fresser’. Dienstag, den 4. März: „Gräsin Lea“. Mittw 5. März: Zum 1. Male: „Scenen aus den —— „Hexenfang“, „Kaudel’s Gardinenpredigtene. Donnerstag, den 6. März: „Gräfin Lea“. Freitag, den 7. März: 25. Alonnements⸗ Vorstellung: „Scenen aus den Phönizierinnen“, „Hexenfang“ „Kaudel's Gardinerpredigten“. Sonnabend, den 8. März: „Der Veilchenfresser'. Sonntag, den 9. März: „König Lear“. “ Das Repertoi 83Z1I1“
daas Repertoire wird in der laufenden W sschließli durch Die Hochzeit von Valeni“ 8 fasg asschri glic beherrscht. Nur am Donnerstag wird Ludwig Anzengruber’s Bauern⸗ lustspiel: „Die Kreuzelschreiber“, das während des Urlaubs von Jenny Groß ruhen mußte, wieder zur Aufführ ng gelangen nachdem die Künstlerin am 3. März von ihrer Urlaubsreise wieder zuruͤckgekehrt ist. Die nächste Auffuͤhrung des Schauspiels: „Das Bild des Signorelli ist für Montag. den 10. März angesetzt.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.
Die kommende Woche bringt ein Jubiläums⸗Ereigniß. Am Donnerstag geht Millöcker's „Armer Jonathan“, dem es elungen ist, sich als größter Treffer unter sämmtlichen Operetten der etzten Jahre zu bewähren, zum 50. Male in Scene.
Die Proben. fü deecnkcner Weage
Die Proben für die in nächster oche in Sce ;43 sind im flotten Gange. Morgen findet die — erstenn der Sn . 18 ö Mann“statt. Nach en eingegangenen Billetbestellungen dürfte Sonntag ei ausverkauftes Haus bringen. ste auch der Sonntag ein
“ . Sene n
n dem Komponisten⸗Abend, welcher gestern stattfan eine sehr interessante Novität von dem 1.6e vhrstattfe — für Orchester, Klavier und Gesang bereits bekannt und beliebt ge⸗ wordenen dänischen Tondichter Hrn. Emil Hartmann kkennen Seine skandinavische Volksmusik für Orchester bietet in vier Sätzen verschiedenen Inhalts ein treues Bild von dem Volksleben der Nord⸗ länder und zeichnet sich durch Melodienreiz und originelle Rhythmen aus, für welche auch einige nationale Motive verwandt worden sind Die Klarheit der Gedanken sowie die Vermeidung allen unzeitigen Auf⸗ wandes rauschender Orchester⸗Effekte machen einen höchst wohlthuenden Eindruck und bringen alle Feinheiten der Instrumentirung, durch welche sich der Komponist ganz besonders auszeichnet, vollkommen zur Geltung. Die genannten Vorzüge bewährten sich auch in seinem Wiegenlied für Streichinstrumente und Harfe, das von reizvollster Wirkung war, und in dem Ballet⸗Divertissement „Ein Karnevalsfest“ in welchem wir den Marsch, das Intermezzo und die Mazurka, deren Wiederholung gewünscht wurde, besonders lobend hervorheben. Reicher Beifall des zahlreich erschienenen Publikums folgte jedem Satze dieser Surte, die der Komponist selbst dirigirte. Die Meyder'sche Kapelle bewährte in der Aufführung dieser Werke sowie einer be⸗ reits bekannten, stets mit Beifall aufgenommenen Orchester⸗Suite von R. Klein und einiger anderer Tonstücke ihre anerkannte Tüchtigkeit Als Solist erntete Hr. Richter, der treffliche Cornet⸗Bläser wiederum reichen Beifall.
Morgen bringt Kapellmeister Meyder Orchesterwerke von Weber, Beethoven, Wagner, Rubinstein. Mozart, Offenbach, Waldteufel, Conradi, Dslibes, Neßler, Soli für Flöte (Hr. Prill), Cornet à piston (Hr. Richter) und Harfe (Frl. Lemböck) zur Aufführung. — Am Montag veranstaltet Kapellmeister Meyder den sechsten Komponisten⸗Abend. Hr. Emil Hartmann, der nordische Komponist, wird an diesem Abend seine Sinfonie Nr. I. (Es-dur) unter persönlicher Leitung zur Auf⸗ führung bringen.
Philharmonie.
Frau Amalie Joachim gab gestern einen populären Lieder⸗ Abend, für welchen sie den Lieder⸗Cyklus „Winterreise“ von Schubert zum Vortrag gewählt hatte. Die in jeder Beziehung vollendete künst⸗ lerische Leistung der gefeierten Sängerin noch von früher her in gutem Andenken bewahrend, hatte der Referent nur eine leichte Aufgabe, in⸗ dem er mit Freuden bemerkte, wie die Stimme mit derselben Kraft und demselben Wohlklang diese 24 Gesänge ausführte, ohne die
eringste Anstrengung spüren zu lassen. Die Vielseitigkeit in der Parstellung des nesheee Inhalts der Lieder war in hohem Grade zu bewundern. Den frischen Aufschwung in dem Liede „Die Post⸗ wiederzugeben, gelang der Sängerin so gut, wie der Ausdruck des Träumerischen und Zarten in dem „Lindenbaum“. Ohne hier noch Einzelnes hervorheben zu wollen, konstatiren wir nur, daß alle Gesänge mit gleichem enthusiastischem Beifall aufgenommen wurden, und daß das sehr zahlreich erschienene Publikum am Schluß des Abends die Künstlerin noch durch mehrmalige Hervorrufe auszeichnete.
Mannigfaltiges.
Ihre Majestät die Kaiserin Auguste Victoria hat, wie die „Wien. Ztg.“ mittheilt, durch Vermittelung der deutschen Botschaft in Wien dem Bundes⸗Präsidenten der österreichischen Ge⸗ sellschaft vom Rothen Kreuz, dem Grafen Franz Falken⸗ haͤyn, ein in den huldvollsten Ausdrücken abgefaßtes Hand⸗ schreiben zustellen lassen, in welchem Ihre Majestät er⸗ klärt, Sie glaube, bei den nahen Beziehungen der verstorbenen Kaiserin Augusta zur österreichischen Gesellscheft vom Rothen Kreuz und bei dem besonderen Werth, den die verewigte Kaiserin auf die Ehrenmitgliedschaft des österreichischen patriotischen Hülfsvereins legte, im Sinne der verewigten Kaiserin zu handeln, indem sie zur Erinnerung an Allerhöchstdieselbe dem Vorstande der Gesellschaft eine Bildnißmedaille der Kaiserin übersende. — Die bei⸗ gelegene, in Gold ausgeführte Medaille zeigt auf der Aversseite das wohlgetroffene Bild der verewigten Kaiserin Augusta, auf der Revers⸗ seite die Emblen e des Rothen Kreuzes mit Umschrift.
Die Inhaber von Zeitkarten für die Stadt⸗ und Ring⸗ bahn werden auf eine im Inseratentheile unserer heutigen Zeitung befindliche Bekanntmachung der Königlichen Eisenbahn Direktion zu Berlin verwiesen. Inhalts derselben wird den mehrfach heran⸗ getretenen Wünschen auf Anwendung des neuen ermäßigten Stadt⸗ bahntarifs für die noch im Jahre 1889 entnommenen Zeitkarten Rechnung getragen. Bei den früheren wiederholten Herabsetzungen im Stadtbahntarif waren derartige Wünsche nicht laut geworden, weshalb eine Preisregulirung für die laufenden Zeitkarten, wie die gegenwärtig angekündigte, unterblieb. Es lag hiernach für die Eisen⸗ bahn⸗Verwaltung kein Anlaß vor, in diesem Falle die neuen billigeren Sätze ohne Weiteres auf die Zeitkarten zu übertragen.
Chemnitz, 28. Februar. (Dtsch. Tagebl.) Im Erzgebirge und in Thüringen wüthete beute ein furchtbares Schnee⸗ treiben, so daß der Bahnverkehr überall nur mühsam aufrecht er⸗ halten werden konnte.
Paris, 28. Februar. (W. T. B) Aus Havre wird starker an⸗ haltender Schneefall, gemeldet. Aus Lille und Dünkirchen werden Stürme und ebenfalls starker Schneefall signalisirt.
New⸗York, 26. Februar. (A. C.) Das Testament des verstorbenen Millionärs Astor ist veröffentlicht worden. Er ver⸗ machte dem St. Lukas⸗Hospital in New⸗York 110 000 Doll., dem Hospital für Krebskrankheiten in New⸗York den gleichen Betrag, 100 000 Doll. der Astor⸗Bibliothek und eine Summe von 160 000 Doll. ist Legaten an Freunde, Wohlthätigkeitsvereine und verschiedene künst⸗ lerische und literarische Zwecke gewidmet. Den Rest des ungeheuren Vermögens erbt sein einziger Sohn.
New⸗York, 26. Februar. (A. C.) Ein Cyelon bat im nördlichen Texas große Verheerungen angerichtet. In Santa Fe wurden die Freimaurerhalle und das Gerichtsgebäude und in Gainesville die Eisenbahnstation und 20 Häuser vom Sturme umge⸗ weht. Auch in Brownsville (Tennessee) zerstörte ein heftiger Orkan viele Häuser. Aus dem ganzen Südwesten der Vereinigten Staaten werden furchtbare Stürme gemeldet.
* 8 8
Ober⸗Aufseher entsandt, um die Bewohner des Thales von dem
efährlichen Zustande des Dammes in Kenntniß zu etzen. Der Bote wurde auf dem Wege aufgehalten und konnte seinen Auftrag nicht ausführen. Ein zweiter Bote, der ihm nach⸗ geschickt Se; kam zu spät, wurde selbst von der Fluth überrascht und ertrank.
„New⸗JYork, 26. Februar. (A. C.) Das Wetter in den südatlantischen und östlichen Golfstaaten war gestern und heute das wärmste, welches im Februar jemals dagewesen ist. In Memphis vücbegr 71.— Sn 8 1
istrikt großen Schaden anrichtete. In Folge heftigen Regens ist der Fluß Ohio im Steigen begriffen und es be ernste Ueberschwemmungen besorgt. Andere Flüsse im Süden und
weni ger erheblicher Schaden angerichtet worden ist.
Tokio. Ueber den Bau einer deutsch⸗evangelischen Kirche in Tokio (Japan) schreibt die „Thür. Corr. Die Deutschen in Tokio traten vor fünf Jahren zur Bildung einer deutsch⸗ evangelischen Gemeinde daselbst zusammen. Se König liche Hoheit der Großherzog von Sachsen übernahm das Protektorat über dieselbe und gestattete, daß die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten dieser Gemeinde im fernen Japan dem weimarischen Kirchenregimente unterstellt werde. Geistliche wurden dorthin entsendet, die mit sehr gutem Er⸗ folge thätig waren. Das kirchliche Leben in der Gemeinde kräf⸗ tigte sich und von derselben drang der Geist des Evangeliums in jmmer weitere Kreise Japans und gewann dem Christenthum immer neue Anhänger. Es befremdet jedoch die Japaner, daß, während England, Rußland, Frankreich, Nord⸗Amerika immer stattlichere Gotteshäuser dort errichteten, der Deutsche ein solches nicht besitzt, sondern für den Gottesdienst eine kleine, abgelegene, ameri⸗ kanische Kirche benutzen muß. Die deutsch⸗evangelische Gemeinde in Tokio hat daher den Bau einer eigenen Kirche beschlossen, auch bereits aus eigenen Mitteln einen Bauplatz für 10 000 ℳ erworben. Sie ist aber nicht in der Lage, die Baukosten in Höhe von 60000 ℳ selbst aufzubringen. Der Kircheavorstand der Gemeinde, der Kaiserliche Gesandte von Holleben und die Herren Spinner und Hezing richten daher unter Zustimmung des Großherzoglich sächsischen Kirchenraths die Bitte an die evangelischen Deutschen dabeim, ihnen bauen zu helfen, und dadurch mitzuwirken an dem siegreichen Fortschreiten des Evangeliums zur Ehre des deutschen Namens. Es steht zu hoffen, daß die Unterstützung des deutschen evangelischen Volkes der Gemeinde in Tokio in reichem Maße zu Theil werden wird. Beiträge sind an den Großherzoglich sächsischen Kirchenrath in Weimar zu senden.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Köln, 1. März. (W. T. B.) Wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, sind seit vorgestern auf den Saarbrückener fiskalischen Bergwerken Arbeiterausschüsse ein⸗ geführt worden.
St. Petersburg, 1. März. (W. T. B.) Der „Russische Invalide“ veröffentlicht das vom Kaiser am 31. Januar be⸗ stätigte Reglement für die Bildung von Cadres der Reichswehr (Fed h. Danach werden die genannten Cadres durch zwei Untermilitärs für die dereinst zu formirende Compagnie, Batterie oder Ssotnie gebildet und ressortiren zu den Kreis⸗Militärchefs. Die Cadre⸗Mannschaften eö in Friedenszeiten das Eigenthum der Reichs⸗ wehr⸗Abtheilungen und üben die zu Lehrversammlungen ein⸗
zuberufenden Landwehrleute erster Kategorie ein.
Wetterbericht vom 1. März,
Temperatur
j - 8
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meeressp.
red. in Millim. in ° Celsius
4 8 800)50 C. = 40 R.
ᷣ
Mullaghmore wolkig Aberdeen.. halb bed. Christiansund wolkenlos Kopenhagen. heiter Stockholm. wolkenlos Haparanda. ill halb bed. St. Petersbrg. wolkenlos Moskau. Schnee
Cork, Queens⸗ towmü.. N halb bed. Cherbourg. NNW bedeckt elder.... NW wolkig OSO I wolkig amburg.. OSO I1 Nebel winemünde N wolkenlos Neufahrwasser NNW bedeckt Memel... 2 Nebeli) S 1 1 bedeckt ünster.. G 2 bedeckt Karlsruhe.. 2 wolkenlos Wiesbaden. 2 heiter²) München.. 3 Schnee Chemnitz.. 1 wolkig²) Berlin... 3 wolkenlos Wien... b 3 heiter Breslau... 4 bedeckt
3 heiter 5 wolkig
1) Reif. 2²) Reif. ³) Nebel. „AUebersicht der Witterung.
Die Luftdruckvertheilung ist auf dem ganzen Gebiet gleichmäßig; flache Depressionen liegen über der Nordsee und Ungarn und Galizien. Bei schwachen. im Nordwesten südlichen, im Osten nördlichen Win⸗
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WSW
staatssekretär. Montag: Dienstag:
Ganghofer und Montag:
Großzstädtisch.
den ist das Wetter über Deutschland kalt und ver⸗ v. Schweitzer. Hierauf: um 1
änderlich; vielfach ist Schnee gefallen. burg und Berlin liegt die Temperatur 10, Magde⸗ burg 14, Kassel 15, München 17 Grad unter dem Gefrierpunkt und ungefähr ebensoviel unter der nor⸗ Die Ehre.
Deutsche Seewarte
Theater⸗Anzeigen.
Nönigliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ Anfang 7 ¼ Uhr. haus. 51. Vorstellung. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der n Große roman⸗ tische Oper in 3 Akten von ichard Wagner. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 53 Vorstellung Die Gnitzow's. Sonntag:
22 Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
8 Montag: Opernhaus.] 52. Vorstellung. Lohen⸗ Musik von Carl Millöcker. Morgens 8 Uhr. E. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Julius Fritzsche. 8 agner. (Lohengrin: Hr Krauß, vom Königlichen
Theater in Wiesbaden, als Gast.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lust⸗ spiel in 5 Aufzügen von G. E. Lessing. Werner: Hr. Pfeil, vom Deutschen Kaiserlichen burg. in St. Petersburg, als Gast) Anfang
Uhr. Dienstag: Opernhaus. 53. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet.
ovelle des Prosper Taglioni. Anfang 7 Uhr chauspielhaus. — und romantisch. Lustspiel in 4 Aufzügen von Bauernfeld. Anfang 7 Uhr.
aust’s Tod. er Unterstaatssekretär.
Wallner-Theater.
Victoria-Theater. Sonntag: Zum 196. M.: ½ EStanley in Afrika.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Aheater. Mit neuer
Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst 46. Male: Der arme Jonathaun. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. 8
Dirigent: Federmann. Anfang 7 Uhr.
54. Vorstellung. Minna von
(Paul Sonntag:
1 Text von und Ludovic Halévy, nach einer Meérimée. Tanz von Paul
Belle-Alliance-Theater. 55. Vorstellung. Beleuchtungs⸗Effekten:
und A. Wicher. der Balletmeisterin Maria Volta.
Montag Dieselbe Vorstellung.
Sonntag: Hamlet. 8 Central-Theater. Direktion:
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag: Zum 23. Male:
Bauern⸗
Sonntag: Neu einstudirt:
Schwank in 4 Akten von J. B. Male: Die Ehre.
ontag: Dieselbe Vorstellung.
Uranina, Invalidenstraße 57/62
In Ham⸗ Parodistischer Schwank mit Gesang in 1 Akt von 12— 8 Hafens gschend Anfang 7 Uhr. 8 12 —11 Uhr. — Sonntag um 7 ½ Montag u. folgde. Tage: Großstädtisch. —
Schwahn: Ueber Erdbeben.
Circus Renz, Karlftraße
Zum Schul⸗ und Freiheitspferde.
Ausstattung: g Montag: Deutsche Turner.
In Scene gesetzt von Hr. Kapellmeister
Montag: Der arme Jonathan.
Residenz-Theater. Direktion: Siegmund Lauten⸗ r Zum 23. Male: Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch Karl Mevder⸗Concert. von Robert Buchholz. Anfang 7 ½ Uhr. 8
Montag u. folgde. Tage: Maranise.
3 Sonntag: . Mit Bürgerlich eman c neuer nngsstachen den dekorationen. Halescha. Verlobt: Frl. Anna Rößler mit Hrn. Leopold “ Nautilus. Großes 1gm na8 a geder Beutsches Theater. Sonntag: Derl Unter⸗ Cact Arttene und 4 Bildera nach sgales
b Ballets und Gruppirungen von
Hr. Kapellmeister A. Wicher. In Scene gesetzt vom Mittwoch: Ein Erfolg. (Eva Drossen: Frl. Direktor Sternheim. A Alwine Mölar, als Gast.) ernheim. Anfang 7 ½ Uh
Verliner Theater. Montag: Der Veilchenfresser. Dienstag: Gräsin Lea. Fhenata0. n 16 M.: Ein gemachter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Eduard
1. 1 Jacobson. Musik von G. Michaelis 3 . Tessing-Theater. Sonntag: Die Hochzeit Fouplets von saten PMhiche 11“
von Valeni. Schauspiel in 4 Akten von Ludwig Marco Brociner. Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann. Dienstag: Die Ehre. Mittwoch: Die Hochzeit von Valeni. Donnerstag: Die Krenzelschreiber. Lustspiel von Ludwig Anzengruber.
8 In Scene gesetzt vom Direktor Emil Thomas. Anfang 7 ½ übe. 8
4 A1“ Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. 4 Der Goldfuchs. torben: Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Zeobdf gs. Gestorben: Hr
Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. — Musik von Franz Roth. 7 ub 8 15
„ geöffnet von
e 1 Sonntag: 2 große Vorstellungen. Uhr Nachm. (1 Kind frei) mit Zeitgemälde in 10 Bildern einem speziell 1aaenesg. h a e tch von Alex. Moszkowski und Richard Nathanson. seitiges Verlangen: Aschenbrödel. Mufik von C. A. Raida. Ballet von C. Severini Zaubermärchen. — Abends 7 ½ Uhr: Zum 41. M.:
eutsche Turner. Große nationale Original⸗Panto⸗ mime. — In beiden Vorstellungen: Auftreten der Berlin: neu engagirten renommirten Luftkünstlerinnen Ge⸗ schwister Castagna. — Auftreten der vorzügl. Künst⸗ lerinnen, sowie Reiten und Vorführen der best. dress.
Concert⸗Anzeigen.
Philharmonie. Montag, 3. März: X. (letztes)
Philharmon. Concert Dirig. u Solist: H. von Bülow. Anfang 7 ½ Uhr.
Concert-Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bilse) Sonntag, 2. März: Anfang 6 Uhr. Montag, 4 März: Anfang 7 Uhr. VI. Kom⸗ ponisten⸗Abend unter gefäll. Mitwirkung des Kom⸗ ponisten Hrn. Hartmann. Sinfonie Nr. 1 (Es-dur).
Familien⸗Nachrichten. 8
Marquise.
Mannstetten (Dresden — Harzgerode). — Frl. Featiehe Wenner mit Hrn. Gerichts⸗Referendar ranz Drießen (Bonn). — Frl. Helene Bartsch mit Hrn. Arthur Paschke (Jacobskirch — Ober⸗ Zauche). — Frl. Luise Kreisköther mit Hrn. Karl rohl (Thale a. Harz — Mallmitz). — Fil. Elise laasen mit Hrn. Ludwig Kolley (Brühl — Duis⸗
burg).
Verehelicht: Hr. Armand Kahn mit Frl. Ida Rappe (Paris -Köln). — Hr. Josef Juran mit F. ee Gehring (Southampton —
eipzig
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Grafen Nayhauß⸗ Cormons (Bladen b Leobschütz). — Hrn. Rechts⸗ anwalt Dr. Arnold Johnen (Koln). — Hrn. Georg Ohlekopf (Hannover). — Hrn. Architekten Richard (Berlin). — Hrn. Otto Mahlke (Königsberg). — er C. H. Reichel (Leipzig). — Eine Toch
Musik⸗Dirigent:
r.
8 8
Emil Thomas.
ochter:
rn. Johannes Küper (Bochum). — Hrn. R. aegele (Wallufangen a. Saar). — Hrn. Otto Andrege jun (Mülheim a Rhein). — Hrn. Otto
Albrecht (Leipzigh. Kaufmann Ludwig Heintze (Bruel). — Hr. Bernhard Jepp (Magdeburg). — Hr. Ferdinand Bornemann (Harburg). — Hr. potheker Th. Schaeffer (Königsberg i. Pr). — Hr. Rentier Joh. Hövelmann (Tanten). — Hr. Kauf⸗ mann K. Speiser (Ludwigsburg). — Hr. Stadt⸗ erichtssekretär a. D. Leopold Fincke (Berlin). — r. Jean Frangois Vicedomini (Berlin). — Hr. Kaufmann Hermann Lücke (Berlin). — Hr. Paul Hübner (Hamburg). — Hr. Friedrich August Barthel (Neugruna). — Hr. Gustav Picht (Wülfingerode) — Frau Minna Niemetz, geb.
11“ 14“ 8
8
8
r. Anfang 7 ½ Uhr.
Uhr: Hr. Dr.
Odrich (Grimma). — Frau Amalie Reichert, geb.
Großes phant.
Redacteur: Dr. H. Klee.
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
8 Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
New⸗York, 28 Februar. (W. T. B.) Wie verlautet, wurde am Tage vor der Katastrophe bei Prescott ein Bote von dem
heftiger Wirbelsturm, welcher im ganzen
Südwesten sind bereits aus ihrem Bette getreten, wodurch mehr oder
Steffen (Berlin). — Frau Lina Reichel, geb.
No. 55.
s-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
8
1890.
Berlin, Sonnabend, den 1. März
.— ᷓͥʒʒʒ — ——
Königreich Preußen.
Bedingungen,
welche bei der Vergebung von Arbeiten u
rungen im Bereiche der Allgemeinen Bau⸗Ver⸗
waltung, der Staats⸗Eisenbahn⸗ und Berg⸗Ver⸗ waltung zur Anwendung kommen.
§. 1. Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber. 1 Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat Niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in technischer Hinsicht — die ““ Sicherheit bietet.
Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ꝛc.
Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den rsuchen gegen Erstattung der “ verabfolgt.
Form und Inhalt der Angebote. 1 Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen ormulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.
8 Die Angebote müssen enthalten: a. die sdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗
ingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unter⸗
irft; 4 8
b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und war sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der
Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ reisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;
c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
d. Seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ eichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften; 1
e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit einge⸗ reichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;
f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten. b
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminsstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.— 1“
Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen. 1
§. 4. 1 Wirkung der Angebots. 1 Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlags⸗
frist, bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (§. 3 letzter
Absatz) an ihre Angebote gebunden. Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in
Bezug auf alle für sie daraus entstebenden Verbindlichkeiten der
Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen. 6,5
Zulassung zum Eröffnungstermin. 1 Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen
§. 6. Ertheilung des Zuschlages.
Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be⸗ hörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt. 8
Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die
Gebote ist nicht gestattet.
Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche
oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesen⸗
deten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Ein⸗ 1ian Zuschlags⸗Erklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat 1
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des⸗ felben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. 8
Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.
Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Uͤnternehmer gehend schriftlich zu bestätigen.
Vertragsabschluß. 8 Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen. „Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdin angsenschlce Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerher bei Abschluß des “ mit zu unterzeichnen.
Kautionsstellung. Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
zu beanspruchen.
§. 9. Kosten der Ausschreibung. Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauten.“*)
§. 1.
88 Gegenstand des Vertrages. 8
Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze nataFgen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche — ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bau⸗Entwürfe — bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. .
Abänderungen der Bau⸗Entwürfe anzuordnen, bleibt der bau⸗ leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bau⸗Ent⸗ würfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner
gung , eding 1 Zustimmung übertragen werden. n der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf
Berechnung der Vergütung.
Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet. 1
Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.
Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen ec. 8 8
Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen, sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht beson⸗ dere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp für die Erfüllung des Vertrages ge⸗ hörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heran⸗ schaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen ꝛc. 1 .“
Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhemessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den “ nicht verlangt.
Mehrleistungen gegen den Vertrag.
Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Verbindungsanschlage nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.
Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Behörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage für die Staatskasse “ ist. 1 8
Minderleistung gegen den Vertrag.
Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.
Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht. (§. 19.)
S. 5. Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten ꝛc., Konventionalstrafe.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. 8 b
Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Bedin⸗ gungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bau⸗ leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.
Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden. 1
Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. 2 “ “
Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist. “
Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Verzögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer
Ansatz. §. 6 8
Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon Anzeige zu erstatten.
Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden, Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.
Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.
Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ fristen — längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — zu bewilligen. 8
Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreise ent⸗ sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete be⸗ sonders zu ermitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.
*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öͤffentlichen Arbeiten vom 260 Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und geserungen für die Königlich Preußische Staats⸗Eisen⸗
bahn⸗Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ fest⸗
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Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind, oder — insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige, Umstände in Frage stehen, — sich auf Seiten der bauleitenden Be⸗ hörde zugetragen haben. 3
Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.
Ighn gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Forrführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.
FIFest die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen.
Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon⸗ ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.
In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht. (§. 19.)
Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als
6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt — unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventional⸗ strafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in dem⸗ selben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunter⸗ brechung verlängert wird.
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Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien..
Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Vertrages entsprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.
Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.
Arheiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.
Materialien, welche dem Anschlage, bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.
Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmwen gehörige Mbeiten angefertigt werden. —
§. 8
Erfordern Auskunft zu ertheilen. 8
Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrags. nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der.. Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver-⸗ fügung zu stellen.
Entziehung der Arbeit ec. 8
Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn
a. seine Leistungen untüchtig sind, oder
b die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht ge⸗ nügend gefördert sind, oder
c der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß
§, 8 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt. 8.— Vor der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Beseiligung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern
1 Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht
Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenksersatz finden die Bestimmungen im §. 6 gleich⸗ mäßige Anwendung. 1
Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine I über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.
gebschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.
Ueber die in Folge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden vermögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht. (§. 19.)
§. 10. 1 Ordnungsvorschriften.
Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zutreffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmäch⸗ tigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bauausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.
Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver⸗ einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten at den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie
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für deren regelmaͤßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige B seitigung Sorge tragen. 8 “ 1.
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Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten. Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und den bauu.— leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Be. treff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit a 9
Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in. Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder.