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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
22.03.1935
Band
Nr. 69
Erscheinungsjahr
1935
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-60334
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-60334
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19350322
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19350322
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Handelsteil.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1935
      • [Monat] 3
        • [Tag] 22
          • [Ausgabe/Heft] 22.03.1935 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 2
            • [Abschnitt] Handelsteil. 3
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
              • [Abschnitt] Öffentlicher Anzeiger. 2
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
            • [Abschnitt] Börsenbeilage
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Titel
22.03.1935Amtliches.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Kreditunternehmungen verschiedener Art.Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Minister des Innern, betreffend Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland.Anordnung Nr. 24 der Überwachungsstelle für Kautschuk und Asbest. (Regelung der Verwendung, Verarbeitung und des Einkaufs von Altgummi und Gummibällen). Vom 20. März 1935.Anordnung Nummer 25 der Überwachungsstelle für Kautschuk und Asbest. (Änderung der Anordnung Nummer 21 der Überwachungsstelle). Vom 20. März 1935.Bekanntmachung der Reichsstelle für Eier zur Änderung der Bekanntmachung über die Ausstellung von Übernahmescheinen für Eier, die im Zollinland erzeugt sind.Filmverbot.Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft.Druckfehler-Berichtigung zu Nummer 64.Nichtamtliches.Handelsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageZentralhandelsregisterbeilageBörsenbeilage
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