ick mit sich fübren, juletzt untersucht werden, 27v 13n durch die däntschen Behörden
chung Ministerium für Handel und Gewerbe. Verzeschnis über ihr G
1 Ausgabe von Schuldverschr ib . 88 8 1 S indem etu Verzeichnis in diesem
5 betreffend die eibungen Der Gewerbeassessor Lüschow in Dortmund ist zum EeiSe ens
Als Großhandelsfirmen des deutschen Wollhandels im e SE eraehrodelema gee; 1 9 8 Halle a. d. S, Landwehrstraße 2. n⸗ der Süddeutschen Se keß Stst in München auf Gewerbeinspektor eSsece . aufogegnnen n venwninnog tritt am 13. Mat 1918 in Kaaft.
Sinne des § 6 der Bekanntm W. I. 1771/5. 9 „ Und [0n92 n „Für Braunkohle †) als dem König eich Sachsen un s 8 Dem Gewerbeassessor Schalk in Bocholt ist eine plan⸗ 3 betreffend Feschkern zeke vnd eaa g. e1e h es. Fhese ecie agrenn afhade Arichfc, . . ee e egele gazene d.e n.ca z ch. es denaen dr Fer es. eit A. . hee zar 5 Aachakesege II““ der öffentlichen Meinung, vielleicht auch
22 . 8 1 9 0 8 8 46b8 8 1 g V1 tein öble* i ene m „ erha er ese ““ 8 8 8 PMr r entlichen ein „ 1 1 8
Schasschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien Zechenbesitzer gehörige Zechenarlage errschtet sind; Kchlenausgleich Dresden, Linienkommandanta⸗ ned. La⸗ beaßs en Umlaustsgrenze nachstehende sesr ben 1 “ “ vn 1118 1 Unzan anglichkeil'ihrer bisherigen
vom 1. Juli 1917 in der abgeänderten Fassung der Nachtrags⸗ 0) die landwirtschaftlichen Nedenbetriebe, d. h. solche Betriebe, 8. Fü 1 b tralität die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem landwirt⸗ „Für rheinische Braunkohle t), Braunkohle ) der Grube Fh⸗ tende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 1 1 E erichte über Schiffsverluste, hat die britische Admiralität, rg. üstad lauten 1 ℳ6 Zwangsverwaltung über die Firma A. & H. Bloch in Mochegterschte vhfr schffogro. mitteilt, nicht länger stand⸗
bekanntmachung W. I. 1771/1. 18. K R A, vom 25. April 1918 bel Dettingen und kob — 1 -8e x schaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, bel Dettingen und Braunkoble aus dem Dillgebier, dem Westerw ilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen. . 1686 2& I e ““ bezeichnet: Fneh 1. eS bi eines selbständigen gewerblichen und dem esgenrehue Hefsen, 11111“ 8 T 07)- Falge 1 prozentiger mes. r, B8 6 66 h egt. aufgehoben. Dgehalten und verzffentlicht jetz nach den 9 8 m, -” f8 st 1. .Bern Nẽ 8 8 . 8 2 . 8 , benf, 1hesn. Braunkohlen, 1 i 1918 an längstens binnen 60 Jahren im We erlin, den 10. Mai 3 “ 1 itteilungen über die durch krieger 1 BbeSe. ec.e hebe 43 8 Salachtiafe Gelnse tchee Keasgäche Sedenn alten, 9. “ 8 C11616868“” ꝛechtsrheian v. hnhg oder des freihändigen Nüctacfs ren agan echet Der Minister für Handel und Gewerbe. Mhostatluche 89 Mittelmäͤchte herbeigeführten 8 8 Pnee. Er. W., Fantenerftr. 3, 1nmqp“ ähnliche Betriebe, ferner Backereien, Schlächtereien, Bavern (ohne Grube Gustay bei Deitingen) und für böbmisch uch hhekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von zwanzig Millionen Mark. J. A.: Neuhaus. tonnageverluste. Die „Times“ v as ans d 8 br . 8— abhns E 8 soweit sie dem Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder Bavern eing⸗fuͤhrte Koble⸗†): Miünchen, 11. Mai 1918. 8 1 “ ersten Male eine solche Zusammenste ucg, deutschen Monats⸗ Fenp Wheaas, KenianCh. Permenehh. 85, sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen. 1 Amtliche Verieilungsstelle für den Kohlenbergbau im Königliches Staatsministerium des Innerr. 1917 zurückgeht, aber abweichend von den deutsch 29 EE1“ de zeeübes s 35, 3. Oh hiernach ein Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt imm rechtsrhein. Bapern, München, Ludwigstr. 16. 1.“ J. A: Ministerialdirektor von Völk. X“ 8 eeldungen auch die durch Seegefahr verursachten ’ö“ 8 8 Ostpreußische Dampfwollwoͤscherei Aktiengesellschaft Weifeltsale zunae s. ber den Isett ides 19 nicch0d I Jde 8 seiner Umgebung (Obern. “ “ 8 Bekanntmachuna. föüheht. 88 aprfast . 9 19 1ee. ’ Nach as 8 e. er Reichskommissar für die Kohlenverteilung rchen, Ba singhausen, Ibbenbüren usm.): 8 . .“ häcaeec fen dund neutrale Bruttore 0133 t. Na Jonas Palmbaum, Hildesheim, kann über die Meldepflicht abweichend von dieser Bestimmung ent.. Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Bekanntmachung. babe tc Ser estt, e vereerht. Nr. 167, mlichen deutschen Zahlen grag sich 28 Gesantergebis bes 8 D⸗Bootkrieges ohne die Verluste dur eegefa
Julius Raphael, Posen 0. 1, eiden. 1.“ Deisters ei ng. Bas Ff 1b 8
9 Rosenbaum, Cassel, Victoriastr. 5,., so § 3. Inhalt der Meldung. 1 8 ee 8 ö“ e 8 Deäter. Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ Harburg, den 7. Mai 1918. “ 11 398 500 t. Aus dem Unterschied zwischen EF. C“ “ 1. Die Angaben baben in Tonnen =1000 kg zu er⸗ 8 weise Rercern, (re4 Bscher Unternehmungen, SDSDiee Pelheidirektion. Tilemann. E11““ 98 englischen Angaben ist mithin zu 6. b fol §7. Art der Meldung. vom 26. November Bl. S. 487) und vom 10. Februar 8 schließen, daß die englische Handelsslotte außer den von der
Bekannt “ 8 viss1öee.“] “ 1“ “ 8 ntmachung, enb. 6. Für die nilteldeutsche Braus koble †) (links der Elke ekanntma
betreffend Großhandelsfirmen des deutschen . 29 ihres Ausnahme der unter 7 genon ten: ) utt Wollhandels. Grubenbetriebes (Zechenselbstverbrauch) oder zum Betriebe Amtliche Verteilurg stelle für den mitteldeutscher Bra
T. Seiler, Crimm 88 3 gen und sind unter genauer Adressenangabe des Lieferers oder 1 v 5 1
Sonnerberg, Pemttschee der Lieferer nach Art (Steinkohle, Steirkohlenbriketis, Braunkohle, 1. Tie Melzungen, die mit deatlicher Namensunterschrift (Firmen⸗ 1916 (NGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen dde Bek FEt sbritischen Admiralität eingestandenen Verlusten mindestens u. L. Stiedel, Eisenbach, 8 Braunkohlenbrifetts, Zechenkoks und Gaskoks), Herkunft nach Ge⸗ unterschrift) des Melzepflichtigen verseben sein müssen, dürfen nur auf Zwangsverwaltung angeordnet worden. “““ Hen semne. 3 8 3 49 307 B 5 erluste erlitten hat welche Marx Strauß, Straßburg i. Elsaß, bieten der Amtlichen Verteilungsstellen, mit der genauen Bezeichnung, gamtlichen Juntmeldekarten erstartet werden, die jeder Meldepflchtige 755. Liste. Die am 11. Februar 1918 auf Grund der Bundesratsverordnung weitere 362 t Bruttov * Heeres Fen. Vater, Magdeburg, gemäß § 6 (z. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgediet usw.) bei der zuständigen Orts, oder Bezirkskohlenstelle, beim Fehlen einer 8 “ vom 23 September 1915 — RGBl. S. 603 —, betr. Fernhaltung Schiffe betreffen, die im Dienst er Marine 5* ö reiner u. Schmidt, Forst i. Lausitz, 1 „ und Sonrten (Fett⸗, Mager⸗, Förder⸗, Stück., Nuß⸗, Stauk⸗, solchen bei der zuständigen Kriegzwirtschaftsstelle, wenn auch diese Erbanteile: Die Erbanteile der französischen Staatsangehörigen] unzuverlässsger Personen vom Handel, geschlossenen Betriebe fahren, also Munitions⸗ und Truppentransportda Nel⸗ raph“
A. H. Guggenheim, Frankfurt a. Maiin, Schlammkohle bzw. Grob⸗, Nuß⸗, Perlkoks, Koksgrieß usw.) zu feblt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle, gegen eire Gebühr von Amatol Hamerstehtl in Les Lanneg und Ebefrau Thomann, des Metzgermeisters Richard Zell, Rbeydt, Dahlenerstraße 290, rettschiffe, Wachfahrzeuge u. a. Schon der „Daily ereglisch Max Hochgesang, Nordhausen a. Harz, Parkstr. 22 trennen. Weiter sind zu melden: 0,25 ℳ für ein Heft zu 4 Karten beziehen fann. Auch die etwa Marie geb. Hamerstebtl, in St. Quentin am Nachlasse der des Metzgermeisters Wilbelm Buscheljot, Rheydt, Haupt⸗ vom 21. März wies darauf hin, daß die amtlichen enge ischen H§. Katz, Sohn, Cassel, ²) Fransportart der im Vormonat bezogenen Mengen (sieke noch weiter erforderlichen Meldekarten (siebe § 5, I. und⸗ § 5, U m 12. Dezember 1917 zu Metz⸗Vorbrücken verstorbenen straße Nr. 190, und der Bäckereiinhaberin Chefrau des Fritz Verlustangaben diese sogenannten Marineverluste nicht ent⸗
S.nnn.s 257„.. Effe, 1 Abs. 2) und § 9,²) sind dort für 0,05 ℳ das Stück erhältlich. Melanie Demange, Witwe I. Ehe Hamerstehtl, und II. Ehe Junkers, Rheydt, Schloßstraße Nr. 102, sind mit dem deutigen halten.
I Rubens Co. 8 8 b) Bestand am Anfang des Vormonats, 1 flr oly⸗Ponientietz (Zwangsverwalter: Rechtsanwalt Tage wieder freigegeben worden. 11“ EEE“ Bürssehen, 1ö6 Permonge aaßes sir jarn Behaah deege hetrpehe an,naeschedaen Ouen s n Meb) Hoehpe naceee aa den 11. in 1918. ““ 8 Hermann Exner, Hamburg, u““ d) Bestand zu Begian des laufenden Monats 1Iis in Straßburg, den 7. Mai 1918 le L1““ Wie bereits früher bekannt gegeben worden ist, können E“ 1 e) Verbrauch im Vormonat, 1 8 “ bat die für ihn in Frage kommende 1 888 “ 8— Per Obeib Die Feeneirxg ne. 1. de nach einer Mitteilung der österreichischeungarischen Regierung 4 u. Co, Berlin C 25, Prenzlauerstr. 27, 9 Fr gen 8 7185 ('asf ) kennelich Wiserericher 98 88 raterner Mrhustexium für Eies Fatfrggen., 1g des Innern. 1 Pbe e“ 1 deutsche Reichsangehörige die h .. 82
F. C. Aprath Söhne, Stadthagen, 8 vblIbbb-h-—) boraussichtlicher Bedarf f. d. folg. Monat (s. Abs. 3). ees ih i Verbrereh gehö öu6 “ Krieges in Galizien entstandenen Schäden be⸗ Deuisce Handelsgeselschaft Badt u. Co, Berlin NW. 21, Alt 2. Die Fransportart ist in Spalte Z2 zu melden durch bie im Pegca ct erlce NeaseeJe avare ar begeanhene “ 1141464*“ Veirksbenie des Schadensortes anmelden. Nach 8 2 “ falsende ke vnfhhrnpoerencen angegebenen Abkürzungen, — bei Bezug Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskoblenkommissar eine Ver⸗ Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat ss Sen Schsr ent 1. Wing nter den Linden 10, “ burch Fehen IZece⸗ lahbabsat. ber dem Aushelfenden: ö angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreazen. Die Königliche Amtshauptmonnschaft Dresden⸗Neustadt hat die (RSBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger ne khen K. K. Statthalterei in Krakau neuerlich bestimmt, “
3 — 8 11“ 8 b 1 1 melden sind, 8 1“ 1 nüi der Pollhabn ab vece. 5Bobn 1“ 3 § 8. Meldung AUm Falte der An .“ erweigerung 11 8,8 C. bbeee in der Gastwirt⸗ der Koften der Veröffentlichung untersagt. 3 8e; Sralen nnb Zbaraz, in denen die Feist erst Ende Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. b mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlag“; Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme sein zufgehoben. . Remscheid, den 10. Mai 1918. Juni 1918 abläuft. Bei berücksichtigungswürdigen Gründen ö11“ 3 auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelwagen“; Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissr Dresden⸗Neustadt, am 13. Mai 1918. Der Oberbürgermeister. Dr. Hartmann. wird die Statthalterei die Anmeldung von Kriegsschäden auch
1“ Scaf “ Sach. . in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Leferer bestimmte Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Schimpff⸗ nach Ablauf dieser Fristen zulassen. ; Erfolate die Liefer auf verschiedene Transportart n, ist Liefere! b EEEbebböee .“ Auf G der Bekannt eernbaltung unzuverlässiger 8 8 ö“ 8 Pe rohe dies für die betr. Teilen 12 Seh 82 . arten, so ist Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird⸗ “ 8* 8. “ b hün 1.cee ta 8 g; 1eeehnvee63 Die Nachricht von der großen Kriegsbeute, die die machung Nr. W. I 850/11. v 8. R giffer 19 dens —— 8 S Monatsbedarf (Spalten 8 u. 9 der Meldekarte) ist an⸗ § 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer. des Reich 6⸗Gesetzblatis entha t nthnr angende mmer E den Eö EEEEPE1113“ ö Frener ö ffensiver 1 T1“ “ b Melpenfl:; KS; . ⸗zugeben die an sich zur Führung des Betriebs in dem angegebenen 1. Jeder Liefere, dem eine Meldekarte zugegangen iß, n Straße 142, der Handel m ebensmitteln, Back⸗ und na olffs Telegraphenbüro“ in de s Nuf⸗ e ET11 BA nhe Melschar⸗ Monat benötigte Brennstoffmenge, gleichzültig, ob vleselbe aas dem hat sie ohne Verzug seinem Lieferer 1ê 1“ eemenacamg. befreffagh Ausführungs- Konbitorharven dnc Verfügung üg 1 Ss I fassung erweckt, daß nun die Durchsührung der 11 gelasfen: ind nachstehende Firmen zu⸗ füime dnha;d.nen Seftand dder. an neuen e “ 82 fi m. deht 3Hubtlseseeer⸗ elanat Hauptliefener ist des gen z “ 5-Ehwber Iss “ “ Betroffene hat die Kosten der Bekanntmachungen über die Metal G“ ierun gac 88 8 8 ’. eferrückstä efernde 1 abr - 5 8 2 1 Bekanntm
Chr. Bee anh Mühlhausen / Thür., Margarethenstraße 52e, eingestellt 5. Betriebe, S Sntlicher ne Rsaan ven 18 Dritten “ bösen Wasch⸗ und Reinigungsmitteln vom 21. Juni 1917 Rheydt, den 11. Mat 1918. . Fün von Fänfichtmng Saegse aanwenpts sei oder zum Bnim ch, Leinefelde, S. ganz ausgeschlossen sind, haben als Bedarf Null an⸗ vertrieb seiner Produktton überlassen hat, dieser Dritte. eichs⸗Gesetzbl. S. 1130) G „Die Polizeiverwaltung. mindesten verlangsamt werden könne. Einige Kommunal⸗ Hern vge, ] sedr. Has fuußf 1882 1 1 “ flit hle e hesa. 1.2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekante aüfgte⸗ eichs⸗Gesezbl. S. 544) vom 11. Mai 1918 und unter Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer. verbände haben sogar die Weiterdurchführung 8 der Potsdawer Straße, v11I1“ Bedarf anzumelden Lv führten Brennstoffe von mehreren Vorlteferern bezieht, so gidt e Nr. 6340 eine Verordnung über die Sicherung des Heeres⸗ ges Ee. 8 Bekanntmacheng eingestellt. Der Nachricht über die Beute 1 1 nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In⸗ bed ; “ 1““ 8 ise be ssen, die in dieser Form Hermann Singer, Rothenkirchen Vogtland. 8 8 4 Unter „Zusuhr im Vormonat“ sind auch gelegentliche Aus. halt auf soviel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Serss g8 Hafer, nam 14. Mai 1918. ö“ “ nüche Pn; ssüchischen Verhälimissen entspricht, denn die Kriegs⸗ aig den 13. Mai 1918. hbilfen mit Nennung des Aushelfenden anzugeben. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Herl W. 9, den 15. Mai 1918. 5 Dem Roßmetzger Ladislaus Proschazka hier, Casinostraße 9 Eet 8 Weschn besteht nich vh vinen Kager nen Kupier⸗
11 ; 4 8 5. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Errechnun Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen ulht .“ Kafserliches Pof⸗ 6 Arüer. 10 EedKrtscn zt -s b 1 Kriegsministerium. sondern tatsäͤchlich 1 9 1 Fher oftzethmgsamt. Krüer. 28 Ssohanber 1978, Re 9060: Messing, Nickel, Aluminium, sondern ist in Gestalt von Ge⸗
8 1t er Feststellung zu melden. mehr eraeben, als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Melde⸗ 1 23. September 1915, RGBl. S. 603, und § 10, Teil II, Titel 17 essing, Nickel, Alu „sc en 1 6 karte hat: b 8 des Urdgem einen Landrechts die Ausübung des Metzgergewerbes schützen, Maschinengewehren, Minen⸗ und Granatwer fern, Ge
Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. m T ch Koeth *§ 4. Nachprüfung der Angaben. a) die auf diese Karte entfallende Menge, aus Gründen der öffentlichen Gesundheitpflege und wegen Unzuver⸗ schossen mit Führungsringen, ele, 88 F G” än 2 5 l
Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zusuhr und Verbrau bb) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der ur⸗ 3“ C c 18 e an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet 8 Sorte in baanch schriftlichen Karte mit Nennung der Lieferner und der ron Königreich Preußen. 8 da sporeit 1n 5 gC Die Kosten der Veröffentlichung der Untersagung von werden 88 gut erhallenen Geschüße, Maschinen⸗ Weise Buch zu führen, daß eine Nachprüfung der Beflände möglich ist. jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten ju enthaltev. 11“ 898 „hheat Proschazka zu tragen. 1u. gewehre usw. mit ihrer Munition ohne wetteres sofort von Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Auf⸗ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Wtien, den 13. Mai 111irig. unserem Heer gegen den Feind verwendet, ein anderer Teil der
“ Polizeiv⸗rwaltung. Laue. Beute erst nach Umbau. Nur aus den unbrauchbaren Geschützen . usw. können die Metalle ausgebaut, gesammelt und zurück⸗
transportiert werden, um in der heimatlichen Kriegswirtschaft
1917, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebun 4 ie fü 8 1 g von 2. an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zuständige . Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande 5 8 3 r. vgefielee elatscheüen von .““ find noch nach⸗ Kriegsamtstelle; 1 M wohnen den Fenrel baadfenr 89 jen e,keht, Nakn h te ffenden — 1 1 U verwendet - werden. So 8 fürch 8 E1“ 8 R. Hicken, Aueich 8 it 18 i. “ 8 3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepfl chtigen Meldekalten nicht an den ausläadischen Leeferer, soadern, falls es sich Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: G 11““ erhebliche Steigerung unserer 1gg . e- G Jobs. von Beckum, Leer i Dfujr⸗ rennstoffe zustänrige Amtliche Verteilungsstelle (sieve § 6). Be. um Meldekarten handelt, die von im Köntgreich Bapern g.l⸗genen den Regierungssekretären Grimm in Münster, Lemcke mittel erreicht, aber keine solche Erhöhung unser 1 tallmobili⸗ ₰ „Leer i. Ostfriesland. teht der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteikungsstelle München in Minden, Moll in Cöl dke in Merseb Brimmer Neuherstellung nötigen Metallvorräte, daß die Metallmobili⸗ Berlin, den 13. Mai 1918. Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Ver⸗ (§ 6,9), andernfalls an den Koblenausgleich Dresden (§ 61) zu senden. b „Moll in Cöln, Handke ce ev es. 8 sierung in der Heimat dadurch überflüssig wäre. Berücksichtigt
“ Kri ini teilungsstellen Meldekanten einzusenden; Die Karten für solche aasländischen Lteferungen sind mir der Auf⸗ Allenstein, von Kobilinski in Königsberg, Raettig in muß auch noch werden, daß die Metallmobilmachung in der riegsministerium. 4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ schrift „Auslandskohle“ zu versehen. erseburg, dem Regierungshauptkassenkassierer Bode in Han⸗ . „Heimat ja nicht nur die unmittelbarsten Bedürfnisse der
nover, dem Regierungssekretär Gramzow in Oppeln, dem der Bundegrat versammelte sich heute zu einer Voll. Reimat uls Müchmne, fonden auch die der Hilssindusttie und
Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. pflichꝛige bei mehreren Lieserern, so ist an jeden Lieferer eine be⸗ g 5 1 848 6 Koeth. sondere Meldekarte zu rschten. Bezieht er von einem Lieferer Brenn⸗ 8 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Keglerungssekretär bei der Ministerialmilitär. und ⸗baukom⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel die notwendigsten der übrigen Industrie befriedigen muß.
8 stoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lleferer Meldungen derselben Bedarfemenge bei mehreren Lieferern sind mission Handtke in Berlin, den Regierungssekretären Fricke 8 b
8 g 1 . e ie der Ausschuß für Me Ablieferung in die
“ fr e inn üeu a ianzevechnmagngeren grust taneenvebei. besieaoh Eüfmer um Megaahn. dane ehanenen banaend gesene Srmlere” sont ver aualzut fr geteaäten geftehmaclladeazegann geneblü end ge⸗
. 8 § 11. Wirkung unterl er Meldung. alkulator bei de inisteria . ⸗bau⸗ “ es nen 8 ingrei Schã 2 ² Verminderung der
vetreffend Meldeoflicht für gewerbliche Verbraucher ündischen Aeslchen oülen smo dse Meheskarten &“ vommäsion Bartsch in Berlin, dem Buchhalter bei der 11164““ dia gchade, dn balle unfere Rriegsfübtung
von Kohle, Koks und Briketis von mindestens 10 t. Zavyern gelegene Hetriebe bandelt) an den Kohlengusgleich Dreoßen fristgerecht genügt, oder falsche oder unvollsäändige Angaben mach, den shehnene 8 vban Ln er n d Hehan 1eng88 82 Das Königliche Staatsminist treffen würden, wären weit schwerer zu ertragen. gierungssekretären Denker in Oppeln, einer Sitzung zusammen. “
monatlich im Juni 1918. siehe § 6 Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der A ift: „Aus⸗ hat neben der Bestrafung gemäß § 14 ju gewärtigen, daß ihn der 1 saede, g. Für Betriebe, die im Königreich B.. sind Reichskommissor oder die Amtliche Bertestangsstelle von der Be⸗ Stralsund, Schulz in Oppeln, Jung in Wiesbaden,
Auf Grund der 88 1, 2, 6 der Verordnung über Regelung — diese Meldekarken mit derselben Aufsch 8 le . erfe rist an die Amil „ ieferung ausschließt. Weißborn in Pot eld in Schleswig, dem 11“ des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917, der §§ 1, 2, teilungsstelle München (§ 6, *) zu Ses “ segermagszenntaseraachalee Po 89 8 Vöe 5 — 1t b und 5 der Verordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1I. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsftelle im 5 12. Anfragen und Anträge. Regierungssekretären Daubach in Potsdam Schküter in Nach der Bekanntmachung, vom 15. Mai 1918 in dieerr Wirtschaftsabkommen zwischen Deutschland Bestellung 8 bsatzaebtet des Kohlenkontors liegt, eine besondere nach § 7,1 zu Anfragen und Aaträge, die diese Bekanntmachung betreffen, mt Schleswig, Dethloff in Minden, Meyer in Magdeburg, Nummer des „Reichsanzeigers“ sind dem Ausfuhrverbotb—— und Mumänien. 1 28. Fe⸗ FTnde Einzelmeldekarte an den „Kohlenausgleich Mannheim“ des ün. 882 geiechen Zweckes, sind an den Reichskommissar Bielke in Posen, Dreier in Posen, den Regierungshau t⸗ neu unterstellt worden: 1 “ . Artikel 1 ““ . nverteilung, Berlin, zu richten. lassenbuchhaltern Magnus in Cöln, Borsdorff in Cöln, Klavlaturbelege. . aus Nr. 602 des Statistischen Waren⸗ Rumänjen verkauft on Deutschland, Oesterreich und Ungarn die
1 III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. SS1. Zeitpunkt der Meldung. wenn mebrere Karten an verschiedene Kreheg Eednfeaahance duc § 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen 9 Regierungssekretären Junck in Stettin, Reimann in rerzeichnisses. Fu“ Ueberschüsse des Landes an Getreide aller Art, einschließlich Meldungen über Kohlenverbrauch und kbedarf sind in der Zeit eri, ie Lieferer su richten sind, müssen sämtliche Karten in 8 für andere Zwecke. he. dem Regierungshauptkassenbuchhalter Mühlen⸗ 6 1 6 Oelsaaten, Futtermittel, Fütlests h. vom 1. bis spätestens 5 Juni erneut zu eistatten. Siehe auch § 11. Bezeich Gas 8 eich “ Dies bezieht sich auch auf die bb 8 8 verboten, Brennstoffe, die nach Maßgabe dieser F 85 diß n Minden, den Regierungssekretären Tabuschat in “ 8 5 . hat 188 KöniY⸗ lich daäͤni sch Vieh und Ztei 9. 88 s pi g v ö
g der Sorten un engen und die Namen der Lieferer. machung bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichskommtssars üsseldorf, Schlinke in Posen, dem Regierungshauptkassen⸗ Unter dem 7. d. . ha 9 he Ernten der Jahre gi8 und 1919. Biotget. Die veleht § 2. Meldepflichtige Personen. di⸗ Awansge⸗ 1 08 25 unter Absatz 1, Ziffer 3 genannte, an anderen als dem aus der Meldekarte ersichtlichen Zwecke zuzuführen. buchhalter Mamf ch in Cassel, den Regierungssekretären Justizministerium nachstehende Verordnung erlassen: auch in Form von hehx hh.eles F vr 8 1. Zur Meldung verpfl chtet sind alle gewerblichen Verbraucher ̃rliche Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: . Gruhn in Cassel, Schulze in Arnsberg, Becker in Arnsberg, en E“ somie die Einzelhenen der Lieserung
„Reichskommissar für die Kohlenverteilun e üch 14. Strasen. 11““ 8 - 4 ü ände kont t (natürlige und juristische Personen), welche im Jahresdurchschnitt in Berlin“ zu senden. .— sfinersmann in Münster, Schlachter in Wiesbaden, Esgenss ö EEET“; werden von einer Kommission von Vertretern Deutsch ands, Oester⸗
od bei nicht d 1. Zuwiderhandlu ng werden nach G ; 8 er bei nicht dauernd arbeitenden Betrieben im Durchschnitt der 3 b vgen gegen diese Bekanntmachung Elschner in Arnsberg, Schmidt in Stettin, Mommer in reist, ohne Unterschied der Staatszangehörigkeit, bei der Ankunft der reichs, Ungarns und Rumäniens in Anlehnung an die für Getreire
Betriebsmonate mindestens 10 t (1t = 1000 kg = 20 Ztr.) monatlich § 6. Amtliche Verteilungsstell 7 der B.⸗M. vom 28. Februar 1917 mit Gefänanis bis zu einem Düseld ver i b Rnbrauche5, n e ahr und mit Geldst bi Mark oder mit einer ldorf, Ritter in Aachen, Peist in Stettin Hitz in ehö ; Cerzeichnis sämtlicher Bekleidungsgegenstände, welche und Futtermittel festgesetzten Preise unter Berücksichtigung der im
rauchen, auch wenn sie im Landabsatz beziehen. Meldepflichtia Amtliche Verteilungsstellen sind: dieser Strafen, bet veseafe nn⸗ 1 1antauseng - 2 der Verordnung Gumbinnen, dem Regierungshauptkassenkassterer Fandler Seebeed 8 Sesas af. Dieses Verzeichnis wurd von der 1, 1917 bestandenen Preisverhältnisse bestimmt. Die Kommission , wird alsbald nach Rattfikation des Friedens in Bukarest zusammen⸗
sind auch Betriebe, denen die Brennstoffzufuhr gesperrt ist oder die 1. Für Stei 8 1 9¹ infolge von Kürzung ihrer Brennsto .Für Steinkohle*) aus Ober⸗ und Niederschlesitiu: des Bundetrats vom 12. Juli 1917 dstrafe bis zu 3000 ℳ in Lüneburg, dem Regierungssekretär Klar in Hannover, dem de abgestempelt, nachdem es sich durch eine Unter suchung g g ihr ennstoffzufuhr zurzeit weniger als 10 t Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in bestraft. egierengszanntkasserguchhaer Friese in Hreskan⸗ vr kemneeiein da S 1“ Artikel II.
monatlich verhrauchen, im Durchschnitt des Jahres 1 Juli 1916 bis Berlin W. 8, Unt 1 . . 8, er den Linden 32. 9 8 1 3 . wider⸗ Regierungs Iren. eitsgemã ibt. b 2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zu sich ngssekretären Jagusch in Breslau und Obersberger vabZ aus Dänemark muß dieses Verzeichnis Fü⸗ die auf das Jahr 1919 felgenden 7 Jabre verxrflichtet sich
Bekanntmachung.
Bekanntmachung. 8
„Als Sammelstellen zur Annahme beschlag⸗ nahmter, ni † § 5. Meldestellen. geteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver⸗ ; d hmter, nicht aufbereiteter Torffasern gemä § 4 I. Die Meldungen sind zu erftatten: sehen. Die urschriftliche Larte ist bis zum 1. Juli 1918 als Enc Lachivast Demn ehes hllchen Müanan a has senter
der Bekanntmachung W. I. 4100/1. 17. KRA vom 14. April 1. an den Reichskommissar fur die Kohlenverteikung in Berlin; „ sorgfältig aufzubewahren.
Klsse zu verleihen. 88
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30. Juni 1917 aber mindestens 10 t monatlich verbraucht haben 2. Für Ruhrkohle“* (sehe § 3,²). Auch di 8 Für Ruhrkohle“): Prie in V Chc⸗ . et; Cenm er.08f afg⸗cochceneeshesesfaennd e anheg, 3 8172. shasdlc, Megstlische Zobhlen e in Essen. hehneheh seh stäle öectder S neacste a eh nt vfeden äte ge⸗ Allenstein den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. mit dem Paß des Reisenden der Zollbehörde 88 66 eeen und Flen 819 an erescgee . 2. Ienhs Eeth⸗ Mebegane Gasanstalten, Gewehrfabriken, Werften, Straßenbahnen) sind melde⸗ tli E hören oder nicht. u“ . 8. Hsvex en es ist nicht gestattet, andere Sachen oder mehr auszuführen, als in des Landes an Getreide aller Art, einschlie elsaaten, Futter⸗ pflichtig. mtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Auf Grund 2 zchf mö S ajestät dem Verzeichnis angegeben. Die Zollbebörde bat des me teren die mittel, Hülsenfrüchte, Geflägel, Vieh und Fleisch, Geipiaf pflanzen 2. Der Meldepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Rücksicht 4 Far icgn Mhöbss⸗ Kohlscheld (Ber. Aachen). Diese Bekannt 2,15 Inkraftt tg in Kraft . des Ae braad Aherhacser Eimgs “ 2 dena 6 vniereeer ob die Gegenstände, die ausgeführt werden und Wolle zu liefern, falls Deutschland, Oesterreich und Ungera dies
auf die Höhe des Verbrauchs: ber bayerischen Pfal⸗ ohle*) aus dem Saarrevler, Lothringen und 85 8 e 1 anntmachung tritt am 1. Juni 1918 in 1— Sladtverordnetenversammlung ün Görlit getroffenen Wahl den sob ea, mit den eingesührten üeg 88 bed erneeh Cefcse acg. S 1is eagihen Reicht und Behe as 4. der a) die Staatseise ; 1 ; Berlin, 10. isheri 8 G 8 5 ; von wel mmen whd, ie in Dänemark gekau ud, e Regierungen des Deuischen ichs und Oeste’ re chs be.w.
p di⸗ Keühetgeisgababnen⸗ ire Bunkerkohlen; Ümtlch Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saar⸗ Kettt, 10. P 1u 1 Ceherigen dortigen Ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister veg e gger neghegn murüch ubalien und zu deschlag ahmen, wenn Ungarns baben sich, sobald es ihren iegend mögitch, nd swar für
c) die Heeresbetriebe, soweit der Bedarf durch Inte dant 5. Fü raceng2. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. bestä . in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre dieselben nicht solange einem Gebrauch ausgesetzt gewe sen sind, daß Getreide aller Art, Mabhlprozutkte, Futierm irte], Eeipir stpflanzen und schafft wird; Mocsseishes Autnck. Für die Braunkohle †) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Stutz ütigt. der Umtausch nicht ols ein Versuch, die bestehenden Ausfuh verbrte Wolle spätesters bts zum 1. peti jesen Sahtes, und zwar erßmalig
d) Schigsvesitzer für ihren Bedarf an Bunkerkohle sowie itaan eecee“ Braunkohl 1 b M zu umgehen, bezeichnet werden ” “ 4 biz zum 1. 1920, für vaber asi he ver 18 Schiffs *); .““ . aunkohlenwerke recht — 3 2 durch vorstehende mmungen notwen emachte zrar erstmalig bis zum 15. Iunni 1920, für die ührtgen Waren halk⸗ eer Elbe in Baria IV. 7, Reiceiaasufer 10.ece eecke—0—² nug Frernce denbects, Federzp tehd and Fühen. inisterium der geistlichen und Unterrichts⸗ geczuhas shet hn ig vaß di. Hölleherfacten düage 36t wKäcöts, den ,nca an Ielt und Anfang Ja un. rstmallg bis Bunkerkohlenstelle wird A Kerts, Meathf eerssesten Feit d angelegenheiten. Anspruch nimmt. Es muß. vahen den e; dringend nen ümr 1 8 1920, 9 vnd 18 el si⸗ ar; 8- dieser unkerkohlenstelle wir *) Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und 1 — Dem Fr. — I reslau ist das werden, nur wenig Gepäck mitzuführen; des weiteren wird die Auf⸗ Vecpflichturg von den Ueberschüssen überne men wollen. Has Ver⸗ G 88 9 ble und Koks b Präbikga Frauenarzt Dr. med. Asch in Breslau is merksamkeit der Reisenden darauf gelenkt, daß Reisende, die kein! langen kann entweder auf den gesamten Uehberschüß oder auf eine be⸗
2) Die Meldepflicht gegenüber der zuständigen dusch nichtüöberi
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Auch. Braunkohlenbriketts, Natpressteine und Grudeko t Professor beigelegt worden.