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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
03.02.1931
Band
Nr. 28.
Erscheinungsjahr
1931
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-57179
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-57179
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19310203
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19310203
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Erste Anzeigenbeilage
Strukturtyp
Abschnitt
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Öffentlicher Anzeiger.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1931
      • [Monat] 2
        • [Tag] 3
          • [Ausgabe/Heft] 03.02.1931 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Erste Anzeigenbeilage [1]
            • [Abschnitt] Erste Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
03.02.1931Amtliches.Bekanntmachung über die Deutsche Siedlungsbank.Verordnung über die Befreiung niederländischer landwirtschaftlicher Wanderarbeiter von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung. Vom 2. Februar 1931.Verordnung über die Befreiung der Grenzgänger aus den Niederlanden von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung. Vom 2. Februar 1931.Berichtigung, betreffend den Verkaufspreis von Mais.Bekanntmachung von Ausführungsbehörden für die Unfallversicherung des Preußischen Staates nach § 892 der Reichsversicherungsordnung. Vom 20. Dezember 1930.Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der Unfallversicherung des Preußischen Staates. Vom 20. Dezember 1930.Nichtamtliches.Übersicht über die preußischen Staatseinnahmen und -ausgaben in den Monaten April/Dezember des Rechnungsjahres 1930.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Erste AnzeigenbeilageErste ZentralhandelsregisterbeilageZweite ZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
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