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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
18.03.1935
Band
Nr. 65
Erscheinungsjahr
1935
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-60299
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-60299
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19350318
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19350318
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Nichtamtliches.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1935
      • [Monat] 3
        • [Tag] 18
          • [Ausgabe/Heft] 18.03.1935 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Handelsteil. 4
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
18.03.1935Amtliches.Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Anordnung des Reichswirtschaftsministers auf Grund des § 9a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Februar 1935.Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, betreffend Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland.Zweite Bekanntmachung über die Änderung der Zuständigkeit von Überwachungsstellen vom 16. März 1935.Beschlüsse des Frachtenausschusses Breslau.Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 13. März 1935.Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 27 und 28 des Reichsgesetzblatts, Teil I, und der Nummer 13 des Reichsgesetzblatts, Teil II.Bekanntmachung der Regierungspräsidenten in Schleswig und Wiesbaden, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.Nichtamtliches.Handelsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
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