1887 / 33 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1887 18:00:01 GMT) scan diff

der die bestehenden Verhältnisse in den Reichslanden sachgemäß behandelt, die Stimmung der Bevölkerung schildert und die Frage erörtert, wie die schwierige Frage zu lösen wäre. Ein Aufsatz von Julius Meyer, dem Direktor der Berliner Gemälde⸗Galerie, über die „Florentinische Malerei und den Charakter der Kunst im Quattro⸗ cento“ bietet in kurzen Umrissen ein fesselndes und orientirendes Bild jener so überaus anregenden künstlerischen Strömung. Ein hygienisch wichtiges Problem behandelt Professor Hermann Wasserfuhr in seiner Arbeit: „Die Bevölkerungsdichtigkeit in den modernen Miethshäusern vom ärztlichen Standpunkte, mit besonderer Rücksicht auf Berlin“, in der er ausführt, wie mit der großartigen Entwickelung der Industrie und dem raschen Wachsthum der Bevöl⸗ kerung unsere größeren Städte ein wesentlich verändertes Aussehen bekommen haben, wie aber diese Veränderungen nur einer oberfläch⸗ lichen Betrachtung als Fortschritte der Kultur, der Wohlhabenheit und des Geschmacks erscheinen, während das Urtheil ganz anders aus⸗ fällt, wenn man vom Standpunkte der öffentlichen Gesundheitspflege aus jene massenhaft entstandenen neuen Wohnhäuser einer Prüfung unterwirft. Besonders ist dies in Berlin der Fall; wir heben aus dem reichen Zahlenmaterial nur hervor, daß einzelne Häuser an 500 Menschen beherbergen, darunter 170 Kinder; 1880 wohnten mehr als 10 000 Menschen in nicht heizbaren Räumen und 478 000 Menschen oder 43,8 % der Bevölkerung in Wohnungen, welche nur ein ein⸗ ziges heizbares Zimmer enthielten. Das Bild eines echten Ge⸗ lehrten entrollt Professor Rudolf Eucken in der Charakteristik Moritz Seebeck's, jenes hervorragenden Mannes, der in der langen Reihe seiner Aemter stets ideale Gesinnung und praktische Thatigkeit zu verweben wußte und in den Aufgaben der Gegenwart die Maßstäbe der klassischen Zeit festhielt. Aus dem Schatze persön⸗ licher Erinnerungen zeichnet Eliza Wille den Meister Richard Wagner während seines Aufenthalts in der Schweiz nach der Dresdener Revolution und stellt eine Anzahl wichtiger Briefe Meister Wagner's in Aussicht, die im nächsten Heft erscheinen werden Von bedeutendem bistorischen Interesse ist Albert Duncker's (nachgelassener) Auf;atz: „Das erste Schreibbuch Friedrich's des Großen und einige Briefe desselben aus seiner Knabenzeit“. Den belletristischen Theil des Heftes füllt der Anfang einer neuen größeren Erzählung Marie von Ebner⸗Eschenbach's: „Das Gemeindekind“, aus, der wieder glänzend die großen Vorzüge der beliebten Novellistin verräth; ferner der stimmungs⸗ volle Schluß von Alexander Kielland's Roman: „Schnee“. Selbst⸗ verständlich fehlen auch nicht die „Politische“ und „Literarische Rund⸗ schau“ wie die literarischen und bibliographischen Notizen.

Joseph Baer & Co., Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M. und Paris, haben wiederum 2 Kataloge, Lager⸗ Katalog 193 und Antiquarischer Anzeiger Nr. 367, versandt. Der Lager⸗Katalog, Supplement zu Lager⸗Katalog 173 und zum Theil aus der Bibliothek des verstorb. Dr. Parthey in Berlin, enthält ein Verzeichniß von 273 Schriften über Numismatik und Sphragistik, unter welchen sich eine Menge werthvoller und zum Theil seltener wie z. B. Schultheß⸗Rechberg's gänzlich vergriffenes „Thaler⸗Kabinet“ befindet. Dieselben beziehen sich auf verschiedene Länder, Städte, einzelne Personen u. s. w. Der Antiq. Anzeiger führt 364 Schriften (die Nrn. 2474 2838 umfassend), welche sich auf die deutsche Sprache theils im Allgemeinen, theils auf die verschiedenen Mundarten der⸗ selben u. s. w.) beziehen, auf. Auch in diesem Katalog fehlt es durch⸗ aus nicht an vielen interessanten und schätzbaren Schriften.

Gewerbe und Handel.

Der Cours für die hier zahlbäaren Oesterreichischen Silber⸗ Coupons ist auf 158,50 für 100 Fl. Oesterr. Silber festgesetzt worden.

In der gestrigen Generalversammlung des Börsen⸗Han⸗ dels⸗Vereins wurden die Bilanz und die Gewinnvertheilung pro 188“ genehmigt und Entlastung ertheilt. Die Dividende beträgt 6 ¾ % und gelangt sofort zur Auszahlung.

(B. Pol. N) Die deutsch⸗ostafrikanische Gesell⸗ schaft, deren Erwerbungen in Ost⸗Afrika durch das Abkommen zwischen Deutschland und England über die Abgrenzung des Sul⸗

tanats von Sansibar auf eine sichere politische Grundlage gestellt sind, strebt behufs Erreichung der ihr durch den Kaiserlichen Schutz⸗ brief vom 27. Februar 1885 vorgesteckten Ziele die Umbildung in eine juristische Korporation an. Zu diesem Zwecke hat sich ein besonderes Comité gebildet, welchem außer den bisherigen Leitern Dr. Peters, Graf Behr, Hrn. Karl von der Heydt aus Elberfeld auch noch u. A. die Geheimen Kommerzien⸗Räthe Oechel⸗ häuser (Dessau) und Delbrück (Berlin), der Kommerzien⸗ Rath Langen aus Köln, der frühere Abgeordnete Scipio (Mannheim) sowie Hr. Ernst Mendelssohn⸗Bartholdy (Berlin) und Fabrikant Duddenhofer (Württemberg) angehören. Dieses Comité hat einen Statutenentwurf aufgestellt, welcher in seinen wesentlichen Bestimmungen schon im Voraus die Genehmigung der zuständigen preußischen Ressortbehörden erhalten hat, und auf Grund dessen von den letzteren bei Sr. Majestät die Ertheilung der Rechte einer juristischen Person erwirkt werden soll. Nach diesen Statuten liegt der Schwerpunkt der Verwaltung in einem aus 21 bis 27 Mitgliedern bestehenden Direktionsrath. Von diesen Mitgliedern werden drei von dem Reichskanzler ernannt, während ein Mitglied von der Generaldirektion der Seehandlung, welche durch Se. Majestät in den Stand gesetzt worden ist, sich mit einer halben Million Mark bei dem Unternehmen zu betheiligen, entsendet wird. Die Antheile an dem Vermögen der Gesellschaft bestehen aus Stammantheilen, Freiantheilen und neuen Antheilen. Die Stamm⸗ antheile sind diejenigen, welche den früheren Betheiligten für ihre Kapitaleinlagen gewährt worden sind und die zusammen 1 171 700 betragen. Die Freiantheile an 10 000 belaufen sich auf 15 und sind denjenigen Personen gegeben, welche der bisherigen Gesellschaft Rechte überlassen oder persönliche Dienste geleistet haben. Die neuen Antheile sollen jetzt aufgebracht werden, und zwar wird beabsichtigt, um die Antheile an dem Vermögen auf 5 Millionen Mark zu bringen, 365 Antheile über je 10 000 auszugeben. Jede Verpflichtung zur Zahlung über diese Summe hinaus ist ausgeschlossen. Die Erthei⸗

der Korporationsrechte ist zugesagt, sobald 1 500 000

Antheile gezeichnet und davon 50 % eingezahlt Bedeutende Zeichnungen, und zwar aus Kreisen, welche aicht auf sofortige Renten von ihren Einlagen rechnen, sondern in richtiger Beurtheilung der in diesem nationalen Werke liegenden Chancen auf dessen zukünftige Entwickelung vertrauen, sind bereits zu⸗ esichert, so daß die endgüͤltige Konstituirung der Gesellschaft dem⸗ ächst wird erfolgen können. Seitens der General⸗Direktion der Königlichen Scehandlung⸗Sozietät, den Bankhäusern Mendelssohn u. Co. in Berlin, von der Heydt, Kersten u. Söhne in Elberfeld und Delbrück, Leo u. Co. in Berlin ist eine Zeichnungsaufforderung ergangen, deren Veroffentlichung durch die Zeitungen vorbehalten bleibt. Bei diesen Zeichenstellen werden nicht nur Zeichnungen ent⸗ gegengenommen, sondern auch der Statutenentwurf sowie ein über die Vergangenheit der Gesellschaft und ihre Absichten Aufschluß gebender Bericht den Interessenten zur Verfügung gestellt.

Vom rheinisch⸗westfälischen Eisen⸗ und Kohlen⸗ markt schreibt man der „Voss Ztg.“ aus Dortmund, u. d. 6. Februar. Das Eisengeschäft ist sich in der verflossenen Woche im Allgemeinen gleich geblieben, insbesondere haben sich die Preise nicht verändert. Nur die Roheisenpreise sind für sämmtliche Marken um 1 pro Tonne weiter erhöht worden, was aber bei der weiteren Abschwächung der Nachfrage in allen Geschäftszweigen von sehr zweifelhaftem Werthe zu sein scheint, da bei der ÜUnsicherheit der Lage überhaupt wenig neue Abschlüsse zu Stande kommen. Was die ein⸗ zelnen Braunchen betrifft, so ist dem heimischen Eisenerz⸗ geschäft die eingetretene Besserung in der Eisenindustrie erst in ge⸗ ringem Maße zu Gute gekommen und wird neuerdings wieder un⸗ günstig von der spanischen Konkurrenz, welche die kürzlich erhöhten Preise wieder ermaßigt hat, beeinflußt. Im Roheisengeschäft ist das Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Ploduktion weeder hergestellt und kennte letztere für das laufende Quartal glatt abgesetzt und auch für das nächste Quartal bereits belangreiche Posten verkauft werden.

Einzelne Hochofenwerke beabsichtigen daher, demnächst stillliegende Hochöfen wieder in Betrieb zu nehmen. Bis jetzt hat die Hochofen⸗ industrie von dem besseren Geschäftsgange auf dem Eisenmarkt den meisten Nutzen gehabt, da sie ihre Preise um ca. 6 —- 10 pro Tonne erhöht hat, während Kohlen und Kokes, Eisenstein und Löhne noch nicht gestiegen sind. Die Eisen⸗ und Stahlwerke haben dagegen bisher noch wenig von der allgemeinen Besserung profitirt, da sie ihre Notirungen den gestiegenen Roheisenpreisen gegenüber nicht entsprechend erhöhen konnte. In der Walzeisenbranche dauert eine lebhafte Beschäftigung in Stabeisen, Trägern und sonstigem Faconeisen, sowie auch in Feinblechen an, auch liegen noch belang⸗ reiche Aufträge zur Erledigung vor. Neue Abschlüsse sind aber seltener geworden, da die Käufer ihren Bedarf vorläufig gedeckt haben. Die Preise für genannte Walzfabrikate sind unverändert ge⸗ blieben, tendiren aber etwas matter. Für Grobbleche zeigt sich fortdauernd nur geringe Meinung und sind daher auch die kürzlich eingeführten höheren Notirungen schwer zu erzielen. Im Walzdrahtgeschäft liegen anhaltend umfangreiche Bestellungen zur Effektuirung vor und neue Aufträge gehen noch immer regelmäßig ein, namentlich aus dem Auslande. Die Export⸗ preise für Stistdraht betragen ungefähr 105 ℳ, für das Inland werden die Notirungen aber höher gehalten und zwar bis 112 ℳ, stellenweise noch höher. In der Stahlbranche sind die be⸗ treffenden Werke zwar besser beschäftigt als vor einem Vierteljahr, aber bei den meisten ist doch noch ein mehr oder weniger starkes Arbeitsbedürfniß vorhanden. Die Preise für Stahlschienen und sonstige Oberbaumaterialien für Eisenbahnen haben sich in der letzten Zeit nicht verändert. Die Waggonfabriken sind im Allgemeinen ziemlich befriedigend beschäftigt, jedoch zu unlohnenden Preisen. In den Eisengießereien und Maschinenfabriken, sowie auch in den Kesselschmieden und Konstruktions⸗ werkstätten hat sich die Thätigkeit in nur geringem Maße erhöht, auch ist es noch nicht möglich gewesen, nennenswerthe Preiserhöhungen durchzusetzen. Im Kohlengeschäft läßt der Bedarf in Hausbrand⸗ kohlen allmählich nach, erhöht sich jedoch in Industriekohlen und namentlich auch in Kokes, für welche auch die Notirungen fester sind. Die Verhandlungen wegen Wiederherstellung des Syndikats für Kokes⸗ kohlen und Kokes nehmen guten Fortgang und dürften zum erwünschten Ziele führen.

Danzig, 8. Februar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn betrugen im Januar d. J. nach provisorischer Feststellung 148 000 gegen 176 706 nach definitiver Feststellung im Monat Januar 1886, mithin 28 706 weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres.

London, 7. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. Stim⸗ mung fest bei lebhafter Betheiligung.

Glasgow, 7. Februar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5700 gegen 5600 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 7. Februar. (W. T. B.) Wolle ruhig, Preise fest, Garne ruhig.

Submissionen im Auslande. 1 1 Hanemat 24. Februar. Direktion der Gasanstalt zu Naestved. Bau eines

Gasometers von 25 000 Kubikfuß Inhalt. Näheres beim Buchhändler Fir zu Naestved.

1) 7. März. Madrid.

II. Spanien.

General⸗Direktion der öffentlichen Ar⸗ beiten. Konzession einer Eisenbahn von Katalonien nach Teruel. Voranschlag 7500 000 Pes. Kaution provisorisch 182 814, definitiv 914 070 Pes. Näheres an Ort und Stelle.

2) 10. März. Dieselbe Behörde. Kanalisirung des Ebro, für welche anfangs der 4. Februar als Termin festgesetzt war. (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 2 von 1887.)

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 7. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗ gesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New-York eingetroffen

London. 7. Februar. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist am Sonnabend auf der Ausreise in Capetown angekommen.

Berlin, 8. Februar 1887.

(Ohne Gewähr.)

Bei der gestern fortgesetzten Ziehung der 4. Klass 175. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Nachmittags⸗Ziehung:

2 Gewinne von 15 000 auf Nr. 53 150. 53 820.

6 Gewinne von 5000 auf Nr. 24 469. 61 428. 76 121. 84 294. 103 169. 128 461.

27 Gewinne von 3000 auf Nr. 2604. 5120. 13 080. 24 142. 35 685. 48 420. 65 662. 65 930. 70 702. 79 311. 80 507. 83 587. 93 183. 96 558. 104 066. 118 838. 121 443. 142 484. 142 928. 143 783. 155 656. 165 300. 178 627. 183 304. 186 180. 186 369. 189 364.

37 Gewinne von 1500 auf Nr. 913. 3170. 4655. 14 360. 16 830. 17 041. 18 404. 20 138. 29 176. 36 048. 45 294. 49 058. 55 484. 65 669. 69 353. 77 867. 78 869. 82 545. 86 270. 88 279. 94 238. 103 955. 113 784. 113 801. 113 990. 114 589. 116 217. 123 052. 135 591. 136 877. 145 592. 147 760. 151 824. 167 400. 178 570. 184 552. 185 881.

35 Gewinne von 500 auf Nr. 6829. 17 638. 20 806. 24 971. 26 028. 26.299. 29 705. 41 795. 50 035. 50 157. 50 671. 54 514. 67 315. 67 846. 68 763. 71 855. 72 659. 77 013. 77 561. 78 788. 89 160. 93 088. 113 955. 114 426. 128 790. 149 786. 166 012. 172 171. 173 022. 180 214. 185 430. 185 765. 187 281.

17 959. 45 730.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 175. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗ Ziehung:

1 Gewinn von 150 000 auf Nr. 22 549.

1 Gewinn von 30 000 auf Nr. 72 986.

1 Gewinn von 15 000 auf Nr. 21 522.

3 Gewinne von 10 000 auf Nr. 71 812. 131 480.

1 Gewinn von 5000 auf Nr. 84 091.

23 Gewinne von 3000 auf Nr. 7092. 42 149. 44 690. 51 966. 54 463. 62 578. 65 168. 84 145. 101 584. 112 015. 116 844. 129 273. 151 384. 152 367. 154 512. 155 025. 165 365. 174 327. 177 013.

45 Gewinne von 1500 auf Nr. 4759. 10 554. 14 674. 28 137. 33 318. 37 102. 43 373. 57 265. 59 399. 59 781. 65 694. 66 956. 74 055. 87 394. 87 888. 94 140. 99 058. 99 306. 107 468. 113 458. 116 886. 119 911. 120 669. 122 445. 128 995. 133 347. 138 447. 138 610. 139 962. 142 135. 148 240. 152 095. 156 512. 164 737. 170 050. 172 087. 182 712. 183 259.

93 176.

27 630. 66 482. 145 977. 167 459.

7295. 54 280. 82 881.

109 787. 128 735. 140 275. 167 069.

47 Gewinne von 500 auf Nr. 3118. 6645. 8486. 8731. 13 834. 18 651. 19 004. 19 707. 26 826. 27 111. 30 513. 31 721. 31 876. 34 017. 40 124. 41 154. 47 784. 55 010. 56 755. 58 381. 85 574. 88 243. 88 255. 93 109. 93 256. 97 796. 98 949. 100 482. 129 601. 130 860. 131 922. 136 908. 137 653. 139 009. 139 983. 149 297. 153 065. 158 527. 160 152. 162 199. 166 292. 168 272. 174 019. 179 582. 180 952. 181 463. 189 413.

Im Kunstgewerbe⸗Museum ist für

ragendes Meisterwerk moderner Metallarbeit ausgestellt: ein liquienschrein, welcher im Auftrage der Königin Olga von Württemberg von dem Lehrer an der Kunstgewerbe⸗Schule zu Frankfurt a. M., dem Bildhauer und Ciseleur W. Widemann, aus⸗ geführt worden ist. Dieser Kasten ist in den Formen der Hochrenaissance gehalten: auf einem Sockel von Ebenholz steht der rechteckige Körper aus Ebenholz, mit Platten von Lapis Lazuli belegt und ganz um⸗ sponnen von vergoldeter, theilweise emaillirter Silberarbeit An den Ecken thronen die machtvollen Figuren der vier Evangelisten, auf dem hohen Deckel eine Caritas; an den vier Seiten sind Medaillons mit Bildern aus dem Leben Mariä angebracht. Alle Theile der Metall⸗ arbeit sind in Widemann's Werkstatt von dem Meister modellirt und in ihrer unvergleichlichen Feinheit durcheiselirt. Von demselben Künstler ist ferner noch ein sehr anmuthiger Tafelaufsatz aus vergol⸗ detem Silber, jetzt im Privatbesitz in Berlin, ausgestellt.

tettin, 8. Februar. (W. T. B.) Eine gestern Abend in der Bockbrauerei hierselbst abgehaltene sozialdemokratische Wahlversammlung wurde polizeilich aufgelöst. Da die Menge sich der Polizei widersetzte, so requirirte dieselbe die Hülfe des Militärs. Beim Einschreiten desselben mit aufgepflanztem Seitengewehr Mann an den erhaltenen Wunden bereits erlege Das sammlungslokal ist durch Steinwürfe demolirt. v11 11“

Im Königlichen Opernhause eröffnete gestern die Königlich preußische Kammersängerin Frau Albany ihr mehrere Abende berechnetes Gastspiel, und zwar hatte sie als Antritts⸗ rolle die Violetta in Verdi's „La Traviata“ für ihr erstes Auftreten ausersehen.

Möglichkeit, ihre Fähigkeiten mit denkbar größtem Erfolge in dieser, von rein ästhetischem Standpunkt aus betrachtet, recht wenig erquick⸗ lichen Rolle darlegen zu können, sichert derselben nach wie vor einen dauernden Verbleib im Repertoire und die Gewißheit, mitziemlicher Sicher heit dann zur Verwerthung zu gelangen, wenn eine bedeutende Koloratur sängerin ein Gastspiel eröffnet. Erst vor Kurzem war die Violetta von Frau Marcella Sembrich in der hiesigen Oper gesungen worden, und so hatte die gestern auftretende Künstlerin einen Vergleich mit der ein stimmig als trefflich anerkannten Leistung der erstgenannten Dame auszuhalten. Wenngleich derselbe nicht ganz zu ihren Gunsten aus⸗ fällt, so muß doch anerkannt werden, daß Fr. Albany eine bedeutende Fertigkeit im Vortrag der Koloraturen besitzt, daß ihr Gesang sich durch saubere und zarte Tonbildung auszeichnet und durch ein wirk⸗ sames Spiel unterstützt wird. Der Beifall, welchen das zahl⸗ reich erschienene Publikum der Gastin spendete, war daher ein aufrichtiger und dürfte derselben auch bei ihrem ferneren Auftreten gesichert sein. Die Besetzung der übrigen Rollen war dieselbe wie früher. Die Leistung des Hrn. Betz als Germont senior ist als tüchtig bekannt; auch der Alfred des Hrn. Kalisch darf zu den besten Rollen des jungen Sängers gerechnet wer⸗ den. Im Ballet erntete Frl. Dell' Era für ihre graziösen Pas wohl⸗ verdiente Anerkennung und wurde durch den lebhaften Beifall zu einer Wiederholung veranlaßt.

Auch bei der vorgestrigen fünften Sonntagsvorstellung der Operette „Der Hofnarr“, war das Friedrich⸗Wilhelmstädtische Theater wieder vollständig ausverkauft. Gleichwohl können nur noch zehn Aufführungen stattfinden, da schon vor Monaten abgeschlossene Verträge der Direktion die Verpflichtung auferlegen, die Novität 8 „Carreau⸗König“ auf das Repertoire zu setzen. „Carreau⸗ König“, dreiaktige komische Oper von Leterrier und Vanloo, deutsch von Julius Stinde, Musik von Lajarte, erzielte in dem Pariser „Théatre des Nouveautés“ eine Folge von 200 Aufführungen. Die Première im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater, übrigens der ersten Bühne Deutschlands, die das Werk zur Aufführung bringt, ift auf Freitag, den 18. d. M., angesetzt.

Das gestrige Montags⸗Concert der Herren Dr. Hans Bischoff und W. Hellmich im Saale der Sing⸗Akademie brachte in gediegener Auswahl Stücke von Bach, Schubert, Kiel, Löwe und Beethoven, welche unter Betheiligung des Concertsängers Hrn. Marx Friedländer, der Königlichen Kammervirtuosen Herren Gantenberg (Flöte) und Willner (Horn), sowie der Königlichen Kammer⸗ musiker Hrrn. Müller (Violine), Schulz (Viola), Maneke (Cello), Sturm (Contrabaß), Huth (Klarinette) und Valerius (Fagott) in mustergültiger Weise zur Ausführung gelangten. Hr. Friedländer be⸗ herrscht sein sonores Baßorgan technisch in hohem Maße und inter⸗ essirt hierdurch sowie durch seine klare, bewußte Vortragsweise. Er sang vier Stücke aus der „Winterreise“ und 3 Löwe’'sche Balladen und errang sich lebhaften Beifall. Hr. W. spielte mit schön klingendem Ton und abgerundeter Technik zwei Solostücke (op. 70) für Violine von F. Kiel. Mit besonderem freudigen Danke wurden die beiden großen Ensemble⸗Stücke J. S. Bach: Suite H-moll für Flöte und Streich⸗Quintett, mit ausgeführtem Klavier⸗ Aeccompagnement versehen von Robert Franz, sowie das Beethoven'sche Septett, von dem Publikum aufgenommen. Hr. Dr. Hans Bischoff zeichnete sich in der Bach'schen Suite durch sein energisches und klangvolles Spiel, bei den Schubert'schen und Löwe'schen Sachen dagegen durch seine zurückhaltende und doch sicher führende Begleitung meisterlich aus.

Im Concerthause hat gestern der dänische Komponist Hr. Emil Hartmann unter vielem Beifall eine Reihe seiner eigenen Kompositionen dirigirt. Namentlich fanden ein „Andante“ für Streich⸗ qguartett und „Skandinavische Volksmusik“ in 4 Sätzen sehr günstige Aufnahme. Morgen wird das Merder'sche Orchester diese Nummern des gestrigen Programms wiederholen und außerdem unter Leitung des Komponisten dessen zweite Symphonie „Aus der Ritterzeit“ zur Aufführung bringen.

Im Cireus Renz gelangte am Sonnabend Abend vor voll⸗ besetztem Hause die neu und luxuriös ausgestattete Pantomime „Zarina und Attala“ zur Aufführung. Die einzelnen prächtigen Tableaux, besonders der 2. Akt, welcher im Reiche der Najaden und seines Beherrschers Kühleborn spielt, wurden mit rauschendem Beifall aufgenommen. Kommissionsrath Direktor E. Renz wurde am Schluß vom Publikum oftmals gerufen und durch Ovationen ausgezeichnet.

1 Redacteur: Riedel. 1 Verlag der Expedition (Scholz). Drruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 31. Jauuar bis 5. Februar 1887.

Berlin:

8

.

Beilag

3 2 8 8 2

nzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Dienstag, den 8. Februar

wurden mehrere Personen verwundet, und soll ein sei V

dem Bericht geäußerten Wunsche, in derartigen Fällen von der

. erwähnten Bescheinigung

Die den Künstlerinnen so reichlich gebotene

Reich.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.

75) Ein Berufsgenossenschafts⸗Vorstand fragte an, ob bei Rückerstattung der für Rechnung der Berufsgenossen⸗ schaften von Krankenkassen verauslagten Renten ec. (§. 5 Abs. 8 des Unfallversicherungsgesetzes; vergleiche auch §. 8 daselbst) von der Beibringung der in der Geschaäftsanweisung vom 27. September 1885, betreffend die Auszahlungen durch die Post (Amtl. Nachrichten des R.⸗V.⸗A. Seite 224 ff.), beziehungsweise in den zugehörigen Formularen vorgesehenen Quittungs⸗ bescheinigungen abgesehen werden könne, und demgemäß die einfache Unterschrift der Krankenkassenvorstände genüge. Der Vorstand nahm dabei Bezug auf das die Zahlung von Kur⸗ und Verpflegungskosten an ein Krankenhaus betreffende Formular XI (a. a. O. Seite 242), in welchem gleichfalls eine Beglaubigung der Quittungsunterschrift nicht vorgesehen sei.

Das Reichs⸗Versicherungsamt hat unter dem 8. Januar

1887 geantwortet, ““ daß, sofern die betreffende Postanstalt auf Beibringung der Bescheinigung nicht benehe oder sich mit einer anderweiten generell erleichterten Form derselben begnüge, dem in

absehen zu dürfen, ein Bedenken diesseits nicht entgegenstehe (vergleiche auch Amtl. Nachrichten von 1886, Seite 86 Ziffer 166, letzter Absatz).

276) In einer Unfallversicherungssache war durch Entscheidung des Schiedsgerichts dem in F. wohnenden Verletzten aufgegeben worden, sich behufs Kur und Verpflegung im Krankenhause zu K. zu gestellen. (Pergleiche §. 7

des Unfallversicherungsgesetzes. Amtl. Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1886, Seite 292, Bescheid 241.) Hinsichtlich

der Kosten für die zu dieser Gestellung erforderliche Reise hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 21. Januar 1887 seine Meinung dahin ausgesprochen, daß dem Verletzten die zur Reise von F. nach K. erforderlichen Mittel Seitens der Berufsgenossenschaft zur Verfügung zu stellen sind, zumal demselben nach der Entscheidung des Schiedsgerichts eine Rente nicht ferner gewährt wird, und bei einem in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Arbeiter weder der Besitz eigener Geldmittel anzunehmen, noch die

Verpflichtung, solche für eine derartige Reise zu verwenden,

aus dem Unfallversicherungsgesetz herzuleiten ist.

277) Ueber die Form der Zustellung von Feststellungs⸗ bescheiden an Entschädigungsberechtigte und über die Berechnung der Berufungsfrist hat das Reichs⸗ Versicherungsamt unter dem 21. Januar 1887 einem

Berufsgenossenschaftsvorstande Folgendes eröffnet:

Nach diesseitiger Auffassung bedarf es auch für die Zu⸗ stellung der Feststellungs⸗ beziehungsweise ablehnenden Be⸗ scheide (§. 59 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes) nur eines Posteinlieferungs⸗ und nicht eines Rückscheines (ver⸗ gleiche Amtl. Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1886, Seite 276, Bescheid 236). v“

Der Lauf der Berufungsfrist (§. 62 Absatz 3 a. a. O.) beginnt mit der Zustellung des Bescheides, d. h. mit der durch den Postboten bewirkten Uebergabe desselben an den Empfangs⸗ berechtigten, und endigt mit dem Ablauf desjenigen Tages der vierten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage ent⸗ spricht, an welchem die Zustellung erfolgt ist, so daß in die Berufungsfrist von vier Wochen der Tag der Zustellung nicht eingerechnet wird. Eine Berufung gegen einen am Mon⸗ tag, den 3. Januar 1887, zugestellten Bescheid hat also als innerhalb der vorgeschriebenen Frist („binnen vier Wochen“) erhoben zu gelten, wenn die Berufungsschrift am Montag, den 31. Januar 1887, bei dem Vorsitzenden des zuständigen Schiedsgerichts eingegangen ist. 1

Den Tag der Zustellung, welcher im Allgemeinen mit dem auf die Einlieferung des Bescheides zur Post folgenden nächsten oder zweitnächsten Tage zusammenfällt, genau zu er⸗ mitteln, wird für die Berufsgenossenschaft in der Regel ohne Interesse sein. Erforderlichen Falles aber wird die Fest⸗ stellung im Wege eines auf Grund des §. 101 a. a. O. an die betreffende Postanstalt zu richtenden Ersuchens zu be⸗ wirken sein. 1 11“

Wenn das Reichs⸗Versicherungsamt die Schieds⸗ gerichtsvorsitzenden ersucht hat, die Zustellung der schieds⸗ gerichtlichen Urtheile stets gegen Rückschein zu bewirken, so ist diese besondere Anordnung nicht von grundsätz⸗ licher Bedeutung, vielmehr nur durch die praktische Erwägung bedingt, daß es wünschenswerth sei, im Falle der Einlegung des Rekurses an das Reichs Versicherungsamt (§. 63 Absatz a. a. O.) bei Eingang der schiedsgerichtlichen Akten die Inne⸗ haltung der vierwöchentlichen Rekursfrist durch das Datum des Ruckscheines sofort aus den Akten zweifellos feststellen zu können. Die bei fehlendem Rückschein eventuell erforderliche diesseitige Ermittelung behufs Feststellung des Tages der Be⸗ händigung würde nicht in einem angemessenen Verhältniß zu der geringen Kostenersparniß stehen.

278) Ueber die Form, in welcher die Ablehnung ver⸗ meintlich ungerechtfertigter Entschädigungsansprüche von Verletzten, beziehungsweise die Anfechtung der betreffenden Bescheide der Genossenschaftsorgane zu er—

folgen hat, sind mehrfach Zweifel hervorgetreten. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat unter dem 16. Ok⸗

tober 1886 sich dahin ausgesprochen: . 1 Wenn ein Unternehmer in das Kataster einer Berufs⸗ genossenschaft aufgenommen ist und ein von demselben beschäf⸗ tigter Arbeiter einen Unfall erleidet, so kann streitig werden, ob der Verunglückte in dem der fraglichen Berufsgenossenschaft laut Katastereintrag (§. 37 des Unfall⸗Versicherungsgesetzes) zugehörigen versicherten Gesammtbetriebe beziehungsweise Be⸗ triebstheile beschäftigt und demnach zu den versicherten Arbei⸗ tern (§§. 11 und 35 a. a. O.) zu zählen ist, und be⸗

jahendenfalls, ob der Unfall sich bei dem versicherten

Betriebe ereignet hat. Beide Fragen sind Fragen der Aus⸗ legung des Inhalts und des Umfangs der erfolgten Katastrirung des Betriebs (§. 37 a. a. O.) und beziehungsweise der Trag⸗ weite der gesetzlichen Bestimmungen über die Versicherung. Herrscht Streit hierüber, so ist derselbe durch förmlichen Be⸗ scheid des zuständigen Genossenschaftsorgans (§§. 57 ff., ins⸗ besondere §. 62 Abs. 4 a. a. O.) und eventuell im schieds⸗ richterlichen Verfahren, nicht aber im Wege des §. 59 Absatz 4 a. a. O. zum Austrag zu bringen. Die letztere Bestimmung in Verbindung mit §. 62 Absatz 1 a. a. O. kann nur dann Anwendung finden, wenn feststeht, daß der Betrieb, in welchem der Verunglückte beschäftigt gewesen, zwar vielleicht zu den gesetzlich versicherten Betrieben (§. 34 a. a. O.) zählt, aber jedenfalls in kein Genossenschaftskataster, insbesondere auch nicht als Bestandtheil eines größeren einheitlichen Betriebes (§. 9 Abs. 3 a. a. O.) aufgenommen ist. Vgl. die Bescheide 95 und 138, Amtl. Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1885 S. 37 und 1886 S. 55.

V

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 8. Februar. Nach dem Gesetz vom 29. der im Offiziersrange stehenden Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke, und liegt nach §. 4 desselben die Feststellung des der Abgabe unterliegenden Einkommensbetrages, die Ermittelung der Steuerstufe, die Mit⸗ theilung an die betreffenden Steuerpflichtigen sowie die Be⸗ nachrichtigung der berechtigten Gemeinden den Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Einschätzungskommissionen ob. Der Finanz⸗ Minister hat unterm 2. d. M. den Königlichen Regierungen Exemplare der nachfolgenden Anweisung zur Ausführung dieses Gesetzs mit dem Veranlassen übersandt, die⸗ selbe durch das Amtsblatt schleunigst zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen und die Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Einschätzungskommissionen sowie die Kom⸗ munalbehörden mit entsprechender Instruktion zu versehen, damit die Feststellung des für Gemeindezwecke von den steuer⸗ pflichtigen Militärpersonen zu zahlenden Abgabebetrages recht⸗ zeitig stattfinde. Die Kommunalbehörden sind namentlich darauf hinzuweisen, daß die Regelung der im Laufe des Steuerjahres eintretenden Ab- und Zugänge bezw. die Ueber⸗ weisung und Inabgangstellung der betreffenden Abgabebeträge ihrerseits ohne Mitwirkung des Vorsitzenden der Ein⸗ kommensteuer⸗Einschätzungskommission zu erfolgen habe, und daß zu dem Zwecke die diesen Gemeinde⸗ abgaben unterliegenden Militärpersonen von dem Kriegs⸗ Minister angewiesen seien, bei der Verlegung des Wohnsitzes aus einem Gemeindebezirk in den anderen, sowie bei einer Versetzung innerhalb Preußens von einer solchen Veränderung sowohl der bisher empfangsberechtigten Gemeinde, als auch der Gemeinde des neuen Wohn⸗ bezw. Garnisonortes unter Be⸗ zeichnung des Monats, mit dessel. Ablauf die Empfangs⸗ berechtigung der ersteren erlischt, ohne Verzug Mittheilung zu machen. Die für die Veranlagung der Gemeindeabgabe erforderlichen Formulare sind nach den für die klassifizirte Einkommensteuer in der Cirkular-Verfügung vom 19. Oktober 1877 gegebenen Bestimmungen zu beschaffen und den Vor⸗ sitzenden der Einkommensteuer⸗Einschätzungskommissionen zuzu⸗ stellen.

IIW für die Vorvbvenden der schätzungskommissionen zur ü . vom 29. Juni 1886 (Gesetz⸗Samml. S. 181), bet Heranziehung von Militärpersonen zu Ab Gemeindezwecke.

Nr. 1. Die dem Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Einschätzung kommission durch das Gesetz vom 29. Juni 1886 übertragenen Ob⸗ liegenheiten bestehen in:

a. der Feststellung des liegenden Einkommens und des Abgabepflichtigen und der berechtigten Gemeinde von der Feststellung zu a (§. 5)) 1.

c. der Entscheidung über etwaige Erlaßanträge (§. 8

d. der Mitwirkung bei etwaigen Beschwerden an Betheiligung des Vorsitzenden in Bezug auf die Erhebung der Abgabe, die Veränderungen, welche im Laufe des Jahres in Folge von Garnison⸗ oder Wohnungswechsel, Abkomman⸗ dirung, Versetzung, Ausscheiden aus dem Dienst u. s. w. eintreten, findet nicht statt. Jedoch sind im Falle der Anzeige von der Ver⸗ legung des Wohnsitzes des Abgabepflichtigen in den Bezirk einer anderen Einschätzungskommission dem Vorsitzenden der Letzteren die auf die Feststellung der Abgabe bezüglichen Mittheilungen zu machen.

Nr. 2. Der Abgabe unterliegen die Offiziere, Sanitäts⸗Offiziere und oberen Militärbeamten des Friedensstandes, welche innerhalb des preußischen Staates in Garnison stehen und zur preußischen Klassen⸗ be iehungsweise klassifizirten Einkommensteuer veranlagt sind. 1

Wird diese Veranlagung im Laufe des Jahres auf Rekla⸗ mation oder aus anderen Gründen aufgehoben, so zieht dies auch die Aufhebung bezw. das Erlöschen der Verpflichtung zur Entrichtung der Gemeindeabgabe nach sich. Andererseits wird bei nachträglich im Laufe des Jabhres erfolgender Heranziehung zur Staatssteuer damit auch für dieselbe Zeit, für welche letztere erfolgt, die hier in Rede stehende Bedingung für die Heranziehung zur Gemeindeabgabe 3. Die Abgabe wird nicht erhoben vom Diensteinkommen,

9. Dile

sondern lediglich von dem Privateinkommen und auch von diesem

Ausführung des

der Abgabe für Gemeindezwecke unter⸗ der diesem entsprechenden jährlichen Ab⸗

, die Bezirks⸗

Iosot.

nur insoweit, als dasselbe nicht bereits nach den bestehenden gesetz⸗ lichen Bestimmungen der Kommunalsteuerpflicht unterliegt

Nur diejenigen Personen sind also zur Abgabe heranzuziehen, welche außer dem dienstlichen und außer etwaigem Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb ausweislich der Einkommennachwei⸗ sung noch aus anderen Quellen fließendes Einkommen beziehen. (Zinsen von Kapitalien, Renten, Nutzungen u. s. w.) 3

Nr. 4. Für die Ermittelung der Gemeindeabgabe ist es uner⸗ heblich, ob bei der Veranlagung der Staatssteuer wegen besonderer wirthschaftlicher Verhältnisse und dergl. eine geringere als die dem

A inko entsprechende Steuerstufe festgesetzt ist chgewiesenen Einkommen entsprechende Steuerstuf geles

Juni v. J. erfolgt vom 1. April 1887 ab die Heranziehung

(§. 7 des Gesetzes vom 25 26. März 1883).

Nr. 5. Die nach erfolgter Feststellung der Gemeindeabgabe etwa im Weßge der Reklamation, Remonstration oder des Rekurses erzielten Aenderungen der Staatssteuerveranlagung bleiben für die Gemeinde⸗ abgabe an sich wirkungslos. Wenn jedoch der Abgabepflichtige auch gegen die Feststellung der Gemeindeabgabe Beschwerde eingelegt hat, bleibt der Negierung überlassen, die Entscheidung er diese Beschwerde bis zur Erledigung der Beschwerde gegen die Staatssteuerveranlagung auszusetzen und letztere demnächst zu berücksichtigen, falls im Rekla⸗

8⁴

mations⸗ bezw. Remonstrationsverfahren das Einkommen aus anderen Quellen als aus Grundbesitz, Gewerbebetrieb oder dem Dienstverhältniß zu einem geringeren Betrage angesetzt worden ist. G

ie Bewilligung eines Erlasses an der Staatssteuer im

des Jahres ist indeß ohne Bedeutung für die Gemeindeabgabe.

Nr. 6. Von dem bei der Veranlagung der Staatssteuer für das betreffende Steuerjahr zum Grunde gelegten, aus der Einkommens⸗ nachweisung zu ersehenden Jahresbetrage des steuerpflichti⸗ gen Einkommens ist in Abzug zu bringen:

a. das gesammte Diensteinkommen, G

b. das Einkommen aus Grundbesitz oder Gewerbebetrieb bei Militärärzten das Einkommen aus einer Civilpraris.

Hierbei muß jedoch beachtet werden, daß der betrag des steuerpflichtigen Einkommens, von welchem züge gemacht werden, urr sich aus den Nettoerträgen der verschiedenen Quellen zusammensetzt, nachdem die Schulden⸗ zinsen, Steuern, Renten, Leibgedinge und sonstige Lasten von den in der Einkommennachweisung aufgeführten Pächten, Miethen und sonstigen Brutto⸗Einnahmen in Abzug gebracht sind. (Vergl. die den Verfügungen vom 1. Juli 1875 und vom 29. August 1877 bei⸗ gefügten Formulare zu Einkommennachweisungen. Mittheilungen

sowie

boachro

Heft2 S. 12 u. Heft 7 S. 25.) Die das Einkommen aus Grundbesitzund Gewerbebetrieb vermindernden Zinsen, Steuern, Renten u.. w. müssen deshalb zuvörderst, soweit es nicht schon bei Aufstellung der Ein⸗ kommensnachweisung geschehen, von den nachgewiesenen Erträgen dieser Quellen abgezogen werden, ehe diese wiederum geeignet sind, von dem Betrage des steuerpflichtigen Jahreseinkommens abgezogen zu werden.

Außerdem ist in Abzug zu bringen: 8

c. bei denjenigen vor dem 1. April 1887 in den Ehestand getretenen Militärpersonen, welche einer Charge angehören, für die die Ertheilung des Heirathskonsenses an den Nachweis eines bestimmten Vermögens geknüpft ist, derjenige Einkommensbetrag, welcher nach den zur Zeit der Nachsuchung des Heirathskonsenses gewefenen

maßgebend Vor⸗ schriften für die Charge, welcher sie zur Zeit der Veranlagung an⸗ gehören, vorschriftsmäßig nachzuweisen war. 8 Die etwa nach Feststellung der Abgabe eintretende Beförderung zöheren Charge bleibt im Laufe des Jahres unberücksichtigt. Die Abgabepflicht beginnt mit dem 1. April 1887, für iejenigen Offiziere ꝛc., deren Ernennung erst vom 1. April 1887 oder später datirt, oder welche erst zum 1. April 1887 oder später in eine preußische Garnison versetzt werden, vom Ersten des auf die Ernennung oder auf die Verlegung des Wohnsitzes nach der preußischen Garnison folgenden Monats. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Monats, in welchem der Abgabepflichtige stirbt, aus dem aktiven Dienst ausscheidet oder in eine nicht zur preußischen Monarchie gehörende Garnison versetzt wird. Inwfeweit ein Kommando einer Versetzung gleich zu achten, ergiebt sich aus den dieserhalb bestehenden Bestimmungen (vergl. die Cirkular⸗Verfügung vom 16. Februar 1875, Mittheilungen Heft 2 S. 4 und §. 8 der Anweisung zur Veranlagung der klassifizirten Einkommensteuer vom 4. März 1877). W“ Nr. 8. Berrechtigt zur Erhebung der Abgabe ist regelmäßig die Gemeinde des Garnisonortes; erstreckt sich aber die Garnison auf mehrere Gemeindebezirke, oder wohnt der Abgabepflichtige in dem Bezirk einer benachbarten Gemeinde, so steht die Abgabe derjenigen Gemeinde zu, in deren Bezirk der Abgabepflichtige thatsächlich wohnt. Bei der Verlegung des Wohnsitzes aus einem Gemeindebezirk in den andern, sowie bei einer Versetzung innerhalb Preußens geht die Be⸗ rechtigung zum Bezuge der Abgabe mit dem Ersten des auf die Ver⸗

legung des Wohnsitzes folgenden Monats auf die Gemeinde des neuen

Wohnorts über.

Nr. 9. Nach Vorstehen ) hat der Vorsitzende der Einkommensteuer⸗Einschätzung 1 n, bevor er die „berech⸗ tigte“ Gemeinde von der ellung der Gemeindeabgabe benach⸗ richtigt (§. 5 al. 1 des Gesetzes), die Berechtegung derselben zwar zu prüfen und die Vermeidung von Weiterungen sich thunlichst an⸗ gelegen sein zu lassen, auch nach Bedürfniß die zuständigen Behörden um die zu diesem Zwecke nothwendige Auskunft zu ersuchen,

Wird gleichwohl demnächst ermittelt, daß die Benachrichtigung an eine nicht berechtigte Gemeinde erlassen ist, so hat der Vorsitzende, da der Abgabepflichtige nur an eine Gemeinde die Abgabe für rie⸗ selbe Zeit zu entrichten verpflichtet ist, seine Benachrichtigung zu be⸗ richtigen, sodann aber an die berechtigte Gemeinde eine anderweite Benachrichtigung, bezw. wenn diese Gemeinde außerhalb seines Ge⸗ schäftsbezirkes belegen ist, an den Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗ Einschätzungskommission dieser Gemeinde die erforderliche Mit⸗

heilung gelangen zu lassen.

8 8g 402 Behufs Festsetzung der Abgabe hat nach Veranlagung der Einkommenstener für das Steuerjahr der Vorsitzende der Ein⸗ schätzungskommission die der Gemeinde⸗Abgabe unterliegenden Ein⸗ kommensteuerpflichtigen in eine Nachweisung einzutragen,

4†¼

8 4 7 „7 4 F . 2„ 2. à8 8 3 äauf Grund der Einkommensnachweisung die Ermittelung dds abgabe⸗

pflichtigen Einkommens vorzunehmen und die entsprechende Steuer einzutragen. 1 1

Ein Muster zu dieser, demnächst mit dem Fest vermerk zu versehenden Nachweisung ist unter A beigefügt. kann nach Bedürfniß gemeindeweise geführt, auch so eingerich werden, daß sie für mehrere Jahre zu gebrauchen ist. In Betreff der der Gemeindeabgabe unterliegenden Klassensteuerpflichtigen, hat der Vorstand der zur Erhebung der Abgabe berechtigten Gemeinde, nachdem die Klassensteuerrolle von der Regierung festgestellt ist, für jedes Steuerjahr ein Verzeichniß nach anliegendem Muster B aufzustellen und dem Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Einschätzungs⸗ kommission zu übersenden. Für diejenigen in dem Verzeichniß eingetra⸗ genen Personen, bei denen die Einkommensnachweisung außerdienstliches Einkommen aus anderen Quellen als aus Grundbesitz oder Gewerbe⸗ betrieb angiebt, ist, wenn dies Einkommen mehr als 660 be⸗ trägt, eine beglaubigte Abschrift der bezüglichen Eintragungen in der Einkommensnachweisung beizufügen. Beträgt das fragliche Einkommen nur 660 oder weniger, so bedarf es keiner weiteren Be⸗ rechnung in der Nachweisung des Vorsitzenden, indem der Steuer⸗ satz von 3 eintritt. Für diese Abgabepflichtigen kann deshalb auch das Verzeichniß wo es zweckmäßig erscheint gleich so eingerichtet werden, daß die Feststellung der Abgabe in demselben erfolgen kann ohne Eintragung in die Nachweisung (Muster A). Beträgt das fragliche Einkommen aber über 660 ℳ, so sind die betreffen⸗ den Spalten der Nachweisung (Muster A) von dem Vorsitzenden aus⸗ zufüllen. 8* 8 ees. Die Feststellung der Abgabe ist lediglich nach den für die Klassen⸗ und Einkommensteuer gültigen Steuerstufen und jährlichen Steuer⸗ sätzen zu bewirken, mit der Maßgabe, daß der Steuersatz der ersten Klassensteuerstufe 3 auch dann festzusetzen ist, wenn das abgabepflichtige Einkommen auf weniger als 420 ermittelt ist.