UB Mannheim: Digitale Sammlungen

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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
04.03.1935
Band
Nr. 53
Erscheinungsjahr
1935
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-60170
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-60170
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19350304
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19350304
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Handelsteil.
Strukturtyp
Abschnitt
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Erste Beilage
Strukturtyp
Abschnitt
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Öffentlicher Anzeiger.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1935
      • [Monat] 3
        • [Tag] 4
          • [Ausgabe/Heft] 04.03.1935 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Handelsteil. 2
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
              • [Abschnitt] Öffentlicher Anzeiger. [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Dritte Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
04.03.1935Amtliches.Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deutsch-schweizerischen Vereinbarung zu dem Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 28. Februar 1935.Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, betreffend Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Entscheidungen auf Grund der §§ 2 und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933.Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 27. Februar 1935.Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 23 und 24 des Reichsgesetzblatts, Teil I.Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Minden und Schleswig, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.Nichtamtliches.Handelsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageDritte BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
Autor
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