Titel
01.10.1942Amtliches.Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichministerium des Innern vom 29. September 1942 über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.Anordnung des Reichswirtschaftsministers auf Grund des § 1 der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Bank- und Sparkassenwesens vom 5. Dezember 1939 in der Fassung der Verordnung vom 31. Dezember 1940.Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und Prag und des Regierungspräsidenten in Liegnitz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.Anordnung Nr. 32 der Reichsstelle für Holz über Regelung des Absatzes der Einfuhr und Ausfuhr forst- und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 23. September 1942.Änderung der Näheren Anweisung gemäß § 13 der Anordnung Nr. 32 der Reichsstelle für Holz vom 23. September 1942.Anordnung F Nr. 33 der Reichsstelle für Holz - Hauptabteilung I - über Holzeinschlag und Holzverwertung im Forstwirtschaftsjahr 1943. Vom 23. September 1942.Anordnung F Nr. 34 der Reichsstelle für Holz - Hauptabteilung I - Aufbringung von inländischer Gerbrinde im Forstwirtschaftsjahr 1943. Vom 23. September 1942.Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Holz über Maßnahmen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften über Nadelschnittholz. Vom 23. September 1942.Anordnung Nr. 36 der Reichsstelle für Holz über Sicherstellung der Deckung des Bedarfs an Flugzeugkiefer. Vom 23. September 1942.Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 36 der Reichsstelle für Holz vom 23. September 1942.1. Anweisung des Leiters der Fachuntergruppe Kistenfabrikation und verwandte Betriebe über die Herstellung von Gemüse- und Obststeigen vom 25. September 1942.Anordnung über die Festsetzung der Preise für Generatorbriketts aus Braunkohle. Vom 28. September 1942.Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im September 1942.Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetzsammlung Nr. 10.Erste BeilageZweite BeilageNichtamtliches.Wirtschaftsteil.Öffentlicher Anzeiger.Dritte BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor