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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
29.03.1941
Band
Nr. 75
Erscheinungsjahr
1941
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-42210
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-42210
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19410329
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19410329
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Wirtschaftsteil.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1941
      • [Monat] 3
        • [Tag] 29
          • [Ausgabe/Heft] 29.03.1941 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 3
            • [Abschnitt] Wirtschaftsteil. 4
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
29.03.1941Amtliches.Anordnung auf Grund des § 1 Ziffer 2 der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten.Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.8. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost über die Anmeldung des Besitzes an kommunalen Inhaberschuldverschreibungen in den eingegliederten Ostgebieten.Anordnung zur Regelung der Entgelte für Instandsetzungsarbeiten an Rundfunkgeräten und Lautsprechern. Vom 28. März 1941.Zweite Anordnung über Änderung von Haftpflichtversicherungsbeiträgen für Güterfahrzeuge vom 24. März 1941.10. Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 26. März 1941.Anordnung über die Preisbildung für inländisches Weymouthkiefern-Schnittholz. Vom 26. März 1941.Zweite Anordnung über den in den eingegliederten Ostgebieten den Krankenkassen auf Rezepturen zu gewährenden Sondernachlaß. Vom 26. März 1941.Zweite Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Holz. Vom 24. März 1941.Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 34, und Teil II, Nr. 12.Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichsministers des Innern vom 28. März 1941 zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche.Nichtamtliches.Wirtschaftsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
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