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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
03.10.1939
Band
Nr. 231
Erscheinungsjahr
1939
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-56640
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-56640
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19391003
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19391003
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Zentralhandelsregisterbeilage
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1939
      • [Monat] 10
        • [Tag] 3
          • [Ausgabe/Heft] 03.10.1939 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Wirtschaftsteil. 3
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
03.10.1939Amtliches.Erlaß zur Durchführung der Anordnung über Unterstützung für Dienstverpflichtete.Bekanntmachung über die Bildung des Verwaltungsrats der Reichskreditkassen. Vom 28. September 1939.Bekanntmachung über die Errichtung von Reichskreditkassen für die besetzten, ehemals polnischen Gebiete. Vom 28. September 1939.Bekanntmachung über die Ausgabe von Reichskreditkassenscheinen in den besetzten, ehemals polnischen Gebieten. Vom 28. September 1939.Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für inländische Wolle und Faserpflanzen und des Reichsbeauftragten für Wolle über das Verspinnen von inländischer Wolle. Vom 2. Oktober 1939.Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für inländische Wolle und Faserpflanzen und des Reichsbeauftragten für Wolle über das Verspinnen von inländischer Angorakaninwolle. Vom 2. Oktober 1939.Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für Mineralöl (Lagerung von Schmierölen und anderen Produkten beim Verbraucher) vom 2. Oktober 1939.Anordnung Nr. 22 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung, betr. Verteilung von Seifenerzeugnissen an die gewerblichen Wäschereien. Vom 3. Oktober 1939.Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee (Verkaufspreise und Lieferungsbedingungen für die beschlagnahmten Kaffeebestände). Vom 2. Oktober 1939.Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 194.Wirtschaftsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.ZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
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