dem Amtsgericht in Weißwasser i. O. L. und der Gerichts⸗ ; usch findet im algemel 1 zwaßf . O. L. „8tausch finbdet i gemeinen nach dem 2 fer 9,3 1 assessor Eugen Boden bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ Richtamtliches. besondere versöntiche, wtetschaftliche, familiäre und desenitrsa, 9) De Fewinnung “ n zasige 88 Sebgeh Oesterreich, Ungarn nach Maßgabe der zwishen den Regierungen 2) Gegenstand des Monopols it das ausschließliche Recht 3 m gericht in Cöln. 1 D Verhältgisse berechtigen jedoch zu Augr ahmen. 1“ Bodenprodukte dSdng ““ bdat⸗ je vch 88 dieser beiden Staaten zu treffenden Eiatgunz zu. Die Stamn⸗ HBezuge von Nohöl. Dem R höl steht gleid das aus Ertgas ge⸗ . 8 entsches Reich. 5) Das Fortschretien des Aastausch. s kann nicht gleichmaß g. ze Gevinaung und Vecarbeitung a⸗ * urte nur in einer anteile werden bis zu † des Gesamtbetrags der rumänt chen Re⸗ wonuene Oel. Alles in Rumäaten erzeuste Rohöl und Erdaasöl ist
feolgen, es ist von der jeweiligen Ersatzlage in den einzelnen 85 Weise erfolgen, daß dadurch die Uaternehmungen der Gesellschaft gierung zum Bezuge angehoten mit der Berecheigung, sie nach ihrem in dea Reservoiten aaf den Oelgruben oder sonstigen Erzeugungs⸗
Preußen. Berlin, 13. Mai 1918. bezbeken abhängta hindert werden. Belieben auch an private Inte 6 frz 1 sof überl nd von dieser 8 hs Ff . 11““ — 1 . nicht ge sellschaft stebt das Recht zu, für ihre Zwecke auf die 12) Die Geselhnocgt bSnteressenten zu verteilce. statten der Haudelem’ nopolgtf lsvafe u überlessen und, von Hieser
nterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Oberkirchenrats ; aemn 7. at 8 die durch den Verlust ihrer übrigen Söhne besonde 8 Sn. Familien nöeren öffentlihen Verkehrsetnrichtungen (Kanäle, Telegrap en, tiagen. - alle de satüb h ba eeaee F- E“ r Rohrleitun
1 . 4 „ 3 7 ; 2 erlust ih: rige 1 nde.s schwer gepren, lle anderen — 32 9 Ia Falle der Gesamtübertragung ihrer Rechte und Afl chten eine Oel rure weder von der Eise bahn roch von einer Rohrleitung 8523 der Beteiligten wird von den unterzeichneten Telegramm des Generalfeldmarschalls von Hindenburg sind, aus der vordersten Liwie zuräckgezogen werder, wer geri Lelepbone usw.) etaschließ 8 S dem State gehörenden Ein⸗ gelten alle ihr eingeräumien Vergünstisungen auch Fa nn der Herdeiate en fo enscheht Alehden nben.; so ist die Gesellschaft ehörden hierdurch folgendes festgesetzt: zugegangen: 8 . militärischen Verhäktaisse, in⸗besondere die Ersatzlage, gestatten. die icct ngen zur Vesb, deungr ue sol nin Ben s 8 v Erdöl⸗ Rechtsnachfolgers. Die Uebertragung an etue andere Gesellschaft als berechtigt, zu verlangen, daß das auf dieser Grube geförde rte Rohöl § 1 Seiner Majeflät dem Kalser und König 1 erzeugnissen zu benutzen. * * b 8. e Sesenecef 8 Aug bnf eine deutsche, österreichische, vn hrische over rumänische Gesell chaft gegen eine von ihr zu bestimmende Vergutang auf der nächsten Potsdam. 1“ die zu ennichtenden gütungen, un dgaben, bedarf der Zustimmung der Rumäntschen Regierung. Bahnstation oder an der nächsten Rohrleitungssammelstelle abzeliefert
In der evangelischen Oster⸗Kirchengemeinde zu Berlin Euerer Majestät äni ö 1, 6“ 8 ch immer sei ünstig⸗ 3 n . estät lege ich alleruntertänigst für die an mich ge⸗ 5 welchem Titel es auch immer sei, nicht ungünstiger ge⸗ 13) Die in den vorst ungen t 9 Diszese Berlin⸗Stadt II, wird eine vierte Pfa irstelle errichtet. richteten gnädigen Worte⸗ ehrfurchtsvollen Dank zu Füßen. Ich bin Zur Widerlegung irriger Annahmen wird amtlicherseitz vane. 85 alz irgendein in Rumänien tätiges Unter⸗ haltene Erteilung von aEEEEEb1“ a8 S g; per Resewahwihtets ihr doh RKannl nus Arttzaesl whib Va⸗
§ 2. hochbeglückt darüber, daß die alten Beziehungen meiner Famllie jur durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt, daß zu den durch nehmen. DBie Gesellschaft tst ferner berechtigt, für die Ausbeutung, der Rechte, die der Handelsmonopolgesellschaft unter 1V eingeräumt der Handelsmonepolgesellschaft halbjihrlich in angemessener Pöhe
Diese Urkunde tritt am 1. Mai 1918 in Kraft. Marienburg nunmehr durch die Gnade meines Kaisers, Königs und die Bekanntmachung W. IV. 300/12 17 KAA. 1— arbektung, Lagerung und Beförgerung von Materialien, Roh⸗ werden. tzt. 1b f Herrn in einer mich so boch ehrenden Weise erneut werden sollen. nahmten neuen und gebrauchten Segeltuchen aller Art, 1 vsta und Erzeugnissen, Wege, Eisenbabven⸗ und Anschlußgleise, 14) Die Gesellschaft wird in gleicher Weise wie eine nach filpes, Rumänische Regierung ist verpflichtet, der Handels
Berlin, den 23. April 1918. Berlin, den 27. April 1918 Gottes Schu Of d 58 — eaftleit Umschlagsanlz elear äni 7 z 1 1 8 7 . 8 8 set auch ferner die Ostmark für alle Zeit befohlen! Textilsegeltuchen auch sämtliche Segeltuche 8 S. Mob leitungen, Kraftlettungen, Umschlagsanlagen, Telegraphen⸗ und rumäaischem Recht gegründete inländische Gefellschaft zum Gewerbe⸗ monavpolgesellschafr auf ibr Ansu⸗ die im Elgentun Dritter be⸗
(L. S.) (L S.) Feldmarschall von Hindenbur Fusseeeah zu 1c. 8 aa cee,gelt 899 nr aus extil⸗ Telephouonlagen Faaulegen und 8 von öffeatüchen Abgaben zu be⸗ betrb zugelassen. Es kommen natic⸗ für sie die im rumänischen findlichen Lncah Ua löftanamaheng Beteiebemit’el zur Besörde⸗ Königliches Konsistorium der Provinz ““ Papiergarn hergestellten Gewebe, die mindestens 6 reinem nutzen. Soweit hierbei eia Staatsgebäude in srage kommt, ist dieses Recht enthaltenen besonderen Vorschriften für im Auslande be⸗ rung, Lagerung, Verarbeitung und Verwertung von Rohöl urto Erd⸗ . 1 5 & 8 Be ens 600 g im der Gesell chaft gegen eine angemessene Gebühr zur Verfügung zu gründete Gesellschaften nicht in Anwendung. Die Geselschaft wird gatöblerzeugnissen für ihre Zwecke zur Verfüzung m stellen, wenn sie
Brandenburg, Abteilung Berlin. O s 8 Ferahfasend; 868 1 8 . 2 1 1 g nt. Quadratmeter schwer und wasserabstoßend imprägniert sind. Die stellen. Ueber die Höhe der Gebühr entscheidet im Strritfalle daz beim rumänischen Handelsmministerium ihre rumänssche Geschäfts⸗ sich mit dem Eigentümer über die von ihm arszuführenden Arbetten
D. Steinhausen. O 8 Dem Präsidium des litauischen Landesrats ist 8 in 3 icht. S Ausfü 8 an derartigen Geweben vorhandenen Bestände sind daher j 16 sehene Schiedsgericht. Sowei Ausft wie 8i . 8 1 — 8 ernA 8 No lerj en 8 4 1 n er so⸗ nater Ziffer vorgese oöSgerich Soweit zur Ausführung niederlassung sowte die zu ihrer Vertretung berechtigten Persönlichkeiten uf vertraglichem W ch nändigt. Als Veraütung hat sie laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ am 4. d. M. wohl von den Eigentümern, als auch von den Lagerbalten der in diesem Absatz genannten Anlagen Grund esitz in An pruch namhaft machen vs diese Mitteilung Penena wenn Fül öö F8n behe,. vh
Errichtungsurkunde.
die von Seiner Majestät dem Kaiser und König unter⸗ auf dem vorgeschriebenen Meldeschein IV E für S ünd, der nicht dem Staate g⸗hö isch⸗ . ic ächlt n — 1 stät de nig chrieben r E für „Secgel und enommen wisd, der nicht dem Slaafe gehört, wid die rumänisch⸗ eine Aenderung der Geschäftsniederla der in der Person ih legung des augenblick.ichen We enutzten Aalagen, v“ schriebene Urkunde ausgehändigt worden, durch die der un⸗ Wanen“ unter der Spalie „ionstige Gemevecnse. dnd negrermn auf t suchen der Gesellschaft, mit tuntichster Lesüeehehe Beenenegung der L Person ihrercseeccbcb 8 eIgantun hung. abhängige litauische Staat vom Deutsch en Reiche Webstoff⸗Meldeamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung in Berm gung etwa erforderliche Enteignungen für die Gesellschaft und auf 15) Die Rumänische Regierung wird das unter Ziffer 1 verein⸗ der Handelsmonopolgesellschaft festz stellenden Saͤtze für Amorti⸗ gurf.em Schankwirt Wilhelm Böͤttger in Charlottenburg, anerkannt wird. Die Ueberreichung geschah in feierlicher Siy. 49 (Verlängerte Hedemannstraße 10) ordnungegemäß ut een Rechnung E. dist, enf Zwea der Landetverteidiarng, bortt Aaszubungetect um emen weteren Zeistaum den 30 Jahren sagson und Aee113155 urfürstendamm 245, habe ich die Wiederaufnahme des Form durch den Chef der Militärverwaltung Litauen, der in Anmeldung zu bringen. 2 B in tanlichst Rücks Neh. Fäslh b 1., , verlängerg, sofern von der Gesellschaft bis Ablauf des 25. Jahres ein schließt. Bei Meinungsverschiedenbeiten über den zuerunde zu Sasel⸗ mit Gegenständen des täglichen Bedarfs einer Ansprache dem jungen litauischen Staate Glück⸗ und 8 9 Her. Jum I 2 Batn Fünsne. er Gefellschaft diezbezüglicher Antrag gestelt wud. Eine weitere Verlängerung um legenden Wert wird dieser endgültig durch Sachverstäneige fest . n u“ Segenswünsche mit auf den Weg gab. 8* ennehernaschafunzpden besersenden ohenn zue Bhet,aa, scht B2c nsre Seherretgehem ern e efeh Ie erlin⸗Schoͤne en 7. S g292 3 G 8 e. . ; . 84 1 1 . “ Heranschaffung . Holzar erbra: 5 — en dahingehenden Antrag gestellt hat. e dem Rumaäͤnischen Regierung im (Einxernehmen miteinaader jeweils fü e 9, 111“ Der Inhalt der Urkunde ist gleichlautend mit der Antwort, Die Erörterung über die Durchführung der Beschlag⸗ am günstigsten gelegenen Waldungen zur SFeesgag tu stellen. Falls rumäntschen Staat gemäß Ziffer 5 zu lahlende Vergütung (Redevenz) 5 Jahre ernannt Iekner e üne und Erweiterungd⸗
Der Polizeipräsident zu Berlin. die der Reichskanzler der litauischen Abordnung in Berlin am nahme und Enteignung von Metallgegenständen i die Zaweisung nicht innerhalb sechs Wochen na 1
u 8 8 2 1 2 1 und ün 1 inn Anforderung er⸗ erhött sich für die Hauer der ersten Verlän erung auf 9 Prozent, anlagen unterliegen der Genehmt r Handelsmonopolgeselschaft. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck. 23. März d. J. erteilt hat. Die Kaiserliche An⸗ der Presse, im preußischen Landtage und im Reichstage hat cel⸗ i die Gesellschaft berechtigt, das berechtigte Hol; nach vor. für die 8 zwetten Verlängerung auf 10 Proten⸗ im celten 5) Die Heertedi aenaibehcht ac das Recht, * Belörde —. . erkennungsurkunde, die nunmehr veröffentlicht wird, hat vielfach den Anschein erweckt, als sollte die Bekanntmachun deriger Verständigung der Focftbebörde entweder durch Ankauf auf die Bestimmungen des Abschnins 1 auch für die Dauer der ersten rung von Berriebsmitteln (Wasser, Gas usw.) und zur Beförderung ZBekanntmachung. folgenden Wortlaut: M. 8. 1. 18 KRA. vom 26. März 1918, betreffend Ente hechnung des Hitzate8 zu beschssen oder 8 den für die Heran⸗ und zweiten Verlängerung. und Lagerung ihrer Rohstoffe und Erzeugnisse Rohrlenungen etaschlt H⸗ Der 2m 5. Februar 1918 auf Grund Wir Wilhelm, von Gotte; Geaden Deutscher Kaiser und eignung der Hauseinrichtungsgegenstände zurück schaffung am SS.es. gelegenen Staciswaldungen selbst zu ent⸗ 15) Strettigkeiten aus diesem Vertrage sind unter Ausschluß lich Tanks, Pumpanl⸗gen usw., serner eleknische Leltungen “ 8 5.g 551 * run * Bundefratsverordnung König von Preußen usw. tun biermit kand und zu wissen: gezogen, mindestens aber abgeschwächt werden. Deah 8 rebmen. In feden Fa Fir jedoch oeuf die Erfordernisse einer ge⸗ des Rechtsweges durch ein aus drei Personen bestehendes Schteds⸗ Zwecke der Beleuchtung oder Kraftübertragung einzmichten. 8 unzuverjäffiger Personen vom Handel Sesrgelt. sese Nachdem der lstauische Fanzesrat als die anerkannte Vertretung find bei den zuständigen Dienststellen Anfragen und Ei heten eestwirrchaft Neücfgüch v n 89e. 8 Helt gerscst nach ecem Frmessen zu eatscheizen. Hieses Schredegeeicht dissem Zoeck seht ihr das Recht der kosteniosen Berutzunz öf ni⸗ Bäckermeistes Wilhelm Schieren in Rhevdt eägk des des litauischen Volk⸗s am 11. Dezewber 1917 die Wiedererrichtung gaben eingegangen, inwieweit die bisher getroffenen Angi⸗ 6 Pichen Snnents in berzerzen ab le, sür 9 bto gtr 85 tg her Wenle gebilder, daß der der vettraaichließenden Eeste licher Wege und Bräͤcken sowie der Stectzeisenbahn⸗ und sonkti gen frraße 11, ist mit dem beutigen Tabe wiede frei ey 6. ahlener⸗ Litauens als eines unabhängigen, mit dem Peutschen Reiche durch ein nungen zutuͤckge ocen ger ürd 98⸗ 8 i Anord⸗ 9 gi Dara sch iit 822 nhet 5,8s 1 ähn. ch zelegenen Forst⸗ einen Schiedzzichter ernennt. Die so ernannten Schiedgrichter er⸗ Staatsgel nde mu. Die Benutzung sonstiger freinder Frundsrücke 8 . 9 r freigegeben worden. ewiges, festes Bundesverbälinis und durch Konventtonen vornehmlich gen zu ückgezogen werden würden. Wie „Wolffs Tele⸗ orten im Darchschn er jeweils Letzten dret Kalenderjahre erztelt woaͤhlen den Obmann. Köͤnnen sie sich innerhafd zweier Monate über kann, falls eine gutliche Einigugg mit dem Eigenümee nicht zustande 8 Rheydt, den 7. Mai 1918. auf dem Gebiete des Milttär⸗, des Verkehre⸗, des Zoll⸗ und des graphenbüro“ mitteilt, muß demgegenüber ausdrücklich vhs hen, . 1 die Person des Obmanns nicht einigen, so soll, vorbehaltlich einer kommt, durch Enteignung ersolgen, in welchem Fale der Nachweis Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Münzwesens verbundenen Staats verkündet und zur Wiedererrichtung betont werden, daß nach Lage der Sache die erlassenen Pe⸗ 6 AhPer febemsche ö Ihen “ dos est Meofaten andeweitigen Einicung der Parteien, Fer, Prssident des Reichs, der Gemeinnütztefeti des Untermebeners als or angas eneg hiri. dieses Staates den Schutz und die Hllfe des Deutschen Reiches er⸗. kanntmachungen ohne jede Einschränkung weiter durchgeführt 2 bn. 8 Süenerse ꝛes zahlbare Bergütung (Redevem) von Fe dte in Leipzig zum Obmann einen Angebörigen eines un⸗ Stzatliche Rohrleitungen einschließlich Tanks, Pumpanlagen usw. B beten hat, nachdem ferner nunmehr die bisherigen staatlichen werden müssen. Den von den Kommunalverbänden ergangenen 99. Nes Mot nAsen2 E“ 8 18 Sae r F. “ shen. ugtsnncgt fzass ber b 5“ S ““ Bekanntmachung. 8 Verbindungen Litauens gelöst sind, beauftragen Wir hiermit Aufforderu Meld d Abli urcg voynen höls. eber die Höh⸗ es Malkzwertes entscheidet im eile innerhalb eines Monats die Ernennung seines Schiedsrichtert, oder pachtweise überlassen. Kaufpreis und Pachtp eis werden auf Auf Grund der Bekann unzuverlässiger Unseren Reichskanzler, den Grafen von Hertling dem litauischen unein eschräntt 8 *8 ung 1 Ablieferung muß deshalb Streitfall das unter Z ffer 16 vorgesehene Schedsgericht. Bei Be⸗ so entscheidet der von dem auderen Teile ernannte Schlederichter Grund der am 1. August 1914 in Geltung gewesenen Benutzungs⸗ 9 Landesrate zu erklaren, daß Wir auf der Grundlage der vorstebend geschräantt nachgekommen werden. — cchung der vergütungspflschttgen Menge ist diejenige Gewschtsmenge alt alleiniger Schiedsrichter. Den Sitz des Schiedegerichts bestimmt gebühren bemessen. Neue Rohrleltungen und Tankanlagen kdürsen b genannten Erklärungen des litauischen Landesrates vom 11. Weember Die vielen beim Kriegsamt eingegangenen einzelnen An⸗ von Rohöl und Roböserzeugnissen abmsetzen, die bei der Gewinnung der Obmann. chne Genehmigung der Handelemonopolgesellschaft nicht eingerichtet erfügung vom heutigen Tage . 1917 im Namen des Deutschen Reiches Litauen als einen freien und serach Fdrn cgerm beFelshchetan. Kese ehandere “ E111““ cege cng ght 9. neune 1) Die Rumaͤnt 9 1 je dlttgkest Neern, h azehme Pelehien Reonteitungen vrn Peatanl geg. Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen ÜUnzuverlässig⸗ unabhängigen Staat anerkennen und bereit find, dem litauischen ist nicht möglich. Phance fesäheng⸗ 2 8. Irieb der Gese schaft verwandt ist. Für die ). Die zumäaͤnische Regierung anerkennt die Rechtsgülttskeit die von den Erdölerzeugern zur Einlagerung von Rohö! auf ihren keit in demug auf diesen Handelsbetrieb untersagt⸗ Staate den erbetenen Schuz und Beistand bei seiner Wiederaufrichtung 8 16 r b. laggebeng; itn dis, Bermeffung in den Tanks der betreffenden, und nhechtsbestäadiakeit des zwischen der Mülltärverwaltung in eigenen Cruben benötit werden. Berlin⸗Schöͤneberg, den 6. Mat 1918 suu gewähren. Wir gehen babei von der Voraussetzung aus, daß die 8 8 Grube maßgebend: in e entscheiden über den Umfang Rumanien, handelnd für den rumänlschen Staat im besetzten Gebiet 6) Die Handelemonopolgesellschaft setzt jährlich im Benehmen Der Poligeipedst an 8 Ben 8 abzuschließenden Konventionen den Inkerefsen des Beut⸗ chen Reiches 8 v1““ . h elas, h des 87. 8 Fchtchihen Hetriehsbücher. säiiz aie⸗ 1and der.Hel andeiewen⸗Pageeg scͤnft m. b. H.“ anderer⸗ mit der Rumänischen Regterung nie lür die Teckang des 1.n Artegtwucheramk. J. V.. De. Falc. eede Nöcmaag, krggen nerden wis den starischen und daß Ltauen Anläßlich des Friedensschlusses mit Rumänien hat r loh, neße Herecnet sich nach em Neirnc, der äber des Seß en sir ereresen don eeass ae cissienca. en vagen; betteffns Fnlonsshevars einschließlsch des Bevarts ür Vegen est aeieheer nPleichteitig erteilen Wir Unserem Reichskanzler Vollmacht, im Fäötsör Weshelm⸗ der „Korrespondenz shüfüxhermn⸗. zufolge, nach⸗ enem Satz von mehr als 8 vo übersteigenden Mehrbetrages, mehr als 15 gierung noch bekannt zu gebenden Zeitpunkte innerhalb von 12 Mo⸗ Hasdeis mgnopofgetrafhegr nücht überneige 1, an die „Societatea . nder Telegrammwechsel stattgefunden: 5 20 %: weitere 5 % des gesamten den Saß von 15 vH überstetgenden naten nach allgemeinem Frledemschlat außer Fraft, und es sollen Anoaima pentzu Distributia Produsesor Penrolulut“. Die Rumänische
8 Bekanntmachung Benehmen mit den Vertretern der Bevölkerun 1 5 8 2 2 1 ) g Litauens die zur 3 Sei M jeits d 8 zs M. b 78à . 3 1 1 1 1 8 5 Wiedererrichtun stã “ b ner Majestät dem Deutschen Kaiser. ehrbetrages, mohr als 20 30 %: weitere 5 % des gefamten den dann auch die In diesem Vertrage be)andelten Ländereien unter den Regierung bestiumt die näleren Bedingungen füe Wrteilung und Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltun unzuverlässiger g des selbständigen litauischen Staates erforderlichen Großes Hauptg artier. Gatz von 20 pH ühernsteigenden Mehrbetroges, mehe als 30 — 40 %: unter I formulierten Vertrag fallen. Pe kauf Men gen im Julande fowie die etwa darauf zu er⸗
ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGZl. S. 603) aßnahmen zu treffen und zur Herstellung eines festen Bundee⸗ Der Fried . V— 3 b veeg er. . 1 8 . S. verhältnisse er bi riedensschluß mit Rumänien gibt Mir die freudige Ver⸗ weckere 5 % des gesamten den Satz von 30 vH übersteigenden Mehr⸗ 2) Die unter den ern 3, 7, 9, 10, 12 und 14 des vorstehen⸗ ebenden Abgahen. 2* K.seichemester Hann einz und der Frau Ida Heint, gvesctnneisend'en Bedlscen iech, und Ahshluß der bie⸗ vehen. Krsesenc. De kene agche oicenice ntsere sehcba niar Mahe h nasedoren, n⸗ icejaces gesmnten den Aiscaittal der boe barnaten erlht . ahassamten he cecenrneazen nanen volgeelschrt det das aunsgliegiche Regt eutigen Tage d 52 ühlenftr. 4/5, durch Verfügung vom Zu U kund dessen haben Wir Gegenwärtiges höchst S8 à * Mu Cottes gnädigem Beistand haben unter Deiner ruhmreichen yn Satz von 40 H übersteigenden Mehrbetrages. Falls bei der und Vergünstigungen werden auch der „Oelländereten⸗Pachtgesellschaft der Ausfuhr von Erdöl oder Erdölerzeugnissen aus Ramänien. Die 18 fs ge den Handel mit Gegenständen des täglichen unterschrieben und mit Unserem si el ve se ee⸗ eigendändig Leitung unsere über alles Lob e hebenen Trupben und das gesamte vauidarson der Gesellschaft der an die lesellschaft zur Ausschüttung m. b. H.“ zugebilligt. Ausfuhr darf weder eingeschräukt noch verboten werden. Sie darf - wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handeisbeirieb Gegeben Großes Ornherunt ier 225 vftleber, Lesfen. deutsche Bolk in treuer Waffenbrüderf aft mit unseren Verbuündeten geangende Betrag das vees ch Gesellich ftskapital übersteigt, soll III. auch — unbeschadet der in diesem Vertrage vorgesehenen Bestim⸗ 8, — Wil “ b einen hberrtichen Erfola errungen. Mit Dank gedenlen Wir der di rumänische Staat den gleichen Aniell von diesem Mehrbetrage er⸗ 1) Die Rumäntische Regierung anerkennt die im Wege der mungen — weder durch Acferlegung von L⸗sten, Zöͤllen oder Steuern, Berlin⸗Schöneberg, den 11. Mat 131 8. helm. Graf von Hertling. großen Leistungen unserer ausgezeichneten Heerführer und Staat⸗ lten, wie wenn der Mehebetrag als Dioldende ausgeschüttet Zwangsliqutdatton erfolgte oder noch erfolgende Uebertra ung von unter welchem Titel es auch immer sei, noch durch Verwaltungsmaß⸗ Der Polizeipräsident zu Berlin. 1 männer. Möge Gott auch auf den übrigen Kriegsschauplätzen vaden wäre. Rechten und Werten anderer Gesellschaften auf die Erdölindustrie⸗ regeln irgend welcher Art erschwert werden. Inebesondere ift die Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck. “ .u“ 1 unsere Waffen bei Fort führung des aufgezwungenen Kampses 6) Die Gesellschaft veerflichtet sich, während der ersten 15 Jahre anlagen⸗Gesellschaften m. b. H. Insoweit die Zrangsliquidatoren Vorscheift der Benuzung bestimmter Prenzstationen zur Jurfuhr v““ Der Geschäftsführende Ausschuß der aus Rußland weiterhin segnen, unserer gerechten Sache zum Stege verhelfen und nje 5 Jahren 100 Sonden anzu etzen und in ununterbrochenem der liquldierten Gesellschaften Vertragsurkunden üͤber die von ihnen unzulässig, sofern die Handelemoncpolgesellschaft sich nicht damit ein⸗ 1I8 1 8 1 ausgewiesenen Reichsdeutschen hat an Seine Majestät den Völkern bald einen dauernden, eine glückliche Entwicklung bohrbeirseb zu erhalten. Die Sonden sind big zur Fündigkeit oder auf die Erdölindu trieanlagen⸗Gesellschaft m. b. H. übertragenen verstanden erklärt hat. 1 Hekanhtutea hu u... den Kaiser und König, wie Wolffs Telegraphenbüro“ unserer Zukunft sichernden Frieden bringen. 8, 1u 500 m Tliefe berunter zu briuger. Jedoch loͤnnen die Rechte nicht übergeben konnten, weil die Urkunden nicht aufzufinden 8) Die Handelsmonopolgesellschaft entrichzet für jede von ihr ins Auf Grurd g. meldet, folgendes Telegramm gerichtet: Ludwig. Bohrungen früber eingestellt werden, sofern das Antreffen von Erdöl waren, gelten die betreffenden Rechte als zu Recht bestehend, es sei Ausland ausgeführne Menge von 1000 kg Rohöl und Errölerzeug⸗ hab in rund der Bundesrateverordnung vom 23. September 1915 „Stebenhundert veratebene Reichsdeutsche aus Rußland, v Seiner Majestät dem Könkd. 1 in wirtschafelich rerwertbaren Mengen lis 500 m. Tiefe ausgeschlossen denn, daß von dritter Seite innerbalb eines Zeitraum von 5 Jahren nissen sauses Asphalt) dem rumärischen Staat eine Abgabe von 8 e g. HFandtermn, der Ehefrau Josef Sokolowski, sammelt zur Beratung über die Gestaltung ihrer Zukanft .“ 8 8 85 “ 11“ gscheint. Werden ig einem Jahrsünst mehr als 100 Sonden gemöß nach Ranfizierung dieses Friedensvertrages der Gegenbeweis er⸗ 4 Lei für Erdölerjeugn'ss⸗ und 3,40 Lei für Rohöl. Die Abrechnung vöftra7152 0, dem Pripat chlächter Karl Hofacker, Nien⸗ dem Kriege, entbieten Eurer Masestaͤt ehrfurchtsvollen Gruß und » IZch danke Dir berzlich für Dein freundlich's Tlegtau 8 aus dn Aaforderungen des Abs. 1 in Arbeit genommey, so werden die biacht wird. erfolgt halbjährlich; die fällige Abgabe ist innerhalb eines Viertel⸗ art 72 den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln danken für die erbebenden deutschen Worte die Eure Melehat Anlaß des Friedensschlusses mit Ramänien Ss vmeh itescüssigen Sonden auf die Pflichtbahrungen der folgenden Jabr⸗ 2) Die unter den Ziffern 3, 7, 9, 10, 12 und 14 des obigen jahrs nach erfolgter Abrechnung zahlbar. 8 8 rt und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie allen Auglandsdeutschen erneut gewiomet haben. Tr vinc Worte der Anerkennuag, mit denen Du der und⸗ 85 8 sinfte age sch et. Nach Ablauf der ersten 15 Jakre wird festgestellt, Abschnitts I der dort genannten Gesellschaft eirgrräumten Rechte 9) Soweit nichts anderes vorstehend bestimmt ist, ist die Han⸗ e Vermittlertättigkeit hierfür untersagt. licher größter Not und Catbebrung geloben auch wir 1a.Cew l . des deutschen Heeres und Vollen “ venes gech evee wieviel Rohol die in einem Jahrfünft erhohrten Sonden im Jahres⸗ und Vergünstigungen werden auch der Groblindustrleaalagen⸗Pesell⸗ delsmonopolgesellschaft befreit von der Entrichtung von Steuern und 2ce de. 18 Mat 1918. 88 deutsche Schwert unserem großen Volk und Vaterlang Heerführer und Staatsmänner gedenkst. Mit Dir vess Ic Mich 1Gheitk 86 S 81g; ben 8,58 vns h guge — schoft m. b. 6. “ Der e 18 des K.ee s Füakti hen b aben v Art, unter welchem Titel für wessen Rech⸗ 1 e Städt b 8 8 einen stark deut jeg 2. eins i . . . - 8 1 718 vesecheende edeven, etrag wir er Rumän en Re⸗ esetzes vom 1904 det auf diese Gese t keine Anwendung. nung e au⸗ mmer sei. . 8 “ 1 andsdeutschen wieder zu ernster Arbeit hinausziehen in die weite] iapferes Volk die Früchte seiner beutigen Opfer in einer langen Feie gende Jaßr garxanriert. ellschaft m. b. H. erworhenen Konzessionen wird vertängert um eine mänien ist verboten. Ausnahmen können mit Zustimmuiig der Hzu⸗ 1 “ 8 Welt, dann werden w in 1 8 lücklichen zei 3 b 1ae 7) Die Gesellschaft wird keiren höheren Abgaben oder Lasten, Frist, die gleich ist dem Zeitraume vom 27. August 1916 bis zum delemonopolgesellschaft gegen Eatrichtung einer an den rumänischen kaunntma dhun g. 1“ “ Ruhw 6 7. gebe 22 en “ 9 Föö möͤge. h 9 W ilbelm. ünter welchem Titel es auch immer sei, oder schärferen Vorschriften Ablauf 80s ersten n. Ser nach dem aiigeczasgen Friedeasschluß. Staat zu bezablenden und von der ü8 delsmonopolgesellschaft jährlich Der Marie Schäfer Ww, geb. Ka enberyer, gcbaren lichen deutschen Vaterlandes!“ 8 . Laje ät der König ist, obiger Quelle zufolge, unterworfen werden, als sie für irgend eine andere in Rumäͤnien Nichterfüllung von Bohrverpflichtungen während des genannten Zeit⸗ im voraus festzusetzenden Lizenz gestattet werden. 18. Okiober 1870 in Mitgenfeld, Bayern eeas⸗ 8 Franki 2 vümn 1 gestern abend ins Große Hauptquartier und an die Front ab⸗ erbeitende Eirdösunterrehmung gelten. Die auf Grund des rumäni⸗ raumes berechligt die Konzesstonsgeber nicht zur Aufhebung des Kon⸗ 11. Der Zeitpunkt, mit welchem das Handelsmonopol in Kaft Mainzerlandstraße 71, wird hlerduich der Handel d— veng. 8 Darauf ist nachstehende Antwort eingegangen: gereist. In Begleitung Seiner Majestät befindet sich der Een Naßienal. Jagusteie⸗ Förderungsgeschhes vom 14. Januar (alten zessionsvertrages. Etwa füͤr den Aufschub von fälligen Bohrver⸗ tritt, wird von der Deutschen Regierung durch eine mindestens ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Rahrungs⸗ n 8 Seiae Mafestät der Katser kassen für das erneute Gelöbnis BStaatsminister des Königlichen Hauses und des Aeupern 1 1912 orer sonstiger gesetzlicher Fübrsheiften vorgesehenen Be⸗ pflichtungen in den Konzessions⸗ oder Zefstonsverträgen vorgesehene 3 Monate vorher der Rumänischen Regierung mitgeteilte Erkläcung uttermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen Ue2n Dürcbahn, berzlich danken und den wichtigen Verhand⸗ von Dandl. 88 dcegn finden auf die Gesellschaft upd hren Geschaͤftsbetrieb Zahlungen sind nicht zu leisten für die während des genannten Zeit⸗ bestimmt. 13 1Fre etstafsen sowie jegliche mittelbare oder unmittel⸗ Reichsdegischen Lfalg. wiascen. e e Maiesgat boffen, daß die CSachsen. Hmöenzen 1odac 8, schn a Fefenscegft ase döonder ne 85 raumes nicht erfüllten Bohrverpflichtungen. V e Bete ung an ein z schen ünd in der schweren Zeit, die sie hab ; ; 3 1 bs „ b. nen die ⸗ rung der Negünstigungen ng 8 1 in bemmg auf bshsen ee, bhzntsolden Hehe kvan Unzuverläfsigkeit durchmachen müssen, nur um so inniger mit der deutschen Helwat bů Der Justizminister Dr. Nagel ist, wie „Wolffs Telegraphen⸗ d. nicht erfüllt. Die Gesellschaft genießt Zollfreibeit be⸗ Einführang “ „ sowie im Abschnitt I1I unter Z ffer 3 sowse unter Ziffen 2 letzter Frrankfurt a. M., den 8. Maf 1918 16“ verwachsen sind, und daß namentlich die Jugend bleibende Eindrücke büro“ meldet, gestern nachmittag an den Folgen einer plötz⸗ er für shre Bekriebe benbtigten Matertalien, Maschinen und 1) Ter rumänische Staat hegründet ein staatliches Handels⸗ Satz vorgesehenen Vergünstigungen werden auf sämtliche in Kumänten TA111““ 8. “ von der Größe und Herrlichkeit ihres Vaterlandes mit binaus. lichen Halserkrankung gestorben. sonstigen Betriebseinrichtungen. Die Gesellschaft ist an der Ver⸗ monopol für Erdöle und überträgt die Ausübung des Monopolrechts tätige Gesellschaften und Unternehmungen ausgedehat, welche sich mit Der Polizeipräsident. J. V.: von Klen 11 nimmt. “ sorgung Rumäntenz mit den in Ziffer 1 benannten Stoffen und den einer Handelsmonopolgesellschaft, die von einer seitens dee Deutschen der Fördernng, Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Beförderung
1) Die in Abschnitt 1 untee den Ziffern 7 Abs. 1, 9 und 10
Im Allerhöchsten Auftrage: hieraus hergestellten Eezeuguiffen zu denselben Bedinaurgen und in und der Oesterrelchisch⸗Ungarischen Regierungen der Rumänischen Re⸗ von Rohöl oer Erdölerzeugntssen befassen. 8 Geheimer Kabinettsrat von Berg. demselben Verhältnis zu betelliger, wie die anderen Unternehmungen. Feenc bezeichneten Finanzar ppe nach den folgenden Grundsätzen 2) Soweit Gesellschaften und Unternehmungen der vorssehend Bekanntmachun g. Das Petrol beß 8 F89 des Vertrages gehen die auf den sebseus vedha mde, ““ 89 Shelenelen czaft ha unter Sißes 1 sstbe Fben. 1f S.Aün Fachits 85 Auf Grund der 1 8 etroleumabkom it Rumänien. nblichen Gonden nebst den mit ihnen fest verbundenen Ein⸗ umänien errichtet mit Hauptsitz in Bukarest. Das Stammkapital dienenden Beweismettel dadurch verlusti! gegengen siad, daß öffent⸗ Bundesratsbekanntmachung vom 23. September men mit Rumänien richtuggen fossenlos in den Besitz des rumänischeu Staates über. der Gesellschalt wird zum , Teil aus Stammanteilen mit liche Register, Gerichtsalten oder sonstige U⸗kunden wädrend der
1915 zur Fernhalt ässiger Der Fraf 1 1 1 sur Fernbaltung unzuverlässiger Perfone'n vom Handel (Reichs⸗ Reichskanzler Dr. Graf von Hertling und der Das zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn einer⸗ Die Gesellschaft ist le echtigt, ihre sämtlichen übrigen Eimrichtungen einfackem Stimmrecht bestehen, zum kleinenen Teil ous Vorzugs⸗ Kriegszeit zerstört worden und abhanden gekommen sind, ’rfolgt die
Gesetzbl. Seite 603) in Verbindung mit Ziffer 1 der Preußt Staatesekretär des Auswärtigen Amts D ü it ö b Ausführ h 9 Ziffer reußlschen jet. des 2 gen Amts Dr. von Kühlmann seits und Rumänien andererseits abgeschlossene Petroleum mn Intfernen und gecebenentalls zollfrei auszuführen, falls sie sich nicht anteilen mit ünfzigfochem Stimmrecht. Die Gewianbeteili⸗ Fesftstellang der beteeffenden Reckte in einem schiedsgerichtlihen Ver⸗ vchh 8— hstiezmiawgen soh 7n ö 84 re haben sich am Freitag abend in das Große Hauptquartier be⸗ abkommen hat folgenden Meragseit geschloß 8 1 “ kit der Rumänischen Reoiteunng⸗ 2 88 Ablat. des Ce aagich — gung der soll lediglich in einer Vorzuas⸗ Füen Dos StöhesNerent besteht aus 3 Shreberichtern, von denen etzstoffen wegen Unzaverlässtgkeit unterfagt woeden el mit geben. 1 8 1 en Verkauf verständigt hat. diwidente von 6 Prozent bestehen, die sich in den folgenden einer von den rumäntschen Nobölprodazenten beleichnet, der zweite Koschmin, den 7. Mal 1918 2 1 . 81 „1.9) Die Gesellichaft wird von den Vorschriften des Polizei⸗ Jahren entsprechend erhöht, wern in einem Jahr „der von der Rumäantschen Regterung ernannt wird. Den dritten - 8 1— 3 Wie aus zahlreich eingehenden Gesuchen d A 116“ 30 0 Die rumänische Regierung erteilt für die Dauer von vnl:mentg hinsichtlich der Befähigungsnachwelse für Bohrmeister, gesamte Reingewinn den zur Ausschüttung dieser Vorzugsdioidende Schiedsrichter bestimmt die Regierung desjenigen Staates, dessen Der Königliche Landrat. Mosle. hervorgeht, herrscht über di seit ein gen un nfragen Jahren der Oelländereien⸗Pachtgesellschaft m. b. H. das aus⸗ Ooerbohrmelster, Beirieksleiter usw. befreit, für welche die deutsche erforderlichen Betrag nicht erreichen sollte. Der üdrice zur Aus⸗ Staatzangehörige im Besitz des überwiegend finanziellen Aatells an 8 tausch de ä1 ht über die seit einiger Zeit für den Aus⸗ schließliche Recht, die gesamten rumänischen Staatslindereien, ein⸗ Fder öͤsterteichisch⸗ngarische Qualifikatton für ihren Beruf auch in schütturg gelangende Reingewinn wird auf die Stammantelle gleich- dem in Frage stehenden Uoternehmen sind. Die von diesem Schiede⸗
“ hebeich 8r älteren Jahrgänge des Landsturms be⸗ schlietzlich der Embattegründe, zur Aufsuchung, Gewimung und umseien anzuer kennen ist. mäßig verteilt. Den Gesamtbeteag der auezugebenden Vorzugs⸗ gericht gefällten Entschetsungen sind endgültig. “
Bekanntmachung. 1 seitn en estimmungen vielfach Unklarheit. Zur Be⸗ Verarbeitung von Erdölen, Erdgas, Erdwache, Asphalt und „ 10) Die Geschschaft unterliegt biesichtlich der Staate⸗ anteile bestiumt die Deutsche Regierung; er darf 10 pH des Ge⸗ .“ ¹ “
Der Frau Hedwig Szalata aus Posen, Bachstraße 8, hab ei igung von Zweifeln und Einschränkung aussichtsloser Ge⸗ menh. anderen Bltumina auszunutzen. Dieses Ausn tzungsrcht tesehörtgkelt ihrer Leiter, der Mitalieder threr Organe, ihrer An⸗ samtkapitals nicht sübersteigev. Die Verfügung üͤber die Aiorz e⸗ “ Erklärung. v111“ ich auf Erand der Bundesratsverordnung vom 23. September⸗ 1915 suche wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ daher bekannt n sich auf alle rumänischen Staatsländereien, fur welche nird ten urd Arbe ter keinen Beschränkuangen irgenowelcher Art. Sle anteile steht ausschlleßlich Peytschland und Oesterresck⸗Ungarn nach Die Deutsche und die gemeinsame Oesterreichisch Ungarische (RBGl. Seit, 603) den Handel mit Lebensmitteln wegen, egeben: St tal ve 191 8 k ine Petroleumkonzession erieilt war debot fedoch nach Maßgabe sbrer eigenen Bevütinhie uod des A:⸗ Maßtobe der zwischmn den Regterungen dieser beiden Stasten Regierung einerseits und die Rumänische Regierung anderer⸗ Unzuverlässigkeit unterfagt. gen 1) Der Austausch erfolgt im allgemeinen nur bei den Truppen Konzession benend, fanwelhe, am 1l. August 1914, eme⸗ 1o S ruerärische Clemeni zunlichit herapglehen. ne Pesftnden, Kinezung „u. Dle Stackerantet er6,k. s sczm simd bezüglich Ziffer IV des vorstehenden Petroleum⸗
Posen, den 7. Mat 1918 dZder vordersten Linie. Solange die Ersatzlage es zuläßt, soll di konzesfion bestand, fallen mit Ablauf der Konzessionszelt R 1) Die der Oesländeresen⸗Pactaesellschaft m. b. H. zustehenden zu ¼ des Cesanthetrages der Rumäaischen Regierung zum abk E domi daß die Rumäni „den 7. . JMlaßnahme in besonders berückfichtizungrwe te Fillen auth auf don ’e unter die Bestimmunz des vorstehenden Absatzes, fals nicht Den 2 vnd obltegenden Pflichten foͤnnen pon diter ouf eine von der Bezuge angeboten mit der Berechtigurg, sie nach ibrem Belleben auch LEöö1““] 8 te . aͤmänische ETruppen ausgedehnt werden, die ꝛwar nicht zu denen der vord olche vor Eintritt dieses Zeitpunktes zwischen der rumaäntschen Regierung entschen vnd der O stevreicht ch. Larischen Regierung innerhafb an prevate Interessenten zu ver ecken. Soweit das ramäntsche Rechi Regierung alsbald nach Ratifikation des Friekd ensvertrags mit Linie gehören, aber trotzdem dem feindlichen Feuer stark n Ind dem bisherigen Koazesstonsnehmer eine Verstaͤndigung über die 12, Monaten nach allgemetnem Frdensschluß zu benennerde das Erfordernis der umänischen Staatsangehörtgkeit für cinen ge⸗ den Regierungen Deutschlands und Oesterreich⸗Ungarns in Ver⸗ gesetzt sind. it aus⸗ Verzängerung der Konzession erzielt und nicht seitens der eingangs 88 chaft üͤbertragen veten. Das Stammtapttal dieser Ge⸗ wissen Prozertsatz der Verwalter und der sonstigen Organe der handlungen darüber eintreten wird, in wescher Weise der Ueber⸗ Akctengesell chait gufstellt, sollen diese Seszimmundes auf die Handels., schuß Rumängiens an Erdöl und Erdölerzeugnissen Deutschland,
1“ Bekanntmachung “ 2) erwähnt 1 1 I1 3 2 8 . 2) Der Austausch erstreckt sich nur auf Mannschaften, di erwähnten Gesellschaft für die Dauer dieser Konzefstonsverlängerung Esft nird zum g ößeren Tell aus Siammanteilen wit ein⸗ g8 Dem Fabrikanten Ewald Schob in Zeitz ist die Erlaubnis als 6 Monate in vonderster Linte Dienst getan bancs. vienee merger e. An autburgsrecht verzichtet wird. Falls die Gesellschaft das 1 StmuneTt besteben, zum klerneren Till ous Vorzuge⸗ movopol e ellschaft keise Arpendunt. fiodeg. Im Fbljaen unter igt Oesterreich und Ungarn zur Verfügung gestellt werden könne, zum Handel mit Lebensmitteln wegen ÜUnzuverlässigkeit ent⸗ aus der vordersten Stellung zurückgezogen. Eine Zurückoersetzung in Wenuhugerecht eansprucht, hat sie der rumänischen Regterung den der Bor nnt furfiigeechem Suüzmrecht. Die Gewinnheteiliavng . Honrels Acubpolgesellschaft den fur Aftien efeUscheften zu zeit in adhne daß die Lebeneinteressen Numärviens in bezug auf den togen. — Schob hat die Kosten zu tragen. die Heimat ist dagegen nicht ohne weiteres angängig, da auf di 1. der auf den betreffenden Laäͤndereien befindlichen Aulsgen zu 6 % bestpanteile sost ledeglich in einer Vorzogztivitende voa Fumänen geitenden gesetzlichen Porscrlsten, jedoch nur i soweit, als igenen Bedarf des Lande d seiner Indußfri fährdet Zeitz, den 6. Mai 1918. 1 ng guch der älteren Landsturmleute hinter der Front in ꝛůck⸗ de u er bishertgen Konzession in das Eigen 1 7 te si 9 in den folgenden Inkren entspre⸗ 32 ere 8 orsch fien m en Ie mmungen vo ege en e⸗ 98 werden Demnad treten die Bestimmungen in Ziffer IV nur Der Vorsttzende der Entscheid be wärtigen Formationen und in der Etappe vorläufig noch icht er rumäntschen Regierung üker ehen sollten. Ueber die Höhe des nnin eirem Tahre der gesamte R irgewinn den zur Auß⸗ veretnbar siat. Spatere A inderungen von Verschriften des rumäatsch 0 erden. mmach treten bies He 13 fe r vieh * Frkau bais son scheidung üher die Erteilung und Ent⸗ zichtet werden kann. nicht ver. Vergͤtungzwertes entscheldet im Btrettalh das unter Ziffer 16 vor⸗ re chen sotier. Vorzug gdiviren,e (110 derlicken Lickrag nicht er. Rechts, weiche die rechrichen Ve⸗hältn sse der Aktiergesell chasten be⸗ dann in Kruft, wenn bis zum 1. Dezember 1918 eine ander ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels 3) Der Austaus scrz 8 geschene Schtedsgericht. Das! pc⸗h nannten Gesell⸗ nchen sollie. Der sbrig⸗ zur Autschlt upe elanger d Reingewinn rührer, sollen auf rie Hondelewenoporgef Uschaft nur in owe: Au⸗ weitige Verständiaung zwischen den Regierungen von Deutsch⸗ errichteten Stelle: Kel Austausch war zunächst beschränkt auf die 45 lährigen schaft schli Autnutzungsrecht der genannten wand auf die g2 schüt upa gelangen de f die H 8 porges Usch ge 2 en den Regi ge Del e: Kelp. und älteren Landsturmleute. Soweit die Ersatzlage es gestattet sen 58 schließt in sich das Recht zur Errichtung und Benuzung det der geh 1e Stammanteile gleschwoßig vert i t. Ven Gesemibetrag swendung finden, als über die Inendharkeit tieser Aend rungen auf land, Oesterreich Nogarn und Rumänien nicht erfolgt sein sollte. die Maßnahme auch auf die nächst jüngeren Jahrgänge ausged hut für die Gewinnung, Beförderung, Ligerung und Verarbettung da er S den Vozzugsarteile kestimmt die Deuische Regterung; die Handelsmonopolgesellschaft eine Eirigung zwischen dee Deutschen 116“ 8 (W. PT. B.) verden. 8 “ gedehn genannten Bodenprodukte und der daraus gewonnenen Eezeugnifse fügun des Gesemtkapitals nicht ükenstigen. Ote Ver⸗ und der Oesterreich ischungarischen Regierung einerseits und der 8 1 “ erforderlichen Anlagen, Gebäude und Wohnungen. g über dse Vorzugsanteile steht ausschließlich Meutschlard ud Rumänischen Regierung andererseits erztelt wird.
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