und Zahnärzte sowie für die hygieni Volksbelehrung ein⸗ schließlich der Hygiene des be dofaensche Fe
Auf eine Kritik der Abg. Frau Christmann (U. Soz.) gibt der Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer eine Er⸗ klärung ab, die nach Eingang des Stenogramms mitgeteilt werden wird.
Weitere Erhöhungen erfahren die Beihilfen zur Einführung . Fürsorge in Schulen, besonders auch für chulzahnpflege. Die Ausgaben zur Förderung des gemeinnützigen Kleinwohnungswesens werden um 300 Millionen auf 600 Millionen erhöht. vaf Anfrage des Abgeordneten Meyer⸗Solingen (Soz.) eilt der Ministerialdirektor Dr. Kontze mit, daß aus Staatsforsten
insgesamt 240 000 Festmeter geliefert sind, darunter Sonder⸗ zuwendungen an Bremen. Ostpreußen und Oberschlesien. Den Sonder⸗
wünschen der Rheinischen Wohnungsfürsorgegesellschaft wird Rechnung
getragen.
Die Abgeordneten Meyer⸗Solingen (Soz) und Haese⸗ Wiesbaden (Soz.) verlangen, daß bedeutend mehr Holz aus Staats⸗ forsten zur Verfügung gestellt wird für den Kleinwohnungsbau. Bei dem Titel „Zuschüsse für staatlich anerkannte Wohl⸗ fahrtsschüler“ usw. verlangt die Abg. Frau Deutsch (D. Nat.) besondere Förderung der Landpflegeschulen in Ostpreußen. — Der Ausgabetitel wird auf 20 Millionen festgesetzt, nachdem Abg. Dallmer (D. Nat.) gleichfalls Wünsche für Ostpreußen vorgebracht hat. Erhöht werden auf 20 Millionen die Bei⸗ hilfen zur Unterstützung der öffentlichen und privaten Wohl⸗ ahrtspflege. Hierbei wird nach Befürwortung durch die Abgg. Seen Ege (Soz.) und Frau Dr. Pöhlmann (D. Vp.) ein eesonderer Betrag für die Erhaltung des Oskar⸗Helene⸗Heims zu Berlin⸗Dahlem bestimmt. Abg. Dr. Krüger⸗Allerheiligen (D. Nat.) fordert Entlastung der se mlen Krankenanstalten und Dezentralisierung der Krankenversicherung.
Bei dem Titel „Unterbringung gesundheitlich gefährdeter und unterernährter Kinder auf dem Lande“ erklärt der
Frau Abg. Geffke (Komm.), die Ruhrkinder seien auf dem Lande teilweise sehr schlecht untergebracht. Sie würden häufig schlechter ernährt als zuhause, würden religiös beeinflußt. Statt zu, nehmen die Kinder ab.
Abg. Frau Noack (D. Nat.) gibt ihrer Empörung Ausdruck über diese unbewiesenen Behauptungen.
Abg. Dr. Stemmler (Ztr.) schließt sich an. Wenn Kinder abnehmen, so ist das auf Heimweh zurückzuführen.
Frau Abg. von Kulesza (D. Vp) bedauert gleichfalls die Ausführungen der kommunistischen Rednerin. Man müsse auch die Unterschiede in der Ernährungsweise in den einzelnen Landesteilen berücksichtigen. Bezeichnend sei, 8 an ein Fürsorgeamt in Ostpreußen eine Beschwerde darüber gelangt sei, daß ein Kind ein Butterbrot mit Zucker bestreut erhalten habe. (Hört, hört!)
Frau Abg. Aren dsee (Komm.) macht den Kapitalismus für das Elend der Kinder verantwortlich. (Lachen und Zurufe rechts: Gehen Sie nach Rußland.)
Abg. Sonnenschein (D. Nat.) spricht den Dank des Hauses und des ganzes Volkes für die Hilfe an den Ruhrkindern aus. Die Aufnahme der Kinder durch die Landwirte scheine den Kommunisten ein Dorn im Auge zu sein. Es gäbe auch Kinder, die lügen. Das ändere nichts an der großen Opferwilligkeit, die sich bei der Aufnahme gezeigt habe.
Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.) bezeichnet die parteipolitische Ausschlachtung durch die kommunistische Rednerin als unerhört. Das Hilsswerk wird von allen Kreisen und Berufen anerkammt. Es wird fortgesetzt werden; wir werden weiter dafür sorgen, daß die Front an der Ruhr steht.
Abg. Jürgensen (Soz.) empfiehlt die Lektüre der Schilde⸗ rungen des Oberbürgermeisters Böß über die Hungerzustände in Berlin. Der Reichslandbund habe dazu aufgefordert, die Zustände noch zu verschärfen. Viele Landwirte haben den Ausfall aus der Aufnahme der Kinder durch erhöhte Preise wieder eingebracht und damit die gesamte Lage der Industriebevölkerung verschlechtert.
Hierauf wird ein Antrag auf Schluß dieser Aussprache angenommen. Die Mittel für Unterbringung der Kinder auf dem Lande werden auf 30 Millionen Mark erhöht.
Als besonderer Titel wird in das Extraordinarium noch eingestellt ein Betrag von 150 Millionen Mark als „Beihilfen für Sozial⸗ und Kleinrentnerfürsorge“, insbesondere zur Arbeits⸗ 2 Damit ist die Beratung des Haushalts selbst erledigt.
Nachdem Abg. Pätzel (Soz.) für ein Ausführungsgesetz zur Kleingartenordnung eingetreten ist, wonach möglichst alle Familien auf dem Lande 1 bis 2 Morgen Land für ihren Haushalt bewirtschaften können, wird die Abstimmung über die noch vorliegenden Entschließungsanträge auf später verschoben.
Die Novelle zum Gesetz, betr. die Zentralgenossen⸗ schaftskasse, die Vorlage wegen Vervollständigung und Ver⸗ besserung der Betriebseinrichtungen der Kraftwerke in Dör⸗ verden und Hamm, der Gesetzentwurf, betr. die Deckung von Ausgaben im Haushalt des Rechnungsjahres 1919, und der Entwurf einer Ordnung der Anwärter für das Lehramt an höheren Schulen in Preußen werden ohne Erörterung dem Hauptausschuß überwiesen. Die Novelle zur Umlegungsordnung geht an den Siedlungsausschuß, die Novellen zum Feld⸗ und Forstpolizeigesetz und zur Hinterlegungsordnung gehen an den Rechtsausschuß.
Der Urantrag der Mehrheitsparteien wegen Verbilligung der Geschäftskosten des Landtags wird dem Geschäfts⸗ ordnungsausschuß überwiesen.
Die Notverordnung über die Stützung von Genossen⸗ schaften des öffentlichen Rechts im besetzten Gebiet wird nachträglich genehmigt. Die Ausführungsbestimmungen des Staatsmimisteriums zum Gesetz über den Verkehr mit Grund⸗ stücken verweist das Haus an den verstärkten Gemeinde⸗ ausschuß.
Auf der Tagesordnung steht sodann die zweite Beratung des Entwurss eines Tuberkulosegesetzes.
Der Antrag des Ausschußberichterstatters Abg. Dr. Quaet⸗ Faslem (D. Nat.), die Beratung (es ist 5 Uhr) auf morgen zu vertagen, wird abzelehnt, das Haus tritt in die Beratung ein.
Der Berichterstatter vermweist auf seinen schriftlichen Bericht und verzichtet auf das Wort.
Abg. Dr. Weyl (Soz): Das Gesetz stellt einen unleugbaren Fortschritt dar, es ist ein Werk geschaffen, an dem sich Jahrzehnte vergeblich versuchten. An diesem wertvollen Ergebnis ist aber nicht der Entwurf schuld, sondern die Tätigkeit des bevölkerungspolitischen Ausschusses Ein bloßes Kartothekgesetz hätten wir abgelehnt; ein Gesetz zur Bekämpfung der Tuberkulose muß mindestens praktische Fürsorgemaßnahmen enthalten, und es so zu gestalten, ist uns gelungen. Ueber das Friedmannsche Heilmittel sind die Akten noch nicht geschlossen. Man hat gegen den Erfinder und seine Mit⸗ arbeiter doch wohl nicht die Obiektivität walten lassen, die man sonst von der Wissenschaft erwarten darf. Alle Gutachter haben festgestellt, daß es absolut unschädlich ist und daß Erfolge damit auf außergewöhnlich billige Weise erzielt werden können. Im Be⸗ völkerungsausschuß wird weiter darüber zu reden sein.
Hiernach vertagt das Haus die Weiterberatung um 5 ½ Uhr auf Donnerstag, 12 Uhr; außerdem Haushalt der Forstverwaltung.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 19. April 1923. Telegraphische Auszahlung.
19. April 18. April
Geld Brief Geld Brief 11770,50 11829,50 9675,75 9724,25
10947,56 9052,31 9097,69 1695,75 1401.48 1408,52 5406,45 4413,93 4436,07 5635 87 4688,25 4711,75
7730,62 6583,50 6616,50 837,90 683 28 686,72 418 1471,31 1211,96 1218,04 .. 139650 00 114712,50 115287,50 .. 29426,25 24937,50 25062,50 1970,06 1620,93
5361,56 88,75 4588,50 14463,75 3291,75
41,89 897,75
Amsterd.⸗Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso). Brüssel u. Antw. Christiania . . Kopenhagen ... Stockholm und Gothenburg.. Helsingfors “ Italien.... London „ New York.. 11e““ EEE“ Spanien.. Japan Rio de Janeiro Wien 8 6828 Beüag taävier (Agram u. Bel⸗ JT“ 4 Kr. =1Dinar
5433,55 5664,13
7769,38 842,10 1478,69 140350,00 29573,75 1979,94 5388,44 4611,50 14536,25 3308,25
296,75
6,23 Sofia. 225,43
Konstantinopel..
Ausländische Banknoten vom 19. April.
Geld Brief Amerikanische Banknoten 1000 —5 Doll.. 29675,60 29824,40 „ 2 und 1 Doll. 29675,60 29824,40 Belgische 1675,80 1684,20 Bulgarische 228,40 229,60 Dänische 5486,25 5513,75 Englische 140647,50 141352 50 8 134163,75 134836,25 Finnische 827,90 832,10 Französische 1970,05 1979,95 olländische 11670,75 11729,25 Italienische 1486,25 1493,75 Jugoslawische 287,25 288,75 Norwegische 5236,85 5263,15 Oesterreichische 39,90 40,10 Rumänische Schwedische Schweizer
141,60 142,40 137,65 138,35
Spanische 14“
Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue (100 Kr. u. dar 887,75 892,25
seßt sich für se 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire,
7780,50 7819,50
5386,50 5413,50
„ 1 unter 100 Kr. 880,75 885,25
Ungarische Banknoten 5,28 5,32
esetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis und für je 100 österreichische Kronen.
große . 8 Abschn. zu 1 Ku.
4 2„ 2290 90 90 05
% % S. 5 „ 272 . 2ã8üö..-..
0 72
◻
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90.
0⁴
(¶ Dinar — 4 Kr.) . neue (1000-500 000 Kr. neue (10 u. 100 Kr.)
500 u. 1000 Lei. „ unter 500 Lei
—“, ob9 0 90 32
x2auaaaaababe
b.
„ a ⸗8090 82—0 11111““
4558,55 4581,45 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 17. April 1923:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
4 315 225
2 858
Gestellt.. Nicht gestellt. Beladen zurück⸗ geliefert..
Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause.) Berlin, den 18. April 1923. Butter: Die Zufuhren waren um ein geringes größer, doch wurden sie von dem Konsum schlank aufgenommen. Dänemark ermäßigte seine Forderung auf 4,20 Kr. Die heutige amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel (Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten) lautet: Ia Qualität 7000 ℳ, IIa Quatität 6400 — 6600 ℳ. — Margarine: Das Geschäft war ruhig, die Preise unverändert. — Schmalz: „Infolge des Rückgangs der Terminnotierungen an der Chicagoer Börse waren die Angebote von Amerika etwas niedriger. Dagegen gingen die Schmalzpreise hier durch die Devisensteigerung bei regen Umsätzen lebhaft in die Höhe. Die Notierungen sind nur nominell. — Speck: Gesalzener amerikanischer Rückenspeck notiert 3400 — 3600 ℳ, je nach Stärke. “
111“
Die Elektrolytkupfernotle r Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 18. April auf 8730 ℳ für 1 kg (am 17. April auf 8018 ℳ für 1 kg).
—.——
Berlin, 18. April. (W. T. B.) Großhandelspreise in Berlin im Verkehr mit dem Einzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich fuͤr ½ kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, lose 930,00 — 1000,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 930,00 — 975,00 ℳ, Hafer⸗ flocken, lose 950,00 — 1000,00 ℳ, Hasjergrütze, lose 975,00 — 1000,00 ℳ, Hafermehl, lose —,— ℳ, Kartoffelstärkemehl 650,00 — 850,00 ℳ, Maisflocken, lose —,— bis —,— ℳ, Maisgrieß 850,00 — 900,00 ℳ, Maismehl 845,00 — 875,00 ℳ, Maispuder, lose 1100,00 — 1150,00 ℳ, Makkaroni, lose 2000,00 — 2200,00 ℳ, Schnittnudeln, lose 1350,00 bis 1500,00 ℳ, Reis —,— bis —,— ℳ, Burmareis 1055,00 bis 1100,00 ℳ, glas. Tafelreis 1150,00 — 1475,00 ℳ, grober Bruch⸗ reis 880,00 — 930,00 ℳ, Reismehl, lose 930,00 — 950,00 ℳ, Reis⸗ grieß, lofe 940,00 — 970,00 ℳ, Ringäpfel, amerik. 4574,00 — 4749,00 ℳ,
getr. Aprikosen, cal. 8479,00 — 12174,00 ℳ:, getr. Birnen, cal. 5365,00
bis 7565,00 ℳ, getr. Pferssche, cal. 5840,00 — 6983,00 ℳ, getr. Pflaumen 1726,00 — 1990,00 ℳ“*, Korinthen 4560,00 bis 4840,00 ℳ, Rosinen, kiup. carab., 1922 er Ernte 2405,00 — 4219,00 ℳ, Sultaninen in Kisten, 1922 er Ernte 4968,00 — 6723,00 ℳ, Mandeln, bittere 4397,90 — 4476,00 ℳ, Mandeln, süße 6984,00 — 8916,00 ℳ, Kaneel 8542,00 — 9594,00 ℳ, Kuümmel 11273,00 — 11601,00 ℳ, schwarzer Pfeffer 4649,00 — 4720,00 ℳ, weißer Pfeffer 5982,00 bis 6155,00 ℳ, Kaffee prime roh, je nach Zoll 9560,00 — 9850,00 ℳ, Kaffee superior 9150,00 — 9500,00 ℳ, Röstkaffee, minimal 10500,00 bis 16000,00 ℳ, Ersatzmischung 20 % Kaffee 2900,00 ℳ, Röstroggen 925,00 — 950,00 ℳ, Röstgerste 825,00 — 850,00 ℳ, Bohnen, weiße 1000,00 — 1175,00 ℳ, Weizenmehl 950,00 — 1075,00 ℳ, Speiseerbsen 1035,00 — 1175,00 ℳ, Weizengrieß 1050,00 — 1200,00 ℳ, Linsen 1400,00 — 1650,00 ℳ, Purelard 4250,00 — 4300,00 ℳ, Bratenschmalz 4250,00 — 4300,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 4100,00 — 4150,00 ℳ, Corned beel 12/6 lbs per Kiste 190000,00 — 195000,00 ℳ, Marmelade 780,00 — 2355,00 ℳ, Kunsthonig 970,00 — 1325,00 ℳ, Auslandszucker,
raffiniert —,— bis —,— ℳ, Tee in Kisten 16500 — 24000 ℳ.
*) Bessere Sarten über Notiz.
——
Kurse der Federal Re erbebank, New Wochendurchschnittskurse für die Wo bis 7. April 192oche vom 2. Aptil § 0,238 216 293 815 Fr. Fr. 8850 — Belg. Fr. 4,205 L = Port. Escudos —X,— .= P.⸗M. 5050 522
vom 7. April 1923: 5 0,238 216 293 815 1 § = P.⸗M = Belg. Fr. 4,187 1 Fr. Fr. = 9 M. = Port. Escudos 4.963 1 . „M. = P.⸗M. 5068,432
G vom 9. April 1923:
G.⸗M. = § 0,238 216 293 815 1 8 = P.⸗M. 2 ⸗M. = Fr. Fr. 3,545 1 £ = P.⸗M ⸗M. = Belg. Fr. 4,100 1 Fr. Fr. = 8 M. = Port. Escu dos 5,058
G.⸗M. = P.⸗M. 5068,432
vom 10. April 1923: „M. = ½ 0,238 216 293 815 = P.⸗M.
H.⸗M. = Belg. Fr. 4,113 1 Fr. Fr. = P.⸗M 9 M. = Port. Escudos 5,112 Belg. Fr. = P.⸗M. 195, M. = P.⸗M. 5068,432 Lira, it. = P.⸗M . 225,
vom 11. April 1923: M. = ½ 0,238 216 293 815 M. = Fr. Fr. 3,571 M. = Belg. Fr. 4,143
York,
1 § = P.⸗M. 21 276,5 1 £ = P⸗M. 99 vhana = Por. Escudos 5,123 1 Belg. Fr. = P.⸗M 1293 M. 5068,432 1 Lira, it. = P.⸗M. 1059 vom 12. April 1923: t. = 8 0,238 216 293 815 1 = P.⸗M. 21 2765 = Fr. Fr. 3,566 1 £ = P.⸗M. 99 0880n ⸗M. = Belg. Fr. 4,129 1 Fr. Fr. = P.⸗M. 1421 9 „M. ä= Pork. Escudos 5,156 1 Belg. Fr. = P ⸗M. 1227, M. = P.⸗M. 5068,43 1 Lira, ik. = P.⸗Ne. 1059
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ ertpapiermärkten.
1 Devisen.
Köln, 18. April. (W. T. B.) Amtliche Devisenkurse: 11 670,75 G., 11.729,25 B. Frankretch 30847e 1e 'nez Belgien 1815,69 G., 1824,31 B. Amerika 31 321,50 G., 31 47850: England 147 929,25 G., 148 670,75 B. Schweiz 5650,84 G., 5679,16, Italien 1526,18 G., 1533,82 B., Dänemark 5765,55 G., 5794,45] Norwegen 5446,35 G., 5473,65 B., Schweden 8181,90 % 8218,10 B., Spanien 4718,18 G., 4741,82 B., Prag 920 20 1 924,80 B., Budapest 6,99 G., 7,01 B., Wien kneue) 46,4 6
“ Danzig, 18. April. (W. T. B.) Noten: Amerikanis 34 912,50 G., 35 087,50 rep., Polnische 58,85 G., 59,15 np. Telegraphische Auszahlungen: London 149 625,00 G., 150 375,00 Holland —,— G., —,— B., Paris 2194,50 G., 2205,50 Posen 56,10 G., 56,40 rep., Warschau 55,86 G., 56,14 B. Wien, 18. April. (W. T. B.) Notierungen der Devise zentrale: Amsterdam 27 800,00 G., Berlin 2,40 G., Kope hagen 13 485,00 G., London 330/700,00 G., Paris 4619,00 G Zürich 12 875,00 G., Marknoten 2,20 G., Lirenoten 3462,50 Jugoslawische Noten 710,00 G., Tschecho⸗Slowakische Not 2105,00 G., Polnische Noten —,— G., Dollar 70 700,00 ( Ungarische Noten 13,65 G., Schwedische Noten 18 630,00 G. Prag, 18. April. (W. T. B.) Notierungen der Devif zentrale (Durchschnittskurse): Christiania 615,25, Kopenhagen 649,00, Stockholm 913,00, Zürnz 613,00, London 159,50, New York 34,40, Wien 4,81, Marknot 14,50, Polnische Noten 7,87 ½, Paris 226,00. — Bei den Kurf handelt es sich jeweilig um 100 Einheiten der betreffenden Währm Eine Ausnahme bilden Berlin, Wien und Polnische Noten, die 10 000 Einheiten, und New York und London, die in einer Einbe der betreffenden Währung notiert werden. London, 18. April. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 71,G Belgien 82,55, Schweiz 25,66, Holland —,—, New York 4,05¼ Spanien 30,39 ½, Italien 94,62, Deutschland 139 500,00, Wien 3275
Bukarest 975,00.. Paris, 18. April. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschla 0,05 ½, Bukarest —,—, Prag 45,90, Wien —,—, Amerita 15,34 Belgien 86,30, England 71,42 ½, Holland 600,50, Italien 75. Schweiz 277,75, Spanien 235,00, Stockholm 405,50. Amsterdam, 18. April. (W. T. B.) Devisenkurse. Lond 11,87 ½, Berlin 0,00,92 ½, Paris 16,67 ½, Schweiz 46,32 ½, Wien 0,00 Kopenhagen 48,20, Stockholm 67,95, Christiania 45,70, New Ro 255,00, Brüssel 14,35, Madrid 39,10, Italien 12,50, Budape —,—, Prag 7,57 ⅛ — 7,65, Helsingfors 7,00 — 7, 15. .“ Zürich, 18. April. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 002 Wien 0,00,77 ¼, Prag 16,50, Holland 216,75, New PYork b, London 25,72 ½, Paris 36,35, Italien 27,15, Brüssel 31,40, Kope hagen 104,50, Stockholm 147,50, Christiania 99,00, Madrid 85, Buenos Aires 202,00, Budapest 0,12, Bukarest —,—, Agram —, Warschau 0,01,30, Belgrad 560,00. . Kopenhagen, 18. April. (W. T. B.) DeVvisenku London 24,65, New York 5,31,00, Hamburg 0,02,25, Paris 3½, Antwerpen 30,10, Zürich 96,20, Rom 26,20, Amsterdam 2078 Stockholm 141,10, Christiania 94,90, Helsingfors 14,65, Prag ¹5, Stockholm, 18. April. (W. T. B.) Devisenkurse. ven 17,50, Berlin 0,01,75, Paris 24,90, Brüssel 21,70, schweiz. ols 68,00, Amsterdam 147,40, Kopenhagen 71,00, Christiania 18 Washington 3,76,00, Helsingfors 10,40, Rom —,—, Prag 11, Christiania, 18. April. (W. T. B.) Devisenturse⸗ 88 26,05, Hamburg 0,02,65, Paris 37,00, New York 5,60, Fnfe 219,00, Zürich 101,25, Helsingfors 15,40, Antwerpen 32,00, holm 149,00, Kopenhagen 105,75, Rom —,—, Prag 16,75.
London, 18. April. (W. T. B.) Silber 32 ⁄18, Silber . Lieferung 321 16.
8
und
Wertpapiere. (W. T. B.) Privatdiskont 2+. msterdam, 18. April. (W. T. B.) 5 % Niedertgii Staatsanleihe von 1918 91,75, 3 % jederländisch⸗ Gaun —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 397,00, Hollcnd. valg Southern Pacific —,—, Southern Nailway 3 8 9- Anaconda 104 ⁄1. United States Ste
ondon, 18. April.
Pacifie —,—, 109,00. — Matt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charaah Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Ges 1b Rechnungsrat Mengering in Berlin. lin —. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerino) in Beri 3 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsansta 2 G Berrlin, Wilhelmstr. 32. 3 Drei Beilagen a und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zen tral⸗Handelsregister⸗
“
Amsterdam 1348,00, Berlin 15,0
Erste Beilage
5
zum Deutschen Reichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 91. — Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschußdes Reichstags setzte gestern Haushalts des Arbeitsministeriums
2 b de L1“ D. Nat.) wandte sich, nach dem
Kachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger 8 “ daß die deutsche Landwirtschaft ihre aus Ost⸗ 888 vertriebenen Berufsgenossen im Stich gelassen und 1 Pfür ihre iederansiedlung gesorgt habe. Das Siedlungsgesetz nich st drei Jahre alt, die Land leferungsverbände erst zwei Jahre und fi 8 irkung beginne erst jetzt und in den nächsten Jahren. Aber auch v5 sei schon viel geschehen. Die Frage der Siedlung wurde üesf wrückgestellt. — Abg, Behrens (D. Nat]) schloß sich der verkennung für die Tätigkeit des . . an; aber die Land⸗ aefterschaft werde doch gegenüber der Arbeiterschaft von Industrie md Gewerbe manchmal etwas stiefmütterlich behandelt. Eine Stabi⸗ Werung der Mark könne nicht sofort eine Stabilisierung der Löhne 49 sich bringen. Die Löhne ständen vielfach nicht recht im Einklang 8g den “ ungen. Abg. Giebel (Soz.) 8 die baldige F“ Arbeitsgerichtsgesetzes und wandte ih dann der Frage der Rü⸗ irkung der Vorschußzahlungen an die amten auf die allgemeinen Lohnerhöhungen und den Schiedssprüchen der vüel tungsausschüsse zu. ere w 2 Aeußerungen des Geheimrats Sitzler, die dieser in München zu dieser Frage emacht habe. Es sei die Gefahr vorhanden, daß das Ver⸗ zauen der Arbeitnehmer in die Lohnpolitik des Arbeitsministeriums bis in die Grunoß g erschüttert werden könnte. — Abg. Malzahn Komm.) brachte Beschwerden über die Behandlung ausländischer rbeiter vor, namentlich in der Industrie; insbesondere niten die Lgimationskarten abgeschafft werden. — RNeichsarbeitsminister Dr. Brauns betonte gegenüber den Ausführungen des Abg. Giebel, ch das Ministerium grundsätzlich an Lohn⸗ und gesunden Arbeits⸗ verhältnissen überhaupt für die Arbeiterschaft heraushole, was die Eüsccu irgendwie ertragen könne und was nach Lage der Dinge überbaupt herauszuholen sei. Im übrigen nehme er Bezug auf seine Ausführungen von gestern. Letzten Endes handele es sich um die Frage, ob man eine gesunde Lohnpolitik oder eine gewisse „Anarchie auf diesem Gebiete wolle. — Damit war die Aussprache über das Kapitel des Ministeriums ege Angenommen wurde eine Ent⸗ jeßung auf Vorlegung eines Gesetzes, worin den im alt⸗ und neu⸗ Hilgsn Gebiet infolge des bEb aus ihrer Beschäftigung entlasenen Arbeitern und Angestellten bei Wiedereinstellung neuer Arbeitskräfte ein Vorzugsrecht auf Anstellung gewährt wird.
Hierauf wurden Fragen der Sozialversicherung behandelt. Abg. Hoch (Soz.) gab einen Ueberblick über die Lage der Sozial⸗ versicherung in Beutschtand und wandte sich dagegen, daß etwa die diecewohffahrtsvflege, die infolge der Zuschläge zu den Renten aus Mitteln der Allgemeinheit wieder in viel engere Verbindung zu der Sozialversicherung gekommen sei, vom Arbeitsministerium auf das Ministerium des Innern übertragen werde; vielmehr müsse auch die Armenpflege vom Ministerium des Innnern auf das Arbeits⸗ ministerium übergehen. — Frau Abg. Schröder (Soz.) begründete eine Entschließung auf Fpe sänne der Leistungen aus der Wochenhilfe und Wochenfürsorge an die Geldentwertung. — Reichsarbeitsminister Dr. Brauns wies darauf hin, daß die Angelegenheit der Ueber⸗ führung der Armenpflege auf das Arbeitsministerium schon he weit gediehen gewesen sei, als die Arbeit durch den Regierungswechse en worden fei; sie werde aber sobald wie möglich weiter verfolgt werden. — Abg. Giebel (Soz.) brachte Fälle von be⸗ trigerische Handlungen von Beamten der Angestelltenversicherung und deren nur geringfügige Bestrafung zur Sprache. — Ministerialdirektor Grieser beftäldgte ese Angaben. Obwohl betrügerische Be⸗ reicherungen von über hunderttausend Mark (im November 1922) in einzelnen Fällen vorgekommen seien, sei dennoch nur in einem Falle auf Entlassung und in allen übrigen auf zum Teil recht geringe Geldstrafen erkannt worden. Das Arbeitsministerium habe ein⸗
—ss g
weiteren Ausführungen der Abgg. Thiel (D. Vp.) und Giebel
Insbesondere wandte er sich gegen
Berlin, Donnerstag, den 19. April
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der Angestelltenversicherung, so daß die Rentensuchenden oft in die rößte Notlage veis — Abg. Fick (Dem.) schloß sich dieser Be⸗ chwerde an. — Abg. Behrens (D. Nat.) fragte nach der Höhe der Huschüsge des Reiches für 11 und Wochenfürsorge. — Abg.
ndre “ regte an, es möchten die sozialen Versicherungs⸗ träger ihre großen Kavpitalien durch den Bau von Arbeitec⸗ und Angestelltenwohnungen unlegen. Das sei besser und zweckmäßiger als die hypothekarischen Geldanlagen. Des weiteren wünschte Redner Aufschluß über die Anstellungsverhältnisse der Angestellten der sozialen Selbstverwaltungsträger und vertrat den Standpunkt, daß lebens⸗ senpas angestellte Personen nicht 8 Grund von Tarifverträgen be⸗ zahlt werden dürften. Mehr Sparsamkeit sei angezeigt. — Nach
(Fon) schloß die Aussprache über die Sozialversicherung. Die Ent⸗ chließung der Abg. Frau Schröder (Soz.) wurde angenommen, ebenso eine weitere Entschließung, daß Unfallbeschädigte, die in Reichsbetrieben vor der Einführung der Unfallversicherung einen Unfall erlitten und “ eine Haftpflichtentschädigung beziehen, aus Gründen der Billigkeit den Zuschuß der Unfallrentner erhielten. Hierauf wurde die weitere Beratung auf heute vertagt.
— Im Reichstagsausschuß für Entschädigungs⸗ gesetze wurde gestern die Beratung des 11“ fortgeführt. Gemäß den Anträgen der Abgg. Dr Curtius (H. Vp.) Dr. Gildemeister (D. VPp.) und Dr. Fleischer (Zentr.) wurden die §§ 4, 4a, 4b, 4c, 5, 5a und 6 in einer neuen Fassung, abweichend von der Regierungsvorlage, angenommen. Danach sind vor dem Inkraftreten dieses Gesetzes zugestellte Abrechnungen des Reichsaus⸗
leichsamtes, die den Vorschriften des Gesetzes zur Abänderung des
feichsausgleichsgesetzes zuwiderlaufen, entsprechend diesen Vor⸗ schriften zu berichtigen. Weiter wird unter anderem bestimmt, daß eine auf Grund einer berichtigten Abrechnung zu leistende Nach⸗ zahlung oder Zurückzahlung den sahlungepf ichtigen auf seinen Antrag anz oder teilweise zu erlassen ist, soweit dies zur Vermeidung wirt⸗ schaßtlic nicht erträglicher Härten “ sei. Eine Partei, die nur als Gläubigerin am Ausgleichsverfahren beteiligt ist, soll zu 1 ahlungen auf Grund der Berichtigung nicht verpfichtet sein. ie Weiterberatung des Gesetzes erfolat heute. 1
— Der Reichsausschuß für Volkswirtschaft be⸗ gann in der gestrigen Sitzung mit der Beratung des Gesetzentwurfs über den Verkehr mit unedlen Metallen. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger be⸗ gründete ein Vertreter der Reichsregierung den Gesetz⸗ entwurf. Die Bekämpfung der Metalldiebstähle mit gilfe der zur⸗ zeit bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, habe wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt habe, keinen genügenden Erfolg gehabt. Die Diebstähle seien immer zahlreicher un 1 geworden. Die Hemmungslosigkeit bei Ausführung der Diebstähle nehme augenschein⸗ ich zu. Es müsse daher danach getrachtet werden, solchen Diebstählen wirksamer zu begegnen und vor allem dem Uebel dadurch vorzubeugen, daß die Absatzmöglichkeit des Diebesguts, die neben den gebotenen, scheinbar hohen Preisen einen Hauptanreiz für die Ausführung der Diebstähle bilde, erschwert werde. Die Zahl der Aufkaufsstellen für so⸗ genannte Altmetalle sei — vor allem in den Großstädten und in den Städten der Industriebezirke — in den letzten Jahren ganz außerordentlich gewachsen. Sie stehen in keinem annähernd richtigen Verhältnis zu dem vorhandenen Bedürfnis, das im allgemeinen gegen⸗ über der Vorkriegszeit eher ab⸗ als zugenommen habe. Diesem Uebelstande werde am wirksamsten durch die Einführung des Erlaub⸗ niszwanges für den Handel mit Altmetallen begegnet. Die
ändischen Vertretungen und Fachverbände hätten sich in letzter eit in großer Zahl dafür Füsa peschan daß der an sich zu Recht bestehende Grundsatz der Gewerbefreiheit durch die Einführung des Erlaubniszwanges für den Handel mit unedlen Metallen zu dem vorerwähnten Zwecke eine Einschränkung erfahren soll. Auf diesem Wege würden sich die unlauteren Elemente, die sich in den letzten Jahren in großer Zahl im Altmetallhandel breitgemacht haben, wieder daraus entfernen lassen, die in weitestem Umfang eingerissene Hehlerei werde und die Verfolgung der Mekalldieb⸗ stähle erleichtert werden. Der Gesetzentwurf sehe deshalb in erster Linie den Erlaubniszwang für solche Gewerbetreibende des stehenden Gewerbebetriebs und des Gewerbebetriebs im Umherziehen
werden. Wolle man den bestehenden Mißständen tatsächlich ab⸗ hecen so müsse man den Erlaubniszwang auch für die bereits be⸗ si⸗ enden Gewerbebetriebe vorschreiben. Eine grundsätzliche Be⸗ chränkung der Erlaubnispflicht auf dem Kleinhandel erscheine nicht zweckmäßig, weil bei einer solchen Beschränkung Umgehungen der Erlaubnispflicht zu besorgen wären. — Der Berichterstatter Abg. Sivkovich (Dem.) sprach sich dagegen aus, n.. das Gesetz nicht nur auf den Kleinhandel, sondern auch auf den gesamten Handel mit unedlen Metallen ausgedehnt werden soll. — Abg, Diez (Zentr.) war gegenteiliger Meinung. Die Ausdehnung des Erlaubniszwanges auf den Großhandel scheine da und dort ein dringendes Erfordernis 8 sein. Es bedürfe kaum der besonderen Erwähnung, daß unter den Begriff des Altmetalls auch der gebrauchte Leitungsdraht falle, der oft der Gegenstand von sei. Sofern eine und dieselbe Firma sowohl Großhandel wie Kleinhandel betreibe, müsse sie für jede dieser Handelsformen einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Es er⸗ unumgänglich notwendig, die Erteilung der Erlaubnis für en Erwerb im kleinen auf einen räumlichen Geltungsbereich zu beschränken, wenn der Zweck, den das Gesetz verfolge, erreicht werden soll. — Abg. D ißm ann (Soz.) betonte, daß die Diebstähle an unedlen Metallen aller Art in den letzten Jahren einen erheb⸗ lichen Umfang angenommen hätten. Sie würden an öffentlichen und privaten Gebäuden, an Telegraphen⸗ und Fernsprechanlagen, an öffentlichen Denkmälern, auf Friedhöfen usw. ausgeführt. Den größten Umfang erreichten sie aber in industriellen Betrieben, in denen trotz strengster Ueberwachung neuerdings täglich Unmengen von Metallen entwendet werden. Durch die Fabrikdiebstähle werde nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch der Arbeitnehmer in weitem Umfang ge⸗ schädigt; denn die Diebstähle führten zu Störungen von Fabrik⸗ betrieben, da sie sich nicht allein auf zur Verarbeitung bestimmte Metalle und auf Abfallmaterial, sondern auch auf die metallischen Teile der Betriebsmittel selbst erstreckten. Ferner führten die Dieb⸗ stähle zu Störungen und Gefährdung der Sicherheit bei Verkehrs⸗ unternehmungen (z. B. durch das Herausschneiden von Draht und Kabelleitungen der Telegraphenlinien, durch Entfernung von Laschen⸗ schrauben an Eisenbahnschienen usw.) und zu schwerer Gefährdung der Sicherheit im Bergbau (z. B. durch Entfernung der Einfriedi⸗ gungen der offenen Tagebaue, durch Beschädigungen der elektrischen Lichtleitungen sowie der Sicherheits⸗ und 8 “ usw.). Alle bis jetzt laut gewordenen Klagen über die Metalldiebstähle ließen deutlich erkennen, daß es auch im dringendsten Interesse der Arbeiter⸗ schaft gelegen sei, Abhilfe zu schaffen. Infolgedessen kämpfen auch die Gewerkschaftsorganisationen einen heftigen Kampf gegen diese Fabrikdiebstähle. Aber es sei in der Hauptsache die kleine Zahl der unorganisierten Leute, die sich immer und immer wieder durch hohe Versprechungen der Hehler zu solchen Vergehen verleiten lassen. Tatsache sei, daß heute eine acht⸗ bis zehnfache Zahl von Klein⸗ händlern gegenüber der Vorkriegszeit vorhanden Mei. — Im Beamtenausschuß des Reichstags wurde gestern die Beratung des Beamtenvertretungsgesetzes fortgesetzt. Von den Sozialdemokraten und Demokraten wurden ge⸗ meinsame Anträge für den ganzen Rest des Beratungsstoffes vor⸗ gelegt. Bei der Beratung des Antrags zum § 36 (Instanzenzug) ergaben sich Meinungsverschiedenheiten zwischen den Antragstellern, die zwischen der zweiten und dritten Lesung ausgeglichen werden sollen. Eine wurde der Antrag mit den Stimmen der Antragsteller angenommen. Die Anträge zu den §§ 37 bis 39 wurden gemeinsam beraten. Ministerialrat Roser stellte nach der Begründung durch die Abgg, Breunig (Soz.) und Schuldt (Dem.) fest, daß die “ entgegengesetzter Meinung seien. Die Antragsteller⸗ traten dieser Auffassung entgegen. Ministerialdirektor Falk bat, die Anträge zu den 85 37 bis 39 (Berufungsverfahren), abzulehnen. Die §§ 37 bis 39 wurden in der Fassung der Anträge angenommen. Der gemeinsame Antrag zum § 40 will den weiblichen Beamten für den Fall, daß einer Beamtenvertretung kein weibliches Mitglied angehört, das Recht der Zuwahl sichern. Ministerialdirektor Falk machte darauf aufmerksam, daß der Antrag nicht den umgekehrten Fall berücksichtige. Das gleiche Recht müßten unter männliche Beamte in Anspruch nehmen können. — 7 Schuldt (Dem.) stellte eine Aenderung für die dritte Lesung in Aussicht. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Antragsteller angenommen. —
gegriffen, um eine Berufung gegen dg. Disziplinarbeschlüsse herbei⸗ Die Direktion der eichsversicherungsanstalt für mngestellte habe das jedoch bisher aus formalen Gründen abgelehnt. — Mg. Thiel (D. Vp.) bemängelte das langsame Verfahren bei
Weiterveräuß
wie deren Stellvertreter vor, die unedle Metalle zur gewerblichen Die Erlaubnis könne für den Kleinhandel von dem Nachweis des Bedürfnisses abhängig gemacht
erung erwerben wollen.
trat Vertagung ein.
Die Anträge zu den §§ 40 a bis 40 d, die sich mit den Befugnissen der Schlichtungsausschüsse befassen, wurden angenommen.
Hierauf
A
E 2 8
1. Untersuchungssachen.
2 Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
Anzeigenpreis für den Raum ein
Gffentlicher Anzeiger.
er 5 gespaltenen Einheitszeile 1400 ℳ
Bankauswei . Verschiedene
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Unfall⸗ und “ ꝛc. Vers
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Bekanntmachungen.
Privatanzeigen.
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☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚̈l
☛. Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staatsanzeiger beßw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen künftig völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Nanuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperr⸗ druck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. — Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für die auf Verschulden der Auftraggeber beruhenden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. ☚ —
11113141““ 1) Untersuchungsfachen. Straße 4, mit Beschlag belegt worden.
Gegen Jö ist das⸗Hauptverfahren 17281] Ladung.
wegen Belei a begangen durch un⸗ oder Fleischer Leijer Nonatzki, geb. am ltlichen. fee N-ds ens „Juni 1887 in Charkäapv (Polen), dessen
Mädchen, röffnet. Joͤrg ufenthalt unbekannt ist, wird beschuldigt. öln am 13. zum M. Dezember 1922
gegangen. Der I. Staatsanwalt sch am einem öffentl am Landgerichte München I. eiligt zu haben —
Dr. Bretzfelder. 44 284 b Str.⸗ Beschiuff.
ds 6 1 [8247] Beschluß. 2 D 114/23. euf ges. v. 23 12,/19 —. Derselbe wird In der Strafsache gopen den Gefreiten
Anordnun Amtsgerichts auf den Waldemar Henschte ugsd Genossen wird „Inni 1923/ Vormittags 11 Uhr,
dor 4 Henschke als Abweseyder, gegen den defsdas Schöffffigericht in Koͤln, Avpell⸗ öffentliche Klage vegen Fahnenflucht snasab. Zimuster Nr. 56 zur Hauptver⸗ erhoben ist, für fah lehg erklärt.
digt ung gelaben. Auch bei unentschul. Hirschberg, Schl. den 13. April 1923. gtem Ausblesben wird zur Hauptverhand⸗ Amtsgericht.
g geschrittän werden.
Dr. Schwerin. Köln, den E6. März 1923. —
Geißler, Aktuar m Gerichtsschreiber des Amtsgeri
Bekanntmachung, Beschluß der II. Feestammer s München I ist das im che Vermögen des Friedrich
assung
[8351]
Der Kanonier Alfren, Stolze von der 3 Batterie Artillerieresment Nr. 3. ge⸗ boren am 18. Mai 1900 zu Dieselbach⸗ Kreis Weimar, wirh auf Antrag der Staatsanwaltschaft für fahnenflüchtig er⸗ klärt.
2) Aufgebote, Verlust⸗ und Fundfachen, Zu⸗ stellungen u. dergl.
[7608] Auf Antrag der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig wird mit Rück⸗ sicht auf die bevorstehende Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung der Aktien der Bach⸗ mann & Ladewig Aktiengesellschaft in Chemnitz Nr. 91 und 401 über je 1000 ℳ der Bachmann & Ladewig Aktiengesell⸗ schaft in Chemnitz und deren nachbezeich⸗ neten Zahlstellen: Deutsche Bank Filiale Chemnitz in Chemnitz, Deutsche Bank in Berlin W. 8 und Bankhaus Abraham Schlesinger in Berlin NW. 7, Mittel⸗ traße 2/, verboten, an den Inhaber der apiere eine Leistung zu bewirken, ins⸗ besondere neue Zins⸗, Renten⸗ oder Ge⸗ winnanteilscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben. Die Einlösung der bereits ausgegebenen Zins⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilscheine wird von dem Ver⸗ bot nicht betroffen. — Amtsgericht Chemnitz, 10. April 1923.
[7948] 1
Der Holzarbeiter Wilhelm Ludwig Bohnhorst in Stadthagen, Engestraße Nr. 13, hat das Aufgebot des vorloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefs vom 23. April 1917 über die im Grundbuch von Stadt⸗ hagen Band 5 Artikel Nr. 87 für den ferdehändler Isaak Hildesheimer in Schlüsselburg a. Weser in der III. Ab⸗ teilung des vorbezeichneten Grundbuch⸗
zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung in Höhe von 1300 ℳ beantragt. Der In⸗ haber der vorbezeichneten Hypotheken⸗ urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 3. August 1923, Vormittags 10 Uhr, im Geschäfts⸗ gebäude des unterzeichneten Amtsgerichts, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Hvpothekenurkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Urkunde für kraftlos erklärt wird. gtadthagen, den 9. April 1923
Das Amtsgericht. III.
eEmFüzaerseJachkae 8
[8248] Bekanntmachung.
Die Grundbücher, Grundakten und sonstigen Schriften folgender, bisher zum Amtsgerichtsbezirke Beuthen O. S. gehöriger Gemeinden: Birkenhain, Brzezowitz, Deutsch⸗Piekar, Josefs⸗ tal, Kamin, Lipine, Mazejkowitz, Michalkowitz und Orzegow sind nun⸗ mehr an die zuständigen polnischen Kreisgerichte abgegeben worden.
Beuthen O. S., den 14. April 1923.
Amtsgericht. 8
8
[7946] 1 Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 12. April 1923 sind die Schecks 1. d. d. Beuthen, O. S., den 12. Juli 1921 über ℳ 15 000 Nr. 48 43³3⁵ 2. d. d. Beuthen, O. Sch., den 15. Juli 1921 über ℳ 20 000 Nr. 48 439, 3. d. d. Beuthen, O. S, den 23. Juli 1921 über ℳ 30 000 Nr. 48 440 4. d. d. Beuthen, O. S., den 30 Juli 1921 über ℳ 15 000 Nr. 48 442, sämtlich ausgestellt von der Bank für Handel und Industrie Nieder⸗
Breslau, an die Order Robert Niemand
lautend, für kraftlos erklärt. 8 Amtsgericht Beuthen, O. S.,
den 12. April 1923. — 12 F 82/22.
[8294] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Arbeiters Wilhelm Storjohann in Glückstadt, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Raabe und Kober in Altong, gegen seine Ehefrau Minna Storjohann, geb. Schramm, früher in Altona, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, ladet der Kläger die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Altona auf den 29. Juni 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Altona, den 7. April 1923. 1
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[8357] Oeffentliche Zustellung. Der Robert Bothe in Charlottenburg, Prcesezhen. R⸗A. Kniep in Berlin NW. 52, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Sophie Bothe, geb Dietenbeck in Weißenburg Eüjegh auf Grund § 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 8. Zyvil⸗ kammer des Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, Saal 142, auf den 3. Juli 1923, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗
mächtigten vertreten zu lassen. Charlottenburg, den 14. April 1923 Der Gerichtsschreiber
lassung Beuthen, O. S., gezogen auf die
Schweidnitz, den 113. Apri 1 D
un n München. Prinz⸗Ludwig⸗
artikels unter lfd. Nummer 3 eingetragene.
Bank für Handel und Industrie Filiale
des Landgerichts III in Berli