden zu den Arbeitnehmern in den Gruppen des Kleingewerbes in Preußen. (Stat. Corr.) Nachdem wir die soziale Zusammensetzung der kleingewerblichen Bevölkerung Preußens im Ganzen erörtert und eine beachtenswerthe Veränderung derselben seit 1875 festgestellt haben, untersuchen wir an der Hand der 1875 und 1882 gesammelten Nachweisungen, wie sich die selbst⸗ thätige Bevölkerung innerhalb der Gewerbegruppen u. s. w. *) gliedert. 8 zeigen sich im Einzelnen zwar die mannigfachsten Verschieden⸗

eiten, fast ausnahmslos aber tritt die merkwürdige Thatsache zu Tage, daß sich das Zahlenverhältniß zwischen Meistern und Gehülfen vollständig verschoben hat. Schon die Zunahme oder Abnahme der Zahl der Meister und derjenigen der Gehülfen ist eine durchweg ver⸗ schiedene. Eine überdurchschnittliche (d. h. diejenige der Bevölkerung übersteigende Vermehrung der Selbständigen 1.g sich nur für drei Gewerbegruppen, nämlich für die I. um 64,62, für die XIII. um 11,27 und für die XVI. um 44,07 %; für alle übrigen ist eine nur geringe Zunahme, weit häufiger aber noch eine nicht unerhebliche Abnahme bis zu 38 (VIII. Gr.), 41 (XIV. Gr.) und 75 (III. Gr.) Prozent zu verzeichnen. Umgekehrt bei den Gehülfen: hier ist nur für die III. Gruppe eine Abnahme um 25,13 %, für die IX. und XVI. eine nur geringe Zunahme nachgewiesen; bei allen übrigen ist ein reichliches Anwachsen der Gehülfenzahl ermittelt, beispielsweise bei der I. Gruppe um 200,83, bei der II. um 245,60, bei der IV. um 69,24 % u. s. w.

Berücksichtigt man die soeben angeführte Vermehrung bezw. Verminderung, so sind folgende, zugleich die beiden Geschlechter unter⸗ scheidende Ziffern ein bezeichnender Ausdruck für die seit 1875 vor sich gegangene Verschiebung des Zahlenverhältnisses zwischen Selbständigen und Gehülfen, d. h. der sozialen Rangordnung im Kleingewerbe. Es kamen auf je 100

weibliche

Gewerbe⸗ treibende 2 weibliche

31225

E1113 1 1 4 8

1 2 3

2 1

männliche Gewerbe⸗ treibende: männliche

Selbst⸗ Selbst⸗

weibliche Inhaber:

Selbst⸗ männliche ständige Inhaber: überhaupt: männliche weibliche Gehülfen Gehülfen Gehülfen

ständige ständige

1875/1882 1875 1882 1875 1882 1875/ 1882 18751882 47 86 46 76 88 298] 65 57 53

16 56¹ 16 52⁄¼b21 ,324 y86 66/83 133 411] 105 321 1495 49711 49 24 6 102 241 101 238] y125 356 50 30 44 68 966 69 97 34 34 59 5175 44 70 y44 70 51 54 69 59/ 66 85 134 86 134 39 124 54 43 72 72 172 71] 1661 100 314¹ 58/ 38 50 32 41] 29 44 39 47 77 72 72 75 96 74 95 117] 125 58 51] 46 48 67 49 67 23 431 67 60 81 78 128] 78 125] 70 188⁄ 56 44 59 25 32 38 54 8 12 73 65 92 31 88 31 89 39 19 76 53 72 104 151] 103 1500 110 174 49 40 48 8 67 50 y68 52⁄ 39 14 10 66 72 87

in der Gewerbe⸗ Gruppe

überaus lehrreich; sie bieten zu den

Diese Zahlenreihen sind gewerbepolitischen Erörterungen die

mannigfachsten sozial⸗ und nterlagen.

„Es verlohnt sich weiter, den in den Gruppendurchschnitten ver⸗ wischten Besonderheiten der einzelnen Gewerbszweige nachzugehen; dabei sind vornehmlich diejenigen gewerbestatistischen Ordnungen zu berücksich⸗ tigen, in welchen noch heute das Kleingewerbe erheblich überwiegt, sei es durch die Zahl der Betriebe (d. h. etwa der Selbständigen), sei es durch die Zahl der beschäftigten Personen. Eine Auswahl aus densel ben, wie wir sie schon bei einer früheren Untersuchung getroffen Kaben, mag auch für den vorliegenden Zweck genügen, bei welchem wir uns überdies lediglich auf Vergleichung einer Verhältnißzahl be⸗

*) Für die Gewerbegruppen ist folgende Zusammenfassung her⸗ gebracht: I. Kunst⸗ und Handelsgärtnerei, II. Thierzucht und Fischerei III. Bergbau, Hütten⸗ und Salinenwesen, Torfgräberei, IV. Industrie der Steine und Erden, V. Metallverarbeitung, VI. Verfertigung von Maschinen, Geräthen, Instrumenten, Apparaten, VII. chemische Industrie, VIII. Gewerbe für Leuchtstoffe, Fette und Harze, IX. Textil⸗ Industrie, X. Papier⸗ und Lederindustrie, XI. Gewerbe für Holz⸗ und Schnitzstoffe, XII. Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel,

.Buch⸗ und Kunstdruck und XVI. künstlerische Gewerbe.

schränken, nämlich derjenigen für das Verbältniß der Selbständigen zu den Gehülfen überhaupt. In der V. Gewerbegruppe beispiels⸗ weise giebt es vier derartige handwerksmäßig betriebene Gewerbe von größerer Bedeutung; unter diesen zählten die Kupferschmiede 1875 108, 1882 nur 106 Gehülfen auf je 100 Meister, die Klempner 90 bezw 100, die Grob⸗ und Hufschmiede 56 bezw. 96 und die Schlosser 116 bezw. 124. Aus der VI. Gruppe zeigen die Stell⸗ macherei und der Wagenbau die Verhältnißzahlen 36 bezw. 66 und die Uhrmacherei 54 bezw. 58, aus der IX. Gruppe die Spinnerei 18 bezw. 17, die Weberei 36 bezw. 44, die Seilerei 48 bezw. 66, aus der X. Gruppe die Buchbinder 74 bezw. 100, die Sattler und Tapezierer 64 bezw. 80 (die Sattler 1882 für sich 77, die Tape⸗ zierer 91), aus der XI. Gruppe die Tischler 59 bezw. 75, die Böttcher 36 bezw. 53, die Korbmacher 28 bezw. 42 und die Drechsler und Korkschneider 45 bezw. 67, aus der XII. Gruppe die Getreidemüller 87 bezw. 125, die Bäcker und Konditoren 78 bezw. 126 und die Fleischer 52 bezw. 96, aus der XIII. Gruppe die Schneider 28 bezw. 42, die Hutmacher, Mützenmacher und Kürschner 59 bezw. 65 und die Schuhmacher 41 bezw. 56, sowie endlich in der XIV. Gruppe die Maurer 28 bezw. 109, die Zimmerer 28 bezw. 133, die Glaser 40 bezw. 47, die Stubenmaler und Stuckmacher 60 bezw. 85, die Dach⸗ decker 28 bezw. 61, die Brunnenmacher und Straßenpflasterer 36 bezw. 79 und die Ofensetzer und Schornsteinfeger 68 bezw. 96. Eine Ver⸗ Neichung dieser Verhältnißzahlen mit denen der ersten bezw. zweiten

ahlenspalte vorstehender Tabelle ergiebt die Besonderheiten jedes ein⸗ zelnen Gewerbes.

„Eine weitere Aufführung von Zahlen würde ermüden. Es bedarf einer solchen auch kaum noch, nachdem sich im Ganzen wie in den Gruppen und in einzelnen Gewerben fast ausnahmslos die sehr merk⸗ würdige Thatsache ergeben hat, daß sich in der sozialen Gliederung der Kleingewerbtreibenden seit 1875 ein ganz unverkennbarer Um⸗ schwung vollzogen hat. Verminderung der Meister bezw. Selbstän⸗ digen im Kleingewerbe und Vermehrung der Gehülfen (Gesellen, Lehrlinge, Arbeiter) ist die bezeichnende Erscheinung des betrachteten Zeitraumes: von 100 Meistern und männlichen Inhabern des Jahres 1875 waren bis 1882, trotz der inzwischen gewachsenen Bevölkerung, rund 13 aus einer selbständigen Stellung verschwunden, aus 100 männlichen Gehülfen waren dagegen 138 geworden. Wie diese That⸗ sachen zu beurtheilen seien, haben wir früher bereits angedeutet. Eine Erklärung dafür ergiebt sich aber vielleicht aus Folgendem. Soziale Verschiebungen, wie die hier geschilderten, sind ohne engen Zusam⸗ menhang mit dem Wirthschaftsleben nicht denkbar. Nun war das Jahr 1875, nach einer Zeit unvergleichlich blühender Gewerbsthätigkeit und wirthschaftlichen Aufschwungs, dasjenige des tiefsten wirthschaftlichen Niedergangs. In der vorhergegangenen Blüthezeit waren, begünstigt durch die Gesetzgebung, zahllose Gehülfen zur Begründung einer eigenen Werkstatt, eines eigenen Geschäftes geschritten; auch die Schwächsten von ihnen fristeten 1875 zum größten Theil wohl noch ihr kümmerliches Dasein als sogenannte Selbständige und steigerten somit deren Zahl, weit über den Bedarf hinaus. Es konnte aber nicht fehlen, daß sie dennoch als solche zu Grunde gehen mußten; sie stiegen in den nächsten Jahren wieder zu der niedrigeren sozialen Stufe der Gehülfen hinab und vermehrten nun deren Zahl, wie sie die der Selbständigen entlasteten. Darauf kam wieder eine Zeit erneuten wirthschaftlichen Aufschwunges, welcher gerade im Anfang der achtziger Jahre vielversprechende Blüthen trieb. Nun strömte ein starker Nachwuchs dem Gewerbe zu und half zunächst die Ge⸗ hülfenzahl vermehren, ohne daß gleichzeitig ein entsprechender Abfluß der niedrigeren in die höhere soziale Schicht stattgefunden hätte. Die Folgen dieser Vorgänge waren nicht zweifelhaft; sie spiegeln sich in unseren Zahlen wieder, und unter diesen Verhältnissen wären letztere ein Zeichen fortschreitender Gesundung.

New⸗York, 24. Oktober. (A. C.) Dem jährlichen Ausweis des Hrn. Alexander Del Mar zufolge erreichte die Produktion von Edelmetallen in den Vereinigten Staaten von Amerika in dem am 30. September beendeten Fiskaljahr den Werth von 13 500 000 £, von welcher Summe 5 020 000 £ auf 1,2 und 8 480 000 £ auf Silber (zu der alten Münzabschätzung) entfallen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Lehrbuch des Preußischen Privatrechts von Otto Fischer, Professor in Greifswald. Erste Hälfte. 382 Seiten. Verlag von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig; 6 ℳ). Das vorliegende kurzgefaßte Lehrbuch hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Studirenden und die angehenden Praktiker in das Studium des preußischen Rechts einzuführen und dieselben insbesondere in den Stand zu setzen, durch ein nach der Anleitung des Lehrbuchs zu unter⸗ nehmendes Studium der Normen und der Praxis des preußischen Rechts die Grundlage zu einer gediegenen Ausbildung in diesem Rechts⸗ gebiete zu gewinnen. In dem Bericht der Justiz⸗Prüfungskommission vom 10. Februar 1880 (J.⸗M.⸗Bl. S. 42) wird als häufig hervor⸗ tretender Mangel einer richtigen Methode im Studium hervorgehoben, daß ein großer Theil der Kandidaten sich seine Kenntnisse mehr aus den Kommentaren der Rechtslehrer als aus dem Text der Gesetze selbst einpräge, während das Studium der ersteren doch nur dann mit Erfolg betrieben werden könne, wenn es mit dem des Textes der Ge⸗ setze und der Rechtsquellen selbst in richtige Verbindung gesetzt werde. Die Kommission verfahre deshalb mit besonderer Strenge, wenn eine Unbekanntschaft mit den Rechtsquellen hervortrete. Dem hier ge⸗ rügten Mangel des Studiums sucht das vorliegende Lehrbuch abzu⸗ helfen, indem es auf der einen Seite davon ausgeht, daß sich ein ge⸗ ordnetes Studium des verwickelten preußischen Gesetzesmaterials ohne jede Anleitung nicht durchführen läßt, andererseits aber durch fort⸗ gesetzte Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen darauf hinzuwirken sucht, daß mit dem Studium des Lehrbuchs auch das Studium des Quellenmaterials stetig betrieben wird. Um diesem Ziele möglichst nahe zu kommen, schließen sich die Erörte⸗ rungen des Werkes durchweg streng an die Quellen an. Es wird vorausgesetzt, daß zur Ergänzung der Ausführungen des Buches die in Bezug genommenen gelesen und verarbeitet werden. Die durch den Zweck der Arbeit gebotene Kürze brachte es mit sich, daß Literaturzitate im Allgemeinen vermieden sind, daß auch bei der Berücksichtigung der Rechtsprechung gewisse Schranken innegehalten werden mußten, daß endlich alle nicht streng zur Sache gehörigen Ab⸗ schweifungen und Erörterungen entlegener Fragen vermieden wurden. Dagegen ist allen die Gegenwart interessirenden Fragen (z. B. der Uebertragbarkeit der Retourbillets, den für die Provinz Posen neu⸗ geschaffenen Rentengütern) Aufmerksamkeit geschenkt, auch zu allen wichtigen Streitfragen Stellung genommen. Die privatrechtlichen Normen des Reichsrechts sind ebenso berücksichtigt wie das spezifisch preußische Recht. Dem durch die Reichsjustizgesetze an Bedeutung, aber auch an Schwierigkeit gewachsenen materiellen Prozeßrecht ist eine besondere Abtheilung des Buches gewidmet. Die Berücksichtigung der Rechtsprechung der höchsten Gerichtshöfe, und insbesondere des Reichsgerichts bis zur jüngsten Zeit, soll hauptsächlich dazu dienen, die praktische Anwendung der vorgeführten Rechtssätze zu veranschau⸗ lichen. Vor Allem aber ist Sorgfalt darauf verwandt, dem Werke trotz seiner Kürze seinen wissenschaftlichen Charakter zu bewahren. Zu diesem Behufe ist überall der Anschluß an das gemeine Recht und seine Wissenschaft gesucht, da nur auf diese Weise der Uebergang von dem Studium des gemeinen Rechts zu Theorie und Praxis des preußischen Rechts in gedeihlicher Weise vermittelt werden kann. In erster Linie wendet sich das Buch an die jüngeren Rechtsbeflissenen. Doch dürfte dasselbe auch gereifteren Juristen willkommen sein, um in Kürze einen Gesammtüberblick über das preußische Recht in seiner gegenwärtigen Gestalt zu gewinnen. Zu diesen Zweck möchte dasselbe insbesondere auch Juristen der gemeinrechtlichen Gebietstheile der e 1 ie vorliegende erste Hälfte umfaßt die Einleitun eschicht⸗ liches ꝛc.), die allgemeinen Lehren, das Sachenrecht und dc esciche des Obligationenrechts. Die Verlagshandlung hat das Werk gut ausgestattet.

„— Centralblatt für Rechtswissenschaft. Unter Mit⸗ wirkung von Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Achilles in Berlin, Prof. Afzeliug in Upsala, Gerichtsrath van Swinderen in Groningen, Geh. Rath Sydow in Berlin, Prof. Ullmann in Wien, Geh. Rath Wach in Leipzig, Geh. Rath v. Windscheid in Leipzig, Prof. Zitelmann in Bonn und anderen Rechtsgelehrten herausgegeben von Dr. von Kirchenheim, Professor der Rechte in Heidelberg. Fünfter Band. Zwölftes Heft. September 1886. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke). Der Inhalt des September eftes (Band V Heft 12) abschließend mit dem 26 Juni d. J. ist folgender: A. Ausländischer Literaturbericht 1880 85. Die russische Rechtsliteratur in der Periode 1880 85. Von Herrn Prof. Engelmann in Dorpat. B. Besprechungen. I. Allgemeines. Brown. A. A New Law Dictionary and Institute of the whole Law. Markby, W. Elements of Law considered with reference to Principles of General Jurisprudence. Ergebnisse der Civil⸗ und Strafrechts⸗ pflege bei den Gerichten des Königreichs Bayern i. J. 1884. II. Rechtsgeschichte. Schuldbeß, O. Vormundschaft nach attischem R. Rümelin, M. Zur Geschichte der Stellvertretung im röm. Civil⸗ prozeß. Tübing. Diss. Bloch, G. Des origines du Sénat romain. Camille Jullian. Les Transformations politiques de l'Italie sous les Empereurs romains. III. Privatrecht. Hackfeld⸗ Pflüger, H. Ueber Besitz und Ersitzung von Theilen einer Sache. Inaug.⸗Diss. Kohler, J. Der Dispositionsnießbrauch. Jahrbücher für Dogmatik. Mitteis, L. Die Individualisierung der Obligation. Danz, E. Die Forderungsüberweisung, Schuldüberweisung und die Verträge zu Gunsten Dritter nach gemeinem R. Kraut. Grundriß zu Vorlesungen über das Neu bearbeitet von F. Frensdorff. 6. verm. Aufl. Bolze, A. Die Praxis des Reichs⸗ gerichts in Civilsachen. Bd. II. Kolligs. Die wichtigsten Rechts⸗ grundsätze bei Privatauktionen. Pollack. Der Schenkungswiderruf, insbes. seine Vererblichkeit. Ein Beitrag zur Abfassung des deutschen bürgerl. Gesetzbuches. Naef, Das franz. u. bad. R. der Vermögensabsonderung unter Eheleuten. Mavyer, H. Das württemb. Familien⸗, Erb⸗ und Vormundschafts⸗R. in seinen Grundzügen dar⸗ gestellt. IV. Gerichtsverfassung und Civilprozeß. Franz. Zur Reform des Notariats in Elsaß⸗Lothringen. Bunsen, Fr. Die Lehre von der Zwangsvollstreckung auf Grundlage der deutschen Reichs⸗ justizgesetze systematisch dargestellt. Wolff, Th. Die Ein⸗ tragung in das Grundbuch zur Vollstreckung einer Forderung sowie zur Vollziehung eines Arrestes und einer einstweiligen Verfügung systematisch dargestellt. Hartmann, B. Gessetz betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außer⸗ halb des Konkursverfahrens. Vom 21./7. 1870. 3. Aufl. V. Strafrechtswissenschaft. Olshausen, J. Kommentar zum Str. G. B. für das Deutsche Reich. 2. umgearbeitete Aufl. Scheiff, A. Das Dynamitgesetz vom 9./6. 1884. Eine systematische Darstellung als Beitrag zur Frage nach der Revision des Gesetzes. VI. Kirchenrecht. Pilette, C. Traité de l'administration des Fabriques d'Eglises. Scaduto, F. L'abolizione delle facoltà di theologia in Italia (1873). Studio storico-critiev. VII. Staats⸗ und Verwaltungsrecht. v. Holst. Das Staatsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika (Marquardsen's Handbuch). Bornhak, C. Geschichte des preuß. Verwaltungs⸗R. VIII. Internationales Recht. Milhoud, M. Principes du droit international privé dans leur application aux Privilèges et Hypothèques au point de vue du droit positif français. Kasparek. Der Antheil der Polen an der Pflege des internationalen R. (in poln. Sprache). IX. Hülfswissenschaften. Tidy, Ch. M. Legal Medicine. Part. I u. II. C. Zeitschriften⸗ Ueberschau. D. Neue Erscheinungen. 1) Deutsche Bücher und Broschüren. 2) Ausgaben von Gesetzen. 3) Wichtige ausländische Werke.

Unter dem Titel: „Berliner bunte Mappe“ ist in München, in der Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft (vormals Friedrich Bruckmann) ein Album (in 4⁰, 99 S.) erschienen, zu welchem nur Berliner Künstler und Schriftsteller, unter diesen die hervorragendsten, Beiträge geliefert haben. Die Reihe der Stiche eröffnet Anton von Werner mit dem in photographischem Druck aus⸗ gezeichnet wiedergegebenen Bilde „Der rothe Prinz“, welches den Prinzen Friedrich Carl, im Hintergrunde auch den Kaiser mit anderen be⸗ kannten Persönlichkeiten, in meisterhafter Auffassung und Ausführung darstellt. Derselbe Künstler hat auch noch einen „Grenadier aus der Zeit Friedrich des Großen“ gespendet. Die anderen in dem Album ver⸗ tretenen Maler und Zeichner sind: W. Amberg, Carl Becker, Carl Begas, G. Bleibtreu (Besiegung der Raubritter in der Mark durch Friedrich I“), Eugen Bracht, G. Brandt, E. Döpler d. J., G. Eber⸗ lein, J. Ehrentraut, E. Encke, C. Gussow, Graf von Harrach, H. Herrmann (⸗Im Parke der Jubiläumsausstellung zu Berlin“), H.

ertwig, A. v. Heyden, P. Hocker, G. Hom, C. Kiesel, L. Knaus

„Genügsamer Weltbürger“), O. Knille, R. Knötel, G. Koch, M. Liebermann, H. Louis, Ad. Menzel („Der Stickkünstler“), Paul Meyerheim („Ein Ruhestündchen ein Affe“*), L. Pietsch, B. Plockhorst („Mater dolorosa“), H. Prell, C. Röchling, H. Schlittgen, N. Sichel, Fr. Skarbina, C. Stauffer⸗Bern, E. Teschendorf, P. Thumann, H. Vogel. Darstellungen von Landschaften, Studienköpfe und Genrebilder wechseln in dem angenehmen Turnus mit einander ab. Auch in den literarischen Beiträgen sind Ernst und Scherz, Dichtung und Prosa vertreten, wie schon die Namen der Autoren ergeben: K. Bleibtreu, Th. Fontane, R. Gneist, Eduard Grisebach, H. Hei⸗ berg, H. Hopfen, Helene von Hülsen, Paul und Rudolf Lindau, P. Lindenberg, H. Lubliner, Fritz Mauthner, L. Pietsch, M. Ring, J. Rodenberg, Schmidt⸗Cabanis, P. von Schönthan, Rob. Schweichel, Fr. Spielhagen, J. Stettenheim, J. Stinde, Joh. Trojan, Rich. Voß, Elis. Werner und Jul Weiß. Wem unter den vielen hervorragenden Künstlern und Schriftstellern der Preis gebührt, ist schwer zu entscheiden; wir wollen das Urtheil hierüber dem Leser überlassen, deren das eigenthümliche, Berlin zur hohen Ehre gereichende Werk recht viele finden wird, zumal es sich zum Geschenk bei dem nahenden Weihnachtsfest vorzüglich eignet. Die Ausstattung ist durchweg zu loben, besonders sei hierbei noch auf die von Hrn. Woldemar Friedrich gezeichneten Vignetten und den von Hrn. Paul Thumann entworfenen Umschlagdeckel der kartonirten Aus⸗ gabe hingewiesen. Der Preis der letzteren stellt sich auf 10 ℳ, der der Ausgabe in Leinenband auf 12

Kirchhoff u. Wiegand in Leipzig haben über ihr sehr reichhaltiges antiquarisches Bücherlager wiederum 2 Kataloge (Nr. 774 u. 775) veröffentlicht. Nr. 774 (Nationalökonomie, Sozial⸗ wissenschaft, Land⸗ und Forstwirthschaft, enthaltend die Bibliothek des Professors Dr. Birnbaum in Leipzig) bringt ein Heckicn von 1905 Schriften, die unter folgende Haupt⸗Abtheilungen vertheilt sind: I. Ge⸗ schichte der Nationalökonomie, der Land⸗ und Forstwirthschaft, II. Na⸗ tionalökonomie, III. Sozialwissenschaft und Arbeiterfrage, IV. Land⸗ wirthschaftliches Unterrichtswesen, V. Vermischtes und Enecyklopädisches über Landwirthschaft sowie Zuschriften, VI. Hülfskenntnisse des Land⸗ wirths und Landbaukunst, VII. Betrieb, Ertrag, Pacht, Buchführung, VIII. Bodenkredit, Belastung, Wirthschaftspolitik, Versicherung, Thei⸗ lung des Bodens, IX. Landwirthschaftsrecht und Landeskulturgesetz⸗ gebung, X. Lehrbücher der Landwirthschaft im Allgemeinen, XI. Acker⸗ bau, XII. Thierzucht, XIII. Nebenbetriebe: Bienenzucht, Seidenbau, Weinbau, XIV. Landwirthschaftliche Gewerbe (einschl. Bierbrauerei und Essigfabrikation), XV. Hauswirthschaft und Kochkunst, XVI. Gar⸗ tenbau, Obstbau, Parkanlagen, XVII. Forstbetrieb des Landwirths, XVIII. Forst⸗ und Jagdwissenschaft, sowie Fischerei. Nr. 775 (Jurisprudenz und Staatswissenschaften, enthaltend die Bibliothek des Professors Dr. Klostermaun in Bonn) führt 1092 Schriften unter fol⸗ genden Rubriken auf: I. Geschichte des Rechts, Rechtsquellen, Zeit⸗ schriften, II. Bergrecht, Patentrecht, Recht der Presse, III. Jurispru⸗ denz im Allgemeinen, IV. Staatswissenschaften sowie Statistik.

In beiden Katalogen findet man viele werthvolle und wichtige Werke verzeichnet.

Veterinärwesen. WCG Rumänien. 58

In den rumänischen Gemeinden Vetriséõia und Ranceni ist die Rinderpest erloschen.