Titel
23.12.1942Amtliches.Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.Erste Anordnung über die Errichtung von Gauwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern.Anordnungen über den Aufbau der Gauwirtschaftskammern Bayreuth in Bayreuth, Danzig Westpreußen in Danzig, Franken in Nürnberg, Halle-Merseburg in Halle a. d. S., Hamburg in Hamburg, Rhein-Main in Frankfurt a. M., Kärnten in Klagenfurt, über den Aufbau der Wirtschaftskammer Aachen im Bereich der Gauwirtschaftskammer Köln-Aachen, über den Aufbau der Gauwirtschaftskammern Kurhessen in Kassel, Magdeburg-Anhalt in Magdeburg, Mainfranken in Würzburg, Mecklenburg, Sitz Rostock-Schwerin, Moselland in Koblenz, München-Oberbayern in München, Niederschlesien in Breslau, Oberdonau in Linz a. D., Oberschlesien in Kattowitz, Ostpreußen in Königsberg i. Pr., Pommern (Stettin) in Stettin, Salzburg in Salzburg, Schwaben in Augsburg, Steiermark in Graz, Sudetenland in Reichenberg, Thüringen in Weimar, Tirol-Vorarlberg in Innsbruck, über den Aufbau der Wirtschaftskammern Litzmannstadt im Bereich der Gauwirtschaftskammer Wartheland, Osnabrück im Bereich der Gauwirtschaftskammer Weser-Ems, Ludwigshafen im Bereich der Gauwirtschaftskammer Westmark, über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Württemberg-Hohenzollern in Stuttgart.Bekanntmachung zu der dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr beigefügten Liste.Bekanntmachung über die Auszahlung von Guthaben bei den von der HTO. beschlagnahmten ehemals polnischen Kreditinstituten (ausgenommen die Bank Polski).Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.Bekanntmachung gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes.Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin und Brünn sowie der Regierungspräsidenten in Magdeburg und Potsdam über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.Anweisung Nr. 31 a der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Auftragslenkungsstelle für Drahtseile und Drahtlitzen. Vom 15. Dezember 1942.Anweisung Nr. 19 der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Bestecken aus Aluminiumguß vom 22. Dezember 1942.Anweisung Nr. 20 der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über das Verbot der Herstellung von Feuerzeugen vom 22. Dezember 1942.Anweisung Nr. 21 der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Metalltüchern und Siebgeweben für die Papier-, Pappen-, Holzstoff-, Holzfaserplatten-, Zellstoff-, und Zellwolleindustrie vom 23. Dezember 1942.Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 128.Erste BeilageNichtamtliches.Wirtschaftsteil.Zweite BeilageÖffentlicher Anzeiger.Dritte BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
Erste Seite 10 Seiten zurück Vorherige Seite