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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
12.04.1945
Band
Nr. 48
Erscheinungsjahr
1945
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-32047
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-32047
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19450412
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19450412
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Wirtschaftsteil
Strukturtyp
Abschnitt
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Öffentlicher Anzeiger
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1945
      • [Monat] 4
        • [Tag] 12
          • [Ausgabe/Heft] 12.04.1945 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches [1]
            • [Abschnitt] Wirtschaftsteil [1]
            • [Abschnitt] Öffentlicher Anzeiger 2
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregister 4
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Titel
12.04.1945AmtlichesErgänzungsbestimmung zur Zweiten Durchführungsbestimmung zum Erlaß des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches und Beauftragten für den Vierjahresplan vom 23. Januar 1943 über die heranziehung der Selbst- und Gemeinschaftshilfe zur Beseitigung von Bombenschäden vom 9. September 1943. Vom 29. März 1945.Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über Lohnerstattung bei Heranziehung betriebsfremder Kräfte zur Beseitigung oder Minderung von Fliegerschäden oder zum Bereitschaftsdienst bei Fliegeralarm vom 24. August 1942 in der Fassung vom 2. März 1944 (Zweite Ergänzungsanordnung). Vom 29. März 1945.Anordnung Nr. 23 des Leiters des Hauptringes "Kunst- und Preßstoffe" beim Reichsminister für Rüstung Kriegsproduktion über die Benennung typisierter Kunst- und Preßstoffe bei Preßteilen.Bekanntmachung des Kommandeurs der Sicherheitspolizei in Prag über des Widerruf einer Einziehungsverfügung.NichtamtlichesWirtschaftsteilÖffentlicher AnzeigerZentralhandelsregister
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