1892 / 295 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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. 11ö1“u“ 11e“ . aber, wie seinem Freund Wolfram und seiner Schwägerin Ruth, dient der Kampf mit ihr zu einem Läuterungsprozeß, und es gelingt ihnen, im Verlauf der Handlung sich aus den Netzen, mit denen Dämon Gold auch sie zu umgarnen suchte, zu der Erkenntniß heraus⸗ zuarbeiten, daß höhere Güter als Geld und Besitz das Ziel des Strebens ausmachen. Der ansprechende und lebendig geschriebene Roman dürfte sich wohl die Gunst eines weiteren Leserkreises erwerben.

Reitend⸗Reizend. Roman von Hans Hermann. Breslau, Schlesische Buchdruckerei, Kunst⸗ und Verlags⸗Anstalt, vor⸗ mals S. Schottländer. Der Verfasser, ein gründlicher Kenner des Reitsports, schildert mit viel Geschick sportmäßiges Leben und Treiben. In den Gefuühlen der handelnden Personen des Romans, von der Gutsherrin bis zur Kammerjungfer, giebt steis der Sport den Ausschlag. Aber wie der Gistliche in der zweiten Hälfte des Werks einsieht, daß diese Passion nicht recht mit seinem Berufe vertrage, so kommt auch in der schließlichen Lösung des Knotens durch drei glück⸗ liche Brautpaare die Anschauung zu ihrer Berechtigung, daß nicht alles, was unter dem Namen Sport geht, zu rechtfertigen sei; der echte Reitsport jedoch, der Charakter und Körper des Menschen stählt und ihn frisch und geschmeidig erhält, wird stets seine Be⸗ deutung bewahren, und ihm gilt das Loblied, mit dem der Verfasser sein flott geschriebenes Werk schließt.

Werther der Jude. Roman von Ludwig Jacobowski. Berlin, Verlag von Max Hoffschläger. Das Werk behandelt zum ersten Male die Judenfrage in Romanform und will von dem zeit⸗ genössischen Judenthum und den gegnerischen Strömungen ein Bild geben. Zu diesem Zweck zeichnet der Verfasser den Unterschied zwischen der alten und jungen jüdischen Generation an Vater und Sohn einer jüdischen Banquierfamilie. Man kann nicht sagen, daß die Wahl dieser Repräsentanten des Judenthums eine glückliche gewesen ist. Weder der Vater, der die ihm vertrauend entgegenkommenden Christen mit schlauer Berechnung um das Ihre bringt, noch der religionslose, sinnliche und maßlos von sich eingenommene Sohn, der für verschwommene allgemeine Menschenliebe schwärmt, sich von seinem Volke lossagt, aber doch mit allen Fibern an ihm hängt, und schließlich infolge dieses Konflikts ein tragisches Ende nimmt, können als richtige Typen gelten; sie machen auf den Leser einen abstoßenden Eindruck. Die den größeren Theil des Werks einnehmende Liebes⸗ geschichte steht mit der eigentlichen Idee des Buchs nur in einem äußerst losen Zuseetnenban und erhebt sich nicht über die ““ der zahlreichen Werke der modernen naturalistischen Richtung.

Naomi oder Die letzten Tage von Jerusalem. Von der Verfasserin der „Pomponia“. Dresden, Verlag von Otto

namen „Bergquell“ veröffentlichten auserlesenen Erzählungen für das christliche Haus. Mit anerkennenswerthem Fleiß hat die Verfasserin die eingehendsten geschichtlichen Studien gemacht, auf Grund deren sie ein anschauliches und wirkungsvolles Bild der inneren wie äußeren Umstände entwirft, die den Verfall des jüdischen Reichs und die Zer⸗ stüͤrung Jerusalems herbeiführten. Auf diesem historischen Hintergrund pielt sich die Erzählung ab, welche die Wandelung Naomi’s von einer strengen Jüdin zu einer gläubigen Christin schildert. Tief religiöses Gefühl und ein echter Glaube kommen in dem Werke zum lebendigen Ausdruck. Kalender.

J. C. Schmidt's Abreißkalender mit täglichen Rath⸗ schlägen für den Blumen⸗ und Pflanzenfreund 1893. Preis 50 Dieser von „Blumen⸗Schmidt“ in Erfurt herausgegebene Abreiß⸗ kalender liegt im vierten Jahrgange vor und enthält für jeden Tag nützliche Belehrungen für die Pflege der Blumen.

Von dem Forst⸗ und Jagd⸗Kalender von Judeich und Behm für 1893 ist jetzt auch der zweite Theil (im Verlage von Julius Springer, Berlin) erschienen. Er enthält eine statistische Uebersicht und den Personalstatus der Forsten des Deutschen Reichs und der deutschen Forstverwaltung auf Grund amtlicher Mittheilungen, sowie Nachrichten über die forstlichen Unterrichtsanstalten Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, über Forstvereine und eine Statistik der österreichischen Staats⸗ und Fondsforste, ferner der Waldfläche der Schweiz und den Personalstatus der schweizerischen Forstbeamten.

Paul Moser's Haushaltungsbuch ist jetzt für 1893, und zwar in seinem siebenten Jahrgang erschienen (Pr. 3 Verlag von Julius Moser, Potsdamerstr. 110). Das praktische Buch eignet sich nicht nur für den Schreibtisch deutscher Hausfrauen, sondern läßt sich ebenso gut von den Hausherren verwerthen. Es ist Raum darin zum Eintragen der Ausgaben für jeden Tag des Jahres. Ebensp brauchbar, und speciell für den Hausherrn berechnet, ist Paul Moser's Notizkalender als Schreibunter⸗ lage für 1893 (Preis 2 ℳ); auch dieser Kalender enthält Raum zu Notizen für jeden Tag und überdies noch zahlreiche Zuthaten, welche für den Briesverkehr und andere das wirthschaftliche Leben betreffende Bedürfnisse geeignet sind; als Zugabe ist ein Wandkalender, eine Eisenbahnkarte Deutschlands und ein Linienblatt beigefügt.

Der Schülerkalender „Mentor“, Verlag von H. A. Pierer in Altenburg, ist in seinen beiden Ausgaben für Schüler und Schülerinnen für 1893 erschienen. Der allbeliebte Kalender hat dies⸗ mal einen noch reicheren Illustrationsschmuck erhalten, als die vorauf⸗ egangenen Jahrgänge. Alle historischen Gedenktage, die Geburtstage ö und berühmter Personen, Fürsten, Staatsmänner,

Feldherren und Dichter sind mit Porträtköpfen, scenischen Skizzen

und allegorischen Vignetten bezeichnet worden; die christ⸗ lichen Feste wurden durch ganzseitige Bilder mit Gedichten hervor⸗ gehoben. Dann finden wir Beschreibungen beliebter Bewegungsspiele und eine Art Westentaschenlexikon. Da wird vom Aeccumulator bis zur Windrose kurz, aber sachgemäß Auskunft über „Allerlei Wissens⸗ werthes für den täglichen Gebrauch“ gegeben. Der Zweck des Men⸗ tors, dem Schüler ein thatkräftiger Freund zu sein, wird in wirksamer Weise noch durch allerlei und Gedächtnißstoffe sowie durch geschichtliche und geographische Tabellen gefördert.

Notizkalender und Zeitungskatalog für 1893 von Haasenstein u. Vogler A.⸗G., in Berlin, Friedrichstr 190, Ecke Kronenstraße. 27. Auflage. Das elegante Aeußere dieses Geschäftsbuchs, das in mattgrüner Farbe mit ilberner Pressung ge⸗ halten ist und in Entwurf und Ausführung eine treffliche Leistung der deutschen Buchtechnik genannt werden darf, macht zusammen mit der im Einband enthaltenen schiefernen Notiztafel, mit dem farbigen Druck des Textes und der Unterscheidung der verschiedenen Ab⸗ theilungen durch farbiges Pabvier den Haasenstein u. Vogler'schen Katalog zu einem Schmuckgegenstand für den Schreibtisch. Der Inhalt ist durch die neuen Abtheilungen: Post⸗ und Telegraphen⸗ wesen (nach amtlichen Quellen), den durch einen sachkundigen Bankbeamten geschriebenen Abschnitt über den Geschäftsverkehr der Reichsbank, sowie Ortsregister derjenigen Plätze, an welchen Zeitungen erscheinen, wesentlich bereichert, und die Zeitun stabellen sind, wie man sich durch Stichproben überzeugen kann, forgfältig vervollständigt.

Weihnachts⸗Literatur.

Das Weihnachtsbuch von Philipp Graf zu Eulen⸗ burg. Pr. eleg. geb. 5 ℳ. Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Das schön ausgestattete Buch enthält allerhand Erzählungen, Märchen und Gedichte, mit Illustrationen, sowie sieben Musikstücke, die sich alle auf das Weihnachtsfest beziehen. Für eine fröhliche Weihnachts⸗ feier wird das Buch allen Familien und besonders den Kindern hoch willkommen sein, da es die Feststimmung in angemessener, würdiger Weise erhöhen hilft. Der Verfasser, preußischer Gesandter in München, ist als Musiker längst bekannt; jetzt erweist er sich in diesem prächtigen Buch auch als ein ebenso begabter Dichter und Erzähler. Das Buch verdient warme Empfehlung und weiteste Ver⸗ breitung, an der es ihm auch gewiß nicht fehlen wird.

Robinson Crusoe, nach der ursprünglichen englischen Ausgabe des Daniel Defoe, mit 120 Abbildungen von Walter Paget. Preis eleg. geb. 6 Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Um dieses Buch in empfehlende Erinnerung zu bringen, bedarf es nur der Nen⸗ nung des Titels; doch sei erwähnt, daß die vorliegende Ausgabe keine

ondern die Erzählung in vollständigem Um⸗

gekürzte Bearbeitung ist, sonder lung 1 fang und guter Uebersetzung bringt. Die Ausstattung ist vorzüglich.

Brandner. Das Werk bildet den elften Band der unter dem Sammel⸗-

Untersuchungs⸗Sachen. .Aufgebote, Zustellungen u. der I.

Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

6. Kommandit⸗Gesellschaften Sef ehh u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und

Oeffentlich er Anzeiger. ““

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Wirthschafts⸗

enossenschaften.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[53959] Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der hinter den Tischlermeister und Billard⸗ fabrikanten Albert Zimmermann in den Acten U. R. II. 122/82 wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung unter dem 7. Februar 1882 er⸗ lassene und unter dem 19. März 1885 erneuerte Steckbrief wird hierdurch nochmals erneuert.

Berlin, den 3. Dezember 1892. Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht I.

[54243] Oeffentlicher Aufruf.

Der Diener Fritz Wegner, geboren am 26. Mai 1857 zu Krüssow, zuletzt in Berlin, Boyenstraße 20, wohnhaft gewesen, wird in der Strafsache gegen Walter 130 D. 584. 92. als Zeuge gesucht und zur Angabe seiner Adresse aufgefordert.

Alle Behörden und Privatpersonen werden ersucht, von ihrer etwaigen Wissenschaft über des Letzteren oder seiner Eltern Aufenthalt dem unterzeichneten Gericht Mittheilung zu machen.

Berlin, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 130.

[54150] Beschluß.

In der Strassache gegen den militärpflichtigen Postgehilfen Oskar Adolf Albert Bartsch aus Artern wegen Entziehung der Wehrpflicht, Vergehen gegen § 140 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B., wird die Caution des Angeklagten Bartsch, welche derselbe bei dem Ober⸗Postamt zu Halle eingezahlt hat und welche jetzt bei der Königlichen Regierung s⸗Hauptkasse zu Merseburg deponirt ist, gemäß § 140 Str.⸗G.⸗B. zur Deckung der den Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, mit Beschlag belegt.

Torgau, den 25. November 1892.

Königliches Landgericht. Strafkammer. Bachmann. Lippmann. Bruns.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[53971] Bekanntmachung. Für die Dauer des Geschäftsjahres 1893 ist zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Königlichen Landgerichts Berlin I. neben dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger das Berliner Intelligenz⸗Blatt bestimmt worden. Berlin, den 3. Dezember 1892. Der Landgerichts⸗Präsident: Angern.

[54287] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 140 Nr. 6408 auf den Namen der Frau Kaufmann Collin, Wanda, geb. Haagen, in Berlin eingetragene, zu Berlin in der Stralsunderstraße Nr. 63 belegene Grundstück am 1. Februar 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 5 a 31 am mit 8920 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus

dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 29. November 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.

[154291] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 23 Blatt Nr. 1202 auf den Namen der Frau Schriftsetzer Oenicke, Friederike Auguste Emilie, geb. Horn, zu Berlin, eingetragene, in Alt⸗Moabit Nr. 53 belegene Grundstück am 14. Februar 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd⸗ geschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 5 a 7 qam groß und mit 3170 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden kusgeoncert die nicht von selbst auf den Er⸗ ss er übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von

ital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ bei Feststellung des geringsten Gebots nicht erücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden öö vor Sehluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ edsaag Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. Februar 1893, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 3. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77.

der b

[54289] Zwangsversteigerung.

Im Wege der enhebolerc es soll das im Grundbuche von der Friedrich⸗Wilhelmstadt Band 11 Nr. 249 auf den Namen des Kaufmanns Richard Bruck eingetragene, Am Schiffbauerdamm Nr. 12 belegene Grundstück am 28. Januar 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue S straße 13, Hof, Flügel C., parterre, al 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 5 a 69 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück

betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, r. 41, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht pervorsing insbesondere derartige 1“ von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 28. Januar 1893, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 3. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.

[50038] Aufgebot. 8

Sophie, verehel. Graulich, geb. Hain, in Groß⸗ röda hat das Aufgebot betreffs des unter dem 16. November 1844 ausgefertigten 3 ½ % igen Renten⸗ bankscheins Nr. 1236 der Herzogl. Landrentenbank zu Altenburg über 25 Thlr. = 75,00 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Juni 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Burg⸗ straße Nr. 11, 2 Treppen, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Altenburg, den 16. November 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Abth. II a. (gez.) Reichardt. Veröffentlicht:

Altenburg, den 24. November 1892.

Gerichtsschreiberei II a. des Herzogl. Amtsgerichts. (L. S.) Schack, Actuar.

[29642] 8 Großherzogliches Amtsgericht Oldenburg. Abth. 1

Der Zuschneider Albert Schrickel zu Lahr im Großherzogthum Baden, hat vorgestellt und be⸗ UBeinigt. daß ihm der 40 Thaler⸗Schuldschein, der Oldenburgischen Eisenbahn⸗Prämienanleihe des Hersogthnans Oldenburg von 1871 Nr. 56 200 ab⸗ handen gekommen und wahrscheinlich verbrannt sei.

Derselbe hat beantragt, daß ein Aufgebot wegen des n abhanden gekommenen Schuldscheins erlassen werde.

Dem Ansuchen wird stattgegeben und der Inhaber des bezeichneten Papiers aufgefordert, dasselbe spätestens in dem Aufgebotstermine am 17. Sep⸗ tember 1895 im Original vorzulegen und seine Rechte anzumelden, widrigenfalls auf Antrag des ge⸗ nannten Albert Schrickel das Papier für kraftlos erklärt wird. 111“

1892, August 8.

Harbers.

[53983] 1

Das K. Amtsgericht . I., Abth. f. C. S. hat am 7. d. M. folgendes Aufgebot erlassen:

Es ist angeblich zu Verlust gegangen der Depositen⸗ schein der bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier Nr. 6355 vom 31. Dezember 1888, gezeichnet von Director Otto und Procurist Wirthmüller, wonach der Privatier Markus Hörmann dahier bei ge⸗ nannter Bank 7000 in sieben 3 ½ % Bagyer.

Vereinsbank⸗Pfandbriefen à 1000 mit Coupons pr. 1. März 1889 hinterlegt hat. Auf Antrag des Rechtsanwalts Siegel I. für den Hinterleger wird nun der allenfallsige Inhaber des genannten Scheines aufgefordert, seine Rechte hierauf bis spätestens im Aufgebotstermine am Montag, den 19. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 40/II. anzumelden und den Derositenschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, 9. Dezember 1892.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.

[39970] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 191 zu Beuthen O.⸗S., für den Obermeister Josef Neu⸗ wirth zu Friedenshütte ausgestellt am 1. April 1892, noch über 421,64 lautend, ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag des Josef Neuwirth ergeht daher die öffentliche Aufforderung, daß ein jeder, der an dem genannten Sparkassenbuch ein Anrecht zu haben vermeint, spätestens im Aufgebotstermine, den 29. April 1893, Vormittags 10 Uhr, sich bei dem unterzeichneten Gericht, Terminzimmer Nr. 6, im Hause Nr. 5 an der Gerichtsstraße, melden und das Buch vorlegen möge, widrigenfalls letzteres für kraftlos erklärt werden wird.

Beuthen O.⸗S., den 7. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht.

[40220] Aufgebot. 8

Das Sparkassenbuch der Niederlausitzer Ständi⸗ schen Nebensparkasse zu Sorau Litt. F. Nr. 34872, über 104 72 am 31. Dezember 1890 lau⸗ tend, ist angeblich verloren gegangen.

Auf Antrag der berebeleen abrikarbeiter Neu⸗ mann, Auguste, geb. Röhnisch, zu Sorau wird ein Jeder, der an diesem Sparkassenbuche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, seine An⸗ sprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine, 25. April 1893, Vormittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. III., anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Sparkassenbuches erfolgen wird.

Sorau, den 6. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[54035] Bekanntmachung. B

Auf den Antrag des Kaufmanns J. Meyer in Elbing wird der Inhaber des angeblich verloren ge⸗ gangenen Wechsels d. d. Elbing, den 15. November 1891 über 850 ℳ, zahlbar am 8. Dezember 1891 bei J. Meyer in Elbing, ausgestellt von dem Antrag⸗ steller an eigene Ordre, angenommen von dem Bäcker⸗ meister J. Fahl in Allenstein, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 10. Juli 1893, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 12, anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls er für kraftlos er⸗ klärt werden wird.“

Elbing, den 5. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[53989] Aufgebot.

Der Häusler Christian Hintz zu Spornitz, namens minderjährigen Sohnes Christian, hat das

ufgebot des Hypothekenscheins über 450 zu 3 ½ % Zinsen, eingetragen am 22. Februar 1877 für die Häuslerfrau Marie Hintz, geb. Ahrendt, zu Spornitz auf die Büdnerei Nr. 4 zu Matzlow Fol. 1 des Grund⸗ und Hypothekenbuches, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Parchim, den 6. Dezember 1892. 1 Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

1. Untersuchungs⸗Sachen. 8 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Berlin, Dienstag, den 13. Dezember

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[39959] Aufgebot.

Die unverehelichte Frida Behrendt, der Gehöfts⸗ erbe Hermann Behrendt, die minderjährigen Amanda, Heinrich, Hans und Paul Behrendt, sämmtlich zu Brudersdorf, letztere vier durch ihre Vormünder, Ortsvorsteher Heinrich Behrendt zu Wendischhagen und Erbpächterwittwe Dorothea Behrendt zu Brudersdorf vertreten, haben hieher angezeigt, daß der Hypothekenschein über 3000 ℳ, eingetragen zu vier Procent Zinsen p a. für den verstorbenen Erb⸗ pächter Christian Behrendt zu Brudersdorf Fol. 4 des Grund. und Hypothekenbuchs der kanonfreien Häuslerei Nr. 5 zu Darbein unter dem 10. März 1884, verloren gegangen sei, und, nachdem sie den Uebergang der gedachten Forderung auf sich bezw. ihre Curanden im Wege Erbgangs nachgewiesen haben, das Aufgebot des über dieselbe ausgestellten Hypothekenscheins zum Zwecke der Mortification des letzteren beantragt. Der Inhaber des Hypotheken⸗ scheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. April 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und den Hypo⸗ thekenschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.

Dargun, den 29. September 1892. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[53991] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund⸗ buchs für den Gemeindebezirk Schmidt, wird der Jacob Kreischer, Schuster aus Schmidt, dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist, zur Geltendmachung seiner Rechte auf das in Artikel 495 der Grund⸗ steuermutterrolle auf den Namen Wilhelm Kreischer, Tagelöhner zu Schmidt, eingetragene Grundstück:

Flur 15 Nr. 1010/112 „Auf Kleinfeldchen“, Hofraum und Hausgarten, groß 7 a 86 qm, zu dem auf den 9. März 1893, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin geladen. Montjoie, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. III.

990] Oeffentliche Ladung. 1“ In Sachen, betressend die Anlegung des Grund⸗ buches für Bergwerke, wird der im Bergwerks⸗ Verzeichniß des Königlichen Ober⸗Bergamtes zu Dortmund als Eigenthümer des Bergwerks Große⸗ bruchwiese zu Laupendahl aufgeführte Kreisgerichts⸗ Rath Friedr. Keller aus Detmold oder dessen Erben auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts zu Ra⸗ tingen zu dem im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer 5, auf Montag, den 27. Februar 1893, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bestimmten Termine zur Wah⸗ rung ihrer Rechte mit der Verwarnung geladen, daß das Bergwerk, falls Ansprüche darauf nicht geltend emacht werden, als herrenlos nach den gesetzlichen behandelt werden wird.

Natingen, 2. Dezember 1892.

Wehling, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[53979] Aufgebot. Im Grundbuche von Leer Vol. XIII. Fol. 57 stehen als Eigenthümer eingetragen: James H. Müller Erben und zwar als zuletzt eingetragene Erben folgende Personen: 1) die Wwe. des Joh. Hinr. Albers, Catharina, geb. Sanders, 2) Johann Hinrich Albers, 3) Johannes Albers, Anna Catharina Albers, Friedrich David Albers, ad 1—5 zu je ⁄1° Antheil, 6) Ettje Albers, verehelichte Hinrich Buchmeyer zu 1¼14 Antheil, 7) Johann A. Sternsdorff zu ⅛6t4;, 8) Margaretha Heikelina Sternsdorff, verehelichte Wefermenn, griederika Sternsdorff, verehelichte S 9) aria Friederika Sternsdorff, verehelichte J. V. N. Sütthoff, 10) Johann Friedrich Sternsdorff, 11) Johann Albertus Sternsdorff, ad 8—11 und gemeinschaftlich zu 142, Focke van Loh eter van Loh Hermannus van Loh

zu je 56

zu je ½,

Joh. Hinrich Warners zu 14, Dirtje Schmidt,

Albert Poppen Schmidt, Jantje Eilerdina Schmidt,

88 Fischer b

zu je 7⁄½1,

20) Barbara Fischer 21) Antje Fischer 22) Johanna Fischer 23) Albert Poppen Fischer 1 24) Geeske Margaretha Fischer, verehelichte Eilert Jürgens Schneider, zu 1½21, 1 verehelichte Joh.

25) Johanna Maria Fischer, Behrends Starck, zu ½1. Da die genannten Eigenthümer zum großen Theil be⸗ reits verstorben, die jetzigen Erbberechtigten an dem frag⸗ lichen Grundbesitze aber unbekannt sind, so hat der Arbeiter Christian Cöster in Leer, welcher sich als Miterbe der unter Nr. 24 genannten Geeske Mar⸗

zu je 1/105,

Faretha Fischer ausgewiesen hat, zur Sicherung der ekannten Erbberechtigten ein Aufgebot beantragt. Infolge dessen werden alle, welche ein näheres!

oder doch gleiches Erbrecht, als der Antragsteller, an den bezeichneten Grundbesitz zu haben vermeinen, aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 18. März 1893, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte zu melden und zu legitimiren, widrigen⸗ falls die dann bekannten Erben als. die wahren Erben an dem Grundbesitze angenommen werden sollen, während die nach dem Ausschlusse sich etwa meldenden Erbberechtigten alle bis dahin über den Grundbesitz erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sind, sondern ihre Ansprüche lediglich auf das beschränken müssen, was alsdann von der Erbschaft noch vor⸗ handen ist. Leer, den 14. Neovember 1892. Königliches Amtsgericht. III. (Unterschrift.)

(53974] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Auf Antrag:

1) der Ehefrau Johanna Dorothea Möller, geb. Hinrichsen, c. c. m., dem Schlossermeister Johann Andreas Möller in Flensburg,

2) des Schiffers Hans Peter Jensen in Toft,

3) des Steinhauers

Gemeinde Gravenstein, . Markus Flensburg und

4) der Wittwe Christine Dorothea Sörensen, geb. Monratus. in Flensburg,

werden nachstehende Personen, welche verschollen sind, nämlich:

1) der Seemann Hans Christian Hansen Hin⸗ richsen, geboren in Sonderburg am 26. November 1822, als ehelicher Sohn des Seemanns Nikolai Hinrichsen und der Cäcilie Elisabeth, geb. Erichsen, in Sonderburg,

2) der Seemann Jörgen Christian Jensen, ge boren zu Toft am 16. Mai 1822, als ehelicher Sohn des Nicolai Friedrich Jensen und der Anna Maria Margaretha, geb. Clausen, zu Toft,

3) der Seemann Johann Friedrich Marquardsen, geboren zu Flensburg am 28. Dezember 1821, als ehelicher Sohn des Michael Marquardsen und der Anna Maria Marquardsen in Flensburg,

4) der Schiffszimmermann Jochim Christian Monratus, geboren zu Flensburg am 13. oder 18. September 1822, als ehelicher Sohn des Jochim Christian Monratus und der Christine Dorothea Monratus in Flensburg,

eventuell deren Erben hierdurch aufgefordert, sich bezw. ihre Erbansprüche spätestens bis zu dem hier⸗ durch auf Mittwoch, den 5. April 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 20, angesetzten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die genannten Verschollenen werden für todt erklärt und ihr hier befindliches Vermögen ihren bekannten Erben wird ausgeliefert werden.

I. den 5. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[53985] Abwesenheitsverfahren.

Durch Beschluß des Königl. Landgerichts Kaisers⸗ lautern vom 2. Dezember 1892 wurde Margaretha Giehl, gewerblose Ehefrau von Kaspar Rottmüller, Holzsetzer, beide auf der Eselsführth, Gemeinde Kaiserslautern, wohnhaft, sowie letzterer selbst und Consorten, welche bei diesem Gerichte gegen Sebastian Giehl, Steinbrecher, früher in Hochspeyer wohnhaft gewesen, das Aöwesen leiteverfahren betreiben, zu dem contradictorisch mit der Königl. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen:

„daß Sebastian Giehl, Steinbrecher aus Hoch⸗ speyer, im Jahre 1879 oder 1880 seinen Wohnort Hochspeyer verlassen hat, ohne bisher Nachrichten von sich gegeben oder einen Bevollmächtigten zurück⸗ gelassen zu haben, daß sein Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort unbekannt und der Abwesende vollständig ver⸗ schollen ist.“

Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf 7. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, im Königl. Landgerichtsgebäude dahier.

Kaiserslautern, den 8. Dezember 1892.

Der Königl. Erste Staatsanwalt: 8 RNeitbhe

[53992] Bekanntmachung. 1ö6 In Sachen Karl Greß, Maurer in Bubenhausen wohnhaft, das Abwesenheitsverfahren betreibend gegen Josef, genannt Christian Greß, früher Steinhauer, in Bubenhausen wohnhaft, hat das K. Landgericht, Civilkammer, dahier mit Beschluß vom 6. Mai 1892 den betreibenden Theil zum Beweise durch Zeugen darüber zugelassen, daß obgenannter Josef, ge⸗ nannt Christian Greß, ungefähr im Jahre 1867 nach Amerika ging und seit dieser Zeit keine Nachrichten mehr von ihm eingetroffen sind. Zur Vernehmung der Zeugen ist Termin bestimmt auf Montag, den 19. Dezember 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, in der Rathskammer des K. Landgerichts dahi Zweibrücken, 9. Dezember 1892. Der Kgl. Erste Staatsanwalt: ETillmann. 8

8

Marquardsen in

[54100] Bekanntmachung. Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Geh. Ober⸗Rechnungs⸗Raths a. D. Osann zu Blankenburg a. H. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ruhrort in der Sitzung vom 5. De⸗ zember 1892 für Recht:

Die Actie Litt. C. Nr. 5644 der „Rheinischen Stahlwerke zu Ruhrort“ über 600 ℳ, früher Prio⸗ ritäts⸗Actie Litt. A. Nr. 1531, wird für kraftlos

erklärt. 1 Königliches Amtsgericht.

[54090] 1 Aufgebot.

Nr. 60 770. Durch Ausschlußurtheil des Gr. Amtsgerichts III. hierselbst vom 1. d. M. wurde die Partialobligation der Ressourcegesellschaft in Mannheim vom 20. August 1841 Litt. B. Nr. 98 über 100 Gulden, verzinslich zu 3 ½ %, für kraftlos erklärt.

Mannheim, den 9. Dezember 1892.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Galm.

[54084] Aufgebot.

Nr. 60 766. Durch Ausschlußurtheil des Gr. Amtsgerichts III. hierselbst vom 1. d. M. wurde das Sparkassebuch der Stadt Mannheim auf den Namen des Karl Bussemer, Schiffer von Eber⸗ bach, welches die Conto⸗Nr. 34 618 trägt und auf 1. Januar 1891 eine Einlage von 603 46 nachweist, für kraftlos erklärt.

Mannheim, 9. Dezember 1892.

[54091] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Steinau a. O. Nr. 9834 über 212,69 ℳ, ausgefertigt für Louise Adam, für kraftlos erklärt worden.

Steinau a. O., den 3. Dezember 180

Königliches Amtsgericht.

[54101] Bekanntmachung.

Der von Piskors auf Franz Näther und Frau Näther, beide zu Rummelsburg, Schillerstr. 25 wohnhaft, gezogene, an die Ordre von Piskors zahl⸗ bare und am 12. Februar 1892 fällig gewesene, durch Giro von Piskors auf A. Lenz und von diesem auf Siegmund Lewin übergegangene, angeblich ver⸗ lorene Wechsel über 46 ist durch Ausschlußurtheil von heute für kraftlos erklärt.

Berlin, den 5. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung XVI.

[54103]

Von dem unterzeichneten Amtsgericht ist durch Ausschlußurtheil vom 3. Dezember 1892 die Urkunde, welche über die auf dem Grundstücke Blatt 214 Haus Pitschen Abtheilung III. Nr. 8 für die Susanna Cyrol, geb. Groß, zu Pitschen eingetragene Post von 600 gebildet ist und welche aus dem Hypotheken⸗ briefe und einer Ausfertigung der Schuldurkunde vom 13. April 1876 besteht, für kraftlos erklärt worden.

Pitschen, den 6. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

Bekauntmachung.

[54102]

Durch Ausschlußurtheil vom 29. November 1892 ist die Ausfertigung des Hypothekenbriefs über 1500 Eintausendfünfhundert Mark rückständige Kauf⸗ gelder nebst Zinsen, eingetragen für den Robert August Carl Kaufmann zu Quedlinburg, auf dem zu Quedlinburg Weberstraße Nr. 3, belegenen Hause Band 56 Seite 81 des Grundbuchs über Häuser Abtheilung III. Nr. 6 für kraftlos erklärt worden. .

Quedlinburg, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. [54087]

Durch Ausschlußurtheil vom 6. Dezember 1892 ist der Hypothekenbrief über die ursprünglich in Art. I. 81 von Breitenborn am 2. September 1884 eingetragene Hypothek zu Gunsten der Geschwister Sondheimer in Gelnhausen wegen 36,88 nebst 5 % Zinsen vom 23. Juni 1881 und Kosten für kraftlos erklärt worden.

Wäüchtersbach, den 6. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[54086] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Wirths Friedrich Pakutz in in Jörkischken erkennt das Königliche Amtsgericht 3 L durch den Amtsrichter Vogelreuter für

Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über 200 Kaufgeld, eingetragen auf Grund der Urkunde vom 24. Fukt 1877, umgeschrieben am 20. Februar 1882 auf den Namen des Fleischermeisters Karl Zimmermann im Grundbuch des früher der Frau Wilhelmine Pakutz, geb. Junkereit, gehörigen Grundstücks Goldap Nr. 126 in Abtheilung III. Nr. 22, wird für kraft⸗ los erklärt.

2) Die Kosten werden dem Antragsteller Friedrich Pakutz auferlegt.

Verkündet am 19. November 1892. Kähsler, Gerichtsschreibergehülfe.

[54093]

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts von heute sind:

1. Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf die folgenden Hypothekenposten:

1) die im Grundbuche von Karsdorf Band IV. Art. 43 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Hypothek von 200 Thlr. Kaufgeldern des Mühlen⸗ Flihens Johann Gottfried Lorenz Apel und seiner Ehefrau Marie Elisabeth, geborene Trautmann, in S5 aus dem Kaufvertrage vom 22. Oktober 1824,

2) die im Grundbuche von Liederstedt Band II. Art. 28, 29, Band I. Art. 8, Band II. Art. 39, Band I. Art. 13, Band II. Art. 40 und Band II. Art. 31 in Abtheilung III. unter Nr. 1, 2, 3 ein⸗ getragenen Hypotheken:

1) 2 Thlr. 14 Sgr. 7 Pf. Gebühren aus der

Prozeßsache Teichmüller wider Trautmann, (Actenzeichen T. 29) für den Justizcommissar Menghius in Querfurt,

2) 1 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. Gebühlen aus der Prozeßsache Bühnert qi. Trautmann, (Actenzeichen B. 14) für denselben Gläubiger,

3) 1 Thlr. 1 Sgr. 7. Pf. Gebühren aus der Prozeßsache Schmuhl 7. Trautmann (Acten⸗ zeichen S. 36) für denselben⸗Gläubiger,

3) der im Grundbuche von Liederstedt Band I. Art. 24 Abtheilung III. Nr. 2, 3, 4 eingetragenen Hypotheken:

1) 4 Thlr. 29 Sgr. 2 Pf. Gebühren aus der Prozeßsache Teichmüller wider Trautmann (Acten⸗ zeichen T. 29) für den Justizcommissar Menghius,

2) 3 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. Gebühren aus der Prozeßsache Bühnert wider Trautmann (Actenzeichen B.⸗-⸗14) für denselben Gläubiger,

3) 2 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf. Gebühren aus der Presgsache Schmuhl 7. Trautmann (Actenzeichen S. 36) für denselben Gläubiger,

II. die nachstehend Hypotheken⸗ dokumente:

1) das Document über die ursprünglich im Grundbuche von Kirchscheidungen Band IJ. pag. 1 Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene und von hier nach Band I. Artikel 27, Artikel 6, Artikel 26 und 25 des Grund⸗ buchs von Kirchscheidungen mitübertragene Hypothek von 300 Kaufgeldern des Christian Friedrich Lust,

2) das Document über die im Grundbuche von Kirchscheidungen Band II. pag. 209 (jetzt Band II. Artikel 22) unter Nr. 1 für Aurelie, Karoline, Friedrich Moritz, Wilhelmine Friederike Pauline, Friedrich Wilhelm Geschwister Boy eingetragene Hypothek von 3000 Thlrn., väterlichen Erbegeldern,

3) das Document über die im Grundbuche von Nebra comb. Band VII. Artikel 32 unter Nr. 1 und 2 ursprünglich für Emilie Therese und Friedrich Eduard, Geschwister Eberling eingetragenen, und später durch Cession. vom 12. Juni 1846 auf Johanne Wilhelmine Beyer, geborene Reinhold, in Burgscheidungen übergegangene Resthypothek von 300 Thlrn.,

4) das Document über die im Grundbüche von Nebra Band VI. Artikel 24 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Apotheker Moritz Hecker in Nebra eingetragene Hypothek von 120 Darlehn,

5) das Document über die im Grundbuch von Liederstedt Band II. Artikel 28, 29, 39, 40, 31, und Band I. Art. 8, 13 in Abtheilung III. unter Nr. 4 eingetragene Hypothek von 11 Thlr. 10 Sgr. für den Kaufmann J. T. Scheibe in Querfurt aus dem Bagatellprozeß S. 39,

für kraftlos erklärt worden. Nebra, den 11. November 1892. Königliches Amtsgericht.

verzeichneten

[54092]

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts von heute sind:

1) das Document über die früher im combinirten Grundbuch von Nebra Band V. Artikel 36 Abthei⸗ lung III. unter Nr. 3 für die Geschwister Otto Karl und Emil Füssel eingetragene Hypothek von 368 Thaler 22 Groschen 11 ¼ Pfennig väterliche Erbegelder,

2) das Document über die im Gesammtgrundbuch von Nebraä Band VI. Folio 342 ursprünglich für den Apotheker C. M. Hecker in Nebra eingetragene, sodann an Wilhelm August Stops in Niederschmon cedirte und durch Cession vom 11. Dezember 1891 auf den Geschäftsreisenden Wilhelm Schreier in Berlin übergegangene Hypothek von 90 Thalern Darlehn

für kraftlos erklärt worden. Nebra, den 11. November 1892. Königliches Amtsgericht.

[54088] Bekanntmachung.

Durch Urtheil in dem Aufgebotstermin am 9. d. M. ist erkannt: ““

I. Die nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte Dritter an die im Grundbuch von Kronshagen Band I. Blatt 12 Abth. III. Nr. 5 für Marx Friedrich Brammer in Kiel aus der Schuldurkunde vom 14. Januar 1868 eingetragene, mit jährlich 4 % verzinsliche Hypothek von 1920 werden hier⸗ durch ausgeschlossen, und ist diese Post im Grund⸗ buch zu löschen.

II. Die Schuld⸗ und Hypothekenurkunde vom 14. Januar 1879 über die für den Arbeiter Jakob Witt in Pries auf dem Grundstück des Häuslers Heinrich Frahm im Guts Seekamper Schuld⸗ und Pfandprotokoll Band II. pag. 266 protokollirte, in in das Grundbuch von Pries Band I. Blatt 34 Abth. III. Nr. 1 übertragene, mit 5 % verzinsliche Post von 1800 wird für kraftlos erklärt.

Kiel, den 10. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I

Im Namen des Königs!

Verkündet am 7. Dezember 1892. Großmann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Fleischermeisters Hermann Dembkowski zu Januschkau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hohenstein durch den Amtsrichter Arendt für Recht:

Der eingetragene Gläubiger, Krugpächter Abraham Mendel oder dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buche von Januschkau Nr. 2 Abthl. III. Nr. 6 übertragen auf Januschkau Nr. 20 Abthl. III. Nr. 4 eingetragene Post von 20 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. aus dem Mandat vom 25. November 1865, ausgeschlossen. Kosten fallen dem Antragsteller

zur Last. Arendt.

[54094]