474. Liste. Städtischer Grundbesitz. Kereis Hagenau — Gemeinde Bad Niederbronn. Hof, Wohnhaus, Stadt, Steinstraße Nr. 3 (91 qm), des 1) Weyer⸗ 8* müller, Friedrich Eduard, französischer Offiter in Marokko, 2) Weyermüller, Emil Viktor, Buchhalter in Paris, in Erber⸗ gemeinschaft des neuen Rechts je zur Hälfte (Verwalter: Bürger⸗ meister Müller in Bad Niederbronn). Straßburg, den 4. Juli 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des In ““
Bekanntmachung. .“
„Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
475. Liste. Städtischer Grundbesitz. Kreis Molsheim — Gemeinde Wasselnheim. Hof, 2 Wohnhäuser, Magazin (07,35 a) der Vautrain, Stefan, Ebe⸗
frau, Julte geb. Fortwenger, in Nancy (Verwalter: Gerichtsvoll⸗ zieher Sur in Wasselnheim).
Gemeinde Rosheim.
Hof, 2 Wohnhäuser, Nebengebäude (14,10 a), Garten, Löwenstraße,
grünes Vtertel Nr. 44 (33,75 a) des Braun, Marie Franz Gaston, Generaleinnehmer a. D. in Versailles, und Ehefrau Elisabeth Aucerne, in Gütergemeinschaft zur Hälfte und Mit⸗ eigentümer, Miteigentümer der anderen Hälfte ist der vorgenannte Braun allein (Verwalter: Notar Johaentges in Mols⸗ eim).
Acker, Reben und Garten (96,24 a) des Braun, Marie Franz Gaston, Versailles, Generaleinnehmer a. D., und Ehefrau Elisa⸗ beth Aucerne in Gütergemeinschaft (Verwalter: derselbe).
Straßburg, den 5. Juli 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
8
Bekanntmachung.
Dem Inhaber der Firma J. Mainzer, Kaufmann Max Paul Mainzer in Plauen, ist die Wiederaufnahme des kommissionsweise betriebenen Handels mit Garnen gestattet worden. X““ Plauen, den 8. Juli 1917.
Der Stadtrat. Mette.
8
Bekanntmachung.
Gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in Verbindung mit der ene des Königlich Sächsischen Ministerkiums des Innern vom 9. Oktober 1915 wird dem Wollhändler Paul Weller in Kirchberg i. Sa. und dessen Ehefrau, Ella Weller, gel. Möckel, in Kirchberg i. Sa. der Handel mtt Wolle, Woll⸗ abfällen, Lumpen, Kunstwolle, Stoffabfällen, Wirk.⸗ waren usw. untersagt, weil Tatsachen vorliegen, die ihre Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb dartun. 1.
Kirchberg i. Sa., am 6. Juli 1917. . Der Rat der Stadt. Dr. Schlotte, Bürgermeister.
8
Bekanntmachung.
Der Handeltfrau Wilbelmine Pöttken in Mihla ist der Handel mit Gemüse und Obst durch Beschluß von heute wegen Unzuverlässigkeit von mir untersagt worden.
Eisenach, den 27. Juni 1917.
Auf Grund von § 1 der Bundesratsbekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in Verbindung mit der Ministertalbverordnung vom 16. Oktober 1916 habe ich dem Fleischermeister Karl Geiling in Bad Sulza und dem Fleischermeister Hugo Koch in Buttstädt den Ge⸗ werbebhetrieb des Handels mit Fleisch und Fleischwaren wegen Unzuverlässigkeit untersagt. .“ Apolda, den 5. Juli 1917. 1
Der Großherzogl. des II. Verwaltungsbezirks.
nig.
l““
8— .“
Die von heute ab ur Ausgabe gelangenden Nummern 125 und 126 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten 8s
8
Nummer 125 unter “
NNr. 5921 eine Bekanntmachung über Miet⸗ und Fracht⸗ verthige für deutsche Kauffahrteischiffe, vom 5. Juli 1917, unter Nr. 5922 eine Bekanntmachung über den Beitritt Chinas zu fünf weiteren auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907, vom 30. Juni 1917, unter Nr. 5923 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900, vom 3. Juli 1917, und unter Nr. 5924 eine Bekanntmachung über die Durchfuhr von Zuckerwaren, vom 5. Juli 1917,
Nummer 126 unter
Nr. 5925 eine Verordnung, betreffend die Inkraft⸗ setzung der die Besteuerung des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917, vom 4. Juli 1917, und unter
Nr. 5926 eine Bekanntmachung über die Erstreckung von Anfechtungsfristen gegenüber Kriegsteilnehmern, vom 5. Juli
Königreich Preußen. 8
3
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat von Manteuffel zum Landrat zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Köntgs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Süchteln getroffenen Wahl den Webereibesitzer Ling daselbst als unbesoldeten Beigeord⸗ neten der Stadt Süchteln für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.
Ministerium des Königlichen Hauses. 1
Der Witwe Luise Swoboda, geb. Kunze, Inhaberin der
Firma J. C. Schmidt in Berlin, ist das Prädikat einer Königlichen Hoflieferantin verliehen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Prausnitz, dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. Zadow sowie den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Geheimen Regierungsrat üa. D. Dr. Friedensburg, Dr. Schaade, Dr. Beutell und Dr. Guttmann und dem Privatdozenten in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Harms ist das Praͤdikat Professor beigelegt worden. 8
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Als Sachverständiger zur Ausführung von Pflanzenunter⸗ suchungen beim Hauptzollamt in Liebau ist der Apotheker Dr. Lux in Liebau ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Dem Landrat von Manteuffel ist das Landratsamt im Kreise Delitzsch übertragen worden. 8
Bekanntmachung.
Der Händlerin Eva Gottschalk in Hevdekrug ist wegen Unzuvetlässigkeit durch Beschluß der Entscheidungsstelle vom 28. Fe⸗ bruar 1917 die Erlaubnis zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln von sofort entzogen worden.
Heydekrug, den 26. Juni 1917. Der Landrat. Dr. Fuhrmann.
Dem Kaufmann Sigismund Gundermann, Breslau, Tiergartenstraße 19, ist jeder Handel mit fetthaltigen und fettlosen Waschmitteln sowie mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art wegen Unzuverlässiakeit gemäß § 1 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt worden.
Breslau, den 3. Juli 1917. 8 Der Polizeipräsident. von Miquel.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Ewald Schob, Inhaber der Firma Ewald Schob Nachfg., wird hierdurch der Handel mit Lebensmitteln und Futtermitteln jeder Art wegen Unzuverlässigkeit entzoger. — Die Kosten der Bekanntmachung hat Schob zu traven.
Zeitz, den 5. Jult 1917.
Die Polizeiverwaltung. Kelp.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (R-RGBl. S. 603) ist dem Kaufmann Wilhelm Grewe, hier, Hammerstraße 25, bis auf weiteres der Handel mit Schuh⸗ waren und Schu hreparaturen untersagt wo den. — Grewe hat die Kosten der Bekanntmachung zu erstatten.
Mänster, den 27. Juni 1917.
Die Poltzeiverwastung. J. V.: Dr. Krüsmann
6 5 Blekanntmachu
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603 ist dem Schubmacher Bernhard Schieber, Dortmund, Brückstraße 13, Inhaber der Besoblanstalt Hansa, hier, Prinzipalmarkt 24, bis auf weiteres der Handel mit Schuh⸗ waren und Schuhreparaturen untersagt worden hat die Kosten der Bekanntmachung zu erstatten.
Münster, den 27. Juni 1917.
Bekanntmachuüung.
„Dem Obstbändler Friedrich Oster, geboren am 30. Jult 1863 in Mainaschaff, und dessen Tochter Luise Oster, geboren am 28. Februar 1892 in Frarkfurt a. M., beide wohnhaft in Frank⸗ furt a. M., Einhorngasse 8, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins besondere Nahrungse⸗ und Futtermitteln aher Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jealiche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrteb untersagt.
Frankfurt a. M., den 5. Juli 1917.
Der Poltzeipräsident. J. V.: von Klerck. 5 5 11“
Bekanntmachung.
Durch Bescheid vom 8. Juni 1917 habe ich der Ehefrau des Heinrich Landwehr, Johanna geb. Behrens, hierselbst, Gneisenaustraße Nr. 5, den Handel mit Lebens⸗ und Futter mitteln aller Art, Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie auch die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.
Essen, den 6. Juli 1917.
Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Meyer.
yffeiohnnaied
Durch Bescheid vom. 11. Juni 1917 habe ich dem Wirt und Metzger Karl Schmelter hierselbst, Pferdebahnstraße Nr. 3, die Verabreichung von kalten und warmen peisen in detnem Restaurationebetriebe und den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, Gegenständen des
— Schieber
täglichen Bedarfs, wie auch die Vermittlertätigkeit hierfüut
untersagt. 1— Essen, den 6. Jult 1917. Die städtische Polizeiverwaltung. 8
Der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Meyer.
Bekanntmachung. Durch Bescheid vom 12. Mai 1917 habe ich der Ebefrau des
Wilhelm Böhmer, Maria geb. Klagenar, hierselbst, Jec⸗
hannesstraße 17, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermirteln
aller Art, Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie auch die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 6. Juli 1917. Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.
“ 88 1““
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hanrel (7GBl. S. 603), habe ich der Ehefrau des Karl Bexkens, Ida geb. Nöcker, von hier durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässiag keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Hilden, den 4. Juli 1917. B Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister. Heitland.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juli 1917.
Gestern nachmittag hat unter dem Vorsitz Seiner Majestät des Kaisers und Königs im Reichskanzler⸗ palais eine Sitzung des Kronrats stattgefunden, an der außer den preußischen Staatsministern auch die Staatssekretäre der Reichsämter teilnahmen. v1XX“
—
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts und die militärischen Vorträge entgegen. .
Der in Frankreich kriegsgefangene stellvertretende Gou⸗ verneur von Togo, Major von Doering, der bis zu seiner Gefangennahme die Landesverteidigungstruppe in Togo führte, wird nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ von der französischen Regierung seit kurzer Zeit ohne jede Berechtigung nicht mehr als Kriegsgefangener an⸗ erkannt. Er wurde aus dem Offiziergefangenenlager nach dem Zivilgefangenenlager Labastide St. Pierre ver⸗ bracht, wo er in völlig unwürdiger Weise untergebracht ist und behandelt wird. Von der deutschen Regierung wurde seine sofortige Rückführung in ein Offizier⸗ gefangenenlager gefordert und dabei mitgeteilt, daß, wenn diese Forderunga nicht bis zu einem bestimmten Tage erfüllt wäre, 3 kriegsgefangene französische Stabs⸗ offiziere in Deutschland ebenfalls in ein Zivilgefangenenlager verbracht und dort genau ebenso wie Major von Doering be⸗ handelt würden. Da die gesetzte Frist ohne eine Antwort der französischen Regierung verstrich, trat die angedrohte Gegen⸗ maßregel in Kraft. Sie wird erst wieder aufgehoben werden, venn Mäjer von Doering in ein Offiziergefangenenlager zurück⸗ gekehrt ist. 1
Bedauerlicherweise hat sich bei Mannschafte 1. I 1g 8
Feinde übergelaufen sind, gezeigt, daß sie von der Ansicht miß⸗ leitet worden sind, daß Ueberläufer nach dem Friedensschluß begnadigt würden. Dies ist ein verhängnisvoller Irrtum. Bereits in dem im Armeeverordnungsblatt Nr. 23 vom 2. Juni 1917 veröffentlichten Erlaß des Kriegsministeriums vom 29. Mai 1917, betr. Rückkehr von Fahnenflüchtigen, ist darauf hinge⸗ wiesen, daß von den in diesem Erlaß den zurückkehrenden Fahnenflüchtigen gemachten Zusicherungen Ueberläufer zum Feinde ausgeschlossen sind. Wie aber auch gegen die nicht fristgemäß aus neutralen Ländern zurückkehrenden Fahnenflüchtigen keine Rück⸗ sicht mehr geübt werden wird, trifft diese umsomehr auf Ueber⸗ läufer zum Feinde zu. Das Verbrechen des Ueberlaufens ist ein so schweres und verräterisches, daß gegen diese Leute zu keiner Zeit irgend welche Gnade geübt werden wird. Die ganze Schwere des Gesetzes wird die Ueberläufer zum Feinde wie auch die sonstigen Fahnenflüchtigen, die dem Erlaß des Kriegsministeriums vom 29 Mai 1917 keine Folge leisten, auch nach dem Kriege treffen. Da der ermwähnte Erlaß an⸗ scheinend nicht genügend bekannt geworden ist, sei er hier noch⸗ mals mitgeteilt:
„Seine Majestfät der Kaiser und König haben Folgendes zu befehlen geruht: Um den waͤhrend des Krieges fahnenflüchtig oe⸗ wordenen, im Auslande sich aufhaltenden Mannschaften Gelegenbeit zur Rücktehr und Sühne zu geben, wird ihnen, wenn sie vnge⸗ säumt, jedoch spätestens innerhalb 6 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Armee⸗Verordvungsbl tt, also bis 15. Juli 1917, noch wäbrend des jetzigen Krieges zurück⸗ kehren und sich bei der nͤchsten zu erreichenden Grenzstelle zum Dienste melden, nach Durchfuͤhrung des gerichtlichen Verfahrens Strafausschub mit der Aussicht auf Begnadigurg zugesichert, folls sie sich einer solchen im westeren Verlauf des Krieges durch ihr Ver⸗ halten würdig erweisen. Von der Anordr ung der Untersuck ungshaft ist grundsͤtzlich abzusehen, ebenso sind bestebende Haftbefeble zugunsten der innerhalb der gesteckten Frist sich Meldenden grundsätzlich auf⸗
zuheben.
Ausgeschlossen von Vorstehendem sind Ueberläufer zum Feinde⸗ Ferner haben nicht sr tgemäß zucückkehrende Fahnen flüchtige auf einen späteren allgemeinen Suaferlaß nicht zu rchnen, vielmehr wird ihre Ausdürgerung erfolger.“
Die Meisten der nach dem neutralen Ausland Geflüchteten, auf die sich der Erlaß bezieht, werden in augenblicklicher seelischer Verirrung, hervorgerufen durch starke seelische Ein⸗ drücke des Krieges, oder in der Hoffnung auf einen allgemeinen Straferlaß nach dem Kriege gehandelt haben und sich der Tragweite ihrer unüberlegten Handlung und ihrer traurigen Lage erst nach vollführter Flucht bewußt geworden sein. Wer den Mut zur Rücktehr bis jetzt nicht gefunden hat, sollte die
nur einmal bietende Gelegenheit, unter günstigen Bedingungen wieder Aufnahme im Vaterlande zu finden, nicht vorübergehen lassen. Anderenfalls wird diesen Leuten, als Abtrünnige geächtet, ihres Deutschtums entkleidet, ihr Vater⸗
ir immer verschlossen. Besonders die in Deutschland
nd sine Angehörigen der Fahnenflüchtigen sollten 99 Ge⸗ blich fassen, sie zur Rückkehr zu bewegen, sie der Familie, 2. r die sie vielfach Kummer und Elend gebracht haben, wieder ist eine Bekanntmachung (Nr. W III
rutigen Tage ist ein 8 4 Fesg hgve
8r 1els .R. A.), betreffend Höchstpreise für Spinn⸗ 700 5. lier Art sowie Papiergarne und⸗bindfäden, durch die die bisher für die bezeichneten Gegen⸗
Kraft gewesenen Bestimmungen der Bekanntmachung
W. III. 4700/12. 16. K. R. A. abgeändert werden. Die 2 Höchstpreisbekanntmachung enthält wesentliche M. ungen gegenüber der bisher in Geltung gewesenen, 88 scch nicht nur auf die Höhe der Preise beziehen. Ins⸗ 1.” sind die Höchstpreise abgestuft, je nachdem die Ver⸗ hes erung durch den Hersteller oder durch einen Händler erfolgt. ãuß Die Bekanntmachung enthält außer 2 Preistafeln eine une Reihe von Einzelbestimmungen. Ihr Wortlaut ist hei⸗ den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei⸗
behörden einzusehen.
Die der Heeresverwaltung erteilte Ermächtigung zur Be⸗ galung einer besonderen Vergütung von 100 ℳ für die Tonne Hafer, der aus den belassenen Mengen freiwillig abgeliefert vird, läuft am 15. Juli 1917 ab. Für den Hafer aus der Ernte 1916, der nach dem 15. Juli 1917 abgeliefert wird, lann, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, in allen Fällen nur mehr der Höchstpreis gezahlt werden. Land⸗ wirten, die aus den ihnen belassenen Mengen noch freiwillig Hafer chliefern wollen, muß daher dringendst nahegelegt werden, jes sofort zu tun. . 18 es Auch bezüglich der noch zu bewirkenden Gerstenablieferungen st Beschleunigung geboten, da die Zuschläge, die bisher von der Reichsgerstengesellschaft bezahlt wurden, voraussichtlich auch in nächster Zeit in Wegfall kommen werden.
b
Oesterreich⸗Ungarn. v
Die Vertrauensmänner der tschechisch⸗sozial⸗ demokratischen Partei haben eine Entschließung an⸗ genommen, wonach zur Herbeiführung einer nationalen Ver⸗ fändigung zwischen Deulschen und Tschechen die Reichsrats⸗ abgeordnesen aus Böhmen mit den Rechten einer verfassung⸗ gebenden Landesversammlung betraut werden sollen, um die ganze nationale Frage zu erörtern auf Grund des Selbst⸗ besimmungsrechts der Nationen. b
89 Polen.
Der vorläufige Staatsrat des Königreichs Polen hat in das polnische Heer laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Aufruf gerichtet:
Soldaten! Nachdem der naltionale Charakter des polnischen Feeres gewährleistet ist und die nnumgäͤnglichen Bedingungen seiner Eatwicklung festgelegt sind, habt ihr in den nächsten Tagen die grond⸗ lwende Soldatenpflicht zu erfüllen, den polnischen Fahneneid abzu⸗ leen. Als rechischaffere, pflichttreue Krieger und Verteidicer des Poterlandes, das nach einem Jahrbundert der Knechtschaft zum ver⸗ loenen selbständigen staatlichen Dasein wi derauferstebt, babt ihr das feerliche Gelöhnts treuen, ebrlichen, urerschutterlichen Dienstes für dos Vaterland dem Königreich Polen und dem zufünstigen König abzwlegen. Was euren ritterlichen Vorfahren in den Kämpfen um srebeit und Fülle natonalen Lebens nicht zuteil geworden ist, wird eich als gesch'chtliche Gerechtigkeit zutein, zum Lohn für die kühne dat, für das opferbereite Blut und für das eiserre Ausharren in selmütigen Absichten. Im felerlichen Augenblick auf der geschicht⸗ loen Höbe unfer dem Kreuze Trargutts wird euer Gelöbofs de nationalen Grabhügel freudig erwecken, und die Sehnsucht vr unfreien Väter und Voväter wird euch die so lanae erwarteten Perje der polnischen Eidee formel nachsprechen. In Reih und Glied dt E;estenden werden sich neben den mit dem Ruhme zweijähriger Limpfe bed chea nie versagenden Legionen auch die neu ausgebobenen Eoldaten aufstellen, welche sich im Dienst einarbeiten unter dem woch⸗ samen Suge und der Obhut der älteren Waffenbrüder, jener ritter⸗ lihen Schor, die sich nrch vorbehaltlos und in lobenswerter Opferwilligkeit auf den ersten Ruf des Vaterlandes hin unter das Banner des kämpfenden Polens stellte und den kühnen sienreicen Taten der polnischen Leaionen eine gravitene Grund⸗ lage gab. Und diejenigen, die mit dem polnischen Heere noch richt duch Eid, sondern durch Tat und Leke zum Vaterland verbunden sine, mögen wissen, daß der vorläufige Sraatsrat ouch fernerhin larüber wachen wird, daß der unzerrei hare Zusammenhang urd die Eingeit der Legionen, die durch dos gemeinsam vergossene Blut und ie gemeinsom durchlebte Qual des Wartens auf die nationale Morgenröte befestigt sind, in vollem Maße und bis zum Ende des megerischen Ringens hbewahrt werden.
Niemojowski, Kronmarschall.
Infolge
vorgestern abend eingetretenen Unwetters vnnte die Vereidigung der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften polnischer Staatsangehörigkeit nicht auf dem Platz am Trauguttkreuz vorgenommen werden, sondern mußte in der Kaserne des Infanterie⸗ regiments erfolgen. Dort hat sie gestern Vormittag in feier⸗ lcher Weise in Gegenwart des Kronmarschalls, des Vize⸗ kkonmarschalls und anderer Mitglieder des vorläufigen Staͤätsrats stattgefunden. Das in Warschau in Besatzung senende 3. Infanterieregiment und Abteilungen des Legions⸗ lommandos sowie Abordnungen von in der Provinz stehenden Auppenteilen haben teilgenommen.
— In der Vollsitzung des vorläufigen Staatsrats vom 7. Juli wurde der Entwurf einer Selbstverwaltung der Kreise für den Teil des Königreichs Polen, der unter öster⸗ reichischungarischer Befetzung steht, durchberaten und ange⸗ nommen. Angenommen wurde ferner ein vom Justizdeparte⸗ müff unterbreiteter Entwurf einer Verteilung der Gerichts⸗ erhörden. Ferner wurde ein Gutachten über einen Verordnungs⸗ fei wurf. betreffend den Handel mit Papieren, erstattet, die in sen lichen Ländern nach dem 15. August 1915 ausgegeben den, und schließlich wurde beschlossen, einen Aufruf zu erlassen,
t Freiwillige zum Eintritt in das polnische Heer aufruft.
Großbritannien und Irland.
Der Premiermini ter Lloyd George hat gestern abend dich einer Meldung 685 „Wolffschen Telegraphenbüros“ in obgegehen üibung eine Erklärung über die Luftverteidigung „ Die englischen Blätter geben die britischen Verluste etzten Monaten nach den amtlichen Verlustlisten folgender⸗
n an: Februar: 1216 Offiziere und 16 277 Mann,
5 Offiziere und 28 7090 Mann, April: 4381 Offiziere
und 31 619 Mann, 5991 Offiziere und 107 105 Mann, Juni: 3601 Offiziere und 115 279 Mann. Außerdem hat die Flotte im Juni 31 Offiziere und 1234 Mann verloren.
Rußland.
Die „Rjetsch“ teilt mit, daß das erste russische Ma⸗ schinengewehrregiment sowie einige andere Truppen⸗ abteilungen eine Kundgebung gegen die Vorläufige Regierung und für einen baldigen Frieden erlassen hätten.é Die Art, dies Ziel zu erreichen, ist nach der Kund⸗ aebung ein Angriff gegen die kämpfenden Truppen im Rücken. Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat warnt daher die Soldaten und die Bevölkerung vor solchen anarchistischen Aufrufen und ver⸗ langt sofortige Anzeige, wo solche Aufwiegler auftreten.
— Der ukrainische Zentralrat hat derselben Quelle zufolge beschlossen, daß keine Befehle der Vorläufigen Regierung ausgesführt werden dürfen, bevor der Rat ihnen selbst zuge⸗ stimmt hat. 8
Der General Ameglio ist dieser Tage in Rom einge⸗ troffen und hatte dem „Secolo“ zufolge mit dem Kolonial⸗ minister Colosimo wichtige Besprechungen über Tripolis und die Cyrenaie betreffende Fragen.
v111“ Die im Juni 1915 gewählte Volksvertretung ist dem „Daily Telegraph“ zufolge auf den 25. Juli einberufen worden.
Rumänien.
„Als Ergebnis der bisherigen Maßnahmen der Militärverwaltung ist eine erfreuliche Wiederbelebung des Handels in den besetzten Gebieten festzustellen. Wie das Wiener „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ mitteilt, trägt in erster Linie hierzu bei, daß die Militärverwaltung die von ihr übernommenen Waren den Verkäufern bar bezahlt, wodurch eine verhältnismäßig große Geldflüssigkeit im Lande herrscht. Die Wiederaufnahme eines beschränkten Postverkehrs sowie der Abbau des Moratoriums wirken in gleicher Richtung fördernd. Mit Rücksicht auf den zwischen den besetzten Gebieten der Mittelmächte zu erwartenden starken Verkehr, für den vor⸗ bereitende Maßnahmen bereits getroffen sind, ist die Errichtung einer Valutazentrale in Aussicht genommen, die nach dem Muster der in Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland bestehenden gleichen Einrichtungen Zahlungen von und nach dem besetzten Gebiete vermitteln wird. Bei den für die wirtschaftliche Lage in Rumänien so wichtigen Ernteergebnissen ist mit Befriedigung festzustellen, daß die Ernteaussichten andauernd gut sind. Die zu Ende gehende Ausfuhr alter Bestände an Getreide wird in einigen Wochen von der diesjährigen Ernte abgelöst werden.
— Die Kammer hat, dem „Secolo“ zufolge, mit 130 gegen 14 Stimmen die Verfassungsänderung, die allgemeines Stimmrecht, Enteignung großer Landgüter und Landverteilung an Bauern vorsieht, angenommen.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 9. Juli, Abends. (W. T. B.) Vom Westen nichts Neues. 8 Im Osten haben die Russen an der Straße Kalusz — Stanislau von Neuem angegriffen; durch Gegenstoß zum Stehen gebracht. 6“ Nördlich des Dnjestr keine besonderen Ereignisse.
An der Ostfront kämpften die deutschen Batterien bei Zborow und Brzezany am 8. Juli mit erkennbarem Erfolg. Der Bahnhof Krzywe östlich von Brzezany wurde in Brand ge⸗ schossen, wodurch mehrere Stunden dauernde Explosionen hervor⸗ gerufen wurden. Aboesehen von dem Frontabschmitt bei Stanislau, wo der russischen Uebermacht eine unbedeutende örtliche Ein⸗ buchtung der Front gelang, waren die Kämpfe am gestrigen Tage weniger heftig. In den Karpathen herrschte nur am Ludowa und am Smotrek lebhaftere Gefechtstätigkeit. Eine feindliche Abteilung, die sich unter dem Schutze von starkem Infanterie⸗ und Maschinengewehrfeuer vorzuschieben versuchte, wurde unter schweren Verlusten abgewiesen. Lebhaftes feind⸗ liches Artilleriefeuer lag auf den Stellungen nordöstlich von Foesani und zwischen Fundeni und Braila.
An der Westfront lebte das feindliche Feuer bei Npern, Wytschaete und Armentières erst gegen Abend auf. In der Nacht zum 9 Juli wurden südöstlich und südlich von Ypern mehrfach feindliche Patrouillen, die sich nach kurzen Feuer⸗ überfällen zu nähern versuchten, abgewiesen, wobei wir Ge⸗ fangene zurückbehielten. Auch an der Arrasfront steigerte sich das Feuer erst gegen Abend und in der Nacht. 12 Uhr Mitternachts brachte der Gegner vor unseren Gräben südlich des La Bassée⸗Kanals Sprengladungen zur Entzündung, ohne jedoch Schaden anzurichten. Unsere Patrouillen und Stoß⸗ trupps holten an verschiedenen Stellen Gefangene aus den feindlichen Gräben, während wir starke feindliche Patrouillen nördlich Fresnoy und nördlich Cherisy abwiesen. Ein Fessel⸗ ballon wurde von unseren Fliegern abgeschossen. b
Bei dem siegreichen Vorstoß südlich Parany — Filain, wo die Unsrigen ein feindliches Grabensystem von 3 % Kilo⸗ meter Breite eroberten und über 800 Gefangene machten, stießen unsere Stoßtrupps weit über das gesteckte Ziel hinaus in die hinteren feindlichen Gräben vor. Bei den er⸗ bitterten Kämpfen erlitt der Franzose schwere Verluste. Während der Nacht lag die neueroberte Stellung unter leb⸗ ehaftem feindlichen Feuer. Gegen 10 Uhr Abends versuchte der Franzose ohne Artillerievorbereitung vorzustoßen. Der Angriff brach jedoch rasch in unserem Feuer zusammen. Gleich⸗ zeitige Angriffsvorbereitungen östlich der Royère⸗Ferme wurden durch unser Feuer im Keime erstickt. —
In der Westchampagne schwoll das feindliche Artillerie⸗ feuer am Hochberge im Laufe des Nachmittags zu beträcht⸗ licher Stärke an. Unser Vernichtungsfeuer auf die aufge⸗ füllten französischen Gräben unterband ein Vorbrechen des
i
Großes Hauptquartier, 10. Juli. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern erreichte der Artilleriekampf an der Küste,
ihre Kräfte wurden
“ 1 1 5 1M“ 11““ Stärke als in den Vortagen. Ein Vorstoß englischer Infanterie füdweftlich von Hollebeke murde zurückgewiesen. Auch nord⸗ östlich von Messines, bei Lens und Fresnoy sowie nord⸗ westlich von St. Quentin spielten sich Erkundungsgefechte ab.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Längs des Chemin⸗des⸗Dames nahm Abends das Feuer an Heftigkeit zu. Nachts wurden Teilangriffe der Franzosen südlich von Courtecon und südöstlich von Cerny abgeschlagen. Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine besonderen Ereignisse.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front des Generalfeldmarschalls
Prinz Leopold von Bayern. Bei Riga, Dünaburg und Smorgon hat die Gefechts⸗ tätigkeit sich gesteigert.
Bei der Heeresgruppe des Generalobersten von Boehm⸗Ermolli
blieben die Russen zwischen Strypa und Dnjestr ziemlich un⸗ tätig. Unternehmungen unserer Sturmtrupps brachten an mehreren Stellen Gewinn an Gefangenen und Beute. Nach Abschluß der Kämpfe, die sich gestern nordwestlich von Stanislau ent⸗ wickelten, wurden unsere Truppen hinter den Unterlauf des Lukowica⸗Baches zurückgenommen.
Im Bereich der anderen Armeen keine größeren Kampf⸗ handlungen. Mazedonische Front.
Die Lage ist unverändert.
Im Monat Juni war das Ergebnis der Kämpfe gegen die feindlichen Luftstreitkräfte gut. Unsere Gegner haben 220 Flugzeuge und 33 Fesselballone durch Einwirkung unserer Waffen verloren. Von den Flug⸗ abwehrkanonen wurden 60 feindliche Flieger abgeschossen, der Rest wurde in Luftkämpfen zum Absturz gebracht.
Unser Verlust beträgt 58 Flugzeuge und 3 Fessel⸗ ballone.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
6
Oesterre hisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 9. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Oestlicher Kriegsschauplap. 8 In den Karpathen und an der oberen Bystrzyze
Solotwinska fühlten die Russen mit stärkeren Aufklärungs⸗ abteilungen vor. Nordwestlich von Stanislau mußte gestern noch zweitägigem erbitterten Ringen die erste Stellung unzerer Verteidigungsanlagen dem Feinde überlassen werden. Eine Erweiterung des russischen Geländegewinns wurde durch das Eingreifen von Reserven verhindert. Nördlich des Dnjester, namentlich auf galizischem Boden, starke Artillerietätigkeit.
Italienischer Kriegsschauplatz. Bei Vodice wurde ein italienischer Vorstoß abgewiesen.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.
Bulgarischer Bericht.
1e 9. Juli. (W. T. B.) Amtlicher Generalstabs⸗ ericht.
Mazedonische Front: An der Tschervena Stena und bei Dobropolie war die Artillerietätigkeit leb⸗ hafter. Im Cernabogen drang bei Paralowo einer unserer Stoßtrupps in die italienischen Gräben ein und holte daraus Gefangene vom italienischen Infanterieregiment Nr. 61. An der unteren Struma zerstreuten wir bei Ormanli eine berittene englische Abteilung. An der übrigen Front schwache Kampftätigkeit. Bei Patrich schossen die Unterleutnants Balan und Uzunow nach harnnäckigem Kampfe mit sechs Flugzeugen ein englisches ab, dessen Führer, Hauptmann Odvier, gefangen genommen wurde.
Rumänische Front: Westlich von Mahmudia ver⸗ suchten feindliche Abteilungen, sich auf Fahrzeugen unserem Ufer zu nähern; sie wurden durch Feuer v triebe estlich von Tulcea Gewehrfeuer. “
8
ELürkischer Bericht. “
Konstantinopel, 9. Juli. (W. T. B.) Antlicher Heeresbericht.
Im linken Abschnitt der Kaukasusfront außer der üblichen Paurouillentätigkeit an mehreren Stellen etwas leb⸗ haftes Artiheriefeuer.
An der Sinaifront wurden am 8. Juli zwei feindliche Flugzeuge im Luftkampf zum Absturz gebracht. Einzelheiten fehlen noch.
6 HOer Krieg zur Geea.
Berlin, 9. Juli. (W. T. B.) Durch kriegerische Maßnahmen der Mittelmächte ist nach den eingegangenen Meldungen im Monat Juni an Handelsschiffsraum über eine Million Br.⸗R.⸗T. versenkt worden. Diese Erfolge des U⸗Bootkrieges rechtfertigen volles Vertrauen in die unausbleibliche und entscheidende Wirkung auf unsere
Gegner. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Berr lin, 9. Juli (W. T. B.) Eines unserer Unter⸗ seeboote hat im Atlantischen Ozean wiederum 31 500 Br.⸗R.⸗T. vernichtet. Unter den versenkten Schiffen befanden sich das bewaffnete englische Hilfskriegsschiff „Sylvia“, ein Offizier gefangen genommen, der bewaffnete englische Dampfer „Amakura“ mit Stuckgutladung, ein bewaffneter eng⸗ lischer Dampfer vom Aussehen des Dampfers „Minnewas ka*,
im Abschnitt von Ypern und östlich von Wytschaete größere
zwei große unbekannte Dampfer, davon einer bewaffnet, der