UB Mannheim: Digitale Sammlungen

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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
01.10.1931
Band
Nr. 229.
Erscheinungsjahr
1931
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-57909
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-57909
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19311001
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19311001
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Erste Anzeigenbeilage
Strukturtyp
Abschnitt
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Öffentlicher Anzeiger.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1931
      • [Monat] 10
        • [Tag] 1
          • [Ausgabe/Heft] 01.10.1931 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Erste Anzeigenbeilage [1]
            • [Abschnitt] Erste Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Zentralhandelsregisterbeilage [1]
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Titel
01.10.1931Amtliches.Bekanntmachung über die Unterstellung der Preußischen Landesrentenbank in Berlin unter das Pfandbriefgesetz vom 21. Dezember 1927. (RGBI. I S. 492.) Vom 30. September 1931.Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1931.Zeitungsverbot.Vorläufige Ausführungsbestimmungen und Richtsätze des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Finanzministers vom 30. September 1931 zu Kap. XI des Zweiten Teils der Preußischen Sparverordnung.Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 der Preußischen Gesetzsammlung.Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 1. Klasse der 38. Preußisch-Süddeutschen (264. Preußischen) Klassenlotterie.Zeitungsverbot.Nichtamtliches.Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat August des Rechnungsjahrs 1931.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Erste AnzeigenbeilageErste ZentralhandelsregisterbeilageZweite Zentralhandelsregisterbeilage
Autor
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