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01.10.1943AmtlichesErnennungen und sonstige Personalveränderungen.Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 24. September 1943 über Ablieferung der 2 1/2 % Stuhlweißenburg-Raab-Grazer Lose und Anrechtscheine gemäß der zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939.Bekanntmachung über Einziehung von Meningokokkenserum.Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Graz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1943.Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Regelung des Absatzes der Einfuhr und der Ausfuhr forst- und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 30. September 1943.Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz. Vom 30. September 1943.Anordnung Nr. 2/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Grubenholzbewirtschaftung. Vom 30. September 1943.Gemeinsame Anordnung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz und des Reichsbeauftragten für Papier über Bewirtschaftung von Faserholz. Vom 30. September 1943.Anordnung Nr. 3/1944 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Lenkung von Nadelschnittholz-Transporten. Vom 30. September 1943.Anweisung Nr. 1 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung über Festsetzung der Einkaufsmengen, Durchführung der Käufereinweisung und Ausgabe der Einkaufsscheine für das Forstwirtschaftsjahr 1944.Anordnung Nr. 58 (FA 3) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung und Verwendung von handbetätigten Sterndreieckschalter. Vom 30. September 1943.Anordnung Nr. 60 (FA 6) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrotechnischem Installationsmaterial. Vom 30. September 1943.Anordnung Nr. 15 der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für feinmechanische und optische Erzeugnisse über Reparaturpflicht. Vom 12. August 1943.Bekanntmachung über die 4 1/2 (vorm. 6) zinsige Lübeckische Staatsanleihe von 1923 (Schwedenkronenanleihe).Erste BeilageNichtamtlichesWirtschaftsteilZweite BeilageÖffentlicher AnzeigerZentralhandelsregisterbeilage
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