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Metadaten

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
11.06.1935
Band
Nr. 133
Erscheinungsjahr
1935
Sprache
Deutsch
Strukturtyp
Ausgabe/Heft
Sammlung(en)
Historische Zeitungen
Reichsanzeiger und seine Vorgängerzeitungen
PURL
https://digi.bib.uni-mannheim.de/urn/urn:nbn:de:bsz:180-digper-61513
URN
urn:nbn:de:bsz:180-digper-61513
DFG-Viewer
DeutReunP_856399094_19350611
OAI-Identifier
DeutReunP_856399094_19350611
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Zweite Beilage
Strukturtyp
Abschnitt
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Titel
Öffentlicher Anzeiger.
Strukturtyp
Abschnitt

Inhaltsverzeichnis

  • [Zeitung] Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
    • [Jahr] 1935
      • [Monat] 6
        • [Tag] 11
          • [Ausgabe/Heft] 11.06.1935 [1]
            • [Abschnitt] Amtliches. [1]
            • [Abschnitt] Nichtamtliches. 3
            • [Abschnitt] Handelsteil. 3
            • [Abschnitt] Erste Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zweite Beilage [1]
            • [Abschnitt] Dritte Beilage [1]
            • [Abschnitt] Vierte Beilage [1]
            • [Abschnitt] Zentralhandelsregisterbeilage [1]
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Titel
11.06.1935Amtliches.Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch-rumänischen Abkommens zur Regelung des Zahlungsverkehrs. Vom 7. Juni 1935.Abkommen zur Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Rumänien. (Deutsch-Rumänisches Verrechnungsabkommen.)Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel im Monat Mai 1935.Anordnung über die Zusammenlegung von Handwerkskammern.Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 5. Juni und im Monatsdurchschnitt Mai 1935.Richtpreisanordnung XXII der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 11. Juni 1935.Filmverbot.Bekanntmachung der Zentrallandschaftsdirektion für die preußischen Staaten.Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Aachen und Frankfurt (Oder) über die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.Nichtamtliches.Handelsteil.Erste BeilageÖffentlicher Anzeiger.Zweite BeilageDritte BeilageVierte BeilageZentralhandelsregisterbeilage
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