8. August. Getreidemarktbericht Der Verkehr war wenig rege, die Hal⸗ tung für Weizen matt, neuer ab unserer Umgegend 19 — ¼ ℳ, frei hier 19 ½ ℳ, vorjähriger 18 ½ ℳ für Export bezahlt, russische Sorten 20 ½ — 21 ½ ℳ Roggen, Umsätze beschränkt, Tendenz fest, biesiger neuer 16 ℳ, russische Sorten 16½ ℳ In Gerste war das Angebot zurückhaltend, schöne Qualitäten in beschränktem Maße offerirt. Ried, Wetterauer und Franken (Ochsenfurter Gau) 17 — 19 ℳ Fremde Sorten wurden weit über Cours notirt. Hafer bat seine seitherige Festigkeit unverkürzt aufrecht erhalten, 15 ¼ — ¼¾ ℳ, exquisite 16 — ½ ℳ, neuer taxiren 14 — ½ ℳ. Mais (mixed) andauernd fest 12 ½ ℳ Chilisalpeter ohne ausgesprochene Tendenz. Raps 34 ℳ% — Mehl: Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 33; 3 — 34 ℳ, 1 30 — 31 ℳ, Nr. 2 25 ½ — 26 ½ ℳ, Nr. 3 24 ½ — 25 ½ ℳ, ö4 21 — 22 ℳ, Nr. 5 17 — 18 ℳ Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verbande 54 — 56 ℳ, norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 26 — 27 ℳ Hiesiges Roggenmehl Nr. 0 26 — 27 ℳ, Nr. 0/1 24 — 25 ℳ, Nr. 1 23 — 24 ℳ, Nr. 2 18 — 18 ½ ℳ Weizenkleie 8 ℳ Roggenkleie 9 — ½ ℳ Svpelzspreu 2,40 ℳ Rüböl im Detail 72 — 74 ℳ. Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig auch loco auswärtiger Stationen. W“ London, 7. August. Die seit einigen Tagen in den Spinne⸗ reien des Oldlamdistrikts eingetretenen Arbeitsein⸗ schränkungen sind von ganz bedeutendem Umfange; mehr als 150 Fabriken haben dieselbe bereits eingeführt, und zwar durch vollständiges Feiern während jeder zweiten Woche. Auch in den Distrikten von Stalybridge, Ashton und Moßley hat die Bewegung Fortschritte gemacht. Ein einheitliches Vorgehen der Webereien ist allerdings gescheitert, trotzdem feiern nicht wenig Stühle augenblicklich oder arbeiten nur in beschränkter Zeit, namentlich in Preston, Great Harwood, sowie in
Nord⸗Lancashire. (W. T. B.) An der
London, 8. August.
ladung angeboten. 8 ““ (W. T. B.) Wolle fest.
ordres von Amerika Garne fest.
Frankfurt a. M., von Joseph Strauß.
Bradsford, 8. August.
FSubmissionen im Auslande.
I. Oesterreich. Mittags. Wien. K. General⸗Direkti Ztaatsbahnen. 8 er aus Staatsmitteln zu erbauenden Eisenbahnlinie Jasto — zeszöw ist die Ausführung des Unter⸗, Ober⸗ und Hochbaues 2 ließlich der Lieferung des eisernen Ueberbauecs der Brücken, der erbaumaterialien, der mechanischen Ausrüstung für di beschaffungs⸗Anlagen und der Gebäudeausrüstung im Offertwege zu vergeben. 8 8 Die Bauvergebung erfolgt auf Nachmaß, getrennt n oder im Ganzen. Voranschlag: 2 084 234 Fl. Näheres an Ort II. Spanien. September 1889, 2 Uhr Nachmittags. s y Telégraphös, Madrid. GCfaudio ück mit Metallvplatten bezogene Zinkcvylinder. pro 1000 Stück. Kaution 5 % vom G 5) 4. September 1889, 2 Uhr Nachmittags. jeselb 30 t Kupfervitriol. Voranschlag 630 Pesetas pro Ton 5 % vom Gesammtwerth. Nähere Bedingungen i zeiger“.
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Coello Nr. 18: Voranschlag
Bebhörde:
—
Verkehrs⸗Anstalten.
M. in München
abgebaltenen Eisenbahnrathes wurde
In der am 6. und 7. d. XXI. Sitzung des bayerischen ratl wut betreffs der Winterfahrordnung 1889/90 u. a. beschlossen, auf der Strecke Passau—Aschaffenburg den Schnellzug 137 zu be⸗ schleunigen, um durch dessen früheres Anbringen in Aschaffenburg bezw. des Anschlußzuges (über Frankfurt a. M. Hauptbahnhof) in Köln den Anschluß an den dortselbst um 420 Nachm. abgehenden Vlissinger Schnellzug zu erreichen und dadurch eine direkte und rasche Ver⸗ bindung zwischen Wien und London herzustellen. 1
Hamburg, 8. August. (W. T. B.) Die Postdampfer „Rhenania“ und „Italia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Attierngesellschaft sind, von Ham burg kom⸗ mend, ersterer heute in St. Thomas, letzterer an demselben Tage 10 Uhr Morgens in New⸗York eingetroffen.
— 9. August. (W. T. B.) Der PostdampferHammonia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktiengesell⸗ schaft ist, von Hamburg kommend, gestern Nachmittag 2 Uhr in New⸗York eingetroffen. 1
London, 8. August. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Mexican“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown ab⸗ legangen. — Der Castle⸗Dampfer „Taymouth Castle“ ist
eeute auf der Heimreise in London angekommen
2 de.
vorwiegend
8 2 2 — 12
00 S⸗ 8⁸ 82
witter.
64 775.
Direccion general
mmtwerthe.
Kaution
Kroll'’'s Theater. —
Die gestrige Aufführung der „Lustigen Weiber von Windsor“ gestaltete sich zu einer recht gelungenen und fand bei dem Publikum lebhafte Anerkennung. Frl. von Vahsel vom Hoftheater in Dessau ist den Berlinern noch vom vorigen Sommer her bekannt. Gestern gab sie die Rolle der Frau Fluth und wußte sich als solche aufs Neue die Gunst der Zuhörer zu erwerben. Die Dame verfügt über ein wohlklingendes Organ, welches namentlich in der Höbe von durch⸗ dringender Kraft und abgerundeter Fülle ist; ihre Stimme hat eine aute Schule genossen, so daß sie auch schwierigen Aufgaben gewachsen ist. Als Frau Fluth rerstand sie es, das Uebermüthige und Neckische dieser Figur nefflich zum Ausdruck zu bringen und so nicht nur durch ihren Gesang, sondern auch durch ihr Spiel zu erfreuen. Auch von Fr. Heink, welche die Frau Reich gab, läßt sich wieder
den verschiedensten Rollen gesehen und müssen sagen, daß sie eine außerordentliche Gewandtheit besitzt, sich in jeder Partie zurecht⸗ zufinden und daraus etwas zu machen. Als Falstaff sahen wir Hrn. Riechmann, der gleichfalls eine erprobte Kraft ist und nit die Rolle wieder eine seiner ansprechenden Leistungen bot. Auch Hr. Fricke entledigte sich feiner Aufgabe gut und ebenso waren die kleineren Rollen gut besetzt.
In der morgen Schlosser“ giebt Fr. Heink die die Henriette, Frl. Jelineck die
don
Maurer und
pon 5 9 —
stattfindenden Neuaufführung von Madame Bertrand, Frl. Irma, den Maurer Roger giebt Hr. Bussard, den Schlosser Baptist Hr. Nebe, den Offizier Léon Hr. Gerhardt. Am Sonntag hat Bötel wieder das Wort. Er tri abermals als Postillon auf und die Kammersängerin Frl von Vahsel singt diesmal die Madelaine. Für Montag ist eine Wiederholung der „Silvana“ angekündigt.
S=SDSaN
Mannigfaltiges.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) 8 Bei der gestern fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 180. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in
der Nachmittags⸗Ziehung:
1 Gewinn von 40 000 ℳ auf Nr. 162 380. 1 Gewinn von 30 000 ℳ auf Nr. 187 061. 1 Gewinn von 10 000 ℳ auf Nr. 38 692. 8 8 6 Gewinne von 5000 ℳ auf Nr. 12 014. 30 512. 46 573.
75 066. 96 448. 171 261. 30 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 6757. 13 419. 19 670. 23 179. 26 909. 28 241. 34 209. 46 987. 58 991. 68 948. 84 122. 84 251. 85 152. 107 572. 114 948. 121 430. 133 926. 134 461. 135 861. 141 975. 147 101. 153 632. 157 030. 166 955. 171 925. 176 255. 178 606.
182 019. 183 711.
39 Gewinne von 1500 ℳ auf 14. 3364. 9232. 52 511. 52 727.
786. 36 287. 36 649. 49 060. 50 086. 175. 57 822. 62 609. 70 984. 75 024. 108 180. 114 139. 114 599. 116 915. 124 238. 136 289. 139 834. 145 734. 154 264. 155 875. 157 277. 162 710. 165 142. 171 945. 173 684. 174 488. 175 697. 177 625. 178 991. 184 382. 186 208. 186 418. 43 Gewinne von 500 ℳͤ auf Nr. 13 826. 26 277. 27 790. 29 653. 37 828. 45 602. 49 353. 50 308. 63 292. 65 833. 84 300. 85 277. 85 526. 89 006. 91 649. 110 589. 110 608. 110 735. 114 807. 131 156. 138 904. 142 602. 142 869. 153 504. 156 538. 157 994. 158 969. 181 212. Bei
Nr.
3467. 8485. 43 782. 82 774. 109 792. 153 188. 169 201.
4977. 41 473. 71 559
120 215.
146 948.
164 533.
der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse mittags⸗Ziehung: 8 “
1 Gewinn von 150 000 ℳ auf Nr. 60 835. 3
2 Gewinne von 10 000 ℳ auf Nr. 90 826. 171 384.
2 Gewinne von 5000 ℳ auf Nr. 348. 92 045
45 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 11 322. 13 561. 17 167. 20 678. 39 255. 44 008. 48 976. 51 544. 53 818. 55 277. 60 376. 60 469. 65 994. 70 800. 84 031. 88 458. 91 453. 91 961. 91 835. 93 011. 94 148. 98 893. 118 011. 126 495. 127 524. 130 636. 132 512. 136 236. 137 157. 138 206. 146 773.
11 568. 51 164.
. 182 920.
heiter Altkirch und Friedrichshafen hatten heute früh 3
3. 162 152. 163 073. 164 558. 165 730. 166 344. 170 046. 172 970. 178 913. 184 786. 188 162.
2 9 9
ohne erhebliche
. Belle-Alliance-Theater. Male. Sigmund Schlesinger.
Im herrlichen Sommergarten:
Deutsche
Sommernachts⸗Fest. Großes
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9 50 8G
Bar. auf 0 Gr zu. d. Meeressp. rred. in Millim
Mullaghmore Aberdeen. Cbristiansund Kopenhagen. Stockholm. — 8 t Petersburg Moskau. Cork, Queens⸗ lown. Cherbourg. elder.. 1116“X“ mburg.. winemünde Neufahrwasser 759 Memel 756
Es 1I111n¹ ünster 762 Karlsruhe. 763 Wiesbaden. 763 München. 764 Chemnitz. 763 Berlin 763 Wien 763
Breslau 764 Ile d'Air.. 765 3 wolkenlos 18 Niga 761 1 wolkenlos 23
Uebersicht der Witterung.
Barometrische Minima liegen westlich von Schott⸗
11 Afrika. 11
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A. Raida. 7 ½ Uhr.
14
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r Srg oqcn Co⸗ N - O OoU.=192
— Otovwbirecneen
2 . i — rabend: 3 wolkig 14 Sonnabend: 2 wolkig 15 Komische Oper 2 wolkig 16 1 26 3 wolkig 4 * „ne 3 halb bed. 15 viel), 6 bedeckt “ 1 beiter 15 13 Sonntag:
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763 761 760 762 763
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14 Concert 17 lustige Mirzl“
16 1 wolkenlos 13
SSg8S 9 8 8298 8Z 88
Schlosser.
Lonjumean.
land und über Finnland, während der Luftdruck über Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Mittel⸗Europa hoch und gleichmäßig vertheilt ist. Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung f des Sommergartens, großes Doppel⸗Concert. Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.
Bei schwachen, nur im Nordosten frischen, an der Küöste meist westlichen, im Binnenlande umlaufenden Winden ist das Wetter in Deutschland kühl und
Theater⸗Anzeigen.
Bictoria-Theater. Zeitg Moszkowski und Rich. Ballet
13 Sonntag: Dieselbe Vorstellung. wolkenlos 14 Friedrich 8.
Eugen Leterrier. Musik ven Charles Lecocg. Im prachtvollen Park um 6 Uhr: — —2— 2 2.„ 1 2 2
Parkfest. Bvzantinische Nacht mit großem Karagois
Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumental⸗ Auftreten Die lustige Mirzl“ (Marie Koblassa). Concerts 6 Uhr. Anfang der Vorstellung 7 Ubr. 3 Im Theater: 16 Im prachtvollen Park: Auftreten der Wiener Liedersängerin „Die
allen Geschwister Reichmann.
14 Wiener Nachtig r - 15 streten der Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstler.
Kroll’'s Theater. Sonnabend: Maurer und
Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinrich Bötel und Frl. Margarethe v. Vahsel.
Corcert. Auftreten sämmtlicher Brillante Illumination des ganz blissements. Stanley in des Theaters 7 ½ Uhr. 1 Bildern von Al. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Musik von C. Im herrlichen Sommergarten: Anfang
emälde i 2
hanson du
C. Severini b—
von 2 8 “ b Sänger⸗ und Tänzer⸗Gesellschaft
treten sämmtlicher Spezialitäten.
Wilhelmstädtisches Theater. Neu einstudirt: Giroflé⸗Girofla. in 3 Akten von Albert Vanloo und
Sonnabend: Die junge Garde.
texte theilweise von G. Görß. Roth. Anfang 7 ½ Uhr.
Brillantes — — Vorbereitung: Flotte Wei Akten
In — unter Mitwirkung von 4 Musik⸗ in 4 Wiener Liedersängerin
Beginn des
der
Giroflé⸗Girofla.
Elite⸗Doppel- Abends 7 ½ Uhr:
Großes
Vortheilbaftes berichten. Wir haben diese begabte Künstlerin schon in
auch mit dieser
Schacko singt
tritt
180. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vor⸗
Sonnabend: Unser Gast. Schwank in 4 Akten von
Anfang des Concerts 6 Uhr.
Doppel⸗Concert. Gastspiel der I. russischen National⸗
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72.
4 Akten von Ed. Jacobson und Leop. Elxy.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
von Leon Treptow. N. Gustav Görß. Musik von Franz Roth. (Novität!)
Wissenschaftliches Theater der Urania,
Anstalt für volksth Naturkunde. Sonnabend Gustav Amberg:
Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 6300. 6329. 13 157. 25 071. 26 774. 28 120. 39 162. 41 419. 46 775. 49 599. 49 974. 54 557. 57 804. 59 106. 65 073. 69 020. 72 886. 77 024. 77 473. 98 024. 100 922. 103 043. 104 145. 113 183. 116 345. 131 572. 136 604. 141 899. 142 820. 146 404. 154 028. 160 631. 162 600. 173 777. 174 363. 185 047. 185 763. 185 930. 188 063. Gewinne von 500 ℳ auf Nr. 4869. 10 181. 28 921. 31 388. 37 321. 38 316. 41 506. 45 436. 56 970. 63 794. 64 318. 68 543. 70 827. 72 362. 73 193. 81 846. 93 702. 97 715. 99 776. 108 980. 112 590. 113 200. 113 779. 114 350. 116 647. 125 940. 130 367. 135 246. 137 112. 140 056. 148 943. 149 738. 152 511. 154 348. 157 200. 165 342. 165 709. 169 462. 177 473. 187 875.
Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich hat zwar mit Rücksicht auf seine Trauer gebeten, von offiziellen öffentlichen Empfangsfeierlichkeiten abzusehen; gleichwohl wollen die Bewohner und Eigenthümer der Gebände in der Einzugsstraße vom Branden⸗ burger Thore bis zum Königlichen Schlosse und seiner Umgebung den Besuch des österreichischen Kaisers dadurch ehren, daß sie der Einzugsstraße ein festliches Gewand durch Bekränzung und Anlegung eines reichen Flaggenschmucks geben. Wie ein hiesiges Blatt melder hat sich ein Ausschuß zu diesem Zweck gebildet.
46 11 807. 46 008. 60 735. 100 823. 131 059. 151 154. 177 403.
47 12 379. 51 615. 73 065. 110 803. 121 172. 147 155. 162 686.
Die Luftballonfahrten im Landes⸗Ausstellungs park haben das Interesse weiter Kreise wachgerufen. Demrnächst werden auch Nachtfahrten um 9 Uhr Abends in Scene gesetzt werden, während welcher Versuche mit Leuchtschiffen und elektrischen Apparaten vorgenommen werden sollen.
Die am 19. d. M. zu eröffnende Photographische J läumsausstellung in der Königlichen Kriegsakademie hat in! letzten Wochen durch nachträgliche Anmeldungen solchen Zuwm erfahren, daß der disponible Raum bereits überschritten i Sendungen aus Mittel⸗Amerika, Afrika ꝛc. sind troffen, welche der Ausstellung, über das ursprüngliche 2 gramm hinausgehend, den Charakter einer internationalen ver⸗ leiben. Von ganz besonderem Interesse sind aber die neuerdings heimischerseits der Ausstellung gemachten Zuwendungen. So hat Hr. Dr. Güßfeld, der Se. Majestät den Kaiser nach dem Nordkap begleitete, die unterwegs gefertigten Aufnabmen der Aus⸗ stellung zur Disposition gestellt. Ferner hat der General⸗ stab Proben der Anwendung der Photographie zur Repro⸗ duktion von Militärkarten nachträglich angemeldet. Die Bel⸗ gische Gesellschaft für Photograpbie betheiligt sich durch eine Kollektivausstellung. elbst Frankreich wird durch seine erste Repro⸗ duktionsanstalt Gouvpil u. Co. (jetzt Valladon), vertreten sein. Es besteht die Absicht, die Ausstellung schon vor der offiziellen Eröffnung zur Zeit des Besuchs des Kaisers von Oesterreich, dem Publikum, so⸗ weit sie vollendet ist, zugänglich zu machen.
arbeiter gen wegen angeb auf Verlangen i z ltthätigkeiten 1 gezwungen waren, von de der Hauptruhestörer wurden
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stellte
nz die Arbeit ein Ine Arbeiter gingen später binzugezogenen Polizeideamten ffe Gebrauch zu machen. Zwei
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und üe
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(Schwäb. Merk.) Am heutigen Spicheren war der Besuch des Namentlich kamen zahlreiche Ver⸗ nd, um die denkwürdigsten Stellen ichtigten die Gemälde im hie⸗ sodann den alten Exerzier⸗ Wanderung durch einen Besuch 500 beim Sturm auf die oder später in den Lazarethen ver⸗ liegen. Auch die Folsterhöhe, auf der der erste Zusammenstoß mit dem Feind dachsteile Spicherer Höhe wurden erfreulichen Eindruck macht es auf Gräber sich ausnahmslos in gutem befinden. Der Fürsorge verschiedener Vereine in der gegend ist es zu verdanken, daß am bheutigen Jahrestage sämmtliche Gräber (über 250) mit frischen Kränzen geschmückt werden konnten. Im vorigen Jahre verlautete, es sollen die Ueberreste der in Einzelgräbern auf preußischem Gebiete beigesetzten Soldaten in Massengräbern vereinigt werden, um an den Unterhaltungskofter sparen zu können. Wider⸗
Saarbrücken, Jahrestage der Sch Schlachtfeldes ein sehr eine und Schulen aus aufzusuchen. Die sigen Rathhause, platz und schlossen im Ehrenthale, wo Spicherer Höhe gefallene storbene Krieger begraben am 19. Juli 1870 stattfand, und die estiegen. Einen sucher, daß die
erstiegen ihre gegen
Dieser Plan stieß aber auf so allgemeinen Wider spruch, daß man ihn wenigstens vorläufig wieder aufgegeben hat.
ERSe⸗
Hrn n.
: Verlobt: Frl. Margarethe von Koeller mit Zum Ober⸗Landesgerichts⸗Referendar Georg von Loeper (Carow). — Frl. Magda Moriz.Eichborn mit Hrn. Premicr⸗Lieutenant Friedrich Erdmann (Breslau). — Frl. Marie Junaheim mit Hrn. Fabrikanten A. Dregerhoff (Charlottenburg — Berlin). — Frl. Wanda Becker mit Hrn. Dr Otto Hoehne (Prausnitz). — Frl. Käthe Meins⸗ hausen mit Hrn. Königl. Domänenpächter Han⸗ Roastroh (Münchenlobra). — Frl. Anna Schmidt mit Hrn. Pfarrer Andreas Ebrecht (Kafsel -— Breuna). — Frl. Constanze Boettcher mit Hrn. Stadt⸗Baumeister Paul Cosack (Jena). Verehelicht: Hr. Paul Schubert mit Frl. Luise Schneider (Breslau). — Hr. Kaufmann Friß Schüle mit Frl. Marie Mohr (Meßkirch i. B.). Geboren: Ein S : Hrn. Dr. Maelßer (Trachenberg). — Hrn. I (Bützow). — Hrn. Alfred Krauß (S — Hrn. Königl. Reg.⸗Baumeister Hähner . a. Rh.). — Hrn. Gustav Engel (Berlin). 88n Eine Tochter: Hrn. Arnold Stein (Berlin) — Hrn. Dr. Julius Schinkel (Leipzig). 1 Gestorben: Hr. Justizrath Wilh. Kauterberg . (Hannover) — Hrn. Hauptmann von Blanker⸗ burg Tochter Erna (Kassel). Hr. Sekretär Ludwig Eckerlein (Pillau). Frau Karoline Majer, geb. von Gaisberg (Stuttgart). — Fra⸗ Dora Volkmer (Gr.⸗Rhüden). — Hr. Adalten von Albedyll (Berthelsdorf i. Schl) b Hauptmann z. D. Peter Josef von Biegelese
Zehntes großes Militär⸗Dovppel⸗ Spezialitäten. — en Garten⸗Eta⸗ Anfang
Großes Militär⸗
„Jwanow“. Auf⸗
Gesangsposse in 1 Besangs⸗ Musik von Franz
ber. Gesangsposse Couplets von
Akustik.
b. geb.
Auftreten der Auf⸗
(Marie Koblassa).
[25565] Meine Schöniger, Schöniger und Meisel, beehre ich mich ergebenst Burg,
Verlobung mit
Der Postillon von
Verlobte.
88
Familien⸗Nachrichten.
Fränlein Tochter des verstorbenen Herrn C. dessen Gemahlin Caroline,
Reg.⸗Bez. Magdeburg, im August 1889. Albert Haseloff, Militär⸗Tuch⸗Fabrik⸗Besitzer. Anna Schöniger Albert Haseloff “ 8
(Darmstadt). — Frau Pastor Marie Raub, ger⸗ Lohmann (Kladow bei Fiddichow). — Frau Me⸗ garethe Naglo, geb. Bourjan (Berlin). — Pr. Kaufmann Frich Rochel (Aschersleben).
Redacteur: J. V.: Dr. H. Klee. Berlin: — Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich)
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
Anna
geb. anzuzeigen.
Erste Be nzeiger und Köni
Berlin. Freitag, den 9.
die Fürsorge für die Wittwen und r Geistlichen der evangelischen Landes⸗
Monarchie. Vom 15. Juli 1889
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. vwrordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ zaes der Monarchie, für den Geltungsbereich des Gesetzes, zetreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren rovinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876 (Gesetz⸗Samml.
849◻
vi S. 125), was folgt:
König von
Artikel 1.
Die Vertretung und Verwaltung des nach dem anliegenden urchengesetz begründeten Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds gelt sich nach Artikel 19 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 Hesetz⸗Samml. S. 125) beziehungsweise §. 25 des anliegenden irchengesetzes. 8
Dem Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche wird vom 1. Oktober 1889 ab Seitens des Staats eine dauernde, halbjährlich im Voraus zahlbare Rente im Betrage von jährlich 800 000 ℳ überwiesen.
Der Fonds übernimmt dagegen alle Verpflichtungen, welche der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt gegenüber den gegenwärtigen und den künftigen Wittwen der im Dienst der Landeskirche verstorbenen Geistlichen einschließlich der Emeriten bis dahin obgelegen haben.
Demselben werden von diesem Zeitpunkt ab die Wittwen⸗ gasenbeiträge der bis dahin versicherten Geistlichen überwiesen, zuch gehen auf ihn die sonstigen hiermit in Zusammenhang Rechte der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗ enstalt über.
Die Einziehung der Beiträge kann fortan in denselben Formen stattfinden, wie die der Pfarrbeiträge (§§. 23 be⸗ sühungsweise 15 des anliegenden Kirchengesetzes). Diejenigen Geistlichen, welche den im §. 23 Absatz 1 da⸗ selbst sgedachten Verzicht nicht aussprechen, sind berechtigt, aus dem Versicherungsverhältniß, in welchem sie bisher zur Algemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt gestanden haben,
zszuscheiden. Artikel 3.
Den Geistlichen der evangelischen Landeskirche ist vom 1. Oktober 1889 ab der Beitritt zur Allgemeinen Wittwen⸗ Verpflegungsanstalt nicht mehr gestattet.
Der Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche ist verpflichtet, die von diesem Zeitpunkt ab bis jum 1. April 1891 in der Provinz Westfalen und in der Kheinprovinz angestellten Geistlichen nach denselben Bestim⸗ mnungen in Bezug auf ihre Wittwen zu versichern, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes für die Aufnahme in die Allgemeine Wittwenverpflegungsanstalt gelten. Diese Verpflichtung kann durch den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath unter Mitwirkung des General⸗Synodalvorstandes nach Maß⸗ gade des Artikels 19 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 auf die kis zum 1. April 1892 angestellten Geistlichen erstreckt werden. Die Vorschrift des Artikels 2 Absatz 4 findet auch in diesen Fällen Anwendung.
Mit derselben Maßgabe bleibt die Verpflichtung dieser Geistlichen zur Versicherung ihrer Frauen bei dem Pfarr⸗ pittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche be⸗
seehen. Artikel 4. begen die Entscheidung des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ mahs über die Höhe der nach §S§. 15, 16, 17, 20, 23, 24 des liegenden Kirchengesetzes an den Pfarrwittwen⸗ und Waisen⸗ ids der evangelischen Landeskirche zu leistenden Beiträge indet der Rechtsweg nicht statt. 18 Artikel 5. Die Beiträge der Geistlichen beziehungsweise ihrer Hinter⸗ denen und der kirchlichen Stellen an den Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche, sowie die an denselben nach Artikel 2 und 3 zu entrichtenden Wittwen⸗ kassenbeitrwäge können im Wege des Verwaltungszwangs⸗ verfahrens beigetrieben werden. ““ 8
rtitel 6G6 Der nach dem anliegenden Kirchengesetz gewährte An⸗ vruch auf Wittwen⸗ und Waisengeld kann mit rechtlicher Dirkung weder abgetreten, noch verpfändet, noch sonst über⸗ gagen werden.
Artikel 7.
üi Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath bestimmt unter Aus⸗ Faluß des Rechtsweges, an wen die Zahlung des Wittwen⸗ und Waisengeldes nach dem anliegenden Kirchengesetz gültig in leisten ist.
„Im Uebrigen findet wegen der Ansprüche auf Wittwen⸗ und Waisengeld gegen die Entscheidung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths der Rechtsweg nur nach Maßgabe des esetzes vom 24. Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 241) statt.
u Artikel 8. Ddieses Gesetz tritt für den Geltungsbereich der Kirchen⸗ sememde und Synodalordnung vom 10. September 1873 geset⸗Samml. S. 417) am 1. Oktober 1889 in Kraft. Für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz kommen de Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 2 bis 4 und Artikels 3 von demselben Tage an in Anwendung. 1 Der Zeitpunkt, zu welchem in diesen Provinzen das Gesetz
ie vollem Umfange in Kraft tritt, wird durch Königliche Ver⸗
nung bestimmt. Artikel 9.
Mit der Ausführung des Artikels 2 Absatz 1 bis 3 dieses Sesetes werden der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten dd der Finanz⸗Minister beauftragt.
undlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un rucktem Königlichen Insiegel. geben an Bord Meiner YNacht „Hohenzollern“, Dront⸗ „den 15. Juli 1889. (L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bismarck, von Boetticher. von Mavybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler. von Scholz. Herrfurth. von Schelling. von Verdy.
Kirchengesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und 1 8 Waisen der Geistlichen. 1
Vom 15. Juli 1889.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, unter Zustimmung der General⸗Synode und nach⸗ dem durch die Erklärung Unseres Staats⸗Ministeriums fest⸗ gestellt worden, daß gegen dieses Gesetz von Staatswegen nichts zu erinnern ist, sowie nach erfolgter Zustimmung Unseres Staats⸗Ministeriums zur Erhebung der in den §§. 14 bis 18 beziehungsweise 20 dieses Gesetzes festgesetzten Abgaben und Beiträge und zu der in §. 19 daselbst beschlossenen Umlage, für die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen,
§. 1.
Die Wittwen und die hinterbliebenen, noch nicht achtzehn Jahre alten ehelichen Kinder derjenigen Geistlichen der evan⸗ gelischen Landeskirche, welchen zur 8. ihres Ablebens gemäß den §§. 1 und 19 Absatz 2 des Kirchengesetzes vom 26. Januar 1880 (Kirchliches Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 37) der Anspruch zusteht, bei Versetzung in den Ruhestand ein lebens⸗ längliches Ruhegehalt aus dem Pensionsfonds der evangelischen Landeskirche zu empfangen oder im Falle ihrer Versetzung auf eine andere Stelle nach der neuen Pensionsordnung behandelt zu werden, sowie derjenigen, welche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden und zur Zeit ihres Ablebens das gesetzliche Ruhegehalt beziehen, erhalten Wittwen⸗ und Waisengeld nach Maßgabe der in §S§. 3 ff. nachstehenden Bestimmungen.
was folgt:
8
In Fällen, wo das kirchliche Interesse es wünschenswerth erscheinen läßt, ist der Evangelische Ober⸗Kirchenrath ermächtigt, auf Grund besonderer Vereinbarungen die Gewährung eines solchen Wittwen⸗ und Waisengeldes bis zur Höhe des nach §§. 3 bis 5 zulässigen Mindestbetrages auch für die Hinter⸗ bliebenen derjenigen Geistlichen zuzusichern, welche entweder aus Anlaß ihres Dienstes in der inneren oder äußeren Mission nach §. 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes vom 26. Januar 1880 in die neue Pensionsordnung eingetreten dder unter Bestätigung Seitens des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths bei einer der evangelischen Landeskirche angeschlossenen deutschen evangelischen Gemeinde außerhalb Deutschlands angestellt sind. Die Er⸗ füllung der von den Betheiligten übernommenen Verpflich⸗ tungen bis zum Ableben des betreffenden Geistlichen bildet die rechtliche Voraussetzung für die Gewährung des Wittwen⸗ und Waisengeldes.
L
Das Wittwengeld besteht in dem dritten Theile des⸗ jenigen nach den Bestimmungen des Kirchengesetzes vom 26. Januar 1880 berechneten Ruhegehalts, zu welchem der verstorbene Geistliche gegenüber dem Pensionsfonds der Landes⸗ kirche berechtigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt beziehungs⸗ weise zur Zeit seiner früheren Emeritirung der neuen Pensions⸗ ordnung unterworfen gewesen wäre.
Das Wittwengeld soll jedoch, vorbehaltlich der in §§. 5, 7 und 18 bezeichneten Beschränkungen, mindestens 600 ℳ be⸗ tragen und 1200 ℳ nicht übersteigen.
§. 4.
Das Waisengeld beträgt: 8
1) für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Geistlichen zum Bezuge des Wittwengeldes berechtigt war, ein Fünftel des Wittwengeldes für jedes Kind;
2) für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Geistlichen zum Bezuge von Wittwengeld . berechtigt war, ein Drittel des Wittwengeldes für jedes
ind.
§. 5.
Wittwen⸗ und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zu⸗ sammen den Betrag der Pension übersteigen, zu welcher der Verstorbene unter den in §. 3 Absatz 1 bezeichneten Voraus setzungen berechtigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt wäre.
Bei Anwendung dieser Beschränkung werden das Wittwen⸗ und das Waisengeld verhältnißmäßig gekürzt.
§. 6
8. .
Bei dem Ausscheiden eines Wittwen⸗ oder Waisengeld⸗ berechtigten erhöht sich das Wittwen⸗ oder Waisengeld der verbleibenden Berechtigten von dem nächstfolgenden Kalender⸗ vierteljahr an insoweit, als sie sich noch nicht im vollen Genuß der ihnen nach §§. 3 bis 5 gebührenden Beträge befinden. S„J.Hö.“
War die Wittwe mehr als fünfzehn Jahre jünger als der Verstorbene, so wird das nach Maßgabe der §S§. 3 und 5 berechnete Wittwengeld für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über fünfzehn bis einschließlich fünfund⸗ zwanzig Jahre um ein Vierzigstel gekürzt.
Auf den nach §. 4 zu berechnenden Betrag des Waisen⸗ geldes sind diese Kürzungen . Wittwengeldes ohne Einfluß.
Keinen Anspruch auf Wittwengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Geistlichen innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geschlossen war, und die kirchliche Aufsichtsbehörde durch einen nach Anhörung der Kreis⸗Synode zu fassenden Beschluß die Ueberzeugung ausspricht, daß die Eheschließung zu dem Zweck erfolgt sei, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen.
und andere
Keinen Anspruch auf Wittwen⸗ und die Wittwen und die hinterbliebenen Kinder aus einer Ehe, welche erst nach dessen2 Ruhestand geschlossen ist.
Wittwen⸗ und W und Waisenfonds gezahlt.
Auf dasselbe werden jedoch diejenigen dauernden Bezüge angerechnet, welche der Wi und den Waisen eines Geift lichen mit Rücksicht dessen kirchliches Amt aus anderen als privatrechtlichen Titeln zustehen. Als solche kommen hauptsächlich in Betracht örtliche Pfarrwittthümer, Diözesan⸗ Verbands⸗Pfarrwittwenkassen, sowie provinzial⸗ rechtliche Einrichtungen, nach welchen den Hinterbliebenen von Geistlichen nach Ablauf der Gnadenzeit dauernde Bezüge von der Kirchengemeinde oder aus sonstigen kirchlichen Mitteln, z. B. der Pfarrpfründe, zustehen.
Darüber, welche Bezüge demgemäß auf das und Waisengeld in Anrechnung zu bringen sind, besti Evangelische Ober⸗Kirchenrath (vergl. §. 25 Absatz 2)
§. 10.
Die Zahlung des Wittwen⸗ und Waisengeldes aus dem Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche beginnt mit dem Ablauf der den Hinterbliebenen von Pfarrern und Emeriten zustehenden Gnadenzeit und erfolgt für jedes Kalendervierteljahr im letzten Monate desselben bei der Kasse des Provinzial⸗Konsistoriums oder nach Verlangen der Be⸗ rechtigten auf deren Gefahr und Kosten durch die Post gegen Vorlegung gehörig bescheinigter Quittungen. An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, bestimmt der Evangelische Ober⸗ Kirchenrath (vergl. §. 25 Absatz 2). 1
Der Anspruch auf die Leistung des einzelnen Theilbetrages von Wittwen⸗ und Waisengeld erlischt, wenn derselbe während vier Jahren von Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Theildetrag fällig geworden ist, nicht abgehoben ist, zu Gunsten des Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds. 8
Die Beschränkung der Befugniß zur Abtretung und Ver⸗ pfändung des Wittwen⸗ und Waisengeldes bleibt staatsgesetz⸗ licher Regelung vorbehalten.
§. 11. Das Recht auf den Bezug des Wittwen⸗ und Waisen⸗ geldes erlischt:
I. für jeden Berechtigten mit Ablauf des Monats,
1) in welchem er sich verheirathet oder stirbt,
2) in welchem ihm der Anspruch wegen unwürdigen Wandels nach Anhörung des durch das letzte Am des verstorbenen Geistlichen bezeichneten Kreis⸗Synodal vorstandes und Konsistoriums durch Beschluß des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths entzogen wird;
II. für jede Waise außerdem mit Ablauf des Monats, in welchem sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet. 1 8
Dem Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche stehen zur Erfüllung der ihm obliegenden Ver⸗ pflichtungen, abgesehen von den der evangelischen Landeskirche für ihn etwa zufließenden Geschenken und Vermächtnissen, so wie von den nach §. 22 ihm zu überweisenden Wittwenkassen⸗ beiträgen aus den bei der Allgemeinen Wittwenverpflegungs anstalt schwebenden Versicherungen, folgende Einnahmen zu Gebote: —
1) die Zuschüsse, welche ihm aus Staatsfonds gewährt werden (§. 13),
2) die Zinsen der ihm zuzuweisenden und weiter bei ihm anzusammelnden Kapitalien,
3) Ueberschußabgaben aus den Kirchenkassen (§. 14),
4) dauernde Pfarrbeiträge (§§. 15 ff. und 20),
x5) die durch Umlage aufzubringenden Leistungen der Kirchengemeinden (§. 19). ie im §. 22 bezeichnete obald sie bewilligt ist, S 8
mmt der
13. Abfindung aus Staatsfonds e; sonstigen Einnahmen hinzu Kirchenkassen, deren etatsmäßige Solleinnahme die etats mäßige Sollausgabe um mehr als ein Drittel der letzteren und wenigstens um 300 ℳ jährlich übersteigt, haben sechs Monate nach dem Schlusse jedes Rechnungsjahres zehn Prozent der Ueberschüsse des letzteren an den Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche zur Bildung eines Betriebsfonds abzugeben (§. 15 der General⸗Synodalordnung; Artikel 14 Nr. 3 und Artikel 17 des Gesetzes vom 3. Juni 1876, Gesetz⸗Samml. S. 125). Jah Diese Bestimmung gilt nur für sechs aufeinanderfolgende Jahre. b Die kirchliche Aufsichtsbehörde erläßt die zur Sicherung regelmäßiger Leistung dieser Abgabe geeigneten Anweisungen und trifft thunlichst auf die jedesmalige Voranschlagszeit der Kirchenkasse die erforderliche Festsetzung der im einzelnen Falle abzugebenden Beträge.
22 tritt,
5. 15.
öö“ bezeichneten Geistlichen und Emeriten, sowie die Hinterbliebenen derselben, so lange sie die Gnadenzeit ge⸗ nießen, und die erledigten Pfarrstellen sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag von drei Prozent des Diensteinkommens beziehungsweise des Ruhegehalts, welches sie beziehen, an den Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds zu leisten. Derselbe ist von dem durch 100 ℳ theilbaren Gesammtbetrage jenes Ein⸗ kommens zu berechnen und zu je einem Viertel in den ersten Tagen jedes Kalenderjahres portofrei einzuzahlen.
In den Ruhestand versetzte Geistliche, welche weder ver⸗ irathet sind, noch eheliche Kinder unter achtzehn Jahren sitzen, sind von vorstehender Verpflichtung von dem Zeit⸗
punkte ab entbunden, wo die vorgedachten Voraussetzungen zusammentreffen. . 16.
Der Pfarrbeitrag der Geistlichen von drei Prozent des Dienst⸗ beziehungsweise Emeriteneinkommens verringert sich, sofern deren Wittwen und Waisen nach §. 9 Absatz 2 und 3 auf das Wittwen⸗ und Waisengeld anrechnungsfähige Bezüge
gesichert sind, in folgender Weise: