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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
05.02.1935
Band
Nr. 30
Erscheinungsjahr
1935
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-58474
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-58474
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19350205
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19350205
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Handelsteil.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1935
      • [Monat] 2
        • [Tag] 5
          • [Ausgabe/Heft] 05.02.1935 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Handelsteil. 2
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
05.02.1935Amtliches.Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes. Vom 4. Februar 1935.Bekanntmachung über den Aufruf und die Einziehung der Reichsbanknoten zu 20 Reichsmark mit dem Ausfertigungsdatum vom 11. Oktober 1924.Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung auf dem Gebiet der Fettversorgung vom 27. November 1934. Vom 5. Februar 1935.Anordnung 7 der Überwachungsstelle für industrielle Fettversorgung. Vom 5. Februar 1935.Filmverbot.Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummer 8 des Reichsgesetzblatts, Teil I, und der Nummer 4 des Reichsgesetzblatts, Teil II.Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts in Dortmund über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts in Dortmund über Änderung einer Firmenbezeichnung und über Verlegung einer Sprengstoffabrik.Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Merseburg, betreffend die teilweise Aufhebung der Einziehungsverfügung vom 15. Februar 1934.Zeitungsverbot.Nichtamtliches.Handelsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
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