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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
14.04.1942
Band
Nr. 86
Erscheinungsjahr
1942
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-49118
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-49118
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19420414
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19420414
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Öffentlicher Anzeiger.
Strukturtyp
Abschnitt
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Zweite Beilage
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1942
      • [Monat] 4
        • [Tag] 14
          • [Ausgabe/Heft] 14.04.1942 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Wirtschaftsteil. 2
            • [Abschnitt] Öffentlicher Anzeiger. 4
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Dritte Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
14.04.1942Amtliches.16. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. April 1941.Anordnung über die Verlängerung der Lohnabrechnungszeiträume.Bekanntmachungen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD. und der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.Berichtigung der Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Liegnitz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich in Nr. 37.Bekanntmachung des Deutschen Roten Kreuzes über Erweiterung und Erteilung einer Vollmacht.Berichtigung des Nachtrags 1 zur Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, in Nr. 76.Anordnung Nr. 18 C der Reichsstelle für Mineralöl über Meldepflicht von Zapfsäulen und Mineralöllagern in den eingegliederten Ostgebieten und in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14. April 1942.Wirtschaftsteil.Öffentlicher Anzeiger.Erste BeilageZweite BeilageDritte BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
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