Titel
29.03.1943Amtliches.30. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941.Angebot des Württembergischen Finanzministeriums, Stuttgart, an die Inhaber der 6 1/2 % Anleihe des Freistaates Württemberg von 1931 von sFr. 25 000 000 nom.Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Karlsbad und Nürnberg-Fürth über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.Anordnung VII/43 der Reichsstelle "Chemie" über die Beschränkung der Herstellung, der Lieferung und des Vertriebes von chirurgischem Nahtmaterial. Vom 29. März 1943.Anweisung Nr. 66 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Errichtung einer Auftragslenkungsstelle für Kaltprofile. Vom 25. März 1943.Anordnung F Nr. 41 der Reichsstelle Forst und Holz über Durchführung der Gerbrindenaufbringung und -verwertung im Erntejahr 1943. Vom 22. März 1943.Vierte Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz (jetzt: Reichsstelle Forst und Holz) vom 23. Dezember 1939 über Regelung des Absatzes von inländischen Gerbrinden. Vom 24. März 1943.Anordnung F Nr. 42 der Reichsstelle Forst und Holz über Lederprämien für die Gerbrindengewinnung 1943. Vom 22. März 1943.Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 31 und Teil II Nr. 12.Nichtamtliches.Wirtschaftsteil.Öffentlicher Anzeiger.Erste BeilageZentralhandelsregisterbeilage
Autor
Erste Seite 20 Seiten zurück Vorherige Seite