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[53009]
[52977] Durch Beschluß des K. Landgerichtes Landau d. Pfalz vom 9. September 1892 wurde Katha⸗ rina Birnbaum, ledige Dienstmagd, in Queichheim wohnhaft, und Consorten, welche bei diesem Gerichte gegen Adam Boesherz, genannt Guan, von Mörlheim, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, das Abwesenheitsverfahren betreiben, zu dem contradictorisch mit der K. Staats⸗ anwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zu⸗ . „daß Adam Boesherz schon vor mehr wie 30 Jahren aus seiner Heimath verschwunden ist, daß seit vielen Jahren keine Nachricht mehr von ihm eingegangen ist und Niemand weiß, wo und ob er zur Jest noch lebt.“ Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf 29. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 311 Uhr, im Commissionszimmer des I venier ““ i. d. Pfalz, den 6. Dezember 1892. Der . Erste Staatsanwalt.
Boecking. 8
m Namen des Königds! Verkündet am 26. November 1892. Wagner, Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Bauergutsbesitzers Friedrich Arndt zu Richnow und der verwittweten Arbeiter Mietzel⸗
[53001]
feldt, Dorothee Louise, geb. Sommer, zu Landsberg
a. W. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ber⸗ linchen durch den Amtsrichter Kommallein für Recht: Die am 20. April 1814 zu Richnow, Kreis Soldin, geborene, verwittwete Schmiedemeister Tornow, Christine, geb. Sommer, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens s 3 ihrem Nachlaß zu entnehmen. 8 *
h“ [53053) Verschollenheitsverfahren.
Nr. 20 837. Das Großh. Amtsgericht Mann⸗ heim hat unterm 1. dieses Monats Nr. 20 837 verfügt:
Georg Spickert, Metzger von Neckarau, welcher auf die diesseitige Aufforderung vom 18. November 1891 Nr. 17 033 keine Nachricht von sich gegeben hat, wird für verschollen erklärt. Die Kosten hat der Vermißte zu tragen.
Mannheim, den 3. Dezember 1892.
Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts.
Henn.
Im Namen des Königs! Verkündet am 26. November 1892. Kujot, Referendar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Pfarrers Rochus Wirkus in Wielkalonka, vertreten durch den Rechtsanwalt Feilchenfeld in Thorn, erkennt das Königliche Amts⸗ Fericht zu Thorn durch den Amtsrichter Wilde für
echt:
Die Actie der Creditbank von Donimirski, Kalk⸗ stein, Lyskowski und Comp. in Thorn Litt. B. Nr. 502 (Vol. II. Fol. 251) über 200 Thaler wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Von Rechts Wegen.
[53015]
Das K. Amtsgericht München I., Abth. A. f. Civil⸗ Sachen, hat heute folgendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet: b
1) Der Interimsschein der B. Hyp.⸗ und Wechsel⸗ bank dahier, über eine theilweise Einlage von 25 Fl. zur I. Klasse der VI. Jahresgesellschaft 1846 vom 31. Dezember 1846 Nr. 552 Fol. 56, unterzeichnet von Director Franz Xaver Riezler und Administrator Lippmann Marx, wonach Fräulein Franziska Braam dahier, Mitglied dieser Jahresgesellschaft der Renten⸗ anstalt genannter Bank geworden ist, wird für kraft⸗ los erklärt.
2) Die Antragstellerin Franziska Braam, nun verehel. Altinger, Cafetiersgattin, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. .
München, 5. Dezember 1892.
Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.
[53013] In Sachen des von der Bierhallen⸗Actien⸗Gesell⸗ schaft, vertreten durch ihren Director Rudolf Lange, dieser vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, gestellten Antrages auf Kraftlos⸗ erklärung der nachstehend bezeichneten Urkunde, ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. Dezember 1892 der Depotschein der Norddeutschen Bank in Hamburg Nr. 3745, lautend über einen bei der genannten Bank seitens der Antragstellerin deponirten verschlossenen Kasten, für kraftlos erklärt worden. Hamburg, den 5. Dezember 1892. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergeh.
[52613] „Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 29. November 1892 wird der Kurxschein über den für den Restaurateur Carl Friedrich I zu Kirchen a. d. Sieg Blatt 177 des Gewerkenbuchs der in den Gemeinden Silschede, Hiddinghausen und Haßlinghausen belegenen Zeche „Deutschland“ eingetragenen einen Kux für kraftlos erklärt.
Schwelm, den 30. November 1892.
Königliches Amtsgericht.
[52618] Bekanntmachung. Das Sparkassenbuch der Nebensparkasse des Kreises Königsberg N.⸗M. zu Alt⸗Reetz Nr. 1116 über 59,50 ℳ ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen I für kraftlos erklärt. 8 riezen, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
In der Gluba'schen Aufgebotssache F. 12/92 hat das Königliche Amtsgericht zu Schubin am 23. No⸗ vember 1892 durch den Amtsrichter Krause erkannt: „Der Wechsel d. d. Schubin, den 8. Oktober 1889, über 2300 ℳ, ausgestellt von dem Wirth Johann Gluba in Wolwark, zahlbar am 2. Januar 1891 an den Wirthssohn Michael Gluba aus Wolwark wird für kraftlos erklärt.
Schu in, den 5. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
* 8
[53016) Im Namen des Königds? Verkündet am 11. November 1892. Buliüski, Actuar, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend die Aufhebung des von Zboinski'schen Familienfideicommisses hat das König⸗ liche Amtsgericht Schwetz unterm 11. November 1892 in Anwendung der §§ 4, 7 ff., 9, 10, 11 des Gesetzes vom 15. Februar 1840, der §§ 824, 825, 827, 829 der Civilprozeßordnung und hinsichtlich der Kosten des § 87 der Civilprozeßordnung und § 89 des Gerichtskostengesetzes für Recht er⸗ annt:
Daß die unbekannten, auch die ihrer Person nach bekannten, ihrem Leben und Aufenthalt nach aber nicht bekannten Interessenten mit ihrem Wider⸗ spruchsrechte gegen folgenden Familienschluß:
Das Michael August von Zboinski'sche Familien⸗ fideicommiß wird in seinem ganzen Umfange auf⸗ gehoben. Zu dem Familienfideicommiß gehören die im Kreise Schwetz gelegenen Güter Kozlowo, Skarszewo und Dt. Konopath nebst dem Vorwerk Skarszewek, auch Skarszewko genannt, welche Güter sämmtlich in dem Grundbuche von Kozlowo auf Blatt Nr. 87 verzeichnet sind. 1
Zu dem Familienfideicommiß gehören ferner die Ansprüche auf Zahlung von Kaufgeldern, welche von einer Anzahl bäuerlicher Einsassen für erworbene Parcellen in dem 1 über die Regulirung der gutsherrlich⸗bäuerlichen Verhältnisse in Dt. Konopath vom 6. November 1834 und der Nachtragsverhand⸗ lung vom 23. April 1838 übernommen worden sind.
Diese Kaufgelderforderungen sind auf die Grund⸗ buchblätter der erworbenen Trennstücke eingetragen und zur Zeit schulden: .
1) Besitzer Reschke 844,60 ℳ, welche auf Blatt Nr. 12 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
2) Besitzer Nehring 1200,00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 11 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
3) Besitzer Kathke 295,80 ℳ, welche auf Blatt Nr. 15 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen⸗
4) Besitzer R. Schmilian 269,60 ℳ, welche auf Blatt Nr. 22 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung eingetragen stehen,
5) Wittwe Hensel 392,20 ℳ, welche auf Blatt Nr. 9 des Grundbuchs von Dt. Koneopath in der III. Abhteilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
6) Besitzer Milerski 380,30 ℳ, welche auf Blatt Nr. 7 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
7) von Gordon 1028,00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 6 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
8) Besitzer F. Sommerfeld 170,00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 29 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
9) Besitzer Huvermann 924,00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 25 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
10) Besitzer Aron Winter 424 00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 18 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
11) Besitzer C. Panknin 301,00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 4 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
12) Besitzer H. Brandt 195,86 ℳ, welche auf Blatt Nr. 17 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
13) Besitzer Chr. Krüger 428,00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 16 des üensbuch von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
14) Besitzer W. Klawonn 172,84 ℳ, welche auf Blatt Nr. 15 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
15) Besitzer F. Lorenz 109,25 ℳ, welche auf Blatt Nr. 21 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
16) Besitzer J. Peter 124,00 ℳ, welche auf Blatt Nr. 13 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
17) Besitzer Jacob Beiert 113,62 ℳ, welche auf Blatt Nr. 19 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
18) Besitzer A. 56,36 ℳ, welche au Blatt Nr. 3 des Grundbuchs von Dt. Konopat in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen,
19) Besitzer Heinrich Goertz 170,80 ℳ, welche auf Blatt Nr. 14 des Grundbuchs von Dt. Konopath in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragen stehen.
Außerdem gehört dazu noch folgendes Geldfidei⸗ commiß:
I. eine Fideicommißmasse, welche theils von Ex⸗ propriationen zur Anlage der Eisenbahn, theils von Entschädigungen für Chausseeanlagen, theils aus Ab⸗ lösungen herrührt und zur Zeit besteht in:
a. Westpreußischen Pfandbriefen zum Nennwerthe von 17 600 ℳ,
b. Rentenbriefen zum Nennwerthe von 2100 ℳ,
c. einem Baarbestande von 2362,77 ℳ;
II. die Baumasse, welche zur Zeit besteht aus:
a. Westpreußischen Pfandbriefen zum Nennwerthe von 49 000 00 ℳ,
b. einem Baarbestande von 1169 ℳ
Die Aufhebung des Familienfideicommisses be⸗ zieht sich auf die gesammte Substanz des Fidei⸗ commisses, also auf solche Gegenstände des
ideicommisses, welche bei der obigen Beschreibun eines Umfanges etwa übergegangen sind. Es soll gleichgiltig sein, ob bei der Substanz des Fidei⸗ commisses bis zur endgültigen Aufhebung desselben Veränderungen vorkommen.
Die des Fideicommisses soll die Folge haben, da einerseits das Obereigenthum der ganzen Familie an den zu dem Fideicommisse gehörigen Gegenständen erlischt und daß anderseits der oder die zur Zeit der Bestätigung des Familienschlusses vor⸗ handene Fideicommißbesitzer oder besitzerin statt des ihnen bis dahin gebührenden nutz⸗ baren Eigenthums das volle ungetheilte Eigenthum an allen zum Fideicommiß gehörigen Gegenständen erwirbt, 8
ausgeschlossen und die Kosten des Verfa der Antragstellerin auferlegt werden.
[52625] 2 Kraftloserklärung einer Urkunde. Auf Antrag der Königlichen Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domänen und Forsten, zu Hildesheim, ist durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden: Die Cautionsurkunde vom 22
b
mit derselben verbundene Hypothekenbrief von dem⸗
selben Tage über 4240 ℳ Caution zur Erfüllung
der dem Wagemeister und Capitän Gottfried Wil⸗
helm Friedeborn zu Münden aus einem mit der
Königlichen Finanz⸗Direction zu Hannover unter 8. September ““ 8
dem 20. Ffrober 1883 abgeschlossenen Pachcontracte
erwachsenen Verbindlichkeiten, ausgestellt von dem ꝛc. für die Königliche Finanz⸗Direction zu Hannover und eingetragen für diese, Abtheilun für Forsten in Hannover, am 22. Juli 1884 au Grund der ee Cautionsurkunde im Grund⸗ buche von Münden Band XIII. Artikel 602 Ab⸗ theilung III. unter Nummer 3. Hann. Münden, den 30. November 1892. Königliches Amtsgericht. III.
8
[5301222 Bekanntmachung.
1) Das Hypothekeninstrument über die von den im Grundbuche von Rheinsberg⸗Glienicke Band I. Blatt Nr. 10 Abtheilung III. Nr. 11 für die verehelichte Halbbauer, jetzige Arbeiter Balzer, Wilhelmine, geb. Dahlenburg, auf Grund der notariell beglaubigten Urkunde vom 5. Februar 1881 unterm 12. Februar 1881 eingetragenen 3000 ℳ Eingebrachten, nach Abzweigung von 1000 ℳ für den Kaufmann Eduard Kuntz, von 500 ℳ für die verwittwete Kaufmann Müller, Malwine, geb. Sylla, von 600 ℳ für den Maler Ludwig Tieboldt, von 150 ℳ für den⸗ selben Maler Tieboldt und von 300 ℳ für den Rentier Friedrich Wilhelm Müller noch der Frau Balzer, Wilhelmine, geb. Dahlenburg, verbliebenen 450 ℳ Illaten, welche angeblich mittels Cession vom 16. Juli 1891 dem Pferdehändler Hermann Gräfe zu Dorf Zechlin abgetreten sein sollen,
2) die angebliche Cession vom 16. Juli 1891 werden unter Vorbehalt der für die Balzer'schen Eheleute aus dem Bestreiten der Existenz solcher Cession folgenden Rechte für kraftlos erklärt, was hiermit gemäß § 848 Abs. 2 der deutschen Civil⸗ Prozeßordnung bekannt gemacht wird.
Neu⸗Ruppin, den 3. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[53011] .“
Die über die auf dem Bürgerwesen, Knochenhauer⸗ straße Nr. 11, zu Hannover zu Gunsten des Fabri⸗ kanten Adolf Sahlfeld, darnach zu Gunsten des Ober⸗Schulinspectors Dr. Gustav Seffer zu Han nover aus dem Protokolle vom 20. September 1860 bezw. der Cessionsurkunde vom 1. Februar 1865 im Alten Hypotzekenbuche sub Nr. 165 des alten Katasters eingetragene, hernach in das Grundbuch von Hannover⸗Altstadt Band IV. Blatt 310 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 übertragene Hypothekenpost von 3500 Walern Courant, cedirt später in Theilbeträgen von 2000 Thalern Courant bezw. 1500 Thalern Courant, bezüglich welcher beiden Theilpöste jetzt der Rentier bezw. Particulier Carl Huning zu Hannover an bezeichneter Stelle im Grundbuche eingetragen steht, errichteten Urkunden, sind durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Hannover, den 28. November 1892.
Königliches Amtsgericht. V H. Gallenkamp.
[53002] Ausschlußurtheil. Auf Antrag des Malers Carl Otto zu Göttingen
111“ Eckels II. — werden die Hypo⸗ heken:
a. 325 Thlr. eingetragen für die unverehelichte Helene Spieß aus Bimbach, zuletzt in Göttingen am 22. Februar 1866,
b. 75 Thlr. eingetragen am 22. Februar 1866 für dieselbe Gläubigerin
auf folgenden Grundbesitz, nämlich:
1) dem in der Göttinger Feldmark vor dem Albanithore und dem nachbenannten Grund⸗ stück belegenen halben Morgen Garten nebst darin befindlichen Wohnhause Nr. 5,
2) dem daneben und an dem Walkenrieder Bande belegenen einen Morgen Ackerland,
für erloschen erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt Antragsteller. 8 ꝛc. ꝛc. “ Göttingen, den 30. November 1892 Königliches Amtsgericht. II [53010] 1 Die über die auf dem Grundstücke Baringstraße Nr. 15 zu Hannover (Altstadt) Band XVIII. Blatt 1355 Abtheilung III. Nr. 7 für den Ofen⸗ fabrikanten und Senator Heinrich Conrad Brauns zu Hannover eingetragene Post von 6000 ℳ er⸗ richtete Hypothekenurkunde vom 31. August 1878, ist durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Hannover, den 28. November 1892.
Königliches Amtsgericht. V H. Gallenkamp.
[53014] Ausschlußurtheil. Verkündet am 6. Dezember 1892..
Auf den Antrag des Gutsbesitzers Oberst⸗Lieute⸗ nants Richard von Laffert auf Schwechow erkennt öu“ Amtsgericht zu Lübtheen für
echt:
Der über den Eintrag Fol. 3 der Büdnerei Nr. 114 zu Lübtheen von 250 Thlr. Crt. zu 4 % See für den Kammerherrn von Laffert auf
chwechow unterm 19. November 1859 ausgestellte Hypothekenschein wird für kraftlos erklärt.
. Von Rechts Wegen.
(gez.) Heidensleben. Veröffentlicht: Maletzky, Actuar.
[52624] Bekanntmachung. In der Aufgebotssache Heiermann ist unterm 24. November 1892 für Recht erkannt: Die Berechtigten aus der nachstehenden Hypo⸗ thekenpost: 232 Thaler Gemein⸗Geld zu 5 % 8 für den Gottfried Niermann zu Ende zufolge Ver⸗ schreibung vom 6. August 1820, auf Grund der Verfügung vom 4. Dezember 1855 eingetragen
im Grundbuch von Ende Band III. Blatt 166.
Abtheilung III. Nr. 3 auf Grundstücken, welche gegenwärtig dem Berginvaliden Heinrich Heier⸗
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen, das über die Post gebildete Hypotheken⸗
document für kraftlos erklärt und die Kosten dem Antragsteller auferlegt.
Königliches Amtsgericht zu Hagen i. W.
[52623] Bekanntmachung. 8
Das Hypotheken⸗Instrument über die im Grund⸗ buche von Workeim Nr. 13 Abth. III. Nr. 1 für die Geschwister Elisabeth und Andreas Herrmann eingetragenen, mit 5 % von Aufhebung der väter⸗ lichen Gewalt verzinslichen mütterlichen Erbegelder von *b 11 Thaler 12 Sgr. 3 ½ Pf., zusammen 22 Thaler 24 Sgr. 7 Pf., welche demnächst in das Grundbuch von Workeim Nr. 10 Abth. III. Nr. 4 zur Solidarhaft übertragen sind, ist durch Ausschluß⸗ urtheil des unterzeichneten Gerichts von heute für kraftlos erklärt.
Heilsberg, den 28. November 1892.
Königliches Amtsgericht.
[52621] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom heutigen Tage ist
a. der Hypothekenbrief vom 15. August 1879 über die im Hausgrundbuche von Naumburg a. S. Band VIII. Blatt 421 in Abtheilung III. Nr. 11. für den Privat⸗Secretär Karl Magnus zu Naum⸗ burg a. S. eingetragene Cautionshypothek von 1000 ℳ für kraftlos erklärt und sind
b. die unbekannten Berechtigten der im Haus⸗ grundbuch von Naumburg a. S. Band II. Blatt 98 in Abtheilung III. Nr. 6 auf Grund der Urkunde vom 12. Mai 1852 für die Wittwe Krehahn, Jo⸗ hanne Eleonore, geborene Kolbe, eingetragenen selbstschuldnerischen Bürgschaftshypothek mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen worden.
Naumburg a. S., den 24. November 1892.
Königliches Amtsgericht.
[52619] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 30. November 1892 ist die Hypothekenurkunde über 200 Thlr. = 600 ℳ Darlehnsforderung, für die Schmiedemeister Friedrich und Henriette, geborene Schulz, Flanz'schen Eheleute zu Schwanis in Ab⸗ theilung III. Nr. 3 des dem Schmiedemeister Otto Schulz zu Moritten gehörigen Grundstücks Moritten Nr. 7 subingrossirt, für kraftlos erklärt.
Kreuzburg, O.⸗Pr., den 30. November 1892.
Königliches Amtsgericht.
[53007]
In den Schmidt'schen und Ricken’'schen Aufgebots⸗ sachen F. 23/92 und F. 14/92 hat das Königliche Amtsgericht zu Medebach am 26. November 1892 durch den Amtsrichter Deffte erkannt:
A. Es werden alle Ansprüche auf die im Grund⸗ buche von Medebach Band 25 Blatt 1 Abtheilung III. “ “ Forderungen der Erben Carpe in Paderborn auf 36 Thaler Darlehn nebst landesüblichen Zinsen und Kosten aus der Schuld⸗
8böö20 verschreibung vom 7 175 1856 sowie 10 Thaler
nebst 5 % Zinsen und Kosten aus der Schuld⸗ verschreibung vom 7. Dezember 1826 ausgeschlossen.
B. Es wird die Urkunde vom 15. Januar 1852 aus der im Grundbuch von Medebach Band 42 Blatt 45 in Abtheilung III. unter Nr. 1b für den katholischen Pfarrfonds in Medebach 49 Thaler 13 Sgr. 4 Pf. eingetragen stehen für kraftlos erklärt.
C. Die Kosten des Verfahrens werden Antrag⸗
stellern nach Verhältniß der Objectswerthe zur
Last gelegt. 1 Königliches Amtsgericht.
[53004] Im Namen des Königs!
Verkündet am 23. November 18225.
Großmann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Rentiers, früheren Guts⸗ besitzers Carl Laskawy zu Seelesen, vertreten durch seinen Pfleger Heinrich Laskawy zu Seelesen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hohenstein durch den Amtsrichter Arendt gür Recht:
Der Zweig⸗Hypothekenbrief über die Theilpost von 5800 Thlr., eingetragen auf Gut Mispelsee ge⸗ nannt Wenigsee Abth. III. Nr. 13, noch pültig auf 2900 Thlr. Antheil des Gutsbesitzers Carl Laskawy zu Seelesen, wird für kraftlos erklärt.
Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.
Arendt.
[53008] “
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der Hypothekenbrief über die in Artikel 49 des Grundbuchs von Oberrodenbach Abth. III. unter Nr. 7 eingetragene Hypothek:
Vierhundert Mark Darlehn für Peter Eichels⸗ heimer in Frankfurt a. M., jährlich mit 5 % ver⸗ zinslich vom 8. Januar 1879 an in einvierteljährigen Raten und nach beiden Theilen freistehender drei⸗ monatiger Kündigung rückzahlbar, auf Grund der Schuldverschreibung vom 8. Januar 1879 eingetragen am 15. Januar 1879, abgetreten an den Bauunter⸗ nehmer Philipp Helfmann in Frankfurt a. M., für kraftlos erklärt worden.
Hanau, den 3. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[53005] Bekanntmachung. 9 eh Urtel vom heutigen Tage sind ausgeschlossen worden:
a. die Rechtsnachfolger der Anna Louise und Hen⸗ riette Geschwister Steinke und deren Ehemänner mit ihren Ansprüchen auf das Muttererbe, welches auf Hußighaugand Nr. 8 Abthl. III. Nr. 2 und auf Putzighauland Nr. 147 und Nr. 148 Abthl. III. Nr. 1 aus dem Recesse vom 22. Oktober 1825 für die Geschwister Steinke mit je 29 Thlr. 27 Sgr. ½ Pf. eingetragen steht;
b. die Anna Susanna Steinke und deren Rechts⸗ nachfolger bezüglich des Muttererbes von 55 Thlr. 17 Sgr. nebst Zinsen, welches auf den unter a ge⸗ nannten Grundstücken Abthl. III. Nr. 3 bez. 2 aus dem am 5. November 1838 bestätigten Recesse vom 2. Oktober 1838 haftet.
Czarnikau, den 3. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[52617]
1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. “ 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
—
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen v114““
8 Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren ge⸗
angener Hypothekendocumente, hat das Königliche
mtsgericht zu Salzwedel durch den Amtsgerichts⸗ 88 Chemnitz am 8. November 1892 für Recht er⸗ annt:
Folgende Hypothekeninstrumente:
I. Das Hypothekeninstrument über das auf dem Kossathenhofe Band 3 Blatt Nr. 27 des Grundbuchs von Dähre für den Lieutenant Alfred Cuno Pari⸗ dam von dem Knesebeck zu Tylsen in Abtheilung III. Nr. 5 eingetragene Ablösungs⸗Kapital von 37 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf., in Worten: Siebenunddreißig Tha⸗ lern achtzehn Silbergroschen zwei Pfennigen nebst 4 % Zinsen, bestehend aus einer Ausfertigung des Ablösungsrecesses vom 17. November 1845 und an⸗ geheftetem Hypothekenschein vom 8. Dezember 1846;
II. das Hypothekeninstrument über die auf dem Ackerhofe Band 2 Blatt 1 des Grundbuchs von Dähre in Abtheilung III. Nr. Zabc eingetragene Ablobung der drei Gebrüder Johann Joachim Hein⸗ rich Elvert, Johann Joachim Peter Elvert und Joachim Heinrich Friedrich Elvert von je 200 Thlr., in Worten: Zweihundert Thalern nebst Naturalien und das Hypothekeninstrument über die auf demselben Ackerhofe in Abtheilung III. Nr. 38d eingetragene Ablobung der Marie Sophie Dorothee Germer über 400 Thlr., in Worten: Vierhundert Thaler nebst Naturalien, beide bestehend aus einer Ausfertigung des Uebergabe⸗Altentheils⸗ und Ablobungsvertrages vom 14. Oktober 1844 und Hypothekenschein vom 20. Mai 1845;
III. der Hypothekenbrief vom 4. Februar 1873 über das auf der Grundsitzerstelle Band I. Blatt Nr. 60. des Grundbuchs von Molmke Abtheilung III. Nr. 14 für den Kaufmann August Wilhelm Seehausen zu Salzwedel eingetragene Darlehn von 120 Thlr., in Worten: Einhundertundzwanzig Thalern, nebst 5 % Zinsen mit Ausfertigung der notariellen Schuld⸗ urkunde vom 30. November 1872;
IV. das Hypothekendoecument über das auf der Mertens'schen Grundsitzerstelle zu Wiersdorf Band I. Blatt Nr. 11 des Grundbuchs von Wiersdorf in Abtheilung III. Nr. 5 für den Ackermann Joachim Lagemann zu Wiersdorf eingetragene Darlehn von 275 Thlr., in Worten: Zweihundertfünfundsiebenzig Thalern nebst 4 % Zinsen, bestehend in einer Aus⸗ fertigung der gerichtlichen Correal⸗Obligation vom 3. August 1847 nebst angeheftetem Hypothekenschein vom 10. August 1847 und Hypothekenbuchsauszug vom 11. Juli 1859;
V. das Hypothekendocument über die auf dem Kossathenhofe Nr. 9 zu Gröningen Band I. Blatt Nr. 27 des Grundbuchs von Gröningen in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 a., b., für die Geschwister Joachim Dietrich Tegge und Catharine Marie Tegge ein⸗ getragene Abfindung von je 50 Thlr. nebst Naturalien und eventl. Wohnungsrecht, bestehend aus einer Aus⸗ fertigung des Uebergabevertrages d. d. Salzwedel, den 31. Dezember 1830 und Gröningen, den 27. Ok⸗ tober 1831 nebst angeheftetem Hypothekenschein vom 20. November 1832;
VI. das Hypothekendocument über die auf dem Ackerhofe Band I. Blatt Nr. 4 des Grundbuchs von Groß⸗Grabenstedt in Abtheilung III. Nr. 12 a.— f. für die 6 Geschwister Lühmann:
a. Catharine Marie Wilhelmine, b. Joachim Heinrich Christoph, c. Anna Marie Wilhelmine,
d. Friedrich Christoph Hermann, 8. Betnric Friedrich Adolph und
8 f. Johann Joachim Friedrich 8 eingetragene Vatergut von je 700 Thlr., in Worten: Siebenhundert Thalern, nebst Naturalien und freiem Unterhalt und dem Recht auf Annahme des Hofes, bestehend aus einer Ausfertigung des Erbrecesses vom 21. Mai 1867 nebst angeheftetem Hypotbekenbuchs⸗ auszuge vom 14. August 1867,
VII. das Hypothekendocument über das auf der Grundsitzerstelle Band 3 Blatt Nr. 28 des Grund⸗ buchs von Schadewohl und auf der 6ten Parcelle des dismembrirten Ackerhofes Nr. 9 zu Schadewohl, früher Band 64 c. Fol. 60 des Hypothekenbuchs, jetzt als Pertinenz übertragen nach Band 3 Blatt Nr. 28 des Grundbuchs von Schadewohl in Abthei⸗ lung III. Nr. 9 c. resp Z3c. eingetragene Muttergut der Marie Louise Minna Tolle von 25 Thlr., in Worten: Fünfundzwanzig Thalern, bestehend aus einer Aus⸗ fertigung des Erbtheilungsrecesses vom 28. Oktober 1865 und den beiden Hypothekenbuchsauszügen vom 25. November 1865, 8
werden für kraftlos erklärt, und zwar die Docu⸗ mente ad 1, II, III, IV, V und VII behufs Löschung, das Document ad VI dagegen behufs Löschung und zum Zweck der neuen Ausfertigung für den Ackermannssohn Johann Joachim Friedrich Lühmann bezüglich der für denselben noch wachenden Forderung.
Salzwedel, den 15. November 1892. Königliches Amtsgericht.
8
v.
[52616] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 1. Dezember 1892 ist die aus der Schuldurkunde vom 13. Dezember 1872
und dem Hypothekenbrief vom 20. Dezember 1872
bestehende Hypothekenurkunde, noch gültig über 2000 Thaler, Rest von 2950 Thaler Kaufgeld, ein⸗ getragen für das Fräulein Lina Heyn in Kamenz auf dem dem Bäckermeister Rudolph Scharf in Kamenz gehörigen Grundstück Nr. 40 Kamenz Ab⸗ theilung III. Nr. 9, für kraftlos erklärt worden. Frankenstein, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
[52612]
„Durch Ausschlußurtheil vom 25. November 1892 ist auf Antrag des Gastwirths Heinrich Wencker zu Dortmund die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Dortmund Band 8 Art. 41 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 1 a. eingetragene Post von 119 Thalern 21 Sgr. für Gottlieb Carl Theodor Doerts für kraftlos erklärt worden.
Dortmund, den 29. November 1892. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 16. November 1892. Großmann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag: 1) des Mühlenbesitzers Robert Gerstler, 2) des Briefträgers Wilhelm Bachor, 3) des Grundbesitzers Jacob Waschk, sämmtlich zu Kurken, vertreten durch den Rechtsanwalt Le Blanc zu Hohenstein, erkennt das Königliche Amtsgericht zu “ durch den Amtsrichter Arendt für
Kecht:
Die eingetragenen Gläubiger oder deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf folgende, auf Kurken Nr. 10 eingetragenen und auf Kurken Nr. 1 und 55 übertragenen Posten:
:1) das in Abtheilung III. Nr. 3 bezw. 28 bezw. 1 eingetragene Vatererbtheil der Geschwister Friedrich, Louise, Gottlieb und Carl Gunia von 26 Thalern 20 Sgr. aus dem Erbreceß vom 28. August 1837,
.2) das in Abtheilung III. Nr. 7 bezw. 30 bezw. 3 eingetragene Vatererbtheil der Geschwister Caroline, Ferdinand, Christine, Wilhelmine und Carl Friedrich Reddig von 124 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf. aus dem Erb⸗ receß vom 11. Juni 1848
ausgeschlossen. Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
[52620]
V.. N W
Arendt.
2993] Oeffentliche Zustellung.
In der Ehescheidungssache der Frau Amalie Emma Ziege, geb. Jäger, genannt Hannemann, zu Luckenwalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Leopold Meyer hier, gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Johann Friedrich Gustav Ziege, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung und Ehebruchs, wird der Beklagte nach bereits erfolgter Zustellung der Klage mit Ladung anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, auf den 28. Februar 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, Jüdenstr. 59, Zimmer 119, mit der Auf⸗ forderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Berlin, den 3. Dezember 1892.
Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 22.
[52992] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der verehel. Johanna Hulda Schneider, geb. Schulze, in Zadel, Klägerin, gegen den Fuhr⸗ mann Ernst Hermann Schneider, vormals in Nossen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, Aufhebung der Ehe betreffend, ladet die Klägerin den Beklagten anderweit zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den S8. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen, indem sie noch an⸗ eigt. daß sie eventuell auf Herstellung des ehelichen Lebens klagen und beantragen werde, den Beklagten zur Fortstellung des ehelichen Lebens zu verurtheilen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Freiberg, den 7. Dezember 1892.
Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts daselbst: “ Hammer, Actuar. 88 [52994) SOeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Kutschers Wilhelm Müller, Juliane, geb. Hartkopf, zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Dahmen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Solingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Mißhandlung ꝛc., mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreiis vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf den 20. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Waßmann, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52991] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schmied Maria Würtz, geb. Wünschiers, zu . vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Groeger zu Oels, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schmied Carl Würtz, zuletzt zu ,ee Kr. Groß⸗Wartenberg, jetzt unbekannten
ufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den 88 für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Oels auf den 14. ee 1893, u“ 9 Uhr, mit der ufforderung, einen ei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 8’8 bekannt gemacht.
Mertens, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52982] Oeffentliche Zustellung und Ladung. In Sachen der Pflegschaft über „Magdalena Staudinger“ ill. der Taglöhnerswittwe Anna Aich, geb. Staudinger, in Frauenbrünnl vertreten durch den Vormund Josef Griesbeck, Krämer in Alburg, und dieser durch Anna Aich, Kläger, gegen den led., großjähr. Zimmermann Johann Meindorfer von Lindach, A.⸗G. Bogen, zuletzt in Straubing wohn⸗ haft, nnn unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Vaterschaft und Alimente wird Beklagter zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfällige Verurtheilung zur An⸗ erkennung der Vaterschaft zu dem obenbezeichneten Kinde, zur Leistung eines jährlichen in Vierteljahrs⸗ raten vorauszahlbaren Alimentationsbeitrages von 50 ℳ auf 14 Lebensjahre des Kindes und des halben Schulgeldes innerhalb obiger Zeit in die öffentliche 5 2 5 9 — 4 — 8 7 Sitzung des K. Amtsgerichts Straubing auf Freitag, den 20. Januar 1893, Vormittags 8 ½ Uhr, Zimmer Nr. 6, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klage hiemit vor⸗ geladen. Stenbing, den 7. Dezember 1892. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Straubing. (L. S.) Staimmer, K. Sertretär.
[53051] Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelichte Caroline Kalter von Ems, jetzt zu Wiesbaden, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalte abwesenden Spengler Georg Hüther von Eschwege, zuletzt zu Wiesbaden wohnhaft, Be⸗ klagten, unter der Behauptung, derselbe habe in der Zeit vom 1. Dezember 1891 bis 29. März 1892, namentlich aber am 1. Januar 1892, in Wiesbaden mit ihr außerehelich den Beischlaf vollzogen, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zur Zahlung von 17 ℳ 14 ₰ Kindbettkosten und für das von der Klägerin am 27. September d. IJs. geborene Kind vom Tage der Geburt bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre 37 ℳ 71 ₰ jährliche Alimente, die rückständigen, am 27. September d. IJs. fälligen sofort und die laufenden in vierteljährlichen Raten voraus zu zahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wiesbaden, Haus Marktstraße 1/3, Zimmer Nr. 18, auf den 27. Fe⸗ bruar 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Axthelm, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.
[52981] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen: Hoebel, Martin, illeg. der Dienst⸗ magd Maria Höbel von Albus, vertreten durch den Vormund Johann Georg Rothärmel, Söldner da⸗ selbst, Klagspartei, gegen Gabler, Eduard, ledigen großjährigen Holzhändler, zuletzt wohnhaft in Probst⸗ ried, nun bedienstet bei Dampfsägewerksbesitzer Louis Ortlieb in Russisch Moldawitza, Post Watra Boka⸗ wina, Beklagten, wegen Forderung, wird letzterer zur mündlichen Verhandlung über den Antrag des Vormunds auf vorläufig vollstreckbare kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von
120 ℳ — rückständige Alimente für die Zeit vom
10. Juni 1891 bis dahin 1892 — in die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichts Kempten vom Don⸗ nerstag, den 9. März 1893, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 2, nach erfolgter Be⸗ willigung des Armenrechts und der öffentlichen Zu⸗ stellung hiemit vorgeladen.
Kempten, 6. Dezember 1892.
Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Hofmann, geschäftsl. K. Secretär.
[53052] Oeffentliche eeceng.
„Nr. 61 760. Die Firma J. Koch's Nachf. Strahm in Mannheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kah daselbst, klagt gegen Bäcker Franz Faß, zuletzt hier, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Waarenkauf, mit dem Antrage, auf vorläufig voll⸗ streckbare Verurtheilung desselben zur Zahlung von 297 ℳ 10 ₰ nebst 6 % Zinsen vom 5. November 1892, dem Fälligkeitstage an, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites vor Gr. Amtsgericht 1. hierselbst in den auf Donnerstag, 19. Januar 1893, Vorm. 9 Uhr, bestimmten Termin. Zum Zwecke der
888 Zustellung an Beklagten wird dieser
uszug der Klage veröffentlicht. Mannheim, den 1. Dezember 1892. 8 Die EE“ Gr. Amtsgerichts. alm.
[52984] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 19 189. Die Firma S. Weinberger zu Bruchsal, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosen⸗ feld hier, klagt gegen den August Herbold, Bäcker⸗ meister von Mamnheim, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, aus Waarenkauf, mit dem Antrage auf: 1) Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1549 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 1. Dezember 1892, 2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Kammer 1. für Handelssachen des Großherzogl. Landgerichts zu Mannheim auf Frei⸗ tag, den 17. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fnm Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 6. Dezember 1892. ““
““ Schneider,
Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.
[52983 Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister J. A. Kränsel zu Breslau, Am Rathhaus 22, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Porsch u. Werner zu Breslau, klagt gegen den Kaufmann Edmund Ruprecht, früher dien Holtei⸗ straße Nr. 36, jetzt in Amerika, wegen 162,75 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 26. Oktober 1891 für die am 26. März und 26. Oktober 1891 gefertigten und ge⸗ lieferten Kleidungsstücke mit dem Antrage, den Beklag⸗ ten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 162,75 ℳ, in Worten: Einhundertzweiundsechzig Mark fünfundsiebenzig Pfennig nebst 5 % Zinsen seit dem 26. Oktober 1891 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4. Zimmer 49 I. Stock, auf den 2. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
1“ Meyer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[52985) SOeffentliche Zustellung.
Die Eheleute Spengler Georg Berschwinger und Elise, geb. Fink, in Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dietz daselbst, klagen gegen den Commis August Noah, früher zu Frankfurt a. M., jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, aus Dar⸗ lehn mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 547 ℳ nebst Zinsen und
rozeßkosten einschließlich derjenigen des Mahn⸗ und Arrestverfahrens und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Köriiglichen Landgerichts zu Frank⸗ furt a. M. auf den 2. März 1893, Vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 2. Dezember 1892. 8 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht
. [52986] Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinenschlosser Friedrich Dillmann zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hecht daselbst, klagt gegen die Ehefrau des Land⸗ wirths Conrad Nicolaus Braun, Minna, geb. Finzel, zuletzt zu Seckbach, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus Darlehn, mit dem Antrage anf Verur⸗ theilung der Beklagten zur Zahlung von 3300 ℳ nebst Zinsen und Prozeßkosten unter solidarischer Haftbarkeit der Eva Finzel in Seckbach und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 2. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 2. Dezember 1892.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[53054] Oeffentliche Zustellung. „Der Peter Herling I. zu Malchen, vertreten durch Rechtsanwalt Schmeel zu Darmstadt, klagt gege
den Karl Schüler I. von Malchen, dermalen un
bekannt wo? in Amerika abwesend, aus Immobili kaufverträgen, bezw. Cessionen vom 15. Juli * 188 und 1. März 1887 und auf Grund Anerkenntnisse und Zahlungsversprechens seitens des Beklagten 1 dem Antrage, den letzteren durch für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklärendes Urtheil kostenfällig Zahlung von 75 ℳ nebst 5 % Zinsen vom 11. No⸗ vember 1890, sowie 200 ℳ nebst 5 % Zinsen von 11. November 1890 schuldig zu erkennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits vor das Großherzogl. Amtsgericht II. zu Darmstadt auf den 20. Februar 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Darmstadt, den 7. Dezember 1892. Schell, Hilfs⸗Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts II.
[529877 SOeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Tischlermeisters Hermann Rosen⸗
thal, geb. Lenz, zu Alt⸗Damm, vertreten durch ihren
genannten Ehemann, klagt gegen 1) die Wittwe des Fischermeisters Carl Rosenow, Bertha, geb. Obschinsky, in Alt⸗ amm, 2) den Arbeiter Hermann Carl August Rosenow zu Berlin, Lausitzerstr. 33, 3) den Ober⸗Matrosen der 2. Marine⸗Division 4. Compagnie Carl August Julius Rosenow, z. Z. auf dem Schiffe Leipzig zu China, 6 4) den Schneidergesellen Wilhelm Friedrich Rosenow zu Alt⸗Damm, 5) die Louise Bertha Ella Rosenow zu Alt⸗ Damm, — ad 4 und 5 noch minderjährig und vertreten durch ihre Vormünderin, die Wittwe Rosenow zu Alt⸗Damm — wegen einer Restzinsforderung für die Zeit vom 1. April 1891 bis zum 1. April 1892 aus dem auf dem im Grundbuche von Alt⸗Damm Band IV. Blatt 1 verzeichneten, den Beklagten gemeinschaftlich gehörigen Grundstücke in Abtheilung III. zur ersten und alleinigen Stelle eingetragenen Kapital von lern = 1800 ℳ mit öu