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.C E eeenen
[52068] Bekanntmachung. ] Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Landmessers und Premierlieutenants a. D. Carl von Berken ist be⸗ endigt. Lyck, den 21. November 1892. Königliches Amtsgericht.
[52090] Kraftloserklärung. 1“ Der vom Fürstlichen Amtsgerichte Gehren am 10. Dezember 1882 ausgefertigte Hülfsschein über 67,10 ℳ Forderung der Credit⸗ und Sparbank, Actiengesellschaft, zu Langewiesen, ist laut Urtheils vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. Gehren, den 25. November 1892. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. I. Abtheilung. Hülsemann.
Durch Ausschlußurtheil vom 21. November 1892 sind folgende Sparkassenbücher der städtischen Spar⸗ kasse zu Köln:
Nr. 40331 über 447 ℳ 74 ₰, ausgefertigt Julius Wirth in Köln, 1
Nr. 10034 über 1204 ℳ 52 ₰, ausgefertigt
“ Bekanntmachung.
Tillmann Meyer in Freimersdorf,
Nr. 28696 über 238 ℳ 86 ₰, ausgefertigt Maria Rosenkranz in Köln, Nr. 49383 über 103 ℳ 54 ₰, ausgefertigt Fritz Kreusch in Köln. für kraftlos erklärt worden. Köln, den 25. November 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.
[52304] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Borken in Hessen, vom 2. Dezember 1892 ist für Recht erkannt:
Die Posten: G
a. 3600 ℳ Darlehn an Coppel Rosenbusch in Borken, aus Obligation vom 9. Juni 1860 (Artikel 5 von Verna Abth. III., 9))
.210 ℳ Darlehn an den Kirchenkasten zu Verna, aus Schuldverschreibung vom 2. Januar 1829 (Artikel 5 a. Abth. III., 15, Artikel 174 Verna Abth. III., 57),
. 210 ℳ Darlehn, zu 5 % verzinslich, an den Zinn'schen Administrator Kalkhof in Homberg, aus Schuldverschreibung vom 5. Oktober 1831 (Art. 5 a. Verna Abth. III., 2, 6, Artikel 174 Verna Abth. III., 58),
sind zur Löschung zu bringen, indem die zu a., b., c.
gebildeten Urkunden für kraftlos erklärt werden. Borken in Hessen, am 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. [52309]
Auf den Antrag des Büdners Friedrich Kreide⸗ mann und dessen Ehefrau Caroline Wilhelmine, geborene Harff, zu Sandkrug, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Collatz zu Körlin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oderberg i. M. am 1. Dezember 1892 für Recht:
Das Hypothekendocument über die im Grundbuch von Sandkrug Band I. Blatt 14 in Abtheilung III. Nr. 7 für den Dachdeckermeister Ignatz Umlauft zu Neustadt⸗Eberswalde eingetragenen 50 Thaler Dar⸗ lehn nebst Zinsen wird für kraftlos erklärt. Die
Kosten fallen den Antragstellern zur Last; [52308] Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Dezember 1892.
Ludwig, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot des im Grund⸗ buche der Rittergüter Guhden und Mohrin Band IV. Blatt Nr. 32 Abtheilung III unter Nr. 39 einge⸗ tragenen älteren garantirten Kur⸗ und Neumärkischen Pfandbriefes Nr. 6350 über 100 Thaler Gold und auf Antrag der Kur⸗ und Neumärkischen Haupt⸗ Ritterschafts⸗Direction zu Berlin erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Königsberg N.⸗M. durch den Königlichen Amtsgerichts⸗Rath Rudolph für Recht:
I. Der im Grundbuche der Rittergüter Guhden und Mohrin Band IV Blatt Nr. 32, Abtheilung III unter Nr. 39 eingetragene ältere garantirte Kur⸗ und Neumärkische Pfandbrief Nr. 6350 über 100 (Einhundert) Thaler Gold wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen — abgesehen von denen der ersten öffentlichen Bekannt⸗
machung der Extrahentin zur Last. Rudolph. Ausschlußurtheil.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 1. Dezember 1892.
Fischer, Gerichtsschreiber.
In der Heiling'schen Aufgebotssache, F. 6/92, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung I., zu Weißensee durch den Königlichen Amtsgerichts⸗ Rath Dr. Fränkel für Recht:
1) die Hypothekenurkunden über folgende Forde⸗ rungen des Stadtkassenrendanten Christian Heiling von Weißensee, als:
a. 600 ℳ Darlehn, verzinslich mit 5 % vom
1. November 1877 in jährlichen Raten, zahl⸗ bar nach dreimonatlicher Kündigung, aus der Schuldverschreibung vom 24. Oktober 1877 und Cession vom 4. Dezember 1877, einge⸗ tragen auf dem im Grundbuche von Weißen⸗ see Band I. Artikel 28 verzeichneten Grund⸗ besitz des Webermeisters Georg Christoph Schäfer zu Weißensee, und zwar sub 2 der dritten Abtheilung des Grundbuchs,
. 300 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen vom 1. Oktober 1869 ab aus der Obligation vom 21., eingetragen zufolge Verfügung vom 22. De⸗ zember 1869 auf dem im Grundbuche von Weißensee Band VI. Fol. 1508 verzeichneten Grundbesitz der verehelichten Zimmermann, Johann Marie, geborenen Wolff, zu Weißen⸗ see, und zwar sub 4 der dritten Abtheilung des Grundbuchs
werden behufs Bildung neuer Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Beschotenweg Bd. II. Bl. 218 für den Kauf⸗ mann Gerd Hundlingius zu Bunde eingetragenen 400 Gulden holländisch ist durch Urtheil vom 1. Dezember 1892 für kraftlos erklärt.
Weener, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. II.
[52305]
8
[52079) Im Namen des Königs!
Verkündet den 30. November 1892. Neumann, Referendar, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot der Antheils⸗
posten der Wittwe Susanna Schirotzek, später wieder verehelichten Gomolczyk und des Heinrich Schirotzek an der Post Abtheilung III. Nr. 2 auf Deutsch⸗Würbitz Blatt Nr. 55 sowie des über diese Post gebildeten Hypothekenbriefes, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Konstadt durch den Amtsrichter Liedl für Recht:
1) dem Schlächtermeister Carl Schirotzek zu Berlin werden seine angeblichen Rechte und An⸗ sprüche auf die Antheilsposten der Wittwe Susanna Schirotzek, wiederverehelichten Gomolczyk, und des Heinrich Schirotzek an der Post Abtheilung III. Nr. 2 auf Deutsch⸗Würbitz Blatt Nr. 55 vorbehalten.
2) Alle übrigen Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf die gedachten Antheilsposten aus⸗ geschlossen. 8
3) Das Hypothekeninstrument über die ganze Post “ 2 “ Thlr. oder 300 ℳ vom 16., 21., 25. Oktober 1 88
20 April 1857 für kraftlos erklärt
4) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Von Rechts Wegen.
Erkenntniß.
Im Namen des Königs!
Publicirt den 21. November 1892.
Giersberg, Gerichtsschreiber.
In der Aufgebotssache F. 66/91 erkennt das Kö⸗ nigliche Amtsgericht zu Lyck, vertreten durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann, für Recht:
I. Die unbekannten Erben des am 2. Februar 1891 zu Lyck verstorbenen Landmessers und Premier⸗ Lieutenants a. D. Carl von Berken werden mit ihren Ansprüchen auf den N desselben nach Maßgabe der §§ 494 ff. A. L.⸗R. I. 9 aus⸗ geschlossen.
II. Folgenden Nachlaßgläubigern:
1) der Waschfrau Tachel in Lvyck,
2) dem Restaurateur Gustav Strauß in Lyck,
3) dem Restaurateur A. Brachvogel in Lyck,
4) dem Schuhmacher Mauscherning in Lyck,
5) dem Tischlermeister Lyssewski in Lyck,
6) dem Schneidermeister Gemballa in Lvyck,
7) dem J. Groehn in Lvyck,
8) dem Magistrat in Lyck,
9) dem Hotelbesitzer A. Koeßling in Prostken, werden ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß des am 2. Februar 1891 zu Lyck verstorbenen Land⸗ messers und Premier⸗Lieutenants a. D. Carl von Berken vorbehalten.
III. Alle übrigen Nachlaßgläubiger und Vermächt⸗ nißnehmer können gegen die Beneficialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erb⸗ lassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
IV. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse zu entnehmen.
[52067]
089] Im Namen des Königs! Verkündet am 28. November 1892. Sabotta, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag a. des Kolonisten Peter Malecha zu Wesendorf, b. der Bauern Franz Mrosla und Josef Przewloka zu Lowkowitz, zu a. und b. vertreten durch den Rechtsanwalt Ro⸗ senthal zu Kreuzburg O.⸗S. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O.⸗S. durch den Ge⸗ richts⸗Assessor Wellmann dc. für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger bezüglich der nachstehenden Forde⸗ rungen:
a. der auf Blatt Nr. 2 Wesendorf in Abtheilung III. unter Nr. 15 eingetragenen 6 Thaler, „welche Be⸗ sitzer Karl Müller seinen 3 Kindern I. Ehe: Rosina, Anna und Karl Müller, jedem mit 2 Thaler als mütterliches Erbtheil schuldet“, und welche auf Grund des Erbrecesses in der Susanna Müller'schen Nachlaßsache vom 24. März 1847, ohne Ausfertigung eines Instruments ex decreto vom 10. April 1847 im Grundbuche vermerkt worden sind,
b. des auf den Blättern der Grundstücke Nr. 14 und Nr. 239 b. Lowkowitz in Abtheilung III. unter Nr. 10 und resp. Nr. 1 zur Gesammthaft vermerkten, zu fünf Procent verzinslichen Muttererbtheils von 60 ℳ des Michael Maruska — eingetragen — zu⸗ nächst auf Blatt Nr. 14 — Lowkowitz — aus dem obervormundschaftlich genehmigten Erbrecesse vom 4. Februar 1858 zufolge Verfügung vom 1. März ejusdem anni auf dem Eigenthumsantheil des Jo⸗ hann Maruska ohne Document und demnächst — am 24. Februar 1890 — auf Blatt Nr. 239 b. Lowkowitz zur Mithaft übertragen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.
Dagegen wurden den bekannten Rechtsnachfolgern des eingetragenen Gläubigers der Post zu b. nämlich:
1) der verehelichten Gutsbesitzer Sophie Migula, geb. Maruska, “
2) der minderjährigen Franziska Migula,
3) dem Telesfor Maruska,
4) der verehelichten Mathilde Bialek, geb. Maruska,
5) der verehelichten Caroline Malcher, geborene Maruska,
zu 1 und 2 in Laski, zu 3 in Laski⸗Borek, zu 4 und 5 in Jankéõw ihre Ansprüche auf die Post zu b.
vorbehalten. [52303] Im Namen des Königs! Verkündet am 12. November 1892. Wengler, Actuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Rottenführers, früheren Eisenbahnarbeiters Theodor Roos zu Sterkrade, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Winterberg zu Ober⸗ hausen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ober⸗ durch den Gerichts⸗Assessor Wilms für
Recht:
Die Rechtsnachfolger des Oekonomen Franz Westhoff zu Sterkrade werden bezüglich der Post Sterkrade Bd. VI. Blatt 36 Abth. III. Nr. 2 Sechshundert Thaler Darlehen nebst 5 % Zinsen aus der notariellen Obligation vom 2. Dezember 1863 für den Oekonomen Franz Westhoff zu Sterk⸗ rade auf die Parzelle Nr. 1 a., 1 b., eingetragen ex degreto vom 8. Januar 1864 mit dem Bemerken, daß die Wittwe Heinrich Roos die Hypotheken⸗ bestellung genehmigt hat, mit ihren Ansprüchen auf
diese Post vr mit Ausnahme des Wirths Wilhelm Westhoff aus Grüne bei Iserlohn, welchem seine Rechte vorbehalten werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller Roos. 1.“
[52290] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann August Schulz hier, vertreten durch den Justiz⸗Rath König hier, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Fanny Ida Schulz, geb. Hundt, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Ver⸗ klagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin, auf den 14. März 1893, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ““
Berlin, den 26. November 1892.
Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 22.
[52291] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Minna Mathilde Rosalie Hinz, geb. Richter, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Höfinghoff hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Gottlieb Albert Hinz, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen schmählicher Bestrafung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 27. März 1893, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, zwei Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ Fü nrunt wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Berlin, den 28. November 1892.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 21.
[52292] Oeffentliche Zustellung. 8
Die Frau Louise Auguste Hinz, geb. Wolff, in Siegfriedsdorf bei Schönsee W.⸗Pr., vertreten durch den Rechtsanwalt Schülke in Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Brauer Robert Wilhelm Hinz, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, unordentlicher Lebensart und un⸗ überwindlicher Abneigung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 21. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 7. April 1893, Vormittags 10 Uhr, Jüden⸗ straße 59, zwei Treppen, Zimmer 119, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 30. November 1892.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 21.
[52294] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Minna Schäfer, geb. Hädicke, zu Dessau, vertreten durch den Justiz⸗Rath Jacoby da⸗ selbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Marius gen. Gustav Schäfer aus Dessau, zur Zeit unbekannt abwesend, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf den 9. März 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessau, den 29. November 1892.
Mayländer, Kanzlei⸗Rath,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[52293] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Agnes Oltarzewska, geborene Pawlowska, zu Wasielewko bei Mogilno, vertreten durch den Rechtsanwalt Honig zu Gnesen, klagt gegen den Arbeiter Stanislaus Oltarzewski, zuletzt in Slowikowo, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und dem Beklagten die Kosten aufzulegen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gnesen auf den 7. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gunesen, den 29. November 1892.
Friebe, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52285] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Gustav Dose zu Hamburg, Ka⸗ tharinenkirchhof 29, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. A. Bromberg daselbst, klagt gegen den Georg Micha⸗ lowitz, früher in Berlin, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen gelieferter Cigarren, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Restschuld mit noch 103 ℳ 30 ₰ nebst 6 % Zinsen vom Zustellungstage ab und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, II Treppen, Zimmer 142, auf den 27. Februar 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 1. Dezember 1892.
Trhiele, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung
[52286] Zustellung. Der Hausbesitzer A. Krempien zu Berlin, Moltke⸗ straße 4, vertreten durch den Rechtsanwalt Georg Bruck in Berlin, klagt gegen die Frau Geißler, 8 u Berlin, 35, jetzt unbekannten
ufenthalts, wegen vorzugsweiser Befriedigung be⸗ züglich der für August 1892 mit 10,50 ℳ, für Ler. tember 1892 mit 60,50 ℳ, für Oktober 1892 mit 60,50 ℳ rückständigen, als auch wegen der laufenden Miethsforderung aus dem bis 1. April 1893 lau⸗ fenden Miethsvertrage vom 10. August 1891 gegen den Tischlermeister Franz Geißler aus dem Auctions⸗ Erlöse der von dem Gerichtsvollzieher Wendel am 4. August 1892 im Auftrage der Beklagten gegen den ꝛc. Franz Geißler wegen 800 ℳ nebst Zinsen gepfändeten Sachen im Werthe von 491,50 ℳ mit dem Antrage:
I. die Beklagte zu verurtheilen:
a. principaliter: darin zu willigen, daß der Versteigerungserlös in ihrer Zwangsversteige⸗ rungssache gegen F. Geißler P. 599/92 H. K. 4 hinterlegt und der Kläger wegen seines Miethsanspruchs aus dem bis zum 1. April 1893 laufenden Miethsvertrage mit Geißler aus diesem Erlöse vorzugsweise befriedigt werde;
b. eventualiter, falls die Versteigerung inzwischen stattgefunden hat,
den fraglichen Versteigerungserlös zur Hinterlegungsstelle zu zahlen, damit Kläger daraus, wie vorstehend begehrt, befriedigt werde. 8
II. Das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für
vorläufig vollstreckbar zu erklären;
und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtsstreits vor die 10. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüden⸗ straße 58 I., Saal 63, auf den 30. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. O. 360/92. C.⸗K. 10. Berlin, den 5. Dezember 1892. e g, Gerichtsschreiber
der X. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I.
[52284]
Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Hermann Kary zu Reichenbach u. E.,
vertreten durch den Rechtsanwalt Kruppe in Nimptsch, klagt gegen den Wirthschafts⸗Inspector Karbstein, zuletzt in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Erstattung der dem Kläger durch Anordnung und Vollziehung des vom Königlichen Amtsgericht Nimptsch erlassenen Arrestes G. 91.1891 erwachsenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten mit dem Antrage:
1) den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 84 ℳ 63 ₰ Arrestkosten in der Arrestsache Kary %2 Karbstein G. 91/91 zu erstatten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, sowie zur Befriedigung des Klägers wegen dieser Forderung darein zu willigen, daß die Königliche Regierung (Hinterlegungsstelle) zu Breslau von den bei ihr am 23. Oktober 1891 mit 16 ℳ und am 2. Dezember 1891 mit 631 ℳ 70 ₰ in der vorgenannten Arrestsache von dem Gerichts⸗ vollzieher Kappler in Nimptsch hinterlegten und von der Regierungs⸗Hauptkasse (Hinterlegungskasse) in Breslau nach den Quittungen vom 26. Oktober 1891 (H. J. Nr. 4164 C. B. Nr. 3075 B. J. 190/10) und vom 3. Dezember 1891 (H. J. Nr. 4995 C. B. 3866 B. J. 22/12) vereinnahmten Beträgen 84 ℳ 63 ₰ sowie die dem Kläger durch den vorliegenden Rechtsstreit erwachsenden, ihrem Betrage nach noch festzusetzenden Kosten an Kläger auszahlt,
2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Breslau, Schweidnitzer Stadt⸗ graben 3/4, eine Treppe, Zimmer 51, auf den 24. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Actenzeichen III. D. C. 2874. 1892.
Irrgang, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[51384] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Gebrüder Marrsohn, Lederhandlung in Mainz, Neubrunnenstraße 12, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Seligsohn zu Wiesbaden, klagt gegen den Sattler Ludwig Besier, früher in Schier⸗ stein a. Rh., seither in Mainz, Zanggasse 9, jetzt unbekannt wo? abwesend, aus einem acceptirten, je⸗ doch nicht eingelösten Wechsel vom 22. April 1892 im Betrage von 44 ℳ 42 ₰, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 44 ℳ 42 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 20. Juli 1892, sowie der Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Mainz, Justizpalast Saal 35 auf den 6. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mainz, den 30. November 1892.
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts:
8 NWV.. 1 1
[52288] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Meyer & Co. zu Magdeburg, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld zu Stettin, klagt gegen den Kaufmann Ernst Pieper, früher zu Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom 1. Oktober 1892 mit dem Antrage: .
1) den Beklagten zu verurtheilen:
a. an Klägerin 110,40 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 5. November 1892 sowie 4,70 ℳ Wechselunkosten zu zahlen,
b. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,
2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abtheilung II. zu Stettin, Zimmer Nr. 45, auf den 22. Febrner 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, den 29. November 1892.
Schultz
Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. II.
.Untersuchungs⸗Sachen.
.Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 8
1““
A“*“ “¹“ ischen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa
Berlin, Mittwoch, den 7. Dezember
Oeffentlicher
Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. . 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten
9. Bank⸗Ausweise. 8
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
“
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[52282] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma C. F. Wulfert, Militär⸗Effekten⸗ Fabrik zu Berlin W., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kennes in Potsdam, klagt gegen den ehe⸗ maligen Portepéfähnrich im 9. Königl. Sächs. In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 133 Papst, früher in Zwickau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Kaufverträgen für gelieferte Waaren mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von
1) 281 ℳ — ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. April 1891, sowie
2) 117 ℳ 50 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1891 zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zwickau auf den 24. Ja⸗ nuar 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zwickau, am 3. Dezember 1892. Leichsenring, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[52289] Oeffentliche Zustellung.
Der Landwirth Ewald Schulte Ueberhorst zu Herbede, vertreten durch den Rechtsanwalt Howahrde zu Witten, klagt gegen 1) den Landwirth Wilhelm Schulte Ueberhorst, früher zu Altona, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsorts, und 2) den Landwirth Rudolf Schulte Ueberhorst, früher zu Dorfitta, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Auflassung von Bergverksantheilen, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die aus dem Nachlasse des am 21. Ok⸗ tober 1880 zu Welper verstorbenen Johann Friedrich
S Schulte⸗Ueberhorst und die aus dem Nach⸗ a
sse des am 17. März 1889 zu Herbede verstorbenen Oekonomen Georg Heinrich Carl Schulte⸗Ueberhorst herrührenden Bergwerksantheile im Grundbuche auf den Namen des Klägers umschrieben werden, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet dieselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das hiesige Königliche Amtsgericht zu dem auf den 26. Januar 1893, Vormit⸗ tags 11 Uhr, anberaumten Termine. 85 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. 1.“ Hattingen, den 29. November 1892. Henne, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[52287] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Gelbke & Benedictus zu Dresden, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Dr. Dreyer und Max Dreyer in Görlitz, klagt gegen die Schrift⸗ stellerin Marie Romany, früher in Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel d. d. Görlitz, den 15. Juni 1892, mit dem Antrage: Die Betlagte kostenpflichtig zur Zahlung von 202 ℳ 30 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 15. Oktober d. J., sowie von 65 ₰ Provision zu verurtheilen und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Görlitz, Zimmer Nr. 62, auf den 1. Februar 1893, Vormittags 11 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Görlitz, den 3. Dezember 1892.
Schmidt,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[51316] Oeffentliche Zustellung.
Die Wwe. Schmiedemeister Johann Plückelmann zu Holten, vertreten durch den Rechtsanwalt Ten⸗ zu Ruhrort, klagt gegen den Wilh. Mölders, früher zu Holten, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Bürgschaft, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 222 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 10. Novpember 1892, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ruhrort auf den 23. Ja⸗ nuar 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ruhrort, 26. November 1892.
Esser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[52295]
Die Ehefrau des Anstreichers Franz Schlang, Walburga, geb. Graf, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Cohen, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, daselbst wohnend, auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 7. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumt. I. O. 712 92.
1 Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52301]
Die durch Rechtsanwalt Eick vertretene Anna Catharina Klein zu Velbert, Ehefrau des Spezerei⸗ händlers Hermann Singscheidt daselbst, hat gegen den letzteren beim Königl. Landgericht zu Elberfeld
Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 4. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königl. Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt. He Actuar, . als Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[52297]
Die Ehefrau des Kellners Bernhard Tesch, Sophia, geborene Schindler, zu Köln, Aachener Straße 40, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Schulze in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist be⸗ stimmt auf den 7. Februar 1893, Vormit⸗ tags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, I. Civilkammer.
Köln, den 30. November 1892.
Deer Gerichtsschreiber: Rustorff.
[52298]
Die Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Wolf zu Köln⸗Sülz, Franziska, geb. Haas, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Dr. Callmann in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 11. Fe⸗ bruar 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Civilkammer.
Köln, den 30. November 1892. Der Gerichtsschreiber: Schulz.
[52336]
Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E.
Die Ehefrau des Reisenden Friedrich Straishuon, Wilhelmine, geb. Hartmann, in Straßburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Reis, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: die Güter⸗ trennung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der III. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 3. Februar 1893, Morgens 10 Uhr, be⸗ stimmt.
Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Hörkens.
[52083] 1 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 9. No⸗ vember 1892 ist die zwischen den Eheleuten Wil⸗ helm Tentler zu Broichhausen, Bürgermeisterei Hennef, und Josefa, geb. Dahm, daselbst bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
(L. S.) Donner, Landgerichts⸗Secretär. [52085]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 9. November 1892 ist die zwischen den Eheleuten Gerhard Roetzel, Wirth zu Spurkenbach, und Hen⸗ riette, geb. Groß, daselbst bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. S.) Donner, Landgerichts⸗Secretär.
[52071 Bekanntmachung. Durch Beschluß der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. vom 29. November 1892 wurde die Trennung der zwischen den Eheleuten Anton Waltz, Ziegler, und Maria Fellmann, Wittwe I. Ehe von Johann Baptist Schwartz, beide zu Colmar — Luß — wohnend, bestehenden
Gütergemeinschaft ausgesprochen. Der Landgerichts⸗Secretär: Weidig.
1“
[52077]
Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 5. No⸗ vember 1892 ist die zwischen den Eheleuten Sattler Adolf Söhngen zu Barmen und der Amalie, geb. Page, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. September 1892 für aufgelöst erklärt worden.
Hentges, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52064]
Durch Urtheil der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 28. Oktober 1892 ist die zwischen den Eheleuten Möbelhändler Heinrich Schön zu Solingen und der Rosette, geb. Kone⸗ jung, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ emeinschaft mit Wirkung seit dem 1. August 1892 ür aufgelöst erklärt worden.
Waßmann, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[52078
Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 29. Oktober 1892 ist die zwischen den Eheleuten Anstreicher Wilhelm Obermüller zu Barmen und der Emilie, geb. Winterhagen, daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 23. August 1892 für aufgelöst erklärt worden.
Hentges, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52094] Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 10. November 1892 ist die zwischen den Eheleuten Gemüsehändler Rudolf Allerdissen zu Barmen und der Hulda, geb. Stommel, daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 6. Juli 1892 für aufgelöst erklärt worden. Hentges, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königliche
[52080]
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts I. Civilkammer zu Koblenz vom 14. No⸗ vember 1892 wurde die zwischen den Eheleuten
rivatsecretär und Kaufmann Anton Groß und Jeanette, geborene Guillot, in Koblenz, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liqui⸗ dation vor den Königlichen Notar Meyer zu Koblenz verwiesen.
Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52092]
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts II. Civilkammer zu Koblenz vom 10. No⸗ vember 1892 wurde die zwischen den Eheleuten Krämer Jakob Bergweiler und Elisabeth, geborene Michaelis, in Sinzig bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Melsheimer zu Sinzig verwiesen.
Brennig,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[52063] Durch rechtskräftiges Urtheil der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Köln vom 29. Oktober 1892 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Ehe⸗ leuten Kleinhändler Friedrich Puhl Ir. und Julie, geborene Simons, zu Volmerhausen, aufgelöst, und mit der Auseinandersetzung der Königliche Notar Dr. Kirch zu Gummersbach beauftragt worden. Köln, den 28. November 1892. Der Gerichtsschreiber: Schulz. [52296] Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 2. November 1892 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Kaufmann Max Freudenberg und Ida, geb. Cohen, beide zu Köln, Burgunderstraße 10 wohnend, aufgelöst worden. 1 Köln, den 29. November 1892. Der Gerichtsschreiber: Küppers.
[52300]
Durch rechtskräftiges Urtheil der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 3. No⸗ vember 1892 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Klempner und Althändler Peter Knour und Catharina, geborene Parsch, beide zu Köln, aufgelöst und mit der Auseinandersetzung der Königliche Notar Schaefer II. zu Köln beauftragt worden.
Köln, den 2. Dezember 1892.
Der Gerichtsschreiber: Schulz.
[52299]
Durch rechtskräftiges Urtheil der III. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 29. Oktober 1892 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Wirth und Maurer Anton Lejeune und Ida, geborene Scharpey, zu Höhenberg bei Kalk aufgelöst und mit der Auseinandersetzung der König⸗ liche Notar Schaefer II. zu Köln beauftragt worden.
Köln, den 3. Dezember 1892.
Der Gerichtsschreiber: Schulz.
[52087] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 2. Dezember 1892 wurde zwischen Viktorine Richard, Ehefrau von Joseph Diergärtner, Maler, beide zu Großmoyeuvre, und ihrem genannten Ehe⸗ mann die Gütertrennung ausgesprochen.
Metz, den 2. Dezember 1892.
Der Landgerichts⸗Secretär: Lichtenthaeler.
[52084] Gütertrennung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 22. November 1892 ist zwischen Eugenie Quiqunerez in Mülhausen i. Els. und deren Ehemann Heinrich Barbier, ohne Ge⸗ werbe, in Cunelière bei Belfort (Frankreich) die Gütertrennung ausgesprochen worden.
Mülhausen i. E., den 1. Dezember 1892.
Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Stahl.
[52082] Gütertrennung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 29. November 1892 ist zwischen Josephine Gebhard, ohne Gewerbe in Mülhausen i. Els., und deren Ehemann Peter Herrmann, Gefängnißaufseher daselbst, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen worden.
Mülhausen i. E., den 2. Dezember 1892.
Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Stahl.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. [52379]
Freitag, den 9. Dezember d. Is., Vorm. 10 Uhr, wird auf dem Kasernenhofe in der Belle⸗ alliancestraße Nr. 6 ein unbrauchbares Offizier⸗ Reitpferd meistbietend verkauft. .
1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment 22½
Königin von Großbritannien und Irlaud.]
[52162] Bauholz ⸗Verkauf. 8 „Im Gasthofe zum Deutschen Hause in Eberswalde werden am Freitag, den 16. Dezember d. J., von 10 Uhr Vormittags ab folgende Bau⸗ und Schneidehölzer zum Ausgebot gelangen:
1 Voraussicht⸗ Kubik⸗ Holzart liche inhalt Stückzahl
Aus der
Oberförsterei fm
Buchen 24 16 Kiefern 658 931 Eberswalde. Kiefern⸗ Schichtnutz⸗ holz II. Kl. 238 rm Eichen 2 Eichen⸗ Schichtnutz⸗ holz II. Kl. 15 rm Kiefern 1200 Birken 10 Kiefern 2959 Kiefern 1004
Biesenthal
9
efern 800
Kiefern 562
Kiefern 1030 8 Ein Fünftel des Kaufpreises ist sofort im Termin als Angeld zu erlegen. Patsdam, den 2. Dezember 1892. Königliche Regierung, Abtheiluug für directe Steuern, Domäuen und Forsten. Lindner. Priem.
[52161] Bekanntmachung. Banholz⸗Verkauf.
Im Wegert'schen Gasthause zu Fürstenberg i. Meckl. werden am Dienstag, den 20. Dezember d. Js., von 10 Uhr Vormittags ab, folgende Bau⸗ und Schneidehölzer zum Ausgebot gelangen:
Voraussicht⸗ Kubik⸗ Holzart liche inhalt Stückzahl
Oberförsterei
fm
Kiefern 1000 1500 Himmelpfort 8 1985 2089 Neu⸗Thymen 1 2300 2000 Ein Fünftel des Kaufpreises ist sofort im Termine als Angeld zu erlegen. Potsdam, den 2. Dezember 1892.
Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domänen und Forsten.
v. Alvensleben. Lindner.
[52324] Handels⸗Nutzholz⸗Verkauf in der Königlichen Oberförsterei Freienwalde a. O.
Gelegentlich des am Freitag, den 16. De⸗ zember cr. im Deutschen Hause zu Ebers⸗ walde stattfindenden Handels⸗Holz⸗Termins werden aus dem Forstrevier Freienwalde a. Oder folgende Kiefern⸗Nutzhölzer zum Ausgebot kommen:
1) Schutzbezirk Sonnenburg, Distr. 70: 152 Stück mit 155 fm.
2) Schutzbezirk Bralitz, Distr. 48; 428 Stück mit 283 fm; Distr. 58: 317 Stück mit 210 fm; Distr. 68: 700 Stück mit 455 fm; Distr. 63, 68, 86: 46 Stück mit 47,55 fm.
3) Schutzbezirk Breitelege, Distr. 118: 200 Stück mit 150 fm; Distr. 149a: 540 Stück mit 532 fm.
4) Schutzbezirk Maienpfuhl, Distr. 163: 45 Stück mit 30 fm; Distr. 164: 90 Stück mit 35 fm; Distr. 200: 170 Stück mit 230 fm.
5) Schutzbezirk Breitefenn, Distr. 211: 80 Stück mit 50 fm; Distr. 215a: 313 Stück mit 360 fm.
Auszüge aus dem Versteigerungs⸗Protokolle können egen Erstattung der Schreibegebühren vom dies⸗ seigen Büreau bezogen werden.
Bemerkt wird noch, daß die ad 2 aufgeführten Hölzer sich ca. 200 — 500 m von der schiffbaren alten Oder bei Schiffmühle, die ad 3 in der Nähe des Bahnhofs Saathen — Neuendorf bezw. ca. 3 km von der forstfiscalischen Ablage „Breitelege“ an der alten Oder, die ad 4 ca. 2 km von der forstfiscalischen Ablage am Lieper⸗See befinden.
Die Herren Förster Hartmann in Sonnenburg bei Freienwalde a. O., Schlanz in Bralitz bei Oder⸗ berg i. M., Schulz in Breitelege bei Oderberg i. M., Franke in Maienpfuhl bei Oderberg i. M. und Massias in Breitefenn bei Oderberg i. M. sind angewiesen, die Hölzer auf Verlangen vorzuzeigen.
Freienwalde a. O., den 4. Dezember 1892.
Der gr . Forstmeister: Boden.