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18.09.1943AmtlichesErnennungen und sonstige Personalveränderungen.Erlaß über die Zuweisung des Betriebes des Braunkohlenwerks Phönix zum Geschäftsbereich des Oberbergamts in Freiberg/Sa. und des Bergamts Leipzig in Leipzig und des Betriebes der Braunkohlenwerke Leonhard zum Geschäftsbereich des Oberbergamts in Halle/Sa. und des Bergamts Zeitz in Zeitz.Anordnung über die Erteilung einer Prüfbefugnis an der Fachgruppe Chemische Herstellung von Fasern angeschlossene Werke zur verbindlichen Feststellung des Handelsgewichts (Konditionierung) der im eigenen Werk hergestellten chemischen Fasern.Bensondere Bedingungen für die Erteilung einer Prüfbefugnis an der Fachgruppe Chemische Herstellung von Fasern angeschlossene Werke zur verbindlichen Feststellung des Handelsgewichts der im eigenen Werk hergestellten chemischen Fasern.Bestimmungen über die Durchführung der Aufsicht über die Konditionierstellen bei den der Fachgruppe Chemische Herstellung von Fasern angeschlossenen Werken gemäß der Anordnung des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 21. Juli 1943 - WN 629/43 - Anlage I.Erteilung der endgültigen Prüfbefugnis an Amtliche Prüfstellen für das Meßwesen in den Werkstoff- und Festigkeitsprüfung.Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen.Bekanntmachung auf Grund des § 7 des Maisgesetzes.Anordnung Nr. 37 (F A 5) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von Geräte- und Feinsicherungen. Vom 14. September 1943.Anordnung A 1 der Reichsstelle Eisen und Metalle (Auftragsregelung für Hartmetalle) in der Fassung vom 17. September 1943.Erste Anordnung zur Verordnung über die Durchführung der Holzaufbringung.NichtamtlichesWirtschaftsteilErste BeilageÖffentlicher AnzeigerZentralhandelsregisterbeilage
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