1887 / 57 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

daß es im Keichstage 8n b 1 8 Z“ 1 m Bundesra 1 1 sinden werde. Die Frage der ehen nenne fuicht 5 Reichstags⸗Angelegenheiten. gefunden hat, gewährten Lobnsätze zu Grunde zu le 8 Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes alle fünf Jahre erfolgt eine Revision der Festfezung. Mindefs unt sofern die Bestattung auf dem Lande erfolgt, als Ersatz der] Voraus erheben. Die Aufbringung 5 Ferne Afordelichen r. 89 über das Er de man der Seefahrzeuge (§. 35) zu be⸗- s erdi skosten für Seeleute zwei Drittel des nach §. 6 für den erfolgt vorschußweise, und zwar, fa as Statut hierüber nichts obachtende Verfahren (§. 38); . 8 digungskosten z ch § gt vorschußweis den Seeschiffahrtsbetrieben nach dem Brutto⸗ 6) über das Verfahren bei Aenderungen in den Betrieben oder

mit der Frage nach dem Se 3 2

198 na ptennat überhaupt nicht verknüpft 0 2 werden. Die Einführung der zweijährigen Dienstzeit n betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und sonsti ie Festsetzung findet für Vollmatrosen, Steuerleutqas Hin.

sonstige Schiffsoffiziere sowie für Schiffer besonders sta aschimise nat ermittelten Durchschnittsverdienstes, für die übrigen nach §. 1 Anderes bestimmt, von Aöne re

in der Person der 2 [§§. is 48);

umfassende Aenderungen in der O 3 anderer bei der S if ili b rganisation der Armee zur eeschiffahrt betheiligter Personen zu⸗ s . . .— Folge haben, die man nicht vornehmen könne, wenn man die b Ffitere Abstufungen, sei es nach der Gattung der Schimch köre sicherten Personen der fünfzehnte Theil des nach §. 7 für das Jahr Raumgehalt der Fahrzeuge, von den übrigen auf Grund des §. 1 er P. der bis 48. 1 1 Irmee schlagfertig erhalten wolle. Außerdem hätten sich gegen Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 829 der zur Schiffsbesatzung gehörigen Personen sei nittelten Durchschnittsverdienstes, jedoch mindestens dreißig Mark; versicherten Betrieben nach der Zahl der in denselben regelmäßig be⸗ 7) über die Folgen der Betriebseinstellungen, insbesondere über dieseihe die hochsen technäsch milikrischen Behöcden wieherholt perurdrron eehen .. affer, König (ond Bei Pur fchiebrsäßang, 82b higeneer oner; für he enel 2heeine Fent egterbhlichengg des Getöteten ven ded nagegehean Eefticten verficherbee eeeeeeEE 8 ausgesprochen. Ob die Di E““ ien im Namen des Reichs, nach erfolgt 3 1 hverer; ittsbetrag nicht festgesetzt ist, ko en vwährende Rente, bei deren Berechnung der nach den Vorschriften ersonen derjenige Betrag zu entrichten ist, welcher auf Seefahrzeuge] trieb einstellen; 8 1 2 2 Jahre und 4 Monats 1*— Bundesraths und des Reichstages, was folgt⸗ gter Zustimmung des des für Vollmatrosen festgesetzten Oarcscnittsbetragese zugi d. de 6 und 7 zu bemessende n“ mit der des geringsten. fünfzig Kubikmeter übersteigenden Brutto⸗Raumgehalts 8 8) über 8 irr. n der Versicherten zu gewährenden Ver⸗ min . 6 1 2 8 8 8 8 . 2* lrechnung 889 Absatz 2 Lit. a vorgesehenen Kürzung zu Grunde zu entfällt. gütungssätze (§§. 55, 92); 18 88 dert werden könne, das werde die Zukunft lehren; aber I1. Allgemeine Bestimmungen. sicherde⸗ Fefreserbewerdieist der übrigen auf Grund de. 1 ¹ 1* ees 1 . §. 20. 9) über die Aufstellung, Prüfung und Abnahme der Jahres⸗ n Personen gilt d ienst ie 8 ägt: . 4 üts b 22 ung; 1 gilt der Verdienst, w Die Rente beträgt. Die Berufsgenossenschaft hat einen Reservefonds anzusammeln. 2* vüber die Ausübung der der Genossenschaft zustehenden Be⸗

seine Partei habe es ichti dis 8 1 ür unrichtig gehalten, diese Frage zu9 Umfang der Versicherun 111““ el 19. verquicken mit der Frage der Heerespräf 1n ge zu g. g. im Jal mn gilt; 5 t, welcher von derartigh nen e Rente he 4 3 1— erespräsenz auf 7 Jahre. Endli Pers n Jahre durchschnittlich erzielt wird. Dieser Persers a für die Wittwe des Getödteten bis zu deren Tode oder Wieder⸗ Feche sind bei stmalige 10 der b . 1 12 vF„. der Fortschrittspartei und lic e Sehesence aadr thchscg efrfabpugen als Schiffer, Per⸗ feihaeschen 8* serwaltungsbehörde dgebschndenten rheirathung zwanbig Prozent, sir be bwnr- Kind 1 ö feneise zum —n 202 Sarscelen 9 der Unfallverhütung und Fmme en Versu einer parlamentarischen Macht⸗ Eige e „Maschinisten, Aufwärter oder in anderer [„esett. Errei erselbe nicht den dreihundertfa gsorte 3 zu dessen zurückgeleatem fünfzehnten Le⸗ ensjahre fünfzehn Prozent r 9. rtundfünfzie bei der vierten er zur Ueberwachung der Betriebe (§§. 98 1“ zu müssen geglaubt, was rischen 222. e siare chiffobeschen 8*2 gn; Schiffer jedoch 9 wercher von der höheren Vermelachontne des „wenn mutterlos ist oder wird, zwanzig Prozent - L--en Inbundefafn 8 8 ““ G r 8 g. S * 6 14.1., Prenh 222 - rübeln sei, da es in Na jedes P im &. ehalt beziehen, ebenso Personen 1 Nrankenversicherungsgesetzes vom 15 i 188e us. ss Jahresarbeitsverdienstes. 4 24 eeeher Feve. 3 Zuß Grund des §. 4 versicherten Personen zu beobachtende Verfahren, so⸗ seine Macht 2 z büere ven Hliege, -.A 2 schwimmender Docks 22 heneiczerelche g A. S. 73) für den rt 8 . Die Renten der Wittwen und der Kinder dürfen zusammen L-2. rostach Felauf 2 Bsschlag geder wie über die Ermittelung des Jahresarbeitsverdienstes dieser Personen bedauert, daß sich Parteien dazu hergegeben hätten i erzen für die Rettung 5;-- -92 en für die Ausübung des Lootsendienstes, - beft⸗ n gewöhnlicher Tagearbeiter festgesetzt ist, so gilt altbli bzig Prozent des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen; ergiebt sind die Zinsen des Reservefonds dem letzteren so lange weiter zu⸗ (§. S ö“ iner Abs L sPars Augenblick so drohender Gefahr B53 Abg Räicht in einem brüchen, für di⸗ Seea —2 oder Sachen bei Schiff⸗ ar gö. E“ Fahres hein höherer Betrag, so werden die einzelnen Renten in gleichem zuschlagen, bis dieser den doppelten Jahresbedarf erreicht hat. Ist das 12) über die hetäteöbr ** Abänderung des Statuts. die Auflös efahr. Der Abg. Richter meinte, dem Seeverkehr di ung, Beleuchtung oder Instandhaltung der perseæeber die Ermittelung des Jahresarbeitsverdienstes I hältnisse gekürzt. "ꝓ"B.-n ztere der Fall, so ie Zinsen insoweit, als der Bestand des e] h . (Redner) behaupte, es sei nur das derieni 24 riebe sich ereignenden Unfälle einschließli Coh entbtih 8b 1 zreffe ben Bekrag ihrer Jahresrente als Abfindung. Reserd PENR a e steigt, lung aus Vertretern zusammengesetzt, daß die Berufsgenosser in Reichstages gewesen. Die Regierung habe an die Nati h iese s en eintreten, nach Maßgabe der Besti . §. 8. b ch dem Unfalle geschlossen worden ist. schaftsversa N e aum Heservesonde de⸗ e he deeehe Genolfenschar zorgane eingesetzt werden. Enthält Vertrauensfrage gericht V1 habe jie Nation die dieses Gesetzes versichert. b mmungen Gegenstand der Versicherung ist d 8 Ie.. Vorthenhi⸗ BIZEEEEEEööö“ schaftsversammlung jederzeit weitere Zuschläge zum Reservefonds be⸗ dasselbe Vorschriften dieser Art, so ist darin zugleich über die Wah . et und die Majorität derselben 5 S ; 82 , ng ist der nach Maßgab b. für Aszendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger „;5 1 bes daß derselbe über den doppelten Jahres⸗ 4 ör. die „— 10 1 ) ul 91 8 a eeleute unte Be 21 3 folgenden Be 1 Maßgabe deun 2 E1“ . A r schließen, sowie bestimmen, daß derselbe über den doppelten Jahres ee ve Irn Bez Selütbne 8 92 beantwortet. 8 Abg 1 wenn sie zur Befatlies —— hieses Gesetzes nicht, durch energerlecund 2de öeneffende, drseh des Scchadene, da EE— 8. bedarf boh wende Derartige Beschlüsse bedürfen der Genehmigung * 1-Ne . -e. 4₰4 er sehr dankbar: er habe durch seine Takti z satzung solcher Seefahrzeuge gehö röFN enn sie zur Be⸗ geschlossen, w 2 teht. Der Anspruch is . ; des Reichs⸗Versicherungsamts. Funs, nee Seer Srr wawuh weh vn⸗ 4

igefü izuj e gehören s fünfzig Kubi 9 „wenn der Verletzte d . ien e B 12 . Lenese; ; I1ö1“ e Art ihrer Beschlußfassung, über die Bildung der Sektionsvorständ Feigeführt, bt) h⸗ herbeizuführen die bas Fahen Brutsraumäehale Wv .r. 8 bik⸗ geführt hat. eea erten vorsätzlich be d A. 84½ 1☛ 241ꝙ l deingerdene⸗ 1nshesset 5 F über den ““ 8⸗ über ööen 8 n estrebt ätten eine nationale Maj 2 9 Fahrzeugs noch auf ortbewegun du Z 2 2 1 es größeren 9 7 8 b . aes 8 ¹ 8 nehmigung des Rei s⸗Versicheru 2 orher die insen un Bezirk CZIö vonsmönne ie Wah 1““ 3 ih e“

s sei j 8 815 ; 1, 2 ., S .9. 1e mit den unter a 2 Ze⸗ 8 See 3 2 öö“ ; der Bezirke der Vertrauensmänner, di Wahl der Letzteren und ihrer ihm so dankbar, daß er auf de. E sind. 1A“ ähnliche ele⸗ * deges Verletzung soh der Schadensersatz besteh die Ersteren 162“* . E Stellvertreter und den Umfang ührer Befugnisse Bestimmung zi

jener wiederum vorgebracht habe, er habe 8 Fer98 in Seeschiffahrts⸗ und and s .1) in den Kosten des Heilverfahrens, welche 986 die Letzteren der Höchstbetrag der Rente nicht in Anspruch ge⸗ ae;. 1 S. treffen. bewilligt, nicht S. geb „er habe alles und jedes fallenden Betrieben, wel sayrte⸗ und anderen unter Absatz 1 gesetzlichen Fürsorgepfli Drens, we che nach Beendigung. r b a n 8 1 Reichs⸗Versicherungsamts. Die Abgrenz der Bezirke der Vertrauensmänner, sowie die 2 mals eingehen wolle. Das H. Ng Wee. „welche wesentliche Bestandtheile ein . Iba Fürsorgepflicht des Rheders, oder, so e. ommen wird. 9 ü88 Die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauensmänner, sowie diese nationale Majorität Es 1 1 Haus habe jetzt verfichenns unterliegenden sonstigen Betriebes sind 1“ besteht, vom Beginn der vierzehnten Woche L“ solchen Die Hinterbliebenen eines Ausländers haben einen Anspruch auf II. Statut der Berufsgenossenschaft. Genossenschafts⸗ Wahl der Letzteren und ihrer Stellvertreter kann von der Genossen sie auch zu bewahren und alle virtbschoftche⸗ Mhüh⸗ G ses6 Ss Unfallversicherungsgesetes vom 6. Juli 1884, Reichs. bS b ritt des Unf ente nur, wenn sie zur Zeit des Unfalls im Inlande wohnen. vorstand. eeeeese amn ang dem oder di konstitutionellen Fragen i n, sozialen und Gesetzbl. S. 69, sowie §§. 1 ff. des Gesetzes vom 28. Mai 8 in einer dem Verletzten von demselb i e. Der Anspruch auf Beerdigungskosten steht Demjenigen zu, welcher Bildung der Berufsgenossenschaft Wahl der Sektionsvorstände den Sektionsversammlungen übertragen

Fragen immer unte öher †. Und Reichs⸗Gesetzbl. S. 159). Pndet dieres Geebes. vom 28. Mai 1885, Dauer Frwe grpi demselben Zeitpunkt ab für! zu, B g T r dem höheren Gesichts⸗ setzbl. S. 159), findet dieses Gesetz keine Anwendung. Von der Erm erbzunfäbigk ür 21. G werden. 8 27

punkte zu betrachten, wie weit si 1 er 2 den Besti 1 eit zu gewährenden Rente e Beerdigung besorgt hat. 8 707 1 eit sie geeignet sein k den Bestimmungen der §§. 2 des ee w Die Rente beträgt: 1 1 1“ diese Majorität ire geeignet sein könnten 2 mungen der 8§. 2 ff. des gegenwärtigen Gesetzes si 84 8 e6“ 8 Die Berufsgenossenschaft (§. 17) regelt ihre innere Verwaltung g Genossenschaftsf darf zu seiner Gültigkeit der Ge 1a este, ir 1 8 Der Abg. fürner eneeg; 2 im 8 1 des Gesetzes, benr send dif Firsftn dheea n boltiger Setnert agt tg für die Dauer dersel Den im §. 14 aufgeführten ve . sewwie lbre Ee,gaa 8 cin 888 bn Denete. b E1“ zu seiner Gültigkeit der Geneh 3 auben: ie Reichspartei ersonen des Soldatenstandes in Fo 1 No zigzweidrittel Prozent des Besti ersebe pelcher sich auf einem in See gegangenen Fahrzeuge befunden hat, ihrer Mitglieder zu beschließendes S migung des Reichs⸗Versicherungsamts. b den letzten Jahren etwas gelernt habe in triebsunfällen, vom 15. März 1886 (Reichs⸗Gejezts- e von Be⸗ §§. 6 und 7 festgesetzten Vebrezarbeftgpecendes Bestimmungen 8 5 der Anspruch auf Rente (§. 14) auch dann zu, wenn dieses ihrer Mitglieder zu beschließendes -8ö Gegen die Entscheidung desselben, durch welche die Genehmigun ihm nicht gelingen, die Majorität wi es werde zeichneten Personen, Beamte, welche in Betriebsverwe wohei der Zvi ahrzeug untergegangen oder nach den Bestimmungen der Artikel 866 b §. 22. versagt wird, findet binnen einer Frist von vier Wochen nach de - Majorität wiederum zu er⸗ Bundesstaates oder eines Kom 6 1 Die Eigenthümer der unter §. 1 fallenden, in das Schiffsregister Zustellung an den provisorischen Genossenschaftsvorstand (§. 24) di

S. 53) be-⸗ hundert Mark jährlich überstei 1

Fnn 1“ ährlich übersteigende Betrag nur mit einem Dre 8 21 8 1 G bee“ Drir⸗ 7 des H 8. uchs als verschollen anzusehen ist, u eit dem 1 K 4 25 2 8 enstußveichercn Feh Hoffnung nicht auf, daß, wenn die staates oder Kommunalverbandes, für welche die im 8 undes⸗ selben einen Bruchtheil der Rente unter a welcher s Dauer de ahrzeuge ein Jahr verflossen ist, ohne daß von dem Leben des Ver⸗ Reichs⸗Versicherungsamt ffectth bekannt zu/ Wird innerhalb dieser Frist Beschwerde nicht eingelegt oder wird 2 1 b rhanah Fenzen Fagtes rrnr 11A“ berplieh en Erebdfäghüenteze 8 nach dem ißten glaubhafte Nachrichten eingegangen sind.é Die Genossenschaft machenden Frist den bbebörde SH die Versagung der Genehmigung des Statuts vom Bundesrath auf würd 6 C rwarte, in das Haus eingetreten sein „Ob ein Betrieb im Sinne dieses Gesetzes versich flichti Wenn der Verletzte zur Zeit des Unfalls bereits thehnee Nonn von den zum Bezuge von Renten berechtigten Hinterbliebenen hafens einzureichen. Lettere hat der zur Zaheung der Sargeräanenr cFühthen dir Ghigterredehengfnstaßt nernge eue bücseniger

Uün 2. eh gens e. degeeeteb n Sinn tices Gesege sicherungepflichtig don e. cah s mane ae Füeha h ig nfa s bereits theilwe erlangen, daß sie vor einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Be⸗ zuständigen Behörde ein Verzeichniß der in ihrem Bezirk vorhandenen, Wochen die Mitglieder der Genossenschaft zu einer neuen Genossenschafts⸗ vüerJes bat Bea 3 8 4 8 8 Sasaeic wdel phen geschentngernicheig egatessnne hewar, und Eha einen geringeren als den dur 28 sir⸗ eidesstattliche Versicherung abgeben, von dem Leben des in das Schiffsregister nicht eingetragenen Fahrzeuge einzusenden, aus versammlung behufs anderweiter Beschlußfassung über das Statut

T s vorigen Reichs⸗ Durch Beschluß des samt. ez Sste he Versich 2 s welchem der Name und Wohnort des Rheders und Korrespondent⸗ in Gemäßheit des §. 24 zu laden. Wird auch dem von dieser Ver⸗

(§. 29) das Reichs⸗Versi

tages sei Willens 8 v,8 8 8 9₰ 8 2 Maße d 2 g, so wird die Rente nur nach d 88 8 Ie ; 8 8

8 1 Bundesraths 8 1 8 Maße der durch den getretene ; te nur nach de ermiß e anderen als die angezeigten Nachrichten er n EEö11 22 h . 8

der Führer habe h ““ einzunehmen. Nur welche nach den Büe tee angen des hig nnen, Perfonen in Betrieben, Ermerbofseunch v ö“ Schmälerung keine anderen als die angezeigten Nachrichten erhalten, rheders (8. 18), die Gattung, der Heimathshafen, der Brutto⸗Raum⸗ sammlung beschlossenen Statut die Genehmigung endgültig versagt

die Stimmung des Cen gehalten. Jetzt werde hoffentlich dieses Gesetzes ausgeschlossen si d, von den Vorschriften bereits völlig erwerbsu fähi r der Verletzte zur Zeit des Unful Di Zahlun der Rente beginnt in den Fällen dieser Art mit gehalt und die durchschnittliche Bemannung eines jeden Fahrzeuges so wird ein solches von dem Reichs⸗Versicherungsamt erlassen.

der Stichwahlen sich entrums namentlich unter dem Einfluß werden.“ sen sind, für versicherungspflichtig erklärt Schadensersatz auf die im Agfau 4 beschränkt sich der zu leiste em Tage an weschem das Fahezeug untergegangen ist, oder, wenn ersichtlich wird ichniß ei

1 8 es Feaeneren⸗ brs 9 Shsbemaec Abfatz 1 Zisfer 1 angezebenen Koes; 2n ütan b 1 1 balber⸗ .““ Die in das Verzeichniß einzutragenden Angaben hat die Orts⸗ Versicherungsamts. Gegen deren Versagung findet binnen einer Frif

1 88. 1.eas Fene zaß ne dvn sis 2Sha⸗ 8 1 I. An Stelle der vorstehend bezeichneten Leistungen k bi dem Tage ab, bis zu welchem die letzte Nachricht über das Fahrzeug Holtfibebörde weng er Seesbit beegt s 1 süsct 8. von vier Wochen die Beschwerde an den Bundesrath statt.

2 bde 1a. negftgfche Seefahzeg, in Sjimme Fise efages 81 111“*“ 6 eten Le gen kann bis zur B. ; 8 22 der See zordnung). Der Ansp f fernere ieselben aus dem Meßbrief nicht ergeben, nach ihrer Kenntniß der Norzgontl; Sitzes der Genossenschaft zc

Becüe da⸗ dügen sehen acasstease im Süne. dieen ge g des Heilverfahrens freie Kur und Verpflegung in eim der . EE1“ Verhältnisse zu ergänzen. 88 18 befugt, 68 öG een nicht Veröffentlichung des Namens S Sitzes der Genossenschaft ꝛc. t, we 18 b istrirten Fahrzeuge zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu 28

registrirten Fahrzeuge 3 U 1 Nach endgültiger Feststellung des Statuts hat der Genossenschafts

welches im ausschließlichen Ei 6 e: rankenhause gewährt w Der Abg. Singer füh DX ; staates, eine zlichen Eigenthum des Reichs, eines Bundes⸗ 1 ährt werden, und zwar: ö 8 ührte aus: Der egs⸗Minis⸗ staates, eines deutschen W1“ I. für Verun 9 1u 8 gewiesen ist. g e iner Auskunf rklärt, die wolitische LE1“ 842. Kriegs⸗Minister habe Eigenthum von Lhee haheunalverbandes oder im ausschließlichen wohnen, mit snrgt get. welche bei einem Mitgliede ihrer Fam H“ §. 16 bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert 8 nicht geändert; es liege d s6h lb sich seit der vorigen Session Innungen oder sonstigen duristisc en, eingetragenen Genossenschaften, die Art der Verletzün Anforde oder unabhängig von derselben, we⸗ Die Verpflichtung von Unterstützungskassen, verletzten Seeleuten Mark anzuhalten. vorstand durch den „Reichs⸗Anzeiger bekannt zu machen: kein Grund vor nn ene 18 für die Sozialdemokraten ihren Sitz haben, oder im aagscgfteglchrsogen, 1. im öö pflegung stellt, denen 1 der Fomilst nicht din und Le jewie deren Angebzeigen und Hinterbliebenen Unterstützungen zu ge⸗ Dis Chegistesehörde Faßft ei ns berichtigt danfece⸗ ) die Neeeh Se G L 1 c.; - e Stellung einzunehmen als i vefelFäß⸗ f Akti 5 Eigenthum von Kommandit⸗ II. für sonsti genügt werden kann; 3 sowie die Verpfli 8 Ag. 2 2 , sofern es Fahrzeuge enthält, welche in dem von ihr geführten Re⸗ 2) die Bezirke der Sektionen und der Vertrauensmanner, origen Reichstage. Das V 1 im schaften auf Aktien, welche im Reichsgebiet i Se .für sonstige Verunglückte in allen währen, sowie die Verpflichtung von Gemeinden und Armenverbänden [efcre dvo Heaeer 1 28 1I14“*“ 1 uf ihm vnhenben Last 8 Volk sei jetzt schon zu schwach, die und deren sämmtliche persönlich haftende Geftlfistfebree Sitz baben, Mit Zustimmung des Verunglückte S suur Unterstützung hülfsbedürftiger Personen wird durch dieses Gesetz gister eingetragen sind. Sie sendet das Verzeichniß mit einer Nach⸗ 1 Fecamcensetzmg gdes EeT sten zu tragen, und müsse t angehörige sind, oder i schließli ejellschafter deutsche Reichs⸗ Kur und Verpfl 1 n kann an Stelle der freir - erül Sowei Grund solch Verpflicht Unter⸗ weisung derjenigen Seefahrzeuge, welche seit dem 1. Januar des be- Sektionsvorstände, sowie die Namen der Vertrauensmänner und ihrer neuen vermehrten Lasten zusammenbrechen Ein in We he Reichsangehörigen sic eescl eglices Eigenthum von deutschen an Bord 1“ Fankenhause freie Kur und Verpflegn E 8. Urcerstütz 71 treffenden Jahres in das Schiffsregister neu eingetragen sind, an das Stellvertreter. starrendes Europa könne den Frieden nicht lange bewatten. Schiffspart auf Auständer erlischt FeFanegaserns ererhang Mer Für die Zeit der LETE1— Verunalü ach Maßzabe dieses Gesehes ein Entschädigungsanspruch zustebt, geht. Reichs⸗Versicherungsamt ein. K 11 b1 ö 1 . s deutsches See⸗ Krankenhause oder an Bord eines erunglückten in einn der letztere bis zum Betrage der geleisteten Unterstützung auf die 8 8. 89 1 enntniß zu bringen. 8 v Die Unternehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe, welche

Diejenigen, die wirkli Ig“ d . wirklich die Segnunge Fri fahrzeug im Sinne dieses z 8 1 en des dieses Gesetzes erst m 8 im SS. d 8 . ein isteten h

g s Friedens dem r st mit der Löschung im Schiffs⸗ ein Anspruch auf Rente insoweit Fahrzeuges steht seinen Angehörigsg. assen, die Gemeinden oder Armenverbände über, von welchen die ebe;

Volke erhalten wollte n5 register, od f 8 Ersr 8 1 en, müßten deshalb darauf bed gister, oder sofern das Fahrzeug im Schiffsregister nicht ei ö““ Unt der Be ; acht war, nach Ablauf von drei Mon 8 register nicht eingetragen Todes des Verletzten zu, als jie dieselbe im Falle de uUnterstützung gewährt worden ist nicht Seeschiffahrtsbetriebe sind, haben binnen der im §. 22 Absatz 1 8 Monaten von dem Tage ab, an welchem bten würden beanspruchen können (§. 14). erftüzung gewäh, 1 bezeichneten Frist die Zahl der in ihrem Betriebe durchschnittlich be⸗ 8 ö“ v. 25 gescemntt. Berwaleeng des Genossenschaft ob, soweit nicht einzelne Angelegenheiten durch Gesetz

sein, die militärischen L

1 Lasten nicht z 8

Er beschränke ; 4 zu vermehren. dem Genossenschaftsvo g 8 8 h““ i 3 1 ossensch rstande von dem C z k ““ 1u““ ¹ 8 b

darauf, die erse en. Ssa l.. . wie die Vorredner, Als Seefahrt gilt nicht nur der Verkanfal Kegntnis Fregeeg ist ““ ““ erufsgenossenschaft). schäftigten versicherten Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde weit ni genheiten dur

68 „Stellung seiner Partei darzulegen, durch §. 1 der Vorschriften über die Registrirun 4 ““ üddet v anzumelden. 8 oder Statut der Beschlusnahme der Genossenschaftsversammlung

Hzn ie⸗ Für diejenigen Betriebe, für welche diese Anmeldung nicht recht⸗ vorbehalten paa anderen Organen der 11EE

8 Die Beschlußfassung der Vorstände kann in eiligen Fällen dur

und wolle keine Betrachtungen über die Wahlen anstellen. Die der Kauffahrteischife vom 13. November 1873 (Rüfcheöechnung gelt für die den Rhedern obliegende Krank 988 os⸗Gesetzbl. de Krankenfürsorge zwei Pfenmi⸗ hehmer der r S. 1 zen t fürsorge zwei Pfennee eine Berufsgenossenschaft vereinigt werden. ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen. Sie ist befugt, säumige schriftliche Abstimmung erfolgekx.... 9 2 Der Beschlußnahme der Genossenschaftsversammlung müssen vor⸗

Wahlakten würden j S. 367) fefrnes

ja zeigen, wie es dieses M. S. 367) festgesetzten Grenzen, jeder

G gen, —b kal gelungen festgesetzten Grenzen, sondern au 6. †8 von jeder vollen Mar zube

8 NRalt dem Abg. von Kardorff zu reden, 88 Willen Fen 8b Vakken der See, nicht aber 98 . t8d Als Unternehmer gilt Derienige, für dessen Rechnung der Betrieb 3 ; b

der Nation zum Ausdruck zu bringen. Die W 3 Verbindung stehenden Gewaͤssern E14“ Den unter §. 1 f —* 1118128* Unternehmer zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu be⸗

übrigens gezeigt, daß das Volk die P. 8 hätten fahren werden. 118“¹“ Seeschiffen be⸗ des Krankenversich feheng Per onen, welche nach den Bestimmunge erfolgt. bei Schiffahrtsbetrieben der Rheder E. 2 Abs. 4). stimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark behalten werden: 8 1 2

kraten besser verstanden habe 88 e der Sozialdemo⸗ A BZetriebe, welche nach den vorstehenden Besti 8 Falle eines Vehlti senngsgessbes gegen Krankheit versichert sind, ist ir Die 2. erufsgenossenschaft kann unter ihrem Namen Rechte er⸗ anzuhalten. 1) die Wahl der Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes,

welche für das Triennat 7 3 die derjenigen Parteien, schiffahrtsbetriebe sich darstellen scheiden, s ie als See⸗ lauf der v vom Beginn der fünften bis zum Ar⸗ werben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und ver⸗ Die untere Verwaltungsbehörde hat ein Verzeichniß dieser Be⸗ 2) Abänderungen des Statuts, 8 u“

Stimmenzahl sei . EETö“ Die sozialdemokratische Gesetze einer Berufsgenossenschaft üden, sofern sie auf Grund anderer Krankengeld 78 onten Woche nach dem Eintritt des Unfalls ei klagt werden. 3 triebe, aus welchem die Zahl der darin beschäftigten Personen 3) die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung, falls diese 2e 5 9) gewachsen. Die Majorität der letzteren mit den aus §. 32 d 3 eits zugetheilt sind, aus der d von mindestens zwei Dritteln des bei der Berechnun⸗ Fuͤr die Verbindlichkeiten der Berufsgenossenschaft haftet den sichtlich sein muß, aufzustellen und durch Vermittelung der höheren nicht einem Ausschusse der Genossenschaftsversammlung über⸗

ajorität der n aus §. 32 des Unfallversich 8 as desselben zu Grund er Berechnun ”.“ ersichtlich sein muß, aufz V g : sicherungsgesetzes sich ergebenden runde gelegten Arbeitslohnes zu gewähren. Dr Gläubigern derselben nur das Genossenschaftsvermögen. Verwaltungsbehörde dem Reichs⸗Versicherungsamt einzureichen. tragen wird.

Seeschiffahrtsbetrieben beschäftigten Seeleute als En 1 ies 3 8 nehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe, welche zu diesem Zweck in zeitig erfolgt, hat die untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach

Die Versicherung erfolgt auf Gegenseitigkeit durch die Unter⸗

rbeiter sei also mit ihnen einverstanden, keinen Mann und Rechtswirkungen aus. Differen; zwischen diesen zwei Dritteln urd ö“ ““ 9 dxw. . 1 1 18 8 Die Genossenschaft wird durch ihren Vorstand gerichtlich und sem Resultat der Wahl sehr zufrieden sein. Ihre Ueberzeugung des Handelsgesetzbuches), die Rhederei. nehmer desjenigen Betriebes zu erstatten, in welchem der Unfall sic Bevollmächtigten zu bestellen, falls er nicht selbst für sie nur ein Mittel, Aufklärung im Volke zu schaffen; er Die Versicherung gilt für die Zeit vom Be inn bis zur Be⸗ Vorschriften erläßt das Reichs⸗Versicherungsamt. schaftlichen Bebollmächtigten auch dann verpflichtet, wenn sie sämmtlich schaftsversammlung) schriftlich geladen. Für die Ladungen sind die 11114“ teht, hat in 1 b I . 1X1X1A1AX“X“ EE11“ Thige,Fejultet ds Sozbenckean er g Gecmn zen Hutzeghaghiszarege s zusteht, hat in Fällen ihrer durch einen Betriebsun desselben sind der Berufsgenossenschaft mitzutheilen. Bei Fahrzeugen von nicht mehr als 200 Kubikmeter Brutto⸗ halb der Grenzen ihrer gesetzlichen und statutarischen Vollmacht im den Wahlprüfungen gelten gelassen, aufrecht erhalte, so müßte hülfsbedürftiger Seeleute, b 7 ü8 sets ügraber gewähren. Das Maß diefer Fürsorge richtet sich bei It Aürsorge gegenüber gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Diese Befugniß zeugen führt der für die ersten vollen 200 Kubikmeter Zur Leditimation der Vorstände bei Rechtsgeschäften genügt die urückbeför vh 8 2 1

die Lage kommen, die Segnungen dieser Wahlparole zu er⸗ gilt als Beendigung des Dienstverhältnisses Bie ies bs Fena d8 Fönie gstern deg, na chmgangene en 86,6 u1 1 88 Batelanghteag 1““ ven Kubikmeter ab für jeve angefangenen weiteren 200. Kubikmeren gine §. 31. werden. Wenn er nun 14“ 1 .“ Rheder selbst. Eine Beschränkung der Befugnisse des Bevollmächtigten berechnet. Abg. Richt 3 die Vorschläge des Versicherte während des Urlaubs oder während eir elche der beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter. Nicht wählbar ist, wer vorlage zu decken so enn bi erfordernise der Miltür etzten von Bord die den Krankenkassen und Betriebsunternehmern während der ersten anderweit bestellten Bevollmächtigten ruhen das Stimmrecht und die vollmächtigten oder Korrespondentrheder (§. 18) vertreten lassen. besch 1111AX“X“

der rechten Seite d b och schon heute, daß die H. wohl das Volk aufriefen Vertheidi die Herren sichert sind, Loot ; 5. neh eil selbst zu über⸗ sitzes, aber es ablehr fen zur Vertheidigung ihres Be⸗ sowie die Umterneb welche ihr Gewerbe für eigene Rechnung betreiben 3öö“ „GxMG 3 auch können Zustellungen an ihn in Angelegenheiten der Genossenschaft Die lversammlung findet in Gegenwart eines Vertreters zutreien. Man dafür mit ihrem Geldbeutel ein⸗ find herehhat sch tnse ea. . nach §. 1 versicherten Betriebe gosted Dfrufsgen genscheft ist ferner befugt, gegen Erstattung der. durch öffentlichen Aushang während einer Woche in den Geschäftz⸗ des icbe, Herficheranmsunte slant e, kkee zu ers en, die Genossenschaftsmitglieder, welche eine Wahl ohne solchen Grund liberalen il re Ve 2 1 auch sehen, wie weit die National⸗ nach § 1 nicht versich t e andere in dem Betriebe beschäftigte die ersten . 2 etriebsunternehmer, welchem die Fürsorge für räumen der zustellenden Genossenschaftsorgane oder Behörden bewirkt Wahl des aus einem Vorsitzenden zwei Schriftführern und mindestens ablehnen, können auf Beschluß der Genossenschaftsversammlung für pole und 1 Versprechungen bei den Wahlen, gegen Mono⸗ Betriebe sich s. n Fe fochar Pöhr⸗ die Folgen der bei dem kasse h dem Unfall obliegt, oder derjenigen Kranken⸗ werden. In dem Aushang kann der Name des Rheders, sofern der⸗ zwei Beisitzern bestehenden provisorischen Genossenschaftsvorstandes die Dauer der Wahlperiode zu erhöhten Beiträgen bis zum doppelten . gegen Verkürzung der Volksrechte einzutreten halten BGesetzes zu versichern nfäͤlle nach Maßgabe der Vorschriften dieses bis zur a Verletzte angehört, die Fürsorge für den Verletzten selbe nicht bekannt sein sollte, durch Bezeichnung des Fahrzeugs er⸗ herbeizuführen und, bis dieselbe erfolgt ist, die Verhandlungen zu Betrage herangezogen werden. G rden. Die Sozialdemokraten ihrerseits blieben bei ihre 8 In diese eFan- des Heilverfahrens zu übertragen. setzt werden. Durch das Statut können weitere Beschränkungen des leiten hat. Der Vertreter des Reichs⸗Versicherungsamts muß auf Das Statut kann bestimmen, daß die Bevollmächtigten der rundsätzen stehen. Die Nothwendigkeit der Vorla e s tnicht Die Versicherung erstreckt 8. 8 lung und Arznes für gelt als Ersatz der freien ärztlichen Behand⸗. Rheders in der Ausübung derjenigen Rechte vorgeschrieben werden, sein Verlangen jederzeit gehört werden. Bis zur Uebernahme der Rheder, sowie die Korrespondentrheder (§. 18) zu Mitgliedern der 18 Verhältnisse hätten sich nicht gesnebene 868 88 einschließlich Zweitausend Uühg rhuf Hnen Fabreenebeitsverdienft Ja resarbeitsverdienstes lPenen ei 16 der vierte Theil des velche ihm als Mitglied der Genessenschaft im Verhältnisse zu dieser Geschäfte durch den auf Grund des Statuts gewählten Vorstand hat Vorstände und zu Vertrauensmännern gewählt werden können. Sozialdemokraten müßten deshalb „, und kann die Versicherung auf einen höheren Jahregardette=igtut (§, 21) Li. a vorgesehenen Kürzung, 705 mit der im §. 9 Absatz 2 en. 3 demnächst der provisorische Genossenschaftsvorstand die Genossenschafts⸗ §. 32. eien, N. * ; . sp b derer Be chtigt 3 ihr 2 Se Wich 86 der Rei ö Vorlage stimmen. Mit den Worten, die Ermittelung des Jahresarbeitsverdienstes. Streitigkeit §. 13. bestellt ist, der Genossenschaft gegenüber als Bevollmächtigter im die Verhandlungen ist ein Protokoll außunehmen, welches P i c äl.nratcega ichs Iööö Fsc dn schskanzler bei anderer Gelegenheit einmal ges Als 1I1M“ 8 eitigkeiten, welche aus Anlaß der in den §§. 11 und 12 ent⸗ Sinne der vorstehenden Bestimmungen. Insbesondere hat derselbe alle die gestellter 8* ie gestellten Beschlüsse enthal e Entschädigung b CE— sagten sie: „Diese M ; gesprochen Jahresarbeitsverdienst d s haltenen Bestimmu ent ; 6 die gestellten Anträge und die gest Beschlüsse enthalten muß. schaftsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust bestimmt wird. L als sie burchaus nicht 8 Eöe nicht, umsoweniger, Personen gilt im Sinne dieses Gefe 6 if vbesatzung gehörigen sofern aber Rrankentaffen Efteben, lvf 5 dech das Seemannsamt, den 5 bei Umneegticten ö .““ W Das Protokoll ist innerhalb einer Woche nach der Generalversammlung Auslagen werden ihnen von der Genossenschaft ersetzt, und zwar, so⸗ gelten kann.“ als der Ausdruck des Volkswillens Reichskanzler festzusetzenden Durchschnittsbe desjenigen vom versicherungsgesetzes entschieden Juständi⸗ nach §. 58 des Kranken⸗ ehend beigelegten Rechte unm L durch den provisorischen Genossenschaftsvorstand dem Reichs⸗Ver“⸗ weit sie in Reisekosten bestehen, nach festen, von der Genossenschafts⸗ Der Ab D . 8 Anmusterung oder Anwerbung durchschnittlich fsgt; nesger bei der soweit es sch um die Gewaͤhrung 85 ig ist bezüglich der Seeleute, Aufbringung der Mittel. 8 sicherungsamt einzureichen. versammlung zu bestimmenden Sätzen. hörten A g. Dr. Reichensperger äußerte: Nach den eben ge⸗ (Heuer) oder Gehalt gewährt wird, unter Hin 88” onat an Lohn Seemannsamtt, welches zuerst angegangen handelt, dasjenige . .19. 8 5 8 Die Beschlüsse hder Generalvefemeaten werden nach Stimmen⸗ §. 33. anvlcan eußerungen von verschiedenen Rednern seien die Fünfteln des für Vollmatrosen geltenden Durchschnittssate von zwei um Erstattungen handelt, das 9 und, soweit es sich lei Die Mittel zur Deckung der von 8 Berufsgenossenschaft zu mebrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vor⸗ Die Mitglieder der Vorstände, sowie die Vertrauensmänner geme⸗ 1 on je G 2 eeh za 4 ⸗(K n der Schiffsbesa 3 e rufung an das Reichs⸗Versi 4 2 die Be⸗ 2 Beiträge aufgebra e 8 Berufs⸗ 1 8 1 1 ib b örterung der L8 F 1 88 eraldebatte auf eine Er⸗ regelmaͤßige Megeneinnehec ze dem Lohn oder Gehalt bei veer eiben n. negle e des n. statt. Das Rechtsmittel ist genossenschaft jährlich umgelegt werden (§5. 80)0. Eöoe HaTöö mündfs isen, Mün deün. znd, sowie Vertrauensmänner, welche ab⸗ für richtig, und sei in d Fragen einzugehen. Er halte das des Jahresarbeitsverdienstes auch der durchs gen, wird bei Berechnung einzulegen. en nach Zustellung der Entscheidung Zu anderen Zwecken, als zur Deckung der Kosten für die der Ge⸗ 8 §. 25. sichtlich um Fodenheit ar Henossenschaft handeln, unterliegen der zweite Lesung verzbehelten aech e für die Nebeenghes in Ansatz gebracht. ““ Heesrtscheidung ü8 vorläufig vollstreckbar, soweit si kossenschaft 11“ e 5 vsaeals mas; Hes Sexsdentsbüs c muß, Bestjeue 16 Strafbestimmung des §. 266 des Strafgesetzbuchs. gfi au ur ie etwas Der Durchschni ird v ; Streitigkeiten über ar, soweit es sich um osten, zur Gewährung von Prämien für Rettung Verunglückter un über Namen und Sitz der Genossenschaft; 1 b Ausführungen zweier der Redner nict essc ecte börn * E ven den Rächgfanle 8 g tigkeiten über Fürsorge b 5 Abwendung von hee eilen somie zur vglaeam un 8 S. 8 62) 85 98 Hildung des Genossenschaftsvorstandes und über den Solange die Wahl der gefepüchen 8 üste festgesetzt. Fesf r die ganze deutsche m F 215½ W 8 onds dürfen weder Beiträge von den Genossenschaftsmitgliedern er⸗ mfang seiner Befugnisse; an Wah rg. genossens Um 2 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Dienstag 1 Uhr dehtschen vz estsezun E1113 auf leists Falle der Toͤdtnng sst als 6““ seben werden, noch Verwendungen aus dem Vermögen der Genossen⸗ d 2928 ssber diß Perufung. Zu*.* sicht zu Slande H sen Vblie Jülleng .jahre, in ungenen drei Kalender⸗ 1 ; 3 schaft 1 ie Art ihrer Beschlußfassung; 8 ihre 5 . 1 8 mwesgern, dar e 8 8 welchen eine Mobilmachung deutscher Streitkräfte nicht statt⸗ 2 VvIT18 Artikel 524 des Handelsgesetzbuchs oder §. 51 fteecfolgenig iejtung der Verwaltungskosten kann die Berufs⸗ 4) über das Stimmrecht der Mitglieder der Genossenschaft (§. 44 Reichs⸗Versicherungsamt die Hüea enh Kosten der Gemossenschaft u.“ ö“ b 8 g der Rheder die Bestattungskosten zu tragen genossenschaft von den Mitgliedern einen Beitrag auf ein Jahr im! Abs. 3) und die Prüfung ihrer Vollmachten; wahrzunehmen oder durch Beauftragte wahrnehmen u lassen.

keinen Groschen z illi zch, u bewilligen, weil schon die jetzi 7 Rheder im Si ieses Ges 56 1 en t e 2 Rh Sinne dieses C s sind die Ei 3 statut ß 5 vede 1 . nicht mehr zu ertragen seien Die Soö⸗ i die jetzigen Lasten dasselb 8 Gesetzes sind die Eigenthümer d statutengemäß zu gewährenden nied * 16 1 r. ge Die Sozialdemokraten „69 dasselbe fallenden Fahrzeuge; ine d s er unter enhtErhen rigeren Krankengeld ist der be⸗ 1u Zur Wahl eines proviso F 11A.“*“*“ Die Ge⸗ 2 ge d üalh Soz kraten könnten mit die⸗ Fahrzeuge; sofern eine Rhederei besteht (Art. 456 theiligten Krankenkasse (Gemeindekrankenversicherung) von dem HUns Für jedes Fahrzeug hat der Rheder in dem Fenete heten einen Besclubfaahr düber C außergerichtlich G“ Roch bh erstreckt lich 8 und ihre Prinzipien würde Wu. ; st an diesem Orte =e . 2 f, Ss 6 9 5 9 diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche nach den 35 7. 25 ere 8 zur Ausfü b 1 1 I; 6 S. 1 9 Reichs⸗Versicherungsamt unter Angabe der ihnen zustehenden (relnegen el 2 2 35 Mandate ausgeführt ebi;. 1616“ durch § ignet hat. Die zur Ausführung dieser Bestimmung erforderlichen seinen Wohnsitz hat. Mitrheder sind zur Bestellung eines gemein⸗ 1111““ Gee. Feeeg 1Eö ist. Durch, das en. Der Reichstag sei endigung des Di ; 8 ; ann einem Mitgliede oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes die 3 8 8 Dienstverhältnisses, einschließli 5 Den nach §. 1 versicherten Per 1 . shafen des Fahrz 1 8 itz Name sei der einzige U im WVe ; Lande b „einschließlich der Beförderung vom ; 88 9., erten Personen, welchen in Krankheitsfällen in dem Heimathshafen des Fahrzeugs ihren Wohnsitz haben. Der Name 9 8 91 ichs für die deutsche He marine sowie ach außen ö.“ Sce .“ freies Wort gesprochen 18 vomd Fährzeug 1 Lande. Drs 88 ein gesetzlicher Anspruch weder gegen Rheder noch egen ; des Bevollmächtigten sowie etwaige Veränderungen in der Person Angaben des en 8e ä che Handelsma se Durch die welche der Vorstand der Genossenschaft 8 ge Resultat der Sozialdemokraten sei Unfälle, welche deutsche Se i2 ; fo eigeführten u1u“ 5 8 5 und die Vorstände der Sektionen, sowie die Vertrauensmänner inner⸗ b * Sozialdemokraten sei- der auf Grund des Handelsgesetzbuchs, oder der 1e bei Verletzung der Beteiebsunternehmer während 8 Der Bevollmächtigte ist befugt und verpflichtet, den Rheder in führk der Ei 1 für j 50 Kubikmet G Wenn der deutsche Reichstag die G 8 f Lordnung Wochen nach Eintritt des Unfalls aus ei Mi dneeiteh⸗ dessen Eigenschaft als Mitglied der Genossenschaft dieser leßteren Raumgehalt fuͤhrt der Eigenthümer für jede vollen 50 Kubikmeter Namen der Genossenschaft abschließen, wird die letztere berechtigt hstag die Grundsätze, die er früher bei betreffend die Verpflichtung deutscher auffahrteischiffe zur Mit 2 gehan Mestteg t 8 .’. 8 5 eine Stimme, mindestens aber eine Stimme. Bei größeren Fahr⸗ 8 verpflichtet. WII11“ 5 üüct . 1 f 1— zur Mitnahme den Bestimmu der Arti 8 Seeleuten na 1 2 4 H 2 verpf. . er zwei Drittel der Mandat si S. 432) i . . ngen der Artikel 523 ff. des Handelsges 1— und Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Geschäfte und Rechts⸗ ¹ 8 vecrzHr: er e kassiren. Nachden S (S. 432) ihnen gewährten §§. 48 ff. der Seemannsord Handelsgesetzbuchs und der . ““ vier Stimmen, darüber hinaus bis zu 1000 Kubikmeter einschließlich ur LZT WW“ nat angenommen sein werde, werde das vestsähn ac fpten. auf deutschen Seefahrzeugen erleiden Iir Feüle ge f annsordnung, bei den sonstigen nach §. 1 ver⸗ bhandlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht er⸗ für jede angefangenen weiteren 100 Kubikmeter eine, und von 1000 1“ daß die darin be Iim. zes Flaggenwechsels Krankenversicherungs Fchtij ; ; ; 5 E1 kennen: neue 5 S1: . der Versi 1 2 erungsgese u. folgen an den Bevollmächtigten mit gleicher Wirkung, wie an den Fs ; Stimmen werden für jedes F Sen ns 1 i: neue und unerträgliche Steuern würden ihm auferlegt. Aasccherte seine Entlastung beanspruchen durfte. Kründengeldcs bei Unfaͤllen zu gewaͤhrenden Mehrbetrag des E nkung d 1b weitere Stimme. Die Stimmen werden für jedes Fahrzeug besonders Wählbar zu Mitgliedern der Vorstände und zu Vertrauens⸗ er wegen einer Rei ink 5 wät ö“ Unfänle, b §. 12 hat g5 Genossenschaft gegenüber keine rechtliche Wirkugg.. Andere Betriebsunternehmer führen für je zwei versicherte Personen männern sind nur die stimmberechtigten Mitglieder der Genossenschaft Basts ruhen ge . Reichs⸗Einkommensteuer auf anderer welcher er sich ohne Erlaubniß des zuständieen änerZeit erleidet, in Die Berufsgenossenschaft (§. 17) ist befugt in e Bis zur Mittheilung des Namens des Bevollmächtigten oder, im eine Stimme. er. Nicht wähll 8 müßten, um die Erfordernisse der Militär⸗ entfernt hatte. gen Porge⸗ nte zaft (§. 17) ist befuat, in einzelnen Fällen. Fall eines Wegfalls des Letzteren, bis zur Mittheilung des Mamens des Abwesende können sich durch Berufsgenossen, durch ihren Be⸗ durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen . 4 Wochen nach dem Unfall obliegenden Leist 1 Wählbarkeit des Rher Bis dahin wird Ibe zu d r 1 Rheder, welche ni 2 dadurch erwachse ooliegenden Leistungen gegen Ersatz der ihr ählbarkeit des Rheders. Bis dahin wird derselbe zu der General’ Mehr als ein Drittel sämmtlicher vertretenen Stimmen und mehr gwelche nicht schon nach den Bestimmungen des §. 1 ver⸗ ch erwachsenden Kosten ganz oder zum rh 8 versammlung und den Genossenschaftsversammlungen nicht geladen; als bo Stimmen dürfen in einer Person nicht vereinigt werden. lässig, aus welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann. Eine Wiederwahl kann abgelehnt werden.