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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
20.10.1939
Band
Nr. 246
Erscheinungsjahr
1939
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-56795
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-56795
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19391020
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19391020
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Zentralhandelsregisterbeilage
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1939
      • [Monat] 10
        • [Tag] 20
          • [Ausgabe/Heft] 20.10.1939 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Wirtschaftsteil. 2
            • [Abschnitt] Öffentlicher Anzeiger. 4
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
20.10.1939Amtliches.Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen.Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse im besetzten ehemals polnischen Gebiet. Vom 16. Oktober 1939.Bekanntmachung über die Satzung der Deutschen Reichsbank.Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Arbeitspreise für Überholungs- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1938 und zur Einführung dieser Anordnung in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland vom 16. September 1939.Zweite Anordnung zur Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen. Vom 20. Oktober 1939.Zweite Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Holz vom 27. September 1939. Vom 18. Oktober 1939.Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 205.Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdI. vom 17. Oktober 1939 über das Einfuhrverbot von Klauenvieh- und Rauhfutter nach Ostpreußen.Nichtamtliches.Wirtschaftsteil.Öffentlicher Anzeiger.Erste BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
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