Leutkirchb. [24371] In das Genossenschaftsregister Band Blatt 63 ist heute bei der Ceunnerei⸗ genossenschaft Winterstetten, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unde⸗ schränkter Hafspflicht in Winterstetten, einzetragen worden: Nach dem General⸗ persammlungsbeschluß vom 3. März 1917 beginnt das Geschäftsjahr jetzt mit dem 1. Jmuar und endigt mit dem 31. De⸗ zemder. Den 18. Juli 1917. 1 K. Amtsgericht Leutkirchh. Landgerichtsrat Gundlach.
üben, Schles. [24372]
Bei der unter Nr. 37 des Genossen⸗ schaftsregisters etngetragenen „Epar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Michelsdorf’“ st h⸗ute eingetragen worden: Der Stellenbesitzer Wilbelm Talke in Michelsdorf ist aus dem Voꝛ⸗ stande ausgeschieden und an seine Stelle der Aileuer Ernst Kunert in Michelsdorf⸗ Hintereck in den Vorstand gewählt. Durch Beoschluß der Generalversammlung vom 17. Mai 1917 ist die Genossenschaft auf⸗ gelöst. Der Stellenbesitzer Hermann Thiem und der Stellmacher Hermann Hilding, beide in Micheledorf, sind Liqut⸗ batoren.
Kgl. Amtsgericht Lüben, 17. 7. 17.
Merseburg. [24374]
In das Genossenschaftsreagister, betr. die lündliche Spar⸗ und Darlehnsrasse Dürrenberg. eingetragene Genosffen⸗ schaft mit beschränkter Baftpflicht, zu Dürrenberg ist beute eingetragen, daß Max Förster in Dürrenberg an Stelle des aus dem Vorstand ausgeschiedenen Moritz König getreeten ist.
Merseburg. den 17. Juli 1917.
Königliches Amtsgericht. Abt. 4.
Militsch, Bz. Breslau. [24373] In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 7 eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Ollsche eingetragen worden, daß der Häusler Hermwann Mermer dutch Tod aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Häuasler Robert Gräser in Ollsche getreten ist. “ Militsch, den 18. Juli 1917. Köͤnigliches Amtegericht.
Nürtingen. 8 Im hiesigen Genossenschaftsregister wurde heute bei der Milchberkaufs⸗ genosseuschaft Meuren, G. G. m. b. H. in Beuren eingetragen, daß an Stelle des Albert Walter Georg Kottler, Ge⸗ meinderat in Beuren, als Vorstandsmitglied gewählt wurde. ¹Den 17. Juli 1917. K. Württ. Amtsgericht Nürtingen.
Pagsau. [24355] nl. Gewählt wurden als Vorstandsmu⸗ glieder:
a. der Darlehenskassenvereine, e. G. m. u. H.
1) Nöham in Nöham für Johann Schmidbauer: Michael Wirmüller, Gütler in Höhenbera. Borsteher ist Eylvester Kmrer, dessen Stellvertreter Michael Wirmüller.
2) Wolloberg in Wollaberg für Mathias Nöpl: Franz Rodler, Bauer in Aßberg.
3) Dietersburg in Dietersbung für Franz Attenberger und Heinrich Hausl⸗ bauer: Johann Waldhör, Bauer in Mini⸗ hof, und Franz Ma er, Bauer in Schnee⸗ harting.
b. der Handwerker⸗Kreditgenossen⸗ schaft Pfarrkirchen, e. G. m. b. H. in Pfarrkirchen für Felix Eigl und Karl Schnelzer: Karl Braun, Kaufmann in Pfarrkirchen, Vorsitzender. Durch Be⸗ dsta. der Generalversammlung vom 30. Mai 1917 wurde § 4 Abs. 1 der Statuten geändert. Hiernach desteht der Vorstand nunmehr aus 3 Mittgliedern, dem 1. Vorsitzenden und 2 Beisitzern.
1I. Neueingetragen wurde: Werk⸗ Geuossenschaft für das Schueider⸗ gewerbe, eingetragene Genossenschaft mit beschräakter Haftpflicht, Sitz Vocking. Vorstandsmitglieder sind: Michael Lengdobler, Schneidermeister in Pocking, und Richaro Voggesberger, Schneidermeister in Tettenweis. Satzung vom 1. Junt 1917. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinsame Ueber⸗ nahme von Arbeiten des Schneideraewerbes und ihre Ausführung durch die Mit⸗ alieder. Der Vorstond besteht aus 2 Mitgliedern. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außer⸗ gerichtlich. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namens⸗ unterschrift binzufügen. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil ist auf 100 ℳ festgesetzt. Mehr als 10 Geschäftsanteile zu erwerben, ist dem Genossen nicht ge⸗ stattet. Alle Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschaft ergehen unter deren Firma und werden von mindestens 2 Vorstands⸗ mitgliedern unterzeichnet. Zur Veröffent⸗ lichung ihrer Bekanntmachungen bedient sich die Genossenschaft der Donauzeitung in Passau. Für den Fall, daß dieses Blatt eingeben oder aus anderen Gründen die Veröffentlichung in diesem Blatte un⸗ möglich werden sollte, tritt die Passauer Zeitung an die Stelle des Blattes, bis durch Beschluß der Hauptversammlung ein anderes Blatt bestimmt ist. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des S. gestattet.
Ju 917.
[24375]
Posen.
[21354]
In unser Genossenschaftsregister in unter Nr. 2 bei dem Poseuer Credir⸗Veretn e. G. m. b H. in Pofeu eingereagen, daß an Stelle des zum Heeresdienst ein⸗ berufenen Vorstandsmitgliedes Dr. Alfred Böhm für die Dauer seiner Bebinderung an der Wahrnehmung der Vorstands⸗ geschäfte der Kaufmann Franz Keller in Posen zum stellvertretenden Vorstandsmit⸗ gliede bestellt ist.
Posen, den 14. Juli 1917. Königliches Amtsgericht.
Pyritz. [24377]
In unser Genossenschaftsregister, 7, ist bei dem Gemeinnützigen Hauverein Pyritz E. G. mö. b. H. in Pyritz eingetragen, daß eine Beteiltgung mit mehr als 100 Geschäftsanteilen nicht ge⸗ stattet ist.
Pyritz, den 18. Juli 1917.
Königliches Amtsgericht.
Rastatt. [24378]
Genossenschaftsregistereintrag Band 1 O.⸗Z. 24, Ländlicher Kredit⸗ und Spar⸗ verein Elchesheim⸗Illingen e. G. m. u. H. in Elchesheim: Für die Dauer des Krieges wurde in der Generalversamm⸗ lung vom 6. Mai 1917 Karl Alten bach I., Postagent in Elchesheim, Direktor, Leopold Deck, Landwirt in Illingen, Stellverrreter des Direktors, Leopold Melzer, Schneider und Landwirt in Elchesheim, in den Vor⸗ stand gewählt. —
Nastatt, den 18. Juli 1917.
Großh. Amtsgericht. Rheinbach. [24376]
Im GeVnossenschaftsregister Nr. 39 — Abendorfer⸗Spar und Darlehns⸗ kassenverein e. G. m. u. H. — ist heute folgendes eingetragen:
An Stelle des Kaufmanns Wilhelm Kündgen II. wurde der Landwirt Johann Josef Hirschleber zum stehvertretenden Vereinsvorsteher gewählt. In den Vor⸗ stand wurde gewählt: Johann Peter Söndgen, Töpfer in Adendorf.
Rheinbach, den 6. Jult 1917.
Kgl. Amtsgericht.
Saalfeld, Ostpr. [24355]
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 5 eingerragenen Genossen⸗ schaft „Jästendorf⸗Simnauer Dar⸗ lehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H.“ heute folgendes eingetragen worden:
„Der Lehrer im Ruhestande Morgenroth ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle der Lehrer Heß aus Groß Hanswalde getreten.“
Saalfeld Ostyr., den 17. Juli 1917.
Königliches Amtsgericht.
Schweinfart. [24379] Darlehenskafsenverein Lulsfeld, eingetragene Geuossenschaft mit un⸗ bescheäukter Haftpflicht mit dem Sitze in Lülsfeid: In den Generalversamm⸗ lungen vom 26. Dezember 1916, 13. Mat 1917 und 1. Juli 1917 wurde die Ab⸗ änderung der §§ 16 und 17 der Satzung — Zahl der Aufsichtsratsmitglieder — nach nc abe der eingereicht n Protokolle be⸗ ossen. Darlehenskassenverein Markt⸗ steinach, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Marktsteinach: Mit Beschluß der Generalversammlung vom 3. Oktober 1915 wurde der § 35 der Satzung ge⸗ ändert. Die Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschaft werden nunmehr in ver in Regensburg erscheinenden Zeitung „Der Genossenschafter“ veröffentlicht. Schweinfurt, den 19. Juli 1917. K. Amtsgerscht — Registergericht.
Seseberg. VBerichtigung. [24380] Das neue Vorstandsmitglied der Meierei⸗Genossenschaft, e. G. m. u H., in Damsdorf heißt nicht Johannes, sondern Christtan Krambeck. Königliches Amtsgericht Segeberg.
Traunstein. 88 [24356] Darlehenskassenverein Übersee. In der Generalversammlung vom 3. Junt 1917 wurde Max Haumover, Bauer in Ueber⸗ see, zum Vorsteher gewählt. Georg Hubder, Bauer in Uebersee, ist aus dem Vorstande ausgeschieden. Trauustein, den 16. Juli 1917. Kgl. Amtsgericht Traunstem (Registeraericht).
Traunstein. [24358] Darlehenskafsenverein Pfafsing. In der Generalversammlung vom 9. April 1917 wurde § 35 des Statuts dahin ge⸗ ändert, daß die Bekanntmachungen des Vereins in der Verbandskundgabe in München und nicht mehr im Wasserburger Anzeiger veröffentlicht werden. Traunstein, den 16. Jult 1917. Kgl. Amtsgericht Traunstein (Registergericht).
Traunstein. [24357]
Darlehenskassenverein Taching. In der Genealversammlung vom 3. Junt 1917 wurde Georg Waldheer in Assing als Vorstandsmitglied gewählt. Als Vor⸗ standsstellvertreter wurde bis 31. Dezember 1917 gewählt: Josef Forstmayer, Bauer in Pertenbam.
Traunstein, den 17. Jult 1917.
Kgl. Amtsgericht Traunstein
(Registergericht).
Vilbel. In den Vorstand der
[24381]
„Epar⸗ und Darlehenskasse e. .
geschirdenen Vorstandsmitglieds Balthasar
Christian Wieserbach Jakob Brunthardt
zu Büdesheim gewahlt worden. Eintrag zum Genossenschaftsregisler ist erfolgt. 1 Wiibel, den 19. Jult 1917. 88 Großherzogliches Amtsgericht.
Wesselburen. [24359]
Heute wurde in das hier geführte Ge⸗ nossenschaftsregister Nr. 6 „Landwirt⸗ schaftlicher Bezugsverein einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht zu Blanken⸗ moor“ eingetragen:
Der Hofbesitzer Wilhelm Dyrssen ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle der Hofbesitzer Fritz Rolss getreten.
Wesselburen, den 9. Juli 1917.
Königliches Amtsgericht. G
Winzig. 8 [24360]
In unserem Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 5, die Molkerei Kad⸗ lewe, e. G. m. b. H. betreffend, folgen⸗ des eingetragen worden:
Der Königliche Domänenpächter Julius Drieschner in Herrnnadt, der Ritterguts⸗ besitzer Albert Bitter in Camin und der Ritterqutsbesitzer Gustav Dubke in Bieno⸗ witz sind aus dem Vorstand ausgeschieden und der Rittergutsbesitzer Eugen Fritsch in Klein Baulwie, der Köͤnigliche Domänen⸗
“
der Rittergutsbesitzer Kasimir Plecinski in Osselwitz sind in den Vorstand eingetreten. Amtsgericht Winzig, 18. Juli 1917.
(Die ausgländischen Muster warden unter Leipzig veröffentlicht.)
Leipzig. [24225]
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Nr. 12 596. Direktor Emil Hitsch⸗ maun z1 Wien in Oesterreich, ein Muster eines Kassenblocks, versiegelt, Fabriknummer 11, Fllaͤchenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, augemeldet am 2. Mat 1917, Vormittags 11 Uhr.
Nr. 12 597. Firma Meißner & Buch in Leipzig. ein Paket mit 47 Mustern von Postkarten, versiegelt, Fabriknummern 2281 1—2, 22821—4, 2283 1—4, 2284 1—2, 2285 1—2, 2286 1—3, 2288 1—2, 2289 1—e, 2290 1—2, 2291 1— 3, 2292 1—2, 2293 1—2, 2294:— 2, 2295 1— ², 2297 1—2, 2298 1— 2, 2299:— 3, 2300 1—3, 2301 1—3, Fläͤchen⸗ erzeugnisse, Schutzfrift 3 Jahre, angemeldet am 4. Juni 1917, Vormittags 11 Uhr 50 Minnten.
Nr. 12 598. Firma Meißner £& Buch in Leipzig, ein Paket mit 47 Mustern von Postkarten, verstegelt, Fabriknummern 23021—4, 23031—2, 23041 — 2, 23051—2, 23061—2, 23071—2, 23081— 2, 23091—2, 23107—, 23111—2, 23121—2, 23131—2, 23141—2, 23151—3, 23161—3, 23171—2, 23181—-3, 23191—2, 23211 —3, 23221—, Flochenerzeugnisse, Schunfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. Juni 1917, Vormittags 11 Uhr 50 Minuten.
Nr. 12 599. Firma Meißner & Buch in Leipzig, ein Paket mit 4 Mustern von Postkarten und 42 Mustern von Glückwunsch⸗ (Kasten⸗) Karten, versiegelt, Fabriknummern 23231—4, 7621— 6, 7631—s, 7641—6, 7651—6, 7661—s, 7671—6, 7681—8, Flächenerzeug nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. Junt 1917, Vormittags 11 Uhr 50 Minuten.
Nr. 12 600. Firma Meitzner & Buch in Leipztn, ein Paket mit 30 Mustern von Glückwunsch⸗ (Kasten⸗) Karten und 23 Mustern von Trauerkarten, versiegelt, Fabriknummern 769 1—6, 771 1— 6, 772 1— 6, 773 ¹1—6, 7741—6, 5686 bis 5697, 5702,
5705, 5708 bis 5711, 5721 his 5725,
Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. Junt 1917, Vormittags 11 Uhr 50 Minuten.
Nr. 12 601. Firma Meißner & Buch in Leipzig, ei Paket mit 25 Mustern von Trauerkarten und 8 Mustern von Kalendern, versiegelt, Fabriknummern 5726, 5727, 5728, 5738, 5739, 5744, 5745, 5760, 5717, 5729, 5730, 5734, 5740, 5742, 5743, 5746, 5750, 5752, 5758, 5763, 5773, 5777, 5793, 5797, 5808, 17996 bis 18003, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. Juni 1917, Vormittags 11 Uhr 50 Minuten.
Nr. 12 602. Firma Meißner & Buch in Leipzig, ein Paket mir 16 Mustern von Kunstpostkarten, versiegelt, Fabrif⸗ nummern 2325 1—-4, 2326 1—-4, 2327, 23281—3, 2329 1—4, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. Juni 1917, Vormittags 11 Uhr 50 Minuten.
Nr. 12 603. Marie Anna led. Messerschmidt, Handarbeitslehrerin in Leipzig, ein Vorlagenbuch zum Wäschezeichnen, offen, Fabriknummer 100, Flächenerzeugnisse, ehse 3 Jahre, angemeldet am 19. Juni 1917, Vormittags 9 Uhr 30 Minuten.
Nr. 12 609. Jakob Johannesen Lindanger, Kapitäu zu Erjolde⸗ strommen in Norwegen, ein Muster einer Denkmünze, Bffen, Fabriknummer 1, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 22. Juni 1917, Vor⸗ mittags 11 Uhr.
Nr. 12 022. Elektro⸗Ingenieur Charles Anthony Vandervell zu Aeton Vale in der Grafschaft
Midvlesex in England hat hinsichtlich
den Fabrikuummern 125
verwalter Otto Schröer in Herrnstadt und me
(B Laterne) und 126 (E S Laterne) ver⸗ sehenen Muster Verlängerung der Schutz⸗ friist bis auf 10 Jahre angemeldet.
Nr. 12 078. Firma Kießling, Hie⸗ mann & Dippmann in Leipzig bat
binsichtlich der mit den Fabriknummern
3562, 3571, 3576, 3578, 3587, 3590, 3599, 3604, 19392, 19714 bis 19719 und 19721 versehenen Muster Verlängerung der Schutzfrist bis auf 6 Jahre an⸗ gemeldet.
Nr. 12 079. Firma Kießling, Hie⸗ mann & Dippmann in Leipzig hat hinsichtlich der mit den Fabriknummern 1896, 12331, 12348, 12349, 12368 und 12369 versehenen Muster Verlängerung der Schutzfrist bis auf 6 Jahre angemeldet.
Nr. 12 080. Firma Kießling, Hie⸗ mavnn & Dippmann in Leipzig hat hinsichtlich der mit den Fabriknummern 12378, 12379, 12384, 12390, 12409, 12416, 12425, 12432 und 12434 versehenen Muster Verlängerung der Schutzfrist bis auf 6 Jahre angemeldet.
Nr. 12 143. Firma F. Ahlgren zu Gefle in Schweden, hat hinsichtlich des mit der Fabriknummer 501 versehenen Musteis Verlängerung der Schutzfrist bis auf 15 Jahre angemeldet.
Nr. 12 106 a. Ftrma Aktiebolaget Baltic zu Södertelje in Schweden hat hinsichtlich des mit der Fabriknummer 3935 versehenen Musters Verlängerung der Schutzfrist bis auf 10 Jahre ange⸗
det. Nr. 12 128. Fhima Schriftgießerei Heinr. Hoffmeister in Leipzig bat hin⸗ sichtlich des mit der Fabriknummer 38 ver⸗ sehenen Musters Verlängerung der Schup⸗ frist bis auf 10 Jahre angemeldet. Leipzig, den 3. Juli 1917. Königliches Amtsgericht. Abt. II B.
Konkurse.
Nürnberg. [24386] Das K. Amtsgericht Nürnberg hat über den Nachlaß des am 5. No⸗ vember 1916 gefallenen Beteiebs⸗ leiters Albert Friedrich Otto Kulitz, wohnbaft gewesen in Nürnbera, Osianderstraße 3, am 19. Jult 1917, Vormittags 9 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Karl Kublan in Nürnberg. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 1. Auguft 1917. Frist zur Anmeldun der Konkursforderungen bis 10. August 1917. Erste Gläubigerversammlung am 13 August 1917, Vormittags 10 ½ Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am 24. August 1917, Vormittags 10 x⅛ Uhr, jedesmal im Zimmer Nr. 110 des Justizgebäudes an der Fürtherstraße zu Nürnberg. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Prforzheim. [24387]
Ueber das Vermögen, das dem Bijouterte⸗ Exporteur RNobert Friedrich, persön⸗ lich haftenden Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft Robert Friedrich in b z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, nachträglich auf Ableden seiner Schwester, der Elsa Fried⸗ rich, angefallen ist, wurde heute, am 18. Juli 1917, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Brandstetter in Pforzheim wurde zum Konkursverwalter ernannt. Anmeldefrist: 20. Septbr. 1917. Erste Gläubigerver⸗ sammlung: 9. August 1917, Vorm. 11 Uhr. Prüfungstermin: 4 Oktober 1917, Vorm. 11 Uhr. Offener Arrest und Anzeigefrist: 20. September 1917.
Pforzheim, den 18. Juli 1917.
Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. A. III.
Posen. [24388] Ueber den Nachlaß des am 15. Junit 1917 in Posen verstorbenen Gerichts⸗ vollziehers Hermann Stachow ist heute, am 18. Juli 1917, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Ver⸗ walter: Kaufmann Adolf Breunig in Posen. Offener Arrest mit Anzeige⸗ so⸗ wie Anmeldefrist bis zum 9. August 1917. Erste Gläubigerversammlung und Prü⸗ fungstermin am 17. August 1917, Bormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 26 8 Hlurtsgertchtsgedäudes, Mühlenstraße r. 1 a. Posen, den 18. Juli 1917. Königliches Amtsgericht,.
Stettin. [24389]
Ueber das Vermögen des Tischler⸗ meister Robert Darder zu Stettin, Hohenzollernstraße 23, ist heute, Vormittags 11 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Julius Schert in Stettin, Augustaplatz 1. Anmeldefrist und
23. August 1917. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 14. August 1917, Vor⸗ mittags 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin 4. September 1917, Vor⸗ mittags 11 Uhr, Zimmer 60.
Stettin, den 19. Jult 1917.
Der Gerxichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 6.
Berlin. [24383]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Simon Lewin, in Firma E. Lewin 4£& Co. in Verlin NW., Brücken⸗Allee 4, ist infolge eines von dem Gemeinf chuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichs⸗ termin auf den 8. August 1917, Vor⸗ mittags 11 ¼ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗
die Ertlärung
offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum
straße 13
14, III. Siockwerk, Zimme anberaumt. „Zimmer 1.
Der Vergleichsvorschlag
13, des Gläubigerausschußse
siod auf der Gerichtsschreiberei des Kon⸗
kursgerichts zur Emnsicht de ünedor niedergelegt. sicht der Beteiligten
Berlin, den 14. Juli 1917. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin. Mitte. Abteilung ha.
Halle, Saale. [24384 Das Konkursverfahren über daz Venn mögen der offenen Handelsgesellschoft Robert Prener in Halle S. wind nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangs vergleichs hierduich aufgehoben. *89⸗ Halle (E.), den 13. Jult 1917. Königliches Amtsgericht. Abt. 7.
Harburg, Elpe. Beschluß. [2497 Das Konkursverfahren enn. 2450 mögen des Kaufmanns Robert Bünte snaune den e hüed dac frcle altung des Schlußtermins hierdms aufgehoben. ³ hierdurch Harburg. den 17. Juli 1917. Königliches Amtsgericht. Abt. VIII.
Konstanz. [24385] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Metzgers und Wursters Josef Selg in Konstaunz⸗Allmanns⸗ dorf wurde nach Avphaltung des Schluß⸗ termins und vollzogener Schlußverteilung aufgehoben. Konstanz, den 17. Juli 1917. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.
Memel. [23296]
Das Konkursverfahren über den Nachlat des Lehrers Reinhold Wiegratz in Truschellen wird nach erfolgter Abhaltung
Memel, den 9. Juli 1917.
Stolpen, Sachsen. [24351]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Wirtschaftsbesitzers August Robert Ernst Richter. Schmiedefeld, vertreten durch seinen Pfle⸗ger, den Wyr⸗ schaftsbesitzer u. Gem.⸗Aeltesten Ferd. Jul. Köhler in Schmiedefeld, wird nach Ab⸗
gehoben. Stolpen, den 19. Juli 1917. Königliches Amtsgericht.
Tarif⸗ c. Bekanntmachungen der Eisenbahnen. [24480]
Versonen⸗ und Gepäckverkehr zwischen deutschen Stationen und Stationen der deutschen Millitär⸗ eisenbahnen auf dem östlichen Kriegs⸗ schauplatz. Am 1. August 1917 treten nach und von Augustowo, Olita und Suwalki geringe Ermäßigungen bei den Fahrpreisen über Marggrahowa ein. Auskunft erteilt unterzeichnete Verwaltung.
Bromberg, den 18. Juli 1917.
Könialiche Gisenbahnbirervon,
als geschäftsführende Verwaltung.
[24510] 3 ITfv. 1100. Staats⸗ und Privat⸗ bahngüterverkehr. Ausnahmetarif6h für Steinkohlen usw. von Odber⸗ schlesien und Sosnowice W. W., gültig vom 1. Juli 1917. Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1917 tri't zu dem obengenannten Ausnahmetarif Nach⸗ trag I in Kraft. Es treten Erhöhungen bis zu 1 ₰ und nach Stattonen nicht⸗ preußischer Bahnen vereinzelt bis 5 ₰ für 100 kg ein. Im Gegensatze zu den bis⸗ herigen werden die neuen Frachtsäß⸗ ab Sosnowice W. W., die auf jederzeitigen Widerruf, längstens für die Dauer des Krieges gelten, nach der tatsächlichen Ent⸗ fernung berechnet. Bis zum Erscheinen des Nachtrags — Preis 20 ₰ — gibt unser Verkehrsbüro Auskunft. Kattowitz, den 19. Juli 1917. STönigliche Eisenbahndirektion, namens der beteiligten Verwaltungen.
[24362] Güterverkehr der Rhein⸗ und Mainhafenstattonen mit Bahyern, rechtorheinisches Netz (Frankfurt usw., Banerischer Gütertarif) vom 1. Junt 1911. Rheinisch⸗Bayerischer Güter⸗ verkehr. Mit Gültigkeit vom 15. Sep⸗ tember 1917 ist die Gewährung des Aus⸗ nohmetartfs 4d für Thomasschlacken und Thomasschlackenmehl sowie für Kallsahhe, rohe, an die Ausnützung des Ladegewichts der Wagen gebunden. Naͤheres bei den Degagsteden. den 14. Juli 1917 uchen, den 14. Ju 1 Tarisamt der K. Bayer. ESt.⸗C. G. 24479]
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1917 wird der Ausnahmetarif 5 ° für San von Bettemburg nach verschiedenen luxem⸗ burgischen und lothringischen Hochofta. Se Säügafte Auskunft erteilen
e Güterabfertigungen.
Straßburg, den 13. Juli 1917.
Kaiserliche Generaldirektton 8 der Eisenbahnen in Elsatz⸗Lothriuge
[24361] 1 6
Personenverkehr mit Stationen 5 Prinz Heinrichbahn. Vom 1.0 95 1917 ab werden die noch bestehenden 68 Seg Rückfahrkarten nicht mehr a gegeben.
Straßburg, den 19. Juli 1917 „ Im Namen der beteiligten Verwaltungen:
Faiserliche Generaldir n der Ehlesce, in Elsaß ⸗Lothringen.
des Schlußtermins htierdurch aufgehoben. Königliches Amisgericht. Abt. 5.
haltung des Schlußtermins hterdurch auf.
8 8 1“”
Se
Der Bezugnprein beträgt vierteljährlich 6 ℳ% 30 Hf. Alle Postanstalten nehmen Hestellung an; sür Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Kelhstahholer
anch die Königliche Geschästasteile SW. 48, Wilhelmstr. 32.
Einzelne Uummeru hosten 25 Hf.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich. ö Bekanntmachung über die Brennstoffversorgung der Haus⸗
haltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes. Bekanntmachung über vorläufige Regelung der Brennstoff⸗ versorgung. Bekanntmachung über die Verarbeitung von Gemüse. Bekanntmachung über den Absatz von Weißkohl. Bekanntmachung, betreffend private Versicherungsunter⸗ nehmen. Bekanntmachung der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Zuteilung einer endgültigen Beteiligungsziffer. Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung fran⸗ zösischer Unternehmungen. Handelsverbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 134 des Reichs⸗ Gesetzblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. ReanstnAchtet betreffend Aufhebung waltung. Betanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung einer französischen und einer russischen Unternehmung. Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote. 8
einer Zwangsver⸗
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnobersekretär a. D., Rechnungsrat Meß⸗
varb in Hannover⸗Kirchrode den Roten Ablerorden vierter
Klasse,
dem Eisenbahnobersekretär a. D, Rechnungsrat Meyer in Hannover den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
den Oberbahnassistenten a. D. Hotze in Geestemünde und Stein in Salzwedel das Verdienstkreuz in Gold, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Domeier und
Möhle in Minden, Kleinhans in Hameln, Oelfe in Lehrte, Kreis Burgdorf, und Wessels in Bremen das Ver⸗ dienstkkeuz in Silber, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Ribow in Nienburg, Weser, dem Eisenbahnrangiermeister a. D. Dittmer in Geeste⸗ münde, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Ahlersmeyer in Jöllenbeck, Landkreis Herford, Bornemann in Holzhausen I, Kreis Minden, Ehlers in Bremen, Lehnhoff in Ehlers⸗ hausen, Kreis Bur dorf Meyer in Gleidingen, Landkreis Hildes⸗ heim, und Schulze in Bennigsen, Kreis Springe, den Bahn⸗ wärtern a. D. Gaebke in Asel, Landkreis Hildesheim, Köster in Daverden, Kreis Achim, Nohme in Bordenau, Kreis Neu⸗ stadt a. Rbge., Schwarze in Steinbergen, Schaumburg⸗Lippe, Schweer in Enzen, Kreis Stadthagen, und Wehrmann in Hameln, den bisherigen Eisenbahnmaschinenvutzern Dübener in Afferde, Kreis Hansla und Liebrecht in Stendal, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Nau in Lüneburg und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Bo ck in Stadthagen das Allgemeine Ehrenzeichen sowie 8
„dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Pahlmann in Gifhorn, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Klingeberg in Schulenburg, Kreis Springe, dem Fabrikarbeiter Schrader in Langenbielau, Kreis Reichenbach, den visherigen Bahn⸗ unterhaltungsarbeikern Conrad in Sassendorf, Landkreis Lüneburg, Dankert in Niendorf, Mecklenburg⸗Schwerin, Diestel in Schmilau, Kreis Herzogtum Lauenburg, und Schröder in Humfeld, Lippe⸗Detmold, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Bronze zu verleihen.
[
Dentsches Reich.
Bekanntmachung
über die Brennstof versorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.
Auf Grund der 88 1, 2, 6 der Bekanntmachung über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (AGBl. S. 167) und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung
über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlen⸗
sinteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) wird be⸗ A. Allgemeines. “ 8
1“
§ 1. 8 Eö 89 “ 5 1 Brennstoffe im Sinne dieser Bekanntwachung sind Steinkohler, vntbralt, Steinkohlenbriketts aller Art, Braunkohlen, Braunkohlen⸗ reßsteine, Braunkohlenbriketts aller Art und Koks jeder Art.
§ 2. U Dlese Bekanntmachung bezieht sich auf den Verkehr mit Brenn⸗ stoffen sowehl auf dem Lande als auch in Stadten.
9 3. J. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:
Anzeigenpreig sür den Raunm einer 5 gespaltenen Einheitn⸗ zeile 20 Lf., einer 3 gespaltenen Einhritszeile 50 Pf·
Auzeigen nimmt an:
die Königliche Geschästsstelle des Rrichs⸗ u. Skaatsanzeigers⸗
Verlin SW. 48, Wilheimstraße Nr. 32.
Ju
1“ beschafften Bedarfs der militärischen An⸗
alten, der Bedarf der Landwirtschaft einschließlich der landwirt⸗ schaftlichen Nebenbetriebe, der Bedarf der Gewerbedetr'ebe, die monatlich weniger als 10 Tennen (eine Tonne = 1000 Kilo) verbrauchen oder ohne Rüdksicht auf die Höhe des Verbrauchs nach § 2 Abs. 4 der Bekanntmachung des Reichokommissars für die Kohlenverteilung betr. Meldepflicht für gewerdliche Ver⸗ braucker von Kohlen, Toks und Briketts vom 17. Juni 1917 (Reichsanzeiger Nr. 145) nicht zu den meldeyflichtigen ge⸗ werblichen Verbrauchern gehören (Bäckereien, Schlächterelen, Gastwirrschaften, Easthöfe, Badeanstalten und ähnliche Betriebe, die dem täglichen Bedarf der in der Gemeinde venseesn oder vorübergehend sich aufhaltenden Personen jenen).
II. Zvweifel darüber, ob ein Betrieh unter die in Abf. I erwähnte B kanntmachung vom 17. Juni 1917 fällt, entscheidet die für den Sitz des Betriebes zuständige Ortskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen die zuständige Kriegswirtschaftsstelle, wenn auch biese fehlt, die Kriegsamtsste lle.
B. Bestands⸗ und Bedarfsermittlung. 5
I. Die Vorstände der Kommunalperbände haben den am 1. Septem⸗ ber 1917 innerhalb ihres Bezirks mit ööb der Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnen vorhandenen Brennstoffbestand zu er⸗ mitteln. Die Ermittlung hat sich auf dle Bestände der Verbraucher im Sinne des § 3, Abs. I und cuf diejenigen Bestände der Händler ꝛu er⸗ strecken, die nicht zur Belieferung solcher Verbraucher bestimmt sind, die der Meldepflicht für gewerblche Verbraucher von Kohlen, Kols und Briketts nach der Bekanntmacheong des Reichskommissars für die Kohlenveteilung vom 17. Juni 1917 unterliegen. Auf Bestände unter 100 kg hat sich die Ermittlung nicht zu erstrecken.
II. In Grmeinden von mehr als 10 000 Einwohnern liegt die in Abs. I vorgesehene Ermittlang dem Gemeindevorstand oo.
III. DPie Vorstände der Kommunalverbände (Abs. 1) und Ge⸗ meinden (Abs. 11) haben ferner den Bedalf ihres Bezirks in dem in § 3, Abs. I bezeichneten Umfange für die Zeit vom 1. September 1917 dis zum 31. März 1918 zu ermitteln.
IVv. Die Angaben sind getrennt für die in § 1 genannten Brennstoffarten und nach folgenden Verbrauchsgruppen zu machen:
1. Hausbrand.
2. Landwirtschaftlicher Bedarf mit Ausschluß des Hausbrandes (Ziffer 1).
3. Gewerblicher Bedarf (§ 1 Abs. I Ziffer 3).
V. Bei der E mittlung des landwirtschaftlichen Bedarss sind die⸗ jenigen Mengen abmsetzen, die auf Grund besonderer Ermittlungen zum Getreidedreschen, Pflügen, für Molkereien und Schmieden sür die Zeit bis zum 30. September 1917 bereits gesondert ermittelt und der Reichsgetreidestelle angemeldet worden sind. Bei der Ermittlung des Bestandes der Landwirtschaft ist in Liesen Fällen sowohl der ge⸗ samte Bestand als auch der Bedarf festzustellen, der zum Getreide⸗ dreschen und Pflügen und für Molkereien und Schmiedezwecke für den Morat September 1917 erforderlich ist.
VI. Bei der B⸗darfsmeldung ist für die einzelnen Verbrauchs⸗ gruppen zu berücksichtigen und anzugeben, in welchem Umfange andere Feuerungsmittel (Holt, Torf) bisher herangezogen worden sind und bei tunlichst weirgehender Ausnutzung herangezogen werden
können. 1
§ 5.
Bei den Bedarfoermittlungen heben sich die Vorstände der Kommunalverbände (§ 4 1) und Gemeinden (§ 4 Abs. II) mit denjenigen Dier ststellen ins Einvernehmen zu setzen, die nach der Ver⸗ ordnung des Reichskommissars für die Koblenverteilung betr. Melde⸗ pflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohlen, Koks und Briketts vom 17. Juri 1917 (Nr. 145 ded Reicheanzeigers) für die An⸗ meldung des gewerblichen Bedarfs zuständig sind, damit Doppel⸗ anmeldungen und Doppelbelteferungen desselben Verbrauchers ver⸗ mieden werden. .
§ 6.
Eine Zusammenstellung der Brennsteffbestände und des vom Verstand des Kommunalverbandes (§ 4 Abf. 1) oder der Gemeinde (§ 4 Abs. II) als notwendig erachteien Bedarfe, nach Brennstoffarten und Verbrauchsgruppen geordnet, ist dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung bis zum 1. Oktober 1917 vorzulegen; eine Abschrift
zwar, falls eine Ortskohlenstelle besteht, durch diren Vermittlung. Besteht keine Ortskohlenstelle, aber eine Kriegswirtschaftsstelle, so ist die Abschrift der Zusammenstellung der e delh⸗ durch Ver⸗ mittlung der Kriegswirtschaftsstelle zu übersenden.
7. Vordrucke für die in § 6 vorgeschriebene Zusammenstellung werden den Kommunalverbänden (
§ 4 Abf. 1) und Gemeinden (§ 4 Abs. I1) durch den Reichskemmissar für die Kohlenverteilung zur Ver⸗ fügung gestellt werden.
C. Oberverteilung.
§ 8.
1. Der Reichskommissar sür die Kohlenverteilung prüft die Bedarfeanmeldungen und setzt fest, bis zu welcher Höhe innerhalb des Bezirks der einzelnen Kommunalverbände (§ 4, Abs. I) und Gemeinden (§ 4, Ahs. 11) der Bezug von Brennstoffen den einzelnen
Verbrauchsgruppen gestattet ist. Er behält sich vor, vorlärfige Fest⸗ setzunger ohne Rücksicht auf Verbrauchsgruppen zu treffen.
icht” Ein Arnspruch auf Lieferung der festgesetzten Menge besteht nicht.
8 9. I. Die Vorstände der Kommunalverbände und Gemeinden haben zu überwachen, daß für die Verbraucher ihres Bezirks nicht mehr
1. der gesamte Hausbrand einschließlich des Bedarfs der Behörden und Anstalten
aber ausschließlich des von den ,
Brennstoffe bezogen werden, als der Reichskommissar für die Koblen⸗ verteilung festgesetzt hat. .
dieser Zusammenstellung ist der Kriegsamtsstelle zu übersenden, und
II. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung bchält sich den Erlaß besonderer Vorschriften für die Ausübung der Ueber⸗ wachung vor.
D. Unterverteilung.
“
I. Die Unterverteilung der für die einzelnen Kommunalverbände (§ 4, Abs. 1) und Gemeinden (§ 4, Abf. I1) zum Bezug z1ge⸗ lassenen (§ 8)“ und im Bezirk vorhandenen Brennstoffmengen auf die Verbraucher erfolgt durch die Vorstände der Kommunalverbände und Gemeinden.
II. Der Vorstand des Kommunalverbandes kann den Vorständen einzelner Gemeinden die Unterverteilung und die Ausübung der ibm nach 8§ 11—13 mftehenden Befugnisse in ihrem Bezirk überlassen.
E. Inanspruchnahme von Brennstoffen.
I. Vom 1. November 1917 ab sind die Händler, welche Brenn⸗ stoffe in den Bezirk eines Kommunalverbandes (§ 4 Abs. 1) oder einer Gemeinde (§ 4 Abs. II) einfähren oder von einem Erzeuger innerhalb des Bezirks beziehen, auf Verlancen des Vorstandes des Kommunalverbandes bezw. der Gemeinde verpflichtet, die bei ihnen lagernden und für sie eingehenden Brennstoffe zur Verfügung des Vorstandes zu halten, an von ihm bestimmte Personen oder Siellen 1 überlassen und zur Uebergabe erforderliche Handlungen vorzu⸗ nehmen.
II. Die Bestimmung des Absatz I erstreckt sich nicht auf die Brennstoffe, die nachweislich zur Abgabe an solche gewerbliche Ver⸗ braucher bestimmt sind, die der Meldepflicht nach der Bekanntmachung des Reichskommissars vom 17. Juni 1917 unterliegen. Sie erstreckt sich ferner nicht auf Wennstoffe, die im Durchgangsverkehr auf Bahnhöfen und Umschlagplatzen eingehen oder lagern.
III. Bei solchen Pändlern, welche für Verbraucher verschiedener Betirke benehen, übt ver süe die gewerbliche Niederlassurg des Händlers zuständige Vorstand des Kommunalverbandes (§ 4, Abs. 1) oder der Gememde (§ 4, Abf. II) die Befu nisse gemäß Als. I aus. Er hat Ersuchen der Vorstände der endern beteiligten Bezirke in demjenigen Verhältnis zu entsprechen, in welchem der Händler im Jahre 1916 an Verbraucher der beteiligten Bezirke geliefert S-; ncm Stceeitfalle entscheidet der Reichekommissar für die Kohlen⸗ verteilung.
§ 12.
Vom 1. November 1917 ab sind Verbraucher, welche Brennstoffe über die vom Vorstand des Kommunalverbandes (§ 4, Abf. 1) oder der Gemeinde (§ 4, Abs. 11) für den einzelnen Verbraucher festgesetzte Menge binaus desitzen order beztehen, auf Verlangen des Vorstandes des Kommunalverbandes oder der Gemeinde verpflichtet, die das zu⸗ gelassene Maß übersteigenden Mengen zur Verfügung des Vorstandes des Kommunalverbands oder der Gemeinde zu halten und nach An⸗
weisung des Vorstandes anderen Verbrauchern zu überlassen. “
Die Brennssoffmengen, die zur Versorgung von Verbrauchern, die unter diese Verordnung fallen, b⸗zogen worden sind, dürfen nur für Zwecke des Hausbrande, der Landwirtschaft und der Gewerbe⸗ betriebe im Sinne des § 3, Abs. I, Ziffer 3 in Anspruch ge⸗
nommen werden. 8 F. Deputatkohle. “ Toweit eennsefftsessn der Brernstofferzegger an ibre Berg⸗ und Häntenarbeiter und Angestellten bisber üblich gewesen sind (Deputatkohten), bleiben sie auch weiterbin gestattet; sie unterliegen den Verleilungsvorschriften der Gemeinden und Kommunalverbände nicht. Die hier in Betracht kommenden Mengen Rg bei der Be⸗ darfsanmeldung (§ 6) gesondert anzugeben. her Brennstefferzeuger hat ein Verzeichnis der Deputatkohlenbezieber dem Kommunalverband (§ 4 Abf. 1) oder der Gemeinde (§ 4 Abs. II) eirzureichen. Solchen Personen darf ein anderweitiger Brennstoffbesug vom Kommunal⸗ verband oder der Gemeinde nicht gestattet werden.
G. Ueberwachung der Ausführung.
I. Der Relchskemmissar wird durch sachverständige Personen die Ausführung dieser Verordnung nachprüfen lassen. Zu diesem Zwecke kann er im Einvernehmen mit dem Kriegeamt die Mitwirkung der “ Ortekohler⸗ und Kriegswirtschaftsstellen in Anspruch nehmen.
II. Verbraucker, Händler und Dienststellen sind verpflichtet, den Meauftragten der Reichskemmissars auf Verlangen über den ven dieser Veroronung betroffenen Brennstoffverkebr Auskunst zu geben, Ge⸗ schäftsbücher, Urkunden und sonstige Schriststücke vorzulegen und Brennstoffbestände vorzuweisen. 1
III. Die mit der Püfung Beauftragten haben das Ergebnis ihrer Feststellungen dem Reichstommissar für die Kohlenverteilung zu melden; zu selbsꝛärdigen Anordnungen sind sie nicht befugt.
IV., Die mit der Prüfung Beauftragten sind zur Verschwegenheit gemäß § 4 der Verordnung des Bundesrats über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) verpflichtet. —
H. Schluß⸗ und Strafbestimmungen.
§ 16. 1
I. Die Landeszentrabbehörden bestimmen, wer im Sinre dieser Bekanntmechung als Kommuralverband, Gemeinde, Vorstand des Kommunalverbandes und als Gemeindevorstand anzusehen ist.
II. Die Landeszentralbehörden können im Einvernehmen mit
dem Reichokommissar für die Kohlenverteilung andere Stellen als die Vorstände der Kommunalverbände oder Gemeinden mit den in dieser Beranntmachung den Vorständen der Kommunalverbände oder Gemeinden zugewieseren Aufgaben beauftragen. III. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beauftragten Stellen können einzelnen Cemeinden oder Gruppen von Gemeinden von wentger als 10 000 Einwohnern die in dieser Bekanntmachung den Gemeinden von meht als 10 000 Einwohnern zugewiesenen Auf⸗ gaden übertragen. 2
8