1892 / 284 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

88

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 ₰.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 ₰.

des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 30. November, Abends.

1892.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major z. D. von der Schulenburg zu Göttingen, bisher Commandant von Sonderburg⸗Düppel, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, b dem Obersten Freiherrn von Seckendorff, à la suite des Infanterie⸗Regiments Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburgisches) Nr. 20, commandirt nach Württem⸗ berg als Commandeur des Infanterie⸗Regiments Kaiser Wil⸗ helm König von Preußen (2. Königlich Württembergisches) Lcs ao, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Major a. D. Freiherrn von Werthern zu Erfurt, bisher Bezirksoffizier bei dem Landwehrbezirk Erfurt, und dem 1ue“ a. D. von Rantzau zu Colmar i. E., bisher Tompagnie⸗Chef im Hannoverschen Jäger⸗Bataillon Nr. 10, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 8 . dem ordentlichen Professor an der Universität Greifs⸗ wald, Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Mos ler den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, - 1 dem Second⸗Lieutenant Grafen von Hardenberg im Dragoner⸗Regiment Freiherr von Manteuffel (Rheinisches) Nr. 5 und dem Seminarlehrer a. D. Dannehl zu Sude⸗ rode a. H., bisher zu Barby, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, 6 den emeritirten Lehrern Schack zu Wendehnen im Kreise Rastenburg, Bendisch zu Korblack im Kreise Gerdauen, Zülow zu Parsow im Kreise Köslin und Mau zu Thunow, desselben Kreises, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, 8 dem Revierförster Heyer zu Forsthaus Plautzig im Kreise Allenstein das Allgemeine in Gold, b dem Gemeinde⸗Vorsteher a. D. Masch zu Benz im Kreise Usedom⸗Wollin, dem pensionirten Fußgendarmen Moos⸗ lehner zu Schlanstedt im Kreise Oschersleben, bisher in der 4. Gendarmerie⸗Brigade, dem herrschaftlichen Förster und Gärtner Zimmermann zu Groß⸗Gohrigk im Kreise Sprem⸗ berg, dem Ober⸗Holzhauer Johannes Schulze zu Heisebeck im Kreise Hofgeismar, dem Fabrikarbeiter Wilhelm Grä⸗ fingholt zu Bruch bei Gevelsberg im Kreise Schwelm, dem Landstraßen⸗Stationsarbeiter Heinrich Winkelmann zu Klenze im Kreise Lüchow und dem herrschaftlichen Kutscher Joachim Döring zu Demker im Kreise Stendal das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Second⸗Lieutenant von Tiedemann im Dragoner⸗ „Regiment von Wedel (Pommersches) Nr. 11 die Rettungs⸗ Med am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar:

der Großherzoglich badischen kleinen goldenen Verdienst⸗Medaille und der Großherzoglich 1 sächsischen silbernen Verdienst⸗Medaille:

Wildt beim Aus⸗

h 111“

dem Geheimen

Kanzleidiener wärtigen Amt;

ferner:

des Commandeurkreuzes erster Klasse des Königlich spanischen Ordens Carl'’s III.: dem Legations⸗Secretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Brüssel, Legations⸗Rath Prinzen von Thurn und Tarxis; des Ritterkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien⸗Nassau: dem (Wahl⸗) Konsul von Bremen in Ancona; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens zweiter Klasse: dem Kaiserlichen Konsul Becker in Kairo; des Großherrlich türkischen Osmanié⸗ vierter Klasse: 1 dem Vice⸗Konsul Erbgrafen zu Castell⸗Rüdenhausen, attachirt dem Kaiserlichen Konsulat in Alexandrien;

des Ritterkreuzes des Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen Franz⸗ Joseph⸗Ordens: dem Secretär Giraud bei dem Kaiserlichen Konsulat in Valparaiso; sowie des Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Hilfs⸗Kanzleidiener Kreibig beim Auswärtigen Amt.

Ordens

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichts⸗Assessor Knaudt zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Lauterburg, den Gerichts⸗Assessor Scholz zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Busendorf und den Gerichts⸗Assessor Dr. Bohnenberger zum richter bei dem Amtsgericht in Drulingen zu ernennen.

8

Amts⸗

Bekanntmachung.

Am 1. Dezember“d. J. werden eröffnet werden:

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Elber⸗ feld die 9,/1 km lange Bahnstrecke E. Marienheide mit der Station Marienheide für den Ge⸗ sammtverkehr,

im Bezirk der b1“ Eisenbahn⸗Direction zu Han⸗ nover an der Strecke Warburg-Altenbeken die Haltestelle Menne für den Personen⸗ und Güterverkehr,

bei den Königlich sächsischen Staatseisenbahnen die Ver⸗ bindungsbahn Wolfsgefärth Gera⸗Pforten mit einer Baulänge von 4,8 km und den Stationen Liebschwitz und

wötzen für den Gesammtverkehr. Infolge Eröffnung dieser Strecke wird die Station Wolfsgefärth der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen am 1. Dezember d. J. für den Personen⸗ und am 1. Januar 1893 für den Güterverkehr ge⸗ schlossen werden. 0 Berlin, den 29. November 1892. eer Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.

Bekanntmachung, die Aufhebung des Einfuhrverbots gegen Finland.

Das am 5. und 12. August d. J. erlassene Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von gebrauchter Leib⸗ und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, von Hadern und Lumpen, Obst, frischem Gemüse, Butter und Weichkäse aus Rußland wird dahin eingeschränkt, daß die aus Finland kommenden der vorbezeichneten Art dem Verbote nicht mehr unterliegen. Gegeben in der Versammlung des Senats, amburg, den 28. November 1892.

88

betreffend

38

De

In Altona wird am 12. Dezember d. J. mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen und 1u“.“ eine Seesteuermannsprüfung verbunden werden.

Die Nummer 45 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2058 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendun der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll⸗ ermäßigungen die spanischen Boden⸗ und Industrie⸗ Vom 29. November 1892. v 8 erlin, den 30. November 1892. Kaiserliches caʒt Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Polizei⸗Director Thon in Stettin den Charakter als Polizei⸗Präsident zu verleihen, sowie 1

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samnll. S. 195) den Regierungs⸗ Assessor Koch zu Danzig zum Stellvertreter des zweiten er⸗ nannten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Danzig auf die Dauer seines Hauptamts daselbst zu ernennen.

Auf Ihren Bericht vom 8. November d. J. will Ich der

Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbes der zur Freilegung des Kottbuser Ufers von der Straße 1 der Abtheilung I des Bebauungsplans der Umgebungen Berlins bis zur Mariannen⸗ straße und der Straße 13 der Abtheilung II des Bebauungs⸗ plans, sowie zur Verbreiterung der Köpenickerstraße an dem Grundstücke Nr. 187/188 erforderlichen Grundstücksflächen das Enteignungsrecht verleihen. Die eingereichten Pläne e olgen anbei zurück. Berlin, den 14. November 1892. 8 1 Wilhelm R. Thielen.

85

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Ernannt sind: der Bergrath Dr. Pringsheim, bisher Bergwerks⸗Director in Osterwald, zum Bergrevierbeamten in Tarnowitz,

der Berg⸗Assessor Wenzel, bisher Berg⸗Inspector in Barsinghausen, zum Bergwerks⸗Director in Osterwald,

der Berg⸗Assessor Maurer zum Berg⸗Inspector in Barsing⸗ hausen, und

der Berg⸗Assessor Richard zum Berg⸗Inspector in Klausthal.

Versetzt sind: der Bergwerks⸗Director, Ober⸗Bergrath von Detten als technisches Mitglied an das Ober⸗Bergamt zu Halle a. S. und

der Bergwerks⸗Director, Bergrath Lindner von Grube Göttelborn nach Barsinghausen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.

Mit dem Herzoglich sächsischen Staats⸗Ministerium zu Gotha habe ich ein Uebereinkommen dahin getroffen, daß die im G6 Preußen auf Grund der Prüfungsordnung für er französischen und der englischeg Sprache vom 5. August 1887 ausgestellten Befähigungszeugnisse auch in den Herzogthümern Sachsen⸗Coburg und Gotha als gültig an⸗ erkannt, somit deren Inhaberinnen zum Unterricht in der einen oder in den beiden fremden Sprachen an Mädchen⸗ schulen dieser Herzogthümer zugelassen werden, wogegen den⸗ jenigen Bewerberinnen, welche die Sprachlehrerinnen⸗Prüfung auf Grund der von dem Herzoglich sächsischen Staats⸗ Ministerium in Gotha erlassenen Prüfungsordnung vom 28. Oktober 1892 abgelegt haben, die Berechtigung zum Unterricht in der englischen oder französischen Sprache bezw. in den beiden Sprachen an mittleren und höheren des Königreichs Preußen zuerkannt wird. Die Königliche Regierung setze ich hiervon zur Beachtung und weiteren Veranlassung in Kenntniß.

Berlin, den 26. November 1892.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ang Bosse. 8

An sämmtliche Königliche Regierungen.

elegenheiten.

8

Den ersten beiden wissenschaftlichen Lehrern an der städtischen höheren Mädchenschule zu Görlitz Theodor Karl August Julius Ballhorn und Gustav Theodor Uhle ist der Oberlehrer⸗Titel verliehen worden.

Bekanntmachung.

Diejenigen in Berlin und dem LE“ Potsdam wohnhaften jungen Leute, welche die Berechtigung zum ein⸗ jährig⸗freiwilligen Militärdienst nachsuchen wollen, haben sich in der 8 vom zurückgelegten 17. Lebensjahre bis zum 1. Februar ihres ersten Militärpflichtjahres, d. i. des Kalenderjahres, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden, bei der unterzeichneten Commission schriftlich zu melden.

Dieser Meldung sind beizufügen: 1XM““

a. ein Geburtszeugniß;

b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. 8

Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen Gymnasien, Realgymnasien, Ober⸗Real⸗ schulen, Progymnasien, Realschulen, Real⸗ Progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei⸗Obrigkeit oder ihre vor⸗ gesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; . 1

d. ein über die wissenschaftliche Befähigung ausgestelltes Schulzeugniß. 8

Die Einreichung des letztgenannten Zeugnisses darf bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres usheses. werden.

Für diejenigen, welche den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Ablegung einer Prüfung erbringen wollen, finden alljährlich zwei Prü ungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zu der nächstjährigen Frühjahrsprüfung muß unter Einreichung der ad a—e erwähnten Schriftstücke, eines selbstgeschriebenen Lebenslaufs und einer amtlich beglaubigten Photog raphie, sowie mit der Angabe, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will, spätestens bis zun 1. Februar k. J. angebracht werden

1