Titel
14.11.1944AmtlichesAnordnung III/9 der Reichswirtschaftskammer - Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Ausgleichsumlage im Erhebungszeitraum 1944/45 - (Durchführungsanordnung).Anordnung III/10 der Reichswirtschaftskammer zur Vereinfachung des Einspruchsverfahrens im Rahmen der Ausgleichsumlage (Vereinfachungsanordnung).Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Potsdam über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.Anordnung Nr. 14 des Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Lieferung von Reißverschlüssen für die Wehrmacht und andere öffentliche Bedarfsträger. Vom 1. November 1944.Anordnung I/44 des Leiters des Produktionsausschusses Korkwaren im Produktionshauptausschuß Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Verbot der Herstellung von Korkwaren. Vom 23. Oktober 1944.Anordnung II/44 des Leiters des Produktionsausschusses Korkwaren im Produktionshauptausschusses Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Verarbeitung von Kork und Korkstein für Isolierzwecke. Vom 23. Oktober 1944.Anweisung 8 vom 11. November 1944 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete.Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 58.NichtamtlichesWirtschaftsteilÖffentlicher AnzeigerZentralhandelsregister
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