1917 / 207 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Aug 1917 18:00:01 GMT) scan diff

8 88 Bekanntmachung.

Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise

vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung ngeordnet worden. 1“

8 540. Liste.

. Nachlaßmassen.

Die Nachlaßmasse der am 24. Juni 1915 verstorbenen Witwe Eduard Vogt, Oktavie geb. Mangin, in Zabern (Zwangsverwalter: Bürger⸗ 8 meister Großmann in Zabern). Die Grundstücke der Erblasserin, 8 für welche nach dem Erlasse vom 6. September 1915 I. A. 15 483,

Sonderzwangsverwaltung eingerichtet ist, werden von der hier angeordneten Nochlaßzwangsverwaltung erfaßt, und die bisherige Grundstückazwangsverwaltung gelangt hierdurch zur Aufhebung.

Straßburg, den 28. August 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 8 J. A.: Bickell.

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Bekanntmachung.

Unter Aufhebung des Beschlusses der unterzeichneten Deputation vom 6. Dezember 1916, durch welchen Herrn Paul Robert Wich⸗ mann, Hamburg, Hobeluftchaussee 139, auf Grund des Bundee⸗

ratsbeschlusses zur Fernhaltung unzuverlaässiger Personen vom Handel

vom 23. September 1915 die fernere Ausübung des Handels mit

Nahrungsmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs

untersagt worden war, wird beschlossen, Wichmann zur Fabri⸗

kation von Zuckerwaren, Schokolade und Kakao und zum Eigenhandel mit diesen Waren wieder zuzulassen.

Hamburg, den 28. August 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Eewerbe. Justus Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 152

und 153 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten Nummer 152 unter 8

Nr. 6011 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der

Postordnung vom 20. März 1900, vom 26. August 1917,

unter b Nr. 6012 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914, vom 26. August 1917,

unter Nr. 6013 eine Bekanntmachung über die Anmeldung von Zahlungsmitteln in ausländischer Währung und von Forde⸗ h en auf verbündete und neutrale Länder, vom 31. August 1917, unter Nr. 6014 eine Bekanntmachung, betreffend die Ueber⸗ tragung von Zahlungsmitteln und Forderungen in ausländischer Währung auf die Reichsbank, vom 31. August 1917, und unter Nr. 6015 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der nlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 25. August 1917;

Nummer 153 unter „Nr. 6016 eine Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für Elektrizität und Gas, vom 30. August 1917. lin W. 9, den 31. August 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüe

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungspräsidenten Dr. Steinmeister in Cöln den erblichen Adel zu verleihen.

Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsrat Freiherrn von Wolff⸗Metternich in Höxter zum Landrat zu ernennen Z

Finanzministerium.

Die Katasterämter Altlandsberg und Heinrichs⸗ walde sind zu besetzen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ .“ angelegenheiten. Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät, Ober⸗ arzt der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Halle⸗ Wittenberg Dr. Willige ist das Prädikat Professor bei⸗ gelegt worden. C111“ 8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

8 Die durch Verfügung vom 20. Dezember v. J. für das in Deutschland befindliche Vermögen der britischen Staats⸗ angehörigen Witwe Julie Wagner in Bowden⸗Cheshire angeordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben. Berlin, den 27. August 1917.

D inister für Handel und Gew J. A.: Lusensky.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Freiherrn von Wolff⸗Metternich ist das Landratsamt im Kreise Höxter übertragen worden.

Auf Grund des § 16 Abs. 4 der Prüfungsvorschriften für Nahrungsmittelchemiker ist den staatlichen Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mitteln, an welchen die nach Absatz 1 Nr. 4 des genannten Paragraphen nachzuweisende praktische Ausbildung erworben werden kann, das pharmazeutisch⸗chemische Laboratorium der Universität Königsberg i. Pr. gleichgestellt worden. Die dem agrikultur⸗chemischen Laboratorium derselben Universität zuerkannte Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Nahrungsmittelchemikern wird auf Antrag dieses Labo⸗ ratoriums gleichzeitig für erloschen erklärt. 18

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RBl. S. 603) in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbe⸗ stimmungen des Handelsministers vom 27. September 1915 habe ich in Erweiterung der Anordnung vom 4. Juli d. J. (Kreisblatt Nr. 155) dem Kaufmann Georg Klein in Berltn⸗Steglitz, Schleoß⸗ straße 54, durch Verfügurg vom heutig’n Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen und des Kriegsbedarfs sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel schlechthin wegen Unzuverlässigkeit für die Dauer des Krieges

Verwaltung französischer Unternehmungen,

untersagt. Eine Uebertretung dieses Verbots ist strafbar. Ebenso machen sich Personen stzafbar, die entgegen diesem Verbot mit Klein in Geschäftsoerbinduag treten.

Berlin, den 27. August 1917. Deer Landnat des Kreises Teltow. von Achenbach

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. Seite 603) ist der Händlerin Frau Wilhelmine Meier, geb. Herz, hier, Karlastraße Nr. 4, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Gemüse und Obst, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit untersagt.

Stettin, den 29. August 1917.

Der Pelizeipräsident. von Böttiche

Bekanntmachung.

8

AA1XX“ 1“ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (R SBl. S. 603), ist der Händlerin Anionte Remiorz, in Gleiwitz, Bahnhofstraße 10, wohnhaft, der Gewerbebetrieb des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermttteln aller Art, für die Dauer des Krieges wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb und diesen Handel untersagt worden. Gleiwitz, den 14. August 1917. Die Polizeiverwaltung. Miethe.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23 September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), ist dem Schankwirt Emil Küssel in Gleiwitz, Bahnhosstr. 384, der Gewerbebetrieb der Schank⸗ wirtschaft und der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs auf die Dauer von 3 Monaten wegen Unzuver⸗ läsmnakeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb urd diesen Handel untersagt worten. 8

Gleiwitz, den 18. Juli 1917.

PsSDiie Polizeiverwaltung. Mieth

1“

Bekanntmachung.

Durch Verfügung vom 25. August 1917 haben wir dem Handels⸗ mann Karl Hübner, hter, Weingarten 8, den Handel mit Obst untersagt, weil er sich in bezug auf diesen Handel als unzu⸗ verlässig erwiesen hat.

Halberstadt, den 27. August 1917.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Gerhardt.

Bekanntmachung. G Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist den Eheleuten Andreas Schäfer, Remscheid, Matpiteg 40, der Handel mit Lebensmitteln unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt worden. Remscheid, den 28. August 1917. Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.

Nichtamfliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. August 1917.

In der am 30. August 1917 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurden die Vorlagen über die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und über die Veröffentlichung der Handelsregistereintragungen sowie ein Antrag auf Verlegung des Inkrafttretens der Bekannt⸗ machung vom 3. August 1917 über die Veranstaltung von Lichtspielen angenommen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rech⸗ nungswesen und für das Landheer und die Festungen, die ver⸗ einigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Der Präsident des Königlichen Landeswasseramts Dr. Hol zurückgekehrt. 3

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1“““

Der lürkische Finanzminister Dschavid Bei mit Be⸗ gleitung ist gegen Mitternacht hier eingetroffen. Zu seinem Empfange waren erschienen vom Auswärtigen Amt der Ge⸗ heime Legationsrat Dr. Göppert und Baron Ow von Waächen⸗ dorff, der türkische Botschafter Hakki Pascha und mehrere Herren der Botschaft sowie Damen und Herren der hiesigen türkischen

Kolonie.

8 Der argentinische Gesandte hat nach einer Meldung

des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hier mitgeteilt, daß seine

Regierung die Angelegenheit der Versenkung des argentinischen Dampfers „Toro“ durch die deutschen Erklärungen als erledigt betrachtet. Die deutsche Regierung

hat für den Dampfer „Toro“ die Zahlung einer Entschädigung G

zugesagt. 6

August 1917 ist eine Nr. H. I. 59/6. 17 K. R. A, betreffend Versorgung des

Mit dem 31. Bekanntmachung Heeres mit Nadelschnittholz, in Kraft getreten. Durch diese 1.““ wird Padegfehrattshog das nicht für den eigenen Verbrauch bestimmt ist, ohne Rücksicht darauf, ob es im Inlande hergestellt oder aus dem Reichsauslande eingeführt ist, beim Hersteller und Einführer einer Verfügungsbeschränkung unterworfen. Jeder Hersteller von Nadelschnittholz darf über seiner monatlichen Erzeugung an Nadelschnittholz

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1

(Freiteil) frei verfügen; über die restlichen ⅛1 (Pflichtteil)

jedoch nur soweit es sich um die Erzeugung des jeweils laufenden und des jeweils folgenden Monats handelt, und nur so lange, als nicht die für den Herstellungsort dieses Nadelschnittholzes zuständige Kriegsamtstelle den Pflicht⸗

teil beansprucht hat. In letzterem Falle darf der Pflichtteil des Herstellers nur an einen zugelassenen Großhändler oder an die zuständige Königlich Stellvertretende Intendantur gemäß den besonderen Liefervorschriften und zu den jeweils vorgeschriebenen Richtpreisen veräußert und geliefert werden. Die Liste der zugelassenen Großhändler wird in den amtlichen Blättern ver⸗ öffentlicht werden und liegt bei jeder Kriegsamtstelle aus.

Wer Nadelschnittholz aus dem Reichsauslande einführt, darf über ⅛½ der jeweils eingeführten Menge (Freiteil) frei verfügen; dagegen dürfen die restlichen §1 (Pflichtteil) nur an die zuständige Königlich Stellvertretende Intendantur gemäß den besonderen Liefervorschriften und zu den vorgeschriebenen Richtpreisen veräußert und geliefert werden. Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Befreiung von der Verpflichtung zur Lieferung des Pflichtteils oder Anrechnung von Lieferungen an Reichs⸗ oder Staatsbehörden auf den Pflichtteil erfolgen.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

Die Ausgabe der Kohlenkarten für Groß Berlin wird, wie bereits gestern mitgeteilt ist, am 1. September 1917 be⸗ ginnen. Mit Rücksicht auf die einige Tage dauernde Ver⸗ teilung der Karten auf die gesamte Bevölkerung und zur Ver⸗ meidung etwa daraus folgender Unzuträglichkeiten darf die Abgabe von Kohlen auf die Kohlenkarten erst am 5. Sep⸗ tember anfangen. An diesem Tage wird jeder Verbraucher seine Karte in Händen haben. Die Abschnitte der Kohlenkarte sind fortlaufend numeriert. Zunächst darf nur auf Abschnitt 1 bis einschließlich 4 je ½ Zentner Kohlen entnommen werden.

Durch die Freigabe dieser verhältnismäßig geringen Menge soll zunächst die Belieferung einer möglichst großen Zahl von Verbrauchern erreicht werden. Hierzu kommt, daß bei einer großen Reihe von Kohlenkarten wegen vorhandener Bestände die ersten Abschnitte vor Ausgabe der Karte bereits abgetrennt

sind, ihre Inhaber also bei dem Bezug von Kohlen vorläufig 8

nicht mitberücksichtigt zu werden brauchen.

Ferner werden die inzwischen gemäß der Verordnung des 8 Oberbefehlshabers bei den Kohlenhändlern angesammelten be-⸗ schlagnahmten Bestände sämtlich freigegahfg, und zwar vor⸗

Uhafig lediglich zur Lieferung auf die Abschnitte 1 bis 4 der 0

hlenkarte.

Es ist somit zu erwarten, daß jedermann die ihm zu⸗ stehende Menge Kohlen wird erhalten können. Sollte dies in einigen Fällen nicht gleich am ersten Tage geschehen, so möge man bedenken, daß täglich neue Vorräte in Groß Berlin ein⸗ treffen, die auf alle Fälle hinreichen, um den augenblicklichen Bedarf der Bevölkerung zu befriedigen. Weitere Abschnitte der Kohlenkarte werden erst nach Erledigung der Belieferung der Abschnitte 1 bis 4 der Kohlenkarte freigegeben. Vorbestellungen auf Grund der Kohlenkarte sind unzulässig.

Die Einrichtung von Kundenlisten bleibt späterer Regelung vorbehalten. Die hierzu nötigen Vorarbeiten sind im Gange.

Sie werden jedoch bei der Besonderheit der Lage des Kohlen⸗ handels in Berlin und der großen Zahl der Verbraucher sowie

des riesigen vnifaage⸗ der Menge, deren Verteilung auf diese Weise zu regeln ist, voraussichtlich 1 bis 2 Monate in An⸗ spruch nehmen. 1 Die Befugnis zur Entnahme auf das Mittelstück der für die Zeit vom 9. Juli ab gültigen Reichsfleischkarte sowie auf den Abschnitt 5 der Kaffeeersatzkarte wird durch die Ausgabe 78 Kohlenkarte nicht berührt.

arten kann also neben der Lieferung auf die Kohlenkarte weiter erfolgen.

In der Erkenntnis der Bedeutung aller Abfall⸗

stoffe und jedes bislang nicht genügend beachteten Rohstoffes wird allerorten eine lebhafte Sammeltätigkeit entwickelt. Im Wesen des Sammelns liegt es aber, daß das, was im kleinen oder einzelnen geschieht, im großen seine Zusammenfassung findet. Ohne solche muß die freiwillige wie auch die gewerbliche Sammelarbeit oft zur Kräftevergeudung führen. Diese Zusammenfassung zu bewirken, wurde der „Kriegs⸗ ausschuß für Sammel⸗ und Helferdienst“ ins Leben gerufen. Er soll nichts Neues schaffen, sondern die vorhandenen Sammelorganisationen ausbauen und, wo er⸗ forderlich, ergänzen. Zur Ueberwindung der Leutenot und Transportschwierigkeiten ist ein Zusammenarbeiten mit den militärischen Dienststellen unerläßlich. Diese Verbindung wird durch den Kriegsausschuß, der unter dem Vorsitz des Kriegsamtes steht, geschaffen.é Seitens dieses Kriegsausschusses sind in einer eben herausgegebenen Denkschrift die Richtlinien für die Sammel⸗ tätigkeit zusammengestellt worden; beigegeben sind die ver⸗ schiedenen von den zuständigen Kriegsgesellschaften, Ausschüssen usw. für die einzelnen Sammelgüter besonders ausgegebenen Merkvlätter. Die Adresse des Kriegsausschusses 8 Sammel⸗ und Helferdienst ist: Berlin W. 8, Charlottenstraße 71.

Zum Reichs gesetzblatt ist ein neues, im amtlichen Auftrag herausgegebenes Haupt sachverzeichnis erschienen, das die Jahrgänge 1867 bis 1916 des Bundes⸗ und des

Reichs⸗Gesetzblatts umfaßt und zum Preise von 9,25 für

das geheftete Stück ohne Nebenkosten vom Postzeitungsamt Berlin durch Vermittelung der Postanstalten des Reichspost⸗ gebiets bezogen werden kann.

Polen.

Anläßlich des zweijährigen Bestehens Generalgouvernements Warschau fand am Dienstag im Hofe des Stadtschlosses eine militärische Feier statt, an der Abordnungen der Warschauer Truppenteile teilnahmen. Anwesend waren unter anderem: der Gouverneur General von Etzdorff, der Inspekteur des Ausbildungswesens des polnischen Heeres General Barth, der Verwaltungschef von Kries und Graf Hutten⸗Czapski, ferner der in Warschau zu Besuch weilende Hofprediger Dryander. Der General⸗ gouverneur von Beseler begrüßte die Erschienenen und hielt eine Ansprache, in der er auf die Tätigkeit und die Aufgabe dinweelebunggetkamnen und Eeneaha .

8 gte u. a. lau e olffschen Telegraphenbüros“: dicht 6 86 „Wir haben in erster Linie dafür zu sorgen, daß im Rücken unserer Kameraden an der Front Ruhe und Ordnung herrscht. Da⸗ neben haben wir rie Aufgab⸗, dieses vom Krieg schwer geprüfte Land wieder zur Ordaung und zum Mohlstand zurückzuführen. Wie wet uns diese leyte große Aufgabe schon gelungen ist, und wie weit sie

Die Belieferung auf diese

uns überhaupt emmal gelingen wird, darüber steht uns G Urteil zu. Wir haben unsere Aufgabe nach Eööö Kräften durchzuführen, unbeirt von allen Tagesmeinungen unbeirrt von allen Schwieriskeiten, die sich uns entgegen⸗ fellen, und von allen Strömungen, die vielleicht willens ind unsere Arbeit zu verderben oder zu vernichten. haben hier weiter nichts zu tun als unsere höchste Pflicht zu erfüllen.“ Der Generalgouverneur sprach sodann allen, die zum General⸗ gouvernement Warschau gehören, seinen wärmsten Dank für die große und unermüdliche Hingebung an ihr Amt aus und schloß: „Wir haben keinen größeren Wunsch, als daß unser gnädigster Kaiser und Köntg mit unserer Arbeit zufrieden ist, daß unser Vaterland verstehen lernt, daß wir hier nur für das Vaterland arbetten, und daß das *.½ 8 . 111 daß wir hier nicht als eiy de n, sondern a reunde, die sein ü Wohlstand wünschen und erhoffen.“ 1““ be. sethe. Der Generalgouverneur verteilte dann zahlreiche Aus⸗ zeichnungen an Angehörige der Militär⸗ und Zivilbehörden mit warmen Glückwünschen, wobei er u. a. betonte, daß es nichts Höheres für den deutschen Mann gebe, als seine Kraft, sich selbst, und wenn es sein muß, sein Leben für das Vater⸗ land hinzugeben. Anläßlich der Feier fand ein katholischer und ein evangelischer Go ttesdienst statt, an dem die Spitzen der Militär⸗ und Zivilbehörden, darunter der Generalgouverneur von Beseler, teilnahmen.

In der evangelischen Kirche hielt der Oberhofprediger Dryander eine Predigt, in der er aufrichtende, scse he 1 verheißende Worte an die Deutschen Warschaus richtete.

Abends fand im Stadtschloß eine Feier statt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser empfing gestern den deutschen Bevollmächtigten, preußischen Generalmajor von Cramon in besonderer Audienz.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Allerhöchstes Handschreiben, worin ernannt werden: Der bisherige Leiter des Unterrichtsministeriums Cwiklbinski zum Kultus⸗ und Unterrichtsminister, des Eisenbahnministeriums Banhans zum Eisenbahnminister, des Justizministeriums Schauer zum Justizminister, des Ministeriums für öffentliche Arbeiten Homann zum Minister für Oeffentliche Arbeiten, des Finanz⸗ ministeriums Wimmer zum Finanzminister und der Feld⸗ marschalleutnant Cz appzum Landesverteidigungsminister. Ferner wurden ernannt: Der Universitätsprofessor Freiherr von Wieser zum Handelsminister, Graf Silva Tarouca zum Ackerbauminister, der bisherige Leiter des Handelsministeriums Mataja, der bisherige Leiter des Ministeriums für Galizien Twardowski, ferner der Sektionschef im Ministerpräsidium Ritter von Zolger und das Mitglied des Obersten Sanitätsrates Hofrat Horbaczewsk i zu Ministern ohne Portefeuille. Der bisherige Minister des Innern Graf Toggenburg behält sein Portefeuille und der Minister Twardowski die Führung der bisherigen innegehabten Agenden. Mataja wird als Minister mit den Vorarbeiten für die Schaffung eines Ministeriums für soziale Fürsorge, Horbaczewski mit den Vorarbeiten für die Schaffung eines Ministeriums für Volksgesundheit be⸗ traut. Die Aufgabe des Ministers Zolger wird darin be⸗ stehen, sich fallweise über den Wunsch des Ministerrates und unbeschadet der Zuständigkeit der verschiedenen Zentralstellen und sonstigen Verwaltungsinstanzen mit der einheitlichen Vor⸗ bereitung solcher mit dem Kriege zusammenhängenden Ver⸗ waltungsangelegenheiten der österreichischen Regierung, die den Wirkungskreis mehrerer Ministerien berühren, zu befassen, um deren einvernehmliche Austragung oder Bereitstellung für die Beschlußfassung im Ministerrate zu erleichtern. Schließlich wird der Sektionschef Ritter von Ertl unter voller Anerkennung der geleisteten sehr ersprießlichen Dienste und der freien Verleihung der Würde eines Geheimen Rates von der Leitung des Acker⸗ bauministeriums enthoben.

„Die neue Regierung ist aus Beamten und Fachleuten ge⸗ bildet. Wie das „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ mit⸗ teilt, erfährt der allgemeine Kurs keine Aenderung. Auf die bisherigen Stützen des parlamentarischen Betriebes wird auch künftig gerechnet, doch soll die Zusammensetzung des Kabinetts den politischen und nationalen Elementen von bisher anderer Meinung erleichtern, sich mit diesem Kurse zu befreunden und an positiver Arbeit teilzunehmen. Die neue Regierung strebt vor allem die Kräftigung und Belebung der inneren Wirtschaft, die Verbesserung und Sicherung der Versorgung für die Gesamtheit, wie für den Einzelnen an. Sie will die Bedürfnisse der Kriegführung unter allen Umständen gewährleisten, zugleich aber die Opfer der Bevölkerung auf das geringste zulässige Maß zurückführen in der Ueberzeugung, daß darin die beste Bürg⸗ schaft für die rasche und glückliche Beendigung des Krieges liegt, die sich nach den glänzenden Leistungen der Streit⸗ kräfte der Monarchie und ihrer treuen Verbündeten zu⸗ versichtlich erwarten läßt. Zugleich sollen die Vorbedingungen ür eine möglichst reibungslose Ueberleitung der Kriegswirt⸗ chaft in gewöhnliche Verhältnisse und für eine segensreiche, die Rückschläge des Krieges rasch überwindende Friedens⸗ entwicklung geschaffen werden. Bei ihren einschlägigen Be⸗ mühungen wird sich die Regierung stets den untrennbaren usammenhang und die innige Wechselwirkung zwischen der Festigkeit der Staatsfinanzen, der Gedeihlichkeit des Wirtschaftslebens und einer dem sozialpolitischen Empfinden der Zeit gerecht werdenden Entwicklung der allgemeinen Wohlfahrt gegenwärtig halten. In politischer Beziehung wird die neue Regierung in erster Linie bestrebt sein, in ver⸗ sändnisvoller Zusammenarbeit mit dem Reichsamt das bereits angekündigte Programm des zeitgemäßen Ausbaues der Verfassung unter Wahrung der Bedürfnisse der Ge⸗ samtheit und im Sinne einer der Gleichberechtigung der ölker entsprechenden nationalen Autonomie seiner Verwirk⸗ lichung näher zu bringen. Das neue Kabinett will aufgefaßt sein als eine Regierung der getreuen Erfüllung aller staatlichen Verpflichtungen der erfolgreichen Bewältigung der Kriegsauf⸗ gaben, der regen wirtschaftlichen, sozialpolitischen und staats⸗ nanziellen Arbeit, der nationalen Unbefangenheit und der usgleichung der Gegensätze auf verfassungsmäßigem Boden.

Gegenüber einer Abordnung aggrischer Vertreter aller Parteien erklärte der Ministerpräsident Seidler, daß das nhgeordnetenhaus am 18. September zusammentreten

erde.

Das Präsidium der ukrainischen Reichsrats⸗ und Landtagsabgeordneten der Bukowina hat an die ukrainische Bevölkerung in der Bukowina einen Aufruf ge⸗ richtet, in dem es betont, daß sowohl der innig verehrte Kaiser Franz Joseph, wie auch der Kaiser Karl wiederholt anerkannt

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haben, daß die üukrainische Bevölkerung in der Bukowina ih

b 1 b 8 lle . hre Pflicht in diesem Kriege voll und ganz erfüllt habe, und sagt:

Die Bevölkerung bürfe vertrauensvoll die Wiederherstellung des durch den Krieg geschädigten wirtschastlichen und tulturellen Lebens durch den Staat erwarten, da der edle junge Kaiser, der die Bedürfnisse der breiten Volksmassen der Ukrainer gerau kenne, voll Tatkraft und voll Verständnis an der Spitze des Staates stehe. Kaiser Karl sei ein weiser Friedensfürst, der keinen Nach⸗ barn schädigen und der neuen Regierungsform Rußlands nicht im Wege steben wolle und nur verkange, daß sich in die inneren Angelegenheiten Oesterreichs kein fremder Staat einmische. Ter Monarch wolle den Völtern Oesterreichs jedes Seldstbestimmungs⸗ recht gewähren, das im Rahmen der Beibebaltung der not⸗ wendigen Einheitlichkeit der Monarchie möglich set. Unterstützt von der beispiellosen Tapferkeit und Ausvauer der verbündeten Armeen, werde die von ehrlichem Friedenswillen getragene Geschlossenheit und Entschiedenheit den um ihren Kaiser sich scharenden Nölkern Oesterreichs hald den von der ganzen Welt ersehnten Frieder, dem uklainischen Volk eine gluͤckliche Zukunsft und ein besseres Los bringen. „Unsere nationalen Widersacher“, schließt der Auf uf, ‚konnten den gewaltigen Aufschwung, den die ukratnische Frage gerade während des Krieges genommen hat, nicht hemmen. Mit ungeahnter Kiaft haben sich unsere Brüder in Rußland wie ein Mann gegen die zarische Gewaltherrschaft erhoben und sich vom Moskowiter⸗ joch befreit. Diese alle Ukrainer beglückende Tatsache kann niemals mehr aus der Welt geschafft werden. Sie in der Gtrundpfeiler der berechtigten Hoffnungen auf eine glückliche Zukunft der gesamten ukrainischen Nation.“ . In Budapest hat die sozialdemokratische Partei fünf Volksversammlungen abgehalten, in denen eine Ent⸗ schließung angenommen wurde, wonach sie, wie „Wolffs Telegraphisches Büro“ meldet, eine Ausdehnung des Wahlrechts, wie das Kabinett Esterhazy sie beabsichtigte, als das Mindestmaß erachtet und die Erklärung Wekerles mit Befriedigung zur Kenntnis nimmt. Der Wechsel im Kabinett habe an der Verpflichtung nichts geändert. Die sozialdemokratische Partei erklärt, daß sie auf der bezeichneten Grundlage geneigt sei, die Regierung bis zur Schaffung der Wahlrechtsänderung mit der vollen Kraft ihrer Organisation zu unterstützen.

Großbritannien und Irland.

„Das „Reutersche Büro“ gibt einen ausführlichen Bericht über die Sozialistenversammlung der Verbündeten. Vorgestern morgen wurde die Sitzung bald auf den Mittag vertagt, um den beiden Ausschüssen über die Stockholmer Tagung und über die Kriegsziele Gelegenheit zu geben, ihre Berichte auszuarbeiten. Die französischen Neheet. sozialisten lehnten die Vertretung in dem ersten Ausschuß ab. Die Vertreter der englischen Gewerkschaften nahmen an der Erörterung des Ausschusses und an dem Aufstellen des Be⸗ richtes nicht teil. Sie hatten vorher erklärt, daß die Frage der Teilnahme an der Stockholmer Tagung der Entscheidung der Gewerkschaftsversammlung überlassen werden müsse, die nächste Woche in Blackpool tage. Der Berichterstatter des Aus⸗ schusses für die Stockholmer Tagung war Ramsay Macdonald. Er trat dafür ein, daß alle Gruppen von sozialistischen und Arbeiterorganisationen an der Stockholmer Tagung teilnehmen sollten. Seitens der französischen Mehrheit wurde erklärt, daß, wenn sie sich auch der Abstimmung enthalten sollte, sie mit dem Einspruch gegen die Verweigerung von Pässen nach Stockholm einverstanden wäre. Der Bericht führte zu einer sehr lebhaften Aussprache, während ver⸗ schiedene britische Abgeordnete die Versammlung verließen, um sich nach Blackpool zu begeben. Hyndman brachte einen Zusatzantrag ein, wonach die Versammlung erklären sollte, daß sie jede Besprechung mit Abgeordneten aus den feindlichen Ländern ablehne, solange Deutschland die besetzten Gebiete nicht geräumt hätte. Dieser Zusatzantrag wurde mit 55 gegen 4 Stimmen verworfen. Die belgischen Vertreter er⸗ hoben entschieden gegen die Teilnahme an der Stockholmer Tagung Einspruch. Da sich für den Bericht Macdonalds keine Mehrheit fand, wurde er schließlich nuv zur Kenntnisnahme angenommen. Der Bericht des Ausschusses über die Kriegs⸗ ziele sagt nur, daß ein Mehrheitsbeschluß nicht zustande ge⸗ kommen sei. Darauf wurde der Vorschlag angenommen, einen ständigen Ausschuß zur Vorbereitung einer neuen Sozialisten⸗ versammlung einzusetzen.

Die englische Sozialistenpartei hat dem „Journal des Débats“ zufolge einen Bericht vorbereitet, der die Friedensbedingungen festlegt und fordert, daß die Wiedergutmachungen aus einem von allen Kriegführenden zu⸗ sammengelegten gemeinsamen Fonds bestritten werden. Für die Bevölkerungen Elsaß⸗Lothringens, Polens, der Balkan⸗ länder, Armeniens, Indiens, Algeriens, Irlands usw. soll eine Volksabstimmung vorgenommen werden, damit diese Be⸗ völkerungen ihre Regierungen selber wählen können. Ferner verlange die englische Sozialistenpartei, daß Mesopotamien an die Türkei, die deutschen Kolonien an Deutschland zurückgegeben werden.

Die „Times“ veröffentlicht eine Kundgebung von 27 Personen, darunter sechs Peers und sechs Mitglieder des Unterhauses, die darin erklären, daß sie sich von der konserva⸗ tiven Partei lossagen und eine Nationalpartei bilden. Die neue Partei ist für energische Fortsetzung des Krieges bis zum völligen Siege, für ehrliche Verwaltung und Politik, gegen den Verkauf von Adelstiteln, gegen den Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitern und für höchstmögliche Güter⸗ erzeugung mit angemessenen Löhnen und angemessenem Ge⸗ winn. In der Kundgebung heißt es:

„Wir finden nirgends Mangel an Ehrerbietung, Hingabe oder Lovalität gegenüber dem Throne, wohl aber in allen Klassen im Lande und in der Armee eine offen zur Schau getragene Abneigung gegen die Politiker und regierenden Personen, die uns durch ein ver⸗ altetes Parteisvstem aufgedrängt sind. Wir beabsichtigen zu handeln,

ehe es zu spät ist. Rußland.

Der Ministerpräsident Kerenski ist gestern von Moskau nach St. Petersburg zurückgekehrt.

Die russischen Truppen, die das Landtagsgebäude in Helsingfors besetzt hatten, haben die Abgeordneten, einer Reutermeldung zufolge, am Betreten des Gebäudes gehindert. 79 sozialistische Abgeordnete begaben sich in das Gebäude des alten Lundtags und nahmen mit 44 gegen 35 Stimmen eine Entschließung, an, die anerkennt, daß eine Sitzung in gesetz⸗ wügeht Weise abgehalten worden sei.

Amerika.

Da erikanische Repräsentantenhaus hat die Erörterung über die Eröffnung neuer Kredite in Höhe von 11 ½ Milliarden Dollar begonnen.

Steuerjahr betragen 18 Milliarden Dollar einschließlich 7 Mil⸗

liarden Vorschüsse an die Verbündeten. Die Regierung wird, wie der „Matin“ meldet, voraussichtlich einen Gesamtkredit von 21 Milliarden Dollar fordern. Ferner wird der Marine⸗ minister im Laufe der Woche einen außerordentlichen Kredit von 1750 Millionen Franken für den sofortigen Bau einer großen Torpedojägerflottille anfordern.

Der Finanzausschuß des Senats hat dem „Reuterschen Büro“ zufolge einer Erhöhung der Kriegs⸗ gewinnsteuer von 26 auf 33 Prozent zugestimmt, wodurch der Ertrag des Voranschlages von 562 auf 1060 Millionen Dollar steigt. 16

MKriegsnachrichten.

Berlin, 30. August, Abends. (W. T. B. Keine besonderen Ereignisse. 8

1.““

Die Kampfpause im Generalangriff der Entente hielt auch am 29. August an. In Flandern versuchten die Engländer lediglich in dem Angriffsabschnitt zwischen den beiden Bahnen Boesinghe Staden und Npern —Roulers einen Teilangriff gegen die deutschen Stellungen nordöstlich von Wieltje. Er wurde restlos abgeschlagen. Die Artillerietätigkeit war bei stürmischem, regnerischem Wetter stark wechselnd. Das Feuer steigerte sich gegen 3 Uhr Nachmittags auf die deutschen Stellungen nordöstlich Ypern. Gegen Abend griff es auch auf die Gegend an der Küste sowie vom Houthulst⸗Walde bis zum Kanal von Hollebeke über. Während der Nacht wurde nördlich Langemarck eine englische Patrouille abgewiesen.

Im Artois hat die englische Angriffstätigkeit voll⸗ kommen aufgehört. An der ganzen Front herrschte lediglich normale Gefechtstätigkeit. Nördlich St. Quentin beschränkten sich die Engländer auf ein Stoßtruppunternehmen, das um 6 Uhr 15 Min. Abends gegen die deutsche vorderste Linie süd⸗ östlich Cologne⸗Ferme vorbrach. Es wurde glatt abgewiesen. An der Aisnefront hbereitete starkes französisches Feuer, das sich um 12 Uhr Mittags schlagartig südlich und östlich Cerny verstärkte, Vorstöße zahlreicher französischer Patrouillen vor. Im deutschen Maschinengewehrfeuer brachen sie sämtlich verlustreich zusammen. Auch östlich Cormicy am Brimont und nordwestlich Vaudesincourt wurden französische Patrouillen ab⸗ gewiesen. An der Verdunfront beschränkten sich die Franzosen auf Artilleriefeuer. Eine starke Patrouille gegen den Südrand von Wavrille wurde abgewiesen.

An der Ostfront war die Artillerietätigkeit an zahl⸗ reichen Stellen lebhafter als in den Vortagen. Der Angriff der Verbündeten im Bergland nordwestlich von Focsani macht weitere Fortschritte. Die Verbündeten drangen zwischen den Flüssen Susita und Putna weiter vor und erstürmten das Dorf Iresti. Die Russo⸗Rumänen führten zur Entlastung der hier stark bedrängten Truppen starke Massen gegen die am Vortage von den Verbündeten nordwestlich Muncelul ge⸗ nommenen Höhenstellungen vor, die unter außerordentlich schweren Verlusten für den Feind scheiterten. Auch im Oituztal E11“ D. Cosna und Grozesci rumänische Angriffe abgewiesen.

Großes Hauptquartier, 31. August. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern steigerte sich die Kampftätigkeit der Artillerien an der Küste und zwischen Yser und Lys erst gegen Abend. Nachts kam es mehrfach zu Zusammenstößen ie Vorfeld unserer Stellungen; eine Anzahl Engländer wurden gefangen.

Im Artois entwickelten sich nördlich von Lens örtliche Kämpfe, die bis zur Dunkelheit andauerten.

Südwestlich von Le Catelet entrissen Jägerkompagnien den Franzosen einen Teil ihres neulichen Gewinns; zahlreiche Gefangene sind eingebracht worden. 1 *

St. Quentin lag wieder unter französischem Feuer.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

In der östlichen Hälfte des Chemin⸗des⸗Dames⸗ Rückens war die Feuertätigkeit 1eg

Vor Verdun ging das Störungsfeuer auf beiden Maas⸗ Ufern abends wieder in starken Artilleriekampf über, ohne daß es bisher zu neuen Angriffen kam. 8

Oestlicher Kriegsschauplat.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Nordwestlich von Dünaburg stießen russische Streif abteilungen unter Feuerschutz bei Illuxt vor; unsere Graben⸗ besatzung schlug den Feind zurück. Ebenso vergeblich blieben russische Unternehmungen am Narocz⸗See.

Bei Skala setzten einige unserer Kompagnien über den Zbrucz, brachen in die russischen Linien ein und kehrten

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nach Zerstörung der Grabenanlagen mit Gefangenen und Beute

über den Fluß zurück. 1114“ 6* 86— ist die Lage unverändert. Maze donische Front. Bei großer Hitze hielt die gesteigerte Gefechtstätigkeit an. Am Dobropolje wurden serbische Abteilungen, süd⸗ westlich des Dojxan⸗Sees englische Bataillone unter schweren Verlusten abgewiesen. Der Erste Generalquartiermeister. . Ludendorff.

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8 Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 30. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemelde

8 Oestlicher Kriegsschauplatz. 3 Deutsche Regimenter bauten ihre neuerlichen Erfolg nördlich von Focsani gestern durch die Eroberung des Ortes Iresti aus, dessen Besitz gegen zahlreiche Angriffe behauptet wurde. Südlich von Oena scheiterten feindliche Vor⸗ stöße. Weiter nördlich hob sich an zahlreichen Abschnitten der

Die Ausgaben für das, Ostfront die Kampftätigkeit.