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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
26.03.1931
Band
Nr. 72.
Erscheinungsjahr
1931
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-57851
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-57851
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19310326
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19310326
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Nichtamtliches.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1931
      • [Monat] 3
        • [Tag] 26
          • [Ausgabe/Heft] 26.03.1931 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. [1]
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Dritte Beilage [1]
            • [Abschnitt] Erste Anzeigenbeilage
            • [Abschnitt] Zweite Anzeigenbeilage
            • [Abschnitt] Dritte Anzeigenbeilage [1]
            • [Abschnitt] Erste Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
26.03.1931Amtliches.Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzeneien und ihre Abgabe in den Apotheken vom 19. Dezember 1930.Zweite Verordnung über die Unterstellung eines weiteren Betäubungsmittels unter die Bestimmungen des Opiumgesetzes.Bekanntmachung, betreffend Kündigung der von der Leipziger Spritfabrik ausgegebenen Obligationen vom Jahre 1910 zur Rückzahlung durch die Reichsmonopolverwaltung für Branntwein als Rechtsnachfolger.Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 8 und 9 der Preußischen Gesetzsammlung.Erster Nachtrag zur Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts in Clausthal-Zellerfeld am 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.Verordnung über Änderung des Verlaufs der Binnenlinie des Grenzbezirks gegen die Republik Polen im Bezirk des Landesfinanzamts Breslau.Nichtamtliches.Erste BeilageZweite BeilageDritte BeilageÖffentlicher Anzeiger.Erste AnzeigenbeilageZweite AnzeigenbeilageDritte AnzeigenbeilageErste ZentralhandelsregisterbeilageZweite ZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
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