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07.10.1944AmtlichesAnordnung V/44 des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Herstellungsverbot. Vom 5. Juni 1944.Anordnung VI/44 des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Meldepflicht bei Übernahme artfremder Rüstungsfertigungen. Vom 6. Juni 1944.Anordnung VIII/44 des Produktionsbeauftragten für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Druck von Lager-Vordrucken). Vom 25. September 1944.Anordnung IX/44 des Produktionsbeauftragten für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Errichtung von Produktionsausschüssen und Einsetzung von Produktionsbeauftragten der Bezirke). Vom 25. AugustAnordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsverbot für Bildpostkarten). Vom 23. August 1944.Anordnung Nr. 82 (FA 4) des Reichsbeauftragten für elektrotechnische Erzeugnisse über die Lieferung von Rundfunkgeräten, Verstärkern, Lautsprechern, Lautsprechersystemen, Lautsprecher-Chassis. Vom 5. Oktober 1944.Anordnung Nr. 85 (FA 15) des Leiters des Hauptausschusses "Elektrotechnik" über Herstellung und Lieferung von Starkstromkondensatoren für Stromversorgungsnetze und Industrieanlagen. Vom 4. Oktober 1944.Anordnung Nr. 86 (FA 16) des Leiters des Hauptausschusses "Elektrotechnik" über Herstellung von Bürstenhaltern für elektrische Maschinen. Vom 4. Oktober 1944.WirtschaftsteilÖffentlicher AnzeigerZentralhandelsregister
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