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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
02.03.1935
Band
Nr. 52
Erscheinungsjahr
1935
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-60160
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-60160
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19350302
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19350302
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Börsenbeilage
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1935
      • [Monat] 3
        • [Tag] 2
          • [Ausgabe/Heft] 02.03.1935 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Handelsteil. 3
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
02.03.1935Amtliches.Exequaturerteilung.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Begründung zu dem Gesetz zur Überleitung des Bergwesens auf das Reich vom 28. Februar 1935.Verordnung über die weitere Förderung der Kleinsiedlung, insbesondere von Übernahme von Reichsbürgschaften. Vom 19. Februar 1935.Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Durchführung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten vom 24. Januar 1935. Vom 1. März 1935.Anordnung der Überwachungsstelle für Holz, betreffend Inkraftsetzung ihrer Gebührenordnung für das Saarland. Vom 28. Februar 1935.Bekanntmachung über den Aufruf und die Einziehung der Reichsbanknoten zu 20 Reichsmark mit dem Ausfertigungsdatum vom 11. Oktober 1924.Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummer 22 des Reichsgesetzblatts, Teil I, und der Nummer 11 des Reichsgesetzblatts, Teil II.Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft.Zehnter Nachtrag zur Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts Clausthal-Zellerfeld vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.Nichtamtliches.Handelsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
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